Aktuelles in Nußloch
Sitzung vom 01.10.2025
Erstelldatum31.10.2025
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
| TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Elke Menrath und GR Rouven Röser zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
| TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.
| TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 23.07.2025 (Nr. 10/2025) - Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils - Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil |
Es ergehen keine Einwände. Die Niederschrift wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.
| TOP 4 ─ Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Teil 2 (klassifizierte Straßen) - Allgemeine Übersicht über bisherige und geplante Maßnahmen inkl. der Rahmenbedingungen - Vorstellung Ausführungsvarianten (Entwurfsplanung) zu den Haltestellen Friedhof, Lindenplatz und Kreuz |
BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr König vom Ing.-Büro König, das mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen beauftragt ist.
Herr König erläutert anhand von Schaubildern (werden Inhalt der Niederschrift) die Ausbauvarianten zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Friedhof, Lindenplatz und Kreuz. Diese entsprechen den geltenden Förderbestimmungen und würden daher gefördert. Folgende Ausführungen werden empfohlen und näher vorgestellt:
- Friedhof Ost: Fahrbahnrandhaltestelle
- Friedhof West: verkürzte Fahrbahnrandhaltestelle
- Lindenplatz Ost: Fahrbahnrandhaltestelle mit höchster Priorität aufgrund der hohen Frequentierung, verbunden mit dem Wegfall von zwei Parkplätzen
- Lindenplatz West: Fahrbahnrandhaltestelle am bisherigen Standort mit Vorteilen wie Aufstellfläche, Wartehäuschen und Fahrradständern; ein Alternativstandort ist noch nicht abgestimmt
- Kreuz Ost/West: Fahrbahnrandhaltestellen mit deutlicher Reduzierung der Asphaltflächen, einer Aufwertung des Ortsbildes sowie zusätzlichen Optionen wie Fahrradständern oder E-Carsharing.
Herr König zeigt zudem erste Überlegungen für den barrierefreien Umbau von zwei weiteren Bushaltestellen in der Markgrafenstraße.
BAL Leyk erklärt, dass sich lediglich die Planung für die Bushaltestelle „Lindenplatz West“ seit der Vorlage vom Januar geändert habe. Ursprünglich sei dort eine Busbucht vorgesehen gewesen. Zusätzlich zeigt er eine weitere Variante, die seit der Vorlagenerstellung zudem geplant wurde, welche jedoch noch nicht im Detail geplant sei. Bisher habe die Gemeinde bereits acht Haltestellen barrierefrei ausgebaut, so BAL Leyk weiter. Die Zuschüsse hierfür würden nun abgerufen. Er betont, dass die Einhaltung der Förderrichtlinien streng kontrolliert würden.
Herr König ergänzt, dass nur Fahrbahnrandhaltestellen dem Stand der Technik entsprächen und förderfähig seien. Am „Kreuz“ würden bei einer Durchgangshaltebucht keine Zuschüsse gewährt. Bei der Umsetzung seien etwa 90.000 Euro zu erwarten, wovon 75 % gefördert würden.
GR Kettemann fragt nach, ob die vorgelegten Planungen mit Polizei, LRA, RP und ÖPNV abgestimmt seien, was BAL Leyk bestätigt. GR Kettemann erkundigt sich des Weiteren, wie die Zuwegung an der Haltestelle „Kreuz“ von der Römerstraße aus für Radfahrer vorgesehen sei. Hierzu erklärt Herr König, dass diese wie bisher beibehalten werde. Im Anschluss fragt GR Kettemann zur Haltestelle „Friedhof West“ nach, weshalb der dortige Zebrastreifen verlegt werden solle. Herr König erläutert, dass dieser zu nah an der Kreuzung liege und auch das Landratsamt eine Verlegung fordere. GR Kettemann gibt zu bedenken, dass die Verlegung die Nutzung des Zebrastreifens infrage stellen könnte. Wenn dieser zu weit von der Haltestelle entfernt sei, bestehe die Gefahr, dass Fußgänger die Straße an anderer Stelle queren würden. Darüber hinaus spricht GR Kettemann den geplanten Radweg entlang der Hauptstraße in Richtung Wiesloch an und fragt, wie dieser mit dem Umbau der Haltestellen zusammenpasse. Herr König erklärt, dass seiner Kenntnis nach eine 2 Meter breite Radfahrerfurt vorgesehen sei. Es müsse jedoch vor der Haltestelle mit der Furt aufgehört werden, weshalb diese auf der Planung nicht ersichtlich sei.
GR Baumeister äußert Skepsis gegenüber der kompletten Planung, insbesondere wegen der langen Haltestellen mit 88 Metern, die den ÖPNV gegenüber dem übrigen Verkehr deutlich bevorzugen würden. Er ist der Meinung, dass die Busse weitestgehend parallel anfahren könnten, auch bereits jetzt schon. Besonders am Lindenplatz stelle er die Praktikabilität infrage und möchte verhindern, dass dadurch acht Stellplätze entfallen. Er verweist hierbei auf die eigentlich vorgesehene Stärkung der Ortsmitte und sieht hierin ein Disput. Für die Fraktion LLisN sei dies daher äußerst problematisch.
Herr König erläutert, dass der Bus bis auf 5 cm heranfahren müsse. Bei einer kürzeren Distanz von 60 m würde sich dies als „Bucht mit Nase“ bezeichnen bei der eine weitere Ausbuchtung vorgesehen sei. Am „Kreuz“ sei eine Bucht grundsätzlich umsetzbar, jedoch würde die Gemeinde hierfür keinen Zuschuss erhalten. Unter bestimmen Gesichtspunkten wie z. B. bei einer Endhaltestelle wäre eine Bucht umsetzbar, eine Durchgangshaltebucht erachtet er hingegen als nicht zuschussfähig.
GR Baumeister erkundigt sich, ob sich beim „Kreuz“ die Kosten auf 90.000 Euro belaufen würden und ob der Zuschuss bereits berücksichtigt sei.
Herr König führt aus, dass für die Ostseite der Haltestelle „Kreuz“ ersten Berechnungen nach Kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro netto auflaufen würden. Hinzu kämen die Verkehrsumlegung sowie drei bis vier weitere Positionen, sodass er insgesamt von maximal 100.000 Euro ausgehe. Von den Baukosten erhalte die Gemeinde dann 75 % als Zuschuss.
GR Baumeister betont weiterhin, dass er nochmals eine Überarbeitung wünscht, da seiner Meinung nach oftmals bereits die Abstände eingehalten und das parallele Anfahren möglich wäre.
BAL Leyk weist darauf hin, dass es sich hierbei um die förderfähigen Ausbaumöglichkeiten handelt. Technisch könne man es auch anders umsetzen, dann sei der Umbau jedoch nicht mehr förderfähig. Er betont, dass dies klar sein müsse. An der Kurpfalzstraße seien beispielsweise bereits gekürzte Haltestellen umgesetzt worden, um Rücksicht auf Einfahrten etc. zu nehmen.
GR Kleinert bewertet die Planung insgesamt positiv, erklärt jedoch einige Fragen zu haben. Bezüglich „Friedhof West“ teilt er mit, dass die Präferenz beim Buskap liege, in der Vorlage jedoch eine Fahrbahnrandhaltestelle vorgesehen sei. BAL Leyk erläutert, dass die Haltestelle optisch wie ein Buskap wirke, de facto jedoch eine Fahrbahnrandhaltestelle sei. Hinsichtlich der Haltestelle „Lindenplatz West“ merkt GR Kleinert an, dass eine Verlegung der Haltestelle in Richtung Süden von den Grünen unterstützt würde, nun aber bekannt geworden sei, dass dies schwierig sei. Eine Variante mit höherem Bord solle nach Meinung der Fraktion B´90/Die Grünen nochmals geprüft werden. BAL Leyk ergänzt, dass die zuletzt gezeigte Variante noch nicht mit übergeordneten Behörden abgestimmt sei.
