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Aktuelles in Nußloch

Sitzung vom 25.09.2024

Erstelldatum11.10.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt BM Förster bekannt, dass es zu den TOPs 5+6 im Vorfeld zur Sitzung je ein Antrag von der Fraktion B´90/Die Grünen und von der Fraktion CDU gegeben hat, diese beiden Punkte von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Nach verwaltungsinterner Absprache nimmt BM Förster als Herr des Verfahrens vor Eintritt in die Tagesordnung die beiden TOPs von der Tagesordnung und gibt gleichzeitig bekannt, dass am 23. Oktober 2024 hierzu eine öffentliche Sondersitzung stattfindet wird. Er bittet das Gremium darum Fragen zum Sachverhalt möglichst bis zum 04.10.2024 schriftlich an die Verwaltung zu übermitteln, damit diese vor der Sondersitzung mit dem Planungsbüro aufgearbeitet werden können.

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Larissa Herb und GR Uwe Kleinert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird von Seiten der Einwohnerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024 (Nr. 9/2024)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil

BM Förster informiert, dass innerhalb der 7-tägigen Frist keine Einwände gegen das öffentliche Protokoll von Seiten des Gemeinderats bei der Verwaltung eingegangen sind. Das Protokoll kann somit von den Urkundspersonen unterzeichnet werden. Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird mit heutiger Sitzung zur Kenntnis gebracht. Es ergehen keine Einwände. Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024 (Nr. 9/2024)

BM Förster gibt zu TOP 6 – SD.Nr.: GR-29/2024 – Grundstücksverwaltung bekannt, dass der Gemeinderat der Aufteilung des Erbbaurechts für das FlSt-Nr. 7750/1 auf drei Erbbau-

rechtsnehmer und dem Abschluss von drei getrennten Erbbaurechtsverträgen zugestimmt hat und der Erbbauzins zum 01.01.2030 erhöht wird. Zu TOP 10 – SD.Nr.: GR-77/2024 – Personalangelegenheiten informiert er, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Stellenplan und die Personalkosten befristet bis 30. Juni 2026 zu erhöhen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt hat, die Stelle (Zimmermann/Zimmerfrau) zum 01. Januar 2025 auszuschreiben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Mobilitätskonzept der Gemeinde Nußloch
- Evaluierung
- Veröffentlichung Band 3 und 4

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von BM Förster abgesetzt.

TOP 6 ─ Parkraumkonzept
- Vorstellung des Konzeptpapiers

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von BM Förster abgesetzt.

TOP 7 ─ Jahresbericht Internationaler Bund Heidelberg (IB)
- Jugendarbeit
- Integrationsmanagement
- Schulsozialarbeit

BM Förster begrüßt zu diesem TOP die Angestellten des Internationalen Bund (IB) - die Herren Boubrik, Lelii, Restle, Keil u. Frau Schmidt. Zunächst bittet er Herrn Restle und Herrn Keil darum, am Gästetisch Platz zu nehmen und ihren Jahresbericht für das Jugendzentrum (JUZ) vorzustellen.

Herr Restle beginnt mit der Präsentation, die Inhalt der Niederschrift wird und führt aus, dass das Jugendzentrum im Berichtszeitraum von zwei hauptamtlichen Mitarbeitern betrieben wurde, die jeweils eine 50 %-Stelle (19,5 Stunden pro Woche) besetzen. Marina Zyprian verließ das Jugendzentrum Ende Januar und seit Mai 2024 ist Sören Keil als zweiter Hauptamtlicher tätig, so Herr Restle. In der Übergangsphase hat er alleine den Betrieb fortgeführt. Er informiert weiter über die Bedeutung des „Offenen Treffs“ und stellt die aktuellen Besucherzahlen vor: Im Jahr 2023 haben 1.023 Kinder und Jugendliche das JUZ besucht, im Jahr 2024 zum 02.09.2024 bisher 912. Auffällig sei weiterhin der große Anteil männlicher Besucher und vergleichsweise sehr niedrige Anteil weiblicher Besucher. Auch durch die weibliche hauptamtliche Mitarbeiterin habe man diesem Trend nicht entgegenwirken können, führt Herr Restle weiter aus. Erteilt mit, dass das JUZ seit 2021 am Ferienangebot der Gemeinde Nußloch teilnimmt und berichtet über die Inhalte des Ferienprogramms 2024, das Aktivitäten wie Klettern, eine Radtour zum Minigolf, einen Besuch in der Sprungbude Heidelberg sowie einen Ausflug in den Freizeitpark Tripsdrill umfasste. Herr Restle berichtet über den positiven Effekt der das Ferienprogramm auf die JUZ-Besucherzahlen hat. Im weiteren Verlauf übernimmt Herr Keil die Präsentation und erläutert, dass zur Vorbereitung auf die Fußball-Europameisterschaft ein FIFA-Turnier organisiert wurde, an dem 17 Jugendliche teilnahmen. Zudem wurde eine Koch-AG als Pilotprojekt ins Leben gerufen, bei der 7 Kinder und Jugendliche mitwirkten. Diese AG diente der Förderung von Selbstbestimmung und bewusster Ernährung, so Herr Keil weiter. Er informiert weiterhin über das Erstwähler-Event, das am 25.04.2024 im Foyer der Olympiahalle stattfand. Etwa 30 Jugendliche nahmen an der Veranstaltung teil, die eine Fragerunde mit Vertretern der zur Wahl stehenden Parteien sowie ein entspanntes Meet & Greet beinhaltete. Das JUZ habe hierfür fleißig Werbung gemacht und sei eher ernüchtert von der recht geringen Teilnehmerzahl gewesen, führt Herr Keil weiter aus. Dies läge aber mitunter daran, dass die Besucher des JUZ eher jünger sind und noch nicht wählen gehen dürfen. Anschließend berichtet Herr Restle über das Open Air Kino, das zum Start der Ferien einen Besucherrekord von rund 200 Personen verzeichnete. Zum Abschluss erläutert er die Ziele für das kommende Jahr, die unter anderem die Erweiterung des Grundangebots, regelmäßig stattfindende AGs, die Unterstützung der Gemeinde bei Veranstaltungen und geschlechterspezifische Angebote umfassen. Auch soll die positive Entwicklung in der Jugendbeteiligung fortgeführt und die Homepage aktualisiert werden. Zudem ist eine Überarbeitung der Konzeption des Jugendzentrums geplant. Abschließend gehen die beiden Herren darauf ein, dass ein flexiblerer Budgetspielraum wünschenswert wäre.

Im Anschluss an die Präsentation der Jugendarbeit bittet BM Förster darum, mit dem Bericht der Schulsozialarbeit fortzufahren. Er bittet hierzu nochmals Herrn Restle und des weiteren Frau Schmidt darum, mit ihrer Präsentation zu starten.

Herr Restle, zuständig für die Schulsozialarbeit an der Lindenschule, stellt die Folien 1-7 der Präsentation vor, die ebenfalls Inhalt der Niederschrift wird. Er erläutert, dass die Schulsozialarbeit mit einer 0,5-Stelle besetzt ist und im Schuljahr 2023/24 168 Schüler zu betreuen hat. Er berichtet von 166 Einzelberatungen. Themen sind u.a. auffälliges Sozialverhalten und Schulprobleme. Zudem berichtet er über seine wöchentlichen sozialpädagogischen Gruppenstunden in sieben Klassen, bei denen Themen wie Klassengemeinschaft und Mobbing behandelt werden. Herr Restle berichtet auch über die Schülerzeitung, die von den Schülern selbst initiiert wurde, mit sieben Ausgaben im letzten Jahr. Ausblickend erwähnt er die Weiterführung der Klassenstunden, seine Teilnahme an einem Seminar über Resilienz und die Wiederaufnahme der „Kids-AG“.

