Aktuelles in Nußloch
Sitzung des Gemeinderates - Protokoll vom 26.11.2025
Erstelldatum30.01.2026
Gemeinderatssitzung vom 26.11.2025
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
| TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Marianne Falkner und GRätin Lara Lurz zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
| TOP 2 ─ Brückenbauwerke – Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße - Auftragsvergabe |
BM Förster erläutert, dass die Gemeinde zur Erneuerung der Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße vor längerer Zeit Fördermittel beantragt habe. Zur Sicherung dieser Fördermittel sei es notwendig gewesen, die Brückenbreite von ursprünglich 3,50 m auf 4,00 m anzupassen, was in der Sitzung des Gemeinderats vom 23.07.2025 beschlossen wurde. Die Verwaltung habe die Maßnahme daraufhin öffentlich ausgeschrieben und acht Angebote hierzu erhalten. Weiter berichtet BM Förster, dass das wirtschaftlichste Angebot bei 194.302,59 Euro brutto und damit etwa 8 % über der ursprünglichen Kostenschätzung liege. Sollte der Gemeinderat heute den Auftrag vergeben, führt BM Förster weiter aus, könne die Aluminiumkonstruktion noch im Dezember 2025 gefertigt werden und die Bauarbeiten an der Zuwegung in der Carl-Metz-Straße im März 2026 durchgeführt werden. Abschließend erläutert er, dass die Finanzierung über Haushaltsmittel aus 2025 (143.000 Euro) und 2026 (140.000 Euro) sowie durch Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 154.000 Euro erfolge.
GR Röser erklärt, dass die lukrative Förderung maßgeblich dafür sei, dass man darüber hinwegsehen könne, dass es fünf Jahre gedauert habe, bis das Projekt umgesetzt werden könne, weil sich die Fördervoraussetzungen mehrfach geändert hätten.
GR Baumeister stimmt seinem Vorredner zu und zeigt sich erfreut darüber, dass die Realisierung nun endlich möglich sei. Aber auch er betont, dass man aufgrund der Förderbedingungen mehrere Runden habe drehen müssen. Weiter ist er der Auffassung, dass es beinahe wie ein Schildbürgerstreich wirke, dass die Brücke vier Meter breit werde, während die Zuwegung deutlich schmaler bleibe.
GR Kleinert schließt sich dem ebenfalls an und ist der Meinung, dass das Projekt mit der Erneuerung der Brücke und Anpassung der unteren Zuwegung von der Carl-Metz-Straße aus kommend nicht abgeschlossen sei. Die vier Meter breite Brücke stehe im deutlichen Widerspruch zur sehr engen Zuwegung vom Konrad-Adenauer-Ring aus kommend, die nur für sehr geübte Radfahrer geeignet sei. In der mittelfristigen Finanzplanung sei eine Anpassung der Zuwegung von der Verwaltung aber nicht vorgesehen. Er wirbt dafür, dieses Thema zeitnah anzugehen, um den Eindruck des Schildbürgerstreichs zu vermeiden.
BM Förster betont, dass man das Geld in die Hand nehmen müsse, um die Brücke künftig nicht sperren oder gar abreißen zu müssen.
GR Molitor führt aus, dass der Bauhof die Brüstung dankenswerterweise erhöht habe, damit die Brücke überhaupt noch genutzt werden könne. Nach seinem Kenntnisstand habe das Bauamt bereits grob geplant, die obere Zuwegung über den dortigen Spielplatz zu führen. Er zeigt sich deshalb verwundert, dass diese Planung in der mittelfristigen Finanzplanung nicht weiterverfolgt werde.
BAL Leyk erläutert, dass die untere Zuwegung wesentlich einfacher umzusetzen sei und auch realisiert werde. Es gehe ausschließlich um die obere Zuwegung, für die aktuell keine Kapazitäten vorhanden seien, weshalb sie nicht in der Finanzplanung enthalten sei. Grundsätzlich könne jedoch auch sie mit separater Planung und neuem Antrag gefördert werden. Die Alternative zur vier Meter breiten Brücke wäre gewesen, eine schmalere Brücke auf eigene Kosten zu bauen oder die bestehende zu sperren.
BM Förster hält fest, dass die obere Zuwegung in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden könne, sofern der Gemeinderat dies mehrheitlich wünsche.
Dies wird schließlich mehrheitlich vom Gemeinderat beantragt.
BM Förster lässt daraufhin zunächst über den eigentlichen Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Im Anschluss hieran bringt er den Antrag, den er als Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wertet, die Planung und Umsetzung der oberen Zuwegung in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, ebenfalls zur Abstimmung.
Dieser Antrag wird ebenfalls einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der Firma Böwingloh & Helfbernd aus 33415 Verl den Auftrag für den Ersatzneubau der Brücke Carl- Metz- Straße in Höhe von 194.302,59 Euro brutto zu erteilen.
| TOP 3 ─ Haushalt 2026 - Vorberatung des Ergebnishaushalts - Vorberatung des Finanzhaushalts - Vorberatung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk |
BM Förster berichtet zu Beginn, dass ihn Kreisrätin Seemann informiert habe, dass der Kreistag die Kreisumlage voraussichtlich nochmals absenken werde. Ursprünglich sei die Gemeinde von 34,75 % ausgegangen, anschließend habe man im Haushaltsplan mit 33,75 % kalkuliert. Nun deute sich laut Kreisrätin Seemann eine Reduzierung auf 32,75 % an. Ein Prozentpunkt entspreche rund 278.000 Euro, sodass sich das Ergebnis für die Gemeinde dadurch nochmals verbessere. Zur Erläuterung der weiteren Änderungen seit Einbringung des Haushalts erhält von BM Förster KAL Einsele das Wort.
KAL Einsele zeigt mit Hilfe einer Präsentation die Veränderungen seit Einbringung des Haushalts am 05.11.2025 auf. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
GR Röser fragt nach dem aktuellen Sachstand der Planung zur Sanierung Massengasse 91, da hier kein Haushaltsansatz eingeplant ist.
BM Förster erklärt, dass man derzeit Gespräche mit Investoren und möglichen Interessenten führe, aber noch nichts Konkretes vorliege.
GR Röser erkundigt sich, warum im Vorabzug auf Seite 136 noch 10.000 Euro für Fenster der Lindenschule vorgesehen waren, diese im aktuellen Haushalt jedoch nicht mehr enthalten seien.
BAL Leyk erläutert, dass dieser Posten bei den internen Haushaltsberatungen gestrichen wurde. Es gebe einige undichte Fenster z.B. im Rektorat, diese hätten jedoch keine hohe Priorität, daher sei die Maßnahme verschoben worden.
GR Röser fragt nach der Position auf Seite 163 „Einrichtung für Ältere“.
KAL Einsele erklärt, dass es sich um Ausgaben für den Seniorenausflug und den Seniorenadvent handle.
GR Röser erkundigt sich weiter auf Seite 171 zu „Sonst. Förderung Träger Wohlfahrtspflege“ in Höhe von 54.000 Euro und möchte wissen, wie sich die Zuschüsse errechnen.
HAL Laier informiert, dass die Berechnung teils nach Einwohnerzahl, teils nach anderen Kriterien erfolge; die Details könne er nachliefern.
GR Röser fragt auf Seite 195 zur Förderung von Kindern nach, warum diese um 40.000 Euro steige.
BM Förster erklärt, dass dies den Hort betreffe.
HAL Laier ergänzt, dass der Verlust von 2025 mit eingerechnet sei. Pro Gruppe seien 31.000 Euro kalkuliert und hochgerechnet worden.
GR Röser erkundigt sich auf Seite 215 zur Olympiahalle und der pauschalen Position von 37.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen.
KSM Lang erläutert, dass es sich um verschiedene kleinere Maßnahmen handle, wie Dämmung ungedämmter Heizungsleitungen, Schließung von Lücken bei Brandschutzvorrichtungen, Isolation von Fenstern direkt vor Heizkörpern sowie programmierbare Thermostate für das JUZ.
GR Röser fragt nach den 50.000 Euro für ein Geländer bei der Olympiahalle und möchte wissen, welches Geländer gemeint sei.
BAL Leyk entgegnet, dass es sich um das komplette Außengeländer handle. Sowohl am Sportlereingang, als auch die komplette Geländerlänge am Haupteingang müsse erneuert werden.
GR Röser erkundigt sich auf den Seiten 271 und 275 zu den Pflegeverträgen für die Hundewiese und das Freizeitgelände, insbesondere deshalb, weil unter TOP 6.3 dafür ein Fahrzeug vorgesehen sei.
BAL Leyk erklärt, dass zunächst ein Fertigstellungspflegevertrag für zwei Jahre bestehe; das Fahrzeug werde in dieser Zeit nur teilweise in diesem Bereich eingesetzt, finde aber in vielen anderen Aufgabenbereichen ebenfalls Anwendung.
GR Röser fragt im Bereich des Bestattungswesens nach, was für Maßnahmen für 40.000 Euro genau geplant seien.
BAL Leyk erläutert, dass verschiedene Maßnahmen, wie Pflasterarbeiten, neue Bänke und Schaukästen und der Austausch von Mülleimern vorgesehen seien. Auch die Regulierung von Trittplatten sei vorgesehen, könne jedoch nur erfolgen, wenn ein Grab abgeräumt werde.
GR Röser fragt, warum in digitalen Zeiten noch Schaukasten benötigt würden.
BAL Leyk erklärt, dass neue Friedhofspläne erstellt wurden, auch wegen der neuen Bestattungsformen. Man wolle die bisherigen lilafarbenen Schaukästen ersetzen. Bisher gebe es nur zwei Schaukästen an Eingängen und einen an der Friedhofskapelle. Die Verwaltung möchte an jeden Eingang einen Schaukasten anbringen und den an der Friedhofskapelle größer dimensionieren.
Weiter fragt GR Röser nach den Ausgaben auf Seite 285 „Aufforstung Ausgleichsmaßnahmen“.
BAL Leyk informiert, dass es verschiedene Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete etc. im Steinbruch gibt, die in letzter Zeit etwas vernachlässigt worden sein. Da aktuell im Naturschutzbereich ein Vertrag mit einem Bufdi bestehe, biete sich an, diese Flächen anzugehen.