GR Kleinert regt an, die Entscheidung über diese Haltestelle zu vertagen und zu prüfen, ob vor den Ladengeschäften Reidel und Co. noch zwei bis drei Parkplätze erhalten bleiben können. Herr König erklärt, dass die Haltestelle noch einmal überplant werde. Bei der aktuell vorhandenen Bucht könne man möglicherweise Parkplätze ausweisen.
GR Kleinert fragt nach der Situation der Radfahrer an der Haltestelle „Kreuz“. Er regt an, dass sich das Ing.-Büro König mit dem Büro „Verkehr mit Köpfchen“, das mit der Radverkehrsplanung beauftragt ist, abstimmt. Ein getrennter Radweg sei wahrscheinlich dann nicht mehr möglich. BAL Leyk erklärt, dass im Bereich der Bushaltestelle zwar viel Platz zur Verfügung stünde, davor und danach jedoch hingegen nicht. Man müsse sich daher die Frage des Lückenschlusses stellen. Er führt weiter aus, dass eventuell noch ein Radschutzstreifen eingezeichnet werden könne, bei allen Fahrbahnrandhaltestellen müsse der Radfahrer jedoch warten.
GR Kleinert betont, dass mit dieser Planung dann eine mögliche Ausweisung eines separaten Radwegs bspw. in 20 Jahren verbaut würde.
Herr König ist der Meinung, dass man sich hierdurch nicht die Möglichkeiten verbauen würde, teilt jedoch mit, sich die Sachlage vor Ort nochmals konkreter anzuschauen.
GR Molitor bringt das schon öfter diskutierte Thema „Shared Space“ zur Sprache, bei dem eine totale Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer vorgesehen sei. Dies könne zu einer Aufwertung der Ortsmitte beitragen. Er spricht sich ebenfalls für eine Verlegung der Haltestelle „Lindenplatz West“ aus, sodass die zwei Parkplätze wiedergewonnen werden könnten, wie von der Fraktion B´90/Die Grünen vorgeschlagen. Grundsätzlich sei es sinnvoll, Fördergelder mitzunehmen, so GR Molitor weiter, eine Förderung um jeden Preis werde jedoch von der SPD nicht angestrebt. Eine Belebung der Ortsmitte würde durch die Umsetzung des Vorschlags eher weiter geschwächt. Zudem sollten die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden, das bei Förderungen meist nicht geschehe. Auch das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) sollte einbezogen werden, führt GR Molitor weiter aus. Bezüglich der Haltestelle „Kreuz“ weist er darauf hin, dass die Carsharing-Autos rückwärts auf die Hauptstraße ausfahren müssten, was von der SPD kritisch gesehen werde. Zudem müssten Rettungsfahrzeuge auf die andere Fahrbahnseite über die Insel ausweichen, was ebenfalls problematisch sein könnte.
Herr König entgegnet, dass es immer Extremsituationen gebe, das Risiko, dass dieser Fall eintreten würde, jedoch vertretbar sei. Am Ortsausgang sei noch ausreichend Platz, um zwischen Bus und Insel durchzukommen. Der Ortsausgang sei zudem gut einsehbar und die Polizei habe hier ebenfalls kein Problem gesehen. Herr König schlägt vor, dies nochmals gezielt prüfen zu lassen, eine Einschätzung einzuholen und dem Gemeinderat vorzulegen.
BAL Leyk weist darauf hin, dass der Lindenplatz deutlich stärker frequentiert sei, insbesondere wegen des nahegelegenen Betreuten Wohnens und des Altenheims. Es solle eine Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen erreicht werden, wobei manchmal bereits wenige Zentimeter entscheidend seien.
GR Kleinert hebt hervor, dass durch den Umbau am Lindenplatz mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer entstehe, was er positiv bewerte.
BM Förster fasst zusammen, dass die Haltestelle „Lindenplatz West“ nochmals vertieft geprüft und mit dem LRA abgestimmt werden soll. Über die Fahrbahnrandhaltestellen bestehe weitgehende Einigkeit, strittig sei lediglich die Haltestelle „Kreuz“.
GR Baumeister weist darauf hin, dass über Planungen abgestimmt werde, ohne die konkreten Kosten zu kennen. Dies sieht er kritisch.
BAL Leyk stellt klar, dass es sich nicht um einen Ausführungsbeschluss handle, sondern um die Grundlage zur Weiterplanung.
GRätin Seemann zeigt sich skeptisch bezüglich der fehlenden Einbeziehung der Radwegeführung und erklärt, sich das nicht vorstellen zu können.
GR Veits regt wiederholt an, die Radverkehrsplaner stärker einzubeziehen, um diese Bedenken auszuräumen.
Nach erfolgter Beschlussfassung bittet GR Veits die „Gegner“ der Variante „Kreuz“ um alternative Vorschläge.
GRätin Stegmaier spricht sich dafür aus, die bestehende Busbucht umzubauen. Sie sei grundsätzlich in Ordnung, nur etwas zu dunkel.
GR Veits fordert, diese Variante monetär den förderfähigen Planungen gegenüberzustellen. BAL Leyk sagt zu, die Planungen entsprechend zu überarbeiten und mit Kosten zu unterlegen.
BM Förster betont abschließend, dass das Ziel die Barrierefreiheit sei – unabhängig davon, ob mit oder ohne Förderung.
BAL Leyk zeigt zuletzt zum Vergleich nochmals die ursprünglichen Pläne von Januar.
Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat nimmt die bisherigen Planungen zur Kenntnis und beschließt, mit den folgenden Varianten weiter zu planen:
- Friedhof Ost: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planung als Fahrbahnrandhaltestelle fortzuführen.
- Friedhof West: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planung als verkürzte Fahrbahnrandhaltestelle fortzuführen.
- Lindenplatz Ost: Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (Lüll, Seemann, Baumeister), die Planung als Fahrbahnrandhaltestelle fortzuführen.
- Lindenplatz West: Die Entscheidung über die Planung am bisherigen Standort zwischen Kaiser- und Werderstraße wird vertagt.
- Kreuz Ost: Der Gemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen (Greiner, Kleinert, Veits, Menrath, Kettemann, Molitor, Miltner, Seibert, BM Förster) und 7 Nein-Stimmen (Baumeister, Rupp, Seemann, Lüll, Herb, Röser, Stegmaier), die Planung als Fahrbahnrandhaltestelle fortzuführen.
- Kreuz West: Der Gemeinderat lehnt die Planung als Fahrbahnrandhaltestelle mit 7 Ja-Stimmen (Greiner, Kleinert, Veits, Menrath, Kettemann, BM Förster, Molitor) und 9 Gegenstimmen (Baumeister, Rupp, Seemann, Lüll, Miltner, Seibert, Herb, Röser, Stegmaier) ab.
| TOP 5 ─ Glasfaserausbau in Nußloch - Beauftragung Ingenieurbüro für fachliche Baubetreuung während der Projektierungs- und Ausbauphase |
BM Förster berichtet, dass sich die Verwaltung bereits während der Vorvermarktungsphase für den Glasfaserausbau in Nußloch und Maisbach darum bemüht habe, Honorarangebote von Ingenieurbüros einzuholen, um einen externen Dienstleister zur Wahrung der Interessen der Gemeinde während der Ausführungsphase zu beauftragen, sollte die notwendige Quote für den Ausbau erreicht werden. Zur Auswahl eines geeigneten Büros seien vier Ingenieurbüros angefragt worden, von denen drei Angebote eingegangen seien. Nach Prüfung der Angebote habe sich das Ingenieurbüro König aus Walldorf als am besten geeignet herausgestellt, insbesondere aufgrund der örtlichen Nähe, des passenden Leistungsspektrums, eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses sowie guter Referenzen, so BM Förster. Für die Projektierungsphase werde mit einem Aufwand von rund 60 Stunden gerechnet, was Kosten in Höhe von etwa 6.400 Euro brutto verursache. In der anschließenden Ausführungsphase sei mit rund 250 Arbeitstagen und einem durchschnittlichen Zeitaufwand von drei Stunden pro Tag zu rechnen, wodurch Gesamtkosten von etwa 111.000 Euro brutto entstünden. Der tatsächliche Zeitaufwand könne jedoch je nach Baufortschritt, Qualität der ausführenden Firmen und parallelen Maßnahmen variieren. Abschließend erklärt BM Förster, dass zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 und 2027 die entsprechenden Mittel eingeplant werden sollen.