Frau Schmidt, verantwortlich für die Schulsozialarbeit an der Schillerschule, übernimmt die Folien 8-13 der Präsentation. Sie informiert zunächst darüber, dass sie mit einer 0,75-Stelle 308 Schüler betreut. Im Berichtszeitraum hat sie 246 Einzelberatungen durchgeführt, darunter 29 intensivere Fälle. Auch habe sie zehn Gefährdungseinschätzungen nach §8a SGB VIII bearbeiten und mit dem Jugendamt zusammenarbeiten müssen. Sie berichtet weiter über ihre Angebote zur Stärkung der Klassengemeinschaft und Gewaltprävention sowie über Medienworkshops. Für das kommende Jahr plant sie, bestehende Projekte wie das „Freiburger Sozialtraining“ auszubauen und einen Briefkasten zur niederschwelligen Kontaktaufnahme einzurichten. Des Weiteren wird an einem Schutzkonzept für die Schulsozialarbeit gearbeitet.

BM Förster bedankt sich für diese Präsentation und bittet nun die Herren Boubrik und Lelii darum, mit dem Bericht über das Integrationsmanagement fortzufahren.

Herr Boubrik präsentiert die Arbeit des Integrationsmanagements und gibt einen Überblick über die aktuelle Situation in Nußloch. Auch diese Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. Er berichtet, dass derzeit etwa 300 Geflüchtete in der Gemeinde leben, hauptsächlich aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan, dem Libanon, Sri Lanka, Pakistan, dem Irak, Eritrea und Gambia. Diese Menschen sind in Gemeindewohnungen, angemieteten Wohnungen oder privaten Unterkünften untergebracht, führt Herr Boubrik weiter aus. Für das Jahr 2024 sollen lt. Quote in Nußloch 50 Personen aufgenommen werden, aktuell sind es jedoch bereits 61 Personen, weshalb ein aktueller Überhang von 11 Personen besteht. Herr Boubrik erläutert, dass zu den Aufgaben des Integrationsmanagements lt. VwV die Bedarfsermittlung im Rahmen der Erstberatung, die Erstellung eines Integrationsplans, die soziale Beratung sowie die Weiterleitung an spezialisierte Beratungsdienste zählen. Ziel des Integrationsmanagements ist es, so Herr Boubrik weiter, Geflüchtete an zivilgesellschaftliche Strukturen heranzuführen und die Netzwerkarbeit zu fördern. Er berichtet weiter, dass sich die Beratungszeit lt. VwV maximal über drei Jahre erstreckt, mit möglichen Verlängerungen in begründeten Fällen. Darüber hinaus erläutert er, dass er einige Fälle habe, die das Integrationsmanagement auch über die drei Jahre hinaus betreuen müsse, da die Integration nicht so gut klappe wie erhofft. Aber aufgrund der aktuell veröffentlichten Kürzungen der Fördermittel müsse hier nun künftig konsequenter gehandelt werden. Herr Boubrik stellt anhand der Präsentation zuletzt die Beratungszahlen der letzten Jahre vor.

BM Förster äußert sich verärgert über die übergeordnete Politik und die Handhabung mit den Fördermitteln. Seiner Meinung nach werde mehr an Integrationsplänen und Statistiken gearbeitet, als an der tatsächlichen Integration der Menschen. Er kündigt an, im nächsten Tagesordnungspunkt darauf näher einzugehen. Er bedankt sich zudem bei den fünf Mitarbeitern des Internationalen Bund und hebt hervor, dass Schulsozialarbeit dringend auch in der Grundschule benötigt wird, was durch den aktuellen Bericht wieder deutlich werde. Des Weiteren geht er auf die von Herrn Keil erwähnte Erstwählerveranstaltung ein, die zwar lediglich 30 Teilnehmer anzog, im Vergleich zur Veranstaltungen für Erwachsene jedoch eine deutlich bessere Quote aufweisen könne. BM Förster erwähnt den neu gegründeten Jugendausschuss, der seit dieser Legislaturperiode vorhanden ist. Innerhalb der Arbeit des Ausschusses werde man sehen, wie das Jugendzentrum hierbei unterstützen kann.

GR Röser schließt sich den Dankesworten von BM Förster an und fragt nach dem Jugendtreff der neuerdings im Lichtblick-Haisl angeboten wird. Er möchte wissen, ob es eine Verbindung und eine Absprache zwischen dem Jugendzentrum und dem Lichtblick gibt.

Herr Restle bestätigt, dass eine Abstimmung mit dem Lichtblick stattgefunden hat welcher die Zeiten übernimmt, die das JUZ aufgrund seiner begrenzten Öffnungszeiten nicht abdecken kann. Insbesondere die über 16-Jährigen ziehen es vor, sich abends und am Wochenende zu treffen, was der Lichtblick nun mit seinem Treff entsprechend anbietet.

GR Röser hebt hervor, dass sich die Angebote vom Verein Lichtblick und dem Jugendzentrum also gut ergänzen und keine Konkurrenz darstellen, was er positiv findet. Er erwähnt die Bereitschaft der CDU, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und verweist auf die zuvor erwähnte Jungwählerveranstaltung. Der Gemeinderat plant, sich mit dem neuen Ausschuss „Jugend“ mit den Anliegen der Jugendlichen zu beschäftigen um die Jugendbeteiligung zu stärken und den Dialog mit den jungen Bürgern zu fördern, was GR Röser für eine gute Sache hält und unterstützt. GR Röser erkundigt sich weiter nach Beispielen für Themen, die in Einzelgesprächen der Schulsozialarbeit behandelt werden. Frau Schmidt antwortet, dass häufig Konflikte zwischen Kindern, darunter auch gewaltsame Auseinandersetzungen, besprochen werden. Außerdem sind familiäre Themen, wie beispielsweise die Trennung der Eltern, ein häufiges Anliegen, das die Kinder stark belastet. Zudem nennt sie Konzentrationsschwierigkeiten als weiteres Thema. Für manche Kinder reiche es, einmal über ihre Sorgen zu sprechen, während andere mehr Unterstützung und mehrere Termine benötigen, so Frau Schmidt abschließend.

Herr Restle erläutert, dass ein Vorteil der Schulsozialarbeiter darin besteht, dass sie keine Lehrer sind. Kinder kommen aus dem Kindergarten, wo die Atmosphäre locker ist und treten dann in die "strenge" Schulumgebung ein, was sie anfangs überfordern könne. Die Schulsozialarbeiter fungieren dann als die "netten" Ansprechpartner, die nichts von den Kindern wollen, was sie zu einer vertrauenswürdigen Anlaufstelle für deren Sorgen und Nöte mache.

GR Röser lobt die Ausbildung zu Pausenengeln und die Medienarbeit sowie die Schülerzeitung, obwohl diese eher als "oldschool" angesehen wird. Er stellt anschließend Herr Boubrik die Frage, in welche Herkunftsländer sich die 180 bis 200 Geflüchtete, die weniger als drei Jahre in der Gemeinde sind, aufteilen.

Herr Boubrik gibt an, dass mittlerweile 70 % der Geflüchteten aus der Ukraine sind. Zudem leben zwei große afghanische Familien und vier große syrische Familien in Nußloch.

Anschließend möchte GR Röser wissen, wie sich dies bei denjenigen Geflüchteten verhält, die bereits länger als drei Jahre in Deutschland sind.

Herr Boubrik erläutert, dass unter den Geflüchteten, die länger als drei Jahre in der Gemeinde sind, die Syrer einen erheblichen Teil ausmachen. Er informiert, dass niemand, der bereits eine private Wohnung in einer anderen Gemeinde hatte und sich dann an das Integrationsmanagement in Nußloch wendet, an das Landratsamt zurückverwiesen werde. Es habe sich bereits herumgesprochen, dass Nußloch in diesem Bereich gute Arbeit leistet. So würden sich Geflüchtete, die in anderen Kommunen versucht haben, Fuß zu fassen, an Nußloch wenden, wobei einige teilweise nirgends registriert seien. Die Gemeinde schaue stets nach vorhandenen Kapazitäten und nehme proaktiv Geflüchtete auf, um Einfluss darauf zu nehmen, welche Flüchtlinge zugeteilt werden.

GR Röser äußert, dass er nicht erwartet hätte, dass die Beratung für die Geflüchteten, die länger als drei Jahre in Nußloch sind, insbesondere bei den Syrern, so lange dauert. Er fragt nach einer Erklärung dafür.

