Aktuelles in Nußloch
Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2026
Erstelldatum17.04.2026
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
Nach Eröffnung der Sitzung:
BM Förster erläutert, dass ein Antrag der CDU-Fraktion vorliege den TOP 3 entgegen der Tagesordnung im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln. Er führt aus, dass über diesen Antrag gemäß § 35 der Gemeindeordnung nichtöffentlich beraten und beschlossen werden müsse. Er bittet daher die Öffentlichkeit darum, den Raum zu verlassen.
Nach erfolgter nichtöffentlicher Beratung dieses Antrags stellt BM Förster die Öffentlichkeit wieder her und teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt zwar öffentlichen beraten aber keine Beschlüsse gefasst werden sollen.
| TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Elke Menrath und GR Rainer Seibert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
| TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird von Seiten der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.
| TOP 3 – Strategiepapier zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit der KWG |
BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer der KWG GmbH, Götz Bayer. Er führt aus, dass es sich bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um ein zentrales Zukunftsthema für die Gemeinde Nußloch handle. Er erläutert, dass die Wohnraumsituation im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt angespannt und bezahlbarer Wohnraum daher ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sei. Er betont, dass der Markt diese Aufgabe nicht ausreichend allein regle und auch die bisherigen Maßnahmen der Gemeinde, wie etwa die Leerstandsinitiative, nicht den gewünschten Effekt erzielt hätten. Ziel müsse daher die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohnraum sein. Dabei handle es sich ausdrücklich nicht um ein kurzfristiges Projekt, sondern um eine langfristig angelegte Strategie. BM Förster hebt hervor, dass die finanzielle Umsetzung stets projektbezogen erfolge und jeweils durch Einzelentscheidungen des Gemeinderats zu treffen sei. Abschließend stellt er klar, dass es in der heutigen Beratung nicht um konkrete Bauprojekte gehe, sondern um eine grundsätzliche strategische Entscheidung. Er übergibt sodann das Wort an GF Bayer zur weiteren Erläuterung.
GF Bayer begrüßt die Anwesenden und erläutert, dass er ein Strategiepapier zur Wohnraumstrategie für Nußloch erstellt habe, welches den Gemeinderäten bereits vorliege. Er kündigt an, die wesentlichen Punkte in einer Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift) zusammenzufassen, um die Bedeutung der Wohnraumstrategie zu verdeutlichen. Er führt aus, dass eine Wohnungsbedarfsprognose bis 2028 von einem moderaten Bevölkerungsanstieg in Deutschland auf 83,6 Millionen Menschen ausgehe, bevor ein Rückgang bis 2045 auf 83,1 Millionen prognostiziert werde. Dabei betont er, dass regionale Unterschiede zu berücksichtigen seien, da in strukturschwachen Regionen die Bevölkerung abnehme, während sie in Metropolregionen wie der Rhein-Neckar-Region steige. GF Bayer hebt hervor, dass die Singularisierung von Haushalten und die Alterung der Gesellschaft zu einer Zunahme kleinerer Haushalte führe, was trotz stagnierender Bevölkerungszahlen eine steigende Nachfrage nach Wohnraum bedinge. Er verweist auf die aktuelle Situation in Nußloch, wo 30 bis 40 Wohnungssuchende auf der Warteliste der KWG stünden, insbesondere Ortsansässige, die günstigeren Wohnraum suchen, Alleinerziehende und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Fahrstuhl benötigen. Er stellt ein „Wohnraumdreieck“ vor, das die Aspekte Gesellschaft, Wirtschaft und Kommune umfasse und betont die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um soziale Stabilität zu sichern, Abwanderung zu verhindern und die Attraktivität des Standorts zu steigern. GF Bayer erläutert, dass der kommunale Wohnungsbestand in Nußloch derzeit bei 44 Wohnungen liege, was weniger als 1 % des Gesamtwohnungsbestands (ca. 5.400 Haushalte in Nußloch) ausmache. Er verweist auf eine Studie des Pestel-Instituts, die für den Rhein-Neckar-Kreis einen Anstieg der Bevölkerung und Haushalte sowie steigende Mieten prognostiziere. Die Studie zeige, dass der Neubau von Geschosswohnungen nicht mit der Nachfrage Schritt halte, was zu einem deutlichen Anstieg der Mietpreise führe. GF Bayer schlägt vor, den kommunalen Wohnungsbestand mittelfristig auf 3 % des Gesamtbestands zu erhöhen, was etwa 162 Wohnungen entspräche. Langfristig sei ein Ziel von 270 Wohnungen anzustreben, was 5 % des Gesamtwohnungsbestands in Nußloch entspräche. GF Bayer betont, dass die Umsetzung durch Neubauten oder den Erwerb bestehender Immobilien erfolgen könne, wobei die Finanzierung von den Zins- und Baukostenstrukturen abhänge. Er hebt hervor, dass Fördermittel von KfW und L-Bank genutzt werden könnten, auch wenn die Beantragung bürokratisch aufwendig sei. Zudem sei die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Region eine Option, um den Wohnungsbau voranzutreiben.
BM Förster führt aus, dass die Gemeinde durch den Aufbau eines kommunalen Wohnungsbestands langfristig Vermögen bilde und Einfluss auf die Mietpreise nehmen könne. Er verweist auf das Beispiel der Stadt Wien, die durch einen hohen Anteil kommunaler Wohnungen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung nehme.
GR Röser bedankt sich für die Präsentation und erklärt, dass seine Fraktion das heute Gehörte zunächst zur Kenntnis nehme und das Papier nun fraktionsintern beraten wolle, bevor eine Entscheidung getroffen werde.
GF Bayer bietet an auf ihn zuzukommen, wenn es im Nachgang zur Sitzung Fragen gibt.
GR Baumeister schließt sich der Haltung von GR Röser an und betont, dass noch viele Fragen, insbesondere zur Umsetzung, Personalstruktur und Finanzierung, offen seien. Er führt aus, dass man sich einig darüber sei, dass in Nußloch ein Problem im Bereich Wohnraum bestehe. Er erläutert, dass der Markt diese Situation nur schwer lösen könne, da es kaum Flächen oder Projekte gebe, die für größere Investoren attraktiv seien. Zudem stelle auch die Bevölkerungsstruktur eine Herausforderung dar, insbesondere weil Familien zunehmend Schwierigkeiten hätten, geeigneten Wohnraum zu finden, obwohl sie einen wichtigen Teil des Gemeindelebens ausmachen. Er betont, dass eine sozialverträgliche Entwicklung im Interesse der Gemeinde liege, jedoch geklärt werden müsse, was konkret unter „sozialverträglich“ zu verstehen sei und was gleichzeitig noch finanzierbar bleibe. Dies sei angesichts gestiegener Baukosten nur begrenzt möglich. Viele Investoren würden genau prüfen, ob sich ein Engagement noch lohne. Während private Bauvorhaben das eine seien, stelle sich bei Investitionen zur Vermietung immer stärker die Frage der Wirtschaftlichkeit, was letztlich zu höheren Mieten führe. Abschließend hebt GR Baumeister hervor, dass allen bewusst sei, dass Handlungsbedarf bestehe, man jedoch darauf achten müsse, sich als Gemeinde nicht zu übernehmen.
