Direkt zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Nußloch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Aktuelles in Nußloch

Neuigkeiten aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2025

Erstelldatum28.02.2025

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

TOP 4 Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde dient der Kontrolle und Reduzierung von Verkehrslärm und muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Kartierung des Straßenverkehrslärms durchgeführt, wobei in Nußloch die B 3, die L 594a (außerorts) und die L 594 (Hauptstraße) innerorts erfasst wurden. Die aktuelle Kartierung von 2023 ergab, dass keine zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen rechtlich umsetzbar sind. Bereits im Lärmaktionsplan von 2019 wurden Maßnahmen zur Lärmminderung auch für nicht kartierungspflichtige Straßen getroffen. Eine erneute, umfassende Kartierung wäre für die Gemeinde kostenintensiv und ohne Nutzen, weshalb der Technische Ausschuss im Februar 2024 dagegen entschied. Dennoch besteht die gesetzliche Pflicht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans, wofür im Haushaltsplan finanzielle Mittel vorgesehen sind.

Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf des Lärmaktionsplans vom 31.01.2025. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange.

TOP 6 Tief- und Straßenbau: Auftrag für den Jahresvertrag 2025 vergeben

Nachdem die Ausschreibung für den Jahresvertrag Straßen- und Tiefbauarbeiten 2023 wegen zu hoher Angebote aufgehoben wurde, erfolgte Ende 2024 eine erneute Ausschreibung. Von sieben eingeladenen Firmen gaben zwei ein Angebot ab, wobei die Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen mit einem Aufgebot von +22,5 % das wirtschaftlichste Angebot einreichte. Der Jahresvertrag ermöglicht ab März 2025 eine schnelle Behebung von Schäden an Straßen, Kanälen und Pflasterflächen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit der Option auf Verlängerung bis 2027. Im Haushaltsplan stehen für Unterhaltungsarbeiten insgesamt 334.000 Euro zur Verfügung, die jedoch nicht ausschließlich für diesen Jahresvertrag vorgesehen sind.

Das Gremium beschließt einstimmig, der Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen den Auftrag für den Jahresvertrag 2025 mit einem Aufgebot in Höhe von + 22,5 % zu erteilen.

TOP 7 Auftrag zur Sanierung Vogelkefigweg (Teilbereich Ost – Römerstraße/Barlachstraße) vergeben

Der Vogelkefigweg ist ein wichtiger innerörtlicher Verbindungsweg in Nußloch, der an mehreren Stellen erhebliche Schäden aufweist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll der erste Bauabschnitt zwischen Römerstraße und dem ersten Abzweig zur Barlachstraße saniert werden, wobei die Asphaltdecke durch eine Pflasteroberfläche ersetzt wird. Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von ca. 45.600 Euro stammt von der Firma Schön und Sohn aus Speyer. Die Bauarbeiten sind für März bis Mai 2025 für etwa drei Wochen geplant. Vorteile der Pflasteroberfläche sind eine leichtere Instandhaltung, bessere Wasserableitung, optische Aufwertung und Nachhaltigkeit. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget für Straßenunterhaltung, das insgesamt 230.000 Euro umfasst.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Firma Schön und Sohn aus Speyer den Auftrag für die Sanierung des Vogelkefigwegs (Teilbereich Ost– Römerstraße/Barlachstraße) in Höhe von ca. 45.600 Euro brutto zu erteilen.

TOP 8 Sanierung der Festhalle: Auftrag zur Erneuerung der Elektrohauptverteilung vergeben

In der Turn- und Festhalle muss die Stromversorgung für das gesamte Schillerschulareal erneuert werden, da die bestehende Hauptverteilung veraltet, sanierungsbedürftig und nicht erweiterbar ist. Zudem befindet sie sich an einem unzulässigen Standort im Flucht- und Durchgangsbereich. Die neue Hauptverteilung wird in einem bisher als Lager genutzten Kellerraum installiert und dient auch der Elektroversorgung des Schillerschul-Neubaus. Die öffentliche Ausschreibung ergab als wirtschaftlichstes Angebot die Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt mit ca. 40.200 Euro brutto. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2025 erfolgen. Im Haushalt 2025 sind 50.000 Euro für die Maßnahme vorgesehen, zudem ist sie mit einer 54%igen Förderung aus dem Programm „IVS-Sportstätten“ förderfähig.

Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, den Auftrag für die neue Elektro-Hauptverteilung in Höhe von ca. 40.200 Euro brutto an die Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt zu vergeben.

TOP 9 Strominfrastruktur im Ortszentrum wird für Veranstaltungen ausgebaut

Die Gemeinde Nußloch plant eine Verbesserung der Strominfrastruktur im Ortszentrum, um die Versorgungssicherheit bei Veranstaltungen zu erhöhen und laufende Kosten zu senken. Dazu sollen zwei bestehende Netzanschlussschränke zu Festplatzverteilern umgebaut und mit einer höheren Leistung ausgestattet werden.

Am Lindenplatz vor dem Restaurant Galerie muss der veraltete Netzanschlussschrank ersetzt werden. Nach dem Umbau könnte dieser Schrank nicht nur die Stromversorgung für Veranstaltungen wie die Kerwe, den Wochenmarkt und andere Feste sicherstellen, sondern auch eine geplante E-Bike-Ladestation versorgen. Besonders wichtig ist diese Maßnahme, da die vorhandenen Senkelektranten bereits rund 30 Jahre alt sind und zunehmend störanfällig werden. Der zweite Standort befindet sich vor dem Rathaus an der Ecke zum evangelischen Gemeindehaus. Auch hier ist die Technik im Netzanschlussschrank so veraltet, dass er ohne Austausch nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden kann. Während der Kerwe sind viele Stände über diesen Schrank angeschlossen, sodass eine stabile und leistungsfähige Stromversorgung essenziell ist. Zudem könnte dieser Verteiler genutzt werden, wenn der Wochenmarkt wegen Veranstaltungen auf dem Lindenplatz auf den Rathausvorplatz verlegt wird.

Da für diese Maßnahme im Haushalt 2025 keine gesonderten Mittel eingeplant wurden, müssten die erforderlichen 38.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Investition würde sich jedoch langfristig auszahlen, da die Gemeinde durch den Wegfall temporärer Baustromanschlüsse jährliche Einsparungen von 2.000 bis 3.000 Euro erzielen könnte.

Das Gremium beschließt einstimmig die erforderlichen Ausgaben in Höhe von ca. 38.000 Euro überplanmäßig für den Haushalt 2025 zu genehmigen. Der Gemeinderat beschließt der Fa. Rensch Elektrotechnik aus Nußloch den Auftrag zur Lieferung und Installation zweier Festplatzverteiler in Höhe von ca. 31.000 Euro brutto zu erteilen.

TOP 10 Hilfsfonds der Gemeinde Nußloch

Die Hilfsfonds der Gemeinde Nußloch sind wichtige Hilfsinstrumente, welche neben den vorhandenen staatlichen Transferleistungen und Unterstützungen eine Ergänzung bieten und eine akute Notlage oder Probleme der betroffenen Menschen mildern können. Nußlocher Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen direkt an die Gemeinde wenden, ihre Situation schildern und eine mögliche Unterstützung dieser wird daraufhin geprüft. Zudem haben die Schulen und Kindergärten der Gemeinde über die bestehenden Apfelkern-und Kinderhilfsfonds die Möglichkeit, betroffene Kinder mit finanziellen Mitteln zu unterstützen und heilpädagogische Beratungen anzubieten.

Die Verwaltung schlägt aufgrund des umfangreichen Themengebiets vor, diesen Punkt in den Ausschuss für Vielfalt und Soziales zu übergeben.

TOP 12 Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar: Änderung der Verbandssatzung zugestimmt

Die Breitbandversorgung für Bürger und Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis wird durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar sichergestellt, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Der Kreistag beschloss am 21. Oktober 2014 den Beitritt zum Zweckverband, dem alle 54 Kommunen des Kreises beitraten. Die erste Verbandsversammlung fand am 4. Dezember 2014 statt, in der die Verbandssatzung beschlossen wurde. Ziel des Zweckverbandes ist eine leistungsfähige und zukunftssichere Internetversorgung. Die Verbandsversammlung ist für Satzungsänderungen zuständig, die mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der 55 Mitgliederstimmen beschlossen werden müssen. Seit der Gründung gab es mehrere Änderungen der Satzung. Die 5. Änderung der Verbandssatzung soll nach Beratung in den Mitgliedsgremien am 7. Juli 2025 in der Verbandsversammlung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, der 5. Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.

Zudem wurde der Gesamtbericht zu Spenden für das Jahr 2024 angenommen.

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.03.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.