Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Mobilitätskonzept

Artikel vom 28.01.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 das Mobilitätskonzept beschlossen.

Bereits im Jahr 2018 hat eine Auftaktveranstaltung zum Projekt „Mobilitätskonzept und Lärmaktionsplan“ unter großem Zuspruch der Bevölkerung in der Festhalle stattgefunden. In der Folge wurde das Mobilitätskonzept erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Das Mobilitätskonzept der Gemeinde Nußloch ist ein integriertes Handlungskonzept für die zukünftige Mobilität und die politische Steuerung der verkehrlichen Ziele in Nußloch. Hierbei werden die einzelnen Verkehrsarten nicht getrennt, sondern vielmehr in einem Gesamtkontext gesehen und die hieraus resultierenden Abhängigkeiten untereinander betrachtet. Der Verkehr in Nußloch wird zukünftig integriert und entsprechend den Grundsätzen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der generellen Erreichbarkeit sowohl im Ziel- als auch im Quellverkehr betrachtet. Es wird besonders darauf geachtet, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre Mobilitätsbedürfnisse optimal und mit möglichst geringen negativen Auswirkungen abbilden können.

Mit dem Mobilitätskonzept wurde eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe erarbeitet, die konkrete Handlungsansätze für die nächsten Jahre beinhaltet. Dabei wurde untersucht, wie die Harmonisierung des Verkehrs, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Förderung der nachhaltigen Mobilität (Bus, Bahn, Radverkehr und Fußverkehr) erreicht werden kann. Ziele sind u. a. die Verbesserung der Nahmobilität (nachhaltige Mobilität), barrierefreie Verkehrsanlagen, Erhöhung der Verkehrssicherheit oder Reduzierung der Lärmbelastungen.

Zur Ermittlung des Status-quo wurden umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass der motorisierte Verkehr in Nußloch seit 2002 teilweise sehr stark zugenommen hat. Die prozentualen Zunahmen liegen teilweise deutlich über 50 % je nach betrachtetem Streckenabschnitt. Zudem konnte trotz der westlich gelegenen B3 Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung festgestellt werden. Der prozentual höchste Anteil des Durchgangsverkehrs wurde jedoch in Ost-West-Richtung aus Maisbach kommend mit ca. 48 % der Gesamtbelastung der Sinsheimer Straße ermittelt. Im Zentrum von Nußloch wurden auch Radfahrer und Fußgänger gezählt. In 8 Stunden konnten 250 Radfahrer am Lindenplatz und ca. 1.210 querende Fußgänger in 14 Stunden über die Sinsheimer Straße ermittelt werden.

In mehreren eingehenden Ortsbesichtigungen wurden die Stärken und Schwächen des Verkehrssystems innerhalb der Gemeinde Nußloch ermittelt und die Schwächen bzw. Konfliktstellen verortet.

Bis zum Jahr 2030 sollen die verkehrsbedingten CO2-Emissionen um 40 % reduziert werden. Die Einhaltung der Klimaschutzziele erfordert daher auch in Nußloch ein Umdenken in Bezug auf Mobilität jedes Einzelnen. Von der Verkehrsmittelwahl bis zur Anzahl der zurückzulegenden Wege ergeben sich zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten. Das Ziel der Mobilitätswende hin zur Nutzung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, einer Verbesserung der Nahmobilität nach dem Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ und eine Umstellung der Fahrzeugflotte auf klimaneutrale Antriebe sollte hierbei selbstverständlich sein. Es ergibt sich somit, dass Nußloch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, den Umweltverbund zu stärken, um die Klimaschutzziele des Landes erreichen zu können. Neben dem massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs bedarf es auch der Umsetzung attraktiver Radwegeachsen, um den innergemeindlichen motorisierten Verkehr zu reduzieren. Nur dadurch ist es möglich, den motorisierten Verkehr um ca. 1/3 zu verringern und die Wege auf andere Verkehrsmittel zu verlagern.

Um die zukünftige Ausrichtung der Gemeinde Nußloch hinsichtlich Mobilitätsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger und zur Erreichung der Klimaziele steuern zu können, wurden darüber hinaus Leitsätze zur strategischen Ausrichtung entwickelt. Diese basieren auf den allgemeinen Themenfeldern und der umfassenden Bürgerbeteiligung.

Diese sind nachstehend aufgetragen:

Aus obenstehender Tabelle wurden folgende strategische Ziele für die zukünftige Mobilitätsplanung und teilweise auch für die städtebauliche Entwicklung in Nußloch abgeleitet:

Die Gemeinde will eine deutliche Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen für die Bevölkerung erreichen. In diesem Zusammenhang strebt Nußloch eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie eine Steigerung der Attraktivität des Lebensraums an.