GR Baumeister weist darauf hin, dass einige Punkte bereits im Vorfeld geklärt werden konnten, weshalb er bzw. seine Fraktion keine konkreten Fragen mehr habe. Bei der Bücherei bestehe Redebedarf, zu dieser käme man ja noch in einem späteren Tagesordnungspunkt. Er weist darauf hin, dass die Ansätze für die umfassende Sanierung der Turn- und Festhalle für die kommenden Jahre zwar im Haushalt verbleiben können, die Fraktion LLisN die Summen jedoch nach wie vor für zu hoch halte. Eine Umsetzung könne seiner Meinung nach deutlich günstiger erfolgen.
BM Förster erklärt, dass man die Planunterlagen abwarten müsse, um die genauen Kosten beurteilen zu können.
GR Kleinert bedankt sich für die vorab geklärten Verständnisfragen und bewertet die heute vorgelegten Zahlen grundsätzlich positiv, wenngleich immer noch ein negatives Ergebnis vorliege. Insbesondere sei erfreulich, dass über den Landesanteil am Sondervermögen Infrastruktur für die Gemeinde Nußloch über 12 Jahre bis zu 7 Mio. Euro abgerufen werden könnten. Die Zahlung werde voraussichtlich sehr unbürokratisch erfolgen, dies sei sehr zu begrüßen. GR Kleinert fragt aufgrund von Erfahrungen aus den vergangenen Haushaltsjahren, wie realistisch es sei, dass das Ergebnis wie prognostiziert eintrete oder ob die Haushaltsansätze aus z. B. Kapazitätsgründen möglicherweise unterschritten werden könnten. Wenn man die Zahlen von 2020-2024 betrachte sei man teils deutlich unter den Planansätzen geblieben. Er nennt beispielsweise die Schillerschule.
BM Förster erklärt grundsätzlich, dass während der Rechenschaftsbericht über ein Haushaltsjahr immer nur wohlwollend zur Kenntnis genommen werde, über die Haushaltsplanung hingegen viel mehr diskutiert und gesprochen werde. Die Verwaltung habe alles eingestellt, was aus ihrer Sicht erforderlich sei. In der Amtszeit seines Vorgängers sei die Umsetzung bei etwa 50–60 % gelegen, was sich seit seinem Amtsantritt deutlich gesteigert habe. 100 % werde man jedoch nie erreichen können. Die Ergebnisse der letzten Jahre habe man mitunter den Gewerbesteuerzahlern zu verdanken. Bei der Festsetzung des Haushaltsansatzes für die Gewerbesteuer habe man immer äußerst konservativ geplant und in den vergangenen zwei Jahren Rekordzahlen erreicht. BM Förster befürchtet jedoch, dass es hier zwangsläufig einmal zu einem Einknick kommen werde. Erste Rückmeldungen von den größten Zahlern seien jedoch positiv. Auch wenn man bei der Schillerschule deutlich unter den Planansätzen geblieben sei, komme die Umsetzung nun und es werden entsprechend Mittel abfließen.
GR Kleinert ergänzt, dass man den Eindruck gewinnen könne, dass die Suppe nicht so heiß gegessen werde, wie sie gekocht werde und möchte damit zum Ausdruck bringen, dass möglicherweise ein besseres Ergebnis erzielt werden könne als zunächst befürchtet.
BM Förster betont, dass künftig Geld ausgegeben werden müsse. Er verweist auf seine mahnenden Worte in seiner Haushaltsrede, die nicht nur Plänkelei gewesen seien.
GR Molitor fragt nach den Haushaltsansätzen für das Schulhaus Maisbach und erinnert sich, dass es mal Feuchtigkeitsprobleme gab. Er möchte wissen, ob es hier wieder Probleme gibt.
BAL Leyk erklärt, dass die Mittel für die Sandsteinwände an der Außenseite vorgesehen seien. Feuchtigkeit sei kein Thema mehr. Die Maßnahme sei jedoch aufgrund von Kapazitätsengpässen und aus finanzieller Sicht von Verwaltungsseite auf 2027 verschoben worden und dürfte im aktuellen Haushaltsentwurf eigentlich nicht mehr auftauchen.
GR Molitor begrüßt die Aussicht auf ca. 7 Mio. Euro aus dem LuKIFG. Er schlägt jedoch vor, sich tiefergehende Gedanken darüber zu machen, wie diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten und nicht nur pauschal in den Bau der Schillerschule einfließen zu lassen. Er verweist abermals auf die Frage: „Was ist Kür und was ist Pflicht?“
BM Förster erklärt, dass dies Thema für die vorgeschlagene Haushaltsstrukturkommission sein könne, um in regelmäßigen Abständen die Prioritäten zu prüfen.
Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen. BM Förster schließt sodann diesen TOP.
| TOP 4 ─ Allgemeine Finanzsituation der Gemeinde Nußloch Entwicklung auf Basis des Haushaltsplanentwurfs 2026 |
KAL Einsele informiert, dass sich die finanzielle Lage der Gemeinde in den kommenden Jahren verschlechtern werde. Sie stellt dar, dass der Haushaltsentwurf 2026 ursprünglich einen Verlust von rund 6 Mio. Euro ausgewiesen habe, dieser jedoch nach intensiver Überarbeitung auf etwa 4,8 Mio. Euro reduziert werden konnte. Auch die Finanzplanungsjahre, mit Ausnahme von 2028, blieben voraussichtlich negativ. Maßgeblich dafür sei, dass die laufenden Aufwendungen weiterhin höher lägen als die laufenden Erträge. Insbesondere die Umlagen an Land und Kreis belasteten den Haushalt deutlich. Sie betont, dass hier eine vertiefte Prüfung der beeinflussbaren Aufwendungen und Erträge sinnvoll sei und empfiehlt deshalb die Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission im ersten Halbjahr 2026. Weiter stellt KAL Einsele klar, dass die Ergebnisrücklage, die sich aus den Jahresergebnissen seit 2020 zusammensetzt, zum 31.12.2024 zwar rd. 11 Mio.Euro aufweise, aktuell jedoch nicht zur Haushaltsfinanzierung genutzt werden könne, da die Jahresabschlüsse 2020–2024 noch nicht festgestellt seien. Zudem sei die Ergebnisrücklage kein „Sparvermögen“, sondern diene ausschließlich dem Ausgleich des Ergebnishaushalts. Zur Frage der dauerhaften Leistungsfähigkeit führt KAL Einsele aus, dass Kreditaufnahmen grundsätzlich nur zulässig seien, wenn andere Finanzierungswege ausscheiden und die Leistungsfähigkeit nicht gefährdet werde. Diese wäre insbesondere dann bedroht, wenn der Haushaltsausgleich dauerhaft nicht gelinge, der Schuldendienst unverhältnismäßig wachse, das Basiskapital sinke oder keine Rücklagen mehr gebildet werden könnten. Derzeit sei die Gemeinde noch nicht in dieser kritischen Zone, allerdings entwickeln sich einzelne Kennzahlen wie Zinslastquote, Schulden pro Einwohner oder Ergebnisrücklage tendenziell negativ. Diese Entwicklungen seien ein wesentlicher Grund, weshalb die geplante Strukturkommission notwendig sei. Abschließend erläutert KAL Einsele aufgrund vorheriger Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen die Bindungswirkung des Haushaltsplans. Der Gemeinderat beschließe jedes Jahr die Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan sowie das fünfjährige Finanz- und Investitionsprogramm. Die Folgejahre hätten Orientierungscharakter und müssten jährlich angepasst werden. Die Jahre 2027 bis 2029 seien bereits integriert dargestellt.
Die von KAL Einsele verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
GR Röser dankt für den Überblick und begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Kommission. Er betont, dass alles, was die Finanzen stärker in den Blick nehme, gut und richtig sei.
GR Baumeister schließt sich dem Dank an und begrüßt ebenfalls die Kommission. Er weist darauf hin, dass es nicht so sei, dass man kaum noch Aufgaben habe, wenn Schillerschule und Festhalle ausgeklammert werden. Auch Projekte wie Allming 6+8 oder Massengasse 91 stünden weiterhin an und dürften nicht vergessen werden.
GR Kleinert bedankt sich ebenfalls und hebt hervor, dass viele Punkte auf Rückfragen der Grünen zurückgingen. Insbesondere habe man nach Kennzahlen gefragt, an denen man erkennen könne, wann die Lage kritisch werde. Ein unbestimmter Rechtsbegriff sei für ihn die in der Vorlage angesprochene „andauernde Leistungsfähigkeit“. Er sieht die Haushaltsstrukturkommission in engem Zusammenhang mit dem Antrag vom letzten Jahr und plädiert für eine kontinuierliche Auseinandersetzung zwei- bis dreimal pro Jahr, nicht nur, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, an einem Samstag im Frühjahr. Ein Haushaltsausschuss oder ähnliches könnte die Haushaltsberatungen strecken und dieser zugutekommen. Weiter informiert er, dass durch die Erklärung von KAL Einsele nun klar geworden sei, welche Bindewirkung die mittelfristige Finanzplanung habe. GR Kleinert äußert Unklarheiten zur Ergebnisrücklage. Er fragt sich, wo das Geld liege, wie man diese Gelder aktiviere und dass man auf die Idee kommen könnte, mit diesen 11 Mio. Euro aus der Ergebnisrücklage und den 7 Mio. Euro aus dem LuKIFG die Schillerschule zu finanzieren. Er ist der Auffassung, dass es immer hieß, dass Substanzwerte nicht das Basiskapital schmälern und hinterfragt, ob eine andere Logik durch die Doppik erforderlich ist.
KAL Einsele erklärt, dass die Ergebnisrücklage nur dem Ausgleich des Ergebnishaushalts diene. Investitionen liefen über den Finanzhaushalt, daher könnten diese nicht aus der Ergebnisrücklage finanziert werden. Bezüglich des Basiskapitals erklärt sie, dass es richtig sei, dass dieses nicht durch Investitionen abschmelze. Abschließend betont sie alles daran setzen zu wollen, die Jahresabschlüsse im kommenden Jahr aufzuarbeiten, dass dies deutlicher werde.
GR Kleinert bekräftigt, dass er dafür sei, dass es der Verwaltung 2026 gelinge die Eröffnungsbilanz zu erstellen und dass KAL Einsele die notwendige Kapazität dafür erhalte.
