Aktuelles in Nußloch
Gemeinderatssitzung vom 03.03.2026
Erstelldatum27.03.2026
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
| TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Michael Molitor und GR Peter Lüll zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
| TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
Bürgerin C. Grünwedel stellt eine Frage zu TOP 5 (Änderung Bebauungsplan Neuer Berg). Sie möchte wissen, wie die Gebäudehöhe berechnet werde, wenn ein Gebäude postalisch einer Straße zugeordnet sei, der Eingang jedoch in einer anderen Straße liege. Als Beispiel nennt sie die Situation zwischen Odenwaldstraße und Reitenweg, wo ein großer Höhenunterschied bestehe. Außerdem erklärt sie, dass sie die Antwort der Verwaltung zur Parkplatzsituation in der Stellungnahme als unbefriedigend empfunden habe. Bereits jetzt gebe es Probleme, etwa dass die Müllabfuhr nur schwer durchkomme. Wenn künftig Aufstockungen von Bestandsgebäuden ermöglicht würden, stelle sich die Frage, wo die zusätzlichen Fahrzeuge parken sollten.
BM Förster erläutert, dass Herr Bopp von MVV Regioplan anwesend sei und den Sachvortrag zu TOP 5 halten werde. Er könne die Fragen von Frau Grünwedel im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erläutern. Grundsätzlich stellt er klar, dass bei einer Aufstockung der Eigentümer auch selbst dafür sorgen müsse, dass ausreichend Stellplätze vorhanden seien.
Frau Grünwedel fragt nach, ob dies bedeute, dass dann Gärten zu Stellplätzen umgebaut und somit Grünflächen versiegelt würden.
BM Förster bittet Herrn Bopp darum, auf diese Punkte im Rahmen der Beratung zu TOP 5 einzugehen.
| TOP 3 ─ Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 10.12.2025 (Nr. 16/2025) und vom 28.01.2026 (Nr. 1/2026) - Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen die Protokolle des öffentlichen Sitzungsteils - Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil vom 28.01.2026 |
Es ergehen keine Einwände gegen die vorgelegten Protokolle. Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.
| TOP 4 ─ Jahresbericht Internationaler Bund Heidelberg (IB) - Jugendarbeit - Schulsozialarbeit - Integrationsmanagement |
BM Förster erläutert, dass der Internationale Bund (IB) in der Gemeinde drei Aufgabenbereiche wahrnehme: die offene Jugendarbeit im Jugendzentrum, die Schulsozialarbeit und das Integrationsmanagement. Er begrüßt zu diesem TOP vom IB Frau Tögel (Schulsozialarbeit Lindenschule), Frau Schmidt (Schulsozialarbeit Schillerschule), Frau Adler (JUZ), Frau Tafazzoli (Integrationsmanagement), Herr Boubrik (Integrationsmanagement) und Herr Netzel (JUZ). Er berichtet zudem, dass am vergangenen Donnerstag der neue Jugendplatz „Der WiesenTreff“ eröffnet worden sei. Dieser werde seitdem sehr gut angenommen und sei bereits stark frequentiert. Insgesamt gebe es viele positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass die Toilettensituation vor Ort aktuell noch unbefriedigend sei. Hier habe man jedoch gemeinsam mit den Kleintierzüchtern eine Lösung gefunden: Ab Donnerstag würden deren Toiletten für die Besucherinnen und Besucher des Jugendplatzes geöffnet. Abschließend kündigt BM Förster an, dass Herr Netzel und Frau Adler nun mit dem Jahresbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit beginnen würden und bittet beide, mit ihrem Vortrag zu beginnen.
Herr Netzel stellt sich dem Gremium vor und erläutert, dass er seit Juni des vergangenen Jahres als Sozialarbeiter im Jugendzentrum tätig sei. Er erklärt, dass sich die Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift) auf zentrale Kernaussagen beschränke, da die vollständigen Unterlagen im Ratsinformationssystem bzw. als Informationsvorlage dem Gemeinderat zur Verfügung stünden. Zudem informiert er, dass künftig wieder nach Kalenderjahren berichtet werde, da sich die offene Kinder- und Jugendarbeit organisatorisch an Jahresplanungen orientiere und bewusst als außerschulischer Bildungsort agiere. Daher umfasse der aktuelle Bericht einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren.
Frau Adler stellt sich ebenfalls vor und berichtet, dass sie seit neun Jahren beim Internationalen Bund in der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig sei. Zuletzt habe sie im Jugendtreff Kirchheim in Heidelberg gearbeitet und unterstütze seit zwei Wochen das Jugendzentrum Nußloch mit einer 25%-Stelle. Sie betont, dass ihr insbesondere die Mädchenarbeit am Herzen liege und sie diese künftig weiter ausbauen wolle. Sie übergibt anschließend wieder das Wort an ihren Kollegen, da dieser den Berichtszeitraum fachlich begleitet habe.
Herr Netzel berichtet anschließend über die Entwicklungen im Team und erklärt, dass der Berichtszeitraum von einem vollständigen Teamwechsel geprägt gewesen sei. Sowohl Honorarkräfte als auch Ehrenamtliche hätten die Einrichtung verlassen. Trotz der personellen Veränderungen habe man den Betrieb jedoch stabilisieren können. Er betont, dass das Jugendzentrum seit 2012 ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nußloch sei. Gerade eine lokale Anlaufstelle sei wichtig, damit Jugendliche ihre Freizeitangebote vor Ort wahrnehmen könnten. Im Zuge des Neustarts habe man auch den Außenauftritt modernisiert, insbesondere im digitalen Bereich, um Jugendliche und Eltern besser zu erreichen. Herr Netzel führt weiter aus, dass man sich inhaltlich stark an den Bedarfen der Jugendlichen orientiere. In einer Befragung habe sich z. B. gezeigt, dass der frühere Name „Lounge“ kaum genutzt werde; stattdessen werde die Einrichtung überwiegend „JUZ“ genannt. Das Logo habe man daher neu gestaltet, wie auf den Präsentationsfolien erkennbar sei, auch um insbesondere die Social-Media-Arbeit zu erleichtern. Er berichtet außerdem von einer sehr positiven Rückmeldung aus einer anonymen Teilnehmendenbefragung mit einer Zufriedenheitsquote von rund 95 %. Dies zeige die hohe Akzeptanz der Einrichtung. Abschließend erläutert Herr Netzel strukturelle Herausforderungen beim Personaleinsatz. Der Betrieb sei bislang mit einer 100%-Stelle organisiert gewesen, die auf zwei Personen verteilt gewesen sei und sowohl Aufgaben der Schulsozialarbeit als auch der offenen Jugendarbeit im Jugendzentrum umfasst habe. Herr Netzel erläutert, dass diese Struktur langfristig schwierig gewesen sei, da die Aufgabenbereiche sehr unterschiedlich seien. Daher arbeite man derzeit an einer klareren Trennung der Zuständigkeiten. In diesem Zuge sei Frau Tögel künftig ausschließlich als Schulsozialarbeiterin an der Lindenschule tätig, während Frau Adler neu im Jugendzentrum eingesetzt werde und dort die offene Jugendarbeit unterstütze. Ergänzend plane man die Einrichtung einer BFD-Stelle in Teilzeit, um den Betrieb zusätzlich zu stabilisieren. Herr Netzel führt weiter aus, dass die Umstrukturierung langfristig zu mehr personeller Stabilität führen solle. Zuvor sei beispielsweise Herr Restle in einer sehr langen täglichen Zeitspanne tätig gewesen, da er morgens als Schulsozialarbeiter gearbeitet und anschließend den Betrieb im Jugendzentrum übernommen habe. Zwar habe es tagsüber für ihn Pausen gegeben, insgesamt seien Arbeitszeiten von etwa 8:00 bis 20:00 Uhr jedoch wenig attraktiv gewesen. Durch die neue Struktur erhoffe man sich daher eine deutlich bessere organisatorische und personelle Situation und vor allem auch Kontinuität bei den Ansprechpartnern für die Jugendlichen. Ergänzend zur personellen Umstrukturierung werde die Einrichtung durch Angebote wie die Kids-AG, neue Beteiligungsformate und künftig einen Mädchentreff weiterentwickelt. Zum Schluss bedankt sich Herr Netzel für die Unterstützung der Gemeinde, insbesondere auch für die Umsetzung des Jugendplatzes. Er informiert abschließend dass der WiesenTreff in die Jugendarbeit einbezogen werden soll.
BM Förster bedankt sich bei Frau Adler und Herr Netzel und erläutert, dass ein Austausch mit den Jugendleitern der Vereine Mitte April stattfinden werde. Dabei solle insbesondere thematisiert werden, wie die Jugendbeteiligung über die Vereinsjugendleiter gefördert werden könne, da vor Ort keine weiterführenden Schulen vorhanden seien und daher, wie von Herr Netzel berichtet, der Altersdurchschnitt im JUZ eher jünger ist. Er schlägt vor, zunächst Fragen an die Schulsozialarbeit zu richten, bevor die Diskussion von der Jugendarbeit zur Schulsozialarbeit übergehe.
GRätin Stegmeier berichtet, dass sie bei der Eröffnung des Jugendplatzes am Donnerstag die Gelegenheit gehabt habe, die Jugendarbeit direkt zu erleben und zu sehen, wie diese entsteht. Sie hebt hervor, dass aus dieser Arbeit eine enge Bindung zwischen den Jugendlichen entstehe. GRätin Stegmeier möchte die Anzahl an Viertklässlern, die aktuell das Jugendzentrum besuchen, in Erfahrung bringen und fragt nach der Kooperation mit dem Hort der Lindenschule. Sie merkt an, dass in der bisherigen Darstellung die Schillerschule fehle, die mit drei 4. Klassen jedoch größer als die Lindenschule sei weshalb sie auch hier den Bedarf nach einer Kooperation sehe.