GF Bayer führt aus, dass er die angesprochenen Punkte nachvollziehen könne. Er betont, dass er nichts vorschlagen werde, was am Ende scheitere. Die KWG habe eine andere Renditeerwartung als ein privater Investor; Ziel sei es in erster Linie, kostendeckend zu arbeiten und im besten Fall einen kleinen Überschuss zu erzielen. Er macht jedoch deutlich, dass ein solches Vorhaben nicht „nebenbei“ umgesetzt werden könne, sondern professionell geführt werden müsse. Gleichzeitig sei klar, dass bei übermäßig hohen Baupreisen keine Projekte realisiert werden könnten. Daher sei es wichtig, eine Bank im Rücken zu haben, die das Vorhaben unterstütze und gegebenenfalls auch Partner einzubeziehen. GF Bayer stellt die grundsätzliche Frage, ob man dieses Ziel wirklich verfolgen wolle. Wenn ja, müsse man auch konkret damit beginnen. Es gehe dabei auch um ein Steuerungsinstrument, wie von BM Förster bereits angesprochen. Abschließend weist er darauf hin, dass selbst in der Niedrigzinsphase die Kurve im Bereich der Mehrfamilienhäuser nicht deutlich angestiegen sei, was die Herausforderungen in diesem Segment unterstreiche.
GR Kleinert erklärt, dass er dem Vorschlag heute gerne zugestimmt hätte. Die Fraktion teile das Anliegen und stehe grundsätzlich hinter dem Konzept. An einzelnen Stellen hätte man sich sogar ein noch ambitionierteres Ziel vorstellen können. Er bezeichnet das Vorhaben als ein wichtiges Instrument der kommunalen Daseinsvorsorge. Wenn der Anteil an gemeindeeigenem Wohnraum unter 1 % liege, zeige dies deutlich den bestehenden Handlungsbedarf und sei aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend. Er sieht ein klares Qualitätsproblem darin, dass es an bezahlbarem Wohnraum fehle und betont die dringende Notwendigkeit, gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen. Dabei könnten auch andere Akteure eingebunden werden, dennoch sieht er die Gemeinde klar in der Verantwortung. Den von GF Bayer genannten Zielkorridor von 120 bis 150 Wohnungen bis 2035 hält er für sinnvoll, wobei die Grünen eher direkt das obere Ziel von 150 Wohnungen anstreben würden. Ein spürbarer Markteffekt könne ohnehin erst erreicht werden, wenn der Anteil am Gesamtwohnungsmarkt entsprechend steige. GR Kleinert hebt hervor, dass es dabei um nicht renditegetriebenen Wohnungsbau gehe. Neben Neubauten könne er sich auch vorstellen, Bestandsimmobilien zu erwerben und aufzubereiten. Das in den Unterlagen dargestellte Personaltableau bewertet er grundsätzlich als angemessen. Kritisch merkt er jedoch an, dass das Konzept als Alternative zum Leerstandsmanagement dargestellt werde. Er würde es bevorzugen, beide Ansätze parallel zu verfolgen, da das Potenzial beim Leerstandsmanagement bislang nicht vollständig ausgeschöpft worden sei. Bisher habe man im Wesentlichen lediglich mit einem Flyer gearbeitet und darauf gehofft, dass sich Eigentümer melden.
GR Seibert führt aus, dass eine klare Handlungsaufforderung gegenüber der Kommune bestehe, was auch durch den Rhein-Neckar-Kreis deutlich aufgezeigt worden sei. Er begrüßt es, wenn die KWG als Tochtergesellschaft diese Aufgabe übernehmen könne. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass man die personellen Ressourcen im Blick behalten müsse und prüfen solle, ob dies in der aktuellen Struktur leistbar sei. Aus seiner Sicht sollten der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung sich noch besser aufstellen und eine klare Strategie entwickeln, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können.
BM Förster schlägt vor, das Konzept im Aufsichtsrat der KWG weiter zu konkretisieren, bevor es erneut im Gemeinderat behandelt werde. Er teilt weiter mit, dass in heutiger Sitzung kein Beschluss gefasst werde. Er entgegnet auf die Ausführungen von GR Kleinert zum Thema Leerstandsinitiative, dass diese verdeutliche, dass es beispielsweise extrem schwierig sei, eine Einliegerwohnung wieder zu reaktivieren, während dies bei einem Mehrfamilienhaus leichter möglich sei. Er räumt jedoch ein, dass es sinnvoll sei, in diesem Bereich dran zu bleiben.
GR Veits berichtet, dass der Aufsichtsrat über die Erstellung eines entsprechenden Konzepts informiert wurde und er als Mitglied daran beteiligt war. Er weist darauf hin, dass ihm oft nicht klar sei, welche Informationen er an die Fraktion weitergeben dürfe. Für die Vorberatung wäre jedoch das ein oder andere hilfreich gewesen. Er bittet darum, hierzu eine generelle Auskunft zu bekommen. GR Veits fragt außerdem rhetorisch, warum der Markt das Wohnungsangebot nicht befriedigen konnte und verweist beispielhaft auf das letzte Baugebiet: Dort seien große Grundstücke mit wenigen Wohneinheiten entstanden, die sich Normalverdiener nicht leisten könnten. Er betont, dass man bei zukünftigen Neubaugebieten genau überlegen müsse, welche Wohneinheiten, Grundstücksgrößen und Preise vorgesehen werden, auch wenn er persönlich generell gegen neue Baugebiete sei.
GF Bayer bedankt sich abschließend für die Diskussion und die Anregungen und verlässt um 19:27 Uhr den Sitzungssaal.
| TOP 4 – Friedhof Nußloch - Errichtung eines Kindergräberdenkmals |
BM Förster begrüßt den Künstler Clapeko und weist darauf hin, dass es sich um einen sehr sensiblen und emotionalen Tagesordnungspunkt handelt. Er erklärt, dass auf dem Nußlocher Friedhof die Ruhezeiten der Kindergräber teilweise deutlich überschritten seien, die bei Kindern unter zwei Jahren acht Jahre, bei Kindern unter zehn 15 Jahre, bei allen anderen 25 Jahre betragen. Er führt weiter aus, dass man überlegen könnte, die Satzung auf 25 Jahre Liegezeit unabhängig vom Sterbealter zu ändern. Alle Kindergräber auf dem Nußlocher Friedhof müssten geräumt werden. Die Räumung sei einerseits rechtlich vorgesehen, andererseits müsse jedoch ein würdevoller Umgang mit diesem Thema gewährleistet sein. BM Förster hebt hervor, dass ein Bedürfnis nach einem dauerhaften Erinnerungsort bestehe und er daher auf den Künstler Clapeko zugegangen sei, um eine angemessene Umsetzung zu ermöglichen. Das Kunstwerk soll als Ort des stillen Gedenkens dienen und den Angehörigen einen Raum geben, um sich zu erinnern. Er übergibt das Wort an Clapeko, um seinen Entwurf vorstellen.