Herr Boubrik antwortet, dass die Bürokratie dafür verantwortlich ist.

GR Röser fragt, wie die Hilfestellung hier aussieht.

Herr Boubrik erklärt, dass es bspw. bei Geduldeten um den Antrag nach dem Chancenaufenthaltsgesetz geht. Er nennt das Beispiel von Afghanen, die seit 2017 oder 2018 in Deutschland sind und nur geduldet werden. Diese konnten deshalb noch nie einen Deutschkurs besuchen.

GR Röser bedankt sich abschließend bei Herr Boubrik und Herr Lelii für ihre sehr gute Arbeit. Er hebt hervor, dass ihre Bemühungen dazu beitragen, dass in Nußloch Ruhe herrscht.

GR Rupp schließt sich dem Dank an und hebt hervor, dass alle Nutznießer von der Arbeit der heute hier anwesenden Mitarbeiter des IB sind. Als Rektor ist er persönlich positiv von deren Arbeit in allen Bereichen betroffen, sei es in der Jugendarbeit, im Integrationsmanagement oder in der Schulsozialarbeit. Er habe schon oft erlebt, dass das Integrationsmanagement wichtige Bausteine liefert und die Kommunikation zwischen Lehrern, Schule und Eltern fördert. Sie wissen, was benötigt wird, damit sich die Kinder gut entwickeln können, so GR Rupp. Die Schulsozialarbeit ist passgenau für jede Schule gestaltet und die Präventionsmaßnahmen ziehen sich durch die Klassen 1 bis 4, ergänzt durch individuelle Angebote, führt GR Rupp weiter aus. Das JUZ ist wichtig, weil es Jugendliche „einfängt“, die nicht in Vereinen aktiv sind und ihnen die Möglichkeit gibt, Cliquen zu bilden und Freunde zu finden. Er betont abschließend, dass das Ferienprogramm von seinen Schülern sehr geschätzt wird und attraktiv insbesondere für diejenigen ist, die sich keinen Urlaub leisten können.

GRätin Menrath bedankt sich im Namen der Fraktion B'90/Die Grünen und äußert großen Respekt gegenüber allen Mitarbeitenden des IB. Zum Thema Schulsozialarbeit merkt sie an, dass sich seit ihrer eigenen Schulzeit und der ihrer Kinder sehr viel verändert hat, was sie teilweise als durchaus positiv empfindet. Dennoch haben die Kinder heutzutage Probleme, die es früher nicht gab. Für sie wäre Resilienz ein wichtiges Fach neben Mathe und Deutsch. Sie ist der Meinung, dass eine frühzeitige Bearbeitung dieses Themas einige Psychotherapien im späteren Alter vermeiden könnte. Sie bietet ihre Unterstützung und Expertise gerade im Bereich Resilienz an. Zudem ist sie von der Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen erschrocken und fragt nach, was hinter dem Schutzkonzept steckt.

Herr Restle erläutert, dass bei der Erstellung des Schutzkonzepts für alle Einrichtungen des IB sämtliche Gefahren, sowohl räumlicher als auch menschlicher Natur, berücksichtigt werden. Zum Beispiel sei der Weg zum JUZ in manchen Häusern schwieriger, da sie abgelegen sind, was in Nußloch jedoch nicht der Fall sei. Zudem wird in den Räumlichkeiten untersucht, wo potenzielle Gefahren bestehen, etwa ob eine Messerschublade für alle leicht zugänglich ist. Aber auch zwischenmenschliche Themen die auch die Betreuer betreffen, werden bei der Erstellung des Konzepts beleuchtet, so Herr Restle abschließend.

Herr Keil ergänzt, dass es wichtig sei, möglichst viele Variablen zu besprechen, Lösungen dafür zu finden und das Konzept kontinuierlich zu überarbeiten.

GRätin Menrath geht nochmals auf das Angebot für Jugendliche im Lichtblick-Haisl ein. Sie betont, dass das Problem darin besteht, dass ältere Kinder auf weiterführenden Schulen außerhalb von Nußloch sind und sich die Jugendlichen ab 16 Jahren besonders für das Angebot in den Abendstunden aussprechen, was der IB aber nicht leisten könne. Viele dieser Jugendlichen möchten sich nicht zur Mittagszeit im JUZ treffen, daher sei das Angebot vom Lichtblick entstanden, das speziell für diese Altersgruppe gedacht ist. Der Lichtblick stellt sowohl die Räumlichkeiten für diese Zeit zur Verfügung als auch die Betreuung. Weiterhin möchte GRätin Menrath wissen, wie das JUZ die Kinder und Jugendliche „abhole“.

Herr Restle informiert, dass das JUZ für Kinder ab 10 Jahren geöffnet ist. Das sei wichtig, damit auch noch die Altersgruppe erreicht wird, die bald auf die weiterführende Schule wechselt. Von der Lindenschule kommen mehr Kinder, da sie ihn von der Schulsozialarbeit kennen. Um weitere Besucher zu gewinnen, werde auch aktionsgebunden gearbeitet, so Herr Restle weiter. Zum Beispiel kommen viele Kinder nach dem Ferienprogramm oft noch ins JUZ, um zu sehen, ob das Angebot etwas für sie ist.

GRätin Menrath möchte in Erfahrung bringen, wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund das JUZ besuchen.

Herr Restle entgegnet, dass dies nicht erfasst wird. Er berichtet jedoch von einer Gruppe Jugendlicher im Alter von 12 und 15 Jahren, die noch heute aus der Zeit, in der das JUZ in der Flüchtlingsunterkunft sein Zwischenquartier hatte, das JUZ aufsucht.

Herr Keil äußert, dass das Integrationsmanagement gut mit den Vereinen zusammenarbeite und hierdurch Kinder auch den Weg in Vereine finden.

GRätin Menrath möchte am Ende ihrer Wortmeldung vom Integrationsmanagement noch erfahren, ob die Herren Boubrik und Lelii bereits eine Tendenz haben, wie viele Beratungsgespräche sie im Jahr 2024 letztlich geführt haben oder noch führen werden.

Herr Boubrik verneint dies und teilt mit, dass die Erfassung der Beratungsgespräche immer am Ende eines Jahres erfolgt.

GR Molitor schließt sich dem Dank an und hebt hervor, dass der größte Vorteil darin besteht, dass alle Akteure gut vernetzt sind, da der Arbeitgeber der IB ist. Dies wolle man in Nußloch nicht missen. Er berichtet weiter, dass die Erstwählerveranstaltung zwar nicht so gut besucht war, die Rückmeldung derer die anwesend waren jedoch gezeigt habe, dass sie mehr Mitbestimmung wünschen. Daher hat er für die SPD im Ältestenrat einen Antrag gestellt, einen neuen Ausschuss für Jugendarbeit zu gründen. GR Molitor erwähnt, dass es 246 Beratungen zur Schulsozialarbeit gab, was die Wichtigkeit dieses Themas unterstreicht. Er hofft, dass die weiterführenden Schulen ähnliche Angebote fortführen werden. Zudem spricht er die 300 zu betreuenden Personen im Integrationsmanagement an und fragt, wie die Kommunikation mit dem Landratsamt ist und ob sich Herr Boubrik und Herr Lelii dort gut unterstützt fühlen.

Herr Boubrik berichtet, dass die Zusammenarbeit im Allgemeinen gut verläuft, wenn das Landratsamt etwas von ihnen benötigt. Allerdings stoßen sie auf Widerstand, wenn sie selbst Unterstützung benötigen. Er erklärt, dass sie oft keine Reaktionen auf E-Mails erhalten und die Sachbearbeiter telefonisch schwer erreichbar sind. In dringenden Fällen wendet sich Herr Boubrik eher an die Vorgesetzten im Landratsamt, was dann häufig zu einer schnelleren Klärung führt. Er hebt hervor, dass es auch Sachbearbeiter gibt, die sehr zufrieden mit ihrer Arbeit sind, da die Anträge immer korrekt ausgefüllt sind. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen trotz vollständiger Anträge zusätzliche Informationen gefordert werden, was oft als Zeitgewinnungsstrategie von ihm empfunden wird.

