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Aktuelles in Nußloch

Sitzung vom 22.01.2025

Erstelldatum28.02.2025

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Kay Kettemann und GR Yannick Veits zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wurde von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 26.11.2024 (Nr. 14/2024) und 27.11.2024 (Nr. 15/2024)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll der öffentlichen Haushaltsberatung
- Kenntnisgabe der Niederschrift über die nichtöffentliche Haushaltsberatung

Es ergehen keine Einwände. Die Protokolle werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung (nichtöffentliche Haushaltsberatung) vom 26.11.2024 (Nr. 14/2024)

BM Förster gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2024 bekannt:

TOP 5 ─ SD.NR. GR-73/2023 2. Ergänzung ─ ÖPNV - Linienbündel Leimen

- On-Demand-Verkehr

Der Gemeinderat hat die Einführung eines On-Demand-Verkehrs beschlossen.

TOP 6 ─ SD.NR. GR-73/2023 3. Ergänzung ─ ÖPNV - Linienbündel Leimen

- Finanzierungsvereinbarung für die Linienbündel Leimen (Los 1) und St. Leon-Rot/Sandhausen (Los 2)

Der Gemeinderat hat der Finanzierungsvereinbarung für die Vergabe des Linienbündels St. Leon-Rot-Sandhausen und Leimen zugestimmt.

TOP 9 ─ SD.NR. GR-5/2019 3. Ergänzung ─ Umbau und Sanierung St. Josef-Kindergarten

- Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben nach Abschluss der Gesamtmaßnahme

- Gesamtkostenübersicht

1. Der Gemeinderat hat der Buchung von maximal 379.662 Euro als Zuschuss im Haushaltsjahr 2022 zugestimmt und den haushalterischen Betrag von 162.662 Euro überplanmäßig für 2022 genehmigt.

2. Der Gemeinderat hat für 2025 einen Haushaltsansatz von 212.500 Euro als Zuschuss abgelehnt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Freiwillige Feuerwehr Nußloch
- Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters

BM Förster begrüßt zu diesem TOP die designierten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nußloch, Christian Kleindienst und Ronny Olbert und zeigt sich erfreut darüber, dass die Feuerwehr am heutigen Abend so zahlreich erschienen ist. Auch bedankt er sich nochmals beim heute ebenfalls anwesenden ehemaligen Kommandanten Bernd Rensch für seine Dienste für die Freiwillige Feuerwehr Nußloch. Er informiert, dass Christian Kleindienst bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 05.01.2025 zum Kommandant und Ronny Olbert zu seinem Stellvertreter gewählt worden ist. Der Gemeinderat müsse der Wahl in heutige Sitzung zustimmen und im Anschluss hieran werde der Kommandant und sein Stellvertreter per Bestellungsschreiben durch den Bürgermeister in ihr Amt eingeführt. BM Förster übergibt den beiden Herren ein Weinpräsent und wünscht Ihnen alles Gute bei der Bewältigung ihrer künftigen Aufgaben.

Auch der Räterund bedankt sich bei Bernd Rensch für seine 20-jährige Tätigkeit auf Führungsebene der Freiwilligen Feuerwehr Nußloch. Gleichzeitig wünschen die Räte den neu gewählten ein glückliches Händchen und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit die, so wird vermutet, nahtlos weitergehen wird wie bisher. Positiv wird die gute Jugendarbeit der Feuerwehr hervorgehoben, die dafür Sorge trägt, dass man sich in Nußloch um den Nachwuchs nicht sorgen müsse. Im Allgemeinen dankt das Gremium allen Feuerwehrangehörigen für ihren ehrenamtlichen Dienst am Nächsten, 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Christian Kleindienst zum Feuerwehrkommandanten und Ronny Olbert zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu.

TOP 6 ─ Familienpatenschaften
- Vorstellung des Programms

19:11 Uhr: Die Herren Kleindienst und Olbert sowie alle anderen Feuerwehrangehörigen verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster begrüßt Pfarrerin Wiesner aus Leimen und die Koordinatorin der Familienpaten, Karin Beier und bittet sie, am Gästetisch Platz zu nehmen. Er teilt mit, dass das Programm „Familienpatenschaft“ schon einige Zeit in Leimen läuft und Pfarrerin Wiesner nun die Idee hatte, dieses auf die übrigen Sprengelgemeinden auszuweiten. BM Förster übergibt sodann das Wort an die Gäste.

Pfarrerin Wiesner erläutert das Konzept der Familienpaten, ein präventives Unterstützungsangebot für Familien mit besonderen Belastungen, insbesondere mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Sie erklärt, dass die Familienpaten ehrenamtliche Vertrauenspersonen sind, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten, nachbarschaftliche Netzwerke stärken und Familien bei Bedarf an weiterführende Hilfsangebote vermitteln. Das Angebot ist freiwillig, zeitlich begrenzt (halbes Jahr/Jahr) und für die Familien kostenlos. Frau Wiesner informiert, dass die Ehrenamtlichen speziell geschult werden und durch die Koordinationsstelle (Frau Beier) kontinuierlich begleitet werden. Sie führt aus, dass sich das Angebot vor allem an junge, unsichere Eltern, Alleinerziehende und Familien ohne funktionierendes Netzwerk richtet. Besonders belastete Familien, etwa durch Krankheit, Behinderung oder Verschuldung, profitieren von dieser Unterstützung. Ziel sei es, die Selbsthilfepotenziale der Familien zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu fördern, was sich auf die gesetzlichen Grundlagen der „Frühen Hilfen“ nach dem Bundeskinderschutzgesetz stützt. Frau Wiesner informiert weiter, dass das Angebot seit 2023 auf den Raum Wiesloch-Leimen ausgeweitet wurde. Derzeit sind 17 Patinnen und Paten aktiv, die umfassend geschult wurden. Sie erklärt, dass die Finanzierung des Projekts noch zu 80 % durch das Deutsche Hilfswerk (Fernsehlotterie) und durch weitere Spenden sowie Zuschüsse, etwa vom Landkreis und Stiftungen, gedeckt ist. Die Mittel seien jedoch nur noch bis März 2025 gesichert. Pfarrerin Wiesner erläutert weiter, dass für die Fortführung des Programms ab 2025 Planungssicherheit benötigt wird. Dafür sei ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 40.000 Euro für die Personalstelle der Koordination erforderlich. Sie betont, dass eine Erhöhung des Zuschusses durch den Rhein-Neckar-Kreis auf 7.500 Euro jährlich angestrebt wird, ebenso wie zusätzliche Mittel aus Fundraising, bei dem innerhalb von nur 8 Wochen bereits 13.000 Euro zusammengekommen sei. Um das Projekt weiterführen zu können, wird vorgeschlagen, die Kosten der Personalstelle auf die Sprengelgemeinden aufzuteilen. Hierfür werden, so Frau Wiesner weiter, die Einwohnerzahlen der jeweiligen Kommunen zu Grunde gelegt. Auf Nußloch entfielen somit 3.200 Euro.

