Direkt zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Nußloch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Aktuelles in Nußloch

Sitzung vom 23.07.2025

Erstelldatum15.08.2025

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Bärbel Seemann und GR Kay Kettemann zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wurde von Seiten

TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 02.07.2025 (Nr. 9/2025)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil

Es ergehen keine Einwände. Die Niederschriften werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 4 ─ Kriminalitätsentwicklung 2024
- Vorstellung durch die Polizei

BM Förster begrüßt den Leiter des Polizeireviers Wiesloch, Herr Albrecht und den Leiter des Bezirksdiensts, Herr Bechberger zu diesem Tagesordnungspunkt. Er informiert, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auch die zuständige Mitarbeiterin für Veranstaltungen, Frau Franziska Dadson, anwesend ist. Öffentliche Veranstaltungen seien zunehmend Gegenstand sicherheitsrelevanter Diskussionen, führt BM Förster weiter aus, weshalb in Vorbereitung auf die Kerwe bereits eine gemeinsame Begehung mit der Polizei stattgefunden habe. Er bittet die anwesenden Vertreter der Polizei, gegenüber dem Gemeinderat einmal darzulegen, welche sicherheitsrechtlichen Anforderungen bei kommunalen Veranstaltungen bestehen und was das konkret für die Gemeinde und insbesondere für die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeute, insbesondere in Bezug auf Haftungsrisiken. Dies solle auch dem Gemeinderat ein besseres Verständnis dafür geben, unter welchem Druck die Organisation solcher Veranstaltungen mittlerweile stehe. Darüber hinaus bittet BM Förster die Polizei, auf die Einbruchserie in kommunale Einrichtungen an den vergangenen Wochenenden einzugehen und Hinweise zu geben, welche Maßnahmen die Gemeinde ergreifen könne, um die Sicherheit zu erhöhen.

Herr Albrecht erklärt, dass der ebenfalls anwesende Herr Bechberger Leiter der Ermittlungsgruppe sei und daher der ideale Ansprechpartner ist. Er geht jedoch zunächst auf die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2024 ein und verweist auf die in der Vorlage dargelegten Zahlen, welche er nicht nochmals monoton wiederholen wolle. Er bittet den Gemeinderat stattdessen direkt, eventuelle Fragen zu stellen.

GR Röser verweist auf die polizeiliche Statistik, wonach 154 Straftätern 224 Straftaten gegenüberstehen. Daraus folge offensichtlich, dass einzelne Täter mehrfach in Erscheinung treten. Er fragt nach, ob es hierzu eine Bündelung oder eine typische Struktur gebe.

Herr Albrecht erläutert, dass durch einen einzelnen Vorfall mehrere Straftatbestände erfüllt sein können. Beispielhaft nennt er das Fahren unter Alkoholeinfluss, ohne angegurtet zu sein und dabei einen Unfall zu verursachen. Es gebe aber auch Täter, die wiederholt und einzeln straffällig würden. Die Anzahl der Täter und die Anzahl der Straftaten stimmen daher nie überein.

GR Röser fragt nach einem konkreten Beispiel aus Nußloch.

Herr Albrecht nennt exemplarisch den Bereich häusliche Gewalt: Hier könne ein Täter durch einen Vorfall gleich mehrere Straftatbestände erfüllen – etwa einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, Nötigung oder Körperverletzung.

GR Röser bittet Herrn Albrecht nun darum, über die aktuelle Einbruchserie zu berichten.

Zur aktuellen Einbruchserie teilt Herr Albrecht mit, dass die Polizei täglich eine Sicherheits- und Lagebewertung vornehme, in der u. a. Einbrüche, Ruhestörungen oder sonstige Ordnungsstörungen einfließen. Die jüngsten Einbrüche beträfen nicht nur Nußloch, sondern auch umliegende Orte wie Sandhausen, Leimen und St. Ilgen. Es bestehe der Verdacht, dass es sich um eine Tätergruppe handelt, jedoch nicht aus dem osteuropäischen Raum, da das Diebesgut in diesen Fällen zu geringwertig sei. Die Ermittlungen seien in vollem Gange. Man bewerte Spuren, Hinweise und ähnliche Muster im Vorgehen. Aufgrund der Tragweite, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit in Kindergärten und Schulen, werde die Lage sehr ernst genommen. Eltern hätten verständlicherweise Sorge. Herr Albrecht betont, dass man im laufenden Verfahren bereits über konkrete Erkenntnisse verfüge, diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich gemacht werden können. Es seien Streifen eingeteilt worden, die gezielt zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Objekte anfahren. Herr Albrecht weist jedoch auch darauf hin, dass dies verständlicherweise zu Lasten der Polizeipräsenz an anderer Stelle gehe.

GR Baumeister äußert seine Besorgnis über den Anstieg der Straftaten um rund 17 %. Er fragt konkret nach, ob die hohe Zahl bei den Körperverletzungsdelikten auf ein bestimmtes Ereignis – etwa eine Massenschlägerei – zurückzuführen sei.

Herr Albrecht antwortet, dass ein Anlass wie die Kerwe zwar eine Rolle spielen könne, jedoch sehe die Polizei derzeit keinen Grund, mit großen Sorgen auf Nußloch zu blicken. Die Grundgesamtheit der Straftaten sei nicht dramatisch, eine auffällige Häufung gebe es nicht.

Herr Bechberger ergänzt, dass in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 50 Körperverletzungsdelikte registriert wurden. Das Vorjahr sei mit einem Rückgang eher ein Ausreißer gewesen. Zudem sei die Statistik stark davon abhängig, ob und was zur Anzeige gebracht werde. Die Kerwe sei ruhig verlaufen, auch dank der Security vor Ort und der engen Abstimmung mit dem Hauptamt. Dennoch könne man nicht alles verhindern. Alkohol erhöhe bekanntlich das Risiko von Auseinandersetzungen.

Herr Albrecht betont, dass es in den Nachbargemeinden Leimen und Sandhausen in der Vergangenheit mehr Vorkommnisse gegeben habe. Das soziale Gefüge in Nußloch sei insgesamt stabil. Viele Täter kämen eher von außerhalb und verursachen in Nußloch Unruhe.

GR Kleinert bittet zunächst um eine Erklärung des Begriffs „PKS“.

Herr Albrecht erklärt, dass es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) um eine Erfassung aller Straftaten handelt, die der Polizei zur Kenntnis gelangen – entweder durch Anzeigen oder durch eigene Feststellungen. Nicht angezeigte Taten seien folglich nicht erfasst, was bedeutet, dass die Statistik nicht das tatsächliche Geschehen vollständig widerspiegele.

GR Kleinert fragt, ob die Kommune etwas zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen könne.

Herr Albrecht bejaht dies und nennt als wichtige Faktoren ein funktionierendes Gemeinwesen mit wachsamer Bürgerschaft. Das sogenannte „Entdeckungsrisiko“ sei entscheidend – je höher dieses sei, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit, dass Straftaten begangen würden. Auch soziale Kontrolle, ein starkes Vereinsleben und Nachbarschaften, in denen man aufeinander achte, seien präventiv wirksam. Man solle beispielsweise Feste organisieren, bei denen sich die Nachbarschaft besser kennenlernt. Er rät zudem dazu, insbesondere ältere Menschen zu sensibilisieren und mit ihnen im Vorfeld beispielsweise bestimmte „Absprachewörter“ oder bestimmte Fragestellungen mit entsprechend vorher ausgemachten Antworten zu vereinbaren, um sie im Fall eines Betrugsversuchs besser zu schützen.

GR Miltner erinnert daran, dass er das Thema Bettelei und Haustürbesuche bereits beim letzten Mal angesprochen habe, insbesondere im nordwestlichen Bereich Nußlochs. Trotz der damaligen Hinweise habe sich die Situation nicht verbessert. Er regt an, das Thema nochmals gezielt aufzugreifen – etwa durch das Infomobil der Polizei, idealerweise nicht nur zentral am Lindenplatz, sondern auch dezentral inWohngebieten mit vielen älteren Menschen. Er fragt außerdem, wo solche Vorfälle in der Kriminalstatistik erfasst seien.

