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Gut vorbereitet in den Urlaub: Wichtige Regeln für Reisedokumente
Erstelldatum03.07.2026
Vor dem Start in die Urlaubszeit lohnt sich ein rechtzeitiger Blick auf die Reisedokumente. Durch geänderte Vorschriften und verlängerte Bearbeitungszeiten bei den Behörden kann es vor der Abreise zu unerwarteten Verzögerungen kommen. Wer die folgenden Kernpunkte beachtet, beugt Problemen am Flughafen oder an der Grenze vor.
Vor dem Start in die Urlaubszeit lohnt sich ein rechtzeitiger Blick auf die Reisedokumente. Durch geänderte Vorschriften und verlängerte Bearbeitungszeiten bei den Behörden kann es vor der Abreise zu unerwarteten Verzögerungen kommen. Wer die folgenden Kernpunkte beachtet, beugt Problemen am Flughafen oder an der Grenze vor.
Bearbeitungszeit einplanen
Wer ein neues Dokument benötigt, muss Geduld mitbringen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage bei der Bundesdruckerei beträgt die Lieferzeit für einen Standard-Reisepass aktuell etwa 4 bis 6 Wochen. Ein rechtzeitiger Gang zum Bürgeramt ist daher dringend ratsam. Für die Expressvariante fallen 32 Euro Mehrkosten für ca. 5 Werktage Lieferzeit an.
Gültigkeit: Das „halbe Jahr“ beachten
Ein Blick auf das Ablaufdatum des Passes ist Pflicht. Während innerhalb der Europäischen Union meist eine Gültigkeit für die Dauer der Reise ausreicht, fordern viele Fernreiseziele (wie die USA, Thailand oder Ägypten) eine strikte Restgültigkeit: Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise oft noch mindestens ein halbes Jahr (6 Monate) gültig sein.
ETA & Visa extra beachten
Der Reisepass allein garantiert nicht immer die Einreise. Für viele beliebte Destinationen – darunter die USA, Kanada und seit Kurzem auch Großbritannien – ist vorab eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA bzw. ESTA) oder ein Visum erforderlich. Da auch hierfür eine gewisse Bearbeitungszeit anfällt, sollten diese Anträge mit ausreichend Vorlauf online über die offiziellen Regierungsseiten gestellt werden.
Aktuelles Passfoto zwingend erforderlich
Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments im Bürgeramt wird ein aktuelles Foto benötigt. Das Lichtbild muss biometrisch und maximal 6 Monate alt sein. Ältere Fotos werden von den Behörden nicht mehr akzeptiert. Es kann ein digitales Lichtbild in Form eines QR-Codes mitgebracht oder ab dem 6. Lebensjahr auch vor Ort im Rathaus mit einem Selbstkostenpreis von 6 Euro erstellt werden. Bei Kinderpässen, Personalausweisen und Reisepässen ist darauf zu achten, dass das Kind eindeutig identifizierbar ist.
Neuerungen bei Kinderdokumenten
Die alten Kinderreisepässe wurden abgeschafft. Kinder jeden Alters benötigen für Reisen außerhalb der EU nun genau wie Erwachsene einen eigenen, biometrischen Reisepass (innerhalb der EU genügt der Personalausweis). Bereits ausgestellte alte Kinderpässe behalten zwar ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, werden jedoch von einigen Ländern (z. B. den USA) nicht für eine visumfreie Einreise anerkannt.
Kontrollen bei Autoreisen
Auch bei Reisen mit dem Auto oder der Bahn innerhalb des Schengen-Raums (z. B. nach Österreich, Italien oder Dänemark) müssen die Reisedokumente stets mitgeführt und griffbereit sein. Aufgrund der veränderten Sicherheitslage kommt es an vielen Landesgrenzen wieder zu regelmäßigen Kontrollen.
Kosten im Überblick: Bei Antragstellung sind die Gebühren zu bezahlen
Die Gebühren für den Personalausweis betragen bis 24 Jahre 27,60 Euro, ab 24 Jahren 46,00 Euro und für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 Euro. Für den Reisepass belaufen sich die Kosten bis 24 Jahre auf 37,50 Euro, ab 24 Jahren auf 70,00 Euro und für einen vorläufigen Reisepass auf 26,00 Euro. Die Expressvariante kostet zusätzlich 32,00 Euro.
Was wird benötigt
Für die Beantragung sind die bisherigen Ausweisdokumente (noch gültig oder abgelaufen) sowie bei erstmaliger Beantragung die Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen. Zudem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild als QR-Code benötigt. Bei Kindern ist die Zustimmungserklärung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter zwingend erforderlich. Die Beantragung erfolgt persönlich, da auch Kinder ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgeben und ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben müssen.
Kontakt und Sprechzeiten im Rathaus Nußloch
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Hinweis: Tagesaktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes bietet das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite (www.auswaertiges-amt.de) unter der Rubrik „Reise- und Sicherheitshinweise“.