Herr Netzel erläutert, dass der Hort an der Schillerschule bei ihm bereits auf der Agenda stehe. Zunächst sei testweise eine Kooperation mit dem Hort an der Lindenschule gestartet worden, da dieser in unmittelbarer Nähe des JUZes liege. Mit dem Hort der Schillerschule habe man jedoch auch bereits erste Gespräche geführt. Weitere konkrete Gespräche seien geplant, allerdings habe es wegen krankheitsbedingter Ausfälle beim dortigen Hort noch keine detaillierteren Informationen gegeben. Die Altersgruppe der Teilnehmenden sei zwar sehr jung. Ziel sei es aber, mit den neu gewonnenen Kindern zu „wachsen“ und gleichzeitig weiterhin Viertklässler zu gewinnen. Herr Netzel äußert die Hoffnung, dass das Durchschnittsalter der Teilnehmenden so steigen werde.
GRätin Stegmeier äußert den Wunsch, künftig nicht nur mit dem Hort, sondern mit den Schulen insgesamt zu kooperieren, um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, im Jugendzentrum aktiv zu sein. Sie ruft dazu auf, offen auf die Schulen zuzugehen und mit den Lehrkräften zu sprechen.
Herr Netzel nimmt den Hinweis dankend auf.
GR Baumeister lobt das Engagement und die Entscheidung, die bisherige Fifty-Fifty-Stelle künftig anders zu gestalten. Er merkt an, dass die bisherige Tätigkeit für die zuständige Person teilweise anstrengend gewesen sein muss, da sie mit unterschiedlichen Gruppierungen und Leerlauf konfrontiert gewesen sei. Deshalb halte er es für sinnvoll, die Aufgaben künftig im Verhältnis 75:25 mit einer Kollegin zu verteilen. Er betont die Bedeutung eines gemischten Teams aus männlichen und weiblichen Kollegen, insbesondere da viele weibliche Teilnehmerinnen anwesend seien. Abschließend erkundigt er sich, ob die vorgesehenen, räumlichen Optimierungen bereits umgesetzt seien.
Herr Netzel erklärt, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität weitestgehend umgesetzt worden seien. Bereits in der Zeit, in der er allein im Jugendzentrum tätig gewesen sei, habe man gemeinsam mit den Teilnehmenden den Raum umgestaltet. Besonders wichtig sei der Schallschutz gewesen, da der Raum bei 15 bis 20 gleichzeitig anwesenden Jugendlichen sehr laut geworden sei. Das Feedback sei durchweg positiv ausgefallen, insbesondere da von Anfang an eine Wunschliste existierte, auf der die Jugendlichen ihre Ideen und Gestaltungsvorschläge einbringen konnten und diese auch mit einbezogen wurden.
GR Veits begrüßt das gestärkte Angebot für Mädchen im Jugendzentrum und betont, dass dies von seiner Fraktion unterstützt werde. Er erkundigt sich ob bereits Kontakt zu Lisa Wagner, der Kommunalen Inklusionsvermittlerin, stattgefunden habe, um die Kinder- und Jugendarbeit barrierefrei und inklusiv gestalten zu können. Zudem zeigt er sich erfreut, dass das Thema Jugendbeteiligung wieder aufgegriffen werde und fragt nach der Perspektive in Richtung Jugendgemeinderat.
Herr Netzel erklärt, dass ihm die Inklusionsvermittlerin bekannt sei und bereits im Sommer 2025 Gespräche mit der Gemeindeverwaltung zur Barrierefreiheit des Gebäudes geführt worden seien. Der vorhandene Lastenaufzug sei nicht für den Personentransport geeignet und die Treppe könne mit einem Rollstuhl kaum überwunden werden. Er betont, dass das Jugendzentrum und der Internationale Bund stets an Barrierefreiheit und Inklusion interessiert seien und sich als Kooperationspartner einbringen würden. Voraussetzung sei jedoch die Bereitstellung notwendiger Mittel hierfür. Herr Netzel beabsichtigt, direkt Kontakt mit der Inklusionsvermittlerin aufzunehmen und gemeinsam eine Stellungnahme an den Gemeinderat zu erstellen. Zur Jugendbeteiligung erklärt Herr Netzel, dass er diese in der Gemeinde aus sozialarbeiterischer Sicht sehr begrüße. Es sei nicht selbstverständlich, dass in einer vergleichsweise kleinen Gemeinde eine so aktive Jugendbeteiligung gelebt werde. GR Veits ergänzt, dass dies aber Pflicht sei. Herr Netzel stimmt zu, merkt jedoch an, dass die Umsetzung dennoch nicht überall selbstverständlich sei und deshalb unbedingt weitergeführt werden solle. Er betont, dass es sinnvoll sei, die Initiative vom Jugendzentrum aus zu entwickeln. Besonders hervorzuheben sei, dass im JUZ eine breite Bevölkerungsdurchmischung bestehe, sodass auch Jugendliche aus bildungsferneren Haushalten erreicht würden. Er vergleicht dies mit Erfahrungen in Heidelberg, wo überwiegend Gymnasiasten und Realschüler im Jugendgemeinderat vertreten seien, während andere Gruppen kaum einbezogen würden. Er hält es daher für sinnvoll, weiterhin auf die Jugendbeteiligung über das JUZ zu bauen.
Abschließend äußert GR Veits die Hoffnung, dass die Konzepte in den kommenden Monaten vorgestellt und ineinandergreifend umgesetzt werden, sodass alle Bereiche abgedeckt seien.
GR Molitor äußert sich positiv über den Zuspruch von 95 % und die Bewertung von 1,17. Dennoch merkt er kritisch an, dass die personelle Neuaufstellung des Internationalen Bundes, den die Gemeinde als Dienstleister beschäftige, bereits mehrfach erlebt worden sei. Er führt aus, dass bei jedem personellen Wechsel Kontakte neu geknüpft und Strukturen neu kennengelernt werden müssten und eine erneute Einarbeitung erforderlich sei. Dies gehe im Grunde genommen zu Lasten der Jugendarbeit der Gemeinde. GR Molitor schlägt vor, Kontinuität in die Prozesse zu bringen, damit das einmal Erschaffene weitergeführt werden könne, anstatt ständig neu lernen zu müssen. Er wünscht weiterhin viel Erfolg für die Arbeit und betont, dass der Jugendplatz Auftrieb gebe und für die Zukunft viel Erfolg verspreche.
Herr Netzel erläutert, dass die Jugendlichen freiwillig und aus eigenem Interesse ins JUZ kämen. Damit dies so bleibt, müsse viel Beziehungsarbeit geleistet werden und erfordere Vertrauen. Jeder personelle Wechsel stelle eine Herausforderung dar. Er führt aus, dass es deshalb wichtig sei, die Veränderungen vorzunehmen, um die neuen Strukturen durchhaltbarer und langfristig tragfähig zu gestalten. Herr Netzel bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung dafür, dass sie keine Hindernisse beim Neudenken der Strukturen in der Jugendarbeit in Nußloch geschaffen habe. Eine Erhöhung der Stellenanteile würde die Arbeit jedoch natürlich weiter erleichtern.
BM Förster hebt hervor, dass im Bereich der Jugendarbeit mit Herrn Restle und zuvor mit Herrn Grebesich Personen tätig gewesen seien, die über einen sehr langen Zeitraum dort gearbeitet hätten. Er relativiert dies im Vergleich zur Schulsozialarbeit, wo es häufiger Personalwechsel gegeben habe. Somit leitet er auf den Bericht der Schulsozialarbeit über und übergibt Frau Tögel und Frau Schmidt das Wort.
Frau Tögel stellt sich zunächst vor und berichtet, dass sie die Schulsozialarbeit an der Lindenschule übernommen habe, nachdem die Stelle vier Monate unbesetzt gewesen sei. Sie habe zwei Wochen vor den Sommerferien ihre Tätigkeit aufgenommen, in dieser Zeit die Schülerschaft und das Lehrerkollegium kennengelernt, sich vorgestellt und ihren Arbeitsansatz erläutert. Zudem habe sie den Schulsozialarbeitsraum umgestaltet, um eine angenehme Atmosphäre für die Kinder zu schaffen. An der Lindenschule werden derzeit 158 Kinder in acht Klassen unterrichtet. Frau Tögel erläutert, dass ein zentrales Handlungsfeld die Beratung und Einzelfallhilfe sei, die viel Zeit in Anspruch nehme. Auf dem Pausenhof sei sie die erste Ansprechpartnerin für die Kinder und biete bei Bedarf auch längerfristige Begleitung an. Bei Bedarf werde an externe Beratungsstellen vermittelt. Die Elternarbeit sei ebenfalls wichtig und sie sei über E-Mail sowie eine App niedrigschwellig erreichbar. Sie habe sich bereits bei den Elternabenden aller Klassen vorgestellt und plane, dies künftig auch bei den neuen ersten Klassen zu tun. Frau Tögel stellt das Konzept der „Lindi-Stunde“ vor, in der Sozialkompetenz und Klassenzusammenhalt gefördert werden. Diese Stunden finden nun im Zwei- bis Drei-Wochen-Rhythmus statt, um die Beratungsarbeit nicht zu vernachlässigen. In den Klassen 1 bis 4 führt sie unterschiedliche Programme durch, darunter Klassenrat und Kooperationsspiele. Außerdem hat sie eine Streitschlichter-AG ins Leben gerufen, um Konflikte auf dem Pausenhof zu reduzieren, was ihr mehr Zeit für die Einzelfallhilfe ermögliche. Abschließend gibt Frau Tögel einen Ausblick auf zukünftige Projekte, darunter eine Fortbildung zu Impact-Methoden und die Wiederaufnahme der Kids AG in Kooperation mit dem Hort.