GR Molitor betont die hohe Beratungsqualität in Nußloch und hebt hervor, dass man nicht nur die Pflichten erfülle, sondern auch die Kür mache, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Er unterstreicht die Absicht, dieses Engagement weiterhin aufrechtzuerhalten.

GR Veits informiert aufgrund des geäußerten Wunsches, über das Budget für das JUZ flexibler verfügen zu können, über die bevorstehenden Haushaltsberatungen für 2025. Er empfiehlt Herr Restle und Herr Keil, im Nachgang zur Sitzung konkret zu erläutern, welche Wünsche bestehen, damit diese bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden können. Zudem möchte GR Veits schnellstmöglich Jugendliche, die sich engagieren möchten, in den Ausschuss für Jugendbeteiligung integrieren. Er begrüßt den Medienworkshop in der Schulsozialarbeit und hebt hervor, dass junge Menschen über Social Media oft leicht erreicht und beeinflusst werden. Daher befürwortet er, dass das JUZ das Thema aufgreift, um Jugendliche zu sensibilisieren und zu verhindern, dass sie sich von populistischen Parteien beeinflussen lassen.

Herr Restle weist darauf hin, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls das Thema Extremismus behandelt. Bei der Klausurtagung der JUZ-Häuser sei eine Fachstelle für Extremismus anwesend gewesen, die das Thema aufgegriffen hat. Dabei sei u.a. darüber diskutiert worden, wie man beispielsweise mit Plattformen wie TikTok umgeht und welche Rolle Algorithmen dabei spielen. Er betont, dass dies eine sehr anspruchsvolle Aufgabe ist, da sich die Entwicklungen in diesem Bereich schnell ändern.

GR Veits fragt, ob es Möglichkeiten gibt, auf kommunaler Ebene das Integrationsmanagement zu unterstützen. Er merkt an, dass es vor einigen Jahren mehr ehrenamtliche Helfer in diesem Bereich gab und fragt, wie man durch ehrenamtliche Unterstützung dafür sorgen kann, dass nach drei Jahren keine Beratung mehr notwendig ist. Er schlägt vor, beispielsweise bereits im Vorfeld Sprachhilfe anzubieten oder Begleitungen zu Terminen zu organisieren. Er möchte wissen, was Herr Boubrik davon hält.

Herr Boubrik entgegnet, dass es hilfreich wäre, einen Ort zu schaffen, an dem sich die Geflüchteten wöchentlich oder auch in einem größeren Abstand mit Ehrenamtlichen treffen können. Er berichtet von einem früheren Versuch, als er in Nußloch mit seiner Arbeit begonnen hat, der jedoch nicht gut funktioniert habe. Er verweist auf seine vertretungsweise Tätigkeit in Sandhausen, wo es einen Arbeitskreis Asyl gibt. Dort treffen sich die Leute in Räumlichkeiten, um bei Kaffee und Kuchen zusammenzukommen, wobei jeder etwas mitbringt. In diesem Rahmen würden auch Kurse von den Ehrenamtlichen angeboten.

GR Veits wünscht sich von der Verwaltung, dass sie Anstrengungen unternimmt, um den Arbeitskreis Asyl, der auch in Nußloch existiert, wieder zu reaktivieren.

BM Förster bedankt sich herzlich bei allen vom IB für ihr heutiges Erscheinen und die Berichterstattung. Er informiert, dass Herr Lelii und Herr Boubrik für den nächsten Tagesordnungspunkt bleiben, während Herr Restle, Herr Keil und Frau Schmidt bereits gehen können.

Herr Restle, Herr Keil und Frau Schmidt verlassen um 20:34 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

TOP 8 ─ Integrationsmanagement
- Fortführung ab 01.01.2025

BM Förster verweist auf die Beratung zu diesem Thema in der Juli-Sitzung und fasst seine damaligen Ausführungen nochmals zusammen. Er hebt hervor, dass das Land die Förderungen für das Integrationsmanagement drastisch kürzt und dass der Kreis die Fördermittel nicht nach dem Prinzip „Geld folgt den Geflüchteten“ verteilt. Das bedeutet, dass nicht die tatsächlichen Aufnahmezahlen der Geflüchteten berücksichtigt werden, sondern die Soll-Zahlen. Dies führe dazu, dass Kommunen wie Nußloch, die mehr Geflüchtete aufgenommen haben als gemäß ihrer Quote erforderlich, ungleich behandelt werden im Vergleich zu Kommunen, die ihre Soll-Zahlen nicht einmal erfüllen. Bedingt durch die Fördermittelkürzung habe der Gemeinderat in der Juli-Sitzung die Entscheidung zu treffen gehabt, ob das Integrationsmanagement ab dem 01.01.2025 an das Landratsamt abgegeben wird was zur Folge habe, dass die Betreuung der Geflüchteten in Nußloch mit einem deutlich geringeren Stellenanteil als Aktuell erfolge. Weiter führt BM Förster aus, dass sich der Gemeinderat bereits im Juli entschieden hat, dass das Integrationsmanagement nicht an das Landratsamt abgegeben wird sondern in Eigenregie weiterführt wird. Unsicherheit habe jedoch noch dabei geherrscht, ob man das Integrationsmanagement mit 1,0 oder 1,5 Stellen betreiben wolle. Es sei positiv, dass Herr Boubrik und Herr Lelii heute ihren Jahresbericht vorgestellt und einen Einblick in ihre Arbeit gegeben haben. BM Förster betont, dass es sinnvoll sei, 1,5 Stellen beizubehalten, um die Art der Betreuung fortzuführen auch wenn er gerne ein Zeichen in Richtung Landesregierung setzen wolle. Zuletzt führt er aus, dass diese Woche noch eine Änderung erfolgt sei, die Nußloch zusätzlich 12.000 Euro einbringe, sodass die Gesamtförderung nun 38.200 Euro ab dem 01.01.2025 für das Integrationsmanagement beträgt.

GR Röser äußert, dass er in der letzten Sitzung keinen Hehl daraus gemacht hat, dass er der Meinung ist, mit einer 1,0-Stelle ausreichend aufgestellt zu sein. Allerdings habe man nun unter TOP 7 gehört, dass viele Geflüchtete, darunter auch diejenigen die schon länger als drei Jahre hier sind, eine Bleibeperspektive haben. Daher sei es sinnvoll, diese weiterhin zu betreuen. GR Röser wolle aber weiterhin nicht akzeptieren, dass von der übergeordneten Politik massive Fördermittelkürzungen erfolgen, während gleichzeitig eifrig über Asylpolitik gesprochen wird. Er wolle nun die Zahlen beobachten. Die Herren Lelii und Boubrik tragen in seinen Augen maßgeblich dazu bei, dass in Nußloch Ruhe herrscht. GR Röser verweist auf die Ereignisse in Solingen als warnendes Beispiel. Aus diesem Grund teilt er an dieser Stelle eine Kehrtwende der CDU von einer 1,0- auf eine 1,5-Stelle mit.

GR Baumeister betont, dass die Arbeit in Nußloch sehr sinnvoll ist und die Fraktion LLisN nie daran gezweifelt habe. Dank des Engagements vor Ort habe man wenig bis gar keine Probleme. Er hebt hervor, dass man nochmals durch den Jahresbericht und der Sitzungsvorlage verdeutlicht habe, was alles gemacht wird. Er kommt daher zu der Erkenntnis, dass es sich nicht gut machen würde, die Stellenanteile zu kürzen. Eine solche Kürzung würde wahrscheinlich dazu führen, dass sich Beratungen in das Sozialamt im Rathaus verlagern würden, befürchtet GR Baumeister. Er spricht sich dafür aus, zunächst für das Jahr 2025 bei 1,5 Stellen zu bleiben. Er stellt kritisch in Frage, wie das Land und der Kreis mit dieser Situation umgehen und erklärt, dass der Verteilerschlüssel nicht anerkenne, dass Kommunen wie Nußloch mehr leisten als andere. Er verweist auf Kommunen, die weit unter ihrem Soll liegen und hält es für inakzeptabel, dass dem Landratsamt keine validen Zahlen der letzten drei Jahre vorliegen würden. GR Baumeister stellt die rhetorische Frage, ob das Landratsamt überhaupt noch den Durchblick habe, wie viele Geflüchtete sich im Rhein-Neckar-Kreis aufhalten. Es könne nicht sein, dass es keine belastbaren Zahlen gibt und die Förderung im gesamten um über 70 % reduziert wird. Die Fraktion LLisN sei gerne bereit, so GR Baumeister abschließend, die 1,5 Stellen beizubehalten.