Frau Beier erläutert, dass seit 2022 vier Nußlocher Familien durch das Projekt betreut wurden. Sie erklärt, dass sie Flyer in den Kindergärten, im Lichtblick-Haisl, in der Bücherei und im Rathaus ausgelegt hat, um das Angebot bekannter zu machen. Zudem informiert sie, dass inzwischen auch eine Patin aus Nußloch aktiv sei, wobei die Leimener Paten weiterhin gerne nach Nußloch kommen, um Familien zu unterstützen. Sie betont, dass sie bei Bewerbungen schnell passende Paten vermitteln könne, die die Familien ein- bis zweimal pro Woche begleiten. Abschließend hebt sie hervor, wie wichtig es sei, ein Netzwerk für die Familien aufzubauen, damit sie nach Ende der Patenschaft nicht alleine dastehen.

BM Förster erkundigt sich bei Pfarrerin Wiesner, wie es bei den anderen Kommunen aussieht, nachdem sie Wiesloch und Walldorf bereits angesprochen hatte. Er schlägt vor, zu prüfen, ob die Kosten nicht besser nach Fallzahlen anstelle von Einwohnerzahlen abgerechnet werden könnten. Diese Herangehensweise, erklärt BM Förster, könnte seiner Meinung nach dazu beitragen, auch Kommunen ohne aktuelle Fälle eher zur Teilnahme zu bewegen. Er bittet Frau Wiesner, diese Alternative zu prüfen.

Pfarrerin Wiesner erläutert, dass die Personalstelle ein fixer Kostenpunkt sei und daher unabhängig von der Abrechnungsmethode finanziert werden müsse. Sie betont, dass Frau Beier nicht weniger als 50 % arbeiten möchte. In den letzten drei Jahren habe Frau Beier 19 Paten gefunden und geschult, was eine beachtliche Leistung sei. Pfarrerin Wiesner informiert, dass sie bei den anderen Kommunen bislang gar nicht die Möglichkeit gehabt hätten, das Projekt im Gemeinderat vorzustellen.

Frau Beier ergänzt, dass sie eine Lotsenfunktion innehabe. Wenn sich Familien bei ihr melden, verweist sie sie häufig auch an andere Anlaufstellen, da sie nicht immer die richtige Ansprechpartnerin sei.

BM Förster weist abschließend darauf hin, dass es wichtig sei, Überlegungen anzustellen, wie andere Kommunen zur Mitarbeit motiviert werden könnten. Er merkt an, dass bei einer Zustimmung durch Nußloch lediglich 3.200 Euro von hier kämen, 8.000 Euro von Leimen und 13.000 Euro aus einer Spendenaktion. Diese Summen würden jedoch nicht ausreichen, um das Projekt langfristig fortzuführen.

GRätin Stegmaier bedankt sich für die Vorstellung und hebt hervor, dass Nußloch über hervorragende Kindergärten und ausgezeichnete Pädagogen verfügt, die sich schnell Unterstützung holen, wenn Probleme auftreten. Sie erklärt, dass sie den Bedarf nur bei den vier bereits bekannten Familien sieht und darüber hinaus nicht von einem größeren Bedarf ausgeht. Sie verweist auf die dörfliche Struktur, in der Großeltern oft die Kinder abholen, was den Unterstützungsbedarf verringere. GRätin Stegmaier betont, dass Kinder die Zukunft seien und fragt, ob das Projekt ausschließlich auf die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren abzielt und ob Geschwisterkinder mit einbezogen werden. Sie möchte wissen, ob Familien mit älteren Kindern ebenfalls Hilfe erhalten könnten.

Frau Beier erklärt, dass Familien mit älteren Kindern auf die Warteliste gesetzt würden, sie aber bereits auch für ältere Kinder Paten vermittelt habe.

GRätin Stegmaier erkundigt sich nach der Ausbildungsstruktur der Paten und der Dauer. Frau Beier erklärt, dass die Ausbildung aus 24 Stunden und zusätzlichen Nachfolgemodulen bestehe. Alle sechs Wochen fänden Patentreffen statt, zudem gebe es Bilanz- und Abschlussgespräche mit den Familien, die dokumentiert würden.

GRätin Stegmaier teilt mit, dass die CDU die Idee hatte, den Kinderhilfsfonds für dieses Projekt zu nutzen. Dieser Fonds sei genau dafür gedacht, um Kinder in schwierigen Situationen zu unterstützen. Sie schlägt vor, den Betrag von 3.200 Euro aus diesem Fonds zu entnehmen. Gleichzeitig stellt sie klar, dass die Unterstützung von Nußloch nur erfolgen solle, wenn auch die übrigen Sprengelgemeinden zustimmen. Dies solle entsprechend in den Beschluss aufgenommen werden.

Pfarrerin Wiesner fragt, ob in Nußloch engmaschig über den Fortschritt berichtet werden soll und man dann weitersehe oder ob die Beteiligung ausschließlich erfolgen soll, wenn die anderen Gemeinden mitmachen. GRätin Stegmaier bestätigt, dass dies von Seiten der CDU-Fraktion die Bedingung sei.

Frau Wiesner erklärt, dass die Finanzierung bis Ende Februar stehen müsse.

BM Förster fragt, ob so beschlossen werden soll, dass Nußloch die 3.200 Euro bereitstellen werde, sobald die Gesamtfinanzierung steht.

GRätin Stegmaier bekräftigt abschließend, dass Nußloch sicher mit 3.200 Euro aus dem Kinderhilfsfonds teilnehmen könnte.

GRätin Falkner erklärt, dass die Fraktion LLisN das Konzept des Projekts prinzipiell für sehr sinnvoll hält, da nicht alle Kinder durch Kitas und ähnliche Einrichtungen versorgt werden. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, den Betrag sicher aus dem Kinderhilfsfonds zu nehmen. Besonders wichtig sei es, weiter aktiv Werbung für das Projekt zu machen, vielleicht auch über die Rathaus-Rundschau, damit die Bevölkerung über das Angebot informiert wird. GRätin Falkner hebt hervor, dass die Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren häufig vernachlässigt werde und gerade hier oft Probleme entstehen.

Pfarrerin Wiesner erwidert, dass die RaRu dafür genutzt werden könnte, um weitere Paten für das Programm zu gewinnen.