Clapeko berichtet, dass er gebeten worden sei, eine Gedenkstätte für Kinder auf dem Friedhof in Nußloch zu gestalten. Dabei habe sich die Herausforderung der Wetterfestigkeit der Materialien ergeben. Er habe ein Keramikblatt entworfen, das durch seine Farbigkeit Optimismus und Freude vermitteln solle. Ziel sei es, den Besuchern des Gedenkortes eine positive und hoffnungsvolle Atmosphäre zu bieten. Clapeko erklärt, dass es sich nicht um eine Grabstätte im klassischen Sinne handele, sondern um einen Ort des Gedenkens. Er führt aus, dass er ursprünglich eine Plastikhülle als Schutz für die Keramik vorgesehen habe, jedoch auf Empfehlung davon abgerückt sei. Stattdessen sei ein Metallrahmen geplant, der die Wetterfestigkeit gewährleiste und sich farblich in das Gesamtkonzept einfüge. Ergänzend schlägt er Sitzgelegenheiten ähnlich wie diese beim „WiesenTreff“ vor, die den Besuchern eine Möglichkeit zum Verweilen bieten sollen. Diese Bänke seien schlicht und funktional gestaltet und würden sich harmonisch in die Farbgebung des Gedenkortes einfügen. Clapeko hebt nochmals hervor, dass die Gestaltung des Ortes darauf abziele, Optimismus und Lebensfreude zu vermitteln. Clapeko erwähnt, dass er sich bei der Gestaltung von einem Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung inspirieren ließ, in dem Kinder gefragt wurden, ob Fische schlafen könnten. Die kindliche Antwort, dass sie einen Sarg bunt bemalt hätten, habe ihn dazu angeregt, die Farbigkeit als zentrales Element des Gedenkortes zu nutzen.
Auf Nachfrage von BM Förster ergänzt Clapeko, dass auf dem Kunststein des Gedenkortes die Inschrift „Panta rhei“ angebracht werden solle. Diese Worte, die sinngemäß „Alles fließt“ bedeuten, sollen die Vergänglichkeit und den ständigen Wandel des Lebens symbolisieren.
GR Röser bedankt sich zunächst für die Erläuterungen und spricht an, dass die Änderung der Friedhofssatzung, wie von BM Förster vorgeschlagen, weiterverfolgt werden sollte. Er merkt an, dass die Kindergrabstätten derzeit in einem nicht besonders ansprechenden Zustand seien und fragt, ob das Friedhofsamt bereits auf die Eltern zugegangen sei. Dies wird von HAL Laier verneint. GR Röser ist der Auffassung, dass dies nachgeholt werden sollte, insbesondere um zu klären, ob überhaupt ein Interesse besteht, die Liegezeit zu verlängern und ob Angehörige einen solchen Erinnerungsplatz überhaupt wünschen. Zum Kunstwerk selbst interessiert ihn die Farbgebung, die Optimismus vermitteln soll, sowie die Formen: Mit welchen Gedanken Clapeko das Werk gestaltet hat und in welcher Gefühlslage er sich befand.
Clapeko erklärt, dass GR Röser am besten in sein Atelier kommen sollte, um den Prozess zu verstehen. Das Werk sei stark mit seiner Persönlichkeit verbunden, was sich auch in der Materialwahl widerspiegele. Für den Betrachter sei die Wirkung sehr individuell. Auf die Frage, wann er das Werk gestaltet habe, sagt er, dass die Entwürfe etwa fünf Jahre alt seien und er in den letzten Jahren daran gearbeitet habe.
GRätin Falkner führt aus, dass man einen Künstler nie nach dem „Warum“ fragen sollte, da sich ein Kunstwerk während der Entstehung entwickelt. Sie zeigt sich erfreut über die lebensfrohen Farben und Formen, da es an dieser Stelle auf dem Friedhof entscheidend sei, das Leben und nicht den Tod zu feiern.
GRätin Menrath hebt hervor, dass sie Clapeko seit 30 Jahren kennt und seine Kunst damals bereits sehr beeindruckend fand. Besonders für den Friedhof sei die lebensbejahende Gestaltung passend. Sie betont die Wichtigkeit, eine Grabstätte für Kinder zu haben, da die nahen Angehörigen oft noch jung sind und dieser Ort entsprechend länger besucht wird. GRätin Menrath spricht sich ebenfalls für die Anpassung der Liegezeiten in der Friedhofssatzung aus. Sie fragt, ob ein Kunstwerk an einer bestimmten Stelle über einen festgelegten Zeitraum stehen muss, wie etwa beim Brunnen auf dem Lindenplatz, der wohl 50 Jahre bestehen bleiben soll. Außerdem regt sie an, die Erklärung des Begriffs „Panta rhei“ noch auf dem Gedenkstein zu ergänzen, da nicht jeder Altgriechisch verstehe.
GR Seibert gibt zu, dass er persönlich nicht so das Auge für Kunst habe, aber durch die Erklärungen von Clapeko sei vieles klarer geworden. Die SPD unterstütze das Projekt und auch die Änderung der Friedhofssatzung. Er fragt, ob das Kunstwerk noch ein Dach benötigt, da selbst mit dem Metallrahmen Regenwasser auf Dauer Schaden anrichten könnte.
BM Förster erklärt, dass eine Satzungsänderung ohnehin wegen des muslimischen Grabfelds erforderlich sei sodass man dabei gleich die Anpassung der Ruhezeiten aufnehmen könne. Mit den Eltern sei bisher noch nicht gesprochen worden, da die Verwaltung überlegt habe, erst nach Errichtung einer alternativen Gedenkstätte die bestehenden Gräber zu räumen. Zum Thema Bestandsschutz eines Kunstwerks, was von GRätin Menrath angesprochen wurde, erklärt BM Förster, dass er vermutet, dass dies nur für Kunst am Bau bestehe, er jedoch nochmals nachlesen müsse.
Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines gemeinsamen Erinnerungsortes für die ehemaligen Kindergräber auf dem Friedhof der Gemeinde Nußloch grundsätzlich zu.
2. Der Gemeinderat beschließt, das vorgestellte Kunstwerk des Künstlers Clapeko als Bestandteil dieses Erinnerungsortes auf dem Friedhof aufzustellen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme.
3. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
| TOP 5 – Friedhof Nußloch - Anlage eines muslimischen Grabfeldes |
CLAPEKO verlässt um 19:50 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.