GR Kleinert fasst zusammen, dass das Wesentliche bereits gesagt wurde. Die Mehrheit stimme für die Beibehaltung der 1,5 Stellen im Integrationsmanagement für mindestens 2025. Grundsätzlich sieht er es als selbstverständlich an, dass die Menschen, die nach ihrer Flucht in Nußloch eine neue Heimat gefunden haben, bestmöglich unterstützt werden. Der Betreuungsbedarf im Integrationsmanagement, im Sozialamt oder anderen Stellen sei nach wie vor gegeben und solange sich dies nicht ändert, dürfe keine Kürzung stattfinden. Die Arbeit von Herr Boubrik und Herr Lelii sei von herausragender Qualität und trage maßgeblich dazu bei, dass es keine wahrnehmbaren Konflikte in der Gemeinde gebe.

GR Kleinert fragt, ob es Strukturen gebe, die zur spürbaren Entlastung des Integrationsmanagements beitragen könnten, beispielsweise durch ehrenamtliche Unterstützung. Er kritisiert scharf die Reduzierung der Fördermittel und bezeichnet dies als skandalös. Das politische Signal, das dadurch gesendet wird, sei inakzeptabel und unverständlich, da damit suggeriert werde, dass die Arbeit des Integrationsmanagements weniger wert sei. Die Mittelzuweisung müsse nach dem Prinzip „Geld folgt den Geflüchteten“ erfolgen, sodass Kommunen, die mehr leisten, auch entsprechende Unterstützung erhalten. GR Kleinert zeigt sich offen für einen weiteren Schritt in Richtung ehrenamtlicher Strukturen zur Entlastung des Integrationsmanagements.

Herr Boubrik zeigt sich offen gegenüber ehrenamtlicher Unterstützung. Er erzählt von einem Mann aus Eritrea, den er zunächst zur Caritas nach Wiesloch geschickt habe um sich dort Unterstützung zu holen. Dieser sei wieder nach Nußloch geschickt worden mit der Begründung, dass es in Nußloch einen Integrationsmanager gibt. Von anderen Stellen sei daher eher wenig Unterstützung zu erwarten.

GR Molitor betont, dass es für die SPD-Fraktion von Anfang an klar war, dass das Niveau bei 1,5 Stellen beibehalten werden soll. Das Niveau, das Herr Boubrik und Herr Lelii erarbeitet haben, sei sehr gut und solle nicht reduziert werden. Er berichtet, dass der Landtagsabgeordnete Born persönlich mit dem Landrat ins Gespräch gehen werde, um möglicherweise Änderungen in der Förderung zu erreichen, worüber er sich freue. Er drückt sein Bedauern darüber aus, dass die Kommunen momentan den größten Teil der Last tragen müssen. Für ihn sei aber klar, dass der Mensch im Vordergrund steht und man daher so weitermachen sollte. Nußloch zeichne sich dadurch aus, dass man nicht nur das Notwendige tut, sondern auch freiwillig mehr leistet, und das wolle er beibehalten.

GR Röser hebt hervor, dass das System in Teilen überlastet sei und an seine Grenzen stoße. Er fordert, dass die übergeordneten Ebenen sich dieser Problematik bewusst werden und die Last nicht weiterhin auf die Kommunen abwälzen.

GRätin Seemann, die auch im Kreistag sitzt, berichtet, dass der Kreis als Durchgangsstelle für Fördermittel fungiert. Der Kreis erhält Gelder und gibt diese weiter, hat jedoch selbst eine Aufnahmestelle, weshalb ein Teil des Geldes dorthin fließt und entsprechend weniger an die Kommunen weitergegeben wird. Weiter berichtet sie, dass es einen Antrag im Landtag von der FDP gegeben habe, die Gelder basierend auf den tatsächlich aufgenommenen Geflüchteten zu verteilen, doch dieser Antrag sei abgelehnt worden. Allerdings sei geplant, das System im nächsten Jahr entsprechend anzupassen, so GRätin Seemann.

Nach erfolgter Aussprache geht BM Förster zur Beschlussfassung über und verabschiedet die Herren Boubrik und Lelii.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Integrationsmanagements ab 01.01.2025 über den Internationalen Bund (IB) mit dem bestehenden Stellenanteil von 1,5 Vollzeitstellen.

TOP 9 ─ Kommunale Inklusionsvermittler
Das Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“

Die Herren Lelii u. Boubrik verlassen um 20:53 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wagner und Alt-Gemeinderat Schneider, die im Zuschauerbereich sitzen und sich für die Stelle des kommunalen Inklusionsvermittlers beworben haben. Er berichtet, dass der Gemeinderat am 15.05.2024 einstimmig beschlossen hat, am Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ teilzunehmen und eine Stelle für einen kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) einzurichten. BM Förster informiert, dass das KIV-Projekt, in Kooperation mit dem Rhein-Neckar-Kreis, den KIV als Bindeglied zwischen Kommune und Menschen mit Behinderung sieht und die KIVs eine dreitägige Basisqualifizierung im Oktober und November 2024 sowie Fortbildungstage erhalten. Die Stellenausschreibung ist am 01.06.2024 erfolgt, so BM Förster weiter, auf welche sich sechs Personen bei der Verwaltung gemeldet haben. Weiter erläutert er, dass zwei ihre Bewerbung zwischenzeitlich zurückgezogen haben, sodass sich letztlich vier Kandidaten am 12.09.2024 dem Ausschuss für Vielfalt und Soziales vorgestellt haben. Neben der heute anwesenden Lisa Wagner und dem ebenfalls anwesenden Wolfgang Schneider besteht der Bewerberkreis noch aus Susanne Wenz und Andrea Lichter, informiert BM Förster weiter und erläutert, dass Frau Wagner durch ihre Ausbildung viel Erfahrung im Umgang mit Kindern mitbringe, während Herr Schneider die örtlichen Vereine gut kenne. Zudem verfüge Frau Wenz über Fachwissen aus ihrem Beruf und sei persönlich betroffen, ebenso wie Frau Lichter, die durch ihre private Betroffenheit ebenfalls viel persönliche Erfahrung einbringen könne. Aufgrund der durchweg positiven Eigenschaften von jedem einzelnen Bewerber schlägt BM Förster in Anlehnung der Empfehlung des Ausschusses für Vielfalt und Soziales vor, Frau Wagner fest einzustellen und die anderen drei Bewerber im Team ehrenamtlich arbeiten zu lassen. Auf Nachfrage beim Landratsamt habe die Verwaltung die Bestätigung erhalten, dass mindestens zwei Personen an der Schulung teilnehmen dürfen. Jedoch haben sich bisher erst 22 von 52 Kommunen beim Landratsamt zurückgemeldet, weshalb man noch abwarten müsse. Sollte nicht jeder eine Schulung erhalten, werde Frau Wagner das erlernte Wissen weitergeben. BM Förster gibt weiter bekannt, dass Frau Lichter die Bildung eines Beirats für Menschen mit Behinderung angeregt hat. Die Betreuung des Beirats könnte durch die drei ehrenamtlichen Teammitglieder erfolgen.

GR Röser dankt allen vier Bewerbern für ihre Bereitschaft in diesem wichtigen Thema zu unterstützen. Er hebt hervor, dass er als Zaungast an der Vorstellung teilgenommen habe und betont, dass jede Person unterschiedliche Qualitäten mitbringe, die notwendig seien, um das Thema umfassend abzudecken. Er führt weiter aus, dass Wolfgang Schneider bereits während seiner aktiven Zeit im Gemeinderat im Arbeitskreis Barrierefreiheit positive Beiträge geleistet habe.

