Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Leerstandsinitiative Ukraine Hilfe Bürgerserviceportal
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Beschlossene Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 15. April 2020

Autor: Thomas Krastel
Artikel vom 17.04.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Nußloch und Maisbach,

am Mittwoch, dem 15. April 2020 haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder über weitere, gemeinsame Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 verständigt.

Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat die bevorstehenden Regelungen für Baden-Württemberg in einer Presseansprache am 15. April 2020 mitgeteilt:

· Die Kontaktbeschränkungen (u.a. der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des Hausstands gestattet. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten etc.) gelten bis auf weiteres.

· Weiterhin wird das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Raum (z.B. beim Einkaufen oder dann in den Schulen) empfohlen. Hierbei handelt es sich nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern z.B. um Stoffmasken, die selbst hergestellt werden können.

· Kleinere und mittlere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter strengen Auflagen ab Montag, dem 20. April 2020 wieder öffnen.

Auch Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können ihre Läden unabhängig von deren Fläche ab Montag, dem 20. April 2020 wieder öffnen.

Mit persönlicher Schutzausrüstung sollen ab dem 4. Mai 2020 auch Friseure ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

· Gastronomie und Hotels bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

· Baden-Württemberg wird seine Schulen schrittweise und stark eingeschränkt ab dem 4. Mai 2020 für die Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen öffnen. In einem nächsten Schritt sollen die Viertklässler an die Grundschulen zurückkehren, damit der Übergang auf die weiterführenden Schulen möglichst geordnet gestaltet werden kann.    

· Die Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen.

· Die Notbetreuung soll allerdings auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden.

· Die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sowie Gottesdienste können weiterhin nicht stattfinden.

· Die Gesundheitsämter sollen personell verstärkt werden, um Infektionsketten besser und schneller nachverfolgen zu können.Hierzu forderte Ministerpräsident Kretschmann die Bevölkerung auch auf, eine Handy-App zur Kontaktkontrolle zu nutzen, sobald diese zur Verfügung gestellt werde.

· Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Corona-Verordnung werden auch weiterhin gemäß entsprechender Bußgeldtatbestände geahndet.

Die aktuelle Fassung der Landesverordnung, in der die oben genannten Maßnahmen ausführlich geregelt sind, sowie etwaige Auslegungshinweise zu der Verordnung waren bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht erlassen.

Diese sowie weitergehende Informationen sind jedoch nach Erscheinung unverzüglich auf der Homepage der Gemeinde Nußloch oder über die Internetpräsenz des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-württemberg.de abzurufen.

Passen Sie wie bisher auf sich selbst, Ihre Mitbürger*innen und Ihre Lieben auf!!

Ihr

Joachim Förster
Bürgermeister