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Aktuelles in Nußloch

Sitzung vom 04.06.2025

Erstelldatum14.06.2025

Neuigkeiten aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

TOP 4 – Starkregenrisikomanagement: Vorstellung der Projektergebnisse und Beschlussfassung zum Handlungskonzept

Die Gemeinde Nußloch hat gemeinsam mit Leimen und Sandhausen eine Starkregengefahrenkarte für Nußloch und Maisbach im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erstellen lassen. Die Ergebnisse des Projekts „Starkregenrisikomanagement“ werden durch die Geomer GmbH vorgestellt. Teil des Projekts ist ein Handlungskonzept, das Maßnahmen zur Vorsorge, Reaktion und Nachsorge bei Starkregen beschreibt und auf den Ergebnissen der Gefahrenkarte basiert. Ziel ist es, Kommunen, Behörden und Bürgern praxisorientierte Maßnahmen zur Risikominimierung und Klimaanpassung bereitzustellen. Am 9. Juli 2025 findet dazu eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung im Nußlocher Rathaus statt. Dort werden die Karten vorgestellt und Schutzmaßnahmen erläutert. Ergänzend dazu werden die Karten online unter starkregengefahr.de veröffentlicht. Für die Umsetzung des Konzepts ist ein Beschluss notwendig, um die strategische Verankerung, Förderfähigkeit und rechtliche Vorsorgepflicht zu sichern. Die Maßnahmen werden je nach Priorität und Finanzierbarkeit schrittweise geplant. Die Kosten für Nußloch belaufen sich auf ca. 47.000 Euro brutto, wovon 70 % vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Die Stadt Leimen übernimmt die Projektfederführung und erhält einen anteiligen Verwaltungskostenersatz.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das vorliegende Handlungskonzept als strategische Grundlage für die kommunale Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge.

TOP 5 - Radwegverbindung Nußloch - Leimen entlang der L594

Seit Langem besteht der Wunsch nach einer direkten und sicheren Radwegverbindung zwischen Nußloch und Leimen. Da das Regierungspräsidium Karlsruhe aktuell keine ausreichenden Planungskapazitäten hat, übernimmt die Gemeinde Nußloch federführend die Planung gegen Kostenerstattung. Ziel ist ein straßenbegleitender, sicherer Zweirichtungsradweg entlang der L 594, der beide Ortszentren verbindet und auch für Pendler attraktiv ist. Eine Vorzugsvariante wurde Ende 2024 gemeinsam mit Leimen und dem Regierungspräsidium festgelegt. Die Entwurfsplanung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan sollen bis Ende 2025 erstellt werden, ein Baubeginn ist frühestens 2027 möglich. Die Gemeinde trägt dabei keine dauerhaften Kosten, da eine Kostenerstattung erfolgt. Das Projekt ist auch Teil von übergeordneten Klimaschutz- und Mobilitätskonzepten. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Umsetzung trotz zeitaufwändiger Abstimmungen weiterhin engagiert.

Das Gremium nimmt die Informationen zur Kenntnis.

TOP 6 - Sanierungsgebiet Ortsmitte III, Teilbereich Friedrichstraße: Auftragsvergabe der Bauleistungen

Die Sanierung der Friedrichstraße als letzter Abschnitt des Sanierungsgebiets Ortsmitte III ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands und maroder Leitungen notwendig. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, wobei das wirtschaftlichste Angebot mit ca. 533.000 Euro brutto von der Firma Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer stammt – rund 16 % unter der ursprünglichen Kostenberechnung. Die Bauarbeiten sollen Ende Juni 2025 beginnen und bis Dezember 2025 abgeschlossen sein. Im Haushalt stehen dafür 703.000 Euro bereit, die voraussichtliche Förderung beträgt 187.500 Euro.

Der Rat beschließt einstimmig, der Firma Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer den Auftrag für die Sanierung der Friedrichstraße (Sanierungsgebiet Ortsmitte III) in Höhe von insgesamt 533.368 Euro brutto zu erteilen.