Herr Albrecht erläutert, dass solche Delikte in der Rubrik Vermögensdelikte aufgeführt seien. Er bietet an, die Polizei über bestehende Nachbarschaftsinitiativen oder Straßenfeste zu informieren. Speziell ausgebildete Präventionsbeamte, die sich genau um solche Themen kümmern, kommen dann gerne vorbei.

Herr Bechberger ergänzt, dass es bereits vor rund zwei Jahren auf Initiative von Herrn Kumler ein Treffen mit Altgemeinderäten gegeben habe. Die Polizei sei offen für solche Angebote – ob bei Seniorensportgruppen, Kindergärten oder Jugendgruppen. Ziel sei es, das Vertrauen zur Polizei aufzubauen und das Thema Prävention niedrigschwellig anzubieten.

GRätin Stegmaier wünscht sich solch eine Veranstaltung speziell für das Betreute Wohnen in der Hauptstraße 74. Dort sei jüngst eine Frau mit ihrer Tochter erschienen, die kein Deutsch sprechen konnte und einen Zettel vorzeigte. Statt die Polizei zu informieren, habe man sie privat angerufen. Sie plädiert dafür, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken, Vielleicht helfe solch eine Veranstaltung schon, dass die Öffnungszeiten der Haustür verkürzt wird.

Herr Bechberger nimmt den Vorschlag gerne auf. Die Polizei komme auf Anfrage jederzeit kostenfrei zu einer Präventionsveranstaltungund biete auch Beratungen zu Sicherheitsrisiken im Wohngebäudean. Er bittet GRätin Stegmaier darum, sich mit einer formlosen E-Mail mitdem Veranstaltungswunsch an das Polizeirevier Wiesloch zu wenden.

GR Veits bittet um eine Einordnung einer Aussage von Herrn Albrecht, die er als auf die Grünen-Fraktion bezogen wahrgenommen habe.

Herr Albrecht erläutert, dass es in der politischen Landschaft grundsätzlich unterschiedliche Lager gebe, die traditionell für bestimmte Werte stünden. Ein zentrales Spannungsfeld sei stets der Ausgleich zwischen Freiheit und Kontrolle – ein Thema, das auch Parteien immer wieder aufgreifen und bewerten. Die Polizei stehe als Exekutivorgan zwischen den Fronten und habe die Aufgabe, gesetzliche Vorgabenumzusetzen, die mitunter Spielraum für Interpretation lassen. Dieser werde teils von der Rechtsprechung, teils aber auch von ideologischgeprägten Menschen beeinflusst.

Die Polizei gerate dabei oft selbst in den Fokus öffentlicher Kritik – etwa durch einzelne Videoszenen im Internet, die nicht den vollständigen Einsatzverlauf zeigen. Themen wie Racial Profiling und die Tatsache, dass beinahe täglich ein Polizist selbst zum Täter gemacht werde, machen die Lage nicht einfacher, so Herr Albrecht weiter. Seine Leute tragen daher im Einsatz stehts Bodycams. Die vielen Verbesserungen, die erreicht worden sind, würden gar nicht beachtet, hält Herr Albrecht nachdenklich fest. Auch merkt er an, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und es keine unterschiedlichen Strafen gibt, da sich die Polizei diesen Vorwurf immer wieder gefallen lassen müsse. Sein Wunsch sei mehr realistische Zusammenarbeit statt ideologischer Debatte. Gerne würde er Politiker mal einen Tag in einen Streifenwagen setzen, um ihnen die tägliche Arbeit und die Konflikte, die Polizisten täglich austragen müssen, näher zu bringen, so Herr Albrecht abschließend.

GR Veits betont, dass die Grünen in Nußloch nicht „wahnsinnig ideologisch“ unterwegs seien. Besonders freue ihn Albrechts klare Aussage, dass vor dem Strafgesetz alle Menschen gleich seien – unabhängig von Herkunft oder Hintergrund. Für diese Haltung dankt er ausdrücklich. Bezogen auf Albrechts Hinweis, dass Bürger bei verdächtigen Beobachtungen – etwa bei Fremden im Garten des verreisten Nachbarn – auch selbst aktiv werden und ansprechen sollten, fragt GR Veits, ob auch gleich der Notruf 110 gewählt werden könne, da es für viele eine Hemmschwelle sei, fremde Personen direkt anzusprechen.

Herr Albrecht bekräftigt, dass man keine Scheu vor dem Notruf haben solle. Je früher die Polizei im Geschehen ist, umso besser sei es, merkt er weiter an. Oft lasse sich dann noch etwas verhindern.

Abschließend spricht GRVeits der Polizei seinen Dank für ihren täglichen Dienst an der Gesellschaft aus.

Herr Albrecht nimmt diesen Dank gerne an und bietet an, auch einmal zu Fraktionssitzungen zu kommen um zu bestimmten Themen mit den Mandatsträgern ins Gespräch zu kommen, betont jedoch, dass dies ungünstig vor Wahlen sei.

BM Förster bittet HerrAlbrecht darum, das Thema Sicherheitslage bei öffentlichen Veranstaltungen sowie die Haftungsrisiken für kommunale Mitarbeitendeim Zusammenhang mit der Kerwe nun noch näher zu erläutern.

Herr Albrecht macht deutlich, dass Ereignisse wie etwa die Amokfahrt in Mannheim zeigen, dass man sich der abstrakten Gefährdungslage nicht entziehen könne. Auch wenn die offizielle Lagebewertung, die man aus den Medien erfährt, meist "keine akute Bedrohung" ausweise, sei die Möglichkeit, Opfer einer schwerwiegenden Tat zu werden, grundsätzlich überall gegeben. In diesem Zusammenhang gelte es zu überlegen, welche Sicherheitsstandards gesetzt werden sollen. Die Polizei nehme dabei jedoch lediglich eine beratende Rolleein, während die Entscheidungen beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde liegen. Letztlich trage der Bürgermeister, als Unterzeichner, die Verantwortung.

Zur Veranschaulichung nennt Herr Albrecht die Loveparade-Katastrophe als Beispiel dafür, wie nach tragischen Vorfällen Verantwortung juristisch rückverfolgt wird. Sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Im Fokus stehe stets die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben richtig eingeschätzt und umgesetzt wurden. Er betont die Notwendigkeit eines klaren, standardisierten Vorgehens. Es gehe nicht darum, Veranstaltungen zu verhindern. Dies würde Täter nur bestärken. Vielmehr müssten sichtbare Schutzmaßnahmen wie z. B. Betonpollereingesetzt werden, um das Sicherheitsgefühl zu stärken. Zum Thema Haftung erklärt er weiter, dass derjenige, der unterschreibt, als erstes überprüft werde. Daher empfiehlt Herr Albrecht für wiederkehrende Veranstaltungen über ein festes Sicherheitskonzept zu verfügen. Dies sollte auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen und eine konkrete Handlungsempfehlung enthalten. Ideal wäre seiner Meinung nach, das Konzept dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.

BM Förster hebt hervor, dass man etwa beim Brunnenfest bereits gezeigt habe, dass man in Nußloch verantwortungsvoll handle. Ihm sei wichtig, dass der Gemeinderat ein Bewusstsein dafür bekomme, welche Verantwortung die Verwaltung trägt.

Herr Bechberger ergänzt, dass man in Nußloch stets vorbildlich und frühzeitig mit der Polizei zusammenarbeite. Er nennt hier beispielhaft den Faschingsumzug. Besonders der Zufahrtsschutz sei hier im Vergleich zu anderen Kommunen schon länger vorbildlich umgesetzt worden.

Nachdem alle Fragen beantwortet sind, verabschiedet BM Förster die Herren Albrecht und Bechberger und dankt für ihr heutiges Erscheinen.

Herr Albrecht und Herr Bechberger verlassen um 19:29 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

TOP 5 ─ Generalsanierung Schillerschule bzw. Planung gesamtes Schillerschulareal
- Sachstand über bereits erfolgte Planungen bezüglich des Gesamtareals (Adresszuweisung, Höhen der Gebäude, Optimierung der Wettbewerbspläne)
- Terminplan Gesamtmaßnahme
- Finanzierung
- Fachplanerbeschaffung

BM Förster begrüßt zu diesem TOP Frau Steckbauer und Frau Hildebrandt vom Architekturbüro Plan7, die ab 19:30 Uhr an der Sitzung teilnehmen.

BM Förster findet eingangs zunächst einleitende Worte, die nachstehend kursiv abgedruckt sind. Es gilt das gesprochene Wort.

„Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass wir heute an einem Punkt angekommen sind, an dem wir den nächsten großen Schritt für die Zukunft unserer Gemeinde und insbesondere für die Schillerschule und die Festhalle gemeinsam gehen können.

Mit dem Abschluss des Architektenwettbewerbs ist ein wichtiges Kapitel erfolgreich abgeschlossen. Das Architekturbüro PLAN7 aus Stuttgart – heute ebenfalls hier vertreten mit Frau Steckbauer und Frau Hildebrandt – hat mit seinem Entwurf nicht nur den Wettbewerb für sich entschieden, sondern auch ein durchdachtes und stimmiges Konzept für das gesamte Areal vorgelegt. Mit PLAN7 startet nun ein neues Kapitel für Nußloch – eines, das mit Weitblick, Qualität und auch mit dem nötigen Maß an Realitätssinn geschrieben werden soll.

Der heutige Abend markiert daher den Einstieg in die eigentliche Umsetzungsphase – und ich freue mich, dass wir diese Aufgabe gemeinsam anpacken.

Ich möchte Sie heute ermutigen, mit offenem Verstand in die Beratungen zu gehen. Wir alle wissen: Es gibt noch viele offene Fragen – planerischer, baulicher und auch finanzieller Art. Aber es ist richtig, dass wir uns diesen Fragen jetzt stellen – strukturiert, lösungsorientiert und immer mit dem Ziel, das Beste für unsere Gemeinde zu erreichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmal auf den Begehungstermin am vergangenen Donnerstag in der Festhalle verweisen. Wer dabei war, hat gesehen: Hinter den Kulissen gibt es durchaus Punkte, bei denen Veränderungen nicht nur sinnvoll, sondern schlicht notwendig sind. Die heutigen Vorschläge des Architekturbüros greifen diese Themen auf – sei es die barrierefreie Erschließung, die Raumzuschnitte oder die Rettungswege. All das wird uns im heutigen Sachvortrag nochmals im Detail erläutert.

Wichtig ist mir außerdem: Der Dialog mit den Nutzergruppen wird auch in dieser Phase fortgesetzt. Für die Schule, den Hort und auch die nutzenden Vereine werden wir in den kommenden Wochen gezielt Gespräche führen. Ein erster Abstimmungstermin mit der Schule und dem Hort ist bereits am 11.09.. Denn wir wollen nicht über, sondern gemeinsam mit den Menschen planen, die diese Gebäude dann täglich mit Leben füllen.

Ein ebenso zentrales Thema ist natürlich die Finanzierung. Bereits im Vorfeld habe ich Ihnen eine ausführliche Mail geschrieben, in der ich deutlich gemacht habe, warum wir auf eine rein schriftliche Darstellung der Finanzierungsvarianten verzichten. Die Vielfalt der Möglichkeiten, die Abhängigkeiten zu Zuschüssen, die Laufzeiten, Zinsbindungen und Spielräume sind so komplex, dass wir überzeugt sind: Die einzig seriöse und nachvollziehbare Form ist das persönliche Gespräch.

Wir haben viele Optionen geprüft, unter anderem auch den Bausparvertrag, den wir damals vorausschauend abgeschlossen haben. Für diesen Vertrag liegt heute ein konkreter Beschlussvorschlag zur Aufstockung vor – hierzu gibt es eine gesonderte Vorlage.

Ein Beschluss über die vollständige Finanzierung des Gesamtprojekts wird heute nicht gefasst wie auch ein Kostendeckel nicht gefasst werden kann – das ist in der heutigen Projektphase weder erforderlich noch möglich. Aber wir legen heute ein stabiles Fundament – baulich und finanziell – auf dem wir in den kommenden Monaten Schritt für Schritt aufbauen.

Ich danke Ihnen allen schon jetzt für die konstruktive Begleitung dieses wichtigen Prozesses. Es wird ein langer Weg – aber ich bin überzeugt: Es lohnt sich. Für unsere Kinder, für unsere Vereine, für unsere Zukunft.“

Er bittet BAL Leyk darum zu erklären, warum ein Fachplaner beauftragt werden soll und im Anschluss daran KAL Einsele, die Finanzierung vorzustellen. Danach solle Plan7 präsentieren, sodass sich der Gemeinderat zunächst vollumfänglich ein Bild machen könne bevor man die Fragerunde eröffnet.

BAL Leyk betont, dass die Vergabe an Fachplaner für die Verwaltung von zentraler Bedeutung sei. Themen wie Brandschutz, Statik und behördliche Auflagen hätten unmittelbaren Einfluss auf die weitere Planung. Eine frühzeitige Einbindung sei daher unerlässlich.

KAL Einsele erläutert mithilfe einer kurzen Präsentation das vorläufige Finanzierungskonzept und merkt eingangs an, dass die Verwaltung weiterhin von Gesamtkosten in Höhe von ca. 25 Mio. Euro ausgehe. Wie sich diese genau auf die einzelnen Maßnahmen verteilen, hänge noch vom weiteren Planungsverlauf und insbesondere von der Zuschusslage ab. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, führt KAL Einsele weiter aus, den bestehenden Bausparvertrag bei der LBS von 2,5 auf 15 Mio. Euro aufzustocken, um sich einen festen Zinssatz von 2,49% zu sichern. Die frühzeitige Besparung des Bausparvertrags bewirke eine schnellere Zuteilung. Bis zur Zuteilungsreife des Bauspardarlehens sieht KAL Einsele eine Zwischenfinanzierung bzw. ein Vorausdarlehen bei der LBS oder einem anderen Kreditinstitut vor. Zum jetzigen Zeitpunkt bekomme sie hierfür jedoch noch keine Konditionen genannt. Zudem solle ein Bausparguthaben von rund 1 Mio. Euro aus anderen Verträgen entnommen und dem Bausparvertrag der LBS zugeführt werden, jedoch ohne die betreffenden Verträge zu kündigen, damit sie für andere Projekte weiterhin zur Verfügung stehen und weil für diese einst Abschlussgebühren angefallen sind. Weiter informiert KAL Einsele, dass als sichere Zuschüsse voraussichtlich 3,5 Mio. Eurofeststehen. Sie merkt an, dass die Schulbauförderung höher ausfällt als die KfW-Förderung und dass diese beiden Förderungen nicht miteinander kombinierbar sind. Bei einem optimalen Verlauf könnten Zuschüsse bis zu knapp 7 Mio. Euro realistisch sein. Dies hänge aber auch von der Aufgabe des alten Schulgebäudes ab, über die das Regierungspräsidium noch zu entscheiden habe. Sie führt weiter aus, dass aus aktueller Sicht sich eine Deckungslücke von rund 6,5 Mio.Euro bei folgender Modellrechnung ergibt:

  • 9,7 Mio. Euro Bauspardarlehen
  • 5,3 Mio. Euro Bausparguthaben
  • 3,5 Mio. Euro Zuschüsse.

KAL Einsele betont, dass die Gemeinde noch über knapp 25 Mio. Euro an Rücklagen verfügt, man sich jedoch nicht vollständig „blank machen“ dürfe, da noch weitere Projekte anstehen und auch in diesem Jahr noch ein Abfluss von ca. 6 Mio. Euro geplant ist.

BM Förster übergibt im weiteren Verlauf das Wort an Frau Steckbauer und Frau Hildebrandt vom Architekturbüro Plan7. Diese stellen zunächst das Planungsbüro, im Anschluss die Planung als solche und die seit dem Wettbebwerb erfolgten Änderungen und am Ende die Projektumsetzung anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die Inhalt der Niederschrift wird.

GR Röser bringt eine Rückfrage zum aktuellen Planungsstand ein. Er schildert, dass im Foyer der Festhalle eine mögliche Kollision zwischen dem Flur zum neuen Schulgebäude und dem Zugang zur Damentoilette bestehe, da dort mit einer Anstehfläche direkt im Durchgangsbereich zu rechnen sei. Zudem gebe es von Seiten der CDU Bedenken zur Anzahl der Damen-WCs: es seien im Vergleich zum Bestand drei gestrichen worden, was aus Sicht der CDU-Fraktion problematisch sei, wenn am Ende nur noch sechs von ursprünglich neun zur Verfügung stünden.