Frau Schmidt stellt ihre Arbeit an der Schillerschule vor und berichtet, dass sie dort als Schulsozialarbeiterin mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % tätig sei. Sie arbeite in der Regel von 8 bis 15 Uhr vor Ort und unterstütze die Kinder bei ihren unterschiedlichen Bedarfen. Im letzten Schuljahr wurden an der Schillerschule 305 Kinder in 14 Klassen unterrichtet, davon 167 Mädchen und 138 Jungen. Frau Schmidt erläutert, dass die meisten Kinder durch individuelle Beratung und Einzelfallhilfe erreicht würden, viele aber auch durch die Arbeit in den Klassen. Sie weist darauf hin, dass in der Statistik Beratungsprozesse, nicht die Anzahl der Kinder gezählt würden, was zu einer hohen Fallzahl führen könne. Die Handlungsfelder seien ähnlich wie an der Lindenschule strukturiert: Die individuelle Hilfe umfasse Beratung, Einzelfallhilfe und Elternarbeit, die Projekte in den Klassen insbesondere Stärkung der Klassengemeinschaft und Gewaltprävention. Bei der Einzelfallhilfe habe sie festgestellt, dass mehr Jungen als Mädchen ihr Angebot nutzten, insbesondere bei Streitschlichtungen und körperlichen Konflikten. In vier Fällen habe sie eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, dabei mit einer erfahrenen Fachkraft zusammengearbeitet und Schutzpläne erstellt. Meldungen ans Jugendamt seien nicht erforderlich gewesen, bei einem Jungen sei das Jugendamt zur Unterstützung der Eingliederungshilfe hinzugezogen worden. Außerschulische Unterstützer wie Beratungsstellen und Familienhilfen seien bei sieben Kindern einbezogen worden. Transparenz werde unter anderem durch Listen mit Unterstützungsangeboten im Lehrerzimmer und Briefkästen für niederschwellige Kontaktaufnahme geschaffen. Frau Schmidt berichtet über die Beratungsthemen, die Kinder zu ihr führten, darunter Pausenkonflikte, familiäre Themen oder Ängste. Sie nutze kreative Methoden, um den Kindern zu helfen, ihre Gefühle zu sortieren. Bei der Elternarbeit habe sie 25 Mütter und 11 Väter beraten. In den Klassen habe sie Projekte zur Stärkung der Klassengemeinschaft durchgeführt, etwa Kennenlernspiele in den ersten Klassen und ein „Wir-Projekt“ auf Wunsch einer Lehrkraft. In einer vierten Klasse habe sie wöchentlich eine Stunde zur Begleitung der Klassenthemen angeboten. Im Bereich Gewaltprävention sei das Stoppprojekt in den ersten Klassen erprobt worden; in den dritten Klassen habe sie die Freiburger Sozialtrainings durchgeführt. Zudem habe sie die Pausenengel begleitet, deren Arbeit am Ende des Schuljahres mit Urkunden gewürdigt wurde. Präventionsprojekte in Kooperation mit externen Partnerinnen, wie dem Irrlich Theater, hätten stattgefunden, um Themen wie Grenzüberschreitungen kindgerecht zu behandeln. Für das laufende Schuljahr plane Frau Schmidt, bestehende Projekte fortzuführen und weiterzuentwickeln. Sie habe das Schülerparlament übernommen, den Klassenrat in den dritten Klassen eingeführt und arbeite an der Einrichtung einer Freundschaftsbank.
GRätin Stegmeier bedankt sich bei Frau Tögel und Frau Schmidt und weist auf eine korrigierte Zeitangabe zu Frau Tögels Arbeitszeit an der Lindenschule hin: Ursprünglich war von 10 bis 14 Uhr die Rede, nun sei dies auf 9 bis 14 Uhr angepasst worden. Der Unterricht ende um 13 Uhr, sodass die neue Angabe sinnvoll sei.
Frau Tögel erklärt, dass ihre Arbeitszeit je nach Bedarf ab 9 Uhr beginne, da die Fälle meist erst nach der Pause um 10:40 Uhr an der Lindenschule auftreten. Anfangs sei sie bereits um 8 Uhr vor Ort gewesen, dies habe sich jedoch als wenig effizient erwiesen. Die meisten Kinder kämen nach der Schule, insbesondere Dritt- und Viertklässler, die oft bis 13:25 Uhr Unterricht hätten. Daher benötige sie die Zeit bis 14 Uhr für Beratungsgespräche und habe ihre Arbeitszeiten entsprechend angepasst, um die Anwesenheit effizient zu gestalten.
GRätin Stegmaier erkundigt sich, ob die Freundschaftsbank bereits errichtet wurde.
Frau Schmidt erklärt, dass der Bauhof mit der Umsetzung beauftragt sei und sich dankenswerterweise darum kümmere. Die Fertigstellung des Auftrags sei bisher jedoch noch nicht erfolgt.
GRätin Falkner begrüßt es, dass heute so viele Zuhörer da sind, Dies ermögliche einen Einblick in die Leistungen und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit an den Schulen auch für die Bürgerschaft. Sie betont, dass Schulsozialarbeit in jeder Schulform notwendig sei, da sie Kinder respektvoll und ohne Bewertung auffange und dabei Verschwiegenheit gewährleiste. Projekte wie „Streitschlichter“ oder „Stopp“ sollten kontinuierlich fortgeführt werden. Angesichts der zunehmenden Übertragung von Erziehungsaufgaben an die Schulen helfe Schulsozialarbeit der Gesellschaft, diene der Prävention und bereite Kinder darauf vor, miteinander umzugehen. Viele Kinder seien Einzelkinder und hätten nicht gelernt, zu teilen. Schulsozialarbeit könne dies auffangen und gleichzeitig Eltern unterstützen. Sie lobt die verbesserten Möglichkeiten, direkt mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten und dankt abschließend für die geleistete Arbeit.
GRätin Menrath bedankt sich ebenfalls bei Frau Tögel und Frau Schmidt und weist auf die Veränderungen in den Schulen hin. Heutzutage sei die Kommunikation unter den Kindern und Jugendlichen durch unterschiedliche Medien einfacher, was jedoch auch Mobbing etc. unterstütze. Es gebe daher jede Menge neue Herausforderungen und auch Problemstellungen. Sie lobt die Existenz von Anlaufstellen, bei denen Kinder Hilfe erhalten können und betont, dass Konfliktlösungs- und Stressbewältigungsstrategien für das gesamte Leben wichtig seien.
GR Molitor bedankt sich im Namen der SPD für den Vortrag und betont die Bedeutung der Schulsozialarbeit an beiden Grundschulstandorten. Das breitgefächerte Angebot sei ein wichtiger Baustein des sozialen Miteinanders.
GR Rupp dankt im Namen der Schulleitungen und der Schulgemeinschaften und lobt die hervorragende und flexible Arbeit, von der er als Schulleiter der Schillerschule teilweise selbst profitiere.
BM Förster führt aus, dass der letzte Teil des heutigen Tätigkeitsberichts des IBs die Flüchtlingsbetreuung betreffe. Für 2026 müssten noch 31 Geflüchtete aufgenommen werden. Er betont, dass die Gemeinde seit vielen Jahren fortschrittlich in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sei und die Einrichtung eher als Wohnheim statt Flüchtlingsheim betrachtet werde. Die Integrationsarbeit werde insbesondere von Frau Tafazzoli und Herrn Boubrik vorbildlich und proaktiv durchgeführt, wofür er sich dankbar zeigt. Er übergibt sodann das Wort an diese beiden.
Frau Tafazzoli stellt sich als Integrationsmanagerin vor und berichtet, dass aktuell über 300 Geflüchtete in Nußloch leben, davon rund 240 in Betreuung durch das Integrationsmanagement. Die meisten kämen aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan und seien in Gemeindewohnungen oder privat untergebracht. Sie erläutert die Erfüllung der Zuteilungsquoten des Landratsamts, die für 2025 erreicht und für 2026 mit 31 Personen noch umzusetzen seien.
Herr Boubrik ergänzt, dass die Zahlen relativ seien, da privat zugezogene Geflüchtete nicht erfasst seien. Seit 2022 werde auf die Einhaltung der Quoten geachtet, Übertragungen in Folgejahre seien mit hohem Aufwand verbunden aber nützlich gewesen, künftig solle sich auf die notwendigen Quoten konzentriert werden.
Frau Tafazzoli berichtet, dass 2025 insgesamt 1.569 Beratungsgespräche geführt worden seien, weniger als im Vorjahr, da offene Sprechstunden reduziert wurden. Ziel sei eine höhere Effektivität durch feste Termine und das Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe“, um Klienten unabhängiger zu machen und die Integration zu fördern.
Herr Boubrik erläutert die gesetzlichen Vorgaben: Geflüchtete müssen ab Ankunft für drei Jahre betreut werden. Weiter erläutert er die Abläufe bei der Aufnahme neuer Geflüchteter: Unterbringung, Datenaufnahme, Antragstellung für Leistungen und Aufenthaltstitel sowie die Erstellung von Integrationsplänen. Er betont die Bedeutung freiwilliger Mitwirkung der Geflüchteten, die Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten sowie den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere für Ukrainer, deren Integration sich dadurch erleichtere. Seit Dezember 2022 hätten viele Geflüchtete aus Duldung eine Bleibeperspektive erhalten. Abschließend dankt er dem Gemeinderat, BM Förster und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Unterstützung bei der Arbeit mit den Geflüchteten.
GR Röser bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für den Sachvortrag und die Präsentation und lobt die wertvolle Arbeit, insbesondere von Herrn Boubrik. Er hebt hervor, dass die Steuerung der Aufnahme von Geflüchteten maßgeblich dazu beitrage, dass die hohe Zahl an Geflüchteten ohne wahrnehmbare Probleme für die Bürgerinnen und Bürger erfolge. Den Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ begrüße die Fraktion ausdrücklich. Er fragt, warum die Türkei als Herkunftsland in Nußloch nicht berücksichtigt werde, da die Hauptherkunftsländer Ukraine, Syrien und Afghanistan seien.