BM Förster erklärt, dass es unter diesem TOP um die Errichtung eines muslimischen Grabfelds auf dem Friedhof in Nußloch gehe; ein Thema das die gesellschaftliche Realität und Integration widerspiegle. Die Nachfrage nach einem solchen Angebot sei in Nußloch gestiegen, bisher existiere jedoch keine entsprechende Möglichkeit vor Ort, während andere Kommunen solche Angebote bereits geschaffen haben. Ziel sei es, Bestattungen nach religiösen Vorgaben zu ermöglichen und damit die Gleichbehandlung aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Dabei solle die bestehende Friedhofskultur nicht grundlegend verändert, sondern lediglich sinnvoll ergänzt werden. Das Projekt sei zugleich ein Ausdruck von Offenheit und Respekt. Heute stehe die Grundsatzentscheidung im Vordergrund; die Detailplanung werde gesondert erfolgen, so BM Förster abschließend.
HAL Laier erläutert anhand der Vorlage, dass im markierten Bereich des Friedhofs ein muslimisches Grabfeld entstehen solle. Geplant seien Reihen- und Tiefgräber für Erwachsene, mit der Möglichkeit, nebeneinanderliegende Grabstellen für Ehepartner zu erwerben. Zudem sei die Schaffung separater Kindergräber vorgesehen. Die Ausrichtung der Gräber müsse nach Mekka erfolgen, die Erde jungfräulich sein und es werde die Möglichkeit von Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg berücksichtigt. Die islamische Gemeinde habe sich bereit erklärt, die Finanzierung eines Aufbahrungssteins sowie einer Überdachung zu übernehmen. HAL Laier betont, dass das Grabfeld optisch nahtlos in die bestehende Friedhofsanlage integriert werden solle. Die Trauerfeiern und Waschungen würden in der Moschee stattfinden, während die Bestattungen im engsten Familienkreis auf dem Friedhof erfolgen sollen. Eine Anpassung der Friedhofsgebühren und der Friedhofssatzung sei erforderlich und würde bei positivem Beschluss entsprechend vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
GR Röser verweist auf die steigende Zahl muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger und die Notwendigkeit, dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Er schlägt vor, den Aufbahrungsstein innerhalb des Grabfelds etwas nach Westen zu versetzen und durch eine Hecke einzufassen, um die Sichtbarkeit von Passanten zu reduzieren. Er ist der Meinung, dass der Anblick eines lediglich in ein Tuch gewickelten Leichnams für andere Glaubensgemeinschaften befremdlich wirken könnte. Zudem äußert er die Auffassung, dass die Bereitstellung der Infrastruktur eine staatliche Aufgabe sei und nicht durch die islamische Gemeinde finanziert werden solle.
GR Baumeister unterstützt die Einrichtung des muslimischen Grabfelds und betont, dass muslimische Mitbürger seit Generationen Teil der Gesellschaft seien. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Kommune die Infrastruktur bereitstelle, während die islamische Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Aufbahrungssteins haben könnte.
Eine Hecke als Sichtschutz hält er für nicht zwingend erforderlich, da es wichtig sei, sich in der heutigen Zeit auch mit dieser Art der Bestattungsform auseinanderzusetzen.
GRätin Menrath erklärt, dass ihre Fraktion die Einrichtung des Grabfelds ohne Vorbehalte unterstütze. Sie regt an, die Meinung der islamischen Gemeinde zur Positionierung des Aufbahrungssteins einzuholen, da es möglicherweise einen Grund für die gewählte Stelle gibt und führt aus, dass ihrer Meinung nach die finanzielle Verantwortung für die Infrastruktur bei der Kommune liege.
HAL Laier erläutert, dass der Standort für den Aufbahrungsstein bewusst so gewählt wurde, weil sich dahinter ein Weg befindet, der es ermöglicht, dass Angehörige und Trauergäste während der Aufbahrung dort stehen können. Mit einer Hecke an dieser Stelle wäre das nicht realisierbar.
GR Miltner betont die Bedeutung einer neutralen und gleichberechtigten Friedhofsordnung, die für alle Religionen tragfähig sei. Er stellt daher im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, die Friedhofsordnung zunächst zu überarbeiten, um die Gleichbehandlung aller Religionen zu gewährleisten, bevor eine endgültige Zustimmung zum muslimischen Grabfeld erfolgt. Er unterstreicht, dass Integration eine funktionierende und umfassende Lösung erfordere.
BM Förster weist darauf hin, dass die Anpassung der Friedhofsordnung ohnehin der nächste Schritt sei. Er schlägt vor, die Friedhofsordnung im Hinblick auf mögliche zukünftige Anforderungen anderer Religionen zu prüfen, betont jedoch, dass dies ein erheblicher Aufwand sei.
GR Veits äußert, dass die Finanzierung des Aufbahrungssteins durch die islamische Gemeinde angemessen sei, da religiöse Riten von den jeweiligen Glaubensgemeinschaften getragen werden sollten. Er sieht die Bereitstellung der grundlegenden Bestattungsinfrastruktur jedoch als hoheitliche Aufgabe der Kommune.
GR Röser erklärt, dass der Stein kein religiöses Symbol darstellt, sondern schlicht dazugehöre, um die Bestattung nach den vorgesehenen Vorgaben durchführen zu können.
GR Baumeister sieht den heutigen Beschlussvorschlag nicht als gefährdet an, und schlägt ebenfalls vor, ihn mit der Prüfung weiterer Bestattungsformen zu ergänzen.
GR Kleinert spricht sich gegen eine prophylaktische Änderung der Friedhofsordnung für alle Eventualitäten aus, auch wenn er die Meinung der SPD grundsätzlich teile. Er plädiert dafür, die Satzung nur bei konkretem Bedarf anzupassen, da eine umfassende Prüfung aller möglichen Riten einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Verwaltung darstelle.
GR Miltner stellt nochmals klar, dass es der SPD vor allem um die Gleichbehandlung aller geht. Er sieht den Vorschlag, andere Bestattungsformen zu prüfen, als gangbaren Weg an, betont aber, dass seine Fraktion heute trotzdem zustimme und voll und ganz dahinterstehe. Abschließend erklärt er, dass der Antrag zurückgezogen werde.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass auf dem Friedhof in Nußloch ein muslimisches Grabfeld angelegt werden soll.
| TOP 6 – Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes Scheffelstraße 15 Antrag auf Baugenehmigung |
BM Förster erläutert, dass es sich bei dem Vorhaben „Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes in der Scheffelstraße 15“ um einen sogenannten Bauturbofall handele, der derzeit nur im Gemeinderat beschlossen werden könne. Er berichtet, dass der Antrag im Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima bereits vorberaten worden sei. Er informiert, dass geplant sei, das bestehende Gebäude von zwei auf drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss aufzustocken. Dies erfordere Befreiungen vom Bebauungsplan, des Weiteren seien Grundzüge der Planung betroffen. BM Förster hebt hervor, dass die Ansicht von der Westseite mit einer Höhe von über zehn Metern städtebaulich nicht verträglich sei, weshalb die Verwaltung hier keine Zustimmung vorschlage. Auch müsse über die Überschreitung der Geschossflächenzahl um 106 qm Beschluss gefasst werden. Die Überschreitung der Gaubenlänge sei hingegen vertretbar, mache jedoch ohne Zustimmung zu Ziffer 1 und 2 lt. BM Förster wenig Sinn.