Frau Hildebrandt stellt klar, dass es sich bei GR Rösers Rückfrage um den ursprünglichen Planungsstand vor der letzten Überarbeitung handle. Inzwischen sei der Flur gestrichen und der WC-Bereich neu organisiert worden, sodass keine Kollision mehr bestehe. Im Herren-WC habe es noch Fläche übrig, die zum Damen-WC hinzugenommen werden könnte um dort noch zwei zusätzliche Damen-WCs unterzubringen.

GR Röser weist außerdem auf den Küchenbereich hin: Aktuell sei dort eine Trennung zwischen Küche und Spül-/Schmutzbereich vorhanden. Er fragt, ob dies auch zukünftig in der Planung berücksichtigt werde.

Frau Steckbauer informiert, dass es eine Abstimmung mit der Verwaltung gebe, möglichst viele bestehende Küchengeräte weiterzuverwenden. Die genaue Planung werde im Detail durch den Fachplaner erfolgen. Grundsätzlich sei das Anliegen von GR Röser aber nachvollziehbar und sinnvoll.

Zum Thema Nebenräume/Stuhllager äußert GR Röser, dass die CDU-Fraktion tendenziell Variante 1 befürworte. Nun stünden aber die Argumente der Architekten für den offenen Klassenraum dieser Meinung entgegen.

Frau Hildebrandt verweist in diesem Zusammenhang auf das Thema Barrierefreiheit bei den Umkleidekabinen, das mit Blick auf die Förderfähigkeit noch nicht geklärt sei. Bei Variante 1 befände sich eine Umkleidekabine im Zwischengeschoss und wäre somit nicht barrierefrei. Sollte Variante 2 gewählt werden, würden beide Umkleiden barrierefrei gebaut. Von Seiten der Architekten sei man sich bewusst, dass die Räume benötigt würden, das geplante „Freiluftklassenzimmer“ habe allerdings auch einen gewissen Charme, so Frau Hildebrandt abschließend.

BAL Leyk ergänzt, dass die Verwaltung bereits mit einer Bestandsaufnahme begonnen habe bei der Fragen wie „Welche Räume existieren“, „was steht in ihnen“, „was wird wirklich gebraucht“ geklärt würden. Man dürfe daher nicht nur flächenbezogen, sondern sollte bedarfsgerecht an die Planung rangehen. Die Verwaltung werde dazu auch noch aktiv auf die Nutzer zugehen, um zu klären, welche Ausstattung Gemeinde- oder Vereinseigentum ist (z. B. Turnmatten). Er betont nochmals, dass die Verortung der Umkleiden aktuell noch ein zentrales Thema seien – auch unter statischen und förderrechtlichen Gesichtspunkten, die mit dem Landratsamt abgestimmt werden müssten.

GR Röser fragt ob tatsächlich Bedarf für zwei Lehrerzimmern besteht.

Frau Steckbauer erklärt, dass im ursprünglichen Raumprogramm kein separater Besprechungsraum vorgesehen war, dieser aber von Plan7 im Erdgeschoss realisiert wurde. Im Raumprogramm waren jedoch zwei Lehrerzimmer enthalten. Ein größeres und ein kleineres, wobei letzteres eher als Arbeitsbereich gedacht sei.

GR Rupp ergänzt, dass das Lehrerzimmer 1 für das Lehrpersonal vorgesehen sei, während das Zimmer 2 vor allem der Hortbetreuung für deren Besprechungen dienen solle – dies sei so gewünscht worden.

GR Röser möchte abschließend den aktuellen Sachstand zur Aufgabe des alten Schulgebäudes wissen.

BAL Leyk erläutert, dass derzeit die statische Untersuchung laufe und hierbei auch begutachtet werde, welche brandschutztechnischen Maßnahmen notwendig wären, um das Gebäude weiterhin als Schule nutzen zu können. Vor etwa vier bis sechs Wochen habe der letzte Austausch mit dem Regierungspräsidium stattgefunden. Dabei habe man Aufgaben und Prüfaufträge mitbekommen. Sobald der Statiker seine Untersuchung abgeschlossen habe, werde die Verwaltung erneut auf das Regierungspräsidium zugehen. Es gebe bekannte brandschutztechnische Mängel, so BAL Leyk weiter. Unter anderem fehle eine Brandmeldeanlage, weshalb man sich derzeit in einem gewissen Spannungsfeld bewege, um zu vermeiden, dass das Gebäude kurzfristig für den Schulbetrieb gesperrt werde.

GR Baumeister findet, dass der Wettbewerbsentwurf gut weiterentwickelt worden ist – bis auf die Tatsache, dass das Gebäude abgesenkt werden soll. Die Fraktion LLisN habe sich für eine barrierefreie horizontale Verbindung der Ebenen ausgesprochen. Durch die Absenkung sei dies nicht mehr gegeben, was sie störe.

Frau Hildebrandt erklärt, dass ursprünglich alles auf einem Niveau geplant war. Aufgrund von Zwangspunkten – insbesondere den Abstandsflächen – könne die Gebäudehöhe jedoch nicht wie geplant eingehalten werden. Um die Höhe zu reduzieren, habe man sich daher entschieden, das Gebäude abzusenken. Die eigentlichen Schulräume lägen aber weiterhin auf einer Ebene. Lediglich Verwaltung, Lehrerbereich und Bibliothek seien auf einer anderen Ebene. Diese würden von Schülern jedoch nicht regelmäßig genutzt weshalb es nach Meinung der Architektin nicht ganz so dramatisch sei.

Frau Steckbauer ergänzt, dass es noch Möglichkeiten gebe, gegenzusteuern. Man habe die Absenkung zunächst als pragmatische Lösung gesehen, müsse nun aber abwägen, was wichtiger sei: die Verbindung zwischen Festhalle und Schule oder die vollständige Barrierefreiheit.

GR Baumeister fragt, ob beim Wettbewerb nicht klar gewesen sei, dass die Halle rund einen Meter tiefer liegt.

Frau Steckbauer erwidert, dass dies bekannt gewesen war. Sie merkt jedoch an, dass Ziel gewesen sei, das Hortgebäude und den Neubau auf ein gemeinsames Niveau zu bringen, weshalb man die Gebäudehöhe beim Wettbewerb entsprechend hoch angenommen habe.

BM Förster führt aus, dass für die Verwaltung die Tatsache, dass der Schülerbereich auf einer Ebene liegt, zunächst ausreichend war. Natürlich könne es aber auch Lehrkräfte mit körperlichen Einschränkungen geben, die das betrifft.

GR Baumeister betont weiter, dass es nie die Intention von der Fraktion LLisN gewesen sei, so intensiv in die Halle einzugreifen. Ursprünglich sei lediglich eine energetische Sanierung vorgesehen gewesen. Vor allem die Umstrukturierung der Dachlandschaften sei nicht Ziel gewesen. Er sehe zwar das Problem mit den Abstandsflächen, aber es gebe auch einen Bestandsschutz. Dass die charakteristischen Erker wegfallen sollen, störe ihn und seine Fraktionskollegen ebenfalls. Sie seien nicht nur gestalterisch prägend, sondern hätten auch funktionale Vorteile. Er fragt, warum Küche und WC-Bereich komplett neu organisiert werden müssten. Dass die Küche offenbar kleiner werde, findet er nicht gut.

Frau Hildebrandt entgegnet, dass das so nicht stimmt. Durch den Wegfall des Flurs gewinne die Küche zusätzliche Fläche.

GR Baumeister kritisiert weiter, dass künftig von der Halle in die Küche hineingesehen werden könne.

Frau Steckbauer erwidert, dass Klappfenster eingebaut würden.

GR Baumeister merkt außerdem an, dass die WC-Türen direkt vom Foyer aus sichtbar seien. Wer bei Kaffee und Kuchen im Foyer sitze, habe direkten Blick auf die WC-Türen, was er unglücklich findet. Auch die Platzierung des Stuhllagers direkt neben der Bühne hält er nicht für praktikabel. Es handele sich dabei um eine Fläche, die bisher auch als Vorbereitungsbereich für Künstler genutzt wurde. Wenn dieser wegfalle, stelle sich die Frage, wie Künstler unbemerkt auf die Bühne gelangen sollen.

Frau Steckbauer erklärt, dass man sich der bisherigen Nutzung in diesem Umfang nicht bewusst gewesen sei.