GRätin Stegmaier erkundigt sich, wer im Falle von Schäden an Straßen haftet – das Ing.-Büro König oder die Deutsche Giganetz – und wie die Gewährleistung geregelt sei. Zudem möchte sie wissen, wer einen möglichen Rechtsstreit führen würde, was genau unter der im Vertrag genannten Dokumentation zu verstehen sei und weshalb man überhaupt eine externe Überwachung benötige, wenn der Ausbau von einer seriösen Firma durchgeführt werde. Schließlich fragt sie, was bei einer Insolvenz eines Subunternehmers geschehe und wer dann die Gewährleistung übernehme.
BAL Leyk erklärt, dass die Gewährleistung grundsätzlich bei der ausführenden Firma liege und nach VOB vier Jahre betrage – unabhängig davon, ob eine Bauüberwachung beauftragt werde oder nicht. Die Dokumentation sehe die Verwaltung ebenso in Form von Bildnachweisen vor. Auch die ausführende Firma dokumentiere ihre Arbeiten, um später den Leitungsverlauf nachvollziehen zu können. Rechtsstreitigkeiten würden von der Gemeinde geführt, da diese Auftraggeberin ist. Zur Notwendigkeit der Überwachung betont BAL Leyk, dass im Tiefbau – anders als im Hochbau – nach Fertigstellung der Asphaltarbeiten etc. viele Mängel nicht mehr sichtbar seien. Gerade im Gehwegbereich träten oft erst nach Ablauf der Gewährleistung Schäden auf, die dann zulasten der Gemeinde gingen. Eine engmaschige Kontrolle sei daher unerlässlich. Weiter teilt er mit, dass die Deutsche Giganetz Vertragspartnerin sei und diese die vertraglichen Leistungen auch bei einer möglichen Insolvenz eines Subunternehmers sicherstellen müsse, gegebenenfalls durch Ersatzfirmen. Im Vertrag könne auch geregelt werden, wie viele Subunternehmen maximal eingesetzt werden dürfen.
GR Baumeister betont, dass Fakt sei, dass die Überwachung aus Kapazitätsgründen vom Bauamt nicht geleistet werden kann. Er habe zwar gehofft, dass die Kosten für die externe Vergabe der Arbeiten geringer ausfallen würden, unterstütze die Maßnahme aber grundsätzlich. Er hoffe, dass die tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen werden und die von der Verwaltung angenommenen Stunden in diesem Umfang nicht notwendig werden. Die Finanzierung solle sich auf 80.000 Euro im Jahr 2026 und 60.000 Euro im Jahr 2027 verteilen, wobei er dies hinterfragt, da dies insgesamt ein höherer Betrag sei, als von der Verwaltung angenommen.
BAL Leyk erklärt, dass zur Vergleichbarkeit der Angebote pauschal 60 Stunden für die Projektierung und drei Stunden pro Arbeitstag in der Ausführungsphase angesetzt wurden und das gerechnet auf ein Jahr. Da der genaue Beginn noch nicht feststeht, habe die Verwaltung jedoch die Laufzeit auf etwa 15 Monaten angepeilt, welche sich dann auch auf zwei Haushaltsjahre erstrecken würde.
GR Kleinert stimmt dem Vorgehen zu. Bei einem so großen Projekt sei eine engmaschige Kontrolle zwingend notwendig, alternative Modelle seien von der Verwaltung geprüft, aber als unrealistisch verworfen worden.
GR Molitor betont die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht und vermutet, dass es die ein oder andere Stolperfalle geben werde. Die Erfahrung aus Nachbargemeinden zeige, dass eine Überwachung nötig sei. Wäre es ein gefördertes Projekt, würde die Bauüberwachung durch den TÜV erfolgen, im privatwirtschaftlichen Ausbau müsse die Gemeinde diese Aufgabe selbst übernehmen. Er sieht dies als Beitrag für den Ausbau der Gemeinde, da ein eigenständiger Ausbau für die Gemeinde selbst deutlich teurer wäre. Er hofft jedoch ebenso wie GR Baumeister, dass die angesetzten Stunden nicht benötigt werden und bittet darum, das Ing.-Büro dosiert zum Einsatz zu bringen.
GR Röser merkt an, dass rund 120.000 Euro zur Sicherung der Bauqualität aufgewendet würden, obwohl nicht alle Haushalte einen Glasfaseranschluss erhielten. Man könne daher die Frage aufwerfen, weshalb die Allgemeinheit die Bauüberwachung zahlen solle. Dennoch sei diese sinnvoll, damit spätere Folgekosten vermieden würden, welche wiederum die Allgemeinheit zahlen müsse und teurer ausfallen könnten.
BAL Leyk bestätigt, dass Ziel sei, Schäden von vornherein zu vermeiden. Zum Vergleich erläutert er, dass auch bei einem privaten Gasanschluss die Gewährleistung beim ausführenden Unternehmen liege.
BM Förster ergänzt abschließend, dass die Gemeinde ohne das Engagement der Deutschen Giganetz den Glasfaserausbau selbst finanzieren müsste – was Kosten in Höhe von etwa 15 Millionen Euro verursachen würde.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Ing.-Büro König aus Walldorf auf Grundlage des Angebots vom 06.08.2025 mit den angefragten Leistungen zur fachlichen Betreuung während der Projektierungs- und Ausbauphase des Glasfaserausbaus in Nußloch und Maisbach zu beauftragen. Die Auftrags- und Abrechnungssumme beläuft sich nach Schätzungen der Gemeindeverwaltung auf 117.542,25 Euro brutto.
| TOP 6 ─ Kommunale Inklusionsvermittlung (KIV) - Aufstockung des Stellenanteils |
Herr König verlässt um 20:35 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
BM Förster begrüßt zu diesem TOP Lisa Wagner und Andrea Lichter, die als KIV seit einem Jahr für die Gemeinde tätig sind. Er bittet sie zunächst darum, am Gästetisch Platz zu nehmen und mit dem Sachvortrag zu beginnen.
Frau Wagner und Frau Lichter erläutern, dass das Team der Kommunalen Inklusionsvermittlung (KIV) seit Oktober 2024 tätig ist. Zum Team gehören Lisa Wagner (Minijob, 4 Wochenstunden) und Andrea Lichter (ehrenamtlich, 2–4 Wochenstunden), unterstützt von Wolfgang Schneider und Susanne Wenz (bis Juli 2025). Sie führen aus, dass die KIV die Aufgabe hat, die Bevölkerung für Inklusion zu sensibilisieren, Netzwerke aufzubauen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Außerdem berichte die KIV regelmäßig an gemeindliche Gremien und bietet Unterstützung für Betroffene und Angehörige an. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen unter anderem ein Erzählcafé im Mai 2025, die Erstellung von Flyern, Austauschabende für Inklusionsinteressierte sowie erste Schritte zur Gründung eines Beirats von Menschen mit Behinderung. Geplant seien zudem ein Netzwerk für Angehörige, die Umsetzung der barrierefreien Website der Gemeinde, inklusive Sitzmöglichkeiten im Park und eine barrierefreie Wippe. Frau Wagner und Frau Lichter betonen, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe sei, die alle Lebensbereiche betreffe. Eine Ausweitung der Stelle sei notwendig, da der aktuelle zeitliche Umfang eines Minijobs den Aufgaben nicht gerecht werde. Frau Wagner verweist auf ihre rund 50 geleistete Überstunden sowie ehrenamtliche Mehrarbeit, die sie nicht erfasse. Die Verwaltung schlage daher vor, die bisherige Minijob-Stelle in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle mit 20 % Beschäftigungsumfang (7,8 Wochenstunden) umzuwandeln. Ziel sei eine nachhaltige, qualifizierte und koordinierte Umsetzung der Inklusionsarbeit in der Gemeinde, welche die Aufstockung rechtfertige.