Herr Boubrik erklärt, dass eine 2021 aufgenommene vierköpfige, türkische Familie inzwischen unabhängig sei und nur noch wenig Unterstützung benötige. Eine weitere Person wolle nach Stuttgart ziehen, weshalb auch hier der Aufwand gering sei. Es gebe zudem einzelne Personen anderer Nationalitäten, etwa aus Pakistan oder Irak, die im Vergleich zu Ukrainern und Syrern nur in kleiner Zahl vertreten seien.
GR Röser stellt fest, dass die drei großen Zugangsgruppen weiterhin dominieren. Er erläutert, dass Familien in der Regel weniger Probleme bereiten als Einzelpersonen und fragt nach der Aufteilung der Geflüchteten. Er möchte insbesondere wissen, wie viele Familien, wie viele im Familienverbund und wie viele Einzelpersonen in der Gemeinde leben.
Herr Boubrik erklärt, dass es nur wenige Einzelpersonen gebe. In der Unterkunft seien drei Bereiche mit jeweils maximal 10 Einzelpersonen belegt, sodass insgesamt etwa 30–35 Einzelpersonen untergebracht seien; alle weiteren Bewohner seien Familien.
GR Röser erkundigt sich nach der aktuellen Auslastung in der Alten Bruchsaler Straße.
Herr Boubrik berichtet, dass in der Unterkunft noch zwei komplette Bereiche sowie zwei Zimmer frei seien, sodass Kapazität für weitere Aufnahmen bestehe. Er äußert jedoch Vorbehalte gegenüber vom Landratsamt zugewiesenen Geflüchteten.
GR Röser erkundigt sich nach dem Austausch mit anderen Kommunen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Herr Boubrik erläutert, dass solche Treffen mindestens zweimal im Jahr stattfinden, organisiert von Frau Jung, der Regionalkoordinatorin. Sie finden in Wiesloch, bei der Volkshochschule oder im Jobcenter, statt. Auch würde bei Bedarf ein Austausch mit anderen Kommunen organisiert. Ein baldiges Treffen betreffe insbesondere Ukrainer, die zuvor in einem anderen europäischen Land gelebt haben und eine Fiktionsbescheinigung ohne Arbeitserlaubnis besitzen. Hier müsse geklärt werden, wie korrekt zu verfahren sei, da das Jobcenter und das Sozialamt Anträge rechtzeitig bearbeiten müssten.
GR Röser dankt für die Erläuterungen, erinnert sich an die hohe Arbeitsbelastung vor 2-3 Jahren und lobt, dass die Situation nun ruhiger sei. Dies erleichtere die Arbeit und steigere deren Qualität.
GR Baumeister äußert zunächst seinen Dank für die Vorstellung der Thematik und die Aufarbeitung mittels der präsentierten Folien. Er berichtet, dass in Nußloch ungefähr 300 Flüchtlinge leben, von denen etwa 240 regelmäßig Kontakt zu der zuständigen Stelle hätten. Daraus folgert er, dass pro Person im Jahr etwa 67 Gespräche geführt würden. GR Baumeister betont darüber hinaus die hohe Anerkennung der geleisteten Arbeit im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Er hebt hervor, dass die Arbeit oft im Verborgenen bleibt, die heutige Sitzung jedoch die Gelegenheit biete, sie näher zu beleuchten. Es gebe kaum sichtbare Probleme mit den untergebrachten Geflüchteten, diese seien größtenteils integriert und zeigten Bereitschaft zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die erfolgreiche Erfüllung und oft Übererfüllung der Aufnahmequoten habe zudem ein Mitspracherecht bei der Zuteilung gebracht. Abschließend äußert GR Baumeister seine Zufriedenheit mit dem Verlauf der Integrationsarbeit und dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz.
GRätin Menrath dankt Frau Tafazzoli und Herrn Boubrik für ihre Arbeit und betont die besondere Wertschätzung dieser. Sie hebt hervor, dass Herr Boubrik über viele Jahre engagiert gearbeitet habe, oft weit über das Erwartete hinaus und dass die Schaffung einer zweiten Stelle eine sinnvolle Entlastung darstelle. Trotz der höheren Zahl von Geflüchteten seien keine negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung erkennbar, was sie als große Leistung würdigt. Abschließend hofft sie, dass die Maßnahmen wie „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Reduzierung der Beratungsstunden zu einer Entlastung beigetragen haben und wünscht ein angenehmeres Arbeiten.
Herr Boubrik erwidert, dass er mit der neuen Kollegin eine kompetente, arbeitswillige Unterstützung gewonnen habe. Auch würden erfolgreiche Integrationsgeschichten motivieren, weiterzumachen.
GR Molitor bedankt sich für den Sachvortrag und lobt die Arbeit vom Integrationsmanagement, insbesondere von Herrn Boubrik. Er betont, dass der Erfolg der Integrationsarbeit durch fokussiertes Vorgehen und die Unterstützung zur Selbsthilfe sichtbar werde. Besonders positiv wertet er, dass Herr Boubrik anstelle von Problemen, Lösungen und Chancen für Geflüchtete in den Vordergrund stellt. Gleichzeitig schätzt er die Fähigkeit, bei Bedarf gegenüber übergeordneten Ämtern Druck auszuüben. Abschließend wünscht GR Molitor Frau Tafazzoli und Herrn Boubrik weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit.
BM Förster bedankt sich erneut bei allen Anwesenden und betont, dass die Zusammenarbeit in dieser Weise fortgesetzt werde. Er verabschiedet sodann die Mitarbeiter des IBs.
Die jeweils verwendeten Power-Point-Präsentationen werden Inhalt der Niederschrift.
20:52 Uhr: Frau Tögel, Frau Schmidt, Frau Adler, Frau Tafazzoli, Herr Boubrik und Herr Netzel verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
| TOP 5 ─ Bebauungsplan "Neuer Berg, 13. Änderung" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss |
BM Förster begrüßt zu diesem TOP Herr Bopp von der MVV Regioplan und erläutert, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um einen der größten der Gemeinde handle und ein sehr großes Gebiet umfasse. Im Innenentwicklungskonzept habe dieses Gebiet das größte Potenzial für Nachverdichtung geboten, was ein zentrales Anliegen der Verwaltung und des Gemeinderats zur Schaffung von Wohnraum sei. Er führt weiter aus, dass das Gebiet gemeinsam vor Ort besichtigt worden sei. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse hätten bereits zu einigen Anpassungen geführt. So sei z. B. im Vergleich zum ersten Entwurf die Anzahl der Wohneinheiten von vier auf drei reduziert worden. Im heutigen Satzungsbeschluss würden zudem die Einwendungen aus der Bürgerschaft sowie von den Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Herr Bopp werde diese nun vorstellen und die entsprechenden Abwägungen darlegen.
Herr Bopp stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vor. Er erläutert insbesondere, dass insgesamt 33 Behörden beteiligt worden seien. 18 hätten keine Stellungnahme abgegeben, elf hätten keine Bedenken geäußert. Vier Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hätten Hinweise enthalten, die lediglich redaktionelle Änderungen erforderten. Herr Bopp führt weiter aus, dass geotechnische Hinweise des Regierungspräsidiums Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aufgenommen worden seien. Das Landesamt für Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Stuttgart habe auf archäologische Kulturdenkmäler (Friedhofskreuz und Merowingerzeitliches Gräberfeld) hingewiesen, was ebenfalls ergänzt worden sei. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises habe Hinweise zum Gehölz- und Artenschutz gegeben und angeregt, kleintierpassierbare Einfriedungen vorzusehen. Diese Hinweise seien in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen worden. Er erläutert weiter, dass die umfangreichste Stellungnahme vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gekommen sei. Diese Hinweise hätten zu redaktionellen Ergänzungen und Klarstellungen geführt, unter anderem zum Verfahren nach § 13a BauGB, zur Grundflächenzahl, zu Nebenanlagen und Stellplätzen sowie zur Darstellung von Pflanzbindungen und zur Ergänzung einer Pflanzliste. Zudem seien Regelungen zur Dachbegrünung und Stellplatzverpflichtung konkretisiert worden. Herr Bopp führt anschließend aus, dass aus der Öffentlichkeit zehn Stellungnahmen eingegangen seien, die überwiegend identische Themen behandelt hätten. Ein häufiger Punkt sei der Wunsch nach Erhalt der Fernsicht gewesen. Er weist darauf hin, dass rechtlich kein Anspruch auf dauerhaften Erhalt der Aussicht bestehe, im Plan jedoch Höhenversätze von mind. drei Metern berücksichtigt worden seien. Weitere Themen seien mögliche Wertminderungen, die Grundsteuer, eine mögliche Verschattung von Photovoltaikanlagen, Luftzirkulation, Versiegelung/Starkregengefährdung sowie Park- und Verkehrssituationen gewesen. Zur unter TOP 2 gestellten Bürgerfrage bezüglich der Parksituation führt Herr Bopp aus, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum nicht Gegenstand der Bauleitplanung sei.
BM Förster ergänzt, dass gemäß § 38 der Landesbauordnung bei Aufstockung, Erweiterung oder Umnutzung keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich seien.
Der Räterund dankt Herrn Bopp für die Ausarbeitung der Abwägungsvorschläge und deren Erläuterung.
GR Petri führt aus, dass die CDU-Fraktion beiden Punkten der Beschlussvorlage zustimme. Er betont jedoch, dass die Einhaltung der Höhenmaße von 9 Metern bergaufwärts und 11,50 Metern bergabwärts gewährleistet sein müsse.
GR Baumeister führt aus, dass der Prozess zur Erstellung des Bebauungsplans langwierig war und viel Vorarbeit erforderte, insbesondere bei der Aufnahme der Grundstücke und Höhenentwicklungen. Er betont, dass kleinteilig vorgegangen wurde, um sinnvolle Regelungen zu schaffen. Weiter teilt er mit, dass den Abwägungsvorschlägen aus baurechtlicher Sicht zu folgen sei, auch wenn sie manchen Anwohnern im Reitenweg nicht gefallen könnten. Eine Höhendifferenz bleibe jedoch bestehen und die Möglichkeit zur Innenverdichtung sei nun gegeben, ob sie umgesetzt werde, sei jedoch offen.