GR Kleinert erklärt, dass es für die Fraktion der Grünen von Anfang an klar war, das Projekt zu unterstützen und einen Versuch zu wagen. Es handle sich um einen sehr überschaubaren Betrag und die Sinnhaftigkeit sei allen bewusst. Der Vorschlag der CDU, den Kinderhilfsfonds zu verwenden, werde auch von den Grünen unterstützt. Am Ende des Jahres solle dann über eine Fortsetzung des Projekts nachgedacht werden. GR Kleinert betont, dass die Grünen auch bereit wären, den Betrag zu gewähren, wenn die anderen Gemeinden nicht mitmachen sollten. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass bei einer Ausweitung des Projekts auf den gesamten Sprengel die Arbeitsbelastung für Frau Beier steigen würde und fragt, ob dies machbar sei.

Frau Beier erklärt, dass dies aktuell kein Problem darstelle, da sie bereits die Schulungen für viele Paten durchgeführt habe und dadurch jetzt über freie Kapazitäten verfüge.

GR Kleinert fragt weiter, ob es ein Problem darstelle, dass die evangelische Kirche der Träger des Projekts sei und ob dies möglicherweise Barrieren für Familien mit Migrationshintergrund schaffe.

Frau Beier stellt klar, dass dies kein Problem sei. Im Gegenteil, Familien mit Migrationshintergrund kämen gerne und schätzten die überkonfessionelle Arbeit des Projekts.

GR Molitor erklärt, dass das Projekt eindeutig unterstützenswert sei, insbesondere da es auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt werde. Er betont, dass überall dort, wo ehrenamtlich gearbeitet werde, mit Herzblut gearbeitet werde. Die SPD-Fraktion würde das Geld zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob die umliegenden Gemeinden mitmachen oder nicht. GR Molitor hebt hervor, dass es besser sei, präventiv zu handeln und die Herausforderungen frühzeitig anzugehen, anstatt zu warten, bis die Probleme bereits zu groß sind. Er betont, dass die SPD das Projekt voll und ganz unterstützen werde.

GRätin Menrath lobt das Projekt und erklärt, dass sie selbst einen ähnlichen Kurs gemacht habe, als ihre Kinder klein waren, was für sie sehr hilfreich gewesen sei. Als Geschäftsführerin des Vereins Lichtblick möchte sie gerne wissen, über wen der Kontakt zum Lichtblick zustande gekommen sei, da sie davon nichts mitbekommen habe.

Frau Beier erklärt, dass sie vor etwa einem Dreivierteljahr Flyer im Lichtblick-Haisl ausgelegt und sich dort vorgestellt habe.

GRätin Menrath ist bereit, das Projekt mit dem Lichtblick- Netzwerk gerne zu unterstützen und schlägt vor, sich hierzu einmal zusammenzusetzen um zu besprechen, wie die Unterstützung aussehen könnte.

Frau Beier entgegnet, dass sie dieses Angebot gerne annehmen werde.

BM Förster schließt die Debatte zu diesem TOP und informiert, dass er in die Beschlussfassung entsprechend der Anregung aus dem Räterund mit aufnehmen werde, dass die Finanzierung des Betrags i. H. v. 3.200 Euro über den Kinderhilfsfonds erfolgt.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Projekt Familienpaten mit einem Betrag von 3.200 Euro aus dem Kinderhilfsfonds der Gemeinde zu unterstützen. Das Programm soll zunächst um ein Jahr verlängert werden und im kommenden Jahr weiter überprüft werden. Eine erneute Bezuschussung ist dann nochmals zu diskutieren.

TOP 7 ─ Haushalt 2025
- Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung des Haushalts durch das
Kommunalrechtsamt

19:44 Uhr: Pfarrerin Wiesner und Frau Beier verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster informiert, dass das Kommunalrechtsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt hat und auch die Verpflichtungsermächtigung von 2 Millionen Euro genehmigt wurde. Allerdings weist das Kommunalrechtsamt in dem Schreiben darauf hin, dass die geplanten Kreditaufnahmen für die Jahre 2027 und 2028 in dieser Höhe nicht genehmigungsfähig wären. BM Förster merkt an, dass dies jedoch noch keine endgültige Aussage für diese Jahre darstellt, da viele Faktoren noch unklar sind. So sei beispielsweise die Höhe des Zuschusses für die Schillerschule noch nicht klar. Auch die Gewerbesteuereinnahmen, die in diesem Jahr über den Erwartungen liegen, wurden noch nicht berücksichtigt. Letztlich werde der Gemeinderat darüber entscheiden, wie viel für die Schillerschule tatsächlich ausgegeben wird, so BM Förster weiter. Er geht davon aus, dass sich die Situation in den Jahren 2027 und 2028 ändern wird, weshalb er die Einschätzung des Kommunalrechtsamts in dieser Hinsicht nicht als allzu kritisch ansieht.

GR Röser informiert, dass er das Schreiben des Kommunalrechtsamts mit schaudern zur Kenntnis genommen habe und äußert, dass es als Mahnung zu verstehen ist, bei jeder Beschlussfassung genau auf die finanziellen Auswirkungen zu achten.

GR Kleinert fragt, ab welcher Schuldenhöhe der Haushalt nicht mehr genehmigungsfähig wäre.

BM Förster erklärt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden kann, da einige Zahlen, wie die Jahresrechnungen und Zuschüsse, noch nicht vorliegen.

GR Molitor nimmt die Hinweise entgegen und sieht sie als eine wertvolle Kontrolle durch eine höhere Instanz. In seiner Haushaltsrede habe er bereits das Thema Pflicht- und Küraufgaben angesprochen. Er betont, dass die Pflichtaufgaben noch problemlos erfüllt werden können, jedoch unklar ist, ob die Küraufgaben realisierbar sind.

GR Kettemann spricht an, dass oft Projekte vom Land initiiert werden, bei denen sich später herausstellt, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Dies führe dazu, dass die Kommunen mit den finanziellen Belastungen konfrontiert werden, wie auch beim vorherigen und nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

BM Förster stimmt dem zu und verweist darauf, dass die kommunalen Aufgaben immer mehr werden (Steigerung um 25%), die finanzielle Ausstattung aber lediglich bei 15% der Staatseinnahmen liege.

GR Kleinert fragt, ob es sinnvoll wäre, beim Kommunalrechtsamt nachzufragen, welchen Spielraum die Gemeinde hat, wenn die Jahresrechnungen vorliegen. Er merkt an, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Nußloch im Vergleich zu den Nachbarkommunen relativ niedrig ist.

GRätin Seemann fragt nach einer Aufstellung über die Verwendung des Geldes aus dem Kinderhilfsfonds. Sie stellt weiter fest, dass es viele wünschenswerte Projekte gibt, aber die tatsächliche Umsetzung davon abhängt, was finanziell machbar ist.

