Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Energiespar-Tipp:

Artikel vom 04.02.2022

Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch

Planen Sie Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Haus? Dann denken Sie daran, die Gelegenheit zu einer Verbesserung des Wärmeschutzes und der Haustechnik zu nutzen.

In Deutschland ist der Endenergieverbrauch in den privaten Haushalten fast ebenso groß wie der Endenergieverbrauch der Industrie oder des Verkehrs. Von dieser Energie entfallen rund 67 Prozent auf die Raumheizung und rund 16 Prozent auf die Warmwasserbereitung. Im Rahmen einer energetischen Sanierung kann dieser Energieverbrauch deutlich gesenkt und bis zu 80 Prozent der Energiekosten eingespart werden.

Noch unsanierte Wohngebäude bieten deshalb gute Einsparpotentiale. Eine optimale Wärmedämmung und leistungsfähigere Heiztechnik reduzieren den Energieverbrauch und erhöhen den Komfort. Eine Rundum-Isolierung fürs Haus spendet außerdem mehr als Wärme: Wenn ein Wohnhaus nachträglich gedämmt wird, bekommt es eine neue Fassade und meistens auch neue Fenster oder ein neues Dach. Dies kann ein unauffälliges Wohnhaus zu einem echten Schmuckstück machen und die Mehrkosten sind überschaubar.

Wer energieeffizient saniert, profitiert derzeit doppelt: von den niedrigen Zinsen und den besonders attraktiven staatlichen Förderungen. Dabei werden sowohl schrittweise Sanierungsschritte als auch eine Komplettsanierung staatlich gefördert.

Wie viel Energie „schluckt“ das eigene Haus?

Der Gebäude-Wärmepass der KLiBA weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und fasst die Ergebnisse der Bewertung anschaulich zusammen. Mit seiner Hilfe erfahren die Eigentümer und Hausbewohner für welche Gebäudeteile – Kellerdecke, Fassade, Dach, Fenster oder Heizung – wie viel Energie und Geld sie durch eine Sanierung einsparen können.

Die Endnote für den Ist- und Sollzustand des Hauses ist in zwei Bereiche aufgetrennt. Somit ist es Eigenheimbesitzern sofort möglich zu sehen, wie sich die Note mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbessert. Weist die Gebäudehülle große Defizite auf, während die Anlagentechnik aber relativ modern ist, dann fällt die Entscheidung das Gebäude erst einmal zu dämmen leichter.

Der Wärmepass ist – im Gegensatz zum Energiepass für Vermieter – für jeden interessant, der Eigentümer einer Immobilie ist, egal ob selbstgenutzt oder vermietet.

Bürger aus dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg können sich für ihr Gebäude den Wärmepass kostenfrei ausstellen lassen. Den Fragebogen können die Interessenten bei der KLiBA anfordern oder unter https://kliba-heidelberg.de/kliba-gebaeudewaermepass herunterladen. Beim Ausfüllen sind die KLiBA-Energieberater gern behilflich. Das Ergebnis, das in etwa vier Wochen vorliegt, können Hausbesitzer mit einem KLiBA-Energieberater während einer KLiBA-Energieberatungen diskutieren.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Dr. Thomas Fischer – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, Raum 02 im UG, am Dienstag, den 08.02.2022, zwischen 16 und 18 Uhr. 06221 998750E-Mail schreiben

Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!