Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Energiespartipp:

Autor: Thomas Krastel
Artikel vom 07.02.2020

Erneuerbare Heizungen werden deutlich attraktiver – die Zeit ist reif für klimafreundlichere Heizungen

Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch

Mit dem Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Ein zentrales Element des Klimapakets ist eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen.

Austauschprämie für alte Ölheizungen

Am 1. Januar 2020 ist die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermie Anlagen höher gefördert. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält einen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro, wenn die Anlage 20.000 Euro kostet. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Umdenken ist gefragt!

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA. 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwert-heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.

Fazit: Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig durch die CO2-Steuer im Betrieb deutlich teuer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung sogar eine deutlich bessere Förderung.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Udo Benz ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort –  kostenfrei und unverbindlich.

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, Raum 205 im 2.OG, am Dienstag, den 18.02.2020 , zwischen 16 und 18 Uhr. 06221 998750. E-Mail schreiben

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