Die von Frau Wagner und Frau Lichter verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
GR Röser bedankt sich für den Vortrag und die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr und erkundigt sich nach der zeitlichen und inhaltlichen Aufteilung innerhalb des KIV-Teams.
Frau Wagner erklärt, dass sie selbst im Rahmen des Minijobs vier Stunden pro Woche arbeite, jedoch regelmäßig Überstunden leiste. Viele E-Mails bearbeite sie auch von zu Hause aus, um zeitnah reagieren zu können. Frau Lichter sei mit zwei bis vier Stunden pro Woche tätig. Susanne Wenz und Wolfgang Schneider hätten das Team bis Juni mit jeweils rund zwei Stunden pro Woche unterstützt, seien aber derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv. Derzeit bestehe das Team somit nur noch aus zwei Personen. Nach dem Erzählcafé im Mai hätten sie die Themenbereiche neu aufgeteilt. Frau Lichter sei für die Selbsthilfegruppe zuständig und ursprünglich sei geplant gewesen, dass sie und Herr Schneider sich verstärkt dem Thema Sport widmen und Frau Wenz sich auf den Aufbau des Beirats konzentriere und sich eher aus dem KIV-Team zurückziehe. Ziel sei es, so Frau Wagner weiter, Netzwerke langfristig so zu etablieren, dass sie selbstständig weiterlaufen können.
Frau Lichter ergänzt, dass sie sich etwa einmal pro Woche für eine Stunde zur Abstimmung träfen. Außerdem nehme der Austausch im großen KIV-Netzwerk des Rhein-Neckar-Kreises Zeit in Anspruch, der jedoch sehr wertvoll sei, um voneinander zu lernen. Besonders wichtig sei die Bewusstseinsbildung – schließlich könne eine Behinderung jeden treffen, sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter und sei nicht immer nur angeboren.
GR Röser fragt nach der bisherigen Vernetzung mit sozialen Trägern wie der AWO.
Frau Wagner antwortet, dass bisher keine direkte Zusammenarbeit bestehe, abgesehen vom Kontakt zum VdK über Frau Wenz, da sich die Themen bislang nicht überschnitten hätten.
GR Röser regt an, zusätzliche Unterstützung über Sozialträger wie die AWO oder den Lichtblick e. V. einzubinden.
Frau Wagner betont, dass dies je nach Thema durchaus geschehe, strukturell aber keine Entlastung für die KIV-Stelle bedeute.
Weiter fragt GR Röser, ob eine Doppelspitze mit zwei Minijob-Stellen durch die beiden denkbar sei. Er berichtet, dass das Thema bei der Vorbesprechung kontrovers diskutiert worden sei und die CDU der Stellenerhöhung eher ablehnend gegenüberstehe. Die Fraktion hoffe eher auf zusätzliche ehrenamtliche Verstärkung. Weiter ist GR Röser der Meinung, dass anfangs der Zeitaufwand naturgemäß hoch sei, langfristig sich jedoch eine tragfähige Struktur entwickeln sollte, die weniger zeitaufwändig ist. Abschließend interessiert ihn, wie andere Gemeinden das KIV-Modell umsetzen.
Frau Wagner erklärt, dass es sehr unterschiedliche Ansätze gebe. Einige Kommunen hätten die Stelle inzwischen schon wieder aufgegeben, andere hätten das Thema an bereits bestehende Behindertenbeauftragte angegliedert. Wo die Arbeit ausschließlich ehrenamtlich laufe, könne deutlich weniger umgesetzt werden als in Nußloch. In zwei Wochen finde ein weiteres Netzwerktreffen statt, bei dem sie weitere Erkenntnisse dazu gewinnen könnte.
GR Baumeister erklärt, dass GR Röser bereits viele Aspekte treffend dargestellt habe. Auch seine Fraktion wolle sich klar zur Inklusion in Nußloch bekennen und würdige ausdrücklich das große Engagement der Beteiligten. Dennoch habe der Gemeinderat die Verantwortung, sorgsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Es gehe bei der Diskussion um die mögliche Ausweitung einer Minijob-Stelle in eine Festanstellung, die sich langfristig etablieren könnte. Er frage sich, weshalb die Stelle hauptamtlich ausgeweitet werden solle, wenn der Beirat ansonsten ehrenamtlich tätig sei. Selbst bei Berücksichtigung der geleisteten Überstunden entspreche der tatsächliche Aufwand nicht den 7,8 Stunden pro Woche, die nun im Raum stünden. Ihm fehle zudem der klare Bezug und die Schnittstelle zwischen den Aufgabenbereichen. Er wolle wissen, ob sich für Betroffene bereits messbare Verbesserungen ergeben hätten. Inklusion sei zweifellos ein wichtiges Thema, das in der Gemeinde grundsätzlich auf Offenheit stoße – bei Verwaltung, Gemeinderat und Bevölkerung. Dennoch müsse man auf den Personalumfang achten und dürfe die Verwaltung nicht unnötig vergrößern.
GR Kleinert bedankt sich ebenfalls ausdrücklich für das außergewöhnliche Engagement, das weit über das erwartbare Maß hinausgehe. Er kritisiert, dass vom Gemeinderat immer wieder hohe Erwartungen formuliert würden, ohne zugleich die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Es sei nicht richtig, von engagierten Ehrenamtlichen auch noch Rechenschaft zu erwarten. Die Aufgabe bestehe darin, Teilhabe zu ermöglichen, was sehr wichtig sei. Er könne die aktuelle Thematik nachvollziehen und kündigt an, dass die Fraktion B´90/Die Grünen dem Vorschlag zustimmen werde. Er geht zudem nicht davon aus, dass das Projekt in einem Jahr wieder eingestellt wird, wenn die Förderung ausläuft. Ob die ehrenamtlichen Strukturen in ein oder zwei Jahren so weit seien, dass sie ohne hauptamtliche Unterstützung auskommen, werde sich zeigen.
GR Molitor betont, dass das Thema Inklusion viel Feingefühl verlange und bedankt sich bei allen, die sich – ob ehrenamtlich oder hauptamtlich – dafür einsetzen. Er freue sich, dass die Gemeinde diesen Weg eingeschlagen habe und stimme grundsätzlich zu. Zugleich regt er an, klare Handlungsrichtlinien seitens der Verwaltung und des Gemeinderats zu formulieren. Die KIV solle sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren – die Vernetzung und Vermittlung von Kontakten – und ihre Schwerpunkte auf die Themen legen, die den größten und schnellsten Mehrwert für die Betroffenen bringen. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Stelle bis zum Ende der Projektlaufzeit befristet bleibt. So könne man der strukturellen Entwicklung Rechnung tragen, ohne sich dauerhaft festzulegen.
GR Veits führt aus, dass das Projekt ohnehin befristet sei und damit auch die Stelle automatisch befristet wäre. Er verweist auf den zuvor behandelten Tagesordnungspunkt zur Barrierefreiheit von Bushaltestellen und betont, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf vieler Betroffener vermutlich weit größer sei, als man allgemein annehme. Er wirbt ausdrücklich für Zustimmung. Jeder könne morgen in eine Situation geraten, in der Barrieren zum Problem werden. Der finanzielle Aufwand sei vergleichsweise gering, der Nutzen dagegen groß.
Frau Wagner betont abschließend, dass es ihr nicht um ihre persönliche Stundenaufstockung gehe. Als Sozialarbeiterin finde sie auch anderswo problemlos Arbeit. Ihr Anliegen sei, die Belange von Menschen mit Behinderung stärker in den Blick zu rücken. Diese seien ebenso Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, stießen aber in vielen Lebensbereichen auf Grenzen – etwa weil Geschäfte nicht barrierefrei seien oder es an Freizeit- und Sportangeboten fehle. Sie berichtet, dass Menschen sogar aus Landau an den inklusiven Sportangeboten in Wiesloch teilnehmen, weil es in der Region zu wenig Angebote gebe. Auch viele Spielplätze seien nicht inklusiv gestaltet, sodass Kinder mit Einschränkungen nicht mitspielen könnten. Hier gebe es noch viel zu tun, um echte Teilhabe zu ermöglichen.
