Aktuelles in Nußloch
Neuigkeiten aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2025
Erstelldatum28.02.2025
Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 4 Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde dient der Kontrolle und Reduzierung von Verkehrslärm und muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Kartierung des Straßenverkehrslärms durchgeführt, wobei in Nußloch die B 3, die L 594a (außerorts) und die L 594 (Hauptstraße) innerorts erfasst wurden. Die aktuelle Kartierung von 2023 ergab, dass keine zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen rechtlich umsetzbar sind. Bereits im Lärmaktionsplan von 2019 wurden Maßnahmen zur Lärmminderung auch für nicht kartierungspflichtige Straßen getroffen. Eine erneute, umfassende Kartierung wäre für die Gemeinde kostenintensiv und ohne Nutzen, weshalb der Technische Ausschuss im Februar 2024 dagegen entschied. Dennoch besteht die gesetzliche Pflicht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans, wofür im Haushaltsplan finanzielle Mittel vorgesehen sind.
Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf des Lärmaktionsplans vom 31.01.2025. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange.
TOP 6 Tief- und Straßenbau: Auftrag für den Jahresvertrag 2025 vergeben
Nachdem die Ausschreibung für den Jahresvertrag Straßen- und Tiefbauarbeiten 2023 wegen zu hoher Angebote aufgehoben wurde, erfolgte Ende 2024 eine erneute Ausschreibung. Von sieben eingeladenen Firmen gaben zwei ein Angebot ab, wobei die Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen mit einem Aufgebot von +22,5 % das wirtschaftlichste Angebot einreichte. Der Jahresvertrag ermöglicht ab März 2025 eine schnelle Behebung von Schäden an Straßen, Kanälen und Pflasterflächen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit der Option auf Verlängerung bis 2027. Im Haushaltsplan stehen für Unterhaltungsarbeiten insgesamt 334.000 Euro zur Verfügung, die jedoch nicht ausschließlich für diesen Jahresvertrag vorgesehen sind.
Das Gremium beschließt einstimmig, der Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen den Auftrag für den Jahresvertrag 2025 mit einem Aufgebot in Höhe von + 22,5 % zu erteilen.
TOP 7 Auftrag zur Sanierung Vogelkefigweg (Teilbereich Ost – Römerstraße/Barlachstraße) vergeben
Der Vogelkefigweg ist ein wichtiger innerörtlicher Verbindungsweg in Nußloch, der an mehreren Stellen erhebliche Schäden aufweist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll der erste Bauabschnitt zwischen Römerstraße und dem ersten Abzweig zur Barlachstraße saniert werden, wobei die Asphaltdecke durch eine Pflasteroberfläche ersetzt wird. Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von ca. 45.600 Euro stammt von der Firma Schön und Sohn aus Speyer. Die Bauarbeiten sind für März bis Mai 2025 für etwa drei Wochen geplant. Vorteile der Pflasteroberfläche sind eine leichtere Instandhaltung, bessere Wasserableitung, optische Aufwertung und Nachhaltigkeit. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget für Straßenunterhaltung, das insgesamt 230.000 Euro umfasst.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Firma Schön und Sohn aus Speyer den Auftrag für die Sanierung des Vogelkefigwegs (Teilbereich Ost– Römerstraße/Barlachstraße) in Höhe von ca. 45.600 Euro brutto zu erteilen.
TOP 8 Sanierung der Festhalle: Auftrag zur Erneuerung der Elektrohauptverteilung vergeben
In der Turn- und Festhalle muss die Stromversorgung für das gesamte Schillerschulareal erneuert werden, da die bestehende Hauptverteilung veraltet, sanierungsbedürftig und nicht erweiterbar ist. Zudem befindet sie sich an einem unzulässigen Standort im Flucht- und Durchgangsbereich. Die neue Hauptverteilung wird in einem bisher als Lager genutzten Kellerraum installiert und dient auch der Elektroversorgung des Schillerschul-Neubaus. Die öffentliche Ausschreibung ergab als wirtschaftlichstes Angebot die Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt mit ca. 40.200 Euro brutto. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2025 erfolgen. Im Haushalt 2025 sind 50.000 Euro für die Maßnahme vorgesehen, zudem ist sie mit einer 54%igen Förderung aus dem Programm „IVS-Sportstätten“ förderfähig.
Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, den Auftrag für die neue Elektro-Hauptverteilung in Höhe von ca. 40.200 Euro brutto an die Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt zu vergeben.
