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Aktuelles in Nußloch

Sitzung vom 28.01.2026

Erstelldatum27.02.2026

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Ralf Baumeister und GR Steffen Petri zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wurde von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 ─ Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 05.11.2025 (Nr. 13/2025), 25.11.2025 (Nr. 14/2025) sowie vom 26.11.2025 (Nr. 15/2025)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen die Protokolle des öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschriften über den jeweiligen nichtöffentlichen Sitzungsteil

Es ergehen keine Wortmeldungen. Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.

TOP 4 ─ Bekanntgabe erfolgter Umlaufbeschlüsse nach § 37 Abs. 1 GemO

BM Förster gibt folgenden, nichtöffentlichen gefassten Umlaufbeschluss bekannt:

TOP 1 – SD.NR. GR-100/2025 – Gewährung eines Darlehens an die KWG GmbH zur Finanzierung des Um-/Neubaus der Kaiserstr. 16:

Der Gemeinderat beschließt, der KWG GmbH ein langfristiges Darlehen über 500.000 Euro mit einem variablen Zinssatz von 2,94 % zu gewähren.

TOP 5 ─ Allgemeines Vorgehen im Straßen- und Tiefbau
- Vorstellung der Vorplanung Kanalsanierung offene Bauweise Teilgebiet 2, 4 ,5 und 6
- Mehrkosten der Planungsleistungen Kanalsanierung offene Bauweise Teilgebiet 2, 4, 5 und 6 (bis Vorplanung)

BM Förster übergibt das Wort an BAL Leyk. BAL Leyk erläutert, die Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die Kosten angepasst wurden. BAL Leyk führt aus, dass das letzte Mal im April 2023 über dieses Thema diskutiert wurde. Die Mehrkosten seien unter anderem auf Verschiebungen des GEP und Kostensteigerungen zurückzuführen, so BAL Leyk weiter.

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Christ sowie Herrn Barnasch und übergibt das Wort an Herrn Barnasch vom Ingenieurbüro Eiling, der anhand einer Powerpoint-Präsentation die Thematik erläutert.

Im Rahmen der Zustandsbewertung des Nußlocher Kanalnetzes gemäß EKVO wurde ein umfassender Sanierungsbedarf festgestellt. Das Kanalnetz umfasst insgesamt 52,6 km mit 1.678 Haltungen und 1.664 Schächten. Je nach Schadensklasse besteht unmittelbarer (SK 0), kurzfristiger (SK 1) bzw. mittelfristiger Handlungsbedarf (SK 2).

- GR Veits betritt um 19:13 Uhr den Sitzungsraum und nimmt fortan an der Sitzung teil. -

Die Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise sind in Teilgebiet 1 zu rund 95 % abgeschlossen. In Teilgebiet 2 sind diese zu etwa 50 % umgesetzt. Im Zuge von Synergieeffekten wurden hierbei teilweise auch Haltungen und Schächte mit mittlerem Sanierungsbedarf mit erneuert.

Für die offene Sanierung der Teilgebiete 2, 4, 5 und 6 liegt derzeit die Vorplanung (Leistungsphase 2) vor. Vorgesehen ist die Erneuerung von rund 90 % der betroffenen Anlagen, insgesamt 56 Haltungen einschließlich der zugehörigen Schächte. Teilweise ist eine hydraulische Aufweitung der Nennweiten erforderlich. Eine grundhafte Straßensanierung sowie die Erneuerung weiterer Leitungen (Wasser, Gas, Strom, Glasfaser) sind in dieser Planung und Kostenschätzung nicht enthalten. Die Kostenermittlung erfolgt haltungsweise, um eine flexible Umsetzung entsprechend der jeweiligen Haushaltsmittel zu ermöglichen.

