Aktuelles in Nußloch
Sitzung vom 05.11.2025
Erstelldatum21.11.2025
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
| TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Christian Miltner und GR Martin Rupp zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
| TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
TOP 2.1 – Nächtliche Beleuchtung Schillerschule
Peter Herb, Hauptstraße 75, merkt an, dass die Schillerschule nachts des Öfteren vollständig beleuchtet sei. Er fragt, warum dies so ist und spricht den damit verbundenen Stromverbrauch an, der in seinen Augen vermeidbar sei.
BM Förster sagt zu, der Sache nachzugehen. Er weist darauf hin, dass immer wieder Veranstaltungen oder VHS-Kurse im Gebäude stattfinden, die eine Beleuchtung erforderlich machen könnten.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.2 – Fragen zum Holzeinschlag
Jens Klettenheimer, Römerstraße 43, möchte in Erfahrung bringen, wie viel Festmeter Brennholz durch Nußlocher Haushalte bestellt wurden und ob es Erfahrungsberichte zum Einsatz vom Rückepferd gibt. Außerdem erkundigt er sich, ob diese Form der Holzernte erneut vorgesehen sei.
BM Förster verweist darauf, dass die anwesenden Förster im entsprechenden Tagesordnungspunkt näher darauf eingehen werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 01.10.2025 (Nr. 11/2025) - Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils - Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil |
Es ergehen keine Wortmeldungen. Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.
| TOP 4 ─ Forst - Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) für das Forstwirtschaftsjahr 2026 |
BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Reinhard und Schweigler. Er bedankt sich für die geleistete Arbeit im vergangenen Forstwirtschaftsjahr und die vorausgegangene Waldbegehung, die abermals sehr lehrreich gewesen sei. Er übergibt das Wort sodann zur Vorstellung des Betriebsplans 2026 sowie zur Erläuterung des diesjährigen Holzeinschlags das Wort an die beiden Herren.
Herr Schweigler erläutert anhand der Präsentation, die diesjährigen Einschlagzahlen im Gemeindewald und stellt sie den Zahlen der vorangegangenen Jahre gegenüber. Der Holzeinschlag erfolge, wie in den vergangenen Jahren, in erster Linie aus Gründen der Verkehrssicherung und der Waldpflege und orientiere sich am Leitbild. Ein Thema, das derzeit den Forst beschäftige, sei das Eschentriebsterben. Durch einen eingeschleppten Pilz lasse sich die Standfestigkeit vieler Eschen nicht mehr zuverlässig einschätzen, weshalb gefährdete Bäume konsequent entnommen werden müssten. In den letzten Jahren habe es mehrere Unfälle im Forstbezirk gegeben, die diese Vorgehensweise unterstreichen. Weiter führt Herr Schweigler aus, dass die Gemeinde Nußloch am Förderprogramm des Bundes zum „Klimaangepassten Waldmanagement“ teilnimmt. Im Rahmen eines Audits sei nun überprüft worden, ob die elf Förderkriterien (u. a. Erhalt von Habitatbäumen, die Anreicherung von Totholz oder der Verzicht auf Pestizide) eingehalten werden. Nach aktuellem Stand erfülle der Gemeindewald alle Vorgaben, sodass die Fördermittel auch künftig gesichert seien.
Herr Reinhard stellt den Forsthaushalt für 2026 vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten für den Gemeindewald Nußloch. Er erläutert zunächst die Einnahmeseite des Forsthaushalts. Er erklärt, dass die geplanten Einnahmen auf der Grundlage eines Einschlags von 1.200 Erntefestmetern kalkuliert sind, wobei er anmerkt, dass der Markt für Industrieholz, besonders für Buche, aktuell nicht gut ist und auch die Nachfrage nach Brennholz weiterhin nur gering sei. Da hingegen der Markt für Nadelholz, so Herr Reinhard weiter, ununterbrochen stark ist, wird der Fokus in diesem Erntewinter darauf gelegt. Ca. 400-500 Erntefestmeter Nadelholz seien geplant. Er zeigt die geplanten Einschlagbereiche anhand der Präsentation auf. Herr Reinhard führt weiter aus, dass zusätzliche Einnahmen durch Leistungen für Dritte, wenn die Forstarbeiter in anderen Gemeinden tätig sind sowie der inzwischen bewehrte Einsatz der Forstarbeiter über die Sommermonate im Friedhof generiert würden. Weiter informiert Herr Reinhard, dass man durch den Wechsel von Forstarbeiter Kuntzsch in die Gärtnerei einen neuen Mitarbeiter hat finden müssen. Herr Dortants habe inzwischen die Arbeit hier in Nußloch aufgenommen und mache einen sehr guten Eindruck. Zur Frage von Herrn Klettenheimer unter TOP 2 gibt Herr Reinhard Auskunft, dass in diesem Jahr kein Einsatz von Rückepferden vorgesehen sei. Dies liege ausschließlich an der Stärkeklasse der einzuschlagenden Bäume, die sich für den Pferdeeinsatz nicht eigne. Grundsätzlich habe sich die Kombination aus Pferd und Maschine im vergangenen Jahr jedoch sehr bewährt. Die Mehrkosten, die der Einsatz des Pferdes mit sich gebracht habe, seien dem Waldbestand zugutegekommen. Er betont, dass er weiterhin ein Befürworter des Pferdeeinsatzes sei – dort, wo es die Baumstärken zulassen. Zur Höhe der bestellten Brennholzmenge führt Herr Reinhard aus, dass in diesem Jahr rund 223 Festmeter Brennholz von Nußlocher Haushalten bestellt worden seien. Die Nachfrage sei derzeit gering, da viele Bürgerinnen und Bürger noch gut bevorratet seien – eine Entwicklung, die auch in anderen Gemeinden beobachtet werde. Abschließend stellt er klar, dass kein Holzeinschlag erfolgen werde, wenn der Markt die Abnahme nicht hergebe.
Die verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
Der Räterund bedankt sich bei Herrn Schweigler und Herrn Reinhard für ihre geleistete Arbeit im Wald, die lehrreiche Waldbegehung und für die heutige Präsentation. Die Herren werden gebeten, den Dank auch an die Forstrotte weiterzugeben.
GR Röser erkundigt sich, wie viele Eschen voraussichtlich entnommen werden müssen.
Herr Schweigler schätzt, dass es etwa 50 Festmeter sein könnten und führt aus, dass Eschen im Nußlocher Wald relativ selten vorkommen und daher nur ca. ein bis zwei Prozent des Bestands ausmachen. Andere Gemeindewälder seien daher deutlich stärker betroffen.
GR Röser fragt, ob der Ersatz der entnommenen Bäume durch Naturverjüngung erfolgen wird. HerrReinhard bestätigt dies und erläutert, dass in Wegnähe alle Eschen entnommen würden. Steht ein Baum jedoch mittendrin, dürfe er stehen bleiben, es sei denn, in der Nähe werde ein Hieb durchgeführt; dann sei es zu gefährlich. Umgefallene Bäume inmitten des Bestands würden als Biotop gekennzeichnet.
Weiter betont GR Röser, dass sich die Deckelung des Einschlags auf maximal 1.200 Festmeter pro Jahr bewährt habe und ergänzt, dass die Handhabung dem Leitbild entspreche. Weiter betont er, dass der CDU-Fraktion der Nußlocher Wald den dafür erforderlichen Zuschuss wert ist. Erfreulich sei dennoch, dass man sich in diesem Jahr zahlenmäßig auf einem guten Weg befinde, da der Zuschussbedarf gesunken sei.
GR Baumeister erläutert, dass sich seine Fragen auch auf das Eschentriebsterben bezogen hätten, diese jedoch von GR Röser vorweggenommen worden seien. Bei der Waldbegehung habe man sich auf Naturverjüngung und die dazu notwendige Pflege konzentriert, die sehr aufwendig sei, die Pflanzen aber dafür sehr gut gedeihen. Positiv zu sehen sei auch, dass die Pflanzen, die 2021 vom Gemeinderat gepflanzt wurden, ebenfalls gut angewachsen seien. Im Jahr 2023 habe man durch zufällige Nutzung die maximale Festmeterzahl überschritten, dies aber in den darauffolgenden Jahren kompensiert, führt GR Baumeister weiter aus. Seit mehreren Jahren bestünde ein Zuschussbedarf, welcher sich jedoch aktuell reduziere, was erfreulich sei. Das Minus nehme die LLiSN-Fraktion gerne für den Nußlocher Wald in Kauf, der als Erholungswald wichtig für die Bürgerschaft sei. Vergleiche man dies mit den Kosten für die Pflege der Grün- und Erholungsflächen im Ort, sei der Aufwand marginal, so GR Baumeister abschließend.
GR Kleinert betont, dass der Zuschussbedarf von der Fraktion B´90/Die Grünen nicht hinterfragt würde. Im Gegenteil, man stehe voll und ganz dahinter. Er zeigt sich überrascht über die Zahl von 2.200 Habitatbäumen, da er eine andere Zahl im Kopf gehabt habe. Weiter fragt er, ob der Einsatz des Pferdes einmalig gewesen sei oder mehrfach erfolgte und ob die 223 Festmeter Brennholz ausschließlich von Nußlocher Haushalten bestellt worden sind.
KAL Einsele erwidert, dass die bestellte Brennholzmenge nur an Nußlocher vergeben wird, beschränkt auf fünf Festmeter pro Haushalt, es sei denn, es werde nachweislich ausschließlich mit Holz geheizt; dann seien zehn Festmeter möglich.
Herr Reinhard erläutert auf die Frage nach der Anzahl an Habitatbäumen, dass fünf Habitatbäume pro Hektar gefordert waren. Beim Waldsportplatz seien viele abgebrochene Bäume markiert worden, sodass sich die Anzahl mühelos erhöht habe, was beim Audit sehr positiv bewertet worden sei. Zum Einsatz des Pferdes führt er aus, dass im letzten Jahr ein recht großer Hieb im Hirschberg mit 250 Festmetern mit dem Pferd durchgeführt wurde, sowie ein kleinerer Hieb am Blockhüttenweg/Wieslocher Weg. Der nun geplante Hieb im Ringweg sei aufgrund der Holzstärke nicht für das Pferd geeignet. Ein weiterer Grund, dass das Pferd in diesem Einschlagwinter voraussichtlich nicht zum Einsatz komme, sei der geringe Brennholzbedarf, der eher für eine schonende Ernte mit einem Pferd geeignet sei. Herr Reinhard erläutert, dass der Einsatz des Pferdes 55 Euro pro Stunde koste, was angesichts des Aufwands des Besitzers nicht teuer sei.