GR Molitor betont, dass die Kommission Struktur gebe und Klarheit schaffe. Er spricht sich ebenfalls für eine regelmäßige Auseinandersetzung mit den Finanzen der Gemeinde aus, sodass der Gemeinderat unterjährig mehr Detailwissen erhalte. Der Sachstand einzelner Projekte und deren Finanzbedarf könne so transparent abgebildet werden. Er weist darauf hin, dass neben den Investitionen in Schillerschule, Festhalle und Kanalnetz auch Themen wie die Nachnutzung der Lorentrasse und Wohnungsbau die Gemeinde beschäftigen. Mehr dazu werde er in seiner Haushaltsrede am 10.12.2025 erläutern.
| TOP 5 ─ Haushaltsanträge Fraktionen - Information zum Stand der Bearbeitung der Haushaltsanträge aus Vorjahren - Beschluss zur Ablehnung von Anträgen gemäß Anlage 2 |
BM Förster informiert, dass die Verwaltung die seit 2010 geführte Tabelle mit Haushaltsanträgen der Fraktionen fortgeschrieben hat. Diese liegt dem Gemeinderat mit Sitzungsunterlagen vor. Daneben habe die Verwaltung eine Liste mit Haushaltsanträgen erstellt, über die ihrer Meinung nach aufgrund einer veränderten Ausgangslage, aber auch aufgrund der finanziellen Entwicklung diskutiert werden solle, ob an diesen weiterhin festgehalten wird oder ob diese final abgelehnt werden. Abschließend erläutert BM Förster, dass die Verwaltung diejenigen Haushaltsanträge, die seit der letzten Information im November 2024 vollständig erledigt wurden, in der Tabelle grün hinterlegt habe und nach der Beratung im Gemeinderat aus der Liste löschen werde.
GR Röser merkt an, dass man nach allen heute gehörten Zahlen und dem Ausblick grundsätzlich dem Vorschlag der Verwaltung näher treten könne. Gleichwohl hätten sich die Fraktionen Gedanken gemacht und die Anträge ausgearbeitet. Er fragt die Verwaltung, auf welche Posten sie verzichten könne, wenn dies vom Gemeinderat verlangt werde.
BM Förster erklärt, dass die Verwaltung beim ersten Entwurf bereits stark versucht habe, zu reduzieren und den Rotstift angesetzt habe.
BAL Leyk erläutert insbesondere, dass für die Allming 6+8 kein Ansatz mehr eingeplant sei, die Maßnahmen auf dem Friedhof massiv gekürzt wurden und Projekte wie Bodenbeschichtung in der Bauhofhalle, Fenstersanierung Lindenschule, Toilettenanlage Feuerwehr und Bücherei ebenfalls nach hinten geschoben wurden. Auch die Budgets der Kindergärten seien gekürzt worden. Weiter führt er aus, dass Unterhaltungsmaßnahmen pauschal um 75–80 % reduziert worden seien, ohne konkrete Einzelmaßnahmen herauszupicken. Darüber hinaus habe man die offene Kanalsanierung komplett in die Finanzplanung verschoben.
BM Förster ergänzt, dass man den Haushalt mit Augenmerk auf den dringendsten Bedarf aufgestellt habe. Am Ende müsse geprüft werden, was sinnvoll sei.
GR Baumeister merkt an, dass einige Anträge bereits sehr lange auf der Liste stehen und man teils schon weitergedacht oder sogar erste Umsetzungsschritte gemacht habe. Seine Fraktion sehe das Thema „Streichen“ daher gespalten. Die Fraktion LLisN wolle nicht pauschal alles entfernen, was die Verwaltung aufgeführt habe. Einzelne Punkte seien obsolet, andere sollten eher „auf Eis gelegt“ werden. Er stellt die Frage, ob man einzeln abstimmt.
BM Förster erklärt, dass jede Fraktion selbst sagen könne, was mit ihren Anträgen passieren solle – streichen, weiterverfolgen oder auf Eis legen.
GR Kleinert fragt nach dem Verfahren und ist bereit, die Liste einzeln durchzugehen. Er führt folgende Punkte auf, die seine Fraktion betreffen:
- Jugendbeteiligung (2024): Dieser Antrag sei abgelehnt worden. Beschlossen worden sei die Erhöhung der Stellenanteile beim IB. Dieser Antrag könne daher gestrichen werden. Er wünscht sich jedoch gelegentlich einen Bericht vom IB, was in Sachen Jugendbeteiligung läuft.
- Hitzenotfallplan (2023): kann gestrichen werden, da erledigt. Über einzelne Maßnahmen hieraus werde jedoch weiterhin gesprochen werden.
- Parking Hup (2023): sei nur zur Kenntnis genommen, nicht beschlossen und an den Aufsichtsrat der KWG verwiesen worden. Dieser Antrag sei nicht obsolet durch Ablehnung des Parkraumkonzepts. GR Kleinert bittet darum, die Meinung der KWG hierzu demnächst zu erfahren.
- Stelzenhaus Olympia (2023): Vorschlag der Verwaltung habe gelautet „zu gegebener Zeit wieder vorlegen“. Hier habe man wegen der Lorenbahntrasse abwarten wollen. Er wolle daher dieses Thema auf der Liste belassen.
- Schutzwohnungen für Frauen u. Kinder (2021): BM hatte damals vorgeschlagen, Kontakt mit dem RNK aufzunehmen. Dort wurde zwischenzeitlich kein Bedarf gesehen. Wenn das weiterhin so sei, könne es gestrichen werden, ansonsten jederzeit wieder aufgreifbar.
- Parkraumbewirtschaftung (2015): könne gestrichen werden, da Parkraumkonzept behandelt und letztlich abgelehnt wurde.
GR Molitor erklärt, dass die Tauschbörse zwar wünschenswert gewesen wäre, personell aber nicht leistbar sei. Man könne sie streichen, aber bei Gelegenheit erneut aufnehmen. Er teilt mit, dass er das Gewerbeleitsystem auf der Liste vermisse.
BM Förster antwortet, dass dies im Haushalt 2026 vorgesehen sei und im Wirtschaftsförderungsausschuss im Januar behandelt werde.
Weiter führt GR Molitor aus, dass der Abendmarkt noch nicht abschließend bearbeitet sei, da dieser noch nicht die Größe habe in der man sich diesen vorgestellt habe. Die Verwaltung wollte weiterhin auf die Suche nach weiteren Marktbeschickern gehen, weshalb dieser Haushaltsantrag auf der Liste verbleiben soll. Die zentrale Trinkwasser-Enthärtungsanlage könne hingegen als erledigt markiert werden, da nur eine Grundsatzklärung erforderlich gewesen sei.
GR Röser teilt mit, dass nur das „begehbare Heimatbuch“ von der CDU auf der Liste zu streichender Anträge stehe. Dieses könne gestrichen werden.
GR Baumeister informiert, dass seine Fraktion inzwischen auch von dem „Verkehrskreisel Massengasse“ abrücke, auch weil das Landratsamt keinerlei Anstalten mache, sich hier in einer Form zu beteiligen, auch vor dem Hintergrund, dass eine neue Ampelanlage eingerichtet wurde. Dieser Antrag könnte jedoch jederzeit erneut gestellt werden. Die Umwandlung der Trainingswiese in einen Kunstrasenplatz solle lediglich auf Eis gelegt werden, da zwar derzeit ein anderer Lösungsversuch läuft, aber noch nicht klar sei, ob dieser zu einer Dauerlösung werde. Das Projekt „Urban Gardening“ solle ebenfalls nicht gestrichen werden, da bereits sehr viel Herzblut hineingeflossen und das Interesse aus der Bevölkerung vorhanden sei, es sich jedoch lediglich bisher keiner gefunden habe, der sich ehrenamtlich „den Hut aufsetzen“ möchte. GR Baumeister möchte diesen Antrag daher auch lediglich ruhend stellen.
GR Veits erklärt, dass das Thema Schutzwohnungen zwar von der Liste genommen werden könne, er es aber weiterhin für wichtig halte. Der Bedarf nehme zu und mit einem neuen Landrat im Rhein-Neckar-Kreis könne man das Thema erneut aufgreifen, da dieser die Sache eventuell anders sieht als der bisherige Landrat.
GRätin Seemann informiert ergänzend, dass demnächst ein Frauen- und Kinderschutzhaus in Edingen-Neckarhausen eingeweiht werde, initiiert durch den Rhein-Neckar-Kreis.
BM Förster fasst abschließend zusammen, dass folgende Anträge laut Stellungnahme der einzelnen Fraktionen von der Liste gestrichen werden sollen:
- Begehbares Heimatbuch (CDU)
- Verkehrskreisel Massengasse/Kurpfalzstraße (LLisN)
- Kapazitätserweiterung Freizeitgebiet Lichtenau (CDU)
- Hitzenotfallplan (Grüne)
- Stromversorgung Lindenplatz (CDU)
- Parkraumbewirtschaftung (Grüne)
- Tauschbörse (SPD)
- Schutzwohnungen für Frauen u. Kinder (Grüne)
- Relaunch u. StärkungJugendbeteiligung (Grüne)
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Streichung folgender Haushaltsanträge:
- Begehbares Heimatbuch (CDU)
- Verkehrskreisel Massengasse/Kurpfalzstraße (LLisN)
- Kapazitätserweiterung Freizeitgebiet Lichtenau (CDU)
- Hitzenotfallplan (Grüne)
- Stromversorgung Lindenplatz (CDU)
- Parkraumbewirtschaftung (Grüne)
- Tauschbörse (SPD)
- Schutzwohnungen für Frauen u. Kinder (Grüne)
- Relaunch u. Stärkung Jugendbeteiligung (Grüne)
| TOP 6 ─ Beratung von Anliegen der Verwaltung |
| TOP 6.1 ─ Kommunale Wärmeplanung - Verzicht auf Förderung zu Gunsten einer höheren Konnexitätszahlung mit zusätzlichen Anforderungen an den Wärmeplan |
BM Förster begrüßt zu diesem TOP KSM Erik Lang. Er übergibt ihm zur Darstellung des Sachverhalts das Wort.
