Aktuelles in Nußloch
Das Steueramt informiert:
Erstelldatum14.02.2025
Gutachterausschuss passt Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 nochmals an
Der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis hat Ende 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag der Hauptfeststellung der Grundsteuer (01.01.2022) nochmals angepasst. Die geänderten Werte sind seit kurzem auf dem Internetportal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ abrufbar.
Diese Bodenrichtwerte sind die Grundlage für die Festsetzung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt.
Neu ist, dass für Nußloch und Maisbach für sog. sonstige private Flächen neben dem Bodenrichtwert für die Wohnbaufläche ein Bodenrichtwert von 20 €/m² ausgewiesen ist.
Zudem wurden zusätzliche Zonen mit einem niedrigeren Bodenrichtwert ausgewiesen (z. B. Waldabstandflächen im Baugebiet Beim Seidenweg; überlange Gärten der Hauptstraße, Wohnbauflächen im Außenbereich).
Wie erfolgt eine Korrektur des Grundsteuerwerts?
Betrifft die Änderung des Bodenrichtwerts das gesamte Grundstück und stehen nicht mehrere Bodenrichtwerte zur Auswahl, ist das Finanzamt auf Grundlage der erfolgten Mitteilung des neuen Bodenrichtwerts durch den Gutachterausschuss von Amts wegen verpflichtet, die Änderung des Grundsteuerwerts bzw. Grundsteuermessbetrags vorzunehmen. Von Seiten des Steueramts empfehlen wir, das Finanzamt mit dem Hinweis auf den geänderten Bodenrichtwert schriftlich um eine Korrektur zu bitten. Ein Einspruch ist nicht notwendig und würde wohl auch in fast allen Fällen nach Ende der Einspruchsfrist erfolgen.
In allen Fällen, in denen das Finanzamt ohne weitere Informationen ein Flurstück nicht einem der neuen Bodenrichtwerte zuordnen kann, ist es ratsam, das Finanzamt anzuschreiben und mitzuteilen, warum eine Korrektur für Ihr Grundstück beantragt wird. Möglicherweise wird das Finanzamt bei nicht ganz eindeutiger Zuordnung ein Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz anfordern. Dieses erstellt auf Antrag der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rein-Neckar-Kreis mit Sitz in Leimen (Tel. 06224/5739530).
Wie erfolgt die Korrektur des Grundsteuerbescheids?
Ändert das Finanzamt den Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbescheid, wird die Gemeinde Nußloch automatisch über diese Änderung informiert und ändert auf dieser Basis den Grundsteuerbescheid vom 13.01.2025 rückwirkend für das ganze Jahr. Zu viel bezahlte Grundsteuer wird umgehend zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass eine Änderung des Grundsteuerbescheids erst erfolgen kann, wenn die Grundlagenbescheide durch das Finanzamt geändert werden. Die Gemeinde Nußloch darf in Eigenregie keine Änderungen vornehmen.