GR Molitor gratuliert Herrn Reinhard zum Dienstjubiläum. Er hebt hervor, dass bei der Waldbegehung der Fokus auf der Jungsbestandspflege gelegen habe und man sich von der guten Arbeit habe überzeugen können. Die SPD-Fraktion gehe mit der Planung. Der Wald sei ein Ort der Begegnung und ein Naherholungsgebiet; daher nehme man den Zuschussbedarf gerne in Kauf.
Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) nach Anlage 2 für das Forstwirtschaftsjahr 2026 nach § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes zu.
| TOP 5 ─ Bebauungsplan "Neuer Berg, 13. Änderung" - Billigung des Planentwurfs - Offenlagebeschluss |
Herr Reinhard und Herr Schweigler verlassen die Sitzung um 19:28 Uhr und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
GR Röser erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
BM Förster informiert, dass Herr Ettner, im Rathaus zuständig für das Baurecht, heute anwesend ist und den Planentwurf vorstellen wird. Er erläutert, dass ein Innenentwicklungskonzept vorliege und man daher nach und nach alte Bebauungspläne überarbeiten wolle, um eine moderate Innenverdichtung zu ermöglichen. Das aktuell baurechtlich zu überarbeitende Plangebiet sei so groß, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro und dem Gemeinderat eine Ortsbegehung durchgeführt habe, die sich als sehr sinnvoll erwiesen habe. Gerade wegen der unterschiedlichen Höhenlagen innerhalb des Gebiets sei die Inaugenscheinnahme vor Ort und nicht nur auf dem Papier wertvoll für die zuvor am 30.09. stattgefundene Vorberatung im TUK gewesen, bei der die wesentlichen Eckdaten festgelegt worden sind. BM Förster übergibt für die Vorstellung dieser Eckdaten das Wort an Herrn Ettner.
Herr Ettner stellt mithilfe einer Power-Point-Präsentation die wesentlichen Inhalte des Planentwurfs vor. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. Zunächst geht er auf die Planungsziele ein und führt aus, dass sich die Bebauung in Art und Maß in die Umgebung einfügen und der Gebäudebestand behutsam erhalten und weiterentwickelt werden soll, um eine maßvolle Verdichtung zu ermöglichen. Ziel der Überarbeitung sei die Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer moderaten Innenentwicklung unter Berücksichtigung des Gemeindeentwicklungskonzepts, des Innenentwicklungskonzepts und des Hitzeaktionsplans. Zudem sollen die insgesamt 125 bereits erteilten Befreiungen in die Planung mit einfließen, angemessene Wohnverhältnisse durch Aktualisierung des Schallschutzes gewährleistet und die bisherigen schriftlichen und zeichnerischen Festsetzungen vereinfacht und neu gefasst werden. Herr Ettner erläutert, dass bei der vertieften Untersuchung zunächst die Schwerpunkte auf die festgesetzten und tatsächlichen Grundflächenzahlen, Gebäudehöhen sowie die maximal zulässigen Wohneinheiten gelegt worden seien. Er führt im Wesentlichen aus, dass künftig Firsthöhen von 9,00 m bzw. 11,50 m ab Oberkante Straße zulässig sein sollen. Dabei würden die topografischen Gegebenheiten berücksichtigt. Neu sei das Vorgehen, die maximale Gebäudehöhe mittels Höhen über NN festzusetzen. Die neuen Firsthöhen sollen die Schaffung eines weiteren Vollgeschosses oder den Ausbau des Dachgeschosses zur Gewinnung von Wohnraum ermöglichen, so Herr Ettner weiter. Darüber hinaus informiert er über den neuen Festsetzungsvorschlag für die maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude.
Demnach sollen die zulässigen Wohneinheiten im östlichen Bereich auf maximal drei Wohneinheiten je Gebäude erhöht und die Ausweitung der Bereiche der unbegrenzten Wohneinheiten in Richtung Osten vollzogen werden. Abschließend geht Herr Ettner noch auf den Bestandsschutz bezüglich der Höhenlage ein.
BM Förster führt aus, dass Firsthöhe und Wohneinheiten wahrscheinlich die einzigen eventuell strittigen Themen sein werden bei der heutigen Beratung. Er berichtet, dass nach Berechnungen 117 Wohneinheiten geschaffen werden könnten, wenn alle die Möglichkeit zur Erweiterung nutzen würden.
GR Petri erklärt, dass die CDU-Fraktion bei drei Wohneinheiten bleiben wolle. Er merkt weiter an, dass der Bebauungsplan für das Gebiet gültig bleibe, bis die endgültige Änderung beschlossen sei.
GR Baumeister spricht sich dafür aus, den vorgeschlagenen Planentwurf so zu veröffentlichen. Innerhalb der LLiSN-Fraktion sei man sich jedoch bezüglich der Wohneinheiten nicht einig, da einige Mitglieder auch eine Erhöhung auf vier Wohneinheiten befürworten. Er persönlich hält die Begrenzung auf drei Wohneinheiten für sinnvoll, insbesondere wegen der Parksituation und des zusätzlichen Verkehrs. Die Fraktion stelle dennoch den Antrag, auf vier Wohneinheiten zu erhöhen. Er weist darauf hin, dass jetzt erst die Beteiligung beginne und man gespannt sei, welche Anmerkungen noch eingehen werden.
GR Veits teilt mit, dass er sich nach der Herleitung der Firsthöhen von 9,00 bzw. 11,50 m erkundigen wollte, merkt aber an, dass Herr Ettner dies bereits in der Präsentation gut erklärt habe. Außerdem interessiert ihn, wie viele Wohneinheiten durch eine Erhöhung der Firsthöhe um einen Meter entstehen würden und ob dies überhaupt bedeutsam sei. Hinsichtlich der Dachbegrünung weist er darauf hin, dass es im Gebiet einige Flach- und Pultdächer gebe, die sich für eine Dachbegrünung eignen würden. Bezüglich der PV-Pflicht in Baden-Württemberg informiert er, dass eine Kombination von PV und Begrünung möglich sei.
Herr Ettner erklärt, dass nicht genau gesagt werden könne, wie sich eine Abweichung um einen Meter auswirke. Über den empfohlenen 11,5 m liege nur sehr wenig Bestandsbebauung, weshalb das Bauen mit 11,5 m Firsthöhe im Gebiet grundsätzlich gut verträglich sei. Bei der Dachbegrünung habe man sich am Gemeindeentwicklungskonzept orientiert. Demnach sei in zweiter Reihe Begrünung vorgesehen, in erster Reihe jedoch nicht verpflichtend, teilt Herr Ettner weiter mit.
GR Veits führt aus, dass das grundsätzliche Ansinnen des Räterunds sei, das Ortsbild nicht über Gebühr zu verändern. Ziel des Innenentwicklungskonzepts sei, Wohnraum zu schaffen, ohne nach außen zu wachsen und ohne zu viel Flächenversiegelung. Man habe beim vorgelegten Planentwurf eine gute Balance hinbekommen, ist er der Meinung. Weiter merkt GR Veits an, dass die örtliche Stellplatzsatzung über die Vorgaben der LBO hinausgehe. Bei vier Wohneinheiten wäre eine deutlich höhere Versiegelung erforderlich, was das Gebiet „ungrün“ erscheinen lasse. Zudem sei das Gelände teilweise sehr steil, sodass bei stärkerer Versiegelung das Thema Starkregen erneut betrachtet werden müsse. Er spreche sich aus diesen Gründen für die Erhöhung auf max. drei Wohneinheiten aus. Zudem sei ihm die Tatsache wichtig, dass Bestandsgebäude mit abweichenden Höhen Bestandsschutz genießen, insbesondere bei energetischer Sanierung. Weiter merkt GR Veits an, dass die B-Plan-Festsetzung ein 200-Liter-Wasserfass vorsehe. Er regt an, künftig über die Förderung von Zisternen nachzudenken. Starkregenereignisse müssen, so GR Veits abschließend, bei der Überarbeitung von Plangebieten auch berücksichtigt werden.
BM Förster erwidert, dass die Starkregengefahrenkarte ohnehin regelmäßig aktualisiert und überarbeitet werden müsse.
GR Molitor weist darauf hin, dass es sich um ein großes Gebiet handle und die geplante Änderung neue Möglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer schaffe, insbesondere durch Aufstockungsmöglichkeiten. Ein wesentliches Argument dafür sei, dass dadurch keine zusätzliche Versiegelung entstehe und keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden müssten. Das Gremium habe sich in der Vergangenheit klar gegen neue Baugebiete ausgesprochen, weshalb die Schaffung von Wohnraum in der Höhe der richtige Weg sei. Der Bedarf an Wohnraum sei groß. Als Beispiel nennt er das Gebäude Kaiserstraße 16, das derzeit von der Tochtergesellschaft KWG saniert und erweitert werde und künftig drei- bis vierfach vermietet werden könnte. Die SPD-Fraktion spreche sich ebenfalls dafür aus, die zulässige Zahl der Wohneinheiten auf vier zu erhöhen und darüber hinaus die zulässigen Gebäudehöhen von 9 m bzw. 11,5 m auf 10 m bzw. 12,5 m anzuheben. Er fragt, ob diese Höhen bereits festgelegt seien. 9 m entsprächen, wie Herr Ettner erläutert habe, zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Mit 10 m könnten im Dachgeschoss durch Gauben noch zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden. Dies könne auch Eigentümerinnen und Eigentümern zugutekommen, die ihre Gebäude sanieren und dabei z. B. die PV-Pflicht erfüllen müssen, da sie über eine zusätzliche Mietwohnung im Haus die Finanzierung besser stemmen könnten.
BM Förster merkt an, dass man sich vor Ort ansehen müsse, welche räumliche Wirkung eine Erhöhung um einen Meter tatsächlich habe.