KSM Lang informiert, dass die Gemeinde bis zum 28.11.2025 entscheiden müsse, ob sie die zugesagten 25.000 Euro Fördermittel für den bestehenden, freiwillig erstellten Wärmeplan behalte oder stattdessen eine Konnexitätszahlung von rund 66.000 Euro über vier Jahre in Anspruch nehme. Er stellt klar, dass der aktuelle Wärmeplan auf Basis des alten Landesrechts erstellt worden sei und bis 2030 Bestandsschutz habe. Durch die Wahl der Konnexität würde dieser Schutz jedoch entfallen und der Plan müsste bis Juni 2028 an das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) angepasst werden. KSM Lang betont, dass diese vorgezogene Überarbeitung fachlich kaum Mehrwert biete, da sie lediglich formale Anforderungen erfülle und keine zusätzlichen, belastbaren Erkenntnisse für Bürgerinnen und Bürger liefere. Er stellt dar, dass die Variante Förderung finanziell schlechter abschneide. Einnahmen von insgesamt ca. 37.000 Euro stünden geschätzten mindestens 45.000 Euro Kosten für eine spätere, dann notwendige Überarbeitung 2030 gegenüber. Die Variante Konnexität hingegen führe zu rund 78.000 Euro Einnahmen, sodass die Gemeinde trotz Überarbeitung bis 2028 einen deutlichen finanziellen Überschuss von ca. 55.000 Euro erzielen würde. KSM Lang weist darauf hin, dass eine spätere Überarbeitung zum gesetzlichen Termin 2030, mit dann aktueller Datengrundlage, fachlich deutlich sinnvoller wäre. KSM Lang merkt abschließend an, dass eine pragmatische Lösung seitens Land/Bund, etwa die Kombination aus Förderung und Konnexität bei gleichzeitigem Bestandsschutz, aus Sicht der Verwaltung wünschenswert gewesen wäre, aber nicht zu erwarten sei.
BM Förster ergänzt, dass das Vorgehen eng mit der Gemeinde Sandhausen abgestimmt wurde, da man das Projekt im Konvoi durchgeführt habe. Sandhausen habe das Thema letzte Woche behandelt und werde bei der Fördervariante bleiben. Wichtig sei zu betonen, dass Sandhausen trotzdem die Förderung erhalte, selbst wenn Nußloch vom Vertrag zurücktrete. Er äußert seine Kritik daran, dass gerade die Kommunen, die am Anfang freiwillig Wärmepläne aufgestellt haben, nun schlechter gestellt würden. Dies sei bedauerlich. Man könne nun zu der Einschätzung kommen, erstmal die Füße still zu halten künftig, was jedoch ein falsches Signal wäre. KSM Lang habe intensiv recherchiert, um eine bessere Entscheidungsgrundlage für die heutige Sitzung zu schaffen.
GR Röser äußert sich unbefriedigt über die Situation, bedankt sich aber ausdrücklich bei KSM Lang für die intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Er betont rückblickend, dass es gut sei, dass bei der TUK-Sitzung am 3. November noch kein Beschluss gefasst wurde, obwohl eine Entscheidung bis 13. November hätte erfolgen müssen. Die Informationen hätten damals nicht ausgereicht, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. GR Röser signalisiert, dass die CDU-Fraktion bei der Fortsetzung der Fördervariante bleiben und den Konvoi mit Sandhausen fortführen würde. Auch die vorhandenen Unwägbarkeiten nennt er als Entscheidungsgrund.
GR Baumeister führt aus, dass dies ein sehr gutes Beispiel dafür sei, wie man bestraft werde, wenn man es gut meine und vorausgehe. Weiter informiert er, dass die Fortsetzung des bestehenden Wärmeplans mit dem Bestandsschutz bis 2030 einen großen Arbeitsaufwand dann mit sich bringe, wenn die Wärmeplanung komplett neu gemacht werden müsse. Bei der Wahl der Konnexitätszahlung habe man hingegen eine noch längere Gültigkeit bei vergleichsweise weniger Aufwand, da Teile des bereits bestehenden Wärmeplans verwendet würden und würde darüber hinaus eine höhere Zahlung erhalten. Für die Fraktion LLiSN sei ausschlaggebend, dass die Konnexitätszahlung über dem liege, was bereits investiert wurde oder noch zu leisten wäre.
BM Förster bestätigt, dass auf dieser Datenbasis, würde man die Variante der Konnexitätszahlung wählen, dann Mitte der 2030er Jahre der Wärmeplan kostengünstiger fortgeschrieben werden könne.
GR Veits bedauert, dass sich Bund und Land nicht auf eine einheitliche Lösung einigen konnten. Vorreiterkommunen würden dadurch schlechter gestellt. Kurzfristig sei keine Änderung in Sicht, auch er habe nachgefragt. Die Fraktion B´90/Die Grünen wolle nicht von vorne beginnen, auch wenn die Gemeinde auf den ersten Blick schlechter gestellt würde, führt GR Veits weiter aus. Man wolle kein „Zuschusshobbing“ betreiben. Die Neuauflage 2030 sei zwar auf den ersten Blick teurer, aber dann liege ein aktueller Kenntnisstand vor. Es sei daher sinnvoller, zunächst bei der Fördervariante zu bleiben, eventuell jedoch früher mit der Datenerhebung zu beginnen. Die Grünen seien daher für die Beibehaltung der Fördervariante. Er fordert die Fraktionen dazu auf, die Bundes- und Landesbehörden auf die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit im Sinne der Kommunen hinzuweisen. Er wolle die Hoffnung nicht aufgeben, dass ein Ausgleich im Nachgang noch möglich werde.
GR Molitor äußert, dass das Sprichwort „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ hier nicht zutreffe. Als Nußloch den Wärmeplan verabschiedet habe, hätten andere Kommunen erst damit begonnen sich mit der Wärmeplanung zu beschäftigen. Aus der Wärmeplanung würden sich Maßnahmen für die Bürgerschaft ergeben und durch die Variante der Konnexitätszahlung würde sich dies weiter verzögern. Es sei nicht sinnvoll, erneut Arbeit in die Wärmeplanung zu investieren, da hierdurch bereits genug Arbeitszeit gebunden worden sei. Er ist weiter der Auffassung, dass man die Arbeitszeit für sinnvollere Dinge nutzen könnte. Die SPD-Fraktion spreche sich daher ebenfalls für den Fortbestand des aktuellen Wärmeplans aus.
BM Förster weist darauf hin, dass dadurch auf knapp 40.000 Euro verzichtet werde.
GR Baumeister ergänzt, dass man ja nicht bei Null beginne, viele vorhandene Daten noch verwenden könne und man dadurch ein Plus erziele. Der Bestandsschutz gelte nur bis 2030, bei einer Neufassung würde man eine längere Gültigkeit erhalten.
BM Förster fügt hinzu, dass das Ingenieurbüro aktuell noch deutlich günstiger sei, da die aktuelle Wärmeplanung noch nicht alt sei.
GR Kleinert gibt zu verstehen, dass er der Vorlage entnommen habe, dass die Verwaltung eher dazu neige, bei der Fördervariante zu bleiben. Er zitiert: „Die Gemeinde profitiert aus finanzieller Hinsicht massiv von der Konnexitätszahlung, der damit verbundene nicht unerhebliche Arbeits- und Kostenaufwand bietet jedoch praktisch keinen Mehrwert.“
BM Förster stellt klar, dass sich der gemeinte Mehrwert auf inhaltliche Aspekte beziehe. Grundsätzlich habe sich die Verwaltung die Frage gestellt, warum man etwas tun solle, das keinen inhaltlichen Mehrwert biete und die Bevölkerung belaste. Deshalb neige sie zur Beibehaltung der Fördervariante, sei aber offen für die Entscheidung des Gemeinderats.
GR Kleinert bittet KSM Lang, seine fachliche Einschätzung darzulegen.
KSM Lang erläutert stichpunktartig die Abwägung: Bei Wahl der Konnexitätszahlung erziele die Gemeinde deutlich höhere Einnahmen. Die Überarbeitung des Plans sei mit deutlich geringerem Arbeitsaufwand verbunden, sei dann gesetzeskonform und könne nur fortgeschrieben werden. Die Konnexitätszahlung sei deutlich höher als die Fördermittel. Die Aussage des Wärmeplans ändere sich für die Bürgerschaft nicht. 2030 müssten neue Daten erhoben werden und man würde bei Null anfangen. Zwischen 2022 und 2030 verändere sich die Wärmeversorgung erheblich, was zu berücksichtigen sei. Subjektiv wolle er als Klimamanager nächstes Jahr nicht erneut Arbeit investieren, aber aus Sicht der Gemeinde sei die Konnexitätszahlung sinnvoll. Die Argumentation der LLiSN-Fraktion erachte er als schlüssig. Bei Wahl der Konnexitätszahlung müsse der Wärmeplan bis 2028 aufgestellt werden.
GR Kleinert signalisiert, dass er jetzt fast überzeugt sei, er sich jedoch noch die Frage stelle, wie das bei der Bürgerschaft ankomme, da sich die Gemeinde nicht „zum Kasper“ machen wolle.
KSM Lang erklärt, dass man die Klarstellung des Sachverhalts gegenüber den Bürgern noch klären müsse.
GR Kleinert bittet um Sitzungsunterbrechung für eine interne Beratung.
GR Baumeister erkundigt sich, wie KSM Lang einschätzt, in welcher Form das Klimaschutzmanagement in seiner Arbeit beeinflusst werde durch den Mehraufwand der entstünde, wenn man sich für die Konnexitätszahlung entscheide.
KSM Lang erklärt, dass er die Wärmeplanung im Jahr 2022 erstmals erstellt habe. Die Einlesearbeiten etc. würden daher nun entfallen. Er könne die aktuelle Lage jedoch nicht genau abschätzen, da es noch zu viele Unklarheiten gebe. Auch das Ingenieurbüro habe noch Schwierigkeiten bei der Einschätzung des zeitlichen Aufwands, da das Gesetz noch relativ neu sei. Stand heute müsse bis 2030 ein gesetzeskonformer Wärmeplan vorliegen. Er sehe wenig Chancen, dass Bund und Land die Differenz zwischen Förderung und Konnexität ausgleichen sodass die aktuellen Gegebenheiten Bestand haben werden.
BM Förster erklärt, dass der Druck nicht groß genug sei, da bisher nur wenige Kommunen die Planung umgesetzt hätten.
GR Röser führt aus, dass auch er die Vorlage so verstanden habe, dass die Verwaltung die Fördervariante favorisiere. Ein Wechsel würde die Zusammenarbeit mit Sandhausen auflösen, was er bedauere, da sicherlich Synergien entstünden. Weiter gebe es noch so viele Unklarheiten und man wisse nicht, was zukünftig noch komme.
Sitzungsunterbrechung von 19:40 Uhr – 19:48 Uhr
Nach der Sitzungsunterbrechung empfiehlt BM Förster aus Verwaltungssicht die Konnexitätszahlung.
KSM Lang äußert, dass aus fachlicher Sicht die Beibehaltung der Förderung sinnvoll sei, finanziell jedoch klar die Konnexitätszahlung überwiege.
BM Förster unterstreicht persönlich die Empfehlung für die Konnexitätszahlung.