GR Baumeister führt aus, dass zwar eine barrierefreie Erschließung des Hallenbads gewünscht war, das komplette Entfernen des Rondells aber zu weit gehe. Eine behutsame energetische Sanierung mit Lüftungs- und Brandschutzmaßnahmen hätte seiner Meinung nach ausgereicht. Die Umstellung auf ein Flachdach halte er angesichts der Kosten für zu teuer. Insgesamt befürchtet er, dass die Festhalle finanziell aus dem Ruder laufe – auch wenn der Entwurf architektonisch ansprechend sei.

Pause von 20:45-20:49 Uhr

GR Veits betont eingangs, dass es sich um vielleicht das größte Projekt handelt, das die Gemeinde je umsetzen wird weshalb sich die Fraktion im Vorfeld viele Gedanken dazu gemacht habe. Die Grünen hätten sich z. B. im Vorfeld gefragt, warum die Abstandsflächen beim Entwurf für den Planungswettbewerb mit dem bekannten Höhenunterschied – wie bereits von GR Baumeister angesprochen – nicht berücksichtigt wurden. Die Barrierefreiheit habe einen hohen Stellenwert. Er fragt, ob bereits feststehe, dass der Entwurf so umgesetzt werde.

Frau Steckbauer antwortet, dass der ursprüngliche Gedanke durchaus gewesen sei, alles auf einer Ebene zu realisieren. Die Höhenentwicklung sei im Rahmen des Wettbewerbs jedoch nicht vollständig geprüft worden. Grundsätzlich sei aber noch Spielraum vorhanden, auch die Statik sei noch ein Thema. Man müsse Interessen gegeneinander abwägen – es sei jedenfalls noch nichts entschieden.

GR Veits weist auf die Notwendigkeit eines gewissen Maßes an Realitätssinn hin. Aus baulicher Sicht erscheine vieles realistisch, doch die Finanzierung bereite seiner Fraktion nach wie vor Sorgen. Man arbeite seit zwei Jahren mit der Zahl von 25 Mio. Euro, habe aber nie konkret über die Basis dieser Zahl gesprochen. Es sei Zeit für eine konkrete Kostenplanung. Der Gemeinderat habe stets gehört, er könne noch Einfluss auf Höhe und Struktur der Kosten nehmen. Ob das wirklich stimmt möchte er nun wissen.

Frau Steckbauer erklärt, dass Plan7 für das Honorarangebot lediglich die 25 Mio. Euro als grobe Richtlinie genommen habe. Ihrer Einschätzung nach sei der Betrag jedoch realistisch. In der Leistungsphase 2 komme dann die Finanzierung, wenn alle Planungsgrundlagen wie die Statik vorlägen. Sie geht noch auf die Aussage von GR Baumeister zum alten Dach ein und merkt an, dass eine Sanierung nicht viel günstiger als ein neues Dach wäre. Auch das Erhalten und Sanieren der Erker sei nicht deutlich preiswerter.

BAL Leyk ergänzt, dass sich planerisch bisher nichts geändert habe, das rechtfertigen würde, an den 25 Mio. Euro zu drehen. Selbstverständlich versuche man, so wirtschaftlich wie möglich zu planen. Beispielsweise seien Aussagen wie die Bewertung des alten Daches durch den Statiker essenziell, wobei insbesondere zu klären wäre, ob es neue Lüftungsanlagen überhaupt tragen könne. Jetzt schon Zahlen zu nennen, wäre nach Meinung von BAL Leyk unseriös.

GR Veits betont, dass der Entwurf durchaus gelungen sei, das solle nicht falsch verstanden werden. Aber angesichts der allgemein angespannten kommunalen Haushalte müsse man eventuell günstiger planen. Er fragt, wann genau der Punkt sei, an dem man über eine zumindest grobe Kostenplanung sprechen könne und damit über den Maßstab und die Qualität entscheiden könne. Er wolle diese Fragen lieber frühzeitig stellen, da er nicht wisse, wann der Punkt erreicht sei, ab dem keine Änderungen mehr möglich seien.

BM Förster erklärt, dass im Januar eine Kostenschätzung vorliegen soll. Davor müssten noch Entscheidungen vom Gemeinderat getroffen werden.

GR Veits hakt nach ob man überhaupt noch was an den Kosten ändern könne, wenn Entscheidungen vorher getroffen werden müssen.

BM Förster bekräftigt, dass der Gemeinderat Herr des Verfahrens sei.

Frau Steckbauer erwidert, dass das Architekturbüro davon ausgehe, dass im Dezember die Fachplaner beauftragt werden können. Diese würden dann ab Januar arbeiten und im März könne man eine Kostenschätzung vorlegen. Derzeit schaffe man die inhaltlichen Grundlagen für die Kostenschätzung, bei denen auch die Bedarfe abgefragt werden.

Frau Hildebrandt ergänzt, dass gewisse Entscheidungen ohne Fachplaner überhaupt nicht getroffen werden könnten und man daher nun erstmal auf deren Expertise warten müsse.

GR Veits fragt rhetorisch, was der Kostenrahmen ist, den wir uns leisten können und wollen. Er verweist auf Fragen, die die Grünen schon bei den Haushaltsberatungen aufgeworfen haben, die aber vom Gremium bislang nicht beantwortet wurden:

  • Welche Mindestliquidität will die Gemeinde langfristig haben?
  • Welches Eigenkapital soll eingesetzt werden?
  • Welcher Schuldendienst kann künftig geleistet werden?
  • Welche Pro-Kopf-Verschuldung ist für Nußloch vertretbar?

Diese Fragen sollten zeitnah geklärt werden, ist GR Veits weiter der Auffassung. Da man finanziell gefühlt an die Grenzen stoße, möchte GR Veits in Erfahrung bringen, ob der geplante Puffer für einen weiteren Zug entbehrlich oder modular erweiterbar sei. Er stellt klar, dass die Fraktion B´90/Die Grünen nicht am energetischen Standard oder an der Ausstattung für Kinder und Lehrer sparen wolle, weshalb er nach einer kleineren Lösung fragt.

BM Förster erwidert, dass es sich um ein dreizügiges Schulkonzept handle, das vierte Cluster sei der Hort – es gebe keinen „Puffer-Zug“.

Frau Steckbauer bestätigt, dass die Planung auf dem heutigen Bedarf basiere. Theoretisch könne man Klassenzimmer streichen, das bedeute dann aber eine Umplanung.

GR Rupp rät dringend davon ab, etwas zu streichen. Im nächsten Jahr starte das Programm Sprachfit, das ein zusätzliches Zimmer erfordere. Aktuell seien die Lesepaten bei der Lindenschule im Konrektorat untergebracht und die Konrektorin müsse hierfür ihr Büro verlassen. Die Geschwindigkeit, mit der die Landesregierung neue Anforderungen einführe, sei hoch, so GR Rupp weiter, weshalb man oft sehr kurzfristig reagieren müsse. Der Raumbedarf werde daher in Zukunft eher steigen als sinken.

GR Seibert fragt, wie modular die Wände geplant seien und möchte wissen, ob man diese relativ einfach umbauen könnte.

Frau Steckbauer erklärt, dass es dabei auf die Anforderungen ankomme: Was soll offen, was geschlossen sein? Möglich seien Glaswände oder auch bewegliche Glaswände. Brandschutztechnisch könne man ca. 400 qm zusammenschließen. Ziel sei, möglichst wenig zu verbauen und keine kleinteilige Struktur wie im Altbau zu schaffen. Mobile Wände, die zur Seite geschoben werden können, seien ebenfalls denkbar. Das müsse aber zu den Nutzern passen. Auch das sei aktuell noch offen.

GR Seibert spricht die Zuwegung vom Schulhof zur Halle an. Es gebe öfter Anlieferungen vom Hof aus oder es werden Kühlwagen für Veranstaltungen gestellt. Er merkt zudem an, dass der Schulhof die Hauptzufahrt für die Feuerwehr ist.

Frau Steckbauer antwortet, dass die Zuwegung erhalten bleibe. Es werde weiterhin möglich sein, einen Kühlwagen aufzustellen. Ziel sei es sogar, die Situation zu verbessern da es aktuell viele Stufen und unterschiedliche Höhenniveaus gebe.