GR Baumeister hält es nicht für sinnvoll, die Gebäudehöhen erneut aufzurollen. Die vorgesehenen Werte seien bereits gut ausgereizt, auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Höhenlage. 9 m seien aus seiner Sicht angemessen, wenn auch an einzelnen Stellen, etwa in der Markgrafenstraße, im Einzelfall überprüfbar. Man werde allerdings nicht gänzlich vermeiden können, künftig Befreiungen im Einzelfall erteilen zu müssen. Die nun festgelegten Rahmenbedingungen seien jedoch zunächst verbindlich.
Herr Ettner bestätigt, dass die festgesetzten Höhen gut in das Gebiet passen.
GRätin Falkner weist darauf hin, dass es in dem Gebiet große Grundstücke gebe. Sie spricht sich für vier Wohneinheiten aus. Weiter merkt sie an, dass es Häuser gebe, deren Eingänge höher als das Straßenniveau liegen. Diese würden damit über die festgesetzten Höhen hinauskommen. Für sie ist klar, dass der aktuell gültige Bebauungsplan weiterhin gilt, bis eine neue Fassung in Kraft tritt.
GR Veits erklärt, dass seine vorausgegangene Frage zur Erhöhung der Gebäudehöhe um einen Meter in dieselbe Richtung gehe wie der Vorschlag der SPD. Sollte die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag stellen, werde er diesem folgen, auch wenn er innerhalb der Grünen-Fraktion vermutlich der Einzige sei.
GR Molitor stellt daraufhin den Antrag, die zulässigen Gebäudehöhen von 9 m auf 10 m und von 11,5 m auf 12,5 m zu erhöhen.
Herr Ettner erläutert auf Nachfrage von GRätin Falkner, dass, wenn jemand nach altem Recht zulässigerweise den Sockel erhöht habe und dadurch über dem Straßenniveau liege, geprüft werden müsse, ob in diesem Fall eine Befreiung gewährt werden könne.
GR Molitor regt an, eine allgemeine Regelung in den Bebauungsplan aufzunehmen, wonach solche Gebäude automatisch eine Befreiung erhalten sollen.
Herr Ettner entgegnet, dass hierfür die Bestandsgebäude zu individuell wären.
BM Förster lässt sodann zunächst über den Antrag der Fraktion LLiSN abstimmen, wonach die Anzahl der Wohneinheiten auf vier erhöht werden sollen.
Es stimmen 7 Gemeinderäte dafür (Rupp, Falkner, Seemann, Lüll, Miltner, Molitor, Seibert) und 10 dagegen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, Lurz, Petri, Herb, Stegmaier, Baumeister, BM Förster). GR Röser ist befangen und hat daher nicht mit abgestimmt.
Im Anschluss lässt BM Förster über den Antrag der SPD-Fraktion, wonach die Firsthöhen von 9 m auf 10 m und von 11,5 m auf 12,5 m erhöht werden sollen, ebenfalls abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen (Miltner, Molitor, Seibert, Veits)
11 Nein-Stimmen (Rupp, Lüll, Greiner, Kleinert, Menrath, Lurz, Petri, Herb, Stegmaier, Baumeister, BM Förster)
2 Enthaltungen (Seemann, Falkner)
BM Förster teilt mit, dass somit beide Fraktionsanträge abgelehnt sind. Er verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung und bringt diesen zur Abstimmung.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Anzahl der Wohneinheiten auf drei zu erhöhen. Dies gilt in den Bereichen, in denen bisher maximal 2 Wohneinheiten vorgesehen waren.
2. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf vom 28.10.2025 unter Berücksichtigung des ersten Beschlusspunktes.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
| TOP 6 ─ Neubau eines Dachaufbaus Markgrafenstraße 24 - Antrag auf Baugenehmigung |
BM Förster informiert anhand der Vorlage über den vorliegenden Bauantrag, der im unter TOP 5 behandelten Bebauungsplangebiet liegt. Der Antrag entspreche dem derzeit noch gültigen Bebauungsplan, weiche jedoch von den Festsetzungen des neuen Bebauungsplans ab, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Als Verwaltungsspitze müsse er daher vorschlagen, den Antrag gemäß § 15 BauGB bis zum 31.03.2026 zurückzustellen, da der Planentwurf erst in heutiger Sitzung vom Gemeinderat gebilligt wurde und eine Planabweichung vom neuen Bebauungsplan gegeben sei. Eine Ablehnung komme hingegen nicht in Betracht, da keine Abweichung vom aktuell gültigen Bebauungsplan bestehe. Für das Gebiet sei bislang keine Veränderungssperre beschlossen worden, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben wären, führt BM Förster weiter aus. Daher könne die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten aussetzen, wenn zu befürchten sei, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüfe die Baurechtsbehörde und entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen, sollte sich der Gemeinderat für eine Zurückstellung entscheiden. Er gibt zu bedenken, dass es schwer zu erklären sei, warum ein Bauherr sein Vorhaben nicht umsetzen dürfe, obwohl der derzeit gültige Bebauungsplan dies zulasse. Er teilt mit, dass nach dem Umbau das Gebäude eine Firsthöhe von 9,83 m aufweisen würde, was 83 cm mehr als die im neuen Bebauungsplan vorgesehene Höhe sei.
Herr Ettner ergänzt, dass der Bauherr bereits bei der ersten Baugenehmigung die Zustimmung erhalten habe, den Sockel höher zu setzen.
GR Petri weist darauf hin, dass aktuell noch der bestehende Bebauungsplan gültig und daher auch dieser für die Entscheidung heranzuziehen sei. Er spricht sich für eine Zustimmung aus.
GR Baumeister merkt an, dass zum Zeitpunkt der Bauantragstellung zumindest öffentlich noch keine Rede von einer Überarbeitung des Bebauungsplans gewesen sei. Man befinde sich somit sozusagen in einem schwebenden Verfahren und habe keine Veränderungssperre beschlossen. In der Markgrafenstraße gebe es zudem ein bis zwei Gebäude, die noch höher seien. Da die Firstanhebung im vorliegenden Fall nur für einen Teil des Daches und nicht für das gesamte Dach vorgesehen sei, halte er es nicht für gerechtfertigt, das Vorhaben zu verwehren. Er spricht sich ebenfalls für eine Zustimmung aus.
GR Veits bezeichnet die Situation als unglücklich, da parallel eine Bebauungsplanänderung und ein Bauantrag in diesem Plangebiet vorlägen, der von den künftigen Festsetzungen abweiche. Er betont, dass auf Grundlage des aktuell gültigen Bebauungsplans entschieden werden müsse. Er sieht die Situation zugleich als Lerneffekt für die Gemeinde. Wenn Bebauungspläne überarbeitet würden und sich das Verfahren über mehrere Monate ziehe, sollte künftig frühzeitig über die Festsetzung einer Veränderungssperre nachgedacht werden.
GR Molitor schließt sich an und betont, dass der derzeitige Bebauungsplan weiterhin Gültigkeit habe. Eine Veränderungssperre wäre ein geeignetes Instrument gewesen, sei aber nicht angewendet worden. Daher solle dem Bauherrn die beantragte Überschreitung gewährt werden.
Der Gemeinderat lehnt sodann einstimmig folgenden Beschluss ab:
Der Bauantrag wird bis zum 31.03.2026 gem. § 15 BauGB zurückgestellt.
| TOP 7 ─ KWG Nußloch - Beteiligungsbericht gemäß § 105 GemO für das Jahr 2023 |
Herr Ettner verlässt um 20:03 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
BM Förster begrüßt Götz Bayer, Geschäftsführer der KWG, bittet ihn, am Gästetisch Platz zu nehmen und übergibt ihm das Wort.
GF Bayer informiert zunächst, dass das Projekt „K16“ sehr zeitaufwendig sei und daher der Beteiligungsbericht sowie der Jahresabschluss 2023 erst jetzt im Gemeinderat vorgestellt werden. Er erläutert in Kürze, dass die Verfüllung und der Tonabbau weiterhin die stärkste Einnahmequelle darstellen. Der Einbruch in diesem Bereich sei, trotz der angespannten Lage in der Baubranche, nicht so gravierend ausgefallen wie zunächst befürchtet. Der Tonbedarf bleibe jedoch insgesamt eher gering. Die Mietwohnungen der KWG seien vollständig belegt. Der Wohnraumbedarf könne, so GF Bayer weiter, mit den vorhandenen Wohnungen bei weitem nicht gedeckt werden. Die Warteliste bzw. Interessentenliste für Mietwohnungen sei entsprechend lang, da günstiger Wohnraum rar sei. Er führt aus, dass es beim Tonabbau im Vergleich zum Vorjahr Mindereinnahmen in Höhe von rund 700.000 Euro gegeben habe. In das Projekt „K16“ seien im Jahr 2023 rund 530.000 Euro investiert worden. Zudem habe die KWG eine Wohnung in der Loppengasse ersteigert und hierfür rund 460.000 Euro investiert. GF Bayer informiert hierzu abschließend, dass der Kaufpreis pro Quadratmeter günstig gewesen sei und man die Wohnung nach einer anschließenden Renovierung in einen guten Zustand versetzt habe.
Zur Veranschaulichung der Zahlen verwendet GFBayer eine Präsentation, deren Inhalt Bestandteil der Niederschrift wird.
GR Baumeister erkundigt sich, weshalb trotz geringerem Tonabbau und geringerer Befüllung die Bewirtschaftungskosten der Tongrube gestiegen sind.
GF Bayer erläutert, dass in tieferen Bereichen der Tongrube, in der man 2023 gearbeitet habe, ein deutlich höherer Aufwand entstehe als in den oberen Schichten. Zudem komme es in diesem Bereich immer mal wieder zu Rutschungen, die jeweils Kosten zwischen 10.000 und 15.000 Euro verursachen können.
GR Veits dankt GF Bayer für dessen Arbeit, sowohl im Namen des Gemeinderats als auch als Mitglied des Aufsichtsrats. Er teilt mit, dass er sich für befangen erklären werde.