GR Rupp erläutert, dass ihm als ehemaligem iSB-Beauftragtem die Thematik vertraut sei. Er kritisiert jedoch die Vorgehensweise und betont, dass Strukturen von unten nach oben wachsen sollten. Er bedauert die Abschaffung des Zivildienstes, da dadurch jungen Menschen der Zugang zu solchen Themen erschwert werde. Er unterstreicht, dass Inklusion in der Gemeinschaft passieren müsse und nicht von oben vorgegeben werden könne.
BM Förster weist darauf hin, dass, wenn eine bottom-up-Entwicklung nicht mehr funktioniere, eine übergeordnete Struktur von oben notwendig sei, um das Thema zu koordinieren.
FrauLichter betont, dass sie sich ehrenamtlich engagiert, da ihr das Thema persönlich am Herzen liegt. Als Mutter eines behinderten Sohnes habe sie zunächst angenommen, dass die Inklusion weiter fortgeschritten sei. Sie sieht Inklusion als dauerhafte Aufgabe und betont, dass vollständige, uneingeschränkte Inklusion unrealistisch sei. Ziel sei es, Strukturen zu schaffen, die Menschen befähigen, selbst für sich einzustehen. Sie weist darauf hin, dass nicht jeder dazu in der Lage ist, wodurch unbewusst wieder Ausschluss entstehe. Zudem verweist sie auf die Notwendigkeit barrierefreier Gebäude mit entsprechendem Katastrophenschutz. Sie wolle damit unterstreichen, dass das Thema sehr breit angelegt ist.
GRätin Stegmaier schlägt vor, die Aufgaben auf zwei Minijobs zu verteilen nach dem Motto „viele Schultern können viel tragen“.
Frau Wagner merkt an, dass durch den neuen Tarifvertrag nur noch drei Stunden/Woche im Minijob möglich wären, was zu wenig sei.
FrauLichter ergänzt, dass es sich um ein gesellschaftspolitisches Thema handelt und kein rein ehrenamtliches. Sie möchte sich weiterhin sehr gerne ehrenamtlich einbringen, wenn möglich auch mehr als bisher, ihre private Struktur lasse jedoch keine höhere zeitliche Belastung zu, weshalb sie im Ehrenamt bleiben wolle.
GRKleinert äußert Unverständnis für GR Rupps Äußerungen auch wenn er grundsätzlich die Entwicklung von unten nach oben unterstütze. Es sei jedoch ein Missverständnis, Inklusion bottom-up zu gestalten, da es ja darum gehe, Menschen zu befähigen, Strukturen selbst aufzubauen. Hierzu werde eine top-down-Struktur benötigt.
BM Förster schließt sich GR Kleinert an. Er betont, dass konsequentes Engagement für Inklusion allen zugutekomme. Der Gemeinderat solle dem Vorschlag nähertreten und in einem halben Jahr erneut im Ausschuss beraten, ist er weiter der Auffassung. Er hebt hervor, dass sich die Gemeinde Nußloch glücklich schätzen könne, noch über solch engagierte Ehrenamtliche zu verfügen, da andere Kommunen dies nicht in gleichem Maße hätten.
Ohne weitere Aussprache fasstder Gemeinderat sodann mit 10 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, Herb, Stegmaier, Molitor, Miltner, Seibert, BM Förster), 5 Nein-Stimmen (Baumeister, Rupp, Seemann, Lüll, Röser und einer Enthaltung (Kettemann) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat
- beschließt, die Stelle der Kommunalen Inklusionsvermittlung von einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) in eine sozialversicherungspflichtige 20%-Teilzeitstelle (7,8 Wochenstunden) umzuwandeln
- beauftragt die Verwaltung, die Stellenanpassung im Stellenplan sowie im Haushalt entsprechend umzusetzen.
| TOP 7 ─ Abwasserbeseitigung -Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren 2025 und 2026 |
Frau Wagner und Frau Lichter verlassen um 21:33 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
Pause: 21:33 Uhr – 21:38 Uhr
BM Förster begrüßt Herr Lanver von der Firma Allevo. Er führt aus, dass die vielen Investitionen im Abwasserbereich nun einmal auch reinvestiert werden müssen, weshalb eine Gebührenerhöhung unumgänglich sei. Er bittet Herrn Lanver darum, in Kürze über die Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zu berichten.
Herr Lanver bedient sich für seinen Sachvortrag einer Power-Point-Präsentation. Diese wird Inhalt der Niederschrift.
Herr Lanver erläutert, dass die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung auf den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes beruhe und der Gemeinderat als zuständiges Organ über die Höhe der Gebührensätze entscheide. Er führt weiter aus, dass die Kalkulation in die beiden Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser gegliedert sei und aufgrund der Einführung der doppischen Haushaltsführung wegen noch ausstehender, endgültiger Ergebnisse der vergangenen Jahre schwierig war. Herr Lanver betont, dass viele Kommunen vor dieser Problematik stünden. Um drohende Verfristungen zu vermeiden, seien nun für Nußloch die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt worden. Darüber hinaus weist Herr Lanver darauf hin, dass aufgrund dieser Tatsache die Gebührenanpassung zum 01.01.2025rückwirkend erfolge. Grundsätzlich könnten Gebührenzahler zwar auf die Bestandskraft bestehender Gebührensätze vertrauen, jedoch sei eine rückwirkende Erhöhung zulässig, sofern kein schutzwürdiges Vertrauen verletzt werde. Durch öffentliche Bekanntmachungen vom 27. November 2024 und 01. August 2025 seien die Gebührenzahler darüber informiert worden, dass die Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserbeseitigung in Bearbeitung sei und sich daraus gegebenenfalls eine Erhöhung ergeben könne. Dadurch sei der Vertrauensschutz aufgehoben und eine rückwirkende Anpassung der Gebührensätze zum 01. Januar 2025 rechtlich zulässig, so Herr Lanver weiter. Er erklärt mit Hilfe der Präsentation sodann die einzelnen Schritte der Gebührenkalkulation und teilt mit, dass sich nach Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse eine Schmutzwassergebühr von 3,10 Euro/m³ für 2025 und 2026 sowie für das Niederschlagswasser eine Gebühr von 1,36 Euro/m² für 2025 bzw. 1,13 m² für 2026 ergebe. Hinsichtlich der Vorauszahlungen für das Jahr 2025 erklärt Herr Lanver abschließend, dass diese im laufenden Jahr nicht mehr angepasst, sondern im Rahmen der Endabrechnung für das Jahr 2025 berücksichtigt würden.
GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion die Vorgehensweise mittrage.
GR Baumeister erkundigt sich, warum die Gebühren für das Niederschlagswasser so hoch ausfallen und ob dies auf eine andere Verteilung von Schmutz- und Niederschlagswasser im Vergleich zur letzten Kalkulation zurückzuführen sei.
Herr Lanver führt aus, dass dies zum großen Teil den Vorjahren geschuldet sei. Man müsse eine Unterdeckung aus den Jahren 2020 und 2021 ausgleichen, was zu den aktuellen Werten führe. Ohne diesen Ausgleich läge die Gebühr bei etwa 1,08 Euro. Die letzte Kalkulation habe Allevo vor 13 Jahren für die Gemeinde Nußloch erstellt, sodass er nicht wisse, wie dazwischen kalkuliert wurde.
GR Baumeister fragt, ob man für 2025 und 2026 den Durchschnitt der beiden Werte (1,36 Euro für 2025 und 1,13 Euro für 2026) ansetzen könne, damit die Bürger nicht durch hohe Abrechnungen belastet würden, da die Vorauszahlungen nicht angepasst seien, oder ob dies problematisch wäre. Herr Lanver erklärt, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Die Unterdeckung aus 2020 sei nur bis zum 31.12.2025 ausgleichsfähig. Hätte es andere Möglichkeiten gegeben, hätte er die Werte entsprechend verteilt und einen anderen Vorschlag gemacht.