GR Veits vergewissert sich nochmals, dass man geschätzt 60.000 Euro mehr erziele, würde man die Konnexitätszahlung wählen. Er fragt, ob die Kosten, die für die Überarbeitung anfallen werden, hier schon berücksichtigt seien. Dies wird von der Verwaltung bejaht. Er betont, dass der einzige Zweck die Erhaltung der Konnexitätszahlung sei, der inhaltliche Mehrwert jedoch gegen 0 gehe.
GR Röser hebt hervor, dass KSM Lang die Materie kenne und seine Einschätzung maßgeblich sei.
KSM Lang ergänzt, dass er persönlich zwar froh wäre, wenn keine Überarbeitung im nächsten Jahr erfolgen müsse, die 60.000 Euro jedoch eine Höhe darstelle, bei der die Gemeinde die Konnexitätszahlung wählen sollte.
GR Baumeister merkt nochmals an, dass zwar bis 2030 Bestandsschutz gelte, würde man bei der Förderung bleiben. Bei der Konnexitätszahlung würde die Fortschreibung jedoch frühestens 2033 anstehen und deutlich weniger personellen und monetären Aufwand erfordern.
KSM Lang bestätigt, dass alle fünf Jahre eine Fortschreibung stattfinde, was den Aufwand deutlich reduziert.
GR Baumeister führt abschließend aus, dass die klare Entscheidung für die Konnexitätszahlung sein müsse.
Der Gemeinderat beschließt sodann ohne weitere Aussprache mit 15 Ja-Stimmen (Baumeister, Falkner, Rupp, Lüll, Seemann, Molitor, Seibert, Röser, Lurz, Herb, Petri, Stegmaier, Veits, Kleinert, BM Förster) und 4 Nein-Stimmen (Miltner, Greiner, Menrath, Kettemann) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Förderung über den Projektträger Karlsruhe. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Wärmeplans nach WPG bis spätestens dem 01.07.2028.
| TOP 6.2 ─ Gemeindebücherei Nußloch - Information über geplante Maßnahmen |
BM Förster informiert, dass diese Vorlage auf Wunsch der CDU-Fraktion erstellt wurde und übergibt zur Erläuterung das Wort ab BAL Leyk.
BAL Leyk informiert, dass im Büchereigebäude umfangreiche energetische Maßnahmen anstehen, um die Klimaschutzziele der Gemeinde Nußloch zu erreichen. Er führt zudem aus, dass darüber hinaus Probleme mit der Rückstauebene der Toiletten im Untergeschoss bestehen, wodurch es zu Austritten fäkalienhaltigen Abwassers kommt. Für diese Maßnahmen seien Mittel im Haushalt 2026 vorgesehen. Mittelfristig stünden zusätzlich Maßnahmen in Elektrik und Brandschutz an. BAL Leyk erklärt, dass bisherige Klimaschutzmaßnahmen (PV auf Dach und Fenstertausch) umgesetzt bzw. beauftragt seien. Weitere bauliche Themen wie Elektrik, Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutz und Rückstau erforderten eine Gesamtbetrachtung. Er betont, dass die Verwaltung aufgrund von fehlenden Kapazitäten empfiehlt, die Projektverantwortung extern zu vergeben, um ein Gesamtkonzept mit Kostenrahmen zu erstellen. Für 2026 seien 220.000 Euro eingeplant: 185.000 Euro für energetische Maßnahmen, 25.000 Euro für Rückstauproblematik und 10.000 Euro für externe Planungskosten. BAL Leyk weist darauf hin, dass für Elektrik und Brandschutz noch Abstimmungen mit dem Landratsamt erforderlich seien. Die Umsetzung im laufenden Betrieb sei schwierig, mögliche Ausweichflächen wie die Schillerschule könnten geprüft werden. Abschließend stellt er klar, dass die Finanzierung der Maßnahmen über den Haushalt 2026 erfolgt, mittelfristig jedoch weitere Kosten für Elektrik und Brandschutz zu erwarten seien.
KSM Lang informiert ergänzend, dass im TUK bereits ausführlich über die Maßnahmen gesprochen worden sei. Er stellt klar, dass der Fenstertausch bereits beschlossen sei und dass die neuen, deutlich dichteren Fenster auch ein Lüftungskonzept erfordern. Ziel sei, die Bücherei energetisch so zu modernisieren, dass sie perspektivisch nahezu klimaneutral sei, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats zur Klimaneutralität bis 2040. Zusätzlich zum Fenstertausch sei eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplant, insbesondere da die Bücherei auch als Veranstaltungsstätte genutzt werde. KSM Lang betont, dass, wenn man ein Gebäude angehe, man es gleich vollumfänglich auf den künftigen Standard bringen sollte.
BAL Leyk stellt klar, dass der Beschluss für den Fenstertausch bereits monetär im Haushalt 2026 abgebildet sei, da die Ausführung erst 2026 erfolgt, auch wenn der Beschluss im Jahr 2025 gefasst wurde.
GR Röser erklärt, dass die Rückstauthematik und die Elektrik nicht zu diskutieren seien und dass die Fenster in den 185.000 Euro inkludiert seien. Alle anderen energetischen Maßnahmen sollten gestrichen oder verschoben werden.
KSM Lang fragt nach, ob er die Lüftung oder Wärmepumpe streichen wolle.
GR Röser präzisiert, dass außer dem Fenstertausch alles gestrichen werden solle.
KSM Lang gibt zu bedenken, dass dies in Teilen nachvollziehbar sei aufgrund der finanziellen Situation, ansonsten aber eher nicht. Er bittet, den Ansatz zumindest im Haushalt zu belassen, um die Einsparungen und Amortisationszeiten der Anlagen berechnen zu können. Er verweist darauf, dass Hermann Weiß einen dreijährigen Vertrag habe und dass in dieser Zeit Maßnahmen umgesetzt werden sollten, die dazu dienen, dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen. Die Zielsetzung, bis 2040 klimaneutral zu sein, sei ohnehin sehr ambitioniert. KSM Lang betont, dass es fahrlässig wäre, die Arbeiten jetzt abzubrechen, auch vor dem Hintergrund, dass Herr Weiß bereits viel Arbeit investiert habe. Zudem weißt er darauf hin, dass der Gemeinderat über den TUK laufend informiert werde und über die geplanten Maßnahmen Bescheid wisse.
BM Förster betont, dass ein Lüftungskonzept zwingend erforderlich sei.
KSM Lang erläutert dazu, dass bei den neuen, dichten Fenstern ein Stoßlüften pro Stunde im Prinzip ausreichend wäre, durch die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage könne der Wärmeverlust jedoch auf 10 % reduziert werden.
GR Röser stellt klar, dass die Fraktion ihren Standpunkt aus finanzieller Sicht vertrete, KSM Lang aus fachlicher Sicht und dass der befristete Arbeitsvertrag von Herrn Weiß die Entscheidung nicht beeinflussen dürfe.
GR Baumeister fragt, ob Lüftung, Wärmepumpe und Fenster die drei Hauptthemen seien. KSM Lang bestätigt dies.
GR Baumeister hinterfragt den Nutzen und weist darauf hin, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden wie die Bücherei die Kosten den Mehrwert überschreiten könnten. Er ist der Meinung, dass auch geprüft werden sollte, ob andere Gebäude mit den vorhandenen Mitteln einfacher und sinnvoller energetisch saniert werden könnten.
BM Förster hält es für sinnvoll, die Kosten genau zu verifizieren.
GR Veits kritisiert die geplante Streichung durch die CDU-Fraktion und betitelt sie als fahrlässig und kurzsichtig, insbesondere mit Blick auf die zu schützenden Lebensgrundlagen durch den Klimawandel. Hier würde immer wieder auf allen Ebenen versagt. Weiter verweist er auf die bereits installierte PV-Anlagen, deren Strom zur Beheizung der Bücherei genutzt werden könnte. Er betont, dass es wenig bringe, nur auf ein Jahr zu schauen und langfristige Effekte aus dem Blick zu verlieren.
GR Molitor bekräftigt dies und ergänzt, dass das Konzept nur funktioniere, wenn es vollständig umgesetzt werde und dass die Maßnahmen langfristig allen zugutekämen.
GRätin Stegmaier zeigt sich verwundert darüber, dass zu den neuen Fenstern nun auch noch Lüfter hinzukämen. Zudem weißt sie darauf hin, dass ein Fenstertausch nur für das Nebengebäude, nicht jedoch für den historischen Teil beschlossen wurde. Sie hätte sich auch vorstellen können, dass die vorhandenen Holzfenster überarbeitet würden und teilt mit, dass sie bereits gegen den Fenstertausch gewesen sei. Weiter merkt GRätin Stegmaier an, dass sie keine Probleme mit den Maßnahmen hätte, wenn ausreichend Liquidität vorhanden wäre.
KSM Lang erklärt, dass bei jedem Fenstertausch das Lüftungsthema einzuplanen sei. Er betont, dass hierauf, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Bücherei als Veranstaltungsraum dient, ein besonderes Augenmerk zu richten sei. Er stellt klar, dass theoretisch über geöffnete Fenster gelüftet werden könnte, dies aber organisatorisch durch das Personal geregelt werden müsse. Alternativ wäre man durch eine automatisierte Lüftung unabhängig.
BM Förster ergänzt, dass auch die Wärmerückgewinnung für die Heizung berücksichtigt werden müsse.
GR Veits betont, dass eine Wärmepumpe nur sinnvoll sei, wenn Dämmung und Dichtigkeit gegeben seien, weshalb das Gesamtkonzept notwendig sei.
KSM Lang führt aus, dass bei Streichungen wünschenswert wäre, die Wärmepumpe nicht entfallen zu lassen, allenfalls die Lüftungsanlage. Er schlägt vor, die Zahlen detailliert zu prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
BM Förster bekräftigt, dass die Verwaltung fundierte Zahlen zu Amortisation und Einsparungen vorlegen wird. Er teilt abschließend mit, dass die Maßnahmen zunächst im Haushalt belassen werden. Eine Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen würde dann ohnehin nochmals getroffen werden müssen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 6.3 ─ Bauhof + Gärtnerei - Vorstellung Fahrzeugkonzept inkl. Bedarfsplanung |
BM Förster begrüßt zu diesem TOP die Herren Frank (Ressortleiter Bauhof), Freudensprung (Ressortleiter Gärtnerei) und Ley (Fuhrparkmanager) und berichtet, dass sich diese in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Fuhrpark des Bauhofs/der Gärtnerei beschäftigt haben, um ein aussagekräftiges Fahrzeugkonzept inkl. Bedarfsplanung aufzustellen, damit keine Einzelfallentscheidungen ohne Weit- bzw. Gesamtblick mehr getroffen werden.
