Baugebiet "Beim Seidenweg"
Mit dem Baugebiet „Beim Seidenweg“ wird unsere Gemeinde um ein hochwertiges Wohngebiet mit großzügigen öffentlichen Grünflächen am Ortsrand erweitert. Im Baugebiet sind nur Einfamilien- und Doppelhäuser zulässig. Hervorzuheben ist die nach Westen geneigte Hanglage mit der schönen Aussicht auf das Rheintal und die direkt angrenzende reizvolle Landschaft. Die Nähe des Gebietes zum bestehenden Ortskern mit Einkaufsmöglichkeiten und zu den Infrastruktureinrichtungen sowie den attraktiven Grün- und Naherholungsbereichen (z.B. Wald und Nußlocher Wiesen) stellen weitere Vorzüge dar. Die ehemals über das neue Baugebiet verlaufende 380 kV Überlandleitung wurde im Rahmen der Erschließung bereits abgebaut.
Die Erschließungsarbeiten wurden vom Erschließungsträger im Frühjahr 2011 abgeschlossen, sodass die Grundstücke ab diesem Zeitpunkt bebaubar sind.
Auszug aus den vorläufigen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Beim Seidenweg“
- Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
- Offene Bauweise für Einzelhäuser und Doppelhäuser
- Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Lageplan eingezeichnet
- Je Gebäude sind höchstens 2 Wohnungen zulässig
- Für jede Wohnung werden 2 Stellplätze verlangt
- Grundflächenzahl 0,3 bis 0,4
- Zahl der Vollgeschosse: II
- Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen ergibt sich durch die Festsetzung im zeichnerischen Teil (Bezugspunkte)
- Dachform:
Wohngebäude: - Satteldach, Zeltdach, Flachdach Pultdach 10°-18°, Walmdach, Tonnendach, Krüppelwalmdach 15°-36°
Garagen: - Satteldach, Flachdach
Bauplätze der Gemeinde Nußloch
Übersicht über die Grundstücke der Gemeinde im Neubaugebiet "Beim Seidenweg"
Grundstücksübersicht
B-Plan Seidenweg 1.Änderung (pdf 2.373 KB)
B-Plan Seidenweg - Textteil (pdf 1.413 KB)
Merkblatt zur Schwermetallbelastung durch den ehemaligen Bergbau im Raum Wiesloch/ Nußloch
Merkblatt (pdf 39 KB)
"Beim Seidenweg?
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Frau Beate Waldi: Tel. 0 62 24 / 901-122, beate.waldi@nussloch.de
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Für baurechtliche Fragen:
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