BM Förster informiert, dass eine solche Aufstellung für die nächste Sitzung vorbereitet wird, da das Thema bereits im Gemeinderat diskutiert wurde.

Nach erfolgtem Meinungsaustausch schließt BM Förster diesen TOP.

TOP 8 ─ Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Teil 2 (klassifizierte Straßen)
- Vergabe der Planungsleistungen LP 3 (Entwurfsplanung)

BM Förster erläutert, dass der Gesetzgeber die Aufgabenträger des ÖPNV verpflichtet, die Barrierefreiheit für mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkte Menschen sicherzustellen. Gehwege und die Warteflächen von Bushaltestellen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Er erklärt, dass dies eine Aufgabe sei, die, wie bereits von GR Kettemann im vorherigen Tagesordnungspunkt angesprochen, zunehmend auf die Kommunen abgewälzt werde. BM Förster betont jedoch, dass diese Maßnahmen den Bürgern vor Ort zugutekommen, weshalb die Kommune wahrscheinlich deshalb auch bei der Finanzierung eingebunden wurde. Gleichzeitig nimmt die Gemeinde gerne Zuschüsse in Höhe von 85 % für den Gesamtumbau in Anspruch. Er gibt weiter bekannt, dass noch 12 Haltepunkte ausstehen, die umgebaut werden müssen, die alle an klassifizierten Straßen liegen, weshalb auch Gespräche mit übergeordneten Behörden geführt werden müssen. Zur detaillierten Erläuterung des Sachverhalts übergibt BM Förster sodann das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk informiert zunächst, dass das Ingenieurbüro König bereits die Planung für die anderen Bushaltestellen übernommen hat. Es werde daher vorgeschlagen, das Büro nun auch mit der Planung für die restlichen Haltepunkte zu beauftragen. Die Planung solle dann dem Gemeinderat im Herbst vorgestellt werden, wenn auch die Abstimmung mit den anderen Behörden erfolgt ist. BAL Leyk erläutert anschließend nochmals die aktuellen Ideen zu den einzelnen Haltepunkten anhand der Sitzungsvorlage.

GR Kettemann erklärt, dass die CDU-Fraktion der Beauftragung des Ingenieurbüros König zustimmt und die Verwaltung gute Vorschläge vorgelegt hat, die als Grundlage für die Diskussion mit den übergeordneten Behörden genutzt werden kann. Er weist jedoch darauf hin, dass bei der Umgestaltung der Bushaltestelle „Walldorfer Straße Nord“ die Parkplätze nicht wegfallen sollen, weshalb die Variante mit der Fahrbahnrandhaltestelle präferiert werde. Zudem wird der Lindenplatz seiner Meinung nach noch diskutiert werden müssen, da es im Rahmen des Mobilitätskonzepts noch weitere Themen in diesem Bereich gibt.

BM Förster fragt, wie es mit der Allming aussieht. Er möchte in Erfahrung bringen, ob beim Umbau der Status quo beibehalten oder ob eine Verschwenkung geplant werden soll, um den Verkehrsfluss zu entschleunigen.

GR Kettemann entgegnet, dass eine Fahrbahnrandhaltestelle denkbar wäre.

GR Baumeister erklärt, dass auch die Fraktion LLisN der Beauftragung vom Ingenieurbüro König zustimmt und die Vorschläge der Verwaltung geprüft hat. Er betont, dass nicht alle Einzelfälle im Detail durchgesprochen werden müssen, aber einige wichtige Punkte doch nochmals angerissen werden sollten. Die Markgrafenstraße und der südliche Teil der Hauptstraße seien für ihn klar und stünden außer Frage. Die Umgestaltung der Haltestelle an der Post mache ebenfalls Sinn. Beim Lindenplatz halte sich die Begeisterung in seiner Fraktion in Grenzen und müsse abgewartet werden. Die Umgestaltung müsse im Verhältnis zwischen praktikabel und notwendig stehen. Er fügt hinzu, dass die LLiSN zwar möglichst wenige Fahrbahnrandhaltestellen möchte, aber diese nunmal in Kauf nehmen müsste, wenn es nicht anders ginge. Für den Lindenplatz seien noch weitere Konzepte wie "shared space" im Gespräch, weshalb jetzt im Augenblick nicht nur der Fokus auf der Barrierefreiheit liegen sollte. GR Baumeister ist der Meinung, dass die Umgestaltung der Haltestelle „Lindenplatz West“ grundsätzlich in Ordnung sei und nicht vorgezogen werden solle. Die Haltestelle „Kreuz“ solle an der Stelle bleiben wie bisher und soll ebenfalls nur so ausgebaut werden, wie es praktikabel und notwendig ist, um die Kosten im Blick zu behalten. Wenn man die Haltestelle weiter nach vorne zieht, könnte dies zusätzliche Kosten und höhere Unterhaltungskosten mit sich bringen. Zudem sei die Verlängerung der Straßenbahn nach wie vor ein Thema. Falls diese umgesetzt würde, könnte der „Standort Nord“ eine der ersten Haltestellen sein. Dort wäre seiner Meinung nach der bessere Ort für Car Sharing, Fahrradstellplätze etc. als bei der Bushaltestelle „Kreuz“. Deshalb plädiert GR Baumeister dafür, die Bushaltestelle nur barrierefrei auszubauen und nicht vorzuziehen. Die Bushaltestelle „Walldorfer Straße Nord“ soll hingegen vorgezogen werden. Bei der Bushaltestelle „Allming Nord“ bietet sich die Lösung, wie von der Verwaltung ausgearbeitet, mit der kleinen kommunalen Grünfläche an der Einmündung, an. Er stellt jedoch die Überlegung an, die Haltestelle doch noch mehr Richtung Westen zu ziehen, da die Einfahrt in die Siedlerstraße so nicht optimal erfolgen könnte. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, durch die Verlegung der Haltestelle „Allming Süd“, die Einfahrt in den Ort zu verlangsamen, sieht die Fraktion LLisN nicht die Notwendigkeit hierzu.

GR Kleinert erklärt, dass die Grünen dem Beschluss zustimmen und den Vorschlägen der Verwaltung folgen werden. Für die Haltestelle „Lindenplatz West“ können sie sich jedoch vorstellen, die Bushaltestelle vorzuziehen da beobachtet werde, dass Autos dort teilweise ohnehin hinter dem Bus stünden unabhängig davon ob der Bus in der Bucht steht oder nicht. Für die Haltestelle „Allming Süd“ teilt GR Kleinert die Auffassung der Verwaltung, ebenfalls zu prüfen, ob ein Vorziehen möglich wäre, um den Verkehr zu entschleunigen. Dabei sollten jedoch die Kosten genau betrachtet und eine Abwägung zwischen Kosten und Nutzen vorgenommen werden. Falls erforderlich, sollten Alternativen aufgezeigt werden, so GR Kleinert weiter. Zudem weist er darauf hin, dass bei der Haltestelle „Markgrafenstraße West“ auch der Zuweg berücksichtigt werden sollte, da dieser derzeit in keinem guten Zustand sei.

