Aktuelles in Nußloch
Öffentliche Bekanntmachung von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2026
Erstelldatum10.01.2026
I.
Gemeindehaushalt
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 16. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 10. Dezember 2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.
Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 6.603.000 Euro bleibt nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.
Eigenbetrieb Wasserwerk
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 16. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 10. Dezember 2025 festgesetzten Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO mit für das Wirtschaftsjahr 2026 bestätigt.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 155.000 Euro wurde nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO in Höhe von 154.000 Euro genehmigt.
Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 350.000 Euro wurde nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt.
Er ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.nussloch.de/rathaus-service/ortsrecht-finanzen/haushalt-jahresrechnung
Zusätzlich liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschl. 20. Januar 2026 zur Einsicht für jedermann im Rathaus, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden auf.
II.
Haushaltssatzung der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 33.014.000 | ||
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 37.547.900 | ||
| 1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -4.533.900 | ||
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |||
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |||
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 | ||
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -4.533.900 | ||
| 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 32.780.500 | ||
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 36.155.000 | ||
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -3.374.500 | ||
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.953.100 | ||
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.248.800 | ||
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -4.295.700 | ||
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -7.670.200 | ||
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 626.800 | ||
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 176.200 | ||
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 450.600 | ||
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -7.219.600 | ||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 EUR | |||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 EUR | |||
§ 4 Kassenkredite | ||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 6.603.000 EUR | |||
III.
Feststellungsbeschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan (Ergebnishaushalt) und Liquiditätsplan (Finanzhaushalt)
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.046.200 | ||
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 971.200 | ||
| 1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 75.000 | ||
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | |||
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | |||
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 | ||
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 75.000 | ||
| 2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | ||||
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.031.900 | ||
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 786.800 | ||
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 245.100 | ||
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.000 | ||
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 155.000 | ||
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -154.000 | ||
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 91.100 | ||
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 155.000 | ||
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 209.500 | ||
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -54.500 | ||
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 36.600 | ||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 155.000 EUR | |||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 EUR | |||
§ 4 Kassenkredite | ||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 350.000 EUR | |||
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nußloch, den 8. Januar 2026
Förster
Bürgermeister
Die Veröffentlichung dieser öffentlichen Bekanntmachung in der Rathaus-Rundschau erfolgt ergänzend. Die rechtlich maßgebliche Veröffentlichung fand bereits am 08.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde Nußloch im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ statt.