GR Baumeister merkt an, dass es manchmal vorteilhaft ist, längere Diskussionen zu führen. So sei aus der ursprünglich für die Einstellung vorgesehenen einen Person nun dieses konstruktive Team entstanden, dessen Einstellung er begrüße.

GR Kleinert äußert seine Zufriedenheit darüber, dass sich die Gemeinde bei dem Projekt beteiligt und betont, wie erfreulich es ist, dass so viele qualifizierte Menschen bereit sind, mitzuarbeiten. Er äußert jedoch Bedenken, dass die meiste Zeit der hauptamtlichen Mitarbeiterin für die Koordination der Ehrenamtlichen aufgewendet werden könnte. GR Kleinert wundert sich darüber, dass der Gemeinderat einen Beschluss über die ehrenamtliche Einstellung fassen soll und schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass Ehrenamtliche hinzugezogen werden können.

BM Förster sieht die Hauptverantwortung für den Beirat bei den drei Ehrenamtlichen. Er verweist auch auf Herrn Koven-Sturm, der die Koordination mit übernehmen soll und äußert deshalb sein Vertrauen, dass Frau Wagner nicht übermäßig mit Koordinationsaufgaben belastet sein wird. BM Förster ist überzeugt, dass die Ehrenamtlichen in ihrem Bereich eigenständig arbeiten können und betrachtet Frau Wagner als das Gesicht des Projekts nach außen.

GR Miltner betont, dass er das Vorhaben nicht nur als Projekt, sondern als etwas sieht, das sich langfristig etablieren soll. Er merkt an, dass der Kreis durch ehrenamtliche Unterstützung noch erweitert werden kann und die SPD jederzeit bereit sei, diese Initiative zu unterstützen.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Lisa Wagner im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als Kommunale Inklusionsvermittlerin einzustellen. Zudem werden die weiteren Bewerber Andrea Lichter, Susanne Wenz und Wolfgang Schneider als ehrenamtliche Inklusionsvermittler eingestellt.

TOP 10 ─ Interkommunale Biotopverbundplanung im Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
- Information

BM Förster übergibt zur Sachdarstellung das Wort an HAL Laier.

HAL Laier informiert anhand der Sitzungsvorlage, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden eine interkommunale Biotopverbundplanung erstellt. Ziel dieses Projekts sei es, die biologische Vielfalt durch ein umfassendes Konzept zu sichern und zu fördern. Am 8. März 2024, so HAL Laier weiter, beschloss die Verbandsversammlung, externe Fachbüros mit der Planung für die 16 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises zu beauftragen. Während des Prozesses werden alle lokalen Konzepte, wie zum Beispiel die Biotopvernetzungsplanung von 1994 für Nußloch, zusammengeführt, um ein übergreifendes Konzept für den gesamten Verband zu schaffen, führt HAL Laier weiter aus. Vertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz würden eng in die Planung eingebunden. HAL Laier erläutert, dass die Firma BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung die Planung für Nußloch, Sandhausen und Leimen durchführen wird. Er gibt weiter bekannt, dass diese Biotopverbundplanung gesetzlich verpflichtend ist nach § 22 Abs. 4 NatSchG BW und zu 90 % vom Land gefördert wird. Den Eigenanteil von 10 % übernehme der Nachbarschaftsverband. Er informiert, dass keine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht und die Planung lediglich als Rahmen für künftige Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität diene. Weiter informiert HAL Laier, dass am 27. September 2024 ein Auftaktgespräch zwischen den beteiligten Kommunen und den beauftragten Fachbüros stattfinden wird, um den Planungsprozess offiziell zu starten. Er teilt weiter mit, dass eine öffentliche Informationsveranstaltung Ende 2024 geplant ist, um die Bevölkerung über den Prozess, die Ziele und die Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren. Diese Veranstaltung markiere zugleich den ersten Meilenstein des Projekts, erläutert HAL Laier und weist auf die weiteren Meilensteine lt. Anlage 2 der Vorlage hin. Abschließend erklärt er, dass die komplette Verbundplanung bis Ende 2027 abgeschlossen sein soll, bevor ab 2028 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden kann.

GR Veits betont, dass die Erhaltung der ökologischen Vielfalt als Pflichtaufgabe auf allen Ebenen entscheidend für unsere Lebensgrundlage ist. Er begrüßt die Vernetzung, um eine stimmige Gesamtplanung sicherzustellen. Besonders positiv hebt er hervor, dass für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen, wodurch die lokalen Ressourcen effizient genutzt werden können. Projekte wie die z.B. Steinbruchrenaturierung können so mit voller Kraft weiter vorangetrieben werden.

GR Lüll fragt, wie der Nachbarschaftsverband finanziert wird.

BM Förster erklärt, dass die Kommunen 1€ pro Einwohner und Jahr an den Verband zahlen. Damit übernehme der Verband aber auch Aufgaben wie die Erstellung von Flächennutzungsplänen und Ähnliches.

BM Förster teilt mit, dass es sich heute lediglich um eine Information handelt und dass die Verwaltung wieder auf den Gemeinderat zukomme, wenn es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 11 ─ Umbau Gehweg vor Haus Rheinblick am Fußgängerüberweg
- Auftragserteilung

BM Förster informiert, dass in der Gemeinderatssitzung am 08.11.2023 verschiedene Varianten zur Verbesserung der Gehweg-Situation und des Fußgängerüberwegs vor dem Haus Rheinblick vorgestellt und beschlossen wurden. Er zeigt den entsprechenden Ausführungsplan, der auch als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist und informiert, dass derzeit noch geprüft wird, ob der Aufenthaltsbereich direkt am Eingang des Seniorenheimes noch vergrößert werden kann. BM Förster erläutert weiter, dass die Ausschreibung der Baumaßnahme im Frühjahr 2024 erfolgte und zum Submissionstermin am 29.08.2024 zwei Angebote eingegangen sind. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Joh. Schön & Sohn aus Speyer mit einer Summe von 108.689,64 Euro abgegeben, so BM Förster. Er teilt abschließend mit, dass der Baubeginn Mitte Oktober 2024 vorgesehen ist und die Fertigstellung bis Ende Dezember erfolgen soll.

GR Kettemann fragt, ob die Kosten für die mitgeplante Straßendeckenerneuerung der Hauptstraße zusätzlich anfallen.

BM Förster informiert, dass diese Kosten bereits in der Gesamtmaßnahme enthalten sind und später an das Regierungspräsidium weiterverrechnet werden.

GRätin Menrath erläutert, dass die Senioren, die den laufenden Seniorenbus nutzen, meist noch einigermaßen mobil sind. Diese Seniorengruppe sei es, die gerne draußen vor dem Haus sitzt, da es dort im Sommer angenehm schattig ist im Gegensatz zu dem Bereich, der zur Einrichtung gehört. GRätin Menrath hätte sich gewünscht, dass eine größere Aufenthaltsfläche bereits in die ursprüngliche Planung integriert gewesen wäre.

GR Seibert bittet darum, bei der Ausführung zu berücksichtigen, dass der Schacht mit Rost für Patienten unangenehm ist, wenn diese auf einer Trage darüber transportiert werden. Er weist zudem darauf hin, dass die Lage des Hydranten so geplant werden sollte, dass ein Löschwasserschlauch den Abtransport von Patienten nicht behindert, da in der Regel die Brandbekämpfung und die Rettung bzw. der Transport der Bewohner gleichzeitig erfolgen.

BAL Leyk erwidert, dass während der Sperrung der Hauptstraße eine Brandschutzübung durchgeführt werden soll. Er weist darauf hin, dass dies bereits mit der Leitung des Seniorenheims besprochen wurde.

GR Seibert informiert, dass die Hauptstraße der Standort für die Drehleiter ist, wenn es zu einem Feuerwehreinsatz im Haus Rheinblick kommt. Er bittet dies bei der Sperrung des Straßenbereichs und bei der Maßnahme zu berücksichtigen. Er erinnert daran, dass ursprünglich die Rede davon war, neben der Haltebucht für Rettungswagen auch einen Parkplatz für den Notarzt zu sperren. Andernfalls parke der Notarzt wieder auf der Straße.