GR Molitor erläutert, dass es heute in erster Linie um die Vergabe an das Ing.-büro König gehe. Gleichzeitig fragt er, ob der Gemeinderat einen Kostenplan erhalten werde.

BM Förster erklärt, dass der Gemeinderat die Kosten ohnehin beschließen müsse. Allerdings könnte es sein, dass bestimmte Vorgaben vom Landratsamt gemacht werden, wodurch der Handlungsspielraum begrenzt wäre.

BAL Leyk ergänzt, dass im Herbst nicht nur die Pläne, sondern auch bereits die Kosten vorliegen werden. Aber auch danach gehe es erst in die Ausführungsplanung.

GR Molitor betont, dass der Bestand soweit wie möglich genutzt werden sollte. Möglicherweise seien keine großen Veränderungen notwendig um eine Barrierefreiheit herzustellen sodass sich die Kosten in Grenzen halten.

BAL Leyk weist darauf hin, dass die Gemeinde 15 % der Kosten tragen müsse, einschließlich aller Nebenkosten zu denen z. B. auch die Gehwegentwässerung gehört, welche ebenfalls mitbetrachtet werden müsste.

GR Molitor hebt hervor, dass auch die Nebenkosten in einer Kostenübersicht dargestellt werden sollten, um den „berühmten Rattenschwanz“ zu vermeiden.

BM Förster informiert, dass auch die Nebenkosten zuschussfähig seien.

BAL Leyk führt weiter aus, dass beispielsweise bei den bisher umgebauten acht Bushaltestellen nur an einer Stelle ein Wartehäuschen errichtet wurde, um Kosten zu sparen, obwohl diese ebenfalls bezuschusst würden. In der Kurpfalzstraße sei zusätzlich die Straßenunterhaltung mitberücksichtigt worden und bei der Hauptstraße sei die direkte Zuwegung barrierefrei ausgebaut worden, weil es sinnvoll war, ansonsten habe man sich auf das Notwendige beschränkt.

GR Molitor erklärt, dass er eine Eingrenzung der Kosten dennoch machen wolle. Die Verlegung der Bushaltestelle „Massengasse Nord“ in Richtung Sandhausen sieht er kritisch und spricht sich dafür aus, die Haltestelle an ihrem aktuellen Standort zu belassen.

BAL Leyk erläutert, dass die Haltestelle entweder vor oder nach der Einmündung zur Siedlerstraße verlegt werden müsste. Die aktuelle Position auf der Brücke lasse keine barrierefreie Gestaltung zu.

GR Molitor merkt zuletzt an, dass ein Shared-Space-Konzept für die Ortsmitte eine tolle Sache wäre, um diese attraktiver zu gestalten. Allerdings sei die Umsetzung derzeit noch zu weit entfernt. Er regt an, die Kommunale Inklusionsvermittler in die weiteren Planungen einzubinden.

BAL Leyk entgegnet, dass diese bereits mit im Boot seien.

GRätin Herb erläutert, dass bei der Bushaltestelle „Hauptstraße West“ der Straßenverkehr in der Praxis über die Bucht verläuft, da es anders nicht möglich wäre. Sollte die Bucht entfallen, müssten die Parkplätze an der gegenüberliegenden Seite wegfallen.

GR Veits erklärt, dass er täglich am Lindenplatz in den Bus einsteigt. Nach seiner Beobachtung hält der Bus dort nur etwa zehn Sekunden, es sei denn, Autofahrer lassen ihn nicht rausfahren. Daher sei das ein gutes Argument für das Buskap. Weiter erläutert er, dass der Bus aktuell nicht direkt am Randstein halten könne, da er beim Einschwenken Probleme habe. Dies sei besonders für Schulkinder mit kurzen Beinen eine Herausforderung. GR Veits plädiert dafür, sich bewusst zu machen, was tatsächlich machbar ist um eine Verschlechterung anstelle einer Verbesserung der aktuellen Situation zu vermeiden und an dieser Stelle nicht die „Autofahrerbrille“ aufzuhaben.

GR Petri bringt ein, dass bei der Haltestelle „Lindenplatz“ in Richtung Heidelberg ein Rückstau entstehen würde, sollte diese vorgezogen werden. Er schlägt vor, die Haltestelle 200 Meter weiter Richtung Leimen (Höhe ehem. Post) zu verlegen. Diese Stelle wäre ohnehin häufig zugeparkt und durch die Haltestellte entstünde automatisch ein Halteverbot.

BM Förster erwidert, dass an dieser Stelle der Gehweg ein Problem darstellen könnte, wenn dort viele Personen gleichzeitig auf den Bus warten. Allerdings könne im Zuge der Maßnahme der Gehweg verbreitert werden, um die Situation zu entschärfen. Dies müsse man prüfen.

GR Baumeister fragt, ob das Ing.-büro König bei der Planung auch die heute gehörten Alternativen berücksichtigen wird.

BAL Leyk bestätigt dies und erklärt, dass die Anregungen aus der Sitzung weitergegeben werden. Außerdem werden die Meinungen der zuständigen Behörden ebenfalls in die Planungen einbezogen werden müssen sodass es noch Änderungen geben wird.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro König aus Walldorf auf Grundlage des Honorarangebotes vom 11.12.2024 mit der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zum barrierefreien Ausbau von insgesamt zwölf Bushaltestellen an den klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet.

TOP 9 ─ Sanierung der Festhalle mit Hallenbad
- Ausführungsbeschluss für neuen Hubboden

BM Förster berichtet, dass das Hallenbad nach seiner Sanierung nun am kommenden Samstag offiziell wiedereröffnet wird. Welche Probleme nun noch zu bewältigen sind, werde BAL Leyk vorstellen, so BM Förster.