TOP 7 - Auftragsvergabe zur geschlossenen Kanalsanierung imTeilgebiet 2

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) setzt die Gemeinde Nußloch die Kanalsanierung im nordöstlichen Teil des Orts (Teilgebiet 2) fort, nachdem die Arbeiten im Teilgebiet 1 bis Sommer 2025 abgeschlossen sein werden. Die Planung übernahm die Eiling Planungsgesellschaft. Nach öffentlicher Ausschreibung soll die Firma Aarsleff Rohrsanierungs-GmbH den Zuschlag mit dem wirtschaftlichsten Angebot über rund 1,83 Mio. Euro erhalten – etwa 15 % über der ursprünglichen Kostenberechnung. Der Baubeginn ist für Juli 2025 geplant, die Fertigstellung bis Juli 2026. Die im Haushalt vorgesehenen 1,76 Mio. Euro decken die Maßnahmen für 2025 ab.

Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich, der Firma Aarsleff Rohrsanierungs-GmbH aus Bad-Soden-Salmünster den Auftrag für die Arbeiten der geschlossenen Kanalsanierung TG 2 in Höhe von 1.832.052,73 Euro brutto zu vergeben.

TOP 8 - Auftrag zur Ersatzbeschaffung eines Seilspielgerätes für den Konrad-Adenauer-Spielplatz vergeben

In Nußloch und Maisbach gibt es 17 Spielplätze, von denen viele in den letzten Jahren mit neuen Spielgeräten ausgestattet oder renoviert wurden. Monatliche Kontrollen durch den Bauhof und jährliche durch DEKRA sorgen für Sicherheit. Einige alte Spielgeräte müssen aufgrund von Schäden abgebaut werden, wie das Seilspielgerät auf dem Konrad-Adenauer-Spielplatz, das im März 2025 entfernt wurde. Für diese Fläche wird Ersatz benötigt. Es gibt zwei Optionen für ein neues Seilspielgerät: 1) ein 1:1-Tausch des Modells Pegasus für ca. 84.100 Euro oder 2) ein kleineres Spielgerät, den Spaceball XL, für ca. 53.700 Euro, das zusätzliche Anbaumöglichkeiten bietet. Im Haushalt 2025 sind Mittel für die Spielplatzüberarbeitung eingeplant, jedoch könnten zusätzliche Ressourcen notwendig sein.

Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, die Berliner Seilfabrik mit der Lieferung des Spielgerätes Spaceball XL mit Anbauteilen, Lieferung und Montage für 53.708,27 Euro brutto zu beauftragen. Die über 30.000 Euro hinausgehenden Kosten werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

TOP 9 – Steuerangelegenheiten: Hebesatzsatzung-Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform und Überprüfung der Aufkommensneutralität der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B

Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 490 v. H. und 130 v. H. festgelegt, was aufkommensneutral ist. Die Überprüfung zeigt, dass für 2025 keine Änderungen notwendig sind. Bei der Grundsteuer A lagen zum Zeitpunkt der Kalkulation etwa 57% der Steuerbescheide vor, jetzt sind es 71%. Das aktuelle Aufkommen liegt bei 8.105,99 Euro, und die Hochrechnung für 2025 wird auf rund 11.500 Euro geschätzt, was unter dem Aufkommen von 2024 liegt. Eine Anpassung des Hebesatzes wird nicht empfohlen, eine erneute Prüfung erfolgt beim Haushaltsplan 2026. Für die Grundsteuer B lagen etwa 93% der Steuerbescheide vor, jetzt sind es 97%. Das aktuelle Aufkommen beträgt 1.404.892,56 Euro. Auch hier sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zur Änderung des Hebesatzes. Eine Prüfung erfolgt ebenfalls im Rahmen des Haushalts 2026. Die Gemeinde Nußloch hat im Vergleich zu anderen Gemeinden nur 32 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide erhalten, was auf gute Öffentlichkeitsarbeit zurückgeführt wird. Allerdings gab es einen hohen Arbeitsaufwand für das Steueramt. Viele Widersprüche betrafen die Höhe der Bodenrichtwerte und die Aufkommensneutralität der Hebesätze. Nach Klärungen wurden 17 Widersprüche zurückgenommen, während 15 zur Entscheidung weitergeleitet wurden.

