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Bitte Licht an! – Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit
Erstelldatum21.11.2025
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit wird es für alle Verkehrsteilnehmenden schwieriger, einander rechtzeitig zu erkennen. Besonders Kinder – aber auch Erwachsene – sind häufig in dunkler Kleidung unterwegs und werden ohne Reflektoren oder Fahrradbeleuchtung schnell übersehen. Genau deshalb gilt: Licht am Fahrrad ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“!
Ob auf dem Schulweg, beim Weg zur Arbeit oder in der Freizeit – funktionierende Vorder- und Rücklichter sowie Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit enorm und können Unfälle verhindern. Schon kleine Defekte, etwa ein Wackelkontakt oder eine schwache Batterie, reichen aus, um im Straßenverkehr übersehen zu werden.
Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern kontrollieren, ob Lampen, Katzenaugen und Reflektorstreifen an Kleidung oder Rucksack in Ordnung sind.
Fahren ohne Licht ist nicht nur gefährlich – es ist auch gesetzlich verboten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt eine funktionierende Beleuchtung zwingend vor. Wer ohne Licht oder mit defekten Lampen fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Verwarnungsgeld von 20 Euro bei Kontrolle ohne funktionierende Beleuchtung.
- 25 Euro, wenn durch fehlendes Licht andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden.
Höhere Bußgelder und mögliche Mitschuld bei Unfällen, wenn die fehlende Sichtbarkeit den Unfall begünstigt.
Versicherungsprobleme, da Haftpflicht- oder Unfallversicherungen die Leistung kürzen können, wenn mangelnde Beleuchtung den Unfall verursacht oder verschlimmert hat.
Daher: Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihr Licht und unbedingt auch das Licht Ihrer Kinder und Jugendlichen. Gut sichtbare Räder schützen Leben, verhindern Unfälle und Ärger mit Polizei oder Versicherung.