Konkret sind 27 Haltungen der Priorität 1 mit hydraulischer Aufweitung (DN 400 bis DN 1700) sowie 19 Haltungen der Priorität 2 (DN 400 bis DN 1600) vorgesehen. Zusätzlich müssen zehn Haltungen DN 300 sowie drei Einzelschächte aufgrund ihres baulich schlechten Zustands erneuert werden. Für den Neubau sind je nach Dimension PVC-U- bzw. GFK-Rohre sowie Betonschächte mit Korrosionsschutz vorgesehen.

Die geschätzten Baukosten belaufen sich brutto auf ca. 4,7 Mio. € für Maßnahmen der Priorität 1, ca. 2,9 Mio. € für Priorität 2 sowie ca. 1,3 Mio. € für bauliche Erneuerungen. Damit ergeben sich Gesamtbaukosten von rund 8,8 Mio. €. Nicht enthalten sind hierbei Kosten für Baugrund- und Schadstofferkundungen, geotechnische Begleitung, Vermessung, Kampfmittelerkundung, Beweissicherungen, Schwingungsmessungen sowie Planungs- und Ingenieurhonorare.

Die Entwurfsplanung ist für die Jahre 2026/2027 vorgesehen. Empfohlen wird eine abschnittsweise Umsetzung in kleineren, straßenzugweisen Bauabschnitten oder durch Bündelung mehrerer dringend sanierungsbedürftiger Haltungen. Dadurch sollen Synergien genutzt und eine bessere Haushaltssteuerung ermöglicht werden. Erste Bauabschnitte sind ab dem Jahr 2027 geplant.

Für das Gesamtprojekt der Kanalsanierung in Nußloch, bestehend aus offenen und geschlossenen Verfahren einschließlich hydraulischer Aufweitungen und ergänzender Bauwerke, wurden im Jahr 2023 Gesamtkosten in Höhe von rund 27,5 Mio. € brutto vorgestellt. Im Teilgebiet 1 konnte die Sanierung vollständig in geschlossener Bauweise erfolgen, sodass dort keine offene Bauweise erforderlich ist.

Die Präsentation wird Teil der Niederschrift.

BM Förster bedankt sich bei Herrn Barnasch für die ausführlichen Erläuterungen und gibt zu bedenken, dass das Abwasser nach Sandhausen laufen solle und es sich hierbei um einen Gebührenhaushalt handelt. Bei den Schadenklassen null und eins besteht dringender Handlungsbedarf, fügt BM Förster hinzu. BM Förster hebt heraus, dass auch der Zeitraum der Maßnahme berücksichtigt werden müsse.

GR Röser bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Barnasch und stellt fest, dass schon eine lange Zeit vergangen sei, als über diese Thematik diskutiert wurde. GR Röser fragt nach, ob 27 Haltungen der Prio eins komplett neu hinzugekommen sind, die Mehrkosten von knapp 4,7 Millionen Euro hinterlegt waren. BM Förster bestätigt dies. GR Röser stellt fest, dass die Mehrkosten sich zum Großteil aus der Verschiebung vom GEP und Kostensteigerungen belaufen. Das Ingenieurbüro Eiling bestätigt dies. GR Röser fragt nach, ob der Rest der Mehrkosten sich dann auf die Prio zwei beziehen. Herr Barnasch erläutert, dass es sich hierbei nicht um hundert Prozent der Mehrkosten handelt, sondern auch andere Themen wie Aufweitungen von Kanälen eine Rolle spielen. BM Förster ergänzt, dass sich z. B. auch die Kostradaten des deutschen Wetterdienstes geändert haben und deshalb andere Wassermengen aufgenommen werden müssen, was zu Mehrkosten führen werde. GR Röser stellt fest, dass die Ausführungen nachvollziehbar sind und dadurch auch verständlich ist, was alles mitberücksichtigt wurde. GR Röser fragt nach, wer die Koordination der Baustellen übernimmt und ob bei der Ausweitung der Kanäle bereits eine Nachverdichtung wie z. B. eine Bebauung der zweiten Reihe mitbedacht wurden. Herr Barnasch informiert, dass das Ingenieurbüro für die Koordination zuständig ist und dass die Firma Willaredt der bessere Ansprechpartner für diese Frage sei, aber es verschiedene Einleitmengen gibt.