Fuhrparkmanager Ley informiert, dass von der Verwaltung für das Jahr 2026 drei größere Fahrzeuganschaffungen geplant seien. Er führt aus, dass es sich um Ersatzbeschaffungen für den Unimog (Baujahr 1999) und den VW-Crafter als Pritschenfahrzeug (Baujahr 2006) handelt sowie um ein neues kleines Elektrofahrzeug für die Gärtnerei, das als Langzeitmiete vorgesehen ist. Herr Ley erläutert, dass für den Unimog ein Gebrauchtfahrzeug als Agrarversion empfohlen wird, der Kostenrahmen liege bei ca. 245.000 Euro brutto. Er berichtet, dass der Unimog als Transport- und Zugfahrzeug für verschiedenste Transporte wie Bäume, Steine oder Schüttgut diene. Zudem könne er als Zugfahrzeug für große Wasserfässer genutzt werden, sodass der Valtra-Schlepper wieder für Mulcharbeiten verfügbar sei. Der Unimog werde außerdem als Räum- und Streufahrzeug im Winterdienst eingesetzt. Auch wenn die Einsätze im Winterdienst tendenziell abnehmen, müsse der Räum- und Streudienst jedoch sichergestellt werden, merkt Fuhrparkmanager Ley an. Für den VW-Crafter empfiehlt er eine Neuanschaffung, Kostenrahmen ca. 53.000 Euro brutto. Das Fahrzeug sei vor allem im Straßenverkehr bei Auf- und Abbau von Sperrungen, Montage von Verkehrsschildern und temporären Beschilderungen bei Veranstaltungen im Einsatz. Ausschlaggebend sei der lange Radstand der Pritsche. Beim Elektrofahrzeug für die Gärtnerei wird eine Langzeitmiete über 36 bis 48 Monate empfohlen, die jährlichen Kosten betragen ca. 15.000 Euro. BAL Leyk erklärt, dass vier verschiedene Modelle getestet wurden und das Fabrikat Etesia ET-Lander am meisten überzeugt habe. Das Fahrzeug biete Ergonomie, Qualität und praktische Details wie einen integrierten 400-Liter-Wassertank, Steckdosen für Kleingeräte und Halterungen für Werkzeuge. Es eigne sich besonders für Pflege und Anlage von Straßenbegleitgrün, das Gießen kleiner Gefäße, schwer zugängliche Stellen auf Friedhof, Park, Vogelkefigweg oder Spielplätzen sowie das neue Freizeitgelände, führt Ressortleiter Freudensprung aus. BAL Leyk ergänzt aufgrund der unter TOP 3 gestellten Frage von GR Röser, weshalb ein Fahrzeug für die Pflege des neuen Freizeitgeländes beschafft werden müsste, wenn ein Pflegevertrag bestehe, dass der Pflegevertrag nur zwei Jahre gültig ist und dann das Fahrzeug zum Einsatz komme. Er betont weiter, dass das Fahrzeug jedoch nicht nur dafür beschafft werden soll, wie von Ressortleiter Freudensprung näher erläutert. Fuhrparkmanager Ley verweist weiter auf den beigefügten Bedarfsplan, der die geplanten Anschaffungen für 2026 und darüber hinaus darstellt und vom Bauhof fortgeschrieben wird. Abschließend erklärt er, dass auch ein Finanzierungsmodell, auch bei Gebrauchtfahrzeugen, möglich wäre und bittet darum, die Mittel für 2026 im Haushalt zu belassen, um den Fuhrpark von Bauhof und Gärtnerei zukunftsfähig aufzustellen.
BAL Leyk ergänzt, dass die Finanzierung im Finanzhaushalt für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge erfolgt, während Modelle wie Leasing oder Langzeitmiete im Ergebnishaushalt abgebildet werden. Weiter merkt er an, dass ein Fahrzeug auf dem Gebraucht- und Vorführfahrzeugemarkt oftmals sehr schnell vergriffen sei. Schnelles Handeln wäre daher ggfs. notwendig. Weitere Details zu den einzelnen Anschaffungen würden zu Beginn 2026 in separaten Gemeinderatsvorlagen vorgestellt, sollte der Gemeinderat heute positiv entscheiden.
GR Röser führt aus, dass ihm die aufgerufenen Summen Sorgenfalten bereitet hättet. Er bewertet die Beschaffung eines neuen VW-Crafters wohlwollend positiv. Das Elektrofahrzeug sieht er in Verbindung mit der Hundewiese und dem Freizeitgelände als verschiebbar an. Er betont, dass die Fraktion technisch zwar nicht so versiert wie die Bauhofmitarbeiter sei, sich aber in der Vorberatung informiert habe. Er merkt an, dass ein Unimog gebraucht auch günstiger zu bekommen sei, zum Beispiel ein Modell von 2018, das sie bei einer schnellen Recherche gefunden haben.
Herr Ley stellt klar, dass bei der Wahl des Unimogs die Ausstattung entscheidend sei, insbesondere Stützlast, Anhängerkupplung und Agrarversion. Die Kommunalversion reiche für die Straßenmeisterei, für den Gemeindeeinsatz benötige man jedoch die Agrarversion mit Zapfwelle, Stützlast und Unterlenker. Fuhrparkmanager Ley betont, dass für jedes Fahrzeug der Einsatzzweck im Detail geprüft worden sei.
BAL Leyk erklärt, dass man beim Unimog auf Gebrauchtfahrzeuge setzen würde.
Herr Ley stellt weiter klar, dass eine Vorführmaschine in Agrarversion z. B. für 385.000 Euro netto zu bekommen sei. Mit der Kommunalversion komme man nicht zurecht, sie sei zu wenig ausgestattet.
GR Baumeister stellt anerkennend fest, wie viel Arbeitsaufwand in der Liste steckt. Er merkt an, dass der Holder-Knicklenker, der erst 2019 beschafft wurde, schon bald ersetzt werden soll, was nicht für Qualität spreche. Er zeigt sich irritiert darüber, dass seit 2019 bereits 28.000 Euro in den Holder investiert worden sei. GR Baumeister hinterfragt die Notwendigkeit aller Fahrzeuge im Fuhrpark und stellt fest, dass seit 2019 18 Fahrzeuge angeschafften worden sind. Er regt an genau zu beleuchten, ob diese tatsächlich alle benötigt würden. Er sei überrascht, dass der Unimog das große Wasserfass ziehen solle, da ursprünglich ein Schlepper dafür vorgesehen war. Weiter fragt sich GR Baumeister ob es dann nicht eher Sinn mache, einen weiteren Schlepper zu beschaffen.
Herr Ley betont, dass der Unimog für die Straßenbegebenheiten und den Winterdienst unumgänglich sei. Ein Lkw sei zu lang und breit, Schlepper nicht geeignet. Er stellt klar, dass man plane, den Holder abzugeben. Die Firma sei früher besser gewesen, wobei er anmerkt, dass dieses Fahrzeug täglich in Benutzung sei. Die Arbeiten, die mit diesem durchgeführt würden, würden zu Lasten des Motors gehen. Der Einsatz von Wechselladeranhängern sei auch ein Thema, um flexibler zu sein, informiert Fuhrparkmanager Ley weiter.
GR Baumeister erklärt, dass es auch für ihn Sinn mache, den 20 Jahre alten VW-Crafter zu ersetzen und empfiehlt, den Gebrauchtmarkt für den Unimog zu prüfen.
Herr Ley bestätigt, dass der in der Vorlage genannte Betrag für einen gebrauchten Unimog vorgesehen sei.
GR Baumeister schlägt vor, eventuell ein noch älteres Fahrzeug zu wählen, um die Kosten zu reduzieren.
BAL Leyk weist darauf hin, dass ein Fahrzeug nur zum Ziehen des Wasserfasses zu teuer wäre, dies aber im Zusammenhang mit dem Winterdienst gesehen werden müsse. Der Unimog sei seiner Meinung nach in Verbindung mit dem Winterdienst ein Pflichtfahrzeug, auch wenn die Winterdienst-Einsätze abnehmen. Die Verwaltung habe sich ein Mietangebot für einen Unimog für die Wintermonate eingeholt, das bei 8.000 Euro netto pro Monat liege.
GR Baumeister merkt an, dass das Elektrofahrzeug bis zum Ablauf der Pflege des Jugendplatzes verschoben werden könne.
Weil das Fahrzeug Multicar angesprochen wird, führt Herr Freudensprung aus, dass dieses mit dem Führerschein Klasse B nicht gefahren werden dürfe und nur wenige Mitarbeitende einen Lkw-Führerschein hätten.
GR Veits merkt an, dass man die Anschaffung jedes einzelnen Fahrzeugs nochmals im Detail besprechen werde. Er betont, dass ihm die Haushaltsansätze hoch vorkämen, insbesondere die Summe für den Unimog. Er bittet um Erläuterung, auf welcher Grundlage dieser Ansatz beruhe, da eigene Recherchen andere Beträge ergeben hätten. Zudem stellt er die Frage, ob es keine Alternativen zum Unimog gebe und ob andere Hersteller preisgünstigere, vergleichbare Fahrzeuge anbieten würden.
Herr Ley stellt klar, dass es alternative Hersteller wie die Firma Ladog gebe, diese Fahrzeuge jedoch ebenfalls im Bereich von 180.000 bis 190.000 Euro lägen. Er weist zudem darauf hin, dass auch dort die Problematik der Fahrzeuglänge bestehe und bereits der Unimog in manchen Straßen im Winterdienst an seine Grenzen komme. Er rät ausdrücklich von einem Schlepper ab, da dieser für den Ackereinsatz gebaut sei und nicht für winterdienstliche Anforderungen. Der Unimog sei speziell für diese Aufgaben konzipiert, weshalb Mercedes faktisch ein Monopol habe.
BAL Leyk ergänzt, dass der Haushaltsansatz auf einem konkreten Angebot beruhe.
GR Veits betont abschließend, dass man genau unterscheiden müsse zwischen wünschenswert und wirklich notwendig. Die Fraktion B´90/Die Grünen wünsche sich, deutlich unter dem Haushaltsansatz zu bleiben und die Nutzungszeiten der Fahrzeuge dort zu strecken, wo es sinnvoll sei. Grundsätzlich seien die Grünen jedoch mit den Haushaltsansätzen zunächst einverstanden. Weiter führt er aus, dass im Konzept auch flexiblere Einsätze mittels Anhänger als Argument genannt worden seien. Hierzu hätte er gerne noch eine Erklärung.