BM Förster ergänzt, dass man die Unterdeckung im Jahr 2025 über den allgemeinen Haushalt ausgleichen könnte, wenn man die Unterdeckung akzeptiere. Für 2026 würde man jedoch nach dem Vorschlag von GR Baumeister die Gebühren erhöhen, wodurch ein Gewinn entstünde, was rechtlich wiederum nicht zulässig sei.
GR Veits berichtet, dass seine Fraktion eine ähnliche Idee wie GR Baumeister gehabt habe. Der große Investitionsaufwand in die Kläranlage lasse die Kosten steigen, wie bereits von BM Förster erwähnt, weshalb die Gebühren leider steigen. Die Kalkulation sei ein langer Prozess gewesen, der bei den Bürgern zu Missstimmung führen könnte, da sie für 2025 einen höheren Betrag zahlen müssten. Er hätte sich daher eine frühere Vorlage gewünscht und fragt, weshalb die Kalkulation so lange gedauert hat.
Herr Lanver erklärt, dass man versucht habe, die Ergebnisse endgültig zu erhalten. Viele Gemeinden hätten ähnliche Probleme und er habe noch nie so viele offene Projekte wie in diesem Jahr gehabt. Ihm sei jedoch bewusst, dass dies nur ein schwacher Trost für die Gemeinde Nußloch ist. Das Problem sei der Doppik geschuldet. Er könne jedoch nicht genau sagen, was noch gefehlt hat.
BM Förster ergänzt, dass der Wechsel in der Betriebsführung beim AZV ebenfalls zu einigen Themen geführt habe und auch Mitschuld an der verspäteten Kalkulation trage.
GR Veits fragt abschließend, warum der Beschlussvorschlag so aufgebläht sei.
Herr Lanver antwortet, dass die Beschlussvorlage von Allevo geliefert werde und alle Punkte enthalte, zu denen aus Sicht von Allevo ein Beschluss gefasst werden sollte. Dies empfehle er auch so.
GR Molitor betont, dass man eine gute Grundlage geschaffen habe, denn aus seiner Sicht, müssten Gebührenerhöhungen eindeutig belegbar sein. Er vermutet, dass in Zukunft weiter investiert werden müsse und die Gebühren dadurch weiter steigen werden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 19. September 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Lediglich der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen berücksichtigt.
2. Den vorgeschlagenen, teilweise rückwirkenden, Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht.
3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Anlage 1, Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt.
4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 %
modifizierte Mischwasserkanäle (SW, RW Str., RW Hof) 16,5 %
Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken 27,0 %
Kläranlagen 1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 25,0 %
modifizierte Mischwasserkanäle (SW, RW Str., RW Hof) 28,6 %
Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken 50,0 %
Kläranlagen 5,0 %
5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:SW NW
Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 %
modifizierte Mischwasserkanäle (SW, RW Str., RW Hof) 73,3 % 26,7 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW
Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 %
modifizierte Mischwasserkanäle (SW, RW Str., RW Hof) 80,0 % 20,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
6. Vorjahresausgleich
a) Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Kalkulationsjahr 2020 eine ausgleichpflichtige Überdeckung in Höhe von 139.988 €. Diese Überdeckung soll in den Bemessungszeitraum 2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem ergab sich im Kalkulationsjahr 2021 eine ausgleichpflichtige Überdeckung in Höhe von 114.267 €. Diese Überdeckung soll zu 15 %, somit 17.140 €, in den Bemessungszeitraum 2025 und zu 85 %, somit 97.127 €, in den Bemessungszeitraum 2026 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.
b) Im Niederschlagswasserbereich ergab sich in im Kalkulationsjahr 2020 eine ausgleichsfähige Unterdeckung in Höhe von -161.261 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation 2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem ergab sich im Kalkulationsjahr 2021 eine ausgleichsfähige Unterdeckung in Höhe von -74.477 €. Diese Unterdeckung soll in den Bemessungszeitraum 2026 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.
7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr
01.01.2025 bis 31.12.2025 3,10 €/m³
01.01.2026 bis 31.12.2026 3,10 €/m³
Niederschlagswassergebühr
01.01.2025 bis 31.12.2025 1,36 €/m²
01.01.2026 bis 31.12.2026 1,13 €/m²
8. Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß Anlage 2 zu. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.
| TOP 8 ─ Freizeitgebiet Wiesenweg (Jugendplatz) - Allgemeine Infos zum Bautenstand - Vorschläge für Namensgebung Freizeitgebiet und Gebäude - Nutzungsordnung Freizeitgebiet und Gebäude - Auftragserteilungen Gebäude (Rohbau, Schrägdach, Flachdach, Fenster) |
Herr Lanver verlässt um 22:09 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
BM Förster erklärt BM Baumeister für diesen TOP als beauftragter Architekt für befangen. Er bittet ihn, vom Ratstisch abzurücken und dafür am Besuchertisch Platz zu nehmen, um als Architekt den aktuellen Planungsstand vorzustellen und für etwaige Fragen zur Verfügung zu stehen. Er informiert weiter, dass er GR Baumeister nur zu den Beschlusspunkten eins und zwei für befangen hält und wolle ihn bei der Namensgebung mitberaten lassen.
Architekt Baumeister erläutert anhand der Vorlage den aktuellen Stand der Planung. Er führt insbesondere aus, dass das Projekt „Freizeitgebiet Wiesenweg“ planmäßig voranschreiten würde. Die Arbeiten an der Außenanlage hätten bereits im Frühjahr 2025 begonnen und würden termingerecht verlaufen. Bauablaufbedingt seien zwei Bauabschnitte gebildet worden. Der erste Bauabschnitt umfasse die Garten- und Landschaftsbauarbeiten über den gesamten Baubereich, ausgenommen das direkte Baufeld des Partyhauses und solle noch Ende 2025 fertiggestellt werden. Der zweite Bauabschnitt betreffe das Partyhaus selbst sowie den direkt angrenzenden Außenbereich, der nach Fertigstellung des Gebäudes abgeschlossen werden solle. Weiter führt Architekt Baumeister aus, dass für diesen Bauabschnitt bereits erste Ausschreibungen stattgefunden haben, über deren Vergabe in der Sitzung entschieden werden solle. Geplant sei ein Baubeginn im Oktober, die Gebäudehülle solle noch bis Ende 2025 geschlossen werden. Daher seien zunächst alle Gewerke ausgeschrieben worden, die für das Erstellen und Schließen der Gebäudehülle erforderlich seien, teilt Architekt Baumeister weiter mit. Für die Rohbauarbeiten hätten sich sechs Firmen beteiligt, das wirtschaftlichste Angebot habe die Firma Josef Stapf Bau GmbH aus Nußloch mit 101.496,65 Euro brutto unterbreitet, seine Kostenschätzung habe bei 110.357 Euro brutto gelegen. Weiter informiert er, dass für die Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten am Schrägdach zwei Firmen Angebote eingereicht haben, wobei das wirtschaftlichste Angebot die Firma Holzbau Damm GmbH aus Heidelberg mit 45.289,75 Euro brutto vorgelegt habe. Seine Kostenschätzung habe bei 37.534 Euro brutto gelegen, so Architekt Baumeister weiter. Für die Flachdach- und Klempnerarbeiten hätten ebenfalls zwei Firmen Angebote abgegeben, wobei auch hier das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Holzbau Damm GmbH mit 26.149,05 Euro brutto stamme. Die Kostenschätzung hierfür habe bei 23.372 Euro brutto gelegen. Für die Aluminiumfenster und -türen haben sich laut Architekt Baumeister vier Firmen beteiligt, das wirtschaftlichste Angebot habe die Metallbau Machauer GmbH aus Waghäusel-Wiesental mit 27.737,41 Euro brutto unterbreitet. Seine Kostenschätzung habe bei 36.003 Euro gelegen. Er führt weiter aus, dass bei den Kunststofffenstern eine freihändige Vergabe stattgefunden habe. Von fünf angefragten Firmen habe jedoch nur die Firma Fensterbau Filsinger aus Baiertal ein Angebot über 10.373,23 Euro brutto eingereicht, die Kostenschätzung habe bei 10.723 Euro brutto gelegen. Architekt Baumeister weist darauf hin, dass für die Folgegewerke wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Innenausbau zeitnah die Ausschreibungsunterlagen erstellt und sukzessive auf den Markt gebracht würden. Ziel sei es, das Partyhaus und das Gesamtareal im Frühjahr 2026 fertigzustellen.
