Landtagswahl 2026
Landtagswahl am 8. März 2026
Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Wahlaufruf von Bürgermeister Joachim Förster
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Nußloch und Maisbach,
am Sonntag, dem 8. März 2026, haben wir es gemeinsam in der Hand. Als Bürgerinnen und Bürger von Nußloch und Maisbach entscheiden wir mit darüber, wer die mindestens 120 Sitze im Landtag von Baden-Württemberg besetzen wird. Es ist ein Tag, an dem jede einzelne Stimme in unserer Gemeinde zählt.
Dieses Jahr bringt die Wahl gleich zwei bedeutende Neuerungen mit sich, die unsere Mitbestimmung stärken. Zum einen hat das Land das Zwei-Stimmen-System eingeführt, wie Sie es bereits von der Bundestagswahl kennen. Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten für unseren Wahlkreis, während Sie mit der Zweitstimme über die Stärke der Parteien im Landtag entscheiden. Zum anderen dürfen erstmals junge Menschen bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das ist ein großartiger Schritt, um die Perspektiven der jungen Generation direkt in die Landespolitik einfließen zu lassen.
Das Wahlrecht umfasst weit mehr als nur ein Kreuz auf einem Papier. Es ist vielmehr eine echte Chance zur Mitgestaltung. In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit keine Selbstverständlichkeit mehr sind, ist der Gang zur Wahlurne ein wertvolles Privileg. Wer wählt, übernimmt Verantwortung für unser Miteinander. Egal, wie die Wahl am Ende ausgeht – entscheidend ist, dass Sie dabei waren. Mit Ihrer Stimme haben Sie nicht nur zugeschaut, sondern die Weichen für morgen in Baden-Württemberg mitgestellt.
Unsere Wahllokale in Nußloch und Maisbach sind am Sonntag, den 8. März, von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie noch bis Freitag, den 6. März um 15:00 Uhr, die Briefwahl beantragen. In besonderen Ausnahmefällen ist dies sogar noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr möglich. Alle weiteren Details sowie hilfreiche Links der Landeszentrale für politische Bildung finden Sie direkt auf der Startseite der Gemeinde Nußloch.
Ein herzlicher Dank gilt bereits jetzt allen Kolleginnen und Kollegen im Rathaus sowie den vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aus unserer Mitte, die diesen Wahltag erst möglich machen.
Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit und geben Sie Ihre Stimme ab – für Nußloch, Maisbach und für Baden-Württemberg!
Ergebnisse der Landtagswahl
Hochrechnungen (ab 18 Uhr) am Wahlsonntag und die Ergebnisse der Wahl finden Sie unter dem Link.
(Achtung, der Link funktioniert erst ab 18 Uhr am 8. März 2026)
Erreichbarkeit des Wahlbüros
Melanie Wallenwein 06224 901-103, E-Mail: melanie.wallenwein(@)nussloch.de.
Rathaus Nußloch, 1. Etage, Zimmer 1 08
Bitte beachten Sie die aktuellen Zeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Einwurf von Wahlbriefen bei der Deutschen Post
Angesichts der vielen Menschen, die voraussichtlich per Brief wählen, macht die Deutsche Post auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Wer seine Stimme per Brief abgibt, sollte den Wahlbrief spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten werfen oder in einer Postfiliale abgeben. So bleibt genügend Zeit, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen und die Stimme sicher gezählt werden kann.
Briefwahlunterlagen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die ab KW 4 versandt werden und die bis spätestens 15.02.2026 zugestellt werden müssen können Sie hier online Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlbekanntmachung - veröffentlicht auf der Seite "Öffentliche Bekanntmachungen"
Landtagswahl:Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 225,92 KB, 24.02.2026) (veröffentlicht am 24.02.2026)
Erklär-Videos zu Wahl
Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben?
All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet: https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen?
Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820
(Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildung)
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben. Doch was ist, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel nicht selbst lesen kann?
Damit auch blinde und stark sehbehinderte Menschen selbstständig und ohne fremde Hilfe wählen können, gibt es ein besonderes Unterstützungsangebot: Die Blinden- und Sehbehindertenverbände stellen kostenlos sogenannte Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
Diese Schablone wird einfach auf den offiziellen Stimmzettel gelegt. An den Stellen, an denen das Kreuz gemacht werden kann, sind entsprechende Aussparungen vorhanden. Zusätzlich sind auf der Schablone gut fühlbare, große Beschriftungen angebracht, die bei der Orientierung helfen.
Ergänzend dazu wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD mitgeschickt. Darauf wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Schablone benutzt wird. Außerdem wird der komplette Inhalt des Stimmzettels vorgelesen. Auch Hinweise, zum Beispiel wenn eine vorgesehene Lochung keinem Wahlvorschlag zugeordnet ist, werden verständlich erläutert.
Wenn Sie selbst stark sehbehindert sind oder jemanden kennen, für den dieses Angebot hilfreich sein könnte, können Sie die Stimmzettelschablone und die Audio-CD kostenlos anfordern – telefonisch unter 0761 / 36122 bei den zuständigen Blinden- und Sehbehindertenverbänden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage -www.nussloch.de- an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *.
Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an melanie.wallenwein(@)nussloch.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Melanie Wallenwein, Tel.: 06224 901-103, E-Mail: melanie.wallenwein(@)nussloch.de.
Wählerverzeichnis: Bekanntmachung zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachungstext(PDF | 132 KB)
(Veröffentlicht am 11.02.2026 auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen)
Von Stimmen zu Sitzen: Das Wahlsystem erklärt
In 70 Wahlkreisen treten Parteien oder einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt man eine Person direkt im eigenen Wahlkreis. Die Person mit den meisten Stimmen zieht ins Parlament ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, die bestimmt, wie viele Sitze ihr insgesamt zustehen – ähnlich wie bei der Bundestagswahl.
Zunächst erhalten alle direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ihren Platz im Parlament. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr Anteil an Zweitstimmen vorsieht, entstehen Überhangmandate – zusätzliche Sitze, die sie behalten darf.
Damit die Sitzverteilung fair bleibt, werden diese Überhangmandate durch Ausgleichsmandate für andere Parteien ausgeglichen. So bekommen Parteien, die ansonsten weniger Sitze nach ihrem Zweitstimmenanteil hätten, zusätzliche Mandate. Auch Parteien, die keinen Wahlkreis direkt besetzen konnten, aber über fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, profitieren davon.
Auf diese Weise spiegelt die Zusammensetzung des Parlaments das Wahlergebnis möglichst genau wider.
Landtagswahl: Linktipps
- www.landtagswahl-bw.de
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung BW
- www.landtagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen-landtagswahl
Infos in leichter Sprache
Wahl-O-Mat
Alle 21 Parteien, die zur Wahl am 8. März antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien.
Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.
(Ein Angebot der Bundes- und der Landeszentrale für politische Bildung)
Wahlgebäude in Nußloch und Maisbach
Landtagswahl 2026 – alle Wahlbezirke in Nußloch und Maisbach
Bei der Landtagswahl 2026 gibt es in Nußloch und Maisbach insgesamt 11 Wahlbezirke. Die Wahllokale (mit Ausnahme Maisbach) sind rollstuhlgerecht.
Die Wahllokale sind wie folgt aufgeteilt:
Wahlbezirk 001-01: Rathaus, Sinsheimer Straße 19
Wahlbezirk 001-02: Bücherei, Sinsheimer Straße 27
Wahlbezirk 001-03: Lindenschule, Barlachstraße 35, Foyer
Wahlbezirk 001-04: Schillerschule Anbau, Dreikönigstraße 18
Wahlbezirk 001-05: Schillerschule Neubau Hort, Dreikönigstraße 18, Foyer
Wahlbezirk 001-06: Schillerschule Anbau, Dreikönigstraße 18, Zimmer 213
Wahlbezirk 001-07: Evangelischer Kindergarten, Fröbelstraße 3
Wahlbezirk 001-08: Feuerwehrhaus, Carl-Metz-Straße 2, Saal 1. OG
Wahlbezirk 001-09: Feuerwehrhaus, Carl-Metz-Straße 2, DRK-Raum EG
Wahlbezirk 001-10: Lindenschule, Barlachstraße 35, Mehrzweckraum EG
Wahlbezirk 002-11: Schule Maisbach, Ortstraße 4. Dieses Wahllokal ist nicht rollstuhlgerecht.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme zu erheben – jede Stimme zählt bei der Landtagswahl 2026!