Aktuelles in Nußloch
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum19.01.2024
Öffentliche Bekanntmachung von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2024
Veröffentlicht am Donnerstag, 18.01.2024
I.
1.) Gemeindehaushalt
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 11. Januar 2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 13. Dezember 2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.250.000 Euro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 6.200.000 Euro bleibt nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.
2.) Eigenbetrieb Wasserwerk
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 11. Januar 2024 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 13. Dezember 2023 festgesetzten Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO i. V. mit § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 650.000 Euro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.
Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 350.000 Euro wurde nach § 89 Abs. 3 GemO i. V. und § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Jahr 2024 werden öffentlich bekannt gemacht. Sie liegen in der Zeit vom
22. Januar 2024 bis einschl. 30. Januar 2024
zur Einsicht für jedermann im Rathaus, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden auf.
II.
Haushaltssatzung der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 31.017.600 | ||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 32.926.800 | ||
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.909.200 | ||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 | ||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.909.200 | ||
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 30.792.300 | ||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 31.475.700 | ||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -683.400 | ||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.091.100 | ||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.204.100 | ||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -6.113.000 | ||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -6.796.400 | ||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.614.600 | ||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.478.000 | ||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -863.400 | ||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -7.659.800 | ||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.250.000 EUR | |||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 EUR | |||
§ 4 Kassenkredite | ||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 6.200.000 EUR | |||
§ 5 Steuersätze | ||||
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | ||||
1. für die Grundsteuer | ||||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v.H. | |||
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v.H. | |||
der Steuermessbeträge; | ||||
2. für die Gewerbesteuer auf | 350 v.H. | |||
der Steuermessbeträge. | ||||
III.
Feststellungsbeschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Wirtschaftsjahr 2024
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat am 13.12.2023den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan (Ergebnishaushalt) und Liquiditätsplan (Finanzhaushalt)
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 964.300 | ||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 959.500 | ||
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 4.800 | ||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 | ||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 4.800 | ||
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | ||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 948.100 | ||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 666.700 | ||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 281.400 | ||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | .0 | ||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 110.000 | ||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -110.000 | ||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 171.400 | ||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 655.000 | ||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 279.800 | ||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 375.200 | ||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 546.600 | ||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 650.000 EUR | |||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 EUR | |||
§ 4 Kassenkredite | ||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 350.000 EUR |
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nußloch, den 19. Januar 2024
Förster
Bürgermeister