BM Förster entgegnet, dass sich alle Aufsichtsräte für befangen erklären und den Beratungstisch verlassen werden. Punkt 1 und Punkt 3 des Beschlussvorschlags sollen demnach gemeinsam abgestimmt werden. Die Abstimmung über die Entlastung werde GR Baumeister leiten, da er als Vorsitzender des Aufsichtsrats ebenfalls befangen ist.
BM Förster schließt diesen TOP und geht sodann direkt zur Beschlussfassung unter TOP 8 über.
| TOP 8 ─ KWG Nußloch - Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 |
Dieser TOP wurde unter TOP 7 mitbehandelt.
Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat empfiehlt einstimmig als Auftrag für den Bürgermeister für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Form mit einem Jahresüberschuss von 15.240,40 Euro und die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Franz-Josef Appel zum Abschlussprüfer 2024.
Der Gemeinderat empfiehlt mit 13 Ja-Stimmen (Falkner, Veits, Petri, Molitor, BM Förster nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit)
2. die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Jahr 2023.
| TOP 9 ─ Haushalt 2026 - Einbringung des Verwaltungsentwurfs für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nußloch |
Die Rede zur Einbringung des Haushalts von BM Förster ist nachfolgend kursiv abgedruckt.
„Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats,
verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
verehrte Gäste der heutigen Gemeinderatssitzung,
ich möchte meine Haushaltsrede mal nicht mit einem Blick auf die große Weltpolitik beginnen. Zu groß sind die Herausforderungen, die wir hier vor Ort zu meistern haben und daher möchte ich die wertvolle Zeit eher mit und für Nußloch und Maisbach nutzen.
Ich denke sie sehen es mir nach, dass ich heute auch nochmal etwas in die nähere Vergangenheit zurückblicke. Diese Haushaltsrede ist natürlich für mich eine ganz besondere: die letzte in dieser Amtszeit, nach acht Jahren, in denen wir viel gemeinsam erreicht haben.
Ich habe daher nach einer Analogie gesucht, die für mich diese 8 Jahre beschreiben, aber auch für die kommende Zeit passend wäre.
Ich habe mich für ein Haus entschieden. Nußloch ist eben unser gemeinsames Haus.
Seit nunmehr 8 Jahren darf ich mich mit meinem tollen Team der Verwaltung, dem ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte und am heutigen Tage natürlich vor allem der Kämmerei für die Zusammenstellung der Zahlen,
Darf ich also gemeinsam mit der Verwaltung und gemeinsam mit ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats, dürfen wir uns um dieses Haus kümmern und dafür sorgen, dass es seinen Bewohnerinnen und Bewohnern gut geht – dass das Dach dicht bleibt, die Fenster nicht klemmen und neue Räume entstehen, wenn Familie und Aufgaben wachsen.
Manchmal mussten wir Flickarbeiten erledigen, manchmal konnten wir renovieren, manchmal mussten wir ganz neu bauen.
Und wir haben das Haus zusammen in Schuss gehalten – auch dann, wenn draußen der Wind pfiff.
Ob Corona-Pandemie, Gaskrise oder die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine. Wir haben das Haus Nußloch gut durch diese schwere Zeit gebracht.
Wir haben rechtzeitig reagiert, umsichtig geplant, Prioritäten gesetzt und nie aus den Augen verloren, worauf es ankommt: dass das Ganze steht.
Und heute, bei der Einbringung des Haushalts 2026, ist für mich klar:
Unser Haus steht stabil.
Doch die Witterungsverhältnisse werden leider noch rauer. Mittlerweile wird sogar das Fundament angegriffen. Es geht an die tragenden Wände, sodass es für uns immer schwieriger wird, auch noch weitere wichtige Zukunftsbausteine zu setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
als ich 2018 mein Amt antrat, hatte unsere Gemeinde eine Rücklage von rund 33 Millionen Euro. Ein solides Fundament, das uns Sicherheit gab. Doch bereits im ersten Jahr wurde klar, dass dieses Fundament etwas kleiner war, als ursprünglich anzunehmen war. Durch notwendige Bereinigungen hatten wir bereits Ende des Jahres 2018 nur noch eine Rücklage von 25 Millionen Euro.
Doch seitdem blieb sie stabil. Und das in Zeiten, in denen viele Kommunen massiv ins Wanken geraten sind.
Wir haben in den letzten acht Jahren vorausschauend gewirtschaftet.
Wir haben unser Haus nicht verschlissen, sondern gepflegt.
Wir haben uns intensiv um Fördermittel bemüht, Zuschüsse genutzt, Investitionen mit Bedacht geplant und wir haben uns nie auf kurzfristige Effekte eingelassen.
Die finanzielle Entwicklung unserer Gemeinde verlief stabil, selbst während beispielloser Krisen.
Ich möchte nochmal erinnern wie in der Corona-Pandemie auch Nußloch vor erheblichen finanziellen Einbrüchen stand. Gewerbesteuern brachen weg, Einnahmen fielen aus, während wir gleichzeitig schnell und unbürokratisch helfen mussten. Wir haben in dieser Zeit unter anderem Gewerbesteuer gestundet, Kita-Gebühren erlassen und ein Hilfsnetzwerk „Nußloch hilft“ auf die Beine gestellt.
Bund und Land schnürten zwar Rettungsschirme, aber auch unser eigenes Krisenmanagement hat dafür gesorgt, dass wir finanziell „gut über die Runden gekommen“ sind.
Unsere Rücklagen wurden in den Pandemie-Jahren nicht im befürchteten Ausmaß angegriffen. Im Gegenteil, durch umsichtiges Haushalten und Fördermittel des Bundes und Landes konnten wir größere Schäden vom Gemeindehaushalt abwenden.
Nicht nur Corona, auch die Energiekrise 2022/23 stellte uns vor Herausforderungen. Drastisch gestiegene Energiekosten führten im Haushalt 2023 zu einem Fehlbetrag und dies trotz Gas- und Strompreisbremse. Doch verglichen mit anderen Kommunen fiel das Minus gering aus, weil wir früh gegengesteuert haben:
Wir haben Temperaturen in öffentlichen Gebäuden und im Hallenbad gesenkt aber auch die Straßenbeleuchtung optimiert. Gleichzeitig investierten wir, wo es nötig war, beispielsweise in Photovoltaik-Förderprogramme, um uns unabhängiger von Energiezukäufen zu machen.
Unterm Strich steht: Unsere finanzielle Substanz blieb intakt. Die Rücklage steht auch in 2025 bei ca. 25 Millionen Euro. Nußloch steht finanziell weiterhin auf solidem Fundament – auch weil wir in den vergangenen Jahren erheblich Fördergelder eingeworben haben. Insgesamt konnten wir Millionenbeträge an Zuschüssen von Land, Bund und EU für unsere Projekte gewinnen.
Diese hohe Fördermittelgewinnung, sei es für die Festhalle, Schulen oder Klimaschutzmaßnahmen hat uns enorm geholfen, die Gemeindekasse zu entlasten und dennoch zu investieren.
Meine Damen und Herren, wir blicken also auf acht Jahre, in denen wir viel erreicht haben:
Finanzielle Konsolidierung mit Augenmaß, mutige Investitionen trotz Gegenwind und ein Gemeinwesen, das in der Krise enger zusammengerückt ist.
Diesen Weg gilt es nun entschlossen fortzusetzen, gerade weil die Vorzeichen ab 2026 uns vor neue schwierige Entscheidungen stellt.
2026 wird ein Jahr, in dem wir mehr Gewicht auf die tragenden Balken legen müssen.
Leider müssen wir feststellen, dass sich einige finanzielle Rahmenbedingungen für Nußloch verschlechtert haben. Gegenwind, den wir spüren und den wir ehrlich benennen wollen.
Erstens trifft uns eine deutlich gestiegene Kreisumlage des Rhein-Neckar-Kreises. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde im letzten Jahr und soll im Jahr 2026 binnen kurzer Zeit massiv erhöht werden. Ich hoffe sehr, dass bis zur Verabschiedung des Kreishaushalts nochmal an der Schraube nach unten gedreht wird.
Denn konkret steigt aktuell unsere Umlagezahlung auf einen neuen Höchststand. Unsere Kämmererin hat berechnet, dass allein diese Umlagenerhöhung im Ergebnishaushalt ein zusätzliches Minus von über 1,5 Millionen Euro verursacht im Vergleich zu 2025.
Zweitens müssen wir einen Rückgang wichtiger Einnahmen verkraften. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen des Landes und Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich fallen für 2026 geringer aus als in den Vorjahren.
Dies ist ein paradoxes Ergebnis unserer eigenen Stärke. Weil Nußloch in den letzten Jahren vergleichsweise gute Steuereinnahmen hatte, erhalten wir nun weniger Ausgleichszahlungen. Dieser Mechanismus mag im Finanzausgleich gerecht sein, aber er verschärft unsere momentane Haushaltssituation zusätzlich. Konkret in Zahlen. Die Schlüsselzuweisungen sinken um fast 2,6 Mio. Euro im Vergleich zu 2025.
Drittens erfordert der Öffentliche Personennahverkehr einen hohen finanziellen Zuschuss von uns. Wir alle wünschen uns attraktive Bus- und Bahnangebote, gerade auch als Beitrag zum Klimaschutz. In diesem Jahr haben wir gemeinsam im Gemeinderat den Start eines neuen On-Demand-Verkehrs und die Neuausschreibung der Buslinien beschlossen. Ab dem 14.12. wird die neue Linie und auch der On Demand Bus dann auch fahren.
Ich bin stolz darauf, dass wir mit Leimen die erste Kommune im RNK sind, die dieses Angebot für ihre Bürger bieten. Das verbessert die Mobilität in Nußloch und Maisbach. Aber es kostet uns auch deutlich mehr Geld.
Die Verkehrsverbünde und Betreiber verlangen höhere Defizitausgleiche, die die Gemeinde tragen muss. Für 2026 bedeutet das: Über 600.000 Euro werden wir aus unserem Haushalt mehr zuschießen müssen, um den ÖPNV auf dem neuen, besseren Stand zu halten.
Das ist sicher gut investiertes Geld für die Bürgerschaft, aber es engt unseren finanziellen Spielraum ebenso weiter ein.
Zusammengefasst stehen wir in 2026 vor der Situation, dass verpflichtende Ausgaben steigen und zugleich die allgemeinen Zuweisungen sinken.
