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Übernahme der Elternbeiträge
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Nußlocher Kindertageseinrichtungen lediglich eine Notbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021 anbieten.
In dieser Zeit wurde der Einzug der Elternbeiträge durch die jeweiligen Träger ausgesetzt. Die Gemeinde übernahm diese Elternbeiträge in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern zunächst unter Vorbehalt.
In der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2021 wurde die vollständige Übernahme der Elternbeiträge der Monate Januar und Februar 2021 beschlossen, sodass keine Rückforderungen an Nußlocher Familien gestellt werden.
Die Beitragserstattung beläuft sich für alle fünf Nußlocher Kindertageseinrichtungen auf insgesamt 191.720,44 €, die aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert werden. Die Einnahmen aus der Corona-Hilfe des Landes in Höhe von 80.081,73 € verringern die dadurch entstehende Belastung des Haushalts.
Die Einnahmen aus der Notbetreuung wurden hier bereits berücksichtigt und den Eltern separat in Rechnung gestellt. Seit Ende Februar herrscht wieder Regelbetrieb in den Nußlocher Kindertageseinrichtungen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen kommen. Sollten künftig Anpassungen erforderlich sein, werden die Eltern entsprechend durch die jeweilige Einrichtung informiert und auf dem aktuellen Stand gehalten.
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