GR Röser erklärt, dass die CDU-Fraktion Ziffer 1 und 2 ablehne, jedoch Ziffer 3 zustimme.
GR Baumeister führt aus, dass er der Übertragung der Gaubenlänge prinzipiell zustimmen könne, jedoch die geplante Umsetzung kritisch sehe. Er betont, dass der sogenannte Bauturbo kein Freibrief sein dürfe, um in gewachsenen Gebieten eine erhebliche bauliche Verdichtung zuzulassen. Dies entspreche nicht der gewünschten städtebaulichen Verträglichkeit. Er verweist auf die Darstellung der viergeschossigen Ansicht von der Westseite, die nicht mit der bestehenden Umgebung harmonisiere. GR Baumeister hebt hervor, dass der Bauturbo zwar eine sinnvolle Maßnahme sei, die konkrete Nutzung in diesem Fall jedoch nicht unterstützbar sei.
GR Veits erläutert, dass seine Fraktion zu unterschiedlichen Abwägungen komme. Ein größerer Teil der Fraktion lehne Ziffer 1 und 2 ab, da die Massivität der baulichen Veränderungen und deren Auswirkungen auf das gesamte Gebiet als problematisch angesehen würden. Er betont dabei, dass ein genehmigter Bauturbofall Tür und Tor für ähnliche Vorhaben öffne. Er persönlich sehe jedoch die Schaffung von mehr Wohnraum als prioritär an und halte die baulichen Maßnahmen in diesem Gebiet für vertretbar. GR Veits hebt hervor, dass durch die Aufstockung von Gebäuden zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden könnten, was dem Ziel der Nachverdichtung entspreche. Er verweist auf eine 3D-Darstellung in der Vorlage, die bei der Entscheidungsfindung hilfreich gewesen sei, und regt an, solche Darstellungen künftig standardmäßig beizulegen.
BM Förster entgegnet, dass diese Darstellung vom Architekten erstellt worden sei und nicht grundsätzlich vorgelegt werde.
GR Seibert äußert, dass die SPD-Fraktion den Planungen nicht zustimmen könne, da diese insgesamt zu umfangreich seien. Er kritisiert insbesondere brandschutztechnische und parkplatzbezogene Aspekte. GR Seibert betont, dass er grundsätzlich für Wohnbauprojekte sei, jedoch nicht in dieser Form.
GR Baumeister weist darauf hin, dass die vorgelegte Illustration, die von GR Veits angesprochen worden ist, fehlerhaft sei. Er erklärt, dass die Darstellung eine Dreigeschossigkeit suggeriere, obwohl tatsächlich ein viertes Stockwerk hinzukomme. Dies sei irreführend und nicht akzeptabel. Er verweist auf die korrekten Darstellungen in Form eines Schnittes in der Anlage, die die tatsächlichen baulichen Veränderungen verdeutlichten.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat lehnt mit 1 Ja-Stimme (Veits) und 14-Nein-Stimmen folgenden Beschluss ab:
1. Zur Überschreitung der maximalen Anzahl an Vollgeschossen um ein Vollgeschoss wird gem. § 31 Abs. 3 BauGB Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat lehnt mit 1 Ja-Stimme (Veits) und 14-Nein-Stimmen folgenden Beschluss ab:
2. Zur Überschreitung der Geschossflächenzahl um 106 m² wird gem. § 31 Abs. 3 BauGB Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden Beschluss:
3. Der Überschreitung der Gaubenlänge einer einzelnen Gaube um ca. 1,10 m wird für beide Gauben zugestimmt. Der Überschreitung der Gesamtgaubenlänge um ca. 0,20 m wird zugestimmt.
| TOP 7 – Radwegverbindung Nußloch – Leimen entlang der L594 – Informationen zum aktuellen Sachstand |
Pause: 20:22 Uhr – 20:28 Uhr
BAL Leyk erläutert den aktuellen Sachstand zum Ausbau des Radwegs zwischen Nußloch und Leimen und erklärt, dass die Erwartungen an den Fortschritt des Projekts grundsätzlich gedämpft seien, da die Ausgangslage unverändert bleibe. Er zeigt nochmals die aktuelle Planung anhand von Schaubildern. BAL Leyk berichtet, dass es bei der Planung zu Kommunikationsproblemen zwischen der Gemeinde, dem RP und dem Fachplanungsbüro gekommen sei. So seien Baugrunduntersuchungen für den Radwegbereich nicht durchgeführt worden, da unklar gewesen sei, wer diese beauftragen müsse. Dies sei auf Personalwechsel sowohl beim RP als auch beim Fachplanungsbüro zurückzuführen. Zudem habe das RP die Planungen der Straße übernommen, während das Fachplanungsbüro für den Radweg zuständig sei, was zu weiteren Abstimmungsproblemen geführt habe. BAL Leyk hebt hervor, dass die Gemeinde Nußloch in Vorleistung gegangen sei, um notwendige Untersuchungen, wie die Erfassung des Habitatpotenzials von Fledermäusen, Haselmäusen, Brutvögeln, Reptilien und Amphibien, durchführen zu lassen. Diese Untersuchungen seien abgeschlossen, jedoch stünden die Auswertungen noch aus. Sollten geschützte Arten gefunden werden, könne dies ein Planfeststellungsverfahren erforderlich machen, was zu erheblichen Verzögerungen führen würde. BAL Leyk informiert darüber hinaus, dass die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) bis Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein solle. Erst danach könne das Genehmigungsverfahren beginnen. Im Bestfall könne die Maßnahme Ende 2027 ausgeschrieben und frühestens 2028 begonnen werden. Er betont, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit des Verfahrens habe, da das RP die entscheidende Instanz sei. Zudem müsse das RP prüfen, ob ausreichende Haushaltsmittel und Personalkapazitäten für die Umsetzung zur Verfügung stünden.
GR Baumeister äußert seine Frustration über die langwierigen und bürokratischen Abläufe und bezeichnet das Projekt als "Trauerspiel". Er kritisiert die mangelnde Effizienz der übergeordneten Behörden und vermisst Ermessensspielräume, um den Prozess zu beschleunigen.