BM Förster erklärt, dass die Heimleitung mitgeteilt hat, dass es eher selten vorkomme, dass ein Notarzt hinzukommt. Daher habe man sich darauf geeinigt, einen Parkplatz nicht rund um die Uhr für den Notarzt freizuhalten.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Wortmeldung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Firma Joh. Schön & Sohn Bau GmbH & Co.KG aus 67346 Speyer den Auftrag für den Umbau des Gehwegs vor dem Haus Rheinblick am Fußgängerüberweg, in Höhe von 108.689,64 Euro brutto zu erteilen.

TOP 12 ─ Photovoltaik-Förderprogramm
- Weiteres Vorgehen nach erschöpftem Budget

BM Förster informiert, dass seit 2022 das Photovoltaik-Förderprogramm der Gemeinde besteht und dadurch bereits 175 PV-Anlagen, 158 Batteriespeicher und 143 Balkonkraftwerke bezuschusst wurden. Er erklärt, dass die Verwaltung mit dem aktuellen Sachverhalt möglicherweise nicht hätte in den Gemeinderat gehen müssen. Da das Haushaltsrecht aber nicht vorsieht, dass Budgets für einzelne Produkte übertragen werden können, möchte er den Gemeinderat darüber entscheiden lassen. BM Förster führt weiter aus, dass der Gemeinderat für das Förderprogramm 326.000 Euro für drei Jahre genehmigt hat von denen jedoch bislang nur 276.000 Euro ausgegeben wurden. Dies sei auf den zeitlichen Versatz zwischen Förderzusage, Installation der Anlagen und Auszahlung zurückzuführen. Daher könne es vorkommen, dass eine Förderung 2023 zugesagt, die Auszahlung jedoch erst 2024 erfolgt. BM Förster weist darauf hin, dass der Gemeinderat nicht mehr Geld genehmigt als ursprünglich vorgesehen, aber eine Regelung nötig ist. Er schlägt vor, das übrige Budget aus den Vorjahren überplanmäßig zu genehmigen und dies auch in Zukunft so zu handhaben. Er hebt hervor, dass es sich um ein gutes Förderprogramm handelt, das von den Bürgern gut genutzt wird. Weiter erläutert BM Förster, dass die Mittel hierfür auch teilweise aus der Teilnahme am Programm „EnBW vernetzt“ stammen, welche 2025 ausläuft. Er berichtet, dass bereits ein erstes Gespräch mit der Netze BW stattgefunden hat, um die weitere Vorgehensweise zu klären. In der Novembersitzung des Gemeinderats werde besprochen, ob sich die Gemeinde weiterhin am Programm „EnBW vernetzt“ beteiligen möchte. Sollte man nicht mehr teilnehmen, müsse bis Ende des Jahres gekündigt werden so BM Förster und gibt zu bedenken, dass ein Wiedereintritt nicht möglich sei. Der erste Vorschlag der EnBW sieht eine Beteiligung von 4,38 % vor, während man momentan bei 3,4 % liegt, informiert er weiter und betont, dass durch die Fortführung der Teilnahme dem Förderprogramm weitere 11.000 Euro zur Verfügung stünden.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Mittel für das Förderprogramm in diesem Jahr um die im vergangenen Jahr noch nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 38.000 Euro.

TOP 13 ─ Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung eines abweichenden Gewässerrandstreifens im Innenbereich - Maisbach

GR Baumeister rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

BM Förster informiert, dass in der Waldstraße in Maisbach ein Haus abgerissen werden soll, da der Eigentümer auf diesem Grundstück neu bauen möchte. Der Technische Ausschuss habe dem Bauvorhaben bereits in seiner Sitzung am 25.07.2023 zugestimmt. Die Stellungnahme des Wasserrechtsamtes zum Bauantrag sehe nun vor, dass eine Baugenehmigung nur erteilt werden könne, wenn entweder das direkt am Grundstück entlangfließende Maisbächlein in diesem Bereich verdolt wird oder mittels Rechtsverordnung (RVO) eine Verringerung des Gewässerrandstreifens zugelassen wird. BM Förster erläutert weiter, dass die von der Verwaltung ausgearbeitete RVO die Bebauung näher als 5,0 m am Maisbach im Bereich des Baugrundstücks zulassen soll. Die Verwaltung empfiehlt, so BM Förster abschließend, die Rechtsverordnung so zu erlassen, insbesondere da das Bestandsgebäude bereits heute deutlich näher als 5,0 m am Maisbach steht.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verringerung des Gewässerrandstreifens im Bereich Maisbach entsprechend der Anlage.

2. Auf eine öffentliche Auslegung wird verzichtet, die betroffenen Eigentümer werden direkt benachrichtigt.

TOP 14 ─ Gutachterausschuss "Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis"
- Bestellung der Gutachter als Vertreter der Gemeinde Nußloch zum Gutachterausschuss „Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis“

GR Baumeister nimmt wieder am Ratstisch Platz.

BM Förster erklärt, dass die Gemeinde Nußloch das Recht hat, zwei Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zu stellen. Nach dem Ausscheiden von Wolfgang Busche, der 2024 verstorben ist, verbleibe aktuell nur Frank Brauch im Gutachterausschuss für Nußloch. Trotz der Bemühungen, einen Gutachter außerhalb der Gemeindeverwaltung zu finden, konnte keine geeignete Person für diese Position gewonnen werden, bedauert BM Förster. Er erläutert, dass von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Wunsch geäußert wurde, eine Person aus der Bauleitplanung zu benennen. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher den stellvertretenden Bauamtsleiter Rouven Ettner vor. Abschließend informiert BM Förster, dass Frank Brauch gegenüber der Verwaltung erklärt habe, dass er weiterhin als Gutachter fungieren würde.

GR Molitor merkt an, dass Herr Busche kein Mitarbeiter im Rathaus war, Herr Ettner hingegen schon. Er fragt, ob Herrn Ettner durch diese neue Aufgabe viel Zeit für seine anderen Aufgaben verloren geht.

BM Förster erklärt, dass Rouven Ettner keine Gutachten schreiben wird, wie es Herr Busche getan hat, da er das nicht kann und darf. Herr Ettner sei nur bei der Bauleitplanung involviert, weshalb der Zeitaufwand seiner Meinung nach eher gering ausfallen dürfte.

Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, auf Vorschlag der Verwaltung, folgende Personen in den Gutachterausschuss südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zu bestellen:

  1. Herr Rouven Ettner, 69226 Nußloch
  2. Herr Frank Brauch, 69181 Leimen.
TOP 15 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006
- Spende zu Gunsten des Friedhofs

BM Förster informiert, dass Frau Dyllong beabsichtigt, der Gemeinde Nußloch eine Spende von 400.000 Euro zugunsten des Friedhofs zukommen zu lassen. Diese Schenkung sei mit einer Auflage ihrerseits verbunden, dass sie selbst sowie ihre Angehörigen zu gegebener Zeit an einem ausgewählten Baum im Bereich der neu angelegten Baumbestattung beigesetzt werden. BM Förster erläutert, dass die Spende über eine Laufzeit von 20 Jahren dem Friedhof zugerechnet werden soll und dadurch die Bestattungsgebühren jährlich um 20.000 Euro entlastet werden. Die Spende käme daher der Allgemeinheit zugute. Er weist darauf hin, dass neben der Annahme der Spende auch deshalb ein Beschluss erforderlich ist, da die Friedhofsordnung derzeit nur die Möglichkeit für den Erwerb von Erdwahlgräbern zu Lebzeiten vorsieht. BM Förster hält die Summe von 400.000 Euro für beträchtlich und dankt Frau Dyllong ausdrücklich für ihre außergewöhnliche Spendenbereitschaft.

