Aktuelles in Nußloch
Gemeinderatssitzung vom 07.05.2025
Erstelldatum16.05.2025
Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 4: Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie Antrag der Fraktionen CDU, LLisN, Bündnis´90/Die Grünen auf Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots auf der Sinsheimer Straße, Walldorfer Straße und Massengasse5 Positiver Tätigkeitsbericht der Bücherei für das Jahr 2024
In Nußloch sollen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation umgesetzt werden. Hintergrund ist, dass ein früherer Vorschlag zur flächendeckenden Markierung sogenannter Piktogrammketten durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde. Neue rechtliche Vorgaben sowie Anträge aus dem Gemeinderat, insbesondere von CDU, LLisN und Grünen, machen eine erneute Prüfung der Hauptverkehrsstraßen notwendig – vor allem im Hinblick auf alternative Maßnahmen wie Schutzstreifen oder eingeschränkte Haltverbote.
In der Massengasse soll ein einseitiger Schutzstreifen bis zur Kurpfalzstraße eingerichtet werden, ergänzt durch ein eingeschränktes Haltverbot bis zur Hauptstraße. Auch Gehwegparken könnte hier neu geregelt werden. In der Walldorfer Straße wird aufgrund der geringeren Verkehrsbelastungen im Vergleich zur Massengasse und aufgrund von Sichtbehinderungen und gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge ein eingeschränktes Haltverbot an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr vorgeschlagen.
Auch in der Sinsheimer Straße wird ein eingeschränktes Haltverbot bergauf ab der Markgrafenstraße empfohlen, da parkende Autos Radfahrer behindern. Die Hauptstraße und die Bismarckstraße wurden ebenfalls überprüft. Abschnittsweise sind Schutzstreifen in der Hauptstraße möglich und sinnvoll und zwar aus Leimen kommend bis zur katholische Kirche sowie Richtung Wiesloch ab der Einmündung „Auf der Liß“. In der Bismarckstraße wurde ein Schutzstreifen mehrheitlich abgelehnt. Zusätzlich sollen an besonders unübersichtlichen Stellen, an Übergängen und im Bereich von Kreisverkehren punktuelle Piktogramme auf der Fahrbahn auf den Radverkehr hinweisen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit übergeordneten Konzepten wie dem Mobilitäts- und Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Die finale Abstimmung erfolgt nach Beschluss durch den Gemeinderat in enger Abstimmung mit dem Landratsamt.
Der Gemeinderat beschließt nach längerer Diskussion mehrheitlich in die weitere Abstimmung mit dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als zuständige Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich folgender verkehrsrechtlicher Situationen zu gehen:
1. Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Massengasse von St. Ilgen kommend bis zur Einmündung „Hildastraße“ ab und beschließt mehrheitlich die Einrichtung eines Schutzstreifens bis zur Einmündung „Kurpfalzstraße“, ab „Kurpfalzstraße“ Fortführung des eingeschränkten Haltverbots bis zur Hauptstraße.
2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Walldorfer Straße zwischen Römerstraße und Hauptstraße an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie die Überprüfung einer Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am Kreisverkehrsplatz am Einkaufszentrum mit Radfahrerfuhrt.
3. Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Sinsheimer Straße bergaufwärts ab der Gartenstraße bis Ortsausgang Richtung Maisbach ab und beschließt einstimmig die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots ab Markgrafenstraße bis Ortsausgang Richtung Maisbach.
4. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Hauptstraße von Leimen kommend bis zur katholischen Kirche sowie ab „Auf der Liß“ bis Ortsausgang Richtung Wiesloch.
5. Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der Bismarckstraße von der Walldorfer Straße bergaufwärts Richtung Wiesloch ab.
6. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einrichtung von Piktogrammketten in der Walldorfer Straße zwischen Kreisel am Einkaufszentrum und Römerstraße (Nordseite) bzw. Bismarckstraße (Südseite). Es soll jedoch zunächst geprüft werden, ob der vorhandene Geh- und Radweg wieder benutzungspflichtig gemacht werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, sollen die Piktogrammketten angebracht werden.
7. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einrichtung von Piktogrammen zur Klarstellung des Wechsels der Führungsform in der Walldorfer Straße Höhe Bismarckstraße und in der Hauptstraße am Ortsausgang Richtung Wiesloch.