GR Kleinert äußert sich im Namen der Fraktion B´90/Die Grünen und erklärt, dass er sich im Wesentlichen den Vorrednern anschließen könne. Seine Fraktion habe viel Arbeit investiert, insbesondere in die Abwägung zwischen dem Ziel der Innenverdichtung und den individuellen Belangen der bereits dort wohnenden Personen. Er betont, dass die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Regel nicht baurechtlich relevant gewesen seien und weist darauf hin, dass es zu individuellen Einschränkungen im Einzelfall kommen könne, diese jedoch gegen das Gesamtinteresse abzuwägen seien. Hinsichtlich der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der redaktionellen Ergänzungen sowie der Reaktion auf die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sehe seine Fraktion keinen weiteren Diskussionsbedarf.Er bittet jedoch darum, dass die vorgebrachten Anliegen, insbesondere in Bezug auf das Thema der Müllabfuhr und der Feuerwehr, aufgegriffen werden sollten. Diese Themen müssten im Auge behalten und entsprechende Lösungen gefunden werden. Abschließend stellt GR Kleinert eine Frage zur Stellplatzregelung und möchte wissen, ob sich diese nur auf die Landesbauordnung beziehe oder auch auf die Stellplatzsatzung, insbesondere bei Erweiterungen.
Stellv. BAL Ettner führt aus, dass die Stellplatzsatzung nicht dazu verwendet werden könne, die Landesbauordnung vollständig außer Kraft zu setzen. Diese gebe vor, dass bei Erweiterungen, wie dem Ausbau eines Daches, keine zusätzlichen Stellplätze gefordert werden können. Er teilt jedoch darüber hinaus mit, dass die Vorgaben der Stellplatzsatzung, die im unbeplanten Bereich Anwendung fänden, in den Bebauungsplan eingearbeitet worden seien. Für Neubauten in diesem Gebiet gelte die Stellplatzsatzung dann.
GR Molitor erklärt, dass es bei der Arbeit im Gemeinderat stets darum gehe, abzuwägen. Er erläutert, dass dies auch bei dem aktuellen Projekt der Fall sei, da man es intensiv über einen längeren Zeitraum von verschiedenen Seiten betrachtet habe. Einerseits wolle man neue Möglichkeiten schaffen, andererseits sei es wichtig, klare Grenzen zu setzen. Dies zusammen ermögliche nun die notwendige Innenverdichtung. Er führt weiter aus, dass sich die Vorgehensweise mit den Referenzhäusern als gutes Mittelmaß erwiesen habe, um die Höhenlagen zu bestimmen. Er bezeichnet dies als faire Herangehensweise. In Bezug auf das Parken führt er aus, dass man lediglich darauf hinweisen könne, dass der kommunale Ordnungsdienst wie üblich prüfe, kontrolliere und gegebenenfalls Maßnahmen ergreife.
GR Veits äußert eine Nachfrage zur Thematik der Stellplätze. Er fragt, ob es im Bebauungsplan möglich sei, Regelungen zu treffen, die über die Bestimmungen des § 38LBO hinausgehen, falls durch die Änderung neue Wohneinheiten zugelassen würden. Dies wird von BM Förster verneint. GR Veits erläutert weiter, dass das Ziel bleibe, weitere Wohneinheiten zu ermöglichen, auch wenn keine weiterreichenden Stellplatzregelungen getroffen werden können.
Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache mit 18 Ja-Stimmen (Röser nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. Anlagen 1 und 2 zu.
2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Neuer Berg, 13. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.02.2026 nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
| TOP 6 ─ Wohnungsbauturbo in der Gemeinde Nußloch - Kommunales Steuerungs- und Umsetzungskonzept |
BM Förster berichtet über den sogenannten Bauturbo, der darauf abzielt, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und dabei einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan überflüssig zu machen. Er erläutert, dass der Bauturbo kürzlich von der Bundesregierung beschlossen wurde und dass Herr Ettner ein Umsetzungskonzept für die Gemeinde erarbeitet hat, das dem Gremium heute vorgestellt werden soll. Er erklärt weiter, dass von der Verwaltung ursprünglich angenommen wurde, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Bauturbo vom Gemeinderat beschlossen werden müssten, da es sich um eine Abweichung des bestehenden Bebauungsplansatzung handle. Bei der Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags vergangenen Montag habe es nun aber die Information gegeben, dass die Entscheidung über solche Anträge auch an einen beschließenden Ausschuss delegiert werden könne. BM Förster schlägt daher vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern, sodass der Ausschuss Technik, Umwelt und Klima (TUK) zuständig wird. Er erläutert weiter, dass die Verwaltung empfiehlt, bei Ablehnung eines Bauturboantrags den Gemeinderat zur Sicherheit nachträglich beschließen oder alternativ gleich im Vorfeld entscheiden zu lassen. Abschließend betont er, dass der Bauturbo viele Möglichkeiten im Wohnungsbereich eröffne, das Thema Parken jedoch auch hierbei eher zweitrangig behandelt werde.
Stellv. BAL Ettner erläutert zu Beginn, dass die Präsentation bereits im TUK vorgestellt wurde und er die Inhalte daher verkürzt darstellen wird (die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift). Er führt aus, dass die Rechtsgrundlagen für den sogenannten Bauturbo in § 31 Abs. 3 BauGB für beplante Innenbereiche, § 34 Abs. 3b BauGB für unbeplante Innenbereiche sowie in § 246e BauGB als weitergehende Öffnungsklausel bis 2030 geregelt seien. Er erklärt, dass in beplanten Innenbereichen mit Zustimmung der Gemeinde von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden könne. Dies könne beispielsweise zusätzliche Wohneinheiten ermöglichen, stelle jedoch keinen Ersatz für eine vollständige Planung dar. In unbeplanten Innenbereichen könne über § 34 Abs. 3b BauGB ebenfalls mit Zustimmung der Gemeinde vom Einfügungsgebot abgewichen werden. § 246e BauGB ermögliche darüber hinaus Abweichungen vom Bauplanungsrecht, sofern Vorhaben Wohnzwecken dienen; gewerbliche Gebäude seien über den Bauturbo nicht möglich.
Stellv. BAL Ettner erläutert weiter, dass gemäß § 36a BauGB die Zustimmung der Gemeinde erforderlich sei und nicht durch das Landratsamt ersetzt werden könne. Die Gemeinde könne dabei ihre städtebaulichen Vorstellungen einbringen und müsse nicht nur rechtlich prüfen, sondern auch bewerten, ob ein Vorhaben an der jeweiligen Stelle sinnvoll sei. Gleichartige Fälle müssten gleich behandelt werden. Die Zustimmung könne zudem an Bedingungen geknüpft werden, etwa an ausreichende Stellplätze oder soziale Wohnraumförderung. Abschließend erklärt er, dass der Bauturbo ausschließlich für Wohnzwecke angewendet werden könne. Für einzelne Bereiche in Nußloch seien im Konzept Empfehlungen formuliert worden. Das Gebiet südlich der katholischen Kirche, dessen Bebauungsplan erst im Dezember 2024 rechtskräftig geworden sei, sei bisher nicht im Konzept enthalten gewesen. Dies solle zwar noch nachgeholt werden, so stellv. BAL Ettner weiter, jedoch mit dem Hinweis, dass der Bauturbo dort zunächst nicht angewendet werde. Zudem sei eine Anwendung des Bauturbos grundsätzlich auch im Außenbereich möglich, sofern ein räumlicher Zusammenhang von maximal 100 Metern zum Ortsrand bestehe, wobei die Gemeinde hier eine zurückhaltende Anwendung vorsehe.
GR Röser fragt nach, ob es bereits Erfahrungswerte anderer Kommunen gebe.
Dies verneint stellv. BAL Ettner und führt aus, dass auch die anderen Kommunen derzeit dabei seien zu überlegen, wie sie mit der Situation umgehen könnten.
GR Röser führt aus, dass in der Sitzung des TUK deutlich geworden sei, dass der Bauturbo darauf abziele, langwierige Verfahren zur Änderung oder Anpassung von Bebauungsplänen zu vermeiden und so mehr Möglichkeiten zu schaffen. Er weist darauf hin, dass der Bauturbo ein zeitlich befristetes Gesetz bis zum 31. Dezember 2030 sei. In diesem Zusammenhang fragt er, was ab dem 1. Januar 2031 geschehe. Er gibt zu bedenken, dass durch den Bauturbo möglicherweise Präzedenzfälle geschaffen würden, die spätestens nach Ablauf des befristeten Gesetzes eine Anpassung der Bebauungspläne erforderlich machten.
Stellv. BAL Ettner entgegnet, dass beispielsweise bei der Zulassung eines Wohnhauses in zweiter Reihe, zunächst ein Bauvorhaben über den Bauturbo ermöglicht werde, wenn dort bislang keine Bebauung vorhanden sei. Weitere Bauvorhaben könnten sich anschließend an diesem Bestand orientieren und sich ohne erneuten Bauturbo einfügen. Er bestätigt, dass die Wirkung dieser Regelung somit über das Jahr 2030 hinausreichen könnte. Stellv. BAL Ettner erläutert weiter, dass die Gemeinde nach Außerkrafttreten der Regelung weiterhin die Möglichkeit habe, nachträglich einen Bebauungsplan aufzustellen, um eine Bebauung in zweiter Reihe wiederum auszuschließen, falls dies gewünscht sei.
BM Förster ergänzt, dass alternativ ein Antrag über den Bauturbo abgelehnt werden müsse, wenn solch ein Vorhaben nicht gewünscht werde. Wichtig sei daher, nicht nur kurz- sondern auch langfristig zu denken.
GR Röser stellt die Frage in den Raum, ob es dann nicht besser sei, die Bebauungspläne, wie ursprünglich vorgesehen, nach und nach zu überarbeiten.