GR Kleinert schließt sich der Kritik an und hinterfragt die Entscheidung, den Radweg abgesenkt und nicht auf Straßenniveau zu planen. Er habe dies von Anfang an befürwortet und weist darauf hin, dass dies möglicherweise das Verfahren vereinfacht hätte.
GR Seibert zeigt sich ebenfalls bestürzt über die Verzögerungen und betont, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zur geplanten Maßnahme stehe. Er kritisiert, dass trotz der landespolitischen Zielsetzung, den Radverkehr zu fördern, die Umsetzung durch zahlreiche Hürden erschwert werde.
BAL Leyk berichtet abschließend, dass es inzwischen Fortschritte bei der Klärung der Zuständigkeiten und der Kommunikation zwischen den Beteiligten gebe. Ein Termin mit dem Baureferat sei bereits vereinbart worden, um die Planungen von Radweg und Straße besser zu koordinieren.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 8 – Haushalt 2026 und Folgehaushalte - Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission - Themenliste möglicher Konsolidierungsmaßnahmen |
BM Förster erklärt, dass die Behandlung dieses TOPs eine Folge aus der Haushaltseinbringung sei und führt aus, dass die Verwaltung mit der vorgelegten Liste sehr tief in das Thema eingestiegen sei. Das Rathausteam habe wirklich auch die kleinsten Punkte aufgeführt; Möglicherweise sei man damit schon fast zu tief eingestiegen, aber es sei oft einfacher, konkrete Punkte direkt zu besprechen, als auf einer Meta-Ebene zu bleiben, rechtfertigt BM Förster die Vorgehensweise. Er schlägt vor, die Betrachtung auf drei Ebenen zu strukturieren:
Ebene 1 – Aufgaben: Was sind Pflichtaufgaben und was freiwillige Leistungen? Was ist gesetzlich vorgeschrieben und was ist gestaltbar?
Ebene 2 – Standards: In welcher Qualität erfüllen wir unsere Aufgaben und sind unsere Standards dauerhaft tragfähig?
Ebene 3 – Prioritäten: Was ist politisch besonders wichtig und wo setzen wir bewusst Schwerpunkte?
Um diese Leitfragen beantworten zu können, sei es aus seiner Sicht extrem wichtig, auch tief in den Haushalt einzusteigen. Nur so lasse sich klar sehen, welche konkreten Auswirkungen die einzelnen Posten haben. Auch wenn die Beträge klein wirken, hätten sie für einzelne Personen oder Gruppierungen oft eine große Bedeutung. Deshalb sei es richtig und wichtig, dass man sich so intensiv mit den Details auseinandergesetzt habe. Er bittet den Gemeinderat, bis nach Ostern Rückmeldung an die Verwaltung zu geben, welche Themen vertieft behandelt werden sollen, um diese für die Sondersitzung der Haushaltsstrukturkommission entsprechend auszuarbeiten.
GR Röser stimmt dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu und betont, dass eine stärkere finanzielle Fokussierung grundsätzlich positiv sei. Er schlägt vor, die vorliegende Liste in den Fraktionen zu beraten, eigenständige Vorschläge zu entwickeln und diese in der Haushaltsstrukturkommission zusammenzuführen. Diese solle dann die Ergebnisse in die weiteren Beratungen einbringen.
GR Baumeister stimmt seinem Vorredner zu. Er fragt nach der konkreten Zusammensetzung der Haushaltsstrukturkommission und ob diese aus dem gesamten Gemeinderat oder einer kleineren Gruppe bestehen solle. Zudem möchte er klären, ob die geplante Klausurtagung im Rahmen des gesamten Gemeinderats oder nur durch die Kommission durchgeführt werde.
BM Förster entgegnet, dass die Haushaltsstrukturkommission im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderats stattfinden solle, zeigt sich jedoch offen für alternative Vorschläge.
GR Baumeister erinnert daran, dass die Kommission ursprünglich mit 1-2 Mitgliedern je Fraktion gebildet werden sollte, hält es jedoch auch für möglich, die Diskussionen im gesamten Gemeinderat zu führen. Er weist jedoch darauf hin, dass kleinere Arbeitsgruppen effizienter arbeiten könnten.
KAL Einsele erwidert, dass bestimmte Themen, wie etwa eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer, immer durch den Gemeinderat beschlossen werden müssten. Sie sei davon ausgegangen, dass die Tendenz eher dahin gehe, die Diskussion mit dem gesamten Gemeinderat zu führen. Sollte eine Reduzierung auf Arbeitsgruppen gewünscht sein, müsse ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass deren Ergebnisse im Gesamtgremium nicht erneut aufgerollt würden.
GR Veits äußert Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Haushaltsstrukturkommission. Er betont, dass die vorliegende Themenliste viele Kleinstmaßnahmen enthalte, die zwar diskutiert werden könnten, jedoch keine signifikanten Einsparungen im Verhältnis zum Haushaltsvolumen von 40 Millionen Euro brächten. Er kritisiert, dass größere strategische Themen, wie die Grundsteuer C oder die Überprüfung des Stellenplans der Gemeinde, nicht ausreichend berücksichtigt würden. GR Veits fordert eine Top-Down-Betrachtung, bei der zunächst die großen Hebel analysiert und anschließend die Auswirkungen auf kleinere Bereiche geprüft würden. Zudem plädiert er für eine jährliche Etablierung der Haushaltsstrukturkommission.
BM Förster entgegnet, dass die Grundsteuer C bereits intensiv diskutiert aber derzeit noch nicht als wesentlicher Einnahmefaktor in Betracht gezogen worden sei. Er stimmt zu, dass große Themen wie Personal und Standards entscheidend seien, betont jedoch, dass auch kleinere Maßnahmen berücksichtigt werden müssten, um die Auswirkungen auf die Gesamtheit der Aufgaben zu verstehen. Er hält es für notwendig, sowohl die großen als auch die kleinen Themen zu analysieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
GR Veits unterstreicht erneut die Bedeutung einer klaren Struktur für die Haushaltsstrukturkommission und fordert, dass diese vor der Sommerpause eingerichtet werde, um rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen im Herbst Ergebnisse zu haben.
BM Förster kündigt an, in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Vorschlag zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission vorzulegen.
GR Miltner führt aus, dass die SPD dieses Thema bereits in der Haushaltsrede aufgegriffen habe und es ihr ein wichtiges Anliegen sei. Er betont, dass in der vorliegenden Liste gute Vorschläge enthalten seien, die jederzeit ergänzt werden könnten. Der Prozess sei insgesamt sehr dynamisch und unterliege ständigen Veränderungen. Für die SPD sei besonders wichtig, dass die Maßnahmen sozialverträglich gestaltet werden. Insbesondere dürften Kinder- und Jugendarbeit sowie sozial schwächere Bevölkerungsgruppen nicht von Einschnitten betroffen sein.
