Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai 2020

Autor: Oguz Öztürk
Artikel vom 07.05.2020
Vorgesehene Maßnahmen zum Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai 2020  Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Nußloch und Maisbach, am 6. Mai 2020 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auf weitere Lockerungen geeinigt. Ministerpräsident Kretschmann hat anschließend den Stufenfahrplan zum Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen für Baden-Württemberg vorgestellt. Der Plan gilt vorbehaltlich der Infektionslage und muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. Zum Redaktionsschluss lag dieser Beschluss jedoch noch nicht vor.    Einige der wichtigsten Maßnahmen und Lockerungen in Kürze hier im Überblick:Vorgesehene Änderungen ab dem 11. Mai 2020:
  • Kontaktbeschränkungen

    • Geschwister werden von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen

    • Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen

  • Bildung und Handel

    • Eingeschränkter Betrieb an Musikschulen und Jugendkunstschulen

  • Dienstleistungen und Handel

    • Sonnenstudios

    • Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:

      • Massagestudios

      • Kosmetikstudios

      • Nagelstudios

      • Tattoo-Studios

      • Piercingstudios

  • Freizeit, Sport und Vergnügen

    • Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt

    • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.

    • Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen

  • Gesundheit und Pflege

    • Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

  • Verkehr

    • Fahrschulen können schrittweise wieder öffnen

  Vorgesehene Änderungen vor Pfingsten:
  • Bildung

    • In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent

    • Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai 

  • Gastronomie und Tourismus

    • Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften

    • Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt

  • Sport

    • 1. und 2. Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele

  Vorgesehene Änderungen ab Pfingsten: 
  • Bildung

    • Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1 / 3 und 2 / 4

    • Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5 / 6, 7 / 8 und am Gymnasium 9 / 10 

  • Gastronomie und Tourismus

    • Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks 

  •  Sport und Fitness

    • Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können

    • Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können

  Die jeweils geltende Corona-Verordnung sowie alle weiteren Regelungen können auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder auf der Homepage der Gemeinde Nußloch unter www.nussloch.de abgerufen werden.  Passen Sie wie bisher auf sich selbst, Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und Ihre Lieben auf!!   Ihr
Joachim Förster
Bürgermeister