BAL Leyk erläutert den bereits bekannten Sachverhalt und informiert, dass der Hubboden im Hallenbad mit einem Alter von knapp 60 Jahren zunehmend reparaturanfällig ist. Weiter berichtet er, dass während der Sanierungsarbeiten an der Schwimmbadtechnik bereits mehrere Defekte aufgetreten sind und der Hubboden zuletzt wegen eines elektrischen Schadens nicht mehr verstellt werden konnte. Die Wartungsfirma stellte den Betrieb vor Weihnachten 2024 zwar teilweise wieder her, so BAL Leyk weiter, dennoch seien aktuell nur drei Wassertiefen einstellbar. Da für die Nachjustierung das Ablassen des Wassers notwendig ist, soll dies in den Osterferien 2025 durchgeführt werden, um den Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Er informiert weiter, dass die Verwaltung die Erneuerung des Hubbodens vorbereitet und bereits einen Fachplaner beauftragt hat, um das technisch und wirtschaftlich beste System zu ermitteln. Nach Abschluss der Planung sollen Ausschreibung und Vergabe erfolgen, sodass die Installation im Sommer 2026 stattfinden könne. BAL Leyk erklärt, dass die Maßnahme förderfähig ist und bis zu 54 % der Kosten durch das IVS-Sportstättenprogramm des Landes Baden-Württemberg gedeckt werden könnten. Da das Programm jedoch im April 2026 ausläuft, wurde ein Verlängerungsantrag gestellt. Sollte dieser nicht bewilligt werden, werde geprüft, ob die Arbeiten vorgezogen werden können. Abschließend betont BAL Leyk, dass ein neuer Hubboden nicht nur die Betriebssicherheit verbessert, sondern auch die Energieeffizienz steigert, da der Hubboden in der Nulllage das Wasser abdecken kann. Dieser Effekt sei jedoch nach Berechnungen durch das Klimaschutzmanagement nicht ganz so hoch wie zunächst vermutet, da durch die neue Lüftungsanlage bereits gute Energiewerte erreicht würden, korrigiert BAL Leyk zuletzt die Äußerungen in der Sitzungsvorlage. Abgesehen von der Hubbodenthematik, führt BAL Leyk weiter aus, werde aktuell noch an der Akustik nachjustiert, da es relativ stark hallen würde im Schwimmbad.

GR Röser stimmt für die CDU-Fraktion der Vorgehensweise zu, gibt jedoch den Hinweis, ob es möglich wäre, an anderer Stelle noch etwas einzufordern, da der Verursacher der Beschädigung während der Sanierungsmaßnahme bekannt sei und diese auch für die Probleme mit dem Hubboden mitverantwortlich sei.

BAL Leyk informiert, dass die Angelegenheit bereits mit einem Rechtsanwalt verfolgt wird. Allerdings werde man nicht den gesamten Boden erstattet bekommen, sondern lediglich den Zeitwert, falls überhaupt. Er betont, dass die Umsetzung der Maßnahme jetzt erfolgen sollte, da es die Förderung gibt.

GR Baumeister erklärt ebenfalls die Zustimmung der Fraktion LLisN und betont, dass man um die Erneuerung des Hubbodens nicht herumkomme.

GR Veits schließt sich den Vorrednern an, fragt aber nach einer Kostenprognose für das Ingenieurbüro.

BAL Leyk informiert, dass die Planungskosten insgesamt 11.900 Euro netto betragen, wovon 3.450 Euro netto auf die Ausschreibung entfallen. Er erklärt, dass die Beauftragung aufgrund der Summe in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fiel, weshalb diese ohne Beschluss des Gemeinderats erfolgt sei.

GR Molitor äußert, dass es eine gute Nachricht sei, dass die Gesamtkosten der Maßnahme im geplanten Rahmen bleiben. Allerdings vermisst er ebenfalls die Planungskosten in der Vorlage und merkt an, dass diese auch im Falle der Zuständigkeit von BM Förster dennoch aufgenommen werden sollten, damit der Gemeinderat sich ein vollständiges Gesamtbild machen kann.

Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung alle notwendigen Schritte zur Erneuerung des Hubbodens im Hallenbad einzuleiten. Diese sind insbesondere die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Planung des Vorhabens sowie die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung. Der wahrscheinliche Mittelabfluss würde erst im Haushaltsjahr 2026 erfolgen.

TOP 10 ─ Bebauungsplan "Neuer Berg, 13. Änderung"
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB
- Vergabe der Planungsleistungen

BM Förster informiert, dass die Gemeinde Nußloch eine Innenentwicklungsstudie durch die MVV Regioplan in Auftrag gegeben hat, um Entwicklungspotenziale innerhalb des Siedlungsgebiets zu identifizieren. Ziel dieser Studie war es, nachhaltige Maßnahmen zur Nachverdichtung und effizienten Flächennutzung auszuarbeiten. Als vorrangiges Vorhaben nennt BM Förster den Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung Neuer Berg“, der aufgrund der Studienergebnisse kurzfristig überarbeitet werden soll. Weiter erklärt er, dass die MVV Regioplan als günstigster Anbieter für die Planung ausgewählt wurde. Das Grundhonorar beläuft sich auf 32.000 Euro. Im Rahmen der Überarbeitung soll der Namen des Bebauungsplans auf „Neuer Berg“ geändert werden, da es sich längst nicht mehr um eine Ortserweiterung handelt, führt BM Förster weiter aus. Zuletzt merkt er an, dass der Verwaltung bei der Erstellung der Vorlage ein Fehler unterlaufen ist. Im Beschlussvorschlag ist fälschlicherweise von „Jahnstraße, 2. Änderung“ die Rede, korrekterweise müsse dort „Neuer Berg“ stehen.

GR Röser stimmt der Überarbeitung des B-Plans zu und erklärt, dass das Thema nicht nur aus der Studie herrührt, sondern dass das Bauvorhaben „Markgrafenstraße 18“ als ein früherer Ausgangspunkt für die Überplanung dieses B-Plans betrachtet werden kann. Dort sei ursprünglich ein Gebäude mit drei Wohneinheiten geplant gewesen, jedoch ließ der Bebauungsplan nur zwei Wohneinheiten zu. Die Studie bietet nun die Grundlage, den Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung Neuer Berg“ priorisiert anzugehen, was GR Röser erfreut.

GR Baumeister schließt sich den Ausführungen von GR Röser an und betont, dass es wichtig sei, die Innenentwicklungsmöglichkeiten, die sich durch die Studie herausgestellt haben, nun sukzessiv anzugehen. Wie an die Thematik im gesamten herangegangen werden soll, sei bereits in vorherigen Diskussionen besprochen worden.

GR Kleinert stimmt für die Fraktion B´90/Die Grünen ebenfalls zu.

GR Molitor ergänzt, dass der überarbeitete Bebauungsplan in Zukunft dabei helfen wird, schnellere und einfachere Beschlüsse über Bauvorhaben in diesem Bereich zu fassen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neuer Berg“ gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Firma MVV Regioplan GmbH mit den Planungsleistungen zum Angebotspreis von 32.000 Euro netto zzgl. besonderer Leistungen und 5% Nebenkosten entsprechend des am 21.01.2025 im Technischen Ausschuss nichtöffentlich vorgelegten Angebots vom 13.12.2024.