BM Förster weist darauf hin, dass dem Gemeinderat die Kosten für eine Bebauungsplanänderung bekannt seien. Er betont, dass sich bereits bei den bisher überarbeiteten Bebauungsplänen gezeigt habe, wie schwierig es sei, neue Festsetzungen für ein bestehendes Gebiet auszuarbeiten. Aus diesem Grund schlägt er vor, die weitere Entwicklung von Bebauungsplanänderungen zunächst zurückzustellen. Die Verwaltung wolle zunächst abwarten, welche Themen und Fragestellungen sich durch den Bauturbo ergeben und wie damit umzugehen sei. In konkreten Fällen müsse dann entschieden werden, ob eine Bebauungsplanänderung sinnvoll sei oder ob der Bauturbo genutzt werden könne. Er führt weiter aus, dass es keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung bei der Stellung eines Bauturboantrags gebe. Er betont, dass das Gremium, ohne Einmischung des Landratsamts, berechtigt sei, eine Ablehnung zu formulieren. BM Förster spricht sich abschließend nochmals dafür aus, zunächst mit dem Bauturbo zu arbeiten, da dies viel Zeit und Geld sparen könne.
GR Baumeister führt aus, dass die Angelegenheit im Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima bereits ausführlich von Herrn Ettner vorgestellt worden sei. Das Instrumentarium ermögliche es, Vorhaben schneller umzusetzen, ohne den Bebauungsplan ändern zu müssen. GR Baumeister gibt zu bedenken, dass einzelne Bauherren möglicherweise überzogene Wünsche äußern könnten. Es liege jedoch in der Verantwortung des Ausschusses, dies zu regeln, sodass nicht jedem Vorhaben ohne Bedingungen zugestimmt werden müsse. Bauherren oder Architekten sollten sich beim Bauamt über die Möglichkeiten auf Grundlage der erarbeiteten Richtlinien informieren. Er erklärt, dass seine Fraktion bereit sei, den Wohnungsbauturbo sowie die von Herrn Ettner ausgearbeiteten Richtlinien zu unterstützen. Zudem stimmt er dem Vorschlag der Verwaltung, die Zuständigkeit an den TUK zu delegieren, zu, was allerdings eine Änderung der Hauptsatzung erfordere. Dies sei sinnvoll, um die Gemeinderatssitzungen nicht unnötig aufzublähen und der TUK genau für solche Themen da sei. GR Baumeister erläutert weiter, dass montags in der Regel die Fraktionsvorberatungen stattfinden, dienstags der TUK und mittwochs der Gemeinderat tagt. Die Bauturbo-Themen könnten somit montags in den Fraktionen vorberaten werden. Abschließend fragt er, ob die Verwaltung die Änderung der Hauptsatzung vorbereiten könne oder ob hierfür ein Antrag aus dem Gemeinderat erforderlich sei.
BM Förster entgegnet, dass die Verwaltung dem Gemeinderat die Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorlegen werde.
GR Kleinert erklärt, dass er sich vollumfänglich seinem Vorredner anschließen könne. Er betont, dass die Verfahrensoption des Bauturbos auf Antrag zur Anwendung komme und in jedem Einzelfall entschieden werde, wobei die berechtigten Bedenken, die GR Baumeister zuvor formuliert habe, zu berücksichtigen seien. Er verweist auf den positiven Nebeneffekt, dass das Baurechtsamt künftig nicht mehr „mit der Blutgrätsche“ in Entscheidungen eingreifen könne. GR Kleinert äußert seine Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung und befürwortet die Übertragung des Entscheidungsrechts an den TUK. Er hebt hervor, dass dabei rechtssicher klar sein müsse, dass diese Vorgehensweise zulässig sei.
GR Molitor erklärt, dass die SPD-Fraktion den Bauturbo begrüße, da dieser im Idealfall den Schwerpunkt auf bezahlbaren Wohnraum und sozialen Ausgleich lege. Er betont, dass durch den Bauturbo Planungen und Genehmigungsverfahren beschleunigt würden, wobei soziale Standards wie der Mieterschutz berücksichtigt würden. GR Molitor hebt hervor, dass es für die Kommune wichtig sei, aktiv beteiligt zu sein, da dadurch der soziale Wohnungsbau gefördert werden könnte und möglicherweise eine stärkere Ausschüttung von Bundesmitteln erreicht werden könne. Zudem biete der Bauturbo der Kommune mehr Handlungsspielraum. Abschließend äußert er, dass die SPD diese Initiative vollumfänglich unterstütze.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat sodann mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Röser, Stegmaier) folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt das „Kommunale Steuerungs- und Umsetzungskonzept zum Wohnungsbauturbo“ als Grundlage für das Verwaltungshandeln, wobei der Bereich südlich der katholischen Kirche vom Bauturbo ausgenommen wird.
- Die Änderung bzw. Überplanung der priorisierten Bereiche wird zurückgestellt.
| TOP 7 ─ Neubau von zwei Doppelhaushälften Alter Berg 15 Antrag auf Bauvorbescheid |
BM Förster berichtet, dass ein Bauherr im Rahmen des sogenannten Bauturbos eine Bauvoranfrage für das Grundstück Alter Berg 15 gestellt habe. Geplant sei die Errichtung von zwei Doppelhaushälften. Die Bauvoranfrage betreffe mehrere bauplanungsrechtliche Fragen. Zum einen solle eine mögliche Grundstücksteilung geprüft werden. Eine Grundstücksteilung sei laut Bebauungsplan zulässig, da keine Mindestgrundstücksgrößen festgelegt und sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser erlaubt seien. Auch die Errichtung von Doppelhaushälften sei an dieser Stelle planungsrechtlich möglich. Problematisch sei jedoch die zweite Frage: die geplante Anzahl der Wohneinheiten. Der Bebauungsplan sehe bei Doppelhäusern lediglich eine Wohneinheit je Doppelhaushälfte vor, während der Bauherr zwei Wohneinheiten pro Hälfte plane. Da es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handle, sei eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich. Eine Umsetzung könne jedoch im Rahmen des sogenannten Wohnungsbauturbos nach § 31 Abs. 3 BauGB erfolgen. Die Verwaltung verweist darauf, dass das hierzu erarbeitete kommunale Steuerungskonzept für den Bereich „Südhang Alter Berg“ eine zurückhaltende Nachverdichtung, etwa durch Dachausbauten oder zusätzliche Wohneinheiten, grundsätzlich vorsehe. Daher bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Für eine Umsetzung sei jedoch die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.
Stellv. BAL Ettner erläutert ergänzend, dass ähnliche Anfragen in der Vergangenheit im Bereich des Neuen Bergs bereits vorgekommen seien. Aufgrund der Grundzüge der Planung sei eine zusätzliche Wohneinheit damals nicht möglich gewesen, durch den Bauturbo erscheine dies nun jedoch denkbar. Über die erste und zweite Frage müsse kein Beschluss gefasst werden, da Grundstücksteilung und Doppelhausbebauung zulässig seien. Eine Entscheidung sei lediglich zur Frage der zusätzlichen Wohneinheiten erforderlich.
GR Baumeister erklärt, dass grundsätzlich Zustimmung zu den vorgelegten Punkten möglich sei. Er verweist jedoch auf den Lageplan, der pro Doppelhaushälfte lediglich drei Stellplätze vorsehe. Er gehe davon aus, dass die Stellplatzsatzung der Gemeinde Anwendung finde.
Stellv. BAL Ettner führt aus, dass laut Bebauungsplan pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen seien. Warum bei diesem B-Plan von der Stellplatzsatzung abgewichen werde, könne er derzeit nicht erklären.
Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beantwortet die Frage 3 wie folgt:
Abweichend von den Vorgaben des Bebauungsplans werden gem. § 31 Abs. 3 BauGB je Doppelhaushälfte zwei Wohneinheiten zugelassen. Die Zustimmung gem. § 36a BauGB wird erteilt.
| TOP 8 ─ Neubau eines Tinyhouses Goethestraße 10a Antrag auf Bauvorbescheid |
BM Förster führt aus, dass dieser Bauantrag bereits in der letzten Sitzung des TUKs behandelt worden sei und Zustimmung erhalten habe. Das Landratsamt habe nun jedoch mitgeteilt, dass die Umsetzung aufgrund der zweiten Reihenbebauung nicht möglich sei und empfehle den Einsatz des Bauturbos. An der Grundlage habe sich nichts geändert, außer der Beschlussfassung im Hinblick auf Paragraph 36a Baugesetzbuch.
Es ergehen keine Wortmeldungen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beantwortet die Frage wie folgt:
Der Errichtung eines Tinyhouses wird bauplanungsrechtlich zugestimmt. Die Zustimmung nach §36a BauGB wird erteilt.
| TOP 9 ─ Theaterplatz Steinbruch - Vereinbarung und Zuschuss zur Toilettenanlage |
BM Förster gibt den Inhalt der Sitzungsvorlage wieder. Er erläutert, dass der Theaterplatz im Steinbruch künftig nicht mehr für betriebliche Zwecke von Heidelberg Materials benötigt werde. Die Gemeinde befinde sich daher in Gesprächen über eine Anpachtung des Geländes, um dieses langfristig als Veranstaltungsfläche für die IGV sowie weitere Nußlocher Vereine nutzen zu können. Parallel habe die IGV einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Anschaffung von WC-Containern beantragt, um eine dauerhafte sanitäre Infrastruktur am Standort zu schaffen. Die Verwaltung sehe darin eine nachhaltige Aufwertung des kulturellen Angebots sowie eine Voraussetzung für eine breitere Nutzung des Geländes. Im Ausschuss für Sport, Kultur und Vereine am 24.02.2026 sei bereits vorbesprochen worden, dass man sich eine Nutzung des Platzes auch für weitere Veranstaltungen vorstellen könne. Der Gemeinderat solle nun final über den Zuschuss an die IGV entscheiden.
