Sanierung Ortsmitte III: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Sanierung Ortsmitte III in Nußloch

Nachdem die Gemeinde Nußloch im März 2013 mit einem Gesamtförderrahmen von 1,5 Mio Euro (60% vom Land, 40% von der Gemeinde) in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde und der Gemeinderat schlussendlich in seiner Sitzung am 24.06.2015 die Sanierungssatzung mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen hat, lud die Gemeindeverwaltung zusammen mit der ausführenden Firma STEG aus Stuttgart zu einer Informationsveranstaltung am 01.07.2015 in die Festhalle ein. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Rühl, in der er nochmals herausstellte, dass eine gelungene Ortskernsanierung im wesentlichen Maße auch von der Mitwirkung der Eigentümer abhängt, stellte Herr Löser von der Firma STEG hierzu die Abläufe und die Fördervoraussetzungen vor.

Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Sanierungsgebiet, zielt das Landessanierungsprogramm maßgeblich aber auch auf eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab. Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Zuschussfähig können auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn durch vorherige Modernisierungen das Gebäude ansonsten modernen Wohnanforderungen entspricht. Auch bei der Erweiterung von Gebäuden um untergeordnete Anbauten ist eine Förderung möglich.

Ihr Gebäude liegt innerhalb des Sanierungsgebiets und Sie sind an einer Modernisierung interessiert? Weitere Informationen (sowie den Abgrenzungsplan) erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Nußloch (www.nussloch.de), im Bauamt bei Herrn Ettner (06224 901-131) oder bei Frau Bischof von der Firma STEG (07131 9640-19).

Erweiterung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet (PDF-Datei)

Präsentation Sanierungsauftakt Nußloch (PDF-Datei)

Parken/Änderung Verkehrsführung Ortsmitte III

Es geht voran in der Ortsmitte III! Erfreulicherweise läuft die Sanierung der einzelnen Straßenabschnitte teilweise zügiger als geplant. So konnten Sie sich bereits ein Bild davon machen, wie schön der Ortskern nach Fertigstellung einmal sein wird.

Geänderte Verkehrsführung:

Bereits bei vorangegangenen Bürgerbeteiligungen zur Ortsmitte III und Veranstaltungen zum Mobilitätskonzept und dem Gemeindeentwicklungskonzept wurde die geplante Änderung der Verkehrsführung mitgeteilt und intensiv besprochen. Auch der Gemeinderat hat sich für die geplante Änderung ausgesprochen. Neben der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Bereich der Schillerschule und des St. Josef-Kindergartens (ggf. auch darüber hinaus) ist eine Drehung der Einbahnstraßenregelung der Kaiser- und Werderstraße ab 01.02.2021 vorgesehen. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt ein Einfahren aus der Hauptstraße in die Kaiserstraße möglich ist. In die Werderstraße hingegen kann man aus der Hauptstraße kommend nicht mehr einfahren. Beim Ausfahren aus der Werderstraße auf die Hauptstraße ist zu beachten, dass nur nach rechts abgebogen werden darf in Richtung des Kreisels.

Parksituation:

In diesem Zusammenhang weist die örtliche Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass nach  § 12 der Straßenverkehrsordnung das Halten an einer engen Stelle verboten ist. Wenn schon das Halten an Engstellen verboten ist, so erst recht das Parken. Die Frage ist, wann eine Stelle eng ist. Eng ist eine Stelle dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt verbleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Die höchstzulässige Fahrzeugbreite ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung und beträgt 2,55 m, zusammen sind dies 3,05 m. Nahezu alle Urteile in diesem Zusammenhang gehen von einer Restfahrbahnbreite von mindestens    3 m aus. Wie die Engstelle entsteht ist dabei ohne Belang. Auch die Entstehung durch Schneeanhäufungen am Straßenrand oder durch andere abgestellte Fahrzeuge (selbst wenn sie verbotswidrig parken) ist bedeutungslos.

In der Vergangenheit wurde das Parken in der Kaiserstraße sowie Werderstraße toleriert, obwohl die erforderliche Restfahrbahnbreite regelmäßig nicht gegeben war und somit bereits ein gesetzliches Halteverbot bestand. Dies hat dazu geführt, dass eine Durchfahrt durch Feuerwehr, Rettungsdienste oder AVR nur sehr erschwert oder teilweise gar nicht möglich war. Deswegen möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Verstoß gegen das Halten (und damit das Parken) an engen Stellen und das Parken auf Gehwegen Ordnungswidrigkeiten darstellen. Die Parksituation in der Kaiser- und Werderstraße wird durch unseren Gemeindevollzugsdienst in den kommenden Wochen verstärkt kontrolliert.

In diesem Zusammenhang weisen wir explizit darauf hin, dass die beiden Gehwege im neu gestalteten Bereich der Werderstraße zwischen Blumenstraße und Dreikönigstraße bereits jetzt nicht beparkt werden dürfen. Demnächst erfolgt eine entsprechende Beschilderung einer eingeschränkten Halteverbotszone, sodass künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.

Weiterer Bauablauf:

Durch die Erweiterung der Sanierung Ortsmitte III um den Teilbereich Kaiserstraße zwischen Blumenstraße und Dreikönigstraße, haben sich nicht nur die Bauzeit der Baumaßnahme verlängert, sondern auch die Zeiträume der einzelnen Bauabschnitte. Auf Grundlage des aktuellen Bauzeitenplanes ist es so, dass beispielsweise nicht wie geplant die Bauarbeiten im neuen Jahr in der Dreikönigstraße Nord (zwischen Kaiserstraße und Werderstraße) beginnen, sondern im weiteren Bereich der Schillerstraße (zwischen Hildastraße und dem Treppenaufgang zum Schulgelände).

Die betroffenen Anwohner und Eigentümer der einzelnen Bauabschnitte werden selbstverständlich frühzeitig über den jeweiligen Baubeginn durch die Verwaltung und später auch durch die Baufirma informiert.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner aus der Verwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. Zu Fragen, die sich eher auf die Parksituation und die Verkehrsführung beziehen, wäre das Ordnungsamt zu kontaktieren. Bei Fragen zum generellen Bauablauf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts.

Leiter des Ordnungsamtes
Patric Henze
06224 901140
E-Mail schreiben

Bautechnik
Manuela Hildenbeutel
06224  901139
E-Mail schreiben

Xenia Schilling
06224 901138
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Leiter des Bauamtes
Matthias Leyk
06224  901130
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