Fuhrparkmanager Ley erklärt dazu, dass Wechselladeanhänger im Konzept vorgesehen seien. Dies habe auch mit der Führerscheinproblematik zu tun: Einen Schlepper dürfe man mit dem neuen Führerschein Klasse 3 fahren. An diesen könne man einen Anhänger anhängen und mit 25 km/h fahren. Mit dem alten Führerschein mit zusätzlichem, neuem L-Führerschein dürfe man sogar bis 15 t ziehen und ebenfalls bis 25 km/h fahren. Dies sei einer der Gründe, weshalb man, da bereits Wechselmulden vorhanden seien, den passenden Anhänger erwerben wolle. Aktuell müsse vor jeder Arbeitseinteilung geprüft werden, welcher Mitarbeitende überhaupt ein bestimmtes Fahrzeug fahren dürfe.
GR Veits hakt nach, ob eine höhere Flexibilität durch Fahrzeugmodule langfristig bedeute, dass man insgesamt weniger Fahrzeuge im Fuhrpark benötigen würde.
Herr Ley stellt klar, dass man über den derzeitigen Fahrzeugbestand sehr froh sei, da man an vielen Stellen gleichzeitig arbeiten müsse und die Kapazitäten tatsächlich benötige. Das E-Fahrzeug sei zudem nicht nur für den Jugendplatz eingeplant.
Ressortleiter Freudensprung ergänzt, dass das E-Fahrzeug im Friedhof, beim Gießen von Pflanzkübeln, am Vogelkefigweg und an anderen Stellen sehr nützlich wäre. Das integrierte 400-Liter-Wasserfass sei stets einsatzbereit, ohne dass ständig umgerüstet werden müsse.
GR Veits fragt nach, ob der bisherige Unimog noch verkauft werden könne.
Herr Ley erklärt, dass dieser voraussichtlich in Zahlung gegeben werde. Wie viel die Gemeinde noch dafür erhalte, sei allerdings unklar.
GR Molitor bedankt sich für die ausführliche und fachlich fundierte Darstellung. Er betont, dass der Unimog offensichtlich die optimale Lösung darstelle und praktisch keinen Wettbewerb habe. Auch die Inzahlungnahme sei geklärt. Für ihn und seine Fraktion stehe außer Frage, dass man grundsätzlich wirtschaftlich und im Sinne des Arbeitsschutzes handeln müsse. Darüber hinaus müsse die Gemeinde ihren Räum- und Streupflichten nachkommen. Er habe jedoch den Eindruck, dass man sich in der Vergangenheit gelegentlich in zu große Dimensionen hineinbewegt habe. Etwa beim Valtra-Schlepper oder beim großen Wasserfass, das nun offensichtlich wiederum den Bedarf für ein zusätzliches Zugfahrzeug auslöse. Er geht davon aus, dass der Gießarm ebenfalls am großen Fahrzeug angebracht ist.
Herr Ley stellt klar, dass sich der Gießarm am kleineren Schlepper befindet.
GR Molitor erklärt, dass man nach den vorgebrachten Argumenten kaum eine andere Wahl habe, als einen Unimog zu beschaffen. Wenn der neue Unimog wiederum rund 25 Jahre halte, sei die hohe Investition gerechtfertigt.
Ressortleiter Frank ergänzt, dass der neue Unimog sogar noch länger halten könne, da er im Winterdienst heute weit weniger stark beansprucht werde als früher. Früher sei dieser in den Wintermonaten nahezu täglich im Einsatz gewesen.
GR Molitor betont, dass die Gemeinde die Ausgabe tätigen müsse, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Nun gehe es nur noch um die Frage, ob man ein gebrauchtes oder ein Vorführfahrzeug erwerben könne. Man müsse entscheiden, ob die Mittel bereitgestellt werden sollen, damit die Verwaltung schnell reagieren könne, wenn ein passendes Fahrzeug am Gebrauchtmarkt auftauche. Er erkundigt sich, ob der vorhandene Unimog den kommenden Winter noch überstehe.
Herr Ley bestätigt dies und erklärt, dass ein Notfallplan mit dem Händler bestehe. Dieser könne im Ernstfall kurzfristig ein Ersatzfahrzeug für den Winterdienst bereitstellen. Er betont zudem, dass der Valtra-Schlepper nicht „eine Klasse zu groß“ sei, informiert jedoch, dass er aufgrund seiner Ausladung von etwa sieben Metern zwingend einen entsprechenden Gegenhebel z. B. über den Mulcher, benötige. Eine kleinere Dimension wäre nicht die richtige Wahl gewesen.
GRätin Stegmaier fragt, wie viele Mitarbeitende den Unimog überhaupt fahren dürften.
Fuhrparkmanager Ley antwortet, dass acht Mitarbeitende über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen.
GR Rupp erkundigt sich, ob es ein Ausbildungs- oder Förderprogramm gebe, um mehr Mitarbeitende für entsprechende Führerscheine qualifizieren zu können.
BAL Leyk erklärt, dass man hier bereits aktiv sei. Vier Mitarbeitende hätten den Führerschein über die Gemeinde erworben, weitere auch über die Feuerwehr. Die Kosten liefen im Haushalt über den Bereich Fortbildungen.
BM Förster ergänzt, dass vertraglich geregelt sei, dass Mitarbeitende rückzahlungspflichtig wären, sollten sie die Gemeinde in einem bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Fortbildung verlassen.
GR Baumeister hält fest, dass zwei Beschlüsse zu fassen sind: Einen Grundsatzbeschluss zur Bereitstellung der Mittel im Haushalt und einen für die spätere Beschaffung im Einzelfall.
BM Förster stellt klar, dass mit einem heutigen Beschluss kein Fahrzeug automatisch gekauft werde, sondern lediglich ein Haushaltsansatz eingestellt werde.
GR Kleinert führt aus, dass nun darüber abgestimmt werde, ob die Mittel wie geplant im Haushalt verbleiben sollen oder nicht.
BM Förster bestätigt dies und geht sodann zur Beschlussfassung über. Er merkt an, dass zunächst über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den VW Crafter und den Unimog und dann separat über das E-Fahrzeug abgestimmt werden soll.
Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat beschließt einstimmig die von der Verwaltung eingestellten Mittel für den VW Crafter und den Unimog im Finanzhaushalt zu belassen.
2. Der Gemeinderat lehnt mit 13 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, Stegmaier, BM Förster) die Anschaffung eines E-Fahrzeugs für die Gärtnerei als Langzeitmietmodell ab.
| TOP 6.4 ─ Olympiahalle – Lüftung Untergeschoss - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung |
21:05 Uhr: Die Herren Ley, Freudensprung und Frank verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
BM Förster übergibt zur Erklärung des Sachverhalts das Wort an BAL Leyk. Dieser erläutert in Bezugnahme auf den Inhalt der Sitzungsvorlage, dass das Lüftungsgerät, welches das Untergeschoss der Olympiahalle versorgt, ca. 45 Jahre alt sei und nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspreche. Ein Tausch sei daher zwingend erforderlich. Darüber hinaus erachtet die Verwaltung auch eine integrierte Wärmerückgewinnung für sinnvoll, die ebenfalls in diesem Zug installiert werden soll.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen (Veits zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung eingestellten 170.000 Euro in den Haushalt 2026 aufzunehmen.
| TOP 6.5 ─ Eigenbetrieb Wasserversorgung - Wasserverbrauchsgebühr 2026 |
BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.
KAL Einsele erläutert, dass aufgrund gestiegener Kosten, einiger Wasserrohrbrüchen, eines rückläufigen Wasserverbrauchs und Verluste aus Vorjahren zum 01.01.2026 eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr von bisher 1,40 Euro/m³ auf 1,60 Euro/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer notwendig ist. Sie legt die Gründe mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift) näher dar.
BM Förster merkt ergänzend an, dass Nußloch trotz der jetzt notwendig werdenden Erhöhung immer noch deutlich unter der durchschnittlichen Verbrauchsgebühr des Rhein-Neckar-Kreises liegt.
Es ergehen keine Wortmeldungen.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2026 auf 1,60 Euro/ m³ netto bzw. 1,7120 Euro brutto (inkl. 7 % Umsatzsteuer) festzusetzen.
- Der Gemeinderat stimmt der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgunganlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Nußloch vom 26.11.2025 gemäß Anlage 2 zu
| TOP 6.6 ─ Steuerangelegenheiten – Hebesatzsatzung - Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 - Anwendung Kleinbetragsregelung für Grundsteuer A ab 2026 |
Zur Erläuterung dieses TOPs erhält abermals KAL Einsele das Wort.
KAL Einsele stellt mit einer Power-Point-Präsentation dar, dass die für 2025 beschlossenen Hebesätze (Grundsteuer A: 490 v.H.; Grundsteuer B: 130 v.H.) weitestgehend eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform gewährleisten. Sie betont, dass daher im Jahr 2026 keine Nachjustierung erforderlich sei. Weiter führt KAL Einsele aus, dass die Gemeinde Nußloch im Bereich der Grundsteuer A ab 2026 auf die Festsetzung der Grundsteuer verzichtet, sofern der jährliche Grundsteuerbetrag 2,50 Euro nicht übersteigt. Sie erklärt, dass dies aufgrund des deutlichen Missverhältnisses zwischen Verwaltungsaufwand und dem tatsächlich erzielbaren Ertrag erfolge und rechtlich so möglich sei. Die von ihr verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
GR Kleinert erklärt, dass es sich um eine Info-Vorlage handle und daher kein Beschluss erforderlich sei. Er signalisiert dennoch, dass die Grünen-Fraktion mit dem Vorgehen einverstanden sei und für ihn auch eine Grenze von 3 Euro akzeptabel wäre. Er möchte in Erfahrung bringen, ob die Grundsteuer A überhaupt erhoben werden müsse.
KAL Einsele entgegnet, dass bei einer eventuell mal nötig werdenden Antragstellung einer Förderung über den Ausgleichsstock BW die Kommune zunächst dazu verpflichtet werde, dort anzusetzen, wo eigene Einnahmen erzielt werden könnten.
BMFörster ergänzt, dass das gerne mal diskutiert werden könnte und verweist auf die Nachbarkommune Walldorf, die dies so nun umsetze.
GR Veits fragt, ob man nicht argumentieren könne, dass die Kosten der Steuererhebung, insbesondere der Verwaltungsaufwand, die Einnahmen übersteigen.
KAL Einsele hält es für sinnvoll, dies einmal zu ermitteln und verweist darauf, dass allein das Porto bereits ein Grund dafür sein könne, die Steuer bei Kleinstbeträgen nicht zu erheben.