GR Kleinert erkundigt sich, wie es zustande komme, dass die 61.000 Euro überplanmäßig genehmigt werden müssen.
BAL Leyk erklärt, dass für 2025 ein Ansatz von 150.000 Euro vorgesehen gewesen sei. Nur wenn alle Gewerke noch in 2025 abgerechnet würden, würde der Ansatz für dieses Jahr überschritten. Er betont, dass es sich nicht um eine tatsächliche Kostensteigerung handle, sondern um eine Verschiebung durch den Jahreswechsel. Die Kosten würden sonst erst 2026 anfallen.
BM Förster weist darauf hin, dass neben dem Beschluss über die Auftragsvergaben und die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben auch das Thema der Namensgebung zu behandeln sei. Die Verwaltung habe für das Außengelände den Namen „Treffpunkt Wiesenweg“ vorgesehen. Für das Gebäude selbst sei der Name „Hütte am Treffpunkt Wiesenweg“ angedacht. BM Förster bringt zudem die Alternative ein, die Bevölkerung in die Namensfindung einzubeziehen und einen entsprechenden Aufruf zu starten. Als Anreiz solle der Gewinner das Partyhaus einmalig kostenlos nutzen können.
GRätin Herb begrüßt, dass deutliche Fortschritte erzielt würden und das Projekt insgesamt voranschreite. Sie regt an, die Jugendlichen nochmals einzubeziehen und durch einen öffentlichen Aufruf zu beteiligen, sodass das Projekt, das 2018 mit Jugendbeteiligung begonnen habe, auch entsprechend abgeschlossen werde.
GR Baumeister erklärt, dass die Fraktion LLisN dies ähnlich sehe.
GR Kleinert stimmt ebenfalls zu und betont, dass insbesondere die Möglichkeit für die Jugendlichen, mitzureden, die Identifikation mit dem Gebiet nochmals stärken würde.
GR Molitor führt aus, dass der Bedarf nach solch einem Gelände und einer Möglichkeit zum Feiern bestehe, da die Bürgerschaft immer wieder nachfrage, was gebaut werde und ab wann eine Nutzung möglich sei.
BAL Leyk teilt abschließend mit, dass man sich bereits jetzt Gedanken über eine Nutzungsordnung machen sollte. Das Gebäudemanagement werde hierzu noch eine separate Vorlage für den Gemeinderat ausarbeiten, die Mitglieder des Rates sollten sich jedoch schon einmal zu den in der heutigen Vorlage aufgeführten Punkten Gedanken machen.
BM Förster teilt mit, dass er die Abstimmung aufgrund der Befangenheit von GR Baumeister getrennt vornehmen wird. Über die Punkte eins und zwei werde er zusammen und über Punkt drei separat abstimmen lassen.
Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgende Aufträge zu erteilen:
- Gewerk Rohbau: Firma Stapf aus Nußloch für 101.496,65 Euro brutto
- Gewerk Zimmerer: Dachdecker und Klempner: Firma Damm aus Heidelberg für 45.289,75 Euro brutto
- Gewerk Flachdach und Klempner: Firma Damm aus Heidelberg für 26.149,05 Euro brutto
- Gewerk Aluminiumfenster: Firma Machauer aus Waghäusel für 27.737,41 Euro brutto
- Gewerk Kunststofffenster: Firma Filsinger aus Baiertal für 10.373,23 Euro brutto
2. Der Gemeinderat genehmigt mit 15 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) die überplanmäßigen Ausgaben für die obengenannten Gewerke in Höhe von aktuell ca. 61.000 Euro brutto
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Namensgebung einen öffentlichen Aufruf zu starten. Als Anreiz wird ein Gutschein für die Mietkosten des Partyraums ausgelobt.
| TOP 9 ─ Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch (AHW) - Turnusmäßige Festlegung des Kostenanteils für die Einleitung der Abwässer des Ortsteils Maisbach für den Zeitraum 01.01.2026-31.12.2030 |
BM Förster erläutert, dass die Gemeinde Nußloch mit dem Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch (AHW) für die Abwasserbeseitigung im Ortsteil Maisbach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen hat, wonach sich der Verband bereiterklärt, die Abwässer des Ortsteils Maisbach über das bestehende Kanalnetz des Verbands der Verbandsanlage zuzuführen und dort zu klären. Im Gegenzug beteilige sich die Gemeinde anteilig an den Finanzkosten für die Kläranlage und dem Kanalnetz vom Anschluss des Kanalnetzes des Ortsteils Maisbach an den Verbandskanal bis zur Kläranlage ohne die Regenbehandlungsanlagen. Die Berechnung erfolge auf Basis von Einwohnergleichwerten und Schmutzfracht. Er führt aus, dass die jährliche Festsetzung des Beteiligungssatzes alle fünf Jahre erfolgen müsse und die nächste Festschreibung zum 01.01.2026 anstehe. Eine Änderung des Satzes sei nicht vorgesehen, da sich die bestehende Regelung als praktikabel erwiesen habe und auch der Verband keine Anpassung vorsehe. Damit werde die Entsorgungssicherheit in Maisbach weiterhin gewährleistet.
Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 15 Ja-Stimmen (Veits während der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung des unveränderten Beteiligungssatzes gemäß § 6 Abs. 1b) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 zu.
| TOP 10 ─ St. Josef-Kindergarten - Umgestaltung unterer Spielbereich - Vorlage der Zusatzkosten - Genehmigung überplanmäßiger Mittel für Gemeindezuschuss an kath. Kirche |
BM Förster erklärt, dass im katholischen St. Josef-Kindergarten der Spielbereich des unteren Hofs neugestaltet worden ist. Die Arbeiten habe der Spielgerätehersteller Wissmeier aus St. Leon-Rot ausgeführt. Während der Umsetzung seien einige Punkte aufgetreten, die unweigerlich zu Mehrkosten geführt hätten; die detaillierte Darlegung sei im nichtöffentlichen Sitzungsteil erläutert worden. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde Nußloch die Maßnahme zu 75 % gefördert habe, während die katholische Kirche 25 % der Kosten trage. Der Mehraufwand und die erforderlichen Zusatzmaßnahmen führten zu Mehrkosten in Höhe von rund 20.000 Euro für die Gemeinde. Die Verwaltung empfehle, diese Mittel überplanmäßig noch im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
Es ergehen keine Wortmeldungen.
