Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Https-Verschlüsslung

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Leerstandsinitiative Ukraine Hilfe Bürgerserviceportal
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Energiespartipp

Autor: Oguz Öztürk
Artikel vom 13.04.2020

Energiespar-Tipp: Effizient Bauen - lautet die Devise!  Wissenswertes für Bauherren

Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Abhängigkeit von Gas- und Öl, wird es immer wichtiger gerade Neubauten so zu bauen, dass diese möglichst wenig Energie verbrauchen, denn die Betriebskosten eines Gebäudes bezogen auf seine „Lebensdauer“ sind weit höher als die anfängliche Investition. Energiesparendes Bauen kann mit ganz unterschiedlichen Mitteln und Techniken erreicht werden. 

An erster Stelle steht die Qualität der Gebäudehülle. Mit dem üblichen Aufbau der Wände, des Daches und anderer Außenbauteile kann eine zusätzliche Dämmung in einem Zug angebracht werden, ohne dass dabei zusätzliche Kosten für Gerüst, Putz oder Verkleidung etc. anfallen. Verbesserter Wärmeschutz ist damit heute eine der rentabelsten „Energiequellen“ überhaupt. Auf diese Weise reduziert sich der Energiebedarf des Gebäudes so, dass die Heizungstechnik sehr klein dimensioniert werden kann. Ziel ist es, den so reduzierten Energiebedarf für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien zu decken, wie zum Beispiel mit Solarenergie, Pelletheizungen oder effizienten Wärmepumpen in Kombination mit einer Fußbodenheizung.

Bei dem Baukonzept Passivhaus kann sogar auf ein aktives Heizsystem verzichtet werden, da das Haus vorhandene Energiequellen wie die Körperwärme von Personen oder einfallende Sonnenwärme nutzt und es zusätzlich über eine Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung verfügt: 80 Prozent Ersparung gegenüber Standardneubau.

Wer energiebewusst baut, spart Geld, macht sich unabhängiger von zukünftigen Energiepreisen und steigert langfristig den Wert des Hauses. Zudem verfügen effizient gebaute Häuser über ein angenehmes Raumklima.

In der Energieeisparverordnung (EnEV) sind energetische Mindeststandards festgelegt. Außerdem schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor, dass ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Wer beim Neubau über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgeht, erhält Förderungen des Bundes, aber auch der Länder und Kommunen. Beispielsweise fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bau von sogenannten KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 – sie sind deutlich besser als der gesetzliche Standard - mit Darlehen oder Zuschüssen. Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energieverbrauch. So benötigt ein neu gebautes "Effizienzhaus 55" beispielsweise nur 55 Prozent der Energie, die der Gesetzgeber als Maximum für Neubauten vorschreibt.

Zum Abschluss der Bauarbeiten müssen Hauseigentümer die Qualität ihres Hauses mit einem Energieausweis nachweisen. Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität des Hauses. Dieses Dokument gehört ebenso zum Haus wie der Bauantrag oder der Grundbuchauszug.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KliBA-Energieberater, Herrn Udo Benz  –  kostenfrei und unverbindlich.

Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste telefonische Beratung, am Dienstag, den 14.04.2020, zwischen 16 und 18 Uhr. 06221 998750. E-Mail

Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!