GR Röser führt aus, dass sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2026 grundsätzlich offen für einen Zuschuss an die IGV in Höhe von 10.000 Euro gezeigt habe. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Areals sowie weitere Investitionen sollten jedoch zunächst mit einem Nutzungskonzept verbunden werden. Daher solle der Zuschuss zunächst auf 10.000 Euro begrenzt werden.
GR Baumeister erklärt, dass seine Fraktion diese Einschätzung teile. Die Bereitstellung der 10.000 Euro sei aufgrund der Dringlichkeit unproblematisch, damit die Anlage bestellt werden könne. Gleichzeitig wünsche man sich weitere Gespräche über die zukünftige Nutzung des Platzes. Er weist darauf hin, dass künftig möglicherweise weitere Investitionen, etwa für Bühne oder Tribüne, erforderlich sein könnten. Seine Fraktion wolle daher keine schrittweisen Einzelentscheidungen, sondern ein Gesamtkonzept, an dem man sich gerne beteiligen werde. Weitere Mittel für die WC-Anlage seien zu einem späteren Zeitpunkt denkbar, sofern ein Konzept vorliege.
GR Kleinert betont ebenfalls, dass ein Nutzungskonzept für den Steinbruch angestrebt werden sollte. Der Standort sei bereits heute wertvoll, könne aber durch eine breitere Nutzung durch Vereine weiter aufgewertet werden. Er spricht sich dafür aus, zunächst ein Konzept zu erarbeiten und auf dieser Grundlage über Finanzierung und mögliche Beteiligungen zu entscheiden. Er wolle keinen Schnellschuss machen und noch warten, bis ein Gesamtkonzept vorliege. Die IGV arbeite schon lange mit Miet-WCs weshalb es seiner Ansicht nach auf ein weiteres Jahr nicht ankomme. Zudem weist er auf mögliche Fördermittel des Landesverbands Amateurtheater Baden-Württemberg e. V. (LABW) hin, die geprüft werden sollten.
GR Molitor führt aus, dass im Gemeindeentwicklungskonzept die Verbesserung der räumlichen Angebote für Vereine und Kulturschaffende verankert sei. Die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren bereits stark in die sportliche Infrastruktur investiert. Nun sei es sinnvoll, auch die kulturelle Seite zu stärken. Er schlägt daher vor, dass die Gemeinde die Toilettenanlage komplett übernimmt, um Veranstaltungen und Konzerte im Steinbruch zu erleichtern. Voraussetzung sei jedoch ebenfalls ein Nutzungskonzept, das auch Themen wie Bühne, Tribüne, Stromversorgung und Infrastruktur berücksichtige.
BM Förster nimmt diesen Vorschlag als Antrag auf.
GR Veits erklärt, dass ein entsprechender Antrag auch von der Fraktion B´90/Die Grünen in Erwägung gezogen werde. Das Ziel solle sein, das kulturelle Angebot der Gemeinde zu erweitern und mehr Vereinen die Nutzung des Geländes zu ermöglichen. Gleichzeitig müsse jedoch ein umfassendes Konzept entwickelt werden, das auch die Interessen der IGV berücksichtige.
GR Kettemann gibt zu bedenken, dass mit einer Weiterentwicklung des Geländes zusätzliche Kosten verbunden sein könnten, etwa für Verkehrssicherheit der Wege oder Parkplätze. Diese Kosten seien derzeit noch nicht absehbar.
BM Förster entgegnet, dass die Zufahrtsstraße bereits täglich von Heidelberg Materials genutzt werde und die Verkehrssicherheit grundsätzlich gewährleistet sei. Auch Parkmöglichkeiten seien vorhanden.
GR Rupp fragt, wie die IGV selbst zu den diskutierten Vorschlägen stehe.
BM Förster erklärt, dass er hierzu zu einem späteren Zeitpunkt Rückmeldung geben könne, da die Vorstandschaft heute nicht anwesend sei. Eine stärkere finanzielle Unterstützung werde vom Verein jedoch sicherlich grundsätzlich begrüßt. Ihm sei bekannt, dass innerhalb der IGV bereits für zukünftige Projekte wie Bühne oder Tribüne gespart werde.
GR Baumeister betont nochmals, dass die Arbeit der IGV sehr geschätzt werde. Seine Fraktion sei auch bereit, weitere Unterstützung zu leisten, sobald ein klares Gesamtkonzept vorliege. Der derzeitige Zuschuss von 10.000 Euro könne daher als erster Schritt verstanden werden.
GRätin Seemann erkundigt sich, wie sicher es sei, dass das Gelände langfristig gepachtet werden könne und für welchen Zeitraum dies vorgesehen sei.
BM Förster erklärt, dass zunächst ein Pachtzeitraum von 15 Jahren vorgesehen worden sei und der Vertrag im Falle einer Entscheidung kurzfristig abgeschlossen werden könne.
GR Veits plädiert dafür, zunächst ein Konzept zu entwickeln, bevor größere Investitionen beschlossen werden. Dabei müsse auch offen diskutiert werden, welchen Stellenwert Kultur in Nußloch künftig haben solle.
BM Förster führt abschließend aus, dass der Wunsch der IGV nach einer Toilettenlösung seit Jahren bestehe. Er schlägt daher vor, für dieses Jahr zunächst einen Container zu mieten und hierfür einen Zuschuss von 1.000 bis 2.000 Euro zu gewähren. Die Mietkosten lägen schätzungsweise bei rund 6.000 Euro. Auf diese Weise könne zunächst Erfahrung gesammelt werden. Parallel könnten weitere Gespräche geführt werden, um anschließend über eine dauerhafte Lösung zu entscheiden.
GR Molitor stellt den Antrag, dass sich die IGV gemeinsam mit der Verwaltung zusammensetzt und ein Nutzungskonzept für das Gelände erarbeitet. Zudem regt er an, das Thema in der Vereinsvertretersitzung anzusprechen, um zu klären, ob auch bei anderen Vereinen Interesse an einer Nutzung des Geländes bestehe. Sobald ein entsprechendes Konzept vorliege, könne eine Absichtserklärung zum möglichen Kauf einer WC-Anlage abgegeben werden.
BM Förster äußert die Einschätzung, dass es für eine Absichtserklärung ohne vorheriges Konzept voraussichtlich keine Mehrheit im Gemeinderat geben werde.
Anschließend lässt er über einen Mietzuschuss in Höhe von 2.000 Euro für die diesjährige Saison abstimmen.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen einmaligen Mietzuschuss an die IGV in Höhe von 2.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines umfassenden Nutzungskonzepts.
| TOP 10 ─ Freizeitgebiet Brunnenfeld - Sanierung WC-Anlage - Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel |
BAL Leyk erhält von BM Förster das Wort zur Darstellung des Sachverhalts. Er erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass sich im hinteren Bereich des seit 2005 genutzten Freizeitgebiets Brunnenfeld eine WC-Anlage befinde. Im Winter 2025/2026 sei es infolge eines ausgefallenen Frostwächters zu mehreren Wasserrohrbrüchen im Damen- und Herren-WC gekommen. Bei der Öffnung der Wände habe sich gezeigt, dass die Leitungen an mehreren Stellen beschädigt seien, sodass eine punktuelle Reparatur nicht möglich gewesen sei. Die Verwaltung habe sich daher für eine umfassende Sanierung der Anlage entschieden. Geplant seien unter anderem die Neuverlegung der Wasserleitungen, ein neuer Elektroanschluss, der Einbau von Warmwasserboilern zum Händewaschen, der Austausch der Fenster sowie neue Wandfliesen und WC-Trennwände. Da ab dem 14.03.2026 wieder Vermietungen im Brunnenfeld stattfinden, habe man mit den Arbeiten bereits begonnen. Ziel sei es, die Sanierung in der Kalenderwoche 11 abzuschließen, sodass die Toiletten rechtzeitig wieder genutzt werden könnten. Für die Sanierung rechne die Verwaltung mit Kosten von rund 12.000 Euro. Da im Haushalt 2026 hierfür keine gesonderten Mittel vorgesehen seien, empfiehlt die Verwaltung, entsprechende überplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
GR Kleinert fragt nach dem Grund für den Ausfall des Frostwächters.
BAL Leyk erklärt, dass die Elektrik aus dem Jahr 1995 stamme und nicht bekannt sei, wer sie damals installiert habe. Der Ausfall sei auf die alte Elektroanlage zurückzuführen.
GR Kleinert äußert, dass der geplante 5‑Liter-Elektroboiler nicht die nachhaltigste Lösung sei und bittet darum, eine Solarvariante zu prüfen.
Der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt für die WC-Anlage im Brunnenfeld überplanmäßige Mittel im Haushalt 2026 in Höhe von max. 12.000 Euro.
| TOP 11 ─ Grillwiese "Brunnenfeld" - Anpassung des Nutzungsentgelts zum 01.01.2027 - Aktualisierung der Benutzungsordnung |
BM Förster erläutert, dass die Verwaltung eine Anpassung der Nutzungsentgelte für das Freizeitgelände „Grillhütte am Brunnenfeld“ zum 01.01.2027 vorschlägt. Obwohl eine rechnerische Kostendeckung mit 628 Euro erreicht würde, empfiehlt die Verwaltung eine Nettomiete von 290 Euro (bzw. 95 Euro für Nußlocher Kindergärten und Schulen), um die Attraktivität der Anlage zu erhalten und gleichzeitig der Kostenentwicklung sowie den bereits vollzogenen Sanierungsmaßnahmen (Sanierung des Bodens, Sonnensegel, Nestschaukel, Toilettenanlage, Außen- und Wegbeleuchtung) Rechnung zu tragen. Zum Vergleich führt er aus, dass die Kalkulation 2019 539 Euro Kosten je Anmietung für die Gemeinde bei 230 Euro Miete ergab, also ca. 41,5 % Kostendeckung. Weiter führt BM Förster aus, dass der Buchungsprozess über ein Online-Portal auf der Gemeindehomepage digitalisiert werde, um Transparenz und einfache Terminvergabe zu gewährleisten.