GR Röser unterstützt den Vorschlag, die Haushaltsstrukturkommission als Vorbereitungsorgan für die Sondersitzung des Gemeinderats zu nutzen. Er sieht darin eine Möglichkeit, die Diskussionen effizienter und zielgerichteter zu gestalten.
GR Rupp ergänzt, dass die vorliegende Liste ein wichtiges Signal an alle Ebenen der Verwaltung sende, ihre Posten zu überprüfen und Einsparpotenziale zu identifizieren. Er hält es für sinnvoll, sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben zu arbeiten, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
GR Veits betont abschließend, dass die Haushaltsstrukturkommission nicht als Einzelmaßnahmenkommission verstanden werden dürfe. Er fordert, dass der Prozess zügig vorangetrieben werde, um vor der Sommerpause konkrete Ergebnisse zu erzielen.
BM Förster sichert nochmals zu, in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Vorschlag zu präsentieren. Er verzichtet auf eine Beschlussfassung.
| TOP 9 – Änderung der Hauptsatzung - Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen zur digitalen Sitzungsteilnahme nach § 37a GemO und digitalen Übertragung von Sitzungen nach § 35 Abs. 3 GemO - Übertragung der Zuständigkeit bei Entscheidungen nach § 36a BauGB (Bauturbo) an den TUK - Änderung der Zuständigkeit bei Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten |
BM Förster erklärt eingangs, dass für die Änderung der Hauptsatzung die absolute Mehrheit erforderlich ist und übergibt sodann zur weiteren Erläuterung das Wort an HAL Laier.
HAL Laier erläutert, dass durch die Änderung der Gemeindeordnung zum 1. September 2025 neue Möglichkeiten geschaffen worden seien, die digitale Sitzungsteilnahme sowie Livestreams zu ermöglichen. Er verweist auf die in der Anlage 2 dargestellten Änderungen, die auf der Mustersatzung des Gemeindetags basieren und am 5. März 2026 vom Gemeindetag übermittelt worden seien. Die digitale Teilnahme sei gemäß § 37a der Gemeindeordnung zulässig, wodurch Mitglieder beschließender und beratender Gremien sowie Gemeinderatsmitglieder künftig per Ton- und Bildübertragung teilnehmen könnten. Diese Regelung sei in der Hauptsatzung unter § 3a und § 3b aufgenommen worden. HAL Laier betont, dass die Verantwortung für die technische Ausstattung im Sitzungsraum bei der Gemeinde liege, während die Verbindungsstabilität und datenschutzkonforme Teilnahme in der Verantwortung der Mitglieder lägen. Er hebt hervor, dass hybride Sitzungen organisatorische Herausforderungen mit sich brächten, wie etwa die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Unterstützung im Sitzungsraum. Auch bei Livestreams, die ohne Speicherung oder Archivierung übertragen werden sollen, seien technische und organisatorische Anforderungen zu berücksichtigen. Diese Regelung sei in § 3c der Hauptsatzung aufgenommen worden. HAL Laier erklärt, dass bei Gemeinderatssitzungen sowie beschließenden und beratenden Ausschüssen die Übertragung auch bei Widerspruch einzelner Mitglieder zulässig sei, während bei anderen Gremien, wie Beiräten, die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich sei.
GR Röser äußert Bedenken hinsichtlich der digitalen Sitzungsteilnahme und verweist auf die Schwierigkeiten und Risiken, die in der Vorlage dargestellt seien. Er betont, dass die Diskussionen vor Ort eine andere Qualität hätten und die Präsenz in Sitzungen essenziell sei. Hinsichtlich der Livestream-Übertragung spricht er von einer geteilten Meinung der Fraktionsmitglieder. Während ein Teil seiner Fraktion dies ablehne, sehe ein anderer Teil darin eine Möglichkeit, die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit zu erweitern. Er signalisiert im Übrigen Zustimmung zu den Punkten 2 bis 4 der Beschlussvorlage.
GR Baumeister erklärt, dass auch seine Fraktion die digitale Sitzungsteilnahme ablehne, da der Aufwand im Verhältnis zum Ergebnis unverhältnismäßig hoch sei. Er betont ebenfalls die Bedeutung der persönlichen Präsenz in Sitzungen und äußert Zweifel an der Sinnhaftigkeit der digitalen Teilnahme. Hinsichtlich der Übertragung der Kompetenzen im Bereich „Bauturbo“ an den Ausschuss Technik, Umwelt und Klima signalisiert er Zustimmung, da dies die Arbeit des Gemeinderats entlaste. Auch der Übertragung von Personalentscheidungen an den Bürgermeister stimme seine Fraktion grundsätzlich zu, jedoch kritisiert er die Formulierung in der Satzung als irreführend und fordert eine Überarbeitung, da es hier eher umgekehrt formuliert sei.
GR Veits hebt die Bedeutung der digitalen Sitzungsteilnahme für die Förderung der Teilhabe und Mitbestimmung hervor. Er betont, dass dies insbesondere für Menschen in Care-Arbeit, Alleinerziehende und Personen mit Pflegeverantwortung eine Erleichterung darstellen könne. Er kritisiert, dass die persönliche Präsenz in Sitzungen höher gewichtet werde als die Teilhabemöglichkeiten dieser Personengruppen. Zum Thema Livestreaming führt er aus, dass dies eine Maßnahme zur Demokratieförderung und Transparenz sei, da es die Hürden für die Bürgerinnen und Bürger senke, sich über die Arbeit des Gemeinderats zu informieren. Er berichtet, dass er häufig gefragt werde, was der Gemeinderat eigentlich alle vier Wochen im Rathaus mache. Dabei würden viele wichtige Beschlüsse für die Gemeinde gefasst, jedoch erreiche man die Bürgerschaft damit offensichtlich nicht ausreichend. Durch ein Streaming-Angebot könne ein niederschwelliger Zugang geschaffen werden, der neben der Transparenz möglicherweise auch Interesse wecke.
GR Seibert äußert Bedenken hinsichtlich der technischen Hürden und der Sicherheit bei der digitalen Sitzungsteilnahme. Er verweist auf die Notwendigkeit einer stabilen und sicheren Internetverbindung, insbesondere bei nichtöffentlichen Sitzungen befürchtet er, dass es Sicherheitslücken geben könnte. Auch beim Livestreaming zeigt er sich skeptisch und betont, dass die Mitglieder des Gemeinderats keine Berufspolitiker seien und nicht möchten, dass ihre Aussagen dauerhaft im Internet verfügbar seien. Des Weiteren nennt er die damit verbundenen Kosten als Ablehnungsgrund. Er signalisiert ansonsten Zustimmung zu den Punkten 2, 3 und 4 der Beschlussvorlage.
BM Förster führt aus, dass er Mitglied im Aufsichtsrat der Volksbank sei und dort beispielsweise Sitzungen des Kreditausschusses über Teams abgehalten würden, was gut funktioniere. Aus seiner Sicht sei das Thema Sicherheit daher kein zwingendes Gegenargument.