GR Seibert merkt an, dass auch die SPD die Erker gerne erhalten würde. Man verliere durch den Wegfall dieser gestalterischen Elemente nicht nur Raum, sondern auch funktionale Fläche. Auch der Zugang zur Bühne sei betroffen.

Frau Steckbauer erklärt, dass Plan7 aus bautechnischen Gründen empfehle, eine einheitliche Hülle zu schaffen. Der Platzverlust durch den Wegfall der Erker betrage etwa 20 qm.

GR Seibert bittet darum, im Bereich des Freiluftklassenzimmers den Durchblick im Außenbereich nicht komplett zu verbauen, auch wenn eine Lagerfläche wichtig wäre. Ihm gefalle der freie Blick ebenfalls. Ob es eine Dachterrasse gebe oder nicht, sei für ihn zweitrangig – wichtiger sei, dass das Dach langfristig dicht sei. Innenliegende Rinnen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Abschließend weist er darauf hin, dass in der Festhalle nach wie vor ein Sanitätsraum fehle, was schon immer bemängelt worden sei.

GR Rupp betont, dass die Lebenswelt der Schüler im Entwurf sehr gut berücksichtigt sei – das habe er auch als Rückmeldung von vielen Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen erhalten. Besonders wichtig sei ihm die Barrierefreiheit: Kinder mit Einschränkungen sollten sich in der Schule nicht ständig daran erinnert fühlen, „anders“ zu sein. Ziel müsse sein, dass sie das im Schulalltag vergessen können. Zudem solle das Freiluftklassenzimmer unbedingt erhalten bleiben. Auf Lagerfläche solle zugunsten der Kinder verzichtet werden. Insgesamt werde das gesamte Projekt maßgeblich dazu beitragen, dass sich die Kinder besser entwickeln können, freut sich GR Rupp.

GRätin Falkner bringt vor, dass im Eingangsbereich der Schule ein Bereich für den Hausmeister sinnvoll wäre da man eventuell in Zukunft auch Zutrittskontrollen, wie man sie aus den USA kenne, brauche, auch wenn sie dies nicht hofft. Zudem fehle in der Nähe des Sekretariats ein Sanitätsraum. Für an Mukoviszidose erkrankte Kinder sei auch eine eigene Toilette zum Abhusten sinnvoll.

GR Baumeister fragt, was die Verwaltung und die Planer nun aus den Anregungen und der Kritik mitnehme. Ob es einfach so weitergehe oder ob die Anregungen berücksichtigt würden.

BM Förster erklärt, dass es sich um einen ersten Aufschlag handelt. Man nehme die Rückmeldungen mit, werde sie prüfen und dann dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorlegen. Es könne auch sein, dass noch Ideen oder Änderungen von den Fachplanern eingebracht würden. Es sei ein laufender Prozess.

GR Veits spricht abschließend die Platzproblematik im Foyer an und fragt, ob die Möglichkeit bestünde, Unisex-Toiletten zu realisieren.

Frau Steckbauer erwidert, dass man die Möglichkeit baurechtlich prüfen müsse.

Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Büro Klotz und Partner aus Stuttgart auf Grundlage des Angebots vom 09.07.2025 mit der Durchführung von vier EU-weiten Vergabeverfahren für das Schillerschulareal zu beauftragen. Voraussichtliche Kosten 44.269,51 Euro brutto.

TOP 6 ─ Finanzierung Schillerschule
Aufstockung eines Bausparvertrags bei der LBS Bausparkasse

Die Sachdarstellung und Debatte erfolgt unter TOP 5.

Lediglich GR Veits meldet sich zu Wort und fragt nach der Höhe der Abschlussgebühr und ob geprüft wurde, ob es sich beim Vermittler tatsächlich um den günstigsten handelt. Es könne durchaus sein, dass diese Finanzierungsmöglichkeit nicht die beste sei. Man solle sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht endgültig festlegen, da sich die Zinsen in den kommenden Jahren verändern können.

BM Förster entgegnet, dass das natürlich richtig sei. Dennoch wolle man sich den Zinssatz von 2,49 % sichern. Der Bausparvertrag könne ja auch für andere Projekte genutzt werden.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung des Bausparvertrags Nr. 7269492030 auf 15 Mio. Euro sowie der Kündigung der Gelder in den Bausparverträgen der BHW, Wüstenrot und Schwäbisch Hall zu.

TOP 7 ─ Oase Steinbruch
- Förderung Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
- Rückzug des Antrags bzw. keine Fertigstellung der Nachforderungen

Vor Eröffnung der Debatte beginnt BM Förster mit einem Statement (nachfolgend kursiv abgedruckt) zu diesem TOP.

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bevor wir in die Beschlussfassung zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ einsteigen, möchte ich einige einordnende Worte zum bisherigen Verlauf sagen.

Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass die Verwaltung sich mit dem Projekt „Oase Steinbruch“ intensiv und mit großem Engagement eingebracht hat. Die Idee, auf einer landschaftlich so wertvollen Fläche wie dem alten Steinbruch zusätzliche Maßnahmen für Natur- und Klimaschutz umzusetzen, war und ist fachlich absolut richtig. Auch die Überlegung, ob sich bestehende Ausgleichsflächen für förderfähige Naturschutzmaßnahmen eignen könnten, erschien aus damaliger Sicht nachvollziehbar – und wurde mit bestem Wissen und Gewissen so in die Planung einbezogen. Dass dies im Nachhinein aufgrund der konkreten Fördervorgaben nicht möglich war, musste erst im Laufe der intensiven Antragsbearbeitung festgestellt werden.

Rückblickend muss man anerkennen: Ja, es wurden auch Fehler gemacht. Insbesondere hätte der Gemeinderat früher und umfassender eingebunden werden müssen. Man hätte es früher prüfen können, ob wir überhaupt einen Zuschuss bekommen können. Dies hätte uns auffallen können. Und dann hätten wir den Antrag auch nicht gestellt. Es ist uns aber kein Schaden entstanden.

Gleichzeitig war es aber auch ein Stück weit verantwortungsvoll, dass die Verwaltung – nachdem sich die nicht erfüllbaren Voraussetzungen immer deutlicher abzeichneten – die Reißleine gezogen hat und keinen Antrag eingereicht hat, bzw. Nach einreichen des Antrags, die weiteren Nachforderungen nicht mehr umgesetzt, da man eben wusste, dass er scheitern würde.

Das war keine einfache Entscheidung. Aber sie war offen, ehrlich und konsequent – und vielleicht sogar transparenter, als einen Antrag zu stellen und sich dann eine Ablehnung des Antrags durch den Fördergeber geben zu lassen, die dann alle überrascht hätte.

Ich bitte Sie daher heute um Verständnis für den gewählten Weg, um Rückendeckung für den nun notwendigen formalen Beschluss – und um das Vertrauen, dass wir aus diesem Prozess auch die richtigen Lehren ziehen.“

GR Röser betont, dass eingangs von Bürgermeister Förster bereits viel Richtiges gesagt wurde, dies aber nicht davon entbinde, nochmals deutlich zu machen, was im Verfahren schieflief. Am 15.05.2024 habe der Gemeinderat mit einem klaren Beschluss den Auftrag zur Antragstellung erteilt und dieser sei auch entsprechend umzusetzen gewesen.

GR Baumeister schließt sich dieser Einschätzung an. Es sei sehr schade, wie das Ganze abgelaufen ist.

GR Kleinert macht deutlich, dass seine Wortmeldung nicht als Nachtreten, sondern als konstruktiver Hinweis verstanden werden solle. Er bedaure den Rückzug aus dem Projekt sehr da es ein wertvoller Beitrag zum Natur- und Umweltschutz gewesen wäre. Ärgerlich sei vor allem, dass zentrale Aspekte nicht von Beginn an beachtet wurden. Die Förderbedingungen seien von Anfang an klar gewesen. So hätte der Verwaltung von Beginn an klar sein müssen, dass Doppelförderungen ausgeschlossen und nur gemeindeeigene Flächen zulässig sind. All das hätte man nach Meinung von GR Kleinert wissen können, wenn man sich von Anfang an mit den Förderrichtlinien befasst hätte. Die zwei Stufen im Förderverfahren hält er für sinnvoll, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Der erste Schritt diene als leichter Zugang um zu erfahren, ob sich die Arbeit in Phase 2 für die Antragstellung überhaupt lohnt.Dass aus der ersten Rückmeldung fälschlicherweise eine Förderzusage gelesen wurde, sei ein Missverständnis. Der zentrale Fehler liege jedoch darin, dass die Verwaltung die Förderbedingungen nicht sorgfältig genug geprüft habe. Der Antrag hätte von Beginn an als nicht aussichtsreich erkannt werden können. Es sei weiter nicht akzeptabel, dass ein durch den Gemeinderat beschlossener Antrag durch die Verwaltung zurückgezogen werde, ohne dass der Gemeinderat darüber beschließe. Deshalb beantragt er, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag zurückzieht und stattdessen den Gemeinderat lediglich in Kenntnis setzt. Abschließend betont er, dass trotz des Rückschlags die Anstrengungen im Natur- und Umweltschutz fortgesetzt werden sollten.