Der Gemeinderat beschließt einvernehmlich, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für 2025 unverändert beizubehalten und im Rahmen der Vorberatungen für den Haushalt 2026 nochmals zu überprüfen.

TOP 10 - Fortschreibung und Beschluss des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan soll den Lärm in der Gemeinde kontrollieren und verringern und wird alle fünf Jahre aktualisiert. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie den Straßenverkehrslärm in Nußloch untersucht, besonders die B 3 und die L 594. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass keine neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen möglich sind. Im Lärmaktionsplan von 2019 wurden bereits Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt. Eine neue umfassende Kartierung wäre sehr kostspielig und würde wahrscheinlich keinen Erfolg bringen, weshalb der Technische Ausschuss im Februar 2024 beschlossen hat, darauf zu verzichten. Dennoch muss der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden, für den im Haushaltsplan Mittel bereitgestellt sind. Es gab keine Anregungen aus der Öffentlichkeit, und die Stellungnahmen der Fachbehörden führen zu keinen Änderungen. Die Gemeindeverwaltung hat die Pflicht, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu machen, auch wenn keine neuen Maßnahmen enthalten sind. Für mögliche Lärmminderungen in anderen Straßen wäre eine neue Kartierung nötig, was jedoch teuer und momentan nicht sinnvoll ist. Die nächste Runde der Lärmaktionsplanung beginnt am 1. Juli 2027 und muss bis zum 18. Juli 2029 abgeschlossen werden.

Der Rat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. Anlage 1 zu und beschließt den Lärmaktionsplan in Form des Entwurfs vom 21.05.2025.

TOP 11 - Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt!“

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beteiligung an „EnBW vernetzt“ um 1 Million Euro zu erhöhen, sodass die Gesamtsumme 3 Millionen Euro beträgt. Eine Kündigung ist zum 30.06.2030 möglich und es wird eine garantierte Ausgleichszahlung von 4,38 % der Einlage erwartet, was einen Ertrag von 535.400 Euro bis zum 30.06.2030 ergibt. Im Haushaltsplan für 2025 wurden 1 Million Euro für eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft oder die Aufstockung von „EnBW vernetzt“ eingeplant. Die BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG hat das Ziel, eine 100%ige, erneuerbare Energiezukunft zu schaffen und führt verschiedene Projekte durch, darunter Solarparks und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Allerdings rät die Verwaltung von einer Beteiligung an der BEG ab, da das Risiko für die Gemeinde höher ist und keine verlässlichen Angaben zur Dividende vorliegen. Die Heidelberger Energie Genossenschaft eG verfolgt ebenfalls klimafreundliche Projekte und betreibt zahlreiche Photovoltaik-Anlagen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstockung der Beteiligung „EnBW vernetzt“ um 1 Mio. Euro. Des Weiteren wird die Verwaltung mehrheitlich beauftragt, eine symbolische Beteiligung bei den beiden Genossenschaften BEG und HEG zu prüfen. Die Höhe der Beteiligung stimmt die Verwaltung mit den Genossenschaften ab und informiert den Gemeinderat entsprechend.

TOP 12 - Vermietung von Bauhofinventar an Dritte

Die Gemeinde Nußloch wird Mobiliar und Gegenstände des Bauhofs mit neuen, einheitlichen Regeln vermieten, um faire und transparente Preise zu bieten. Zukünftig zahlen Vereine und Gemeinden feste Preise, während Gewerbetreibende ausgeschlossen sind. Großveranstaltungen erhalten Pauschalpreise, was den Verwaltungsaufwand verringert. Neue Mietbedingungen sind: Vereine zahlen laut Preisliste ohne Anlieferungskosten, Privatpersonen können Halteverbotsschilder anfragen, Gewerbetreibende erhalten keine Mietmöglichkeiten, und Kommunen zahlen gemäß Preisliste ebenfalls ohne Anlieferung. Die Preise werden ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Vermietung für Veranstaltungen mit sportlichem Charakter bleibt für die Vereine kostenfrei. Die neuen Preise sind bereits mit Verwaltungsgebühren gestaltet und umfassen die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die unter Punkt III beschriebenen Konditionen. Darüber hinaus wird ein 100%-Aufschlag für die Vermietung von Bauhofinventar an Auswärtige in die Konditionen mit aufgenommen.

