Aktuelles in Nußloch
Gemeinderatssitzung vom 22.01.2025
Erstelldatum31.01.2025
Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 5 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten
Am 5. Januar 2025 wählte die Freiwillige Feuerwehr Nußloch Christian Kleindienst zum Kommandanten und Ronny Olbert zum stellvertretenden Kommandanten. Beide Wahlen erreichten die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang. Gemäß der Feuerwehrsatzung ist eine Zustimmung des Gemeinderats erforderlich, bevor die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen kann.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl der beiden Kandidaten zu.
TOP 6 Unterstützung des Familienpatenprogramms im Familienzentrum Q21 in Leimen
Das Familienpatenprogramm des Familienzentrums Q21 in Leimen wird seit 2022 durch Ehrenamtliche und eine 50%-Koordinationsstelle betrieben. Ziel ist die Unterstützung von Familien durch geschulte Paten. Nun soll das Angebot auf die Region Wiesloch/Leimen, einschließlich Nußloch, ausgeweitet werden. Für 2025 wird eine finanzielle Beteiligung von Nußloch in Höhe von 3.200 Euro vorgeschlagen, basierend auf einem Einwohnerschlüssel. Aktuell gibt es vier Anfragen von Nußlocher Familien, jedoch noch keine aktiven Paten in der Gemeinde. Die Verwaltung empfiehlt eine einjährige Unterstützung mit anschließender Evaluation.
Das Gremium beschließt, das Familienpatenprogramm 2025 mit 3.200 Euro aus dem Kinderhilfsfonds der Gemeinde zu unterstützen. Die Maßnahme wird evaluiert, bevor über eine erneute Bezuschussung entschieden wird.
TOP 7 Haushalt 2025: Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung des Haushalts durch das Kommunalrechtsamt
Das Kommunalrechtsamt hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 11. Dezember 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Die darin enthaltene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Mio. Euro wurde genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde am 24. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Nußloch sowie in der Ausgabe der Rathaus-Rundschau vom selben Tag veröffentlicht. Eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplans erfolgt vom 27. Januar bis einschließlich 4. Februar 2025. Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk wurde ebenfalls bestätigt. Hierbei wurden die Kreditaufnahme von 346.600 Euro sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite von 350.000 Euro genehmigt. Das Kommunalrechtsamt weist darauf hin, dass die geplanten Investitionen im Zeitraum 2025 bis 2028 vor dem Hintergrund der erwarteten negativen Ergebnisse und geplanten Kreditaufnahmen überprüft werden sollten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Kreditaufnahmen in den Jahren 2027 und 2028 in der vorgesehenen Höhe nicht genehmigungsfähig sind. Es wird empfohlen, Investitionen hinsichtlich Umfang und Standard sorgfältig zu priorisieren.
TOP 8 Geplante Maßnahmen zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
Die Gemeinde Nußloch treibt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und des Straßengesetzes Baden-Württemberg weiter voran. Nachdem bisher Bushaltestellen an gemeindeeigenen Straßen barrierefrei ausgebaut wurden, steht nun die Entwurfsplanung für Bushaltestellen an klassifizierten Straßen im Fokus. Insgesamt stehen noch sechs Haltestellen mit zwölf Haltepunkten an. Die Planungsleistungen für die Ausarbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) soll zur Genehmigung und Abstimmung der Varianten mit den übergeordneten Behörden an das Ing.-Büro König aus Walldorf vergeben werden.
Die Verwaltung empfiehlt dabei folgende Varianten:
Markgrafenstraße Ost + West: Fahrbahnrandhaltestellen
Friedhof Ost + West: Fahrbahnrandhaltestellen
Lindenplatz West: Busbucht
Lindenplatz Ost: Fahrbahnrandhaltestelle
Kreuz Ost + West: Fahrbahnrandhaltestellen
Walldorfer Straße Ost + West: Fahrbahnrandhaltestellen
Allming Nord: Fahrbahnrandhaltestelle, neuer Standort
Allming Süd: Busbucht
Für die Entwurfsplanung im Jahr 2025 sind 50.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Der barrierefreie Umbau wird mit einer Förderung von 85 % durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt, sofern die Maßnahmen bis Ende 2026 abgeschlossen sind.
Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro König aus Walldorf auf Grundlage des Honorarangebotes vom 11.12.2024 mit der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zum barrierefreien Ausbau von insgesamt zwölf Bushaltestellen an den klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet.