GR Seibert schließt sich GR Röser und GR Baumeister an. Auch wenn es sehr unglücklich sei, dass dieser Fehler passiert ist, habe sich die Verwaltung in ihrer Selbstreflexion immerhin offen und selbstkritisch gezeigt und werde aus den Fehlern lernen.

BM Förster hält es für sinnvoll, dennoch einen Beschluss zu fassen. Die Verwaltung hätte den Antrag auch weiterverfolgen und dann eine formelle Ablehnung entgegennehmen können um die Fehler zu verbergen. Der gewählte Weg sei transparenter und offener gegenüber dem Gremium. Deshalb solle der Gemeinderat die Entscheidung der Verwaltung mit dem Beschluss bestätigen.

GR Kleinert entgegnet, dass die Verwaltung auch frühzeitig vor dem Rückzug erneut in den Gemeinderat hätte gehen können, um sich die Zustimmung zu holen.

BM Förster erwidert, dass man dies gerne getan hätte, wenn es zeitlich möglich gewesen wäre.

GRätin Seemann kritisiert allgemein die hohen Hürden bei Förderanträgen. Viel Geld bleibe ungenutzt, weil die Antragsverfahren zu kompliziert seien.

BM Förster hält abschließend fest, dass für ihn der weitergehende Antrag der Vorschlag der Verwaltung sei und bringt diesen daher zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst sodann mit 11 (Falkner, Rupp, Lüll, Seemann, Miltner, Seibert, Lurz, Petri, Herb, Kettemann, BM Förster) 5 Nein-Stimmen (Greiner, Kleinert, Menrath, Veits, Stegmaier) und 2 Enthaltungen (Baumeister, Röser) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Antrag zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufzugeben.

TOP 8 ─ Abwasserbeseitigung
-Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren 2025 und 2026

BM Förster informiert, dass die Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser immer noch nicht abgeschlossen werden konnte. Bereits im Dezember 2024 sei in einer öffentlichen Bekanntmachung auf mögliche Gebührenerhöhungen zum 01.01.2025 hingewiesen worden, was man mit der heutigen Sitzungsvorlage nochmals wiederholen wolle. Weiter weist er darauf hin, dass die Kalkulation voraussichtlich erst in der Gemeinderatssitzung am 2. Oktober 2025 beschlossen werden kann.

BM Förster betont, dass keine Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt, sondern etwaige Änderungen in die Endabrechnung 2025 einfließen. Abschließend macht er dem Gemeinderat deutlich, dass ein mögliches Defizit bei Ablehnung der rückwirkenden Anpassung durch die Gemeinde zu tragen wäre.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer ggf. notwendigen rückwirkenden Gebührenanpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Hinweis (siehe Ziffer II) öffentlich bekannt zu machen.

TOP 9 ─ Finanzzwischenbericht 2025

BM Förster übergibt KAL Einsele das Wort um einen Einblick in den aktuellen Haushaltsvollzug 2025 zu geben.

KAL Einsele informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs 2025. Sie führt aus, dass das erste Halbjahr deutlich besser verlaufen sei als im Haushaltsplan vorgesehen. Die Gewerbesteuereinnahmen belaufen sich zum 30.06.2025 auf rund 8 Mio. Euro, obwohl ursprünglich nur 4 Mio. Euro eingeplant waren. Grund dafür seien unter anderem Nachzahlungen aus Vorjahren sowie erhöhte Vorauszahlungen. Sie mahnt jedoch zur Zurückhaltung, da sich die Zahl auch schnell nach unten korrigieren könnte. Weiter berichtet KAL Einsele, dass sich mehrere größere Investitionen in die Folgejahre verschieben, was den Finanzmittelbedarf deutlich senke. Sie teilt mit, dass im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von rund 33,5 Mio. Euro und Aufwendungen von etwa 34,8 Mio. Euro angesetzt sind, was ursprünglich zu einem negativen Ergebnis von ca. 1,3 Mio. Euro geführt hätte. Aufgrund der aktuellen Entwicklung zeichne sich nun aber ein deutlich besseres, möglicherweise sogar positives Jahresergebnis ab, so KAL Einsele weiter. Bei der Grundsteuer seien nach wie vor noch nicht alle Messbescheide vom Finanzamt übermittelt worden. Dennoch bestätige das vorläufige Rechnungsergebnis mit rund 1,41 Mio. Euro weitgehend die aufkommensneutrale Hebesatzfestsetzung durch den Gemeinderat, was auch so gewünscht war. Auch die übrigen Erträge wie Gebühren und privatrechtliche Einnahmen, verlaufen weitgehend planmäßig, fährt KAL Einsele weiter fort. Außerdem teilt sie mit, dass sich aus der Maisteuerschätzung nur geringe Mehreinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich ergeben. Auf der Aufwandsseite entwickle sich der Personalbereich stabil, bei der Unterhaltung von Gebäuden und Infrastruktur seien die Mittel bislang unterdurchschnittlich abgerufen worden. Das Bauamt rechne damit, dass für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowieUnterhaltung des Infrastrukturvermögens rund 500.000 Euro im Jahr 2025 nicht mehr benötigt werden. Weiter informiert KAL Einsele über die Energiekosten, bei denen keine größeren Abweichungen erwartet würden. Sie merkt an, dass bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen bereits rund 57 % der Mittel verausgabt sind, allerdings seien hier viele Jahresverträge bereits vollständig eingebucht. Sie teilt weiter mit, dass sich bei den Investitionen mehrere Maßnahmen in die Folgejahre verschieben, unter anderem bei der Schillerschule, der PV-Anlage auf der Olympiahalle und der Notstromversorgung. Sie hebt hervor, dass die Friedrichstraße im Vergleich zum Haushaltsansatz Einsparungen von rund 80.000 Euro bringt, während für Grunderwerb und Einzelmaßnahmen wie die Flutlichtanlage im Max-Berk-Stadion jedoch über- und außerplanmäßige Ausgaben von rund 1,5 Mio. Euro anfallen. KAL Einsele führt aus, dass der Kassenbestand zum 30. Juni 2025 bei rund 5,34 Mio. Euro liegt und sich die langfristigen Geldanlagen der Gemeinde auf 20,7 Mio. Euro summieren. Abschließend stellt sie fest, dass das Haushaltsjahr bislang insgesamt sehr positiv verlaufe. Sie betont jedoch nochmals, dass Vorsicht geboten sei, da ein Teil der Gewerbesteuereinnahmen aus Vorauszahlungen bestehe, die möglicherweise teilweise zurückgezahlt werden müssten. Zudem seien viele größere Projekte – allen voran die Schillerschule – bereits angestoßen. Die Verwaltung empfehle daher, einen eventuellen Überschuss vollständig der Ergebnisrücklage zuzuführen, um zukünftige Haushaltsrisiken abfedern zu können.

GR Veits merkt an, dass die aktuelle Steuerschätzung erfreulich sei, die Verschiebungen bei den Infrastrukturmaßnahmen hingegen nicht. Er bittet um eine Übersicht im Nachgang zur Sitzung über alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, da er nicht mehr genau im Kopf habe, um welche es sich dabei konkret handeln.

