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Vergabeverfahren der gemeindeeigenen Räumlichkeiten
Die Gemeindeverwaltung informiert über das schon langjährig praktizierte Vergabeverfahren der gemeindeeigenen Räumlichkeiten „Grillhütte beim Brunnenfeld“ und „Saal im Feuerwehrhaus“ für das Jahr 2023.
Wichtiger Hinweis für alle Vereine und Organisationen, die Kirchengemeinden, Schulen und Kindergärten, Parteien und sonstigen Gruppierungen sowie Privatpersonen.
Wie in den vergangenen Jahren funktioniert die Vergabe wie folgt:
1. Alle Vereine, Organisationen, Kirchengemeinden, Schulen, Kindergärten, Parteien und sonstigen Gruppierungen melden ihre Termine für das Folgejahr für die Grillhütte am Brunnenfeld und das Feuerwehrhaus bis zum 15. März des laufenden Jahres per E-Mail
Diese Termine haben Vorrang vor privaten Anmietungen!
2. Ab 1. April des laufenden Jahres können Privatpersonen Termine für das Folgejahr für die genannten Räumlichkeiten direkt bei Frau Webecke, 06224/901-160, im Rathaus buchen. Die Vergabe erfolgt nach dem zeitlichen Eingang. Die Anmeldung kann ab dem 1. April per E-Mail erfolgen oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses per Telefon. Sollte der Wunschtermin noch nicht belegt sein, erhalten die Privatpersonen ein Antragsformular, das innerhalb von einer Woche zurückgegeben werden muss (Gleiches gilt für die Anmietung der Vereine). Nach Rückgabe des Antrags wird die Reservierung