GR Rupp äußert sich ebenfalls kritisch zum Thema Livestreaming und verweist auf die Gefahren von Deepfakes und die unzureichende Rechtslage zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Er betont, dass die Möglichkeit, Livestreams aufzuzeichnen und zu manipulieren, ein erhebliches Risiko darstelle. Er fordert, dass zunächst eine klare Rechtslage geschaffen werden müsse, bevor Livestreams eingeführt würden.
HAL Laier schlägt vor, die Formulierung in der Satzung entsprechend dem Hinweis von GR Baumeister zu überarbeiten und zu ergänzen, dass „mit Ausnahme von leitenden Gemeindebediensteten“ aufgenommen wird.
GR Veits führt aus, dass er auch beruflich mit Alleinerziehenden arbeite, die ihre Vorbereitungen oft erst erledigen, wenn die Kinder im Bett seien. Dies sei aus seiner Sicht auch bei der Vorbereitung von Gemeinderatssitzungen möglich. Zudem fragt er, mit welchen Kosten die SPD rechne, wenn sie den Vorschlag aus Kostengründen ablehne.
GR Seibert entgegnet, dass die Kosten nicht bekannt seien und man daher entsprechend vorsichtig argumentiere.
GR Veits verweist darauf, dass die Kosten für die technische Umsetzung laut Vorlage gering seien, da ein Großteil der benötigten Ausstattung bereits vorhanden sei. Außerdem sei bewusst ein Livestream vorgesehen und keine Aufzeichnung. Die Aufnahmefunktion könne gezielt deaktiviert werden, sodass keine dauerhaften Aufnahmen im Internet kursieren. Er betont, dass selbstverständlich zunächst die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden solle, bevor eine konkrete Umsetzung erfolge. Aus seiner Sicht handele es sich daher teilweise um vorgeschobene Argumente.
GR Rupp gibt zu bedenken, dass dennoch Mitschnitte, auch wenn sie illegal seien, möglich wären. Er stellt die Frage, wie in einem solchen Fall Schadensersatz geltend gemacht werden könne und wie überhaupt nachvollzogen werden solle, wer eine unerlaubte Aufnahme gemacht habe.
BM Förster lässt die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage separat abstimmen.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat lehnt mit 5 Ja-Stimmen (Greiner, Kleinert, Veits, Menrath, BM Förster) und 10 Nein-Stimmen jeweils folgenden Beschlussvorschlag ab:
- die Aufnahme von Regelungen zur digitalen Sitzungsteilnahme in die Änderungssatzung der Gemeinde Nußloch (Anlage 2).
- die Aufnahme von Regelungen zur digitalen Übertragung öffentlicher Sitzungen in die Änderungssatzung der Gemeinde Nußloch (Anlage 2).
Im Übrigen beschließt der Gemeinderat einstimmig
3. die Übertragung von Zuständigkeiten im Rahmen des Wohnungsbauturbos auf den Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima (TUK) entsprechend der in Anlage 2 dargestellten Änderungssatzung.
4. die Anpassung der Zuständigkeiten bei Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beschäftigten und Beamten mit Ausnahme von leitenden Gemeindebediensteten.
5. nach § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Änderungssatzung der Gemeinde Nußloch gemäß Anlage 2 mit den oben beschlossenen Änderungen.
| TOP 10 – Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung |
BM Förster führt aus, dass die Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung im Vorfeld bereits mit dem Ausschuss für Sport, Kultur und Vereine besprochen worden sei. Nach aktueller Einschätzung sei eine Weihnachtsmarktsatzung nicht erforderlich, da sie in ihrer jetzigen Form keinen Sinn ergebe. Er verweist darauf, dass gemäß der bestehenden Satzung kein Alkoholausschank erlaubt sei und eine solche Satzung nur dann notwendig wäre, wenn die Gemeinde selbst als Betreiber des Weihnachtsmarktes auftrete. Da der Benzenickelbazar vom VNS organisiert und durchgeführt werde, empfehle die Verwaltung, die Weihnachtsmarktsatzung aufzuheben.
GR Baumeister stellt eine Nachfrage zur Haftung und verweist auf die Vorlage, in der auf Seite 3 von 8 zunächst ausgeführt werde, dass die Gemeinde weiterhin die Schirmherrschaft übernehme und die Haftpflichtversicherung der Gemeinde greife. Im darauffolgenden Satz werde jedoch dargestellt, dass die Gemeinde aus der Haftung genommen werde.
BM Förster erläutert hierzu, dass der VNS aufgrund der Schirmherrschaft der Gemeinde über den BGV versichert sei. Die Gemeinde selbst habe damit jedoch nichts zu tun und hafte in keiner Form.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung und beauftragt die Verwaltung, mit dem Verbund Nußlocher Selbständige e.V. eine Nutzungsvereinbarung über die Durchführung des Benzenickelbazars abzuschließen.
| TOP 11 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 11.1 – Sonnensegel Spielplatz Maisbach
GR Baumeister fragt nach einem Sonnensegel für den Maisbacher Spielplatz.
BAL Leyk entgegnet, dass für diesen Spielplatz ein Sonnensegel des Paul-Gerhardt-Kindergartens verwendet werde. Die Sonnensegel würden im Allgemeinen jedoch erst ca. Mitte/Ende April aufgehängt werden.
GR Seibert spricht in diesem Zusammenhang den neuen Jugendplatz „WiesenTreff“ an. Er merkt an, dass die dort gepflanzten Bäume derzeit noch nicht ausreichend Schatten spenden würden. Daher regt er an, provisorisch Sonnensegel zu installieren, bis die Bäume größer seien. Mögliche Befestigungspunkte könnten beispielsweise Lampenmasten sein.
BM Förster signalisiert, dass dies geprüft werde.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 12 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
TOP 12.1 – Tempo 30 Hauptstraße und Massengasse
BM Förster teilt mit, dass das Landratsamt den Lückenschluss für Tempo 30 in der Hauptstraße und der Massengasse abgelehnt hat.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 12.2 – Tempo 30 Bismarckstraße
BM Förster teilt mit, dass die Polizei die Einführung von Tempo 30 in der Bismarckstraße abgelehnt hat. Die rechtlichen Voraussetzungen lägen nicht vor (Durchgangsverkehr, eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von knapp 2.000 Fahrzeugen pro Tag, keine entsprechenden Unfallzahlen). Zudem würden bereits etwa 25 % der Verkehrsteilnehmer mit maximal 30 km/h fahren. Es läge jedoch im Ermessen der Gemeinde, dennoch Tempo 30 einzurichten.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 12.3 – Verpflichtung BM Förster
Abschließend bedankt sich BM Förster nochmals für den schönen Verpflichtungsabend in der Festhalle, die gesagten Worte und das schöne Geschenk, das er vom Gemeinderat überreicht bekommen hat.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.