GR Röser fragt nach, ob die Vergünstigung für Kindergärten und Schulen nur unter der Woche gelten solle, am Wochenende also der volle Preis fällig sei.
BM Förster bestätigt dies da die Wochenenden die Hauptmietzeit darstellen.
GR Baumeister erklärt, dass von ihm ursprünglich einmal 250 Euro als obere Grenze gedacht gewesen seien, dies für die Kostendeckung nun aber bei weitem nicht ausreiche, weshalb er zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass die Kaution noch in der Benutzungsordnung ergänzt werden sollte. Zudem hinterfragt er die Winterpause. Früher sei als Argumentation für die Winterpause vorgebracht worden, dass die WC-Anlage über den Winter wasserlos gemacht würde. Dies zweifelt er nun jedoch aufgrund des vorherigen TOPs an. Er stellt daher zur Diskussion, ob man nicht auf die Winterschließzeit verzichten könne.
GRätin Stegmaier erwidert, dass der Weg zur Hütte früher nicht so gut ausgebaut war wie jetzt, sodass Matsch in die Hütte gelangte und die Reinigung stark erschwerte.
GR Kleinert weist darauf hin, dass Änderungen der Benutzungsordnung in der Vorlage besser hätten kenntlich gemacht werden können. Er schlägt einen schrittweisen Anstieg des Kostendeckungsgrades auf 50 % ab 2028 vor (Bürger 320 Euro, Kitas/Schulen 100 Euro). BM Förster verweist auf die Haushaltsstrukturkommission, in der dies besprochen werden könne.
GR Molitor hält die 290 Euro für vertretbar, wolle dann jedoch die Miete für den zweiten Miettag reduzieren. Er weist darauf hin, dass man sich die Anmietung erstmal leisten könne müsse. Wer nachts nicht noch abbauen möchte, müsse dann nochmals 290 Euro nur für den Abbautag zahlen.
BM Förster erklärt, dass ein nächtlicher Abbau nicht nötig sei, da die Rückgabe am nächsten Tag um 10:00 Uhr erfolgt.
GR Veits schlägt vor, die Rückgabe eventuell um zwei Stunden nach hinten zu verschieben. BM Förster hält dies für nicht praktikabel, da die Zeit für den Aufbau des nächsten Mieters benötigt werde.
Abschließend lässt BM Förster über den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen abstimmen:
Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen (Falkner, Kettemann, Stegmaier, Röser, Herb, Petri, Lurz, Menrath, Kleinert, Veits, Greiner, BM Förster), 6 Nein-Stimmen (Miltner, Molitor, Seibert, Baumeister, Lüll, Seemann) und 1 Enthaltung (Rupp) die Nutzungsentgelte für die Anmietung der Grillhütte ab 01.01.2027 auf netto 290,00 Euro, für Kindergärten und Schulen (montags-donnerstags) auf 95,00 Euro und ab dem Anmietungsjahr 2028 auf netto 320,00 Euro, für Kindergärten und Schulen (montags-donnerstags) auf 100,00 Euro festzusetzen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die als Anlage 2 beigefügte Benutzungsordnung für das Freizeitgelände „Grillhütte am Brunnenfeld“ mit Wirkung zum 01.01.2027. Die Benutzungsordnung wird mit der Kaution ergänzt.
| TOP 12 ─ Bürgermeisterwahl - Verpflichtung des Bürgermeisters - Wahl des Verpflichtenden nach § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg |
BM Förster und stellv. BM Kettemann erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz. 2. Stellv. BM Baumeister übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt sodann das Wort an HAL Laier.
HAL Laier teilt zunächst mit, dass sich das Kommunalrechtsamt mittlerweile gemeldet und mitgeteilt habe, dass keine Klage eingegangen sei. Der Widerspruch des Zweitbewerbers sei zurückgewiesen worden, sodass die Verpflichtung regulär durchgeführt werden könne. Wäre eine Klage eingegangen, hätte die Verpflichtung verschoben werden müssen. Er erläutert anschließend anhand der Sitzungsvorlage, dass traditionell der Bürgermeister-Stellvertreter oder das dienstälteste bzw. älteste Mitglied des Gemeinderats die Verpflichtung durchführe. Von der Verwaltung vorgeschlagen werde Kay Kettemann, da er erster Bürgermeisterstellvertreter und dienstältestes Mitglied sei.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen (BM Förster und Kettemann nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat wählt Gemeinderat Kay Kettemann gemäß § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Verpflichtung von Bürgermeister Joachim Förster in der öffentlichen Sitzung am 13. März 2026.
| TOP 13 ─ Spenden nach Richtlinie vom 17. Mai 2006 - Gesamtbericht für das Jahr 2025 |
BM Förster und GR Kettemann kehren an den Ratstisch zurück.
GRätin Lurz, GRätin Menrath und GR Lüll nehmen aufgrund von Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.
BM Förster teilt mit, dass die Gemeinde jährlich einen Spendenbericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, erstellen und diesen an die Rechtsaufsichtsbehörde übersenden muss. Er zeigt sich dankbar für die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger bittet den Gemeinderat, den Spendenbericht anzunehmen.
Der Gemeinderat fasst sodann mit 16 Ja-Stimmen (Lurz, Menrath u. Lüll nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:
Der Spendenbericht für das Jahr 2025 (Anlage 1, Vorlage SD-Nr. 13/2026) wird angenommen.
| TOP 14 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
GRätin Lurz, GRätin Menrath und GR Lüll kehren an den Ratstisch zurück.
TOP 14.1 – Mobilfunknetz
GRätin Seemann berichtet, dass sie von einem Bürger auf die Mobilfunknetzabdeckung in Nußloch angesprochen worden sei. In der Nähe der Bismarckstraße habe dieser kein Netz, wodurch auch ein Notruf nicht möglich wäre.
BM Förster erklärt, dass die Gemeinde bereits seit Jahren mit den Netzbetreibern in Kontakt stehe. Es gebe Masten bei der katholischen Kirche und am Feuerwehrhaus. Der an der katholischen Kirche angebrachte Taubenschutz beeinträchtige die Netzabdeckung. Man stehe hierzu im Austausch, um eine Verbesserung zu erreichen. Die Verwaltung werde nochmals nachhaken.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.2 – Außenbewirtung La Cantina
GRätin Seemann führt aus, dass das Restaurant La Cantina erst ab dem 1. April die Genehmigung habe, seine Außenbestuhlung aufzustellen. Da es das Wetter bereits zugelassen hätte, habe sie es schade gefunden, nicht draußen sitzen zu können. Wenn man den Ortsmittelpunkt beleben und Jungunternehmer unterstützen wolle, sollte man überlegen, dies künftig früher zuzulassen. Sie fragt, ob dies möglich sei.
BM Förster erklärt, dass er dies als Geschäft der laufenden Verwaltung sehe. Eine entsprechende Anpassung würde dann für alle gelten. Er nehme den Hinweis mit und werde dies mit dem Ordnungsamt besprechen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.3 – Restmaterial Abbau Materialseilbahn
GR Veits erklärt, dass er bereits in der letzten Sitzung angesprochen habe, dass entlang der Bismarckstraße weiterhin Reste vom Abbau der Materialseilbahnstützen liegen würden. Es seien noch immer Teile zu finden, die eine Gefahr für Spaziergänger und Tiere darstellen könnten.
BM Förster entgegnet, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Menschen auf den Wegen bleiben und nicht über private Grundstücke laufen sollten, dann bestehe auch keine Gefahr.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.4 – Radschutzstreifen
GR Kleinert erkundigt sich, ob es Neuigkeiten zu den Radschutzstreifen entlang der klassifizierten Straßen gebe.
BM Förster antwortet, dass es diesbezüglich keine Neuigkeiten gebe.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.5 – Straßenbahn
GRätin Falkner fragt nach aktuellen Entwicklungen zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere zur Straßenbahn.
BM Förster erklärt, dass auch hierzu keine Neuigkeiten vorliegen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 15 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
TOP 15.1 – Teilregioplan Windenergie
BM Förster führt aus, dass die Beteiligungsphase zum Teilregionalplan Windenergie aktuell läuft. Er teilt mit, dass in Nußloch weiterhin keine Fläche für Windenergie ausgewiesen sei, weshalb eine Behandlung im Gemeinderat bislang nicht notwendig sei.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.2 – Laurentiusfest Zwenkau
BM Förster informiert, dass das Laurentiusfest in Zwenkau am 08.08. + 09.08.2026 stattfindet. Die Abstimmung für einem möglichen Besuch an diesem Wochenende laufe mit der Partnerstadt und der Gemeinderat könne sich den Termin bereits vormerken.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.3 – Landtagswahl
BM Förster informiert, dass für die Landtagswahl am 08. März 2026 8.385 Nußlocher wahlberechtigt seien wovon bisher 2.026 Briefwahl beantragt haben. Zum Vergleich nennt er die Zahlen von 2021. Bei dieser Wahl seien 3.315 Wahlscheine beantragt worden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.4 – Verkehrssicherungsmaßnahmen Pappelwald
BM Förster erläutert, dass aktuell die Maßnahmen im Pappelwald ausgeführt würden, welche bei der Waldbegehung besprochen worden seien. Abgängige Robinien würden entfernt, die Verkehrssicherung durchgeführt und die Schlafpflege umgesetzt. Weiter informiert er, dass 10 Bäume entlang der Wohnbebauung entfernt wurden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Holz verbleibe als Totholz im Wald. Am morgigen Donnerstag erfolge noch die Schlagpflege, um die Zukunftsbäume (Spitzahorn) freizustellen. Da es bereits Nachfragen aus der Bevölkerung gegeben habe, stellt BM Förster klar, dass Fällungen auch nach dem 28.02.2026 im Forst zulässig sind und diese Frist dort nicht gilt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.5 – Gratulationen
Abschließend gratuliert BM Förster den Gemeinderäten Veits, Kleinert, Seibert und Stegmaier nachträglich zum Geburtstag und wünscht alles Gute.
Der Räterund schließt sich an.