BM Förster entgegnet, dass er dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch etwas sagen könne.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 10 ─ Spielplätze Nußloch und Maisbach
- Ersatzbeschaffung Großspielgerät Brunnenfeld - Auftragsvergabe

BM Förster verweist auf die öffentlich geführte Diskussion zu diesem Thema in der Sitzung vom 02.07.2025. Er merkt an, dass die Verwaltung dem Wunsch des Gemeinderats nachgekommen sei, noch Angebote für die einzelnen Anbauteile für das Spielgerät „Doppelvulkan“ der regionalen Firma Wissmeier einzuholen. Dieses Angebot läge dem Gemeinderat nun nichtöffentlich vor. Er bittet nun den Gemeinderat darum mitzuteilen, welches Spielgerät beschafft werden soll. Er führt für die Zuhörer aus, dass neben dem Spielgerät „Doppelvulkan“ noch das Spielgerät „Salvator“ von der Firma Spessart-Holz sowie das Spielgerät „Indio“ von SIK-Holz zur Auswahl stünden.

GR Röser erklärt, dass sich innerhalb der CDU-Fraktion vier Mitglieder für das Spielgerät „Salvator“der Firma Spessart Holz aussprechen, während zwei Mitglieder den „Doppelvulkan“ der Firma Wissmeier bevorzugen.

GR Baumeister äußert, dass die Fraktion LLisN gegen den Vorschlag der Verwaltung ist und sich für das Modell „Salvator“ ausspricht. Dieses biete einen deutlich höheren Spielwert. Zwar hätte man grundsätzlich gerne die regionale Firma Wissmeier unterstützt, doch würde das Gerät mit allen gewünschten Anbauteilen etwa das 1,5-fache kosten.

GR Kleinert erklärt, dass seitens der Grünen-Fraktion Einvernehmen mit dem Vorschlag der Verwaltung zum „Doppelvulkan“ samt Anbauteilen besteht. Entscheidend sei für sie die Qualität, zudem handle es sich um ein regionales Unternehmen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Prüfung, ob das Spielgerät aus dem Paul-Gerhardt-Kindergarten weiterverwendet werden könnte, auch wenn das Ergebnis negativ ausgefallen sei. Außerdem regt er an, zu prüfen, ob eine Korbschaukel für eingeschränkte Kinder installiert werden könnte. Eine Bürgerin habe ihn darauf angesprochen, dass so etwas auf einem Nußlocher Spielplatz wünschenswert wäre.

GR Miltner äußert, dass auch die SPD-Fraktion das Spielgerät „Salvator“ für das geeignete Gerät auf diesem Spielplatz hält.

BAL Leyk führt aus, dass die Verwaltung das Thema Inklusionsspielgeräte im Allgemeinen bereits geprüft habe. Der Spielplatz Brunnenfeld sei allerdings nicht barrierefrei zugänglich, daher sei es an anderen Standorten sinnvoller. Es gebe auch Spielgeräte, bei denen nicht direkt ersichtlich sei, dass sie inklusiv gestaltet seien. Solche Geräte würden von der Verwaltung bevorzugt. Das Bauamt sei hierzu auch im Austausch mit der KIV und versuche, an anderer Stelle entsprechende Angebote schaffen zu können.

Nach Auffassung des allgemeinen Meinungsbildes des Räterunds bringt BM Förster die Anschaffung des Spielgeräts „Salvator“ zur Abstimmung.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache sodann mit 11 Ja-Stimmen (Röser, Stegmaier, Lurz, Herb, Baumeister, Rupp, Falkner, Seemann, Lüll, Miltner, Seibert) und 7 Nein-Stimmen (Greiner, Menrath, Kleinert, Veits, Petri, Kettemann, BM Förster) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung des Spielgeräts „Salvator“ der Firma Spessart-Holzzu einem Anschaffungspreis von 23.776,20 Euro brutto zu.

TOP 11 ─ Brückenbauwerke – Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße
- Brückenverbreiterung auf 4 m aufgrund förderrechtlicher Anforderungen

BM Förster informiert, dass die Verwaltung Förderanträge für den Ersatzneubau der Brücke in der Carl-Metz-Straße über den Leimbach über die Programme „VwV-LGVFG“ und „Sonderprogramm Stadt und Land“ gestellt hat. Die ursprünglich geplante Verschmälerung der Brücke auf 3,0 m sei von der Förderstelle abgelehnt worden, auch die daraufhin vom Gemeinderat beschlossene Breite von 3,5 m sei nicht genehmigungsfähig gewesen, da innerorts eine Mindestbreite von 4,0 m erforderlich sei. Die Verwaltung habe daraufhin die Planung angepasst und eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt. BM Förster hebt hervor, dass sich die Baukosten durch die erforderliche Verbreiterung auf rund 139.000 Euro brutto erhöhten, das Vorhaben aufgrund der über 90 % hohen Förderquote jedoch weiterhin wirtschaftlich sei. Parallel zur Brücke solle auch der barrierefreie Ausbau der Zuwegungen erfolgen – zunächst in Richtung Mulchplatz, später bergseitig zum Konrad-Adenauer-Ring. Auch diese Maßnahmen könnten über das gleiche Förderprogramm bezuschusst werden.

GR Kettemann äußert Zustimmung zur geänderten Planung in der Hoffnung, dass es nun keine weitere Verbreiterung mehr geben werde. Aus seiner Sicht sei die Breite überdimensioniert, da die Brücke nie so stark von Fahrradfahrern frequentiert werde wie an anderen Stellen. Er merkt an, dass dann wahrscheinlich auch die Zu- und Abwege entsprechend angepasst werden müssten.

GR Baumeister bezeichnet das Verfahren als bürokratischen Schildbürgerstreich. Es sei unverständlich, dass erneut nachjustiert werden müsse, um eine eigentlich bereits in Aussicht gestellte Förderung zu erhalten. Zudem müsse nun auch der Zuweg verbreitert werden, was zusätzliche Flächenversiegelung nach sich ziehe.

GR Seibert gibt zu bedenken, dass bei einer Verbreiterung der Zuwege möglicherweise Poller erforderlich würden, um eine unerwünschte Nutzung durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, wenn diese auch 4m breit ausgebaut werden müssen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Brücke in einer Breite von 4,0 m auszubauen.

TOP 12 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 12.1 – Stadtepartnerschaft Zwenkau

GR Röser erkundigt sich ob die Verwaltung Kontakt nach Zwenkau hat.

BM Förster bestätigt dies und informiert, dass u.a. BM Schulz zur Kerwe kommen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.2 – Ausgediente Glastür auf öffentlichem Grund

GRätin Stegmaier weist darauf hin, dass in der Hauptstraße in Richtung Leimen auf Höhe des vierten Hauses nach der ehem. Tankstelle Burger seit Wochen eine Glastür auf öffentlichem Raum stehe. Da diese eine Gefahr darstellt, bittet sie die Verwaltung darum, die Entsorgung der Glastür vorzunehmen auch wenn dies ärgerlich sei, da die Entsorgung durch den Eigentümer erfolgen müsste.

BM Förster sichert zu, die Entsorgung vorzunehmen.

TOP 12.3 – Sonnensegel Paul-Gerhardt-Kindergarten

GR Baumeister erkundigt sich, ob eines der Sonnensegel vom Paul-Gerhardt-Kindergarten auf dem Spielplatz in Maisbach Verwendung finden könnte.

BAL Leyk erklärt, dass geprüft werde, wie groß die Segel sind und wo ein Einsatz sinnvoll wäre. Das größere sei bereits beschädigt da die Segel nur über äußere Befestigungspfosten verfügen und dadurch stark durchhängen. BAL Leyk ist der Meinung, dass eventuell eines im Kleinkindbereich verwendet werden könnte.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13.1 –Brücken bei Leica

BM Förster informiert den Gemeinderat, dass bei Leica die neuen zwei Brücken eröffnet wurden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.2 – Einstellung neuer Forstwirt

BM Förster teilt mit, dass ein neuer Forstwirt gefunden wurde und dieser am 01.10.2025 seine Arbeit bei der Gemeinde aufnehmen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.3. – Bufdi ökologischer Bereich

Weiter berichtet BM Förster, dass auch für den ökologischen Bereich ein Bufdi gefunden wurde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.4 – Fällung Fichte Maisbach

BM Förster setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die notwendige Fällung der Fichte in Maisbach am Montag vollzogen wurde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.5 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den Gemeinderätinnen Menrath und Herb sowie Gemeinderat Baumeister nachträglich zum Geburtstag. Der Räterund gratuliert ebenfalls.