GR Petri erklärt, dass die CDU keine einheitliche Meinung zu dem Thema hat und er daher nur für sich und einen Teil der Fraktion spreche. Er bedankt sich herzlich bei Frau Dyllong für ihre beachtliche Spende. Diese sei zweckgebunden und diene dem Allgemeinwohl, weshalb er zustimmen könne.

GR Baumeister stimmt den Worten seines Vorredners zu.

GR Veits bedankt sich zunächst bei Frau Dyllong für die Bereitschaft, eine so große Summe zugunsten der Allgemeinheit zu spenden. Er weist jedoch darauf hin, dass die Schenkung an Bedingungen geknüpft ist und äußert die Befürchtung, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen wird. Menschen mit einem kleineren Geldbeutel könnten sich den nachvollziehbaren Wunsch, der mit der Spende verbunden ist, nicht leisten weshalb er eine Ungleichbehandlung darin sieht.

Auch GR Molitor bedankt sich bei Frau Dyllong und merkt an, dass diese Spende bereits für viele Diskussionen innerhalb des Gemeinderats gesorgt habe. Er erklärt, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion weiterhin im Zwiespalt sind, wie mit der Spende und der damit verbundenen Auflage umgegangen werden soll. GR Molitor betont, dass es gerecht zugehen müsse und dass man sich mit Geld nicht alles kaufen können sollte. Er sieht dies als eine Frage der Gleichbehandlung. Er sagt, dass die SPD der Spende zustimmen würde, wenn diese für soziale Zwecke genutzt würde, da man dies gegenüber den Bürgern besser verargumentieren könnte. Allerdings sei dieser Vorschlag im Rat abgelehnt worden, weshalb die Spende nun zweckgebunden für den Friedhof bleibt. Die SPD-Fraktion hätte es bevorzugt, wenn die Mittel in die Verwendung des Ausschusses für Sport, Kultur und Vereine geflossen wären, so GR Molitor weiter. Er erklärt, dass dies das erste Mal sei, dass die SPD sich bei der Annahme einer Spende enthalten werde.

GR Röser erklärt, dass er nur für sich spricht und die Diskussion als vielschichtig empfindet. Er erkennt an, dass es menschlich nachvollziehbar und legitim ist, diesen Wunsch wie ihn Frau Dyllong hat, zu haben und damit auf die Verwaltung zuzugehen. GR Röser weist darauf hin, dass die Satzung hierdurch geändert werden müsste und dass die mit der Spende verknüpfte Bedingung zu einer Exklusivität führt und theoretisch einen Präzedenzfall schaffen könnte. Er stellt die Frage, wo die Grenze gezogen werden soll, wenn in Zukunft jemand kommt und sagt, er möchte etwas im Austausch für eine Spende erhalten. Er betont rhetorisch „wo fängt es an und wo hört es auf?". GR Röser merkt an, dass er die Grenze dort ziehen will, wo die Friedhofsordnung ist und dass er dabei bleiben möchte.

GR Kleinert beschreibt die Diskussion als extrem schwierig. Er erklärt, dass alle Mitglieder der Fraktion die Annahme der Spende abgelehnt hätten, wenn das Gremium nicht die Chance gehabt hätte, öffentlich darüber zu beraten und bekannt zu geben, dass es wissentlich gegen die eigene Friedhofsordnung verstößt. GR Kleinert betont, dass die Spende der Allgemeinheit zugutekommt, weshalb er zustimmen wird. Er möchte dies nicht heimlich tun und stellt klar, dass das Gremium an dieser Stelle eine Einzelfallentscheidung trifft, die von der Regelung der Friedhofsordnung abweicht.

GR Baumeister erklärt, dass die Friedhofsordnung sowohl Wahlgräber als auch Reihengräber umfasst. Er weist darauf hin, dass es auch Urnenwahlgräber gibt und ist daher der Meinung, dass man nicht gegen die Friedhofsordnung verstößt. Dennoch ist auch er der Auffassung,dass die Satzung eindeutiger formuliert werden könnte. In seinen Augen sei es zu hoch gegriffen, zu behaupten, dass hier ein Einzelfall geschaffen wird.

BM Förster stellt klar, dass es in der Friedhofsordnung den § 12 für Wahlgräber (Erdbestattungen) und den § 13 für Urnenreihen- und Urnenwahlgräber gibt. Er erklärt, dass nur im § 12 die Möglichkeit besteht, zu Lebzeiten ein Grab zu kaufen. Diese Regelung gibt es im § 13 nicht.

GR Baumeister hält dies für einen Fehler in der Satzung und ist daher der Auffassung, dass dieser geheilt werden muss.

BM Förster erklärt, dass er das nicht so sieht, da die Entscheidung vom Gemeinderat bewusst getroffen worden sei. Es sei Thema gewesen, dass man bei den Urnenstelen kein Kaufrecht haben möchte. Er merkt an, dass nochmals darüber diskutiert werden könnte, ob die Satzung geändert werden sollte. BM Förster hebt hervor, dass Frau Dyllong seit Jahren sehr großzügig gegenüber der Gemeinde und den Vereinen ist. Dass es nicht für alle in dieser Form möglich ist, liegt seiner Meinung nach in der Natur der Sache. Aus diesem Grund gibt es Wahlgräber, Reihengräber und Urnengräber, damit jeder einen Weg für sich findet. Er fügt hinzu, dass die Zweckbindung für den Friedhof auch ein ausdrücklicher Wunsch von Frau Dyllong ist.

Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen (Kleinert, Petri, Kettemann, Lüll, Seemann, Baumeister, Falkner, Rupp, BM Förster), 6 Nein-Stimmen (Greiner, Veits, Menrath, Lurz, Herb, Röser) und drei Enthaltungen (Miltner, Molitor, Seibert) folgenden Beschluss:

Die Spende von Frau Dyllong, Nußloch, für den Friedhof in Höhe von 400.000 Euro wird angenommen.

TOP 16 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 16.1 – Korrektur Berichterstattung Rhein-Neckar-Zeitung

GR Molitor weist die Rhein-Neckar-Zeitung darauf hin, dass in der Berichterstattung fälschlicherweise behauptet wurde, die SPD mache in Bezug auf die Wirtschaftsförderung eine Schaufensterschnitzeljagd. Dies stimme nicht. Zudem betont er, dass Gemeinderat Seibert nicht „Siebert“ heißt.

TOP 16.2 – Verkehrssituation vor Schulen zum Schuljahresbeginn

GR Kettemann bittet die Verwaltung, zum Schuljahresbeginn Verkehrsaktionen vor den Schulen durchzuführen, da aktuell wieder ein Verkehrschaos vor den Schulen herrsche. Er möchte die Eltern darauf hinweisen, dass diejenigen Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen, durch das wilde Parken und Fahren gefährdet werden.

Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 16.3 – Vereinsbus

GR Seibert informiert, dass der Vereinsbus des Autohauses Schweickert nicht mehr verfügbar ist. Er fragt, ob darüber nachgedacht wird, eine Alternative zu schaffen, da die Feuerwehr jetzt öfter Anfragen erhalten würde, ob der Feuerwehr-MTW geliehen werden kann.

BM Förster erklärt, dass der Bus alt war und als freiwilliges Angebot des Autohauses Schweickert zur Verfügung stand. Er stellt die Frage, ob dies ein Thema für die Gemeinde ist. Man müsse seiner Meinung nach vielmehr dankbar sein, dass dieses Angebot so lange Bestand hatte.

GRätin Herb ergänzt, dass die Reparaturen immer auf Kosten des Autohauses durchgeführt wurden und dass dieses freiwillige Angebot auch einen großen Verwaltungsaufwand für das Autohaus bedeutet hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 17.1 – Abgabe Haushaltsanträge

BM Förster erinnert den Gemeinderat an die Abgabefrist der Haushaltsanträge für das Jahr 2025 am 30.09.2024.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.2 – Verschiebung Abend der Gemeinde

Zudem teilt BM Förster mit, dass der Abend der Gemeinde in den Januar 2025 verschoben wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 17.3 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den GRäten Rupp, Lurz, Falkner, Seemann nachträglich zu ihrem Geburtstag. Der Räterund schließt sich an und gratuliert ebenfalls.