Dieser finanzielle Druck spiegelt sich deutlich im Haushaltsplan wider: Der Ergebnishaushalt 2026 weist ein Defizit von etwa 6 Millionen Euro aus. Ein Negativsaldo, wie wir ihn in Nußloch so noch nicht erlebt haben. Dieses Defizit ist zu einem großen Teil genau durch die genannten Faktoren verursacht: höhere Umlagen, geringere Landesmittel und Mehraufwendungen für Gemeinschaftsaufgaben.
Sie alle wissen: Eine unausgeglichene Ergebnisrechnung ist eigentlich etwas, das wir vermeiden wollen. Doch in Zeiten wie diesen, nach Pandemie, bei Inflation und äußeren Krisen, können wir fast froh sein, dass das Minus nicht noch größer ausfällt.
Unter normaleren Umständen wäre Nußloch durchaus in der Lage, seine Ausgaben durch laufende Einnahmen zu decken. Aber diese Umstände haben wir momentan nicht.
Wichtig ist mir, Ihnen und der Bürgerschaft offenzulegen, warum wir trotzdem einen solchen Haushalt vorlegen und warum dies verantwortungsvoll ist.
2026 steht also unter finanziell schwierigen Vorzeichen. Und es wäre unehrlich, das schönzureden: Wir werden unsere Rücklagen angreifen müssen.
Aber: Wir tun das nicht, weil wir unser Geld verprassen. Wir tun es, weil wir in unser Haus investieren, in Dach und Tragwerk und eben nicht in Dekoration.
Die angespannte Haushaltslage 2026 kommt aber auch nicht zufällig. Sie ist in erheblichem Maße das Resultat sehr großer Investitionsvorhaben, die wir ganz bewusst angehen.
Zwei Projekte ragen dabei heraus:
die Generalsanierung unserer Festhalle und die Sanierung bzw. Erweiterung der Schillerschule.
Ich möchte Ihnen offen darlegen, warum wir gerade hier trotz knapper Kassen nicht den Rotstift ansetzen dürfen, sondern im Gegenteil mutig investieren müssen.
Beginnen wir mit der Festhalle. Unsere Turn- und Festhalle ist mehr als nur ein Gebäude aus Beton und Stahl. Unsere Festhalle ist das Wohnzimmer Nußlochs. Hier trifft sich die Gemeinde: bei Sport, Kultur, Konzert oder Fasching.
Doch das Wohnzimmer ist in die Jahre gekommen. Es tropft durchs Dach, die Lüftung ächzt, die Technik ist veraltet und der Brandschutz macht uns Probleme. Wir müssen sanieren und zwar gründlich.
Wir haben dieses Projekt lange vorbereitet. Seit 2021 haben wir im Gemeinderat ausführlich über die nötigen Maßnahmen und vor allem über die mögliche Förderung diskutiert. Das Land hat ein Sportstätten-Förderprogramm aufgelegt, und wie sie wissen sind bis zu 54 % der Kosten der Festhallensanierung darüber förderfähig.
Ich möchte dies heute hier nochmal betonen: Mehr als die Hälfte der Investitionssumme könnten wir als Zuschuss erhalten – so eine Chance bekommt man als Gemeinde nur einmal.
Tatsächlich haben wir uns sehr um diese Fördermittel bemüht und ich bin sehr stolz auf mein Bauamt, dass wir es nun auch geschafft haben, dass wir nochmals eine Verlängerung des Förderzeitpunkts erreicht haben. Doch das Land hat sehr deutlich gemacht, dass dies eine letztmalige Verlängerung ist.
Das heißt im Klartext:
Jetzt oder nie!
Wenn wir die Generalsanierung der Festhalle jetzt nicht mit aller Konsequenz anpacken, verlieren wir diese gewaltige Förderung. Und dann könnten wir die Halle in diesem Umfang wohl nicht mehr sanieren.
Lassen Sie uns also nicht zusehen, wie unser Wohnzimmer verfällt. Diese Investition ist eine Investition in das Herz unseres Hauses, in den Ort an dem Gemeinschaft gelebt wird.
Und dann ist da die Schillerschule. Zusammen mit unserer Lindenschule das Kinderzimmer unseres Hauses. Hier wachsen die Jüngsten auf, hier werden Grundlagen gelegt für Bildung, Zusammenhalt und Chancengleichheit.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bekanntlich ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule. Jede Gemeinde muss dann für ausreichend Betreuungsplätze sorgen. Wir sind hier bereits optimal mit unserem Hort und der Kernzeitbetreuung versorgt. Doch dies gilt nur für den pädagogischen Teil. Der Raum hinkt da doch noch deutlich hinterher.
In ihrem jetzigen Zustand kann die Schillerschule jedenfalls den kommenden Anforderungen eben nicht genügen. Es ist unsere Pflicht, hier zu handeln, zum Wohle der Familien und Kinder in unserer Gemeinde.
Aber es ist nicht nur Pflicht, es ist auch eine Chance. Wir haben mit der Planung für die Schillerschule etwas Großes angestoßen.
Und ich bin sehr stolz darauf, dass es uns gelungen ist von Anfang an alle Beteiligten mit an Bord zu nehmen. Und noch wichtiger. Wir haben ihnen die Möglichkeit gegeben, dass sie an diesem neuen Kinderzimmer nicht nur die Farbe an der Wand aussuchen können, sondern dass sie die Grundrisse mitbestimmen.
Wir sind nun aber in die entscheidende Phase eingebogen. Wir stehen sozusagen kurz vor dem Antrag zur Baugenehmigung im übertragenen und im konkreten Sinne.
Ich weiß wie wichtig Ihnen allen die Zahlen sind und wie enorm der Betrag ist, der immer hier im Raum schwebt.
Wir versuchen sie hier auch wie gewohnt so transparent wie möglich mitzunehmen.
Doch wir bauen eben hier nicht nur ein Haus, wir bauen hier eine Schule und wir bauen diese als öffentlicher Auftraggeber und die Vorgaben sind dann eben teilweise etwas anders als man das von seinem Haus gewohnt ist.
Ich habe jedenfalls ein sehr gutes Gefühl bei unseren Architekten. Die letzten Monate haben mir gezeigt mit welcher Ernsthaftigkeit und mit welcher Professionalität hier zu Werke gegangen wird. Immer auch super vorbereitet und unterstützt von meinen Mitarbeitern im Rathaus, allen voran im Bauamt und durch unsere Klimaschutzmanager.
Es ist toll zu sehen, was sich hier entwickelt und ich freu mich wirklich sehr, wenn wir Ihnen weitere Ergebnisse im kommenden Jahr vorstellen werden.
Und ja, ich sage das, obwohl es die mit Abstand größte Investition in der Geschichte unserer Gemeinde werden wird.
Das mag erschrecken und das darf es auch.
Doch bedenken Sie bitte: Es geht um nichts weniger als die Bildung unserer Kinder und das soziale Miteinander von morgen.
Wenn wir jetzt die Weichen richtig stellen, schaffen wir optimale Bedingungen für Generationen von Schülerinnen und Schülern. Wir schaffen Raum für Lernen, Betreuung und Begegnung, und zwar in einem zentralen Quartier unseres Ortes.
Ich stelle es mir dann immer so vor. Eine Schillerschule, die nicht nur vormittags Unterrichtsort ist, sondern ganztägig ein lebendiger Lern- und Lebensort für Kinder, mit einer Mensa, in der unsere Kinder ein warmes Mittagessen bekommen können, mit Bibliothek und Rückzugsräumen, mit Platz für die Musikschule und viele andere Vereine. Und direkt nebenan eine modernisierte Festhalle, die als Sporthalle und Veranstaltungsort dient und unseren Vereinen optimale Rahmenbedingungen bietet.
Dieses Zusammenspiel kann und wird Vorbild sein, was Familienfreundlichkeit und Bildungsinfrastruktur angeht.
Und wenn wir wollen, dass junge Familien in Nußloch bleiben, dann müssen wir ihnen auch die besten Bedingungen bieten.
Natürlich wissen auch wir, dass wir uns hierfür finanziell enorm strecken müssen. Aber ich bin überzeugt: Diese Investitionen zahlen sich langfristig aus. Pädagogisch, gesellschaftlich und finanziell. Denn jeder Euro, den wir heute in Bildung und Begegnung stecken, spart uns morgen viele Euro an sozialen Folgekosten und reparierenden Maßnahmen.
Ich bin fest überzeugt: Die Zukunft gehört den Gemeinden, die mutig in ihre Kinder und in ihr Gemeinwesen investieren, nicht denen, die nur auf den Kassenstand schielen und ihre Infrastruktur verfallen lassen. Wenn es nach mir geht, soll Nußloch ganz klar zu den Ersteren gehören.
Ich möchte aber auch klar machen, dass wir die Augen nicht vor den finanziellen Folgen verschließen.
Im Gegenteil: Ehrlichkeit und Transparenz gebieten es, klar zu benennen, was die Umsetzung dieser großen Vorhaben für unsere Gemeindefinanzen bedeutet. Daher möchte ich an dieser Stelle offen die Konsequenzen darlegen.
Erstens werden wir einen erheblichen Teil unserer verbliebenen Rücklagen aufzehren. Die komfortable finanzielle Reserve, die uns über Jahre Sicherheit gab, wird ab dem Haushalt 2026 stark in Anspruch genommen. In der kommenden Zeit wird unser Bestand so weit absinken, wohl bis an die Grenzen, was wir als Mindestpolster benötigen.
Man kann es aber auch anders sagen: Wir investieren unsere Ersparnisse gezielt in die Zukunft Nußlochs.
Es tut natürlich immer weh, wenn man vom gut gefüllten Bankkonto eine große Summe für ein Hausbauprojekt abhebt. Aber es ist durchdacht und notwendig.
Wir hatten diese Rücklagen nicht, um sie auf ewig zu bewahren, sondern um sie im richtigen Moment zum Wohle der Gemeinde einzusetzen und dieser Moment ist aus meiner Sicht jetzt gekommen.
