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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Netze BW GmbH
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Europäische Union
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Aktuelles in Nußloch

Energiespartipp: Frische Luft muss sein

Erstelldatum04.07.2025

Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch

Gegen zu viel CO2 und Feuchtigkeit im Haus hilft Lüften. 8 bis 15 Liter Wasser können täglich in Innenräumen entstehen und dann an kalten Außenwänden von nicht oder schlecht gedämmten Gebäuden kondensieren. Dies schafft günstige Bedingungen für Schimmelpilze. Allergien und chronische Erkrankungen der Atemwege können z. B. die Folge sein.

Folgende Möglichkeiten und Regeln gibt es, ein hygienisch behagliches Raumklima „einzustellen“, ohne dabei Energie zu verschwenden, wodurch gleichzeitig Schimmel und Bauschäden vermieden werden:

  • Hohe Luftfeuchtigkeit, die meist in Bad, Küche, beim Wäschetrocknen und Bügeln entsteht, sofort nach draußen lüften und nicht in andere Räume verteilen.
  • Stoßlüften: Um die gesamte Raumluft auszutauschen, reicht es aus, im Winter bei weit geöffnetem Fenster und abgedrehten Heizkörpern für 2-3 Minuten und in der Übergangszeit bis max. 15 Minuten zu lüften – mindestens 2 x täglich, oft genutzte oder stark begrünte Räume (auch Schlafzimmer) 3-4 x täglich.
  • Auch bei Regen lüften.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen immer schließen und bei Bedarf leicht beheizen.
  • Luftfeuchte mit einem einfachen Hygrometer überwachen.
  • Für die Lüftung zwischen Außenwand und Möbeln 2-4 cm Platz lassen und Raumecken aneinanderstoßender Außenwände nicht zustellen.

Wer nicht ständig die Fenster öffnen will, kann sich eine mechanische Wohnungslüftungsanlage einbauen lassen. Sinnvoll dimensioniert und auf das Gebäude abgestimmt, schafft sie ein Optimum an Luftqualität und Energieeinsparung.

Unterschieden wird zwischen Abluftanlagen (aufgrund kurzer Abluftkanäle auch im Altbau realisierbar) einerseits und Zu-/Abluftanlagen andererseits. Letztere benötigen zusätzlich ein komplettes Zuluftkanalsystem, was im Altbau meist schwieriger zu installieren ist. Dafür gibt es diese Anlagen auch mit Wärmerückgewinnung, die neben der besseren Luftqualität zusätzlich Energie einspart. Alternativ gibt es auch dezentrale Lüftungsanlagen, die einzelne Räume kontrolliert belüften. Solche Systeme werden beispielsweise in den Außenwänden unterhalb der Fenster eingebaut und verfügen ebenfalls über eine Wärmerückgewinnung.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Dr. Thomas Fischer – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Interessierte können unter der Telefonnummer 06221 998750 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, alle zwei Wochen dienstags zwischen 16 und 18 Uhr. Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!