TOP 13 - Anpassung der Ehrenordnung

Seit Ende 2023 sind die Ehrenteller für verdiente Bürger und die Feuerwehrkrüge aufgebraucht. Eine Nachbestellung ist nicht sinnvoll. Daher hat die Verwaltung eine Änderung der Ehrenordnung vorgeschlagen, die bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine am 1. April 2025 besprochen wurde. Für die Ehrung verdienter Bürger wird anstelle eines Ehrentellers ein Regenschirm mit dem Nußlocher Logo und eine hochwertige Urkunde im Bilderrahmen vergeben. Bei der Ehrung der Feuerwehrangehörigen entfällt der Feuerwehrkrug. Stattdessen wird der VNS-Gutschein von 20 Euro auf 50 Euro erhöht. Außerdem erhalten die Feuerwehrangehörigen eine Urkunde, ein Abzeichen sowie ein Blumenstrauß oder Wein für den Partner bzw. die Partnerin. Die Anpassung der Ehrenordnung soll die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements fördern und moderne, individuelle Ehrungen bieten. Nach kurzer Diskussion wurden verschiedenen Optionen in Erwägung gezogen und der Beschluss dementsprechend angepasst.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei Ehrungen verdienter Bürger statt eines Ehrentellers einen Baum und eine hochwertige Urkunde im Bilderrahmen zu überreichen. Abgelehnt wurde statt eines Ehrentellers einen Baum, eine Stele und eine eingerahmte Urkunde zu überreichen. Des Weiteren wurden einstimmig entschieden, bei Ehrungen verdienter Feuerwehrangehöriger statt der Feuerwehrkrüge einen VNS-Gutschein im Wert von 50 Euro, eine Feuerwehr-Urkunde, ein Abzeichen sowie einen Blumenstrauß oder Wein für den Partner bzw. die Partnerin zu überreichen. Die Änderungen gelten ab sofort und sind bei allen künftigen Ehrungen anzuwenden.

TOP 14 – Bürgermeisterwahl am 7. Dezember 2025

Die Amtszeit von Bürgermeister Förster endet am 1. März 2026. Eine Neuwahl wird für den 7. Dezember 2025 vorgeschlagen, mit einer möglichen Stichwahl am 21. Dezember 2025. Die Ausschreibung für die Stelle soll am 19. September 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, und die Bewerbungsfrist endet am 10. November 2025 um 18:00 Uhr. Wahlhelfer sollen eine Entschädigung von 50,00 Euro erhalten. Für eine eventuelle Stichwahl gilt, dass sie zwischen den zwei Personen mit den meisten Stimmen in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen nach der Wahl stattfinden muss. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am 20. September 2025 und endet am 10. November 2025. In der kommenden Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2025 sollen der Gemeindewahlausschuss und dessen Vorsitzende gewählt werden. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden aus den Wahlberechtigten gebildet, wobei jede Fraktion einen Vertreter vorschlägt. Vorschläge zum Ausschuss werden bis zum 18. Juni 2025 erbeten. Die Wahlhelferentschädigung für die 98 Wahlhelfenden und 4 Mitarbeitenden im Wahlamt wird 5.100,00 Euro betragen.

Der Gemeinderat beschließt den 7. Dezember 2025 als Wahltag für die Bürgermeisterwahl und den 21. Dezember 2025 als Tag einer evtl. Stichwahl. Die Stelle des Bürgermeisters wird am Freitag, 19. September 2025 im Staatsanzeiger, der Rathaus-Rundschau und auf der Homepage der Gemeinde ausgeschrieben und als Ende der Einreichungsfrist Montag, der 10. November 2025, 18:00 Uhr festgelegt. Eine Wahlhelferentschädigung für die Bürgermeisterwahl erfolgt in Höhe von 50 Euro.

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung per Video über die anstehende Tagesordnung sowie Ergebnisse der Gemeinderatssitzung. Die Videos sind auf Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 02.07.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.