TOP 11 ─ Eigenbetrieb Wasserwerk
- Umschuldung von Krediten zum 15.02.2025

BM Förster verweist auf die heute hochgeladene Tischvorlage, die bereits konkrete Zahlen beinhaltet, sodass dieser TOP und die dazugehörige Beschlussfassung entfallen kann.

TOP ─ Eigenbetrieb Wasserwerk
- Umschuldung von Krediten zum 15.02.2025
- Zinskonditionen

- Tischvorlage -

BM Förster übergibt KAL Einsele das Wort.

KAL Einsele informiert, dass zum 15.02.2025 die Zinsbindungsfrist für drei Kredite des Eigenbetriebs Wasserwerk bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) endet. Die KfW hat nun mit Schreiben vom 15.01.2025 die in der Vorlage aufgeführten Zinssätze (3,10 % bzw. 3,12 %) für die Prolongation angeboten. Die Restlaufzeit der Kredite endet weiterhin am 15.08.2034, so KAL Einsele weiter und die unterschiedlichen Zinssätze resultieren aus den verschiedenen Programmen („Wachstumsimpulse“ und Infrastrukturprogramm), die bei der ursprünglichen Aufnahme der Kredite gewählt wurden, erklärt sie. Da die Gesamthöhe der Kredite bei 159.000 Euro liegt, konnte der Finanzdienstleister Witt Geldhandel aus München aufgrund des geringen Kreditbetrags kein Angebot abgeben. Zudem, führt KAL Einsele aus, habe die Sparkasse Heidelberg mitgeteilt, dass sie bei diesem niedrigen Kreditbetrag ebenfalls kein günstigeres Darlehen als die KfW anbieten kann. Aus diesen Gründen wurden keine weiteren Angebote, z. B. von der Volksbank, eingeholt, so KAL Einsele abschließend.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Prolongation der Darlehen des Wasserwerks (159.120 Euro) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einem Zinssatz von 3,1 % bzw. 3,12 % zu.

TOP 12 ─ Bundestagswahl 2025
- Festsetzung des Erfrischungsgeldes

Für die Sachdarstellung erhält HAL Laier das Wort.

HAL Laier erklärt, dass für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Festlegung eines Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt einheitlich 50,00 Euro pro Wahlhelfer festzulegen. Dies wurde, berichtet er weiter, auch bereits bei früheren Wahlen wie der Landtagswahl im Frühjahr 2021 und der Bundestagswahl im Herbst 2021 sowie dem Bürgerentscheid Anfang 2023 so beschlossen und auf die, wie von der Bundeswahlordnung vorgeschlagene jedoch nicht verpflichtende Unterscheidung zwischen Mitgliedern der Wahlvorstände und den Vorsitzenden, verzichtet. HAL Laier gibt weiter bekannt, dass für die Wahl 98 Wahlhelfer benötigt werden, auch aufgrund der Zuweisung eines repräsentativen Wahlbezirks bei der Briefwahl, weshalb mit 4 Beisitzer bei den Briefwahlbezirken geplant werde, anstelle von nur 2 Beisitzern in den übrigen Wahlbezirken. HAL Laier erläutert zudem, dass die Gesamtzahl der wahlberechtigten Personen derzeit bei 8.267 liegt. Bis heute haben bereits 1.554 Personen Briefwahlunterlagen angefordert, was bereits ein relativ hoher Rücklauf bedeute. Diese Zahlen entsprächen den Erwartungen der Verwaltung, wie HAL Laier weiter ausführt. Er informiert, dass bis spätestens 07. Februar die Stimmzettel im Rathaus vorliegen sollten, sodass ab dem 10. Februar mit der Verteilung der Unterlagen begonnen werden kann. Allerdings könnte dies problematisch werden, da der Zeitraum bis zum Wahltermin sehr knapp ist, gibt HAL Laier zu bedenken. Um eine schnellere Zustellung der Unterlagen zu gewährleisten, werde zum Teil auf die Postzustellung zurückgegriffen, während gleichzeitig eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, um die Unterlagen direkt zuzustellen. Möglicherweise könnte dies bereits am Wochenende des 08./09. Februar beginnen. Auch habe das Wahlamt die Unterlagen bereits vorkuvertiert, sodass nur noch die Stimmzettel hinzugefügt werden müssen. Er führt weiter aus, dass bereits häufig Rückmeldungen eingegangen sind, dass Wahlberechtigte während dieser Zeit im Urlaub sind. Leider habe die Gemeinde jedoch keinen Einfluss darauf. Er bittet Briefwähler darum, ihre Unterlagen im Rathausbriefkasten einzuwerfen, anstatt sie per Post zu schicken und informiert abschließend, dass alternativ auch im Rathaus gewählt werden kann, sobald die Stimmzettel verfügbar sind.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein einheitliches Erfrischungsgeld von 50,00 Euro pro Wahlhelferin und Wahlhelfer festzulegen.

TOP 13 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster bedankt sich für die großzügigen Spenden, die in der Weihnachtszeit insgesamt 8.675 Euro eingebracht haben. Er dankt allen Spendern für ihre Bereitschaft zur Unterstützung und bittet den Gemeinderat, diese Spenden anzunehmen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden in der Anlage 1 „Spendenliste für Gemeinderatssitzung am 22.01.2025“ werden angenommen.

TOP 14 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 14.1 – Artikel der RNZ über Neujahrsempfang

GRätin Stegmaier weist darauf hin, dass der Bericht über den Neujahrsempfang in der Rhein-Neckar-Zeitung dankenswert ist. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Vereine, die an der Veranstaltung teilnehmen, auch unter ihrem richtigen Namen genannt werden. Es sei nicht schön für die Vereine, die sich viel Mühe geben, diese Fehler zu lesen.

Der Hinweis wird durch Frau Hebbelmann (RNZ) zur Kenntnis genommen.

TOP 14.2 – Schild Kurpfalzstraße

GRätin Stegmaier informiert, dass an der Kurpfalzstraße zwischen Diesel- und Ottostraße seit Jahren ein großes Schild steht, das als unschön empfunden wird. Sie schlägt vor, dass das Schild durch den Bauhof entfernt und die Grünfläche aufgewertet wird.

Die Verwaltung nimmt Kenntnis.

TOP 14.3 – Terminierung GR-Sitzung Februar

GR Kleinert weist darauf hin, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 19. Februar stattfindet und die Wahlhelferveranstaltung für den 17. Februar angesetzt ist, was mit der Fraktionssitzung kollidiert. Er fragt, ob die Sitzung vielleicht um eine Woche verschoben werden könnte.

BM Förster erklärt, dass aufgrund von Submissionsterminen und festgelegten Fristen eine Verschiebung der Sitzung nicht möglich sei.