Der Rad- und Fußverkehr sowie der ÖPNV und somit die nachhaltigen Mobilitätsarten werden als Alternative zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen. Dies geschieht durch die Förderung der nachhaltigen Mobilität auf Basis des Mobilitätskonzeptes.

Es wird unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten die gute Erreichbarkeit von Nußloch aufrechterhalten, bei jedoch gleichzeitiger stadtverträglicher Sanierung von Infrastruktur.

Grundsätzliche Ziele sämtlicher weiterer Planungen in Nußloch sind die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Diese müssen bei allen zukünftigen Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden.

Das Grundangebot für E-Mobilität soll verbessert, die Ladeinfrastruktur ausgebaut und benutzerfreundlich gestaltet werden. Die Gemeinde Nußloch stellt hierfür notwendige Flächen zur Verfügung.

Um unnötigen Verkehr zu vermeiden, wird in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung die Siedlungs- und Verkehrsplanung miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt.

Generell werden auch die Schulwegepläne turnusmäßig aktualisiert, um das Zufußgehen der Schüler zu fördern. Deren Bewusstsein für nachhaltige Mobilität soll hierdurch gesteigert werden.

Im Mobilitätskonzept sind sowohl konkrete Leitprojekte als auch viele verschiedene einzelne Maßnahmen aus den Bereichen Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr mit vorgeschlagener Priorisierung enthalten, welche individuell noch angepasst werden können.

In der Kombination der unterschiedlichen Einzelmaßnahmen entsteht ein integriertes Mobilitätskonzept, da einzelne Maßnahmen auch mehrere Verkehrsarten betreffen. Insgesamt wurde sehr starker Wert auf die Förderung der nachhaltigen Mobilität gelegt. Im Rahmen der strategischen Mobilitätsplanung können nicht alle Maßnahmen planerisch ausgearbeitet werden. Dies muss in Abhängigkeit der Haushaltsplanungen sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen.

Die Förderung des Radverkehrs muss in der Gemeinde Nußloch zu einem Hauptziel der zukünftigen Mobilitätsplanung gemacht werden. Ohne entsprechenden Ausbau der Angebote für den Radverkehr ist die Umsetzung der Klimaschutzziele im Verkehr nicht möglich, da bereits 2030 als Ziel in Baden-Württemberg ausgegeben wurde, dass jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zurückgelegt werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die vorhandene Infrastruktur massiv ausgebaut und angepasst werden.

Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen, eine städtebauliche Umgestaltung und ein Rückbau des Straßenraumes soll eine Umstrukturierung des Verkehrs erreicht werden. Neben der Einrichtung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Regelgeschwindigkeit sollen zukünftig weitere diesbezügliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des ruhenden motorisierten Verkehrs wird ein gesonderter Teilbericht vorgelegt, der konkrete Vorschläge zur Optimierung des ruhenden Verkehrs beinhaltet.

Beschlossen wurde bereits ein jährlicher, pauschaler Haushaltsansatz in Höhe von 12,00 € pro Einwohner, damit eine Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Bereich des Fuß- und Radverkehrs möglich ist.

Die Leitprojekte sind ein Ergebnis der durchgeführten Priorisierung. Die Neukonzeption des Lindenplatzes, die Radachse in Nord-Süd-Richtung und das Kiss-and-Go-Konzept an der Lindenschule wurden daher zu Leitprojekten gemacht. Da die Umgestaltung des Lindenplatzes zwar eines der wichtigsten Projekte ist, jedoch nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, wird als vorläufiges Leitprojekt ein möglicher Verkehrsversuch bzw. ein städtebaulicher Wettbewerb zur Darstellung der städtebaulichen Auswirkungen und Abbildung der verkehrlichen Auswirkungen vorgeschlagen. Das Leitprojekt sollte danach in die Umsetzungsphase überführt werden. Ein Ausbau der Nord-Süd-Achse für den Radverkehr und eine neue Fahrradstraße können zumindest in Teilabschnitten relativ kurzfristig umgesetzt werden. Somit kann sichergestellt werden, dass auch zeitnah die ersten neuen Projekte aus dem Mobilitätskonzept begonnen werden können.

In Band 1 werden die Ergebnisse der Verkehrsanalyse vorgestellt. Band 2 beinhaltet die strategische Ausrichtung. Band 3 fasst die Priorisierungen der Einzelmaßnahmen zusammen und beinhaltet auch detaillierte Maßnahmenblätter für die Einzelmaßnahmen. Band 4 mit den Auswirkungen der Neuordnung des ruhenden Verkehrs wird ebenfalls aktuell erstellt und anschließend diskutiert.

Band 1 und 2 sind auf der Homepage der Gemeinde Nußloch abrufbar. Band 3 und 4 werden nachgereicht, sobald diese der Verwaltung vorliegen.