Bauleitpläne
Rechtskräftige Bauleitpläne
Alle Bebauungspläne der Gemeinde Nußloch finden Sie hier:
Anleitung zur Anzeige von Bebauungsplänen (PDF-Dokument, 675,73 KB, 18.11.2020)
Hinweis: Das Angebot der Bebauungspläne im Internet ist nicht verbindlich und dient lediglich der Information. Bebauungspläne können teilweise überplant sein. Weitere Auskünfte erteilt das Bauamt.
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Alle Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren der Gemeinde Nußloch finden Sie hier:
- derzeit keine vorhanden
Informationen zum Bauturbo
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Jahr 2025 („Wohnungsbauturbo“) hat der Bundesgesetzgeber neue bauplanungsrechtliche Möglichkeiten geschaffen, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere im Innenbereich zusätzliche Wohnungen zu ermöglichen, bestehende Potenziale besser zu nutzen und Planungshemmnisse abzubauen.
Auch die Gemeinde Nußloch steht vor der Herausforderung, auf veränderte wohnungswirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Steigende Wohnraumnachfrage, veränderte Haushaltsstrukturen sowie der Wunsch nach bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum machen es erforderlich, vorhandene Spielräume im Bauplanungsrecht sorgfältig zu prüfen und – wo städtebaulich vertretbar – zu nutzen.
Gleichzeitig ist die Gemeinde Nußloch als Kommune mit rund 11.300 Einwohnerinnen und Einwohnern durch eine gewachsene Ortsstruktur, begrenzte Flächenressourcen sowie eine leistungsfähige, aber nicht beliebig erweiterbare Infrastruktur geprägt. Vor diesem Hintergrund kommt der maßvollen, ortsverträglichen und steuernden Anwendung der neuen gesetzlichen Instrumente eine besondere Bedeutung zu.
Ziel dieses Konzepts ist es daher, einen klaren kommunalen Orientierungs- und Steuerungsrahmen für den Umgang mit dem Wohnungsbauturbo zu schaffen. Das Papier soll aufzeigen,
- unter welchen Voraussetzungen die neuen Instrumente in der Gemeinde Nußloch angewendet werden können,
- welche städtebaulichen, infrastrukturellen und nachbarschaftlichen Belange dabei zu berücksichtigen sind,
- und in welchen Fällen eine Anwendung ausdrücklich nicht in Betracht kommt.
Das Konzept verfolgt dabei ausdrücklich keinen Ansatz einer pauschalen Beschleunigung oder Deregulierung, sondern versteht den Wohnungsbauturbo als gezielt einsetzbares Instrument für Einzelfälle oder klar vergleichbare Vorhaben. Die kommunale Planungshoheit, der Schutz des Ortsbildes sowie die Wahrung öffentlicher und privater Belange bleiben handlungsleitend.
Das vorliegende Handlungspapier dient damit:
- der Unterstützung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Verwaltungspraxis,
- der Vorbereitung politischer Entscheidungen im Gemeinderat,
- sowie der transparenten Information der Öffentlichkeit über Ziele, Grenzen und Entscheidungsmaßstäbe der Gemeinde beim Umgang mit dem Wohnungsbauturbo.
Umsetzung des Wohnungsbauturbos 2026 in Nußloch (PDF-Dokument, 43,2 MB, 26.03.2026)