Der Gemeinderat fasst sodann mit 15 Ja-Stimmen (Veits während der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschuss für die Neugestaltung des Spielbereichs im unteren Hof des St. Josef-Kindergartens von 67.500 Euro um ca. 20.000 Euro zu erhöhen. Diese Mittel sollen überplanmäßig noch in 2025 zur Verfügung gestellt werden.
| TOP 11 ─ Baumscheiben Friedrich-Ebert-Straße - Beauftragung Tief- und Straßenbau |
BM Förster erläutert, dass in der Friedrich-Ebert-Straße vor einiger Zeit drei Bäume entfernt werden mussten, da die Größe und das Volumen der Baumbeete relativ klein waren. Dadurch konnten sich die Bäume nicht entwickeln und es kam zusätzlich zu Schäden am angrenzenden Pflaster, führt BM Förster weiter aus. Die Verwaltung habe nun neue Standorte für die Nachpflanzung vorgesehen, da unter den ursprünglichen Baumstandorten Leitungen verlaufen. Unter Berücksichtigung von Parkplätzen, Grundstückszufahrten und Versorgungsleitungen könnten so wieder drei Bäume gepflanzt werden. Für die Umsetzung seien Tief- und Straßenbauarbeiten erforderlich, einschließlich Rückbau der alten Baumscheiben, Wiederherstellung der Pflasterrinne und Behebung von Straßenschäden. Dabei sei auf maximale Wirtschaftlichkeit geachtet worden, teure Speziallösungen seien verworfen worden, betont BM Förster. Die Größe der neuen Baumscheiben sei so bemessen, dass die Bäume ausreichend Raum zum Wurzelwachstum hätten und Schäden an Straße oder Gehweg vermieden würden. Das wirtschaftlichste Angebot für die Arbeiten liege bei 31.366,26 Euro brutto. Die Neupflanzung der drei Bäume solle direkt im Anschluss an die Bauarbeiten durch die Gemeindegärtnerei erfolgen, wobei standortbezogen unterschiedliche, klimaverträgliche und ökologisch geeignete Baumarten gewählt würden. Die Maßnahme sei für Oktober 2025 mit einer Ausführungszeit von rund drei Wochen geplant. BM Förster betont abschließend, dass vor Ort nochmals nach der genauen Betroffenheit der einzelnen Grundstücke geschaut werde.
Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 15 Ja-Stimmen (Veits während der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Erneuerung der Baumbeete in der Friedrich-Ebert-Straße.
- Den Auftrag der Tiefbauarbeiten an die Firma Johann Schön und Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer zum Angebotspreis von 31.366,26 Euro brutto zu vergeben.
| TOP 12 ─ Sanierung der Festhalle mit Hallenbad - Auftragsvergabe Erneuerung Hubboden |
BM Förster erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass der Gemeinderat im Januar 2025 die Erneuerung des 60 Jahre alten Hubbodensystems im Hallenbad beschlossen habe. Die Verwaltung habe sich seither über verschiedene Systeme informiert und sei davon überzeugt, dass der Spirallift der Firma Bodan Schwimmbadbau das am besten geeignetste System darstelle. Das System sei bereits bei der Sanierung des Hallenbads Plankstadt erprobt worden, Fachingenieure für Schwimmbadtechnik seien ebenfalls davon überzeugt. Er führt aus, dass eine Direktvergabe möglich sei, da die Firma Bodan das Patent innehabe und die Verwaltung bereits eine Markterkundung durchgeführt habe. Der Spirallift ermögliche die Weiterverwendung der GFK-Platten, des Stahltragegerüsts und des vorhandenen Hubzylinders, wodurch aufwändige Ausbauarbeiten entfallen würden. BM Förster betont, dass nicht der Preis ausschlaggebend für die Empfehlung sei, sondern die Vorteile des Antriebs in Bezug auf Unterhaltungsaufwand, Langlebigkeit und den Einsatz des Unterwasserreinigungsgeräts. Der Einbau des neuen Antriebssystems sei in den Sommerferien 2026 geplant, wobei die Schließzeit während der Ferien nur um wenige Wochen verlängert werden müsse. Die Einschränkungen für die Nutzer würden hierdurch möglichst gering gehalten, so BM Förster weiter. Die Finanzierung könne über das Förderprogramm IVS Sportstätten erfolgen, mit einer Effektivförderquote von 54 %. BM Förster weist abschließend darauf hin, dass dir Verwaltung um eine mögliche Verlängerung des Förderzeitraums über den 30.04.2027 hinaus sehr bemüht sei.
GR Rupp erkundigt sich, ob der neue Hubboden, wie bereits schon einmal von der Verwaltung beschrieben, vollständig nach oben gefahren werden könne, um Energie zu sparen.
BAL Leyk bestätigt, dass der Boden tatsächlich ganz nach oben gefahren werden könne. Die Energieeinsparung falle jedoch geringer aus als ursprünglich angenommen.
GR Baumeister führt aus, dass es wichtig sei, nochmals zu betonen, warum der Austausch des Systems nun notwendig werde. Die Gemeinde investiere 212.000 Euro in das Lehrschwimmbecken, während andere Kommunen ihre Bäder schließen müssen. Zwar wäre der alte Stempel grundsätzlich noch nutzbar gewesen, doch durch einen Schaden, der im Zuge der Sanierung von einer Firma verursacht wurde, sei ein Austausch nun zwingend erforderlich.
Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Firma Bodan Schwimmbadbau aus Kressbronn mit der Erneuerung des Hubbodenantriebssystems zum Angebotspreis von 212.211,95 Euro brutto zu beauftragen.
| TOP 13 ─ Gemeindeentwicklungskonzept „Nußloch 2035“ - Aktueller Umsetzungsstand |
BM Förster bittet den Gemeinderat darum, den aktuellen Umsetzungsstand des GEK 2035 zur Kenntnis zu nehmen und verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage. Er hebt einige Bereiche hervor, bei denen man zentrale Fortschritte erkennen könne:
Im Bereich Wohnen, Bauen und Ortsbild habe sich im vergangenen Jahr viel getan. Der Baustart bei der Kaiserstraße 16 markiere einen wichtigen Meilenstein bei der Schaffung von sozialverträglichen Mietwohnungen, ebenso der fortschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Installation einer PV-Anlag auf dem Dach der Bücherei sei abgeschlossen und die Installation auf dem Bauhofdach solle noch in diesem Jahr realisiert werden. Im Bereich Mobilität habe das Untersagen des Gehwegparkens zu einer deutlichen Verbesserung der Situation für Fußgänger geführt. Mit dem neuen Linienbündel im ÖPNV,dem On-Demand-Verkehr und dem Anschluss an das Walldorfer Schulzentrum seien weitere wichtige Schritte für eine zeitgemäße Verkehrsentwicklung erfolgt, führt BM Förster weiter aus. Auch im Bereich Grün- und Freiflächen habe sich einiges bewegt. Durch die Einstellung von Herrn Schwabbaur als Naturschutzwart seien zahlreiche Impulse für den Natur- und Landschaftsschutz gesetzt worden. Weiter geht BM Förster auf das Themenfeld Soziales, Bildung und Freizeit ein und erklärt, dass der Bau der Schillerschule und die Aufstockung der Lindenschule entscheidende Projekte seien, die sich auf einem guten Weg befänden. Zudem befinde sich der neue Jugendplatz bereits in der Fertigstellung. Im Bereich Wirtschaft und Versorgung schreite der Glasfaserausbau weiter voran. Abschließend berichtet er, dass die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing derzeit neu strukturiert würden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 14 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 14.1 – Behandlung der Themen „Entwicklung Abendmarkt“ und „Gewerbeleitsystem“
GR Molitor weist darauf hin, dass der Wirtschaftsförderungsausschuss laut Sitzungskalender in diesem Jahr nicht mehr zusammenkomme. Er bittet daher darum, die Themen „Entwicklung Abendmarkt“ und „Gewerbeleitsystem“ in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu behandeln.
BM Förster nimmt dies zur Kenntnis und erklärt, dass sich die Verwaltung entsprechend darum kümmern werde.
TOP 14.2 – Sperrung Massengasse zwischen Kurpfalzstraße und Fröbelstraße
GR Lüll erkundigt sich nach dem Grund für die Sperrung der Massengasse.
BM Förster erläutert, dass diese im Zusammenhang mit der Erschließung des Friedrich-Bonhoeffer-Quartiers auf dem Gelände der evangelischen Kirche stehe.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
| TOP 15 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
TOP 15.1 – Aufhebung Sperrung Walldorfer Straße
BM Förster informiert, dass die Walldorfer Straße ab morgen wieder befahrbar sei.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.2 – Gratulationen
Abschließend gratuliert BM Förster den Gemeinderäten Rupp und Seemann nachträglich zum Geburtstag.
Der Räterund gratuliert ebenfalls.