TOP 9 Erneuerung des Hubbodensystems im Hallenbad Nußloch
Das Hallenbad wurde nach der Sanierung der Schwimmbadtechnik wiedereröffnet. Während der Bauphase und danach traten mehrfach Probleme mit dem knapp 60 Jahre alten Hubbodensystem auf. Zuletzt ließ sich der Hubboden aufgrund eines elektrischen Defekts nicht mehr verfahren. Die Wartungsfirma konnte das System kurz vor Weihnachten 2024 teilweise wieder in Betrieb nehmen. Aktuell sind nicht alle Wassertiefen einstellbar. Eine vollständige Reparatur, die eine Entleerung des Beckens erfordert, ist für die Osterferien 2025 geplant.
Die Wartungsfirma bestätigte, dass der Defekt altersbedingt und nicht durch die Sanierungsmaßnahmen verursacht wurde. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Hubbodensystem vollständig zu erneuern, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 27. November 2024 vorgestellt.
Für die Erneuerung wurde das Ingenieurbüro für Wassertechnik GmbH aus Ronnenberg beauftragt, eine Analyse durchzuführen und ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Maßnahme ist grundsätzlich über das Förderprogramm IVS-Sportstätten des Landes Baden-Württemberg mit einer Förderquote von 54 % förderfähig. Da das Programm aktuell bis 30. April 2026 läuft, wird eine Verlängerung bis 30. April 2027 beantragt. Sollte keine Verlängerung möglich sein, wird die Ausführung ggf. vorgezogen. Die Verwaltung plant, entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2026 zu beantragen, ohne die Gesamtkosten der IVS-Maßnahme von ca. 4,78 Mio. Euro zu erhöhen.
Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Erneuerung des Hubbodens im Hallenbad einzuleiten. Diese sind insbesondere die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Planung des Vorhabens sowie die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung. Der wahrscheinliche Mittelabfluss würde erst im Haushaltsjahr 2026 erfolgen.
TOP 10 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Neuer Berg, 13. Änderung“ wird gefasst und Planungsleistungen vergeben
Die Gemeinde Nußloch hat die MVV Regioplan GmbH mit der Erstellung einer Innenentwicklungsstudie beauftragt. Ziel der Studie war es, innerörtliche Entwicklungspotenziale zu identifizieren, nachhaltige Nachverdichtungsmaßnahmen zu entwickeln und eine effizientere Flächennutzung zu ermöglichen. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde der Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung Neuer Berg“ als prioritär eingestuft. Die Innenentwicklungsstudie hat untergenutzte Grundstücke, Baulücken und Möglichkeiten zur vertikalen Nachverdichtung analysiert. Der Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung Neuer Berg“ wurde als dringend überarbeitungsbedürftig eingestuft, um bestehende Entwicklungshemmnisse zu beseitigen. Die MVV Regioplan GmbH wurde als wirtschaftlichster Anbieter beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ein Grundhonorar von 32.000 Euro. Die Planungskosten sind im Haushalt 2025 vorgesehen, wobei ein Teil der Mittel 2026 abfließen wird. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung das Planungsbüro beauftragen. Im Zuge der Überarbeitung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan umzubenennen. Der Name „Neuer Berg“ soll der aktuellen innerörtlichen Bedeutung des Gebiets gerecht werden.
Das Gremium beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neuer Berg, 13. Änderung“ im beschleunigten Verfahren und beauftragt die Firma MVV Regioplan GmbH mit den Planungsleistungen zum Angebotspreis von 32.000 Euro netto zzgl. besonderer Leistungen und 5 % Nebenkosten entsprechend des am 21.01.2025 im Technischen Ausschuss nichtöffentlich vorgelegten Angebots vom 13.12.2024.
TOP 11 Bundestagswahl am 23. Februar: Festsetzung des Erfrischungsgeldes
Für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird die Festlegung eines Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, auch in diesem Jahr wieder einheitlich 50 Euro pro Wahlhelfer zu gewähren, um die benötigten 98 Wahlhelfer zu gewinnen und die Attraktivität der Tätigkeit zu erhöhen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.900 Euro. Für die Bundestagswahl wird Nußloch 11 Urnenwahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke einrichten, einschließlich eines repräsentativen Briefwahlbezirks, der zur Erhebung von Statistiken über die Wählerschaft dient.
Der Gemeinderat beschließt, für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein einheitliches Erfrischungsgeld von 50,00 Euro pro Wahlhelferin und Wahlhelfer festzulegen
Zudem wurde beschlossen, für den Eigenbetrieb Wasserwerk die Umschuldung von Krediten zum 15.02.2025 vorzunehmen und Spenden anhand den Richtlinien anzunehmen.
Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatssitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.02.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.