Zweitens werden wir voraussichtlich in der Zukunft erstmals seit langer Zeit neue Kredite aufnehmen müssen. Wir haben uns in den letzten Jahren damit rühmen können, ohne Netto-Neuverschuldung auszukommen. Doch nun stoßen wir an eine Grenze, wo Investitionen in solcher Größenordnung nicht mehr allein aus Eigenmitteln zu stemmen sind.
Schon im Finanzplan vor zwei, drei Jahren war erkennbar, dass für die Schillerschule in den Folgejahren Kredite vorgesehen werden müssten. Damals vor allem deshalb, weil Zuschüsse noch ungewiss waren. Diese Prognose wird jetzt Realität.
Wir werden nun Kreditaufnahme einkalkulieren müssen.
Die genaue Höhe wird sich je nach finaler Ausgestaltung der Projekte und möglicher Förderzusagen noch verändern, aber wir sprechen in jedem Fall von mehreren Millionen Euro, die wir an Krediten benötigen.
Ich möchte betonen: Wir gehen diese Verschuldung bewusst und verantwortungsvoll ein. Jeder Euro, den wir leihen, wurde vorher dreimal umgedreht und der Nutzen dagegen abgewogen. Wir stürzen uns nicht kopflos in Schulden, sondern wir finanzieren Werte, die Nußloch langfristig erhalten und stärken. Genau dafür sind Kommunalkredite da, nämlich für langlebige Investitionen, von denen auch kommende Generationen profitieren.
Wir wissen aber auch, dass Schulden gemacht zu haben bedeutet, in Zukunft Zins und Tilgung leisten zu müssen. Das engt künftige Haushalte zusätzlich ein. Deshalb verspreche ich Ihnen: Wo immer möglich, werden wir Fördermittel einsetzen, Eigenmittel konsequent nutzen und die Kreditaufnahme so gering wie vertretbar halten.
Jeder Förder-Euro, den wir noch bekommen können, wird abgeholt – sei es für energetische Sanierungen, für den Ganztagsausbau oder andere Teilbereiche unserer Projekte.
Und sollten sich Einsparmöglichkeiten ergeben, ohne das Projekt als Ganzes zu gefährden, werden wir sie nutzen. Wir bleiben also auch im Investitionsmodus kostenbewusst.
Drittens – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – bedeutet dieser Haushaltskurs: Wir fahren auf Sicht. Mit nahezu aufgebrauchter Rücklage und neuen Krediten haben wir kein großes Polster mehr für unvorhergesehene Entwicklungen. Unplanmäßige Ausgaben oder neue Krisen würden uns in den kommenden Jahren empfindlich treffen. Das wissen wir. Doch wir halten diese Phase für vertretbar, weil wir sie strategisch einsetzen.
Es ist ein gezieltes Vorangehen in einer Phase des Umbruchs, eine Investitionsoffensive, die Nußloch für die Zukunft rüstet.
Sobald die großen Projekte abgeschlossen sind, müssen wir den Kurs wieder straffen und Rücklagen aufbauen. Aber jetzt ist erst einmal Anpacken statt Zaudern angesagt.
Ich möchte hier an Sie, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen und auch an die Bürgerschaft appellieren: Tragen wir diese entschiedenen Schritte gemeinsam mit. Es bringt nichts, dem Bürger oder uns selbst Sand in die Augen zu streuen.
Ja, wir werden ärmer an Geld auf dem Konto, aber wir werden reicher an moderner Infrastruktur, an Bildungs- und Kulturqualität, an Lebensqualität für alle Generationen. Dieser Tausch ist es wert, meiner festen Überzeugung nach. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ja, meine Damen und Herren,
angesichts dieser finanziellen Herausforderungen ist eines ganz klar. Wir müssen in den nächsten Jahren eben noch genauer hinsehen, wofür wir Geld ausgeben.
Unser Haus hat viele Zimmer, jedes braucht Pflege.
Aber wenn das Dach offen ist und der Keller feucht, dann hilft kein neuer Blumenkasten.
Darum werden wir in den kommenden Haushalten Prioritäten setzen:
Zuerst die Pflichtaufgaben, also Schulen, Kinderbetreuung, Infrastruktur.
Dann das, was das Leben schöner macht, das ist die Kultur, der Sport und unsere Vereine.
Und erst, wenn das Grundgerüst wieder steht, die Extras.
Das bedeutet auch, dass wir an anderer Stelle Verzicht üben müssen. Vielleicht müssen Projekte geschoben oder Ideen kleiner gedacht werden. Aber das ist kein Rückschritt, das ist verantwortungsvolles Handeln. Und dafür schlage ich Ihnen schon heute eine Haushaltsklausur als Haushaltsstrukturkommission vor, um über alle Punkte unseres Haushalts mal genauer schauen zu können.
Wir alle, im Rat wie in der Verwaltung, tragen die Verantwortung dafür, dass unser Haus stabil bleibt. Und das schaffen wir nur gemeinsam.
Wenn ich auf die letzten acht Jahre zurückblicke, dann sehe ich ein Haus, das sich verändert hat:
Neue Räume sind entstanden, manche Wände wurden eingerissen, andere verstärkt. Wir haben vieles modernisiert, manches verschoben aber immer mit dem Ziel, dass es für alle passt.
Ich bin dankbar, dass ich dieses Haus mit Ihnen allen gestalten durfte. Dankbar für einen Gemeinderat, der auch bei schwierigen Entscheidungen Haltung bewiesen hat. Dankbar für eine Verwaltung, die in allen Räumen des Hauses zuverlässig arbeitet, oft im Verborgenen, aber immer mit großem Engagement. Und dankbar für eine Bürgerschaft, die mitdenkt, die mitredet, die mitträgt.
Wie eingangs bereits erwähnt ist der Haushalt 2026 meine letzte Haushaltsrede in dieser Amtszeit und es ist dadurch wirklich ein besonderer Moment. Denn ich konnte Ihnen hoffentlich heute nochmal zeigen, wie weit wir gemeinsam gekommen sind und wie viel Zukunft noch vor uns liegt.
Und wenn ich mir unser Nußloch in ein paar Jahren vorstelle, dann sehe ich folgendes
- eine sanierte Festhalle voller Leben,
- eine Schillerschule voller glücklicher Kinder,
- ein starkes, modernes und herzliches Haus, das für alle offen steht.
Darum bitte ich Sie, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, und Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Lassen Sie uns weiter an diesem Haus bauen. Mit Mut, mit Augenmaß und mit Vertrauen.
Wir investieren nicht, um Tapeten zu wechseln. Wir investieren, um das Fundament zu sichern. Damit das Haus „Nußloch“ auch in Zukunft steht.
Stabil, lebendig und voller Leben und dies immer getreu unserem Leitbild:
Nußloch– Miteinander – Füreinander.
Und jetzt bekommen Sie noch ein paar konkrete Zahlen von unserer Kämmerin Susanne Einsele.“
Die Rede von KAL Einsele ist nachfolgend kursiv abgedruckt.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
werte Gäste,
gestatten Sie auch mir einige allgemeine Worte zum Haushalt 2026, bevor ich Ihnen die Eckdaten im Detail erläutere.
Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2026 hat sehr viel Energie gekostet – bei meinem Team in der Kämmerei, bei Bürgermeister Förster, den Amtsleiterkollegen sowie unseren Gebäude- und Klimamanagern. Der erste Entwurf wies im Ergebnishaushalt einen Verlust von 7,7 Mio. Euro aus. In mehreren Runden haben wir gemeinsam geprüft, welche Maßnahmen in welchem Umfang und mit welchem Standard wann umgesetzt werden können.
Der heute vorgelegte Entwurf schließt immer noch mit einem negativen Ergebnis von 6,027 Mio. Euro. Dieses Ergebnis ist für uns alle – und für mich als Kämmerin besonders – unbefriedigend. Trotz intensiver Arbeit und trotz vieler Diskussionen können wir keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Unsere laufenden Aufwendungen können durch laufende Erträge nicht gedeckt werden. Unsere Einflussmöglichkeit ist dabei äußerst gering – dazu gleich mehr anhand der konkreten Zahlen.
Mich persönlich macht dieses Ergebnis aber auch deshalb so betroffen, weil es vermeidbar wäre, wenn uns die Jahresabschlüsse 2020 bis 2024 bereits vorlägen. Sie fragen sich vielleicht: warum?
Am ordentlichen Ergebnis würde sich nichts ändern – die Erträge und Aufwendungen blieben gleich, das Minus von rund 6 Mio. Euro bestünde weiterhin. Wir könnten diesen Verlust jedoch aus der Ergebnisrücklage ausgleichen, die sich ab dem Jahr 2020 aufgebaut hat.
Die doppische Haushaltssystematik sieht vor, Überschüsse, die der Ergebnishaushalt erwirtschaftet, der sogenannten Ergebnisrücklage zuzuführen. Sie dient dazu, Verluste in Folgejahren auszugleichen. Diese Rücklage ist eine rein bilanzielle Größe und darf nicht mit dem „Sparstrumpf“ der Gemeinde verwechselt werden, den Bürgermeister Förster in seiner Rede angesprochen hat.
Unsere liquiden Mittel – also die tatsächlich vorhandenen Ersparnisse der Gemeinde – betragen rund 25 Mio. Euro. Die Ergebnisrücklage auf Basis der vorläufigen Ergebnisse 2020 bis 2024 liegt bei etwas über 11 Mio. Euro – also genug, um das Defizit des Haushalts 2026 am Jahresende auszugleichen. Das Jahr 2025 wird die Ergebnisrücklage entgegen der Prognose des Haushaltsplans weiter erhöhen.
Die alltäglichen Herausforderungen in der Verwaltung nehmen stetig zu. Themen wie die Grundsteuerreform oder die Einführung des digitalen Rechnungsworkflows haben erheblich Arbeitskraft gebunden. In Kombination mit knappen personellen Ressourcen und längeren krankheitsbedingten Ausfällen einzelner Mitarbeitender konnte die Eröffnungsbilanz – entgegen unserer Erwartungen – bislang nicht aufgestellt werden.
Wir befinden uns hier aber auf der Zielgeraden, aktuell allerdings erneut personell geschwächt. Um den laufenden Betrieb sicherzustellen, bleibt uns nur, die Eröffnungsbilanz nochmals zurückzustellen. Ich werde jedoch alles daransetzen, dass wir Ihnen diese im ersten Halbjahr 2026 vorlegen können.