HAL Laier ergänzt, dass die Wahlhelferschulung um 18 Uhr beginnt und voraussichtlich nicht länger als eine Stunde andauert.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.4 – Themen Klausurtagung

GR Kleinert fragt, ob die Themen für die Klausurtagung bereits feststehen.

BM Förster teilt mit, dass er die Themen am Dienstag mit dem Ältestenrat besprechen wollte, schlägt jedoch vor, auch morgen eine E-Mail an alle Gemeinderäte schicken zu können, falls dies gewünscht wird.

GR Kleinert entgegnet, dass die Info am Dienstag im Ältestenrat ausreichend sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.5 – Einsatz von Streumitteln

GR Kleinert fragt, ob es inzwischen Alternativen zu Streusalz gibt, nachdem es wieder Diskussionen über die Verwendung von diesem gab. Er erinnert daran, dass die Verwaltung sich um Alternativen kümmern sollte.

BAL Leyk erklärt, dass bislang noch kein Streumittel nachgekauft werden musste, da noch genug Streusalz vorhanden ist, das zunächst aufgebraucht werde. Daher sei noch nicht intensiv nach Alternativen recherchiert worden. Am vergangenen Mittwoch habe man jedoch wieder festgestellt, dass abstumpfende Mittel nicht funktionieren und auftauende Mittel noch einen Nachfolgeeffekt haben. Nächste Woche werde es einen BAL-Sprengel geben, bei dem er nachfragen könnte, wie andere Kommunen das handhaben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.6 – Allming 6+8

GR Kleinert möchte weiter in Erfahrung bringen, ob es einen Zeitplan für das Projekt Allming 6 und 8 gibt und wann man damit rechnen kann, dieses anzugehen.

BM Förster erklärt, dass zuerst noch einige andere Themen abgearbeitet werden müssen und er dazu im nichtöffentlichen Teil etwas sagen könnte.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.7 – Parkplatz vor Sinsheimer Straße 22

GR Veits weist darauf hin, dass trotz der Einzeichnung auf dem Parkplatz vor der Sinsheimer Straße 22 viele Autos dort über der Markierung parken. Die Durchgangsbreite werde durch unsozial platzierte Kübel des Eigentümers der Sinsheimer Straße 22 verengt, was vor allem für Kinderwagen oder Rollatoren problematisch ist. Er fragt, ob es möglich wäre, hier eine Veränderung vorzunehmen, z. B. durch den Tausch des Parkplatzes.

BM Förster erklärt, dass eine andere Idee verfolgt wird: Zwei Fahrradstellplätze sollen dort eingezeichnet werden und es wird etwas zum Verweilen aufgestellt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.8 – Fußgängerüberweg Hauptstraße bei Lindenplatz

GR Veits spricht den Fußgängerüberweg am Lindenplatz/Hauptstraße an, bei dem die Aufstellfläche vergrößert wurde. Er fragt, ob man hier eine Verschönerung vornehmen kann, da die Entfernung der Einzeichnung unschön aussehe.

BM Förster erklärt, dass die Gemeinde dafür nicht zuständig ist. Das Straßenverkehrsamt sei bereits diesbezüglich angeschrieben worden, aber die Antwort sei negativ ausgefallen. Eine Veränderung müsste die Gemeinde selbst durchführen und finanzieren.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.9 – Nest der asiatischen Hornisse Kurpfalzstraße

GR Rupp fragt nach dem asiatischen Hornissennest an der Kurpfalzstraße und wann dieses entfernt wird.

BAL Leyk erläutert, dass das Nest bereits mehrfach gemeldet wurde. Die Gemeinde darf es nicht selbst entfernen. Er sichert zu, beim Umweltbundesamt erneut nachzufragen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 15.1 – Holzeinschlag 2024/2025

BM Förster informiert, dass für die Brennholzkunden ausreichend Holz eingeschlagen wurde weshalb kein weiterer Einschlag notwendig sei und die Abteilung 1/9 in diesem Jahr unberührt bleibt. Somit sind insgesamt 900 bis 1.000 Festmeter Holz in diesem Jahr eingeschlagen worden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.2 – Architektenwettbewerb Schillerschule

BM Förster berichtet, dass 12 von 15 Büros ihre Arbeiten abgegeben haben. Er informiert, dass als nächstes das Preisgericht am 14. Februar 2025 um 09:00 Uhr tagt. Er merkt an, dass für diesen Termin Anwesenheitspflicht der Mitglieder gilt. Der Einlass für die Vernissage erfolgt am 15. Februar um 10:00 Uhr. Die Ausstellung der Werke erfolgt eine Woche, so BM Förster abschließend zu diesem TOP.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.3 – Grundsteuer

BM Förster informiert, dass die Grundsteuerbescheide verschickt wurden und die Rückfragen hierzu enorm sind. Er führt aus, dass es auch erhebliche Probleme mit den vom Finanzamt gelieferten Daten, insbesondere bei den Eigentumsverhältnissen, gibt. Die Kämmerei, vertreten durch die Mitarbeiter Urbanetz und Öztürk, gibt ihr Bestes, um den Anfragen gerecht zu werden, was jedoch etwas Zeit in Anspruch nehme. BM Förster bittet deshalb um Verständnis. Er hebt die Änderung bei Boris BW für die Grundsteuer B hervor, die durch den Gutachterausschuss vorgenommen wurde. Hierzu gibt er die Hinweise, dass es eine neue Art der Nutzung für sonstige private Flächen, einschließlich Grünflächen gibt und hierfür ein neuer Wert hinterlegt wurde. BM Förster merkt dazu an, dass bei einigen Flurstücken die Abfrage relativ einfach sei, bei anderen müsse man sich die Daten genau anschauen. Wichtig sei zu erwähnen, dass dieser Prozess wohl nicht automatisch erfolgt, sondern ein Antrag beim Finanzamt erforderlich ist. Die Verwaltung werde jedoch, führt BM Förster weiter aus, noch eine Veröffentlichung zu diesem Thema ausarbeiten. Abschließend betont er, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Um Mahngebühren zu vermeiden, bittet er daher um Zahlung an die Gemeinde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.4 – Nachfrage von GR Lüll in öffentlicher HH-Beratung zu Schild Auffahrt B3

BM Förster berichtet, dass das Schild an der Auffahrt zur B3, das für Fahrradfahrer gilt, geprüft wurde. Er informiert, dass das Schild gedreht worden ist um die richtige Verständlichkeit zu gewährleisten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15.5 – Gratulationen

BM Förster gratuliert abschließend GR Lüll nachträglich zum Geburtstag.

Der Räterund schließt sich an und gratuliert ebenfalls.