Hauptbereich
Platzvergabekriterien
In den Einrichtungen werden nur Kinder mit Wohnsitz in Nußloch aufgenommen.
Kriterien für Plätze für Unter-3-Jährige
Kinder, deren Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig sind oder in deren Familie außergewöhnliche Bedingungen vorliegen, haben bei der Vergabe Vorrang.
Kinder von Eltern, die mit ihrem Kind alleinlebend und erwerbstätig sind, erhalten vorrangig einen Platz. Dabei haben die Kinder Vorrang mit einem Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung. Nächsten Vorrang haben die ältesten Kinder (in der Reihenfolge der Geburtsdaten in der jeweiligen Altersgruppe).
Weitere freie Plätze erhalten die Kinder von Eltern, die beide erwerbstätig sind. Hier haben ebenfalls die Kinder mit Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung Vorrang.
Die Platzvergabekriterien werden wie folgt gepunktet: Platzvergabekriterien.pdf (PDF-Datei)
Zu den Beschäftigten zählen Erziehungsberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in der Elternzeit befinden, in einer Bildungsmaßnahme/Schulausbildung/ Hochschulaus-bildung sind, Arbeitslosengeld beziehen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Der Status „Beschäftigung“ und „Alleinlebend mit Kind“ ist mit Unterschrift gegenüber dem Träger nachzuweisen.
Die zur Verfügung stehenden Plätze der Tageseinrichtungen werden direkt vor Ort, also dezentral, von den Leitungen entsprechend der geltenden Platzvergabekriterien für Unter- 3-Jährige an Kinder auf der aktuellen Warteliste der jeweiligen Tageseinrichtung vergeben. Hierbei haben die jeweiligen Einrichtungsleitungen keinen Ermessensspielraum. Die Platzvergabe orientiert sich nur an der Punktezahl und bei Punktgleichheit nach dem Geburtsdatum des Kindes (ältere Kinder haben Vorrang). Auch frei werdende Plätze während des Kindergartenjahres werden entsprechend vergeben.
Die Betreuungsplätze werden auch bei einer Geltendmachung des Rechtsanspruches im gleichen Verfahren -also nicht zentral- vergeben.
Die Eltern werden, wenn ein freier Platz angeboten werden kann, direkt von der Einrichtungsleitung informiert. Von persönlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Die Eltern werden gebeten, auch nicht nachzufragen, auf welchem Platz ihr Kind aktuell in der Reihenfolge entsprechend der Platzvergabe-kriterien steht. Einerseits kann diese Nachfrage durch Einrichtungsleitungen meist nur beantwortet werden, wenn entsprechende -z.T. umfangreiche- Vorarbeiten geleistet werden. Andererseits verändert sich die Sachlage auch sehr schnell wieder, wenn weitere Kinder auf der Anmelde- bzw. Warteliste aufgenommen werden, die entsprechend der Platzvergabekriterien bei einer Platzvergabe vor dem eigenen Kind berücksichtigt werden müssen.
Die Anmelde-Daten werden gelöscht, wenn das Kind bei anderen Trägern aufgenommen wurde oder es 3 Jahre geworden ist oder die Eltern es wünschen.
Kriterien für Plätze für 3 - bis 6-Jährige
Grundlage für die Vergabe eines Kindergartenplatzes ist die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Kinder von Eltern, die mit ihrem Kind alleinlebend und erwerbstätig sind, erhalten vorrangig einen Platz. Dabei haben die Kinder Vorrang mit einem Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung. Weitere freie Plätze erhalten die Kinder von Eltern, die beide erwerbstätig sind. Hier haben ebenfalls die Kinder mit Geschwisterkind in dieser Tageseinrichtung Vorrang. Bei Punktgleichheit haben die ältesten Kinder Vorrang.
Ausnahmen sind möglich in Tageseinrichtungen, in denen der Träger auf eine ausgeglichene Gruppenstruktur achten muss. In Kindergärten mit 2-6-Jährigen-Gruppen gilt für unter 3-jährige Kinder, dass das jeweils ältere Kind Vorrang in der Rangfolge hat.
Die Abwägung erfolgt dann nachfolgenden Kriterien, die in einem Punktesystem hinterlegt sind (siehe Anlage 1):
· Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern (Vollzeit/Teilzeit)
· Kinder mit besonderem Hilfebedarf (z.B. Kindeswohlgefährdung / HZE Bedarf)
· Geschwisterkinder
Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Platzzusage gemeinsam mit ihrer Stellvertretung (Vier-Augen-Prinzip). Im Zweifelsfalle entscheidet über die Platzzusage die Einrichtungsleitung im Einvernehmen mit ihren Vorgesetzten. Bei Einsprüchen entscheidet die Bereichsleitung. Bei der Platzzusage ist insbesondere auf Vielfalt (Mischung nach Alter, Geschlecht, Herkunftskultur, soziale Lage, besonderer Hilfebedarf) in der jeweiligen Kita-Gruppe zu achten.
Warteliste
Kinder, die keine Platzzusage erhalten, werden automatisch auf einer oder mehreren Wartelisten vorgemerkt. Die Warteliste ist Grundlage für das Nachrückverfahren. So bald ein Platz frei wird, benachrichtigt die Einrichtungsleitung die Eltern des Kindes auf Platz 1 der jeweiligen Warteliste.
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.