Weitere Wortmeldungen ergehen nicht. Der Gemeinderat nimmt die Informations-vorlage zur Kenntnis.
| TOP 6.7 ─ Freizeitgebiet Lichtenau - Kompletterneuerung Kunstrasen - Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am zweistufigen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ |
BM Förster erteilt BAL Leyk das Wort.
BAL Leyk informiert, dass das Kunstrasenspielfeld in der Lichtenau nach über 16 Jahren Nutzungszeit seine technische Lebensdauer erreicht habe und ein Austausch mittelfristig unumgänglich sei. Er teilt mit, dass das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Jahr 2025 erhebliche Förderquoten biete (mindestens 45 %, möglicherweise bis zu 75 %) weshalb die Verwaltung empfehle, am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, wofür ein Gemeinderatsbeschluss notwendig sei. Er führt weiter aus, dass die Gemeinde im Falle einer Auswahl anschließend einen Zuwendungsantrag stellen könne und der Austausch des Belags frühestens 2027 erfolgen würde. Eine Sanierung ohne Fördermittel sei angesichts der Haushaltslage eher nicht realistisch. BAL Leyk hebt hervor, dass die Maßnahme mehrere Förderkriterien erfüllen müsse, darunter Barrierefreiheit, Nutzbarkeit, Nachhaltigkeit sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
GR Röser erklärt sich einverstanden damit, dass man „den ersten Schritt“ mache und dann sehe, wie es weitergehe.
GR Baumeister bezeichnet das Programm als lukrativ und führt aus, dass man dem Beschlussvorschlag folgen könne.
GR Veits erläutert, dass fest stünde, dass der Kunstrasen erneuert werden müsse. Er betont aus Gründen der Transparenz, dass es dabei um rund 350.000 Euro Steuergeld gehe, die für einen neuen Kunstrasen nötig würden. Er fragt, ob bereits vorhersehbar sei, wie hoch die Förderung konkret ausfallen würde, da das Förderprogramm eine gewisse Range biete.
BMFörster stellt klar, dass die Förderquote entweder 45 % oder 75 % betrage. Die Verwaltung werde morgen an einer Schulung teilnehmen, wenn sich der Gemeinderat für die Teilnahme am Projektaufruf ausspricht und könne das dort dann nochmals genauer erfragen.
GR Molitor stimmt für die SPD-Fraktion der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und dankt der Verwaltung dafür, dass sie kontinuierlich nach Förderprogrammen Ausschau halte.
Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren bis 15.01.2026 einzureichen.
| TOP 6.8 ─ Mobilitätskonzept der Gemeinde Nußloch - Herausnahme der pauschalen Ansätze als Budget für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrer und Fußgänger |
BM Förster berichtet, dass seit dem Haushalt 2022 jährlich ein pauschaler Ansatz von 130.000 Euro für Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept in den Haushalt eingestellt werde. Dieser Betrag sei rein hypothetisch aus 6 Euro pro Einwohner abgeleitet worden und habe Maßnahmen für Fuß- und Radverkehr symbolisch unterlegt. Tatsächlich seien die Ausgaben jedoch stets auf den jeweiligen Produkten verbucht worden, in denen die Maßnahmen umgesetzt worden seien.
KAL Einsele stellt klar, dass dieser pauschale Ansatz aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit nicht sinnvoll sei. Auch das Kommunalrechtsamt habe bereits nachgefragt, was genau hinter diesem Budget stehe. Sie betont, dass die Verwaltung längst so sensibilisiert sei, dass bei jeder Straßenbaumaßnahm auch die Bedürfnisse der Radfahrer und Fußgänger mitbetrachtet würden und daher der pauschale Ansatz nicht mehr notwendig sei.
BM Förster ergänzt, dass man weiterhin Mittel für Mobilitätsmaßnahmen benötigen werde, jedoch nicht mehr in Form eines symbolischen Pauschalbetrags. Die Herausnahme des pauschalen Ansatzes sei fachlich sauberer.
GR Kleinert erklärt, dass die Fraktion B´90/Die Grünen der Vorgehensweise zustimmen könne, da es sich um eine rein haushaltstechnische Anpassung handle. Er stellt jedoch klar, dass sie weiterhin erwarten, dass Mittel in einer Größenordnung von jeweils etwa 6 Euro pro Einwohner jährlich für Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs eingesetzt werden.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass zukünftig kein pauschaler Haushaltsansatz mehr eingestellt wird, aus dem speziell Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer abgedeckt werden.
| TOP 6.9 ─ Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch - Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten |
BM Förster übergibt HAL Laier das Wort.
HAL Laier stellt dar, dass der VGH Baden-Württemberg 2022 entschieden habe, dass Umlandgemeinden sich bereits ab einem Auswärtigenanteil von über 30 % an Schulbaumaßnahmen beteiligen müssten. Auf dieser Grundlage fordere die Stadt Wiesloch nun Beiträge zur Generalsanierung des OHG ein. Der Auswärtigenanteil liege bei ca. 33 %. Er erläutert, dass das Gesamtprojekt rund 37,5 Mio. Euro koste und in zwei Bauphasen realisiert werde. Der vorläufige Kostenanteil für Nußloch betrage etwa 626.100 Euro. Wiesloch verlange von den Nachbarkommunen mit Schülern am OHG eine Entscheidung bis Ende 2025. Eine Ablehnung könne ein Verfahren nach § 31 SchG auslösen, das bis zu einer verpflichtenden Beteiligung führen könne. HAL Laier informiert weiter, dass die Verwaltung der Auffassung ist, dass eine Beteiligung für Nußloch erhebliche Risiken berge, insbesondere für eigene Bildungs- und Investitionsprojekte wie den Ausbau der Schillerschule. Zudem könne eine Zustimmung Signalwirkung für weitere Schulträger umliegender Gemeinden haben. Er weist darauf hin, dass eine Novellierung der VwV Schulbau sowie ein neues Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz geplant seien. Diese könnten Verfahren künftig vereinfachen oder zusätzliche Fördermittel bringen wobei der Zeitpunkt und die Anwendbarkeit auf das OHG-Projekt jedoch noch unklar seien.
BM Förster stellt klar, dass die Situation einerseits verständlich sei, da Wiesloch finanziell stark belastet ist. Er hofft, dass das Land eine Unterstützungsmaßnahme einführe, sodass es künftig nicht notwendig sei, dass sich die Kommunen gegenseitig Kosten auferlegen. Gleichzeitig kritisiert er, dass sich Wiesloch in den letzten Jahren nicht ausreichend um die Instandhaltung des Gymnasiums gekümmert habe, wodurch nun eine so große Investition notwendig sei. Er verweist darauf, dass Malsch und Rauenberg bereits abgelehnt haben und dass besonders Rauenberg und Dielheim durch die hohen Schülerzahlen am OHG stark belastet würden. Nußloch als kleinere Kommune sei darauf angewiesen, Schüler auf Schulen in Nachbarkommunen zu schicken, da nur Grundschulen am Ort vorhanden seien.
GR Röser betont, dass eine Ablehnung angesichts der eigenen Aufgaben nachvollziehbar sein müsste. Der Schüleranteil am OHG von Nußloch liege nur bei etwas über 2 %, sodass eine finanzielle Beteiligung aus Sicht der Gemeinde nicht gerechtfertigt erscheine. Er hält den Versuch von Wiesloch nach der Entscheidung des VGH zwar für verständlich, dennoch werde die CDU-Fraktion einer Beteiligung nicht zustimmen.
GR Kleinert erklärt ebenfalls, dass der Versuch, die Nachbarkommunen zu beteiligen, aus Wieslocher Sicht nachvollziehbar sei. Er hofft, dass eine Regelung über die Verwaltungsvorschrift Schulbau geschaffen wird. Weiter ist er der Meinung, dass Nußloch nicht anders könne, als abzulehnen. Wenn eine finanzielle Beteiligung notwendig sei, wolle er zumindest ein Mitspracherecht für die Gemeinde, was jedoch nicht der Fall sei.
GR Molitor erklärt, dass man grundsätzlich solidarisch sein wolle, da Kinder eine gute Ausbildung benötigten und diese die Zukunft der Gemeinde sind. Da jedoch noch viele Fragen offen seien, werde die SPD-Fraktion dennoch ablehnen.
GR Baumeister spricht sich ebenfalls für eine Ablehnung aus. Ein wesentlicher Punkt sei auch für ihn, dass Nußloch zahlen solle, aber kein Mitspracherecht habe, was aus seiner Sicht inakzeptabel sei.
Der Gemeinderat lehnt sodann einstimmig folgenden Beschluss ab:
Der Gemeinderat beschließt, sich an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an den Sanierungs- und Erweiterungskosten des Ottheinrich-Gymnasiums in Wiesloch zu beteiligen.
| TOP 7 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 7.1 – Parkplatz Silcherweg
GR Baumeister erkundigt sich nach dem privaten Parkplatz am Silcherweg und möchte wissen, ob sich der Parkdruck durch den neuen Parplatz dort verbessert habe.
BM Förster erklärt, dass er öfter schon vorbeigefahren sei aber dort noch nie jemand hat parken gesehen. Er führt aus, dass er den GVD beauftragen könne, gelegentlich dort vorbeizuschauen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 7.2 – Name Jugendplatz
GR Veits fragt, wann der in geheimer Wahl vom Gemeinderat beschlossene Name für das Freizeitgelände Wiesenweg bekanntgegeben wird und wann die Eröffnung stattfindet.
BMFörster erläutert, dass diese Woche das Stangenmikado geliefert worden sei. Danach müsse der Beton aushärten und noch der Fallschutz installiert werden. Er geht davon aus, dass die Eröffnung im Januar stattfinden werde. Das Stangenmikado habe leider länger gedauert als geplant, sodass eine Eröffnung in diesem Jahr nicht mehr gelinge. Die Verwaltung werde dies noch öffentlich bekanntgeben.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 7.3 – Überblick über Asyl- und Flüchtlingszahlen
GR Kleinert bittet um einen aktuellen Überblick über Asyl- und Flüchtlingszahlen inklusive privater Unterbringung.
BM Förster teilt mit, dass dies im Rahmen des Jahresvortrags des IB´s erfolgen werde. Ursprünglich habe man den Jahresbericht des IB´s bereits im Herbst eingeplant, aber aufgrund vieler anderer Themen verschoben. Dies sei nun für Januar oder Februar vorgesehen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 8 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
Entfällt, da BM Förster unter diesem TOP in heutiger Sitzung nichts mitzuteilen hat.