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Ausschreibung des Artur Fischer Erfinderpreises Baden Württemberg
Die im März 2001 gegründete Stiftung Artur Fischer Erfinderpreis organisiert alle 2 Jahre einen Erfinderwettbewerb, bei dem die Preise insgesamt mehr als 36.000 Euro dotieren. Das Jahr 2019 ist schon das 10. Jahr in dem private Erfinderinnen, Erfinder, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben eine Erfindung einzureichen und teilzunehmen.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2019
Preisverleihung ist am 3. Juli 2019
Zu seinen Lebzeiten meldete Artur Fischer insgesamt 1136 Patente und Gebrauchsmuster an. Er bereicherte das Leben vieler Menschen mit seinen Innovationen wie z.B. Blitzlichtgeräten für Fotoapparate oder Dübel zum Fixieren von Knochenbrüchen. Neben vielen Ehrungen und Bundesverdienstkreuzen, erhielt er am 17. Juni 2014 den europäischen Erfinderpreis in der Kategorie „Lebenswerk“.
Beim Erfinderpreis ist für die Jugendlichen das Motto „Quer denken und gewinnen“ relevant, die Erwachsenen sollten sich eher an dem „Nutzen der Allgemeinheit“ orientieren.
Die Themen nach denen sich die Erfindungen richten sollten sind
-Umweltschutz,
-Ressourcenschonung,
-Erfindungen im Gesundheitsbereich oder
-die praktische Hilfe im Alltag.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Patent- und Markenzentrum (Telefonnummer: 0711-1232602), in der Steinbeis Transferzentrum Infothek (Telefonnummer: 07721-878653) oder unter www.erfinderpreis-bw.de.
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Patent- und Markenzentrum Baden Württemberg