TOP 5: Dienstanweisung zur Regelung des Plakatierens in Nußloch6
In Nußloch ist das Plakatieren an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünanlagen grundsätzlich verboten, es sei denn, die Plakatierung erfolgte sechs Wochen vor Wahlen oder Abstimmungen. Auf Wunsch der örtlichen Vereine soll eine neue Dienstanweisung erlassen werden, die das Plakatieren zu Vereinsjubiläen regelt. Künftig dürfen Vereine bei Jubiläen ab 25 Jahren – und in Fünfjahresschritten – bis zu zwanzig Plakate kostenfrei für drei Wochen vor ihrer Veranstaltung aufhängen. Die zulässige Anzahl wurde auf 20 Plakate pro Verein sowie insgesamt 60 Plakate im Ort festgelegt. Zu beachten ist, dass das Ordnungsamt im Vorfeld durch den jeweiligen Verein eine Information über das beabsichtigte Plakatieren und einen Entwurf des Plakats erhält. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakate insbesondere nicht an Verkehrsschildern oder im Kreisverkehr angebracht werden dürfen. 2025Aufträge zum Bau des Freizeitgebiets Wiesenweg (Jugendplatz) vergeben
Die Baumaßnahme Jugendplatz soll April/Mai 2025 beginnen und Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Firma Otto Müller GmbH aus Bammental erhielt den Zuschlag für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten, nachdem sie das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Zusätzlich wird die Straßenbeleuchtung auf dem Platz durch die Firma Netze BW erweitert. Geplant sind verschiedene Freizeitmöglichkeiten, wie ein Kleinspielfeld, ein Beachvolleyballfeld und eine Hundewiese. Die Bauarbeiten werden in zwei Teilen durchgeführt, wobei das Partyhaus separat gebaut wird. Der Bauablauf umfasst die Fertigstellung der Außenanlagen bis Ende 2025 und das Partyhaus im Frühjahr 2026. Die Kosten für die Maßnahme sind auf mehrere Haushaltsstellen verteilt.
Das Gremium nimmt die Information zur Kenntnis.ermächtigt die Verwaltung einstimmig, die Firma Otto Müller GmbH aus Bammental mit den Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Jugendplatz mit allen Teilbereichen zum Angebotspreis von ca. 1.100.900 Euro brutto zu beauftragen sowie die Firma Netze BW mit der Ergänzung der Straßenbeleuchtung um 22 Lichtpunkte im Bereich Jugendplatz zum Angebotspreis in Höhe von ca. 61.800 Euro brutto.
TOP 6: Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt!“
Der Gemeinderat Nußloch hat beschlossen, die bestehende Beteiligung an „EnBW vernetzt“ um 1 Million Euro zu erhöhen. Die Gesamtbeteiligung steigt damit auf 3 Millionen Euro. Bis zum 30. Juni 2030 wird ein garantierter Ertrag von rund 4,38 % jährlich erwartet, was – nach Steuern – einen Gesamtertrag von etwa 535.400 Euro ergibt. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen 2025, bei denen Mittel für eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft oder die Aufstockung bei „EnBW vernetzt“ eingeplant wurden. Alternativen wie die BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau oder die Heidelberger Energiegenossenschaft wurden ebenfalls geprüft, jedoch aufgrund höherer Risiken und rechtlicher Einschränkungen ausgeschlossen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt“ um 1 Mio. Euro.
TOP 7: Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Gemeinde Nußloch unterscheidet in ihrer Satzung zur Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften drei Arten von Wohnplätzen: die Gemeinschaftsunterkunft in der Alten Bruchsaler Straße, die Unterkünfte in der Allming 6 und 8 sowie angemieteten Wohnraum, dessen Standorte je nach Bedarf variieren. Auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt soll der angemietete Wohnraum künftig in einer eigenen Anlage zur Satzung aufgeführt und regelmäßig aktualisiert werden. Da sich hier Änderungen ergeben haben, ist eine entsprechende Anpassung dieser Anlage erforderlich, die als Satzungsänderung gilt und vom Gemeinderat beschlossen werden muss.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gemäß Anlage 3.
TOP 8: Jahresabschluss 2024: Übertragung von Ansätzen für Investitionen
Der Gemeinderat stimmt der Übertragung nicht ausgeschöpfter Investitionsmittel aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 zu. Damit sollen geplante Maßnahmen, die im vergangenen Jahr nicht mehr umgesetzt werden konnten und im Haushalt 2025 nicht erneut veranschlagt wurden, dennoch finanziert werden können. Grundlage dafür ist § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung, der eine solche Übertragung ausdrücklich erlaubt. Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits in den Vorjahren, diese Möglichkeit zu nutzen, um die Auszahlung der Mittel im Jahr 2025 sicherzustellen und die Haushaltsflexibilität zu wahren.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Übertragung der Ansätze für Investitionen gemäß Anlage 1 zu. Anlage 1 wird Bestandteil der Niederschrift.
Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 04.06.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.