TOP 9 Strominfrastruktur im Ortszentrum wird für Veranstaltungen ausgebaut
Die Gemeinde Nußloch plant eine Verbesserung der Strominfrastruktur im Ortszentrum, um die Versorgungssicherheit bei Veranstaltungen zu erhöhen und laufende Kosten zu senken. Dazu sollen zwei bestehende Netzanschlussschränke zu Festplatzverteilern umgebaut und mit einer höheren Leistung ausgestattet werden.
Am Lindenplatz vor dem Restaurant Galerie muss der veraltete Netzanschlussschrank ersetzt werden. Nach dem Umbau könnte dieser Schrank nicht nur die Stromversorgung für Veranstaltungen wie die Kerwe, den Wochenmarkt und andere Feste sicherstellen, sondern auch eine geplante E-Bike-Ladestation versorgen. Besonders wichtig ist diese Maßnahme, da die vorhandenen Senkelektranten bereits rund 30 Jahre alt sind und zunehmend störanfällig werden. Der zweite Standort befindet sich vor dem Rathaus an der Ecke zum evangelischen Gemeindehaus. Auch hier ist die Technik im Netzanschlussschrank so veraltet, dass er ohne Austausch nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden kann. Während der Kerwe sind viele Stände über diesen Schrank angeschlossen, sodass eine stabile und leistungsfähige Stromversorgung essenziell ist. Zudem könnte dieser Verteiler genutzt werden, wenn der Wochenmarkt wegen Veranstaltungen auf dem Lindenplatz auf den Rathausvorplatz verlegt wird.
Da für diese Maßnahme im Haushalt 2025 keine gesonderten Mittel eingeplant wurden, müssten die erforderlichen 38.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Investition würde sich jedoch langfristig auszahlen, da die Gemeinde durch den Wegfall temporärer Baustromanschlüsse jährliche Einsparungen von 2.000 bis 3.000 Euro erzielen könnte.
Das Gremium beschließt einstimmig die erforderlichen Ausgaben in Höhe von ca. 38.000 Euro überplanmäßig für den Haushalt 2025 zu genehmigen. Der Gemeinderat beschließt der Fa. Rensch Elektrotechnik aus Nußloch den Auftrag zur Lieferung und Installation zweier Festplatzverteiler in Höhe von ca. 31.000 Euro brutto zu erteilen.
TOP 10 Hilfsfonds der Gemeinde Nußloch
Die Hilfsfonds der Gemeinde Nußloch sind wichtige Hilfsinstrumente, welche neben den vorhandenen staatlichen Transferleistungen und Unterstützungen eine Ergänzung bieten und eine akute Notlage oder Probleme der betroffenen Menschen mildern können. Nußlocher Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen direkt an die Gemeinde wenden, ihre Situation schildern und eine mögliche Unterstützung dieser wird daraufhin geprüft. Zudem haben die Schulen und Kindergärten der Gemeinde über die bestehenden Apfelkern-und Kinderhilfsfonds die Möglichkeit, betroffene Kinder mit finanziellen Mitteln zu unterstützen und heilpädagogische Beratungen anzubieten.
Die Verwaltung schlägt aufgrund des umfangreichen Themengebiets vor, diesen Punkt in den Ausschuss für Vielfalt und Soziales zu übergeben.
TOP 12 Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar: Änderung der Verbandssatzung zugestimmt
Die Breitbandversorgung für Bürger und Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis wird durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar sichergestellt, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Der Kreistag beschloss am 21. Oktober 2014 den Beitritt zum Zweckverband, dem alle 54 Kommunen des Kreises beitraten. Die erste Verbandsversammlung fand am 4. Dezember 2014 statt, in der die Verbandssatzung beschlossen wurde. Ziel des Zweckverbandes ist eine leistungsfähige und zukunftssichere Internetversorgung. Die Verbandsversammlung ist für Satzungsänderungen zuständig, die mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der 55 Mitgliederstimmen beschlossen werden müssen. Seit der Gründung gab es mehrere Änderungen der Satzung. Die 5. Änderung der Verbandssatzung soll nach Beratung in den Mitgliedsgremien am 7. Juli 2025 in der Verbandsversammlung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, der 5. Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.
Zudem wurde der Gesamtbericht zu Spenden für das Jahr 2024 angenommen.
Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.03.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.