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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Aktuelles in Nußloch

Öffentliche Bekanntmachung von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2026

Erstelldatum10.01.2026

I.

Gemeindehaushalt

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 16. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 10. Dezember 2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.

Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 6.603.000 Euro bleibt nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.

Eigenbetrieb Wasserwerk

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 16. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 10. Dezember 2025 festgesetzten Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO mit für das Wirtschaftsjahr 2026 bestätigt.

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 155.000 Euro wurde nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO in Höhe von 154.000 Euro genehmigt.

Der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 350.000 Euro wurde nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Nußloch und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch werden öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt.

Er ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.nussloch.de/rathaus-service/ortsrecht-finanzen/haushalt-jahresrechnung

Zusätzlich liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschl. 20. Januar 2026 zur Einsicht für jedermann im Rathaus, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden auf.

II.

Haushaltssatzung der Gemeinde Nußloch für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von33.014.000
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von37.547.900
1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-4.533.900
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-4.533.900
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von32.780.500
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von36.155.000
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-3.374.500
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von1.953.100
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von6.248.800
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-4.295.700
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-7.670.200
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von626.800
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von176.200
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von450.600
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-7.219.600

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

festgesetzt auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

6.603.000 EUR

III.

Feststellungsbeschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Nußloch für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan (Ergebnishaushalt) und Liquiditätsplan (Finanzhaushalt)

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von1.046.200
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von971.200
1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von75.000
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von75.000
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.031.900
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von786.800
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

245.100
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von1.000
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von155.000
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-154.000
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

91.100
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von155.000
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von209.500
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von-54.500
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

36.600

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

festgesetzt auf

155.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

350.000 EUR

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Nußloch, den 8. Januar 2026

Förster

Bürgermeister

Die Veröffentlichung dieser öffentlichen Bekanntmachung in der Rathaus-Rundschau erfolgt ergänzend. Die rechtlich maßgebliche Veröffentlichung fand bereits am 08.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde Nußloch im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ statt.