Die Jahresabschlüsse schließen sich daran an. Abgesehen von Abschreibungen, Zuschussauflösungen und der kalkulatorischen Verzinsung sind die Buchungen der Haushaltsjahre 2020 bis 2024 bereits abgeschlossen. Das Nadelöhr ist damit die Eröffnungsbilanz.
Nach diesem Blick auf die Hintergründe möchte ich nun zum eigentlichen Haushaltsentwurf 2026 überleiten.
Die Orientierungsdaten des Landes – mit Stand der Mai-Steuerschätzung – bilden die Grundlage für die Berechnung der Leistungen und Umlagen aus dem Finanzausgleich. Die Oktober-Steuerschätzung liegt inzwischen vor und zeigt eine leichte Verbesserung. Eine Anpassung der Orientierungsdaten des Landes ist für diese Woche angekündigt. Im Zuge der Haushaltsplanvorberatung werden wir die betroffenen Ansätze aktualisieren – mit einer positiven Tendenz, die das Defizit verbessern, aber nicht signifikant verändern wird.
Erschwert wird die Haushaltsplanung alljährlich durch die Unsicherheit bei der Kreisumlage. 2024 lag der Hebesatz noch bei 27,5 %, im Jahr 2025 stieg er auf 31,25 %. Der Haushaltsentwurf des Kreises sieht für 2026 nun einen Hebesatz von 34,75 % vor. Für die Gemeinde Nußloch bedeutet das einen Mehraufwand von rund 800.000 Euro – ohne jede Einflussmöglichkeit unsererseits.
Der finale Kreisumlagehebesatz wird voraussichtlich am 16. Dezember 2025 im Kreistag beschlossen – also nach der geplanten Verabschiedung unseres Haushalts am 10. Dezember 2025. Eine eventuelle Senkung kann daher nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses Problem ist nicht neu, hatte bei ausgeglichenen Haushalten der Vergangenheit aber geringere Auswirkungen – jetzt wiegt es deutlich schwerer.
Der Haushalt 2026 sieht Investitionen in Höhe von rund 6,4 Mio. Euro vor. Noch sind wir in der komfortablen Lage, den Finanzmittelbedarf aus Eigenmitteln decken zu können. Das heißt: Trotz des negativen Ergebnisses im Ergebnishaushalt und trotz der Investitionen ist 2026 keine Kreditaufnahme erforderlich.
Wie Bürgermeister Förster bereits ausgeführt hat, sehen die Folgejahre allerdings erhebliche Kreditaufnahmen vor. Die Finanzplanung für die Jahre 2028 und 2029 wäre in ihrer jetzigen Form als Haushalt nicht genehmigungsfähig.
Aktuell berücksichtigt die Finanzplanung dieser Jahre trotz hoher Investitionsansätze – insbesondere für die Schillerschule, die Festhalle sowie Infrastrukturmaßnahmen in Abwasser und Straßenbau – noch keine Zuschüsse. Bis zur Erstellung der Haushalte 2028 und 2029 wird sich dies konkretisieren, sodass dann entsprechende Einnahmen eingeplant werden können, was die nun ermittelten Kreditaufnahmen reduziert und so die Genehmigungsfähigkeit sicherstellen sollte.
Im Rahmen der Vorberatung am 26.11.2025 werden wir Ihnen die aktuelle Finanzlage auch im Hinblick auf die notwendigen Kreditaufnahmen erläutern.
An dieser Stelle möchte ich abschließend die Gelegenheit nutzen, mich bei meinem Team in der Kämmerei für die engagierte Arbeit, den langen Atem und die Bereitschaft, auch unter Zeitdruck verlässlich abzuliefern, ganz herzlich bedanken.
Mein Dank gilt auch dem Bürgermeister, meinen Amtsleiterkollegen sowie den Herren Lang, Weinzierl und Weiß für die stets konstruktive Zusammenarbeit – gerade in den letzten, oft schwierigen Abstimmungsrunden.“
Im Anschluss an ihre Rede führt KAL Einsele durch eine Präsentation und stellt die
wichtigsten Zahlen des Haushalts 2026 vor. Sie informiert, dass in der Präsentation ein Tippfehler vorliegt und weist darauf hin, dass die Kreisumlage aktuell für 2026 bei 34,75 % liege. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
BM Förster erklärt, dass heute die Stunde der Verwaltung ist und der Gemeinderat lediglich
beschließen müsse, dass der Haushalt in die Beratung verwiesen wird.
Der Gemeinderat fasst sodann ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt der Gemeinde
Nußloch und den Eigenbetrieb Wasserwerk zur Kenntnis und verweist ihn in die Beratung.
| TOP 10 ─ Freizeitgebiet Wiesenweg (Jugendplatz) - Entscheidung zur Namensgebung für Freizeitgebiet und Veranstaltungsraum |
Pause: 20:56 Uhr – 21:04 Uhr
BM Förster berichtet, dass der Baufortschritt gut voranschreite. Für die Namensgebung des Gebiets sei ein öffentlicher Aufruf an die Bürgerschaft gestartet worden, auf den 126 Namensvorschläge eingegangen seien. Er dankt der Bevölkerung für die rege Beteiligung. Da eine Abstimmung über alle Vorschläge nicht möglich gewesen wäre, habe eine Vorauswahl über die Fraktionen stattgefunden. Jede Fraktion habe drei Vorschläge eingebracht, ebenso die Verwaltung, die ihre Auswahl in einer internen Abstimmung unter den Rathausmitarbeitenden getroffen habe. Es sei entschieden worden, nur einen Namen für das gesamte Areal zu suchen und nicht zusätzlich für das Partyhaus. BM Förster liest die Vorschläge vor und erläutert das Abstimmungsverfahren. Jedes Gemeinderatsmitglied habe drei Stimmen, die auch kumuliert werden dürfen. Das Ergebnis werde nicht bekanntgegeben; die öffentliche Bekanntgabe solle zur Teileröffnung Ende November/Anfang Dezember erfolgen.
GRätin Menrath äußert Freude darüber, dass mit dem neuen Platz endlich ein Ort für Jugendliche entstehe, nachdem es viele Jahre keinen Jugendplatz in Nußloch gegeben habe. Sie erinnert daran, dass die Planungen bereits vor Jahren mit Beteiligung der Jugend begonnen, durch Corona jedoch verzögert worden seien. Nun gehe es endlich voran, jedoch falle der Begriff „Jugend“ bei der Namensgebung ihrer Meinung nach hinten runter. Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Stimmrecht bei der Namensgebung nach Altersgruppen gestaffelt werde: Unter 30-Jährige erhalten drei Stimmen, über 30-Jährige zwei Stimmen und über 60-Jährige eine Stimme.
BM Förster entgegnet, dass die Jugend bei der Namenssuche ausdrücklich beteiligt gewesen sei. Von den 126 eingegangenen Vorschlägen stammen allerdings nur zwei von Jugendlichen. Der Platz sei als Mehrgenerationenplatz konzipiert, auf dem sich alle Altersgruppen wohlfühlen sollen. Auch auf Barrierefreiheit sei geachtet worden. Zudem werde man noch über eine Benutzungsordnung sprechen und Anregungen des Gemeinderats einbeziehen. Das Partyhaus solle nicht ausschließlich durch die Jugend genutzt werden.
GRätin Herb erinnert daran, dass sie bei der Gründung der Jugendbeteiligung mitgewirkt habe. Der Platz sei von Beginn an als Ort für alle Generationen gedacht gewesen. Das sei auch die Haltung der Jugend gewesen. Sie selbst gehöre zur Altersgruppe unter 30 Jahren, spreche sich aber dennoch für gleiches Stimmrecht aller aus.
GRätin Seemann weist darauf hin, dass ihre Fraktion bereits 2013 den Antrag auf Schaffung eines Jugendplatzes gestellt habe. Im Laufe der Jahre habe sich das Konzept weiterentwickelt, sodass nun auch andere Gruppen, etwa die Boule-Spieler, den Platz nutzen könnten. Sie empfinde den Antrag der Grünen als diskriminierend und spreche sich ebenfalls für einheitliche Stimmrechte aus.
BM Förster bringt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath), 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Rupp) abgelehnt.
Im Anschluss werden die Stimmzettel von BAL Leyk und HAL Laier ausgeteilt. Nach der geheimen Wahl informiert BM Förster, dass am 18.11.2025 um 17:00 Uhr eine Baustellenbesichtigung mit dem Jugendzentrum (JUZ) stattfinden werde, zu der auch die Mitglieder des Gemeinderats herzlich eingeladen seien.
Nach Auszählung der Stimmen wird festgestellt, dass kein eindeutiges Ergebnis erzielt wurde und ein zweiter Wahlgang erforderlich ist. Auf Grundlage der ersten Abstimmung habe die Verwaltung eine erneute Eingrenzung vorgenommen. Im zweiten Wahlgang ist eine Entscheidung gefallen.
| TOP 11 ─ Ferienbetreuung 2026 - Angebot der Gemeinde Nußloch |
BM Förster informiert, dass, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, im nächsten
Jahr eine Betreuung für folgende Ferienwochen angeboten werden soll:
Osterferien (1 Woche): 30. März 2026 bis 02. April 2026
Pfingstferien (1 Woche): 26. Mai 2026 bis 29. Mai 2026
Sommerferien (2 Wochen): 03. August 2026 bis 14. August 2026
Erstklässlerbetreuung (1 Woche): 14. September 2026 bis 18. September 2026.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Ferienbetreuung 2026 an den durch die Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Zeiten anzubieten und bei ausreichenden Anmeldezahlen durchzuführen.
| TOP 12 ─ Bürgermeisterwahl 2025 - Vorstellungsveranstaltung der Bewerber |
BM Förster erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Stellv. BM Baumeister übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt zur Erläuterung des Sachverhalts das Wort an HAL Laier. Er informiert anhand der Sitzungsvorlage, dass nach § 47 Abs. 2 S. 2 GemO die Gemeinde den zugelassenen Bewerbern die Möglichkeit geben kann, sich in einer öffentlichen Versammlung den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Es liege im Ermessen der Gemeinde, ob eine solche öffentliche Kandidatenvorstellung durchgeführt werde, worüber der Gemeinderat entscheide. Vorgeschlagen werde der 20. November 2025 um 19:00 Uhr als Termin, wahlweise in der Olympiahalle mit etwa 1.000 Plätzen oder in der Festhalle mit rund 450 Plätzen, ggf. mit Videoübertragung ins Foyer. Für den Ablauf verweist HAL Laier auf die Regelungen der letzten Wahl 2017, wonach jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber 15 Minuten zur Vorstellung habe, gefolgt von einer Fragerunde. Alternativ sei ein Einzelmodus mit direkter Fragerunde möglich. Die Verwaltung empfehle, eine öffentliche Veranstaltung nur bei mindestens zwei zugelassenen Bewerbern durchzuführen und hierfür eine verwaltungsrechtliche Begleitung sowie einen Securitydienst zu beauftragen. Optional könne eine externe Moderation erfolgen. Die voraussichtlichen Zusatzkosten für Rechtsbeistand, Sicherheit und Moderation würden sich auf etwa 10.000 Euro belaufen, so HAL Laier abschließend.
GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag mehrheitlich folgen werde.
GRätin Seemann betont, dass angesichts der aktuellen Rechtslage, der Anzahl der Kandidaten und der entstehenden Kosten eine sorgfältige Abwägung erforderlich sei. Es bestehe derzeit keine Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Vorstellung, dies liege im Ermessen der Kommune. Bei bislang zwei Kandidaten biete eine Vorstellungsrunde voraussichtlich nur einen begrenzten Mehrwert für die Wählerinnen und Wähler, ist sie der Meinung. Die Kandidaten könnten sich auch auf anderen Wegen sichtbar machen. Die Kosten für die Veranstaltung seien nicht unerheblich, etwa für Raummiete, Technik und Sicherheitsvorkehrungen. In Zeiten knapper Kassen sei es sinnvoller, öffentliche Mittel für andere kommunale Aufgaben einzusetzen, führt GRätin Seemann weiter aus. Alternative Präsentationsmöglichkeiten seien etwa das Amtsblatt oder digitale Plattformen, die wahrscheinlich eine größere Reichweite hätten. Daher spreche sich die Fraktion LLiSN gegen die Durchführung der Veranstaltung aus.
GR Kleinert erläutert, dass innerhalb der Fraktion B´90/Die Grünen lange über das Thema diskutiert worden sei. Schließlich sehe die GemO die Möglichkeit einer Durchführung aus gutem Grund vor. Nämlich um den Wählerinnen und Wählern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Angesichts der geringen Zahl an Bewerbern stehe der Aufwand jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Grünen-Fraktion wolle daher ebenfalls von einer offiziellen Kandidatenvorstellung absehen.
GR Molitor betont, dass es sich um eine freiwillige Veranstaltung handele und es dem Gemeinderat obliege, über deren Durchführung zu entscheiden. Auch er ist der Meinung, dass der Aufwand und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Es gebe genügend Möglichkeiten, um den Wahlkampf erfolgreich zu führen, etwa über Infostände, Flyer oder Kontakte zu Vereinen und Interessensgruppen. Daher spreche sich die SPD-Fraktion ebenfalls gegen die Veranstaltung aus.
Ohne weitere Aussprache lehnt der Gemeinderat mit 3 Ja-Stimmen (Röser, Lurz, Herb) und 14 Nein-Stimmen, BM Förster nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit,folgenden Beschluss ab:
Der Gemeinderat beschließt:
- eine öffentlichen Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl am 20. November 2025 um 19:00 Uhr durchzuführen, sofern mindestens zwei Bewerberinnen und Bewerber zur Bürgermeisterwahl zugelassen werden;
- die Kandidatenvorstellung in der Festhalle durchzuführen, sollte diese stattfinden;
- dem Gemeindewahlausschuss die Festlegung der Modalitäten zu übertragen, sofern eine Veranstaltung beschlossen wurde;
- eine Kanzlei für Verwaltungsrecht zu beauftragen, die vor, während und nach der möglichen Kandidatenvorstellung die Gemeinde verwaltungsrechtlich begleitet;
- einen Securityservice, der bei Durchführung einer Veranstaltung für Ordnung vor und in der Halle sorgen soll, zu beauftragen.
| TOP 13 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 13.1 – Spielgerät Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring
GRätin Seemann erkundigt sich, warum das neue Spielgerät auf dem Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring noch immer nicht zugänglich sei.
BAL Leyk erklärt, dass die Fundamente zwei Wochen zum Aushärten benötigen. Ende dieser Woche seien die zwei Wochen rum. Zudem sei der Fallschutz noch ein Thema, da durch die Hanglage teilweise die zulässige Höhe überschritten werde.
GRätin Seemann fragt, ob hierfür eine TÜV-Prüfung oder eine ähnliche Abnahme erforderlich sei.
BAL Leyk antwortet, dass die DEKRA die Spielplatzprüfung durchführt und man hierzu in ständigem Kontakt stehe. Das Spielgerät selbst sei bereits abgenommen, daher sei keine weitere Abnahme notwendig.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.2 – Partnerschaftsschild Maisbach
GR Baumeister erkundigt sich nach dem Sachstand zum Partnerschaftsschild in Maisbach.
BM Förster berichtet, dass das Schild seit heute steht. BAL Leyk zeigt dazu Fotos.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.3 – Anträge Parkverbote, Fahrradschutzstreifen etc. Landratsamt
GRätin Stegmaier erkundigt sich nach dem Sachstand zu den Anträgen, die an den Rhein-Neckar-Kreis gestellt wurden und fragt, ob sich das Landratsamt bereits geäußert habe.
BM Förster berichtet, dass die Verwaltung letzte Woche nachgefragt habe. Die Antwort des Landratsamts lautete, von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen.
GR Baumeister bezeichnet die Antwort des Landratsamts als unbefriedigend. Die Verkehrssituation in der Massengasse und in der Walldorfer Straße sei nach wie vor alles andere als zufriedenstellend. Er schlägt vor, eventuell über die Fraktionen erneut anzufragen, da mittlerweile ein halbes Jahr seit der Antragstellung vergangen sei und endlich eine Entscheidung erfolgen müsse.
BM Förster entgegnet, dass die Verwaltung aus diesem Grund ebenfalls nachgefragt habe. Er informiert, dass am 01. Dezember die Kreisverbandsversammlung stattfindet, bei der er den Landrat treffen werde. Er werde die Gelegenheit dort nutzen, mit ihm darüber zu sprechen.
GRätin Seemann betont, dass Fraktionen gemeinsam etwas bewirken könnten und nennt als positives Beispiel den Verkehrsspiegel in Maisbach. Sie appelliert, dass sich die Fraktionen an ihre Kreistagsfraktionen wenden. Sie werde dies in ihrer Fraktion ansprechen und gegebenenfalls auch das Gespräch mit Dr. Leo suchen.
GR Veits regt an, dass öffentlicher Druck ein mögliches Mittel sei. Er schlägt vor, als Fraktionen einen offenen Brief an den Landrat zu richten.
BM Förster erklärt, dass zunächst das Gespräch am 01. Dezember mit dem Landrat abgewartet werden sollte. Anschließend werde er den Gemeinderat informieren und ein offener Brief könne gegebenenfalls danach immer noch verfasst werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.4 – Radweg Leimen-Nußloch
GRätin Falkner erkundigt sich nach dem Sachstand zum Fahrradweg Leimen–Nußloch.
BAL Leyk berichtet, dass im Hintergrund Gespräche mit dem Regierungspräsidium sowie der Beantwortung des Fragenkatalogs vom ADFC, laufen. Voraussichtlich im 1. oder 2. Quartal 2026 werde der Gemeinderat wieder über den Stand informiert. Die Untersuchungen liefen derzeit noch; einige Untersuchungen, etwa zu Tierarten, könnten nur zu bestimmten Jahreszeiten durchgeführt werden, weshalb sich das Verfahren länger hinziehe, so BAL Leyk abschließend.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.5 – Straßenbahn
GRätin Falkner fragt nach dem Sachstand zur Straßenbahn.
BM Förster erklärt, dass es hierzu derzeit keine neuen Informationen gebe.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.6 – Fahrbahnabsenkung Hauptstraße
GR Miltner erkundigt sich, warum sich die Fahrbahn nördlich der Hauptstraße zwischen Felderbock und der ehemaligen Tankstelle extrem abgesenkt habe.
BM Förster erklärt, dass hierzu ein laufendes Verfahren mit der damals ausführenden Firma im Rahmen der Erschließung des Baugebiets Seidenweg bestehe und man sich derzeit im Klageweg befinde.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.7 – Stellenabbau Leica
GR Molitor spricht den Stellenabbau bei Leica an und betont, dass das Unternehmen ein wichtiger Gewerbesteuerzahler sei. Er zeigt sich sehr besorgt über die Entlassungswelle und erklärt, dass man Solidarität mit den betroffenen Angestellten zeigen wolle.
BM Förster führt aus, dass der gesamte Gemeinderat dies vermutlich unterstütze. Er habe nächste Woche einen Termin mit der Geschäftsführung von Leica, bei dem er möglicherweise auch nähere Informationen über Auswirkungen auf die Gewerbesteuer bekommen werde.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.8 – Schlaglöcher Straße „Alter Berg“
GRätin Herb weist darauf hin, dass die Straße „Alter Berg“ große Schlaglöcher von der Kirche aus kommend aufweise. Sie bittet um Ausbesserung.
BM Förster erklärt, dass dies geprüft werde.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 14 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
BM Förster informiert die Gemeinderäte über folgende Punkte:
- Abschluss Baumaßnahme in der Friedrichstraße (deutlich schneller als geplant)
- Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs um die Friedrichstraße sowie die Werderstraße zwischen Haupt- und Blumenstraße
- Sanierung letztes Teilstück Vogelkefigweg abgeschlossen.
- Baumaßnahme am Wilhelmsberg ebenfalls in den letzten Zügen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Abschließend gratuliert BM Förster den Gemeinderäten Greiner, Röser, Lurz (beim letzten Mal nicht anwesend) und Falkner (beim letzten Mal nicht anwesend) nachträglich zum Geburtstag. Der Räterund schließt sich an.