GR Baumeister bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und fragt nach, weshalb der Teilbereich drei zurückgestellt wurde. Herr Barnasch antwortet, dass dieser Teilbereich unter anderem die Massengasse und Betty Barclay betrifft und bei einer Vollsperrung ein Verkehrschaos entstehen würde. Herr Christ ergänzt, dass hierfür ein Konzept entwickelt werden würde, dass dieser Teilbereich in kleineren Projekten abgearbeitet werde. Er erläutert, dass hierbei auch ein Zeitplan erstellt und die Haushaltsplanung mitberücksichtigt werde. GR Baumeister stellt fest, dass es sich um eine immense Preissteigerung handelt und merkt an, dass ihm nicht so klar war, was an Kosten vom GEP auf die Gemeinde Nußloch zukomme. Zwischen 2027 und 2029 kommen 5,8 Millionen EURO hinzu, führt GR Baumeister weiter aus und fragt, ob da die Kosten für die Straßenoberflächen bereits enthalten seien. Herr Christ antwortet, dass die Kosten für die technische notwendige Oberfläche mit enthalten sind, aber bei den Bauprojekten auch Mehrkosten für die Straßenoberflächen hinzukommen können, die nicht genau beziffert werden können. GR Baumeister hinterfragt, ob es sich bei diesen Kosten nochmals um 1,5 bis 2 Millionen handelt, dies aber in der Entscheidung des GR liegt. GR Baumeister ist überrascht, dass diese Kosten in den nächsten Jahren auf die Gemeinde Nußloch zukommen. BM Förster antwortet, dass die Kosten bereits 2023 mitgeteilt wurden und man nicht warten könne, bis die Straßen komplett kaputt seien.

GR Kleinert bedankt sich für den Vortrag knüpft an seinen Vorredner an, dass sie sich vor den Kopf gestoßen gefühlt haben, da die Kosten sich verdreifacht haben. Er hätte sich eine nachvollziehbare Erklärung der Kostensteigerung im Vorfeld gewünscht. GR Kleinert hinterfragt, wie 67 Schächte auftauchen können, die vorher nicht berücksichtigt wurden. BAL Leyk antwortet, dass das Kanalnetz nicht in digitaler Form da gewesen sei. Er ergänzt, dass ca. 1.700 Schächte im Gemeindegebiet existieren. BAL Leyk erläutert, dass mehrere Firmen daran gearbeitet haben und durch die jeweiligen Übertragungen die 67 Schächte vergessen wurden. GR Kleinert teilt abschließend mit, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Antrag zustimmen können

GR Molitor bedankt sich für die Präsentation und findet, dass es sich um eine Unzeit für diese Geldausgabe handelt, da auch innerörtliche Entwicklungen anstehen. GR Molitor stellt fest, dass es für das Lorenbahngelände noch keinen Bebauungsplan gebe. GR Molitor fragt nach, ob die Verwaltung dem Ingenieurbüro Eiling bereits mitgeteilt hat, dass auf dem Lorenbahngelände eine Bebauung zu erwarten sei. BAL Leyk erläutert, dass es das Wasserhaushaltsgesetz gebe, welches die Folge hatte, dass beispielsweise die Wassermengen in Bezug auf die Bebauung des Fröbelquartiers keine größere Belastung des Kanalnetz nach sich gezogen haben. Regenwasser muss z. B. auf dem eigenen Grundstück versickern, hier gibt es auch verschiedene Berechnungen, ergänzt BAL Leyk. GR Molitor fragt nach, ob die Möglichkeit von Fördergelder für die Maßnahme bestehen. KAL Einsele antwortet, dass dies nicht der Fall sei, da es sich hierbei um einen Gebührenhaushalt handelt und somit die Gemeinde sich selbst helfen müsse. Sie gibt aber zu bedenken, dass die Gemeinde Nußloch zuerst in Vorleistung gehen müsse. GR Molitor fragt nach, ob es sein kann, dass die Straßen frisch gemacht werden und dann ein paar Monate später wieder aufgemacht werden, dass Glasfaser hineingelegt werden könne. Dies bestätigt BAL Leyk und gibt die Info, dass die Glasfaserkabel in die Gehwege und nicht in die Straße gelegt werden.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Planerhonorars für die EILING Planungsgesellschaft mbH in Höhe von 37.637,68 Euro brutto für die geänderten Planungskosten der offenen Kanalsanierung in den Teilgebieten TG 2, TG 4, TG 5 und TG 6 zu.

TOP 6 ─ Lärmschutzwand Max-Berk-Straße
- Auftragsvergabe
- Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

- 19:37 Uhr Herr Christ und Herr Barnasch von der Firma Ingenieurbüro Eiling verlassen den Sitzungsraum. -

BAL Leyk verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass der Abwasserschacht mit der Lärmschutzwand überbaut wurde. Die Gemeinde Nußloch ist an die Firma gebunden und hat deshalb nur dieses eine Angebot eingeholt, führt BAL Leyk weiter aus.

GR Veits fragt nach, ob die Lärmschutzwand an dieser Stelle benötigt werde, da rundherum aktuell keine wirkliche Bebauung vorliege. BAL Leyk antwortet, dass die Lärmschutzwand eine Auflage aus dem Bebauungsplan sei. GR Veits stellt die Rückfrage, ob von dem hinteren Grundstück auch an den Schacht gekommen werden könne und dann der Umbau der Lärmschutzwand vermieden werden könne. BAL Leyk erläutert, dass von dieser Seite der Zugang möglich sei, aber an dem Schacht keine Arbeiten durchgeführt werden können. Auslöser für die Sitzungsvorlage waren Arbeiten, die der Abwasserverband durchführen wollte, führt BAL Leyk weiter aus.

GR Baumeister findet es bedauerlich, dass so eine große Summe hierfür aufgewendet werden müsse, aber versteht, dass es keine andere Möglichkeit als diesen Umbau gebe. Er fragt nach, wie das Areal rund um den Schacht gestaltet werden wird und ob auch eine Sitzbank installiert werden könnte. BAL Leyk antwortet, dass rund um den Schacht gepflastert werden solle und dass er keine Probleme sehe hier eine Bank zu installieren.

GR Molitor findet, dass es sehr unschön ist, dass der Schacht früher einfach überbaut wurde. Er ergänzt, dass er vollstes Vertrauen in die Expertise der Verwaltung habe und fragt nach, ob nicht auch eine andere Firma den Auftrag ausführen könnte. BM Förster ergänzt, dass BAL Leyk ja bereits erwähnt habe, dass dies leider nicht möglich ist und man an die Firma aus Berlin gebunden sei.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Rau Lärmschutzwände Geosystem GBK GmbH aus 13353 Berlin auf Grundlage des Angebots G1361-01-01 in Höhe von 35.853,51 Euro brutto.
  2. Der Gemeinderat stellt die überplanmäßigen Mittel für die Arbeiten an der Lärmschutzwand in Höhe von insgesamt 35.853,51 Euro bereit.
TOP 7 ─ Haushalt 2026/ Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026
Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

BM Förster verweist auf die Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die Gesetzmäßigkeit des Haushalts für das Jahr 2026 bestätigt wurde. BM Förster gibt aber auch zu bedenken, dass das Landratsamt auch Hinweise für die finanzielle Aufstellung der Gemeinde Nußloch in den nächsten Jahren gegeben habe. BM Förster ist der Meinung, dass die Haushaltsstrukturkomission eine gute Sache sei, die auch wohlwollend vom Landratsamt gesehen werde. BM Förster gibt den Ausblick, dass die Verwaltung bereits fleißig für die Haushaltsstrukturkomission war und für die Gemeinderatssitzung am 25. März 2026 verschiedene Vorschläge unterbreiten werde, sodass noch vor der Sommerpause ein Wochenendtermin stattfinden könne. GR Röser ergänzt, dass der erhobene Zeigefinger des Landratsamts zur Kenntnis genommen wurde, aber die Hinweise in manchen Jahren schon schlimmer waren.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 8 ─ Landtagswahl 2026
-Erfrischungsgeld

BM Förster weist auf die Sitzungsvorlage hin und ergänzt, dass die Verwaltung vorschlägt das aktuelle Erfrischungsgeld in Höhe von 50 EURO beizubehalten. BM Förster informiert, dass von den 8.395 Wahlberechtigten bereits 600 Briefwahlanträge eingegangen seien und die Stimmzettel voraussichtlich Ende der Woche im Rathaus eintreffen werden.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Landtagswahl 2026 ein Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Höhe von 50,00 Euro.

TOP 9 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006

GR Rupp und GR Veits erklären sich als befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

BM Förster weist auf die Sitzungsvorlage hin. Wortmeldung ergehen nicht.

Der Gemeinderat fasst mit 16 Ja-Stimmen (GR Veits, GR Rupp nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden gemäß Anlage 1 „Spendenliste für Gemeinderatssitzung 28.01.2026 öffentlich“ werden angenommen.

TOP 10 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 10.1 – Abendmarkt Maisbach

GR Baumeister erneuert seine Anregung, dass einmal im Jahr ein Abendmarkt in Maisbach stattfinden solle und kündigt an, dass ein schriftlicher Antrag hierfür erstellt werde.

BM Förster nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 10.2 – Sonnensegel Spielplatz Maisbach

GR Baumeister fragt nach dem Stand der Sonnensegel für den Spielplatz in Maisbach. Er ergänzt, dass in der Hauptstraße Sonnensegel abgebaut wurden und eventuell hierfür verwendet werden könnten.

BAL Leyk antwortet, dass die Verwaltung dies bereits aktuell am Prüfen sei.

TOP 10.3 – Abbruchmaterialien Bismarckstraße

GR Veits berichtet, dass er von einer Bürgerin angesprochen wurde, dass durch die Abbrucharbeiten der Lorenbahntrasse im Feld entlang der Bismarckstraße Abbruchmaterialien wie z. B. Eisen herumliegen, an denen sich Spaziergänger und Hunde verletzen könnten.

BM Förster verspricht, dass er dies weitergibt.

TOP 10.4 – Parkplatzsituation Olympiahalle und Festhalle

GR Lüll merkt an, dass ca. 1/3 des Parkplatzes der Olympiahalle von Anwohnern belegt wird und den Sportlern/Zuschauern nicht benutzt werden können. Dies hat die Auswirkung, dass auch die Seitenstraßen etc. vollkommen zugeparkt werden, führt GR Lüll weiter aus. GR Lüll fragt nach, ob eine Begrenzung auf vier bis sechs Stunden möglich sei. BM Förster entgegnet, dass die Kontrolle des Parkplatzes schwer umzusetzen sei und ergänzt, dass ein Antrag des FV Nußloch eingegangen sei und geprüft werde. GRätin Stegmaier pflichtet GR Lüll bei und erläutert, dass das gleiche Problem auch rund um die Festhalle und die anliegenden Straßen sei. GRätin Stegmaier schlägt vor, ein Schreiben an die Anwohner zu machen, in dem Sie aufgefordert werden die Garagen aufzuräumen und die Autos in den Garagen zu parken.

GRätin Herb ergänzt, dass auch einige Anhänger auf dem Parkplatz der Olympiahalle stehen. GRätin Lurz findet den Vorschlag von GR Lüll gut, gibt aber zu bedenken, dass bei Fahrgemeinschaften für weite Auswärtsfahrten der Sportler die Begrenzungszeit ablaufen könnte. GR Lüll schlägt vor, Sonderausweise für diese Fälle auszustellen.