Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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HERZLICH WILLKOMMEN
IN NUßLOCH
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GR-Sitzung vom 25.09.2024

Artikel vom 05.10.2024

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

TOP 8 – Integrationsmanagement – Fortführung ab 01.01.2025

In der Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2024 (wir berichteten) wurde bereits beschlossen, das Integrationsmanagement ab dem 1. Januar 2025 eigenständig weiterzuführen, anstatt die Aufgabe an den Rhein-Neckar-Kreis zu übergeben. In der jüngsten Sitzung musste nun über den künftigen Stellenumfang des Integrationsmanagements entschieden werden. Derzeit wird die Aufgabe durch einen Vertrag mit dem Internationalen Bund (IB) mit 1,5 Stellen abgedeckt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fortführung des Integrationsmanagements ab 01.01.2025 über den Internationalen Bund (IB) mit dem bestehenden Stellenanteil von 1,5 Vollzeitstellen.

TOP 9 – Kommunale Inklusionsvermittler, das Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 einstimmig beschlossen hat, dass die Gemeinde Nußloch am Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ (wir berichteten) teilnimmt und ein kommunaler Inklusionsvermittler (KIV) eingestellt werden soll, wurde in dieser Sitzung nun über die Besetzung der Stelle beraten. Die Bewerber hatten sich in der Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Soziales am 12. September 2024 vorgestellt. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat daraufhin die Empfehlung ausgesprochen, die Stelle im Team zu besetzen, um den Aufgaben gerecht zu werden. Lisa Wagner soll als KIV im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig werden, während Susanne Wenz, Andrea Lichter und Wolfgang Schneider das Team ehrenamtlich unterstützen. Zudem wurde im Ausschuss die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderung vorgeschlagen, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zum Thema Inklusion aktiv einzubringen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Lisa Wagner im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als Kommunale Inklusionsvermittlerin einzustellen. Zudem werden die weiteren Bewerber Andrea Lichter, Susanne Wenz und Wolfgang Schneider als ehrenamtliche Inklusionsvermittler eingestellt.

TOP 11 – Umbau Gehweg vor Haus Rheinblick am Fußgängerüberweg – Auftragserteilung

Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung am 08.11.2023 verschiedene Varianten zur Verbesserung der Gehweg-Situation und des Fußgängerüberwegs vor dem Haus Rheinblick vorgestellt. In dieser Sitzung wurde von der Verwaltung nun die Ausführungsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Baubeginn ist für Mitte Oktober 2024 vorgesehen und die Fertigstellung soll bis Ende Dezember erfolgen. Während der Ausführungszeit wird es zu einer Sperrung der Hauptstraße in diesem Bereich kommen. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die sanierungsbedürftige Straßenoberfläche der Hauptstraße von der Einmündung in den Kreisel bis kurz vor der Einmündung Sofienstraße erneuert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Firma Joh. Schön & Sohn Bau GmbH & Co.KG aus 67346 Speyer den Auftrag für den Umbau des Gehwegs vor dem Haus Rheinblick am Fußgängerüberweg, in Höhe von 108.689,64 Euro brutto zu erteilen.

TOP 12 – Photovoltaik-Förderprogramm – Weiteres Vorgehen nach erschöpftem Budget

Das Nußlocher Klimaschutz-Förderprogramm wurde am 01.04.2022 eingeführt. In diesem Rahmen können Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher, Solarthermie-Anlagen und Balkonkraftwerke beantragen. Ursprünglich hat der Gemeinderat für das Förderprogramm 60.000 Euro jährlich bereitgestellt. Durch den zeitlichen Versatz zwischen der Fördermittel-Beantragung und –Auszahlung kann die Verwaltung nun seit Ende Juli keine neuen Anträge mehr bewilligen, da eine hohe Anzahl bereits 2023 eigegangener Anträge erst in diesem Jahr ausgezahlt wurden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat in der Sitzung vorgeschlagen, die 2023 nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 38.000 Euro für das Jahr 2024 freizugeben um die nach Förderstopp eingegangenen Anträge und neue Anträge ebenfalls bewilligen zu können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Mittel für das Förderprogramm in diesem Jahr um die im vergangenen Jahr noch nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 38.000 Euro.

TOP 13 – Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung eines abweichenden Gewässerrandstreifens im Innenbereich – Maisbach

Damit ein privates Bauvorhaben in der Waldstraße in Maisbach umgesetzt werden kann, bedarf es einer Rechtsverordnung, die eine Verringerung des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens (5m) in diesem Bereich zulässt. Das Bestandsgebäude, das abgerissen werden soll, steht bereits heute deutlich näher als 5m am Maisbächlein. An dieser Stelle soll ein neues Zweifamilienhaus mit Garage entstehen.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verringerung des Gewässerrandstreifens im Bereich Maisbach entsprechend der Anlage.

2. Auf eine öffentliche Auslegung wird verzichtet, die betroffenen Eigentümer werden direkt benachrichtigt.

TOP 14 ─ Gutachterausschuss „Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis“

- Bestellung der Gutachter als Vertreter der Gemeinde Nußloch zum Gutachterausschuss „Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis“

Die Gemeinde Nußloch das Recht hat, zwei Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zu stellen. Nach dem Ausscheiden von Wolfgang Busche, der 2024 verstorben ist, verbleibt aktuell nur Frank Brauch im Gutachterausschuss für Nußloch. Trotz der Bemühungen, einen Gutachter außerhalb der Gemeindeverwaltung zu finden, konnte keine geeignete Person für diese Position gewonnen werden. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nun den stellvertretenden Bauamtsleiter Rouven Ettner für dieses Amt vorgeschlagen. Herr Ettner wird den Gutachterausschuss vornehmlich zu Themen der Bauleitplanung unterstützen, Gutachten wird er keine schreiben.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, auf Vorschlag der Verwaltung, folgende Personen in den Gutachterausschuss südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zu bestellen:

1. Herr Rouven Ettner, 69226 Nußloch

2. Herr Frank Brauch, 69181 Leimen.

TOP 15 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006 – Spende zu Gunsten des Friedhofs

Frau Dyllong beabsichtigt, der Gemeinde Nußloch eine Spende von 400.000 Euro zugunsten des Friedhofs zukommen zu lassen. Diese Schenkung ist mit einer Auflage ihrerseits verbunden, dass sie selbst sowie ihre Angehörigen zu gegebener Zeit an einem ausgewählten Baum im Bereich der neu angelegten Baumbestattung beigesetzt werden. Die Spende soll über eine Laufzeit von 20 Jahren dem Friedhof zugerechnet werden und dient somit der Allgemeinheit.

Der Gemeinderat fasst mit 9 Ja-Stimmen (Kleinert, Petri, Kettemann, Lüll, Seemann, Baumeister, Falkner, Rupp, BM Förster), 6 Nein-Stimmen (Greiner, Veits, Menrath, Lurz, Herb, Röser) und drei Enthaltungen (Miltner, Molitor, Seibert) folgenden Beschluss:

Die Spende von Frau Dyllong, Nußloch, für den Friedhof in Höhe von 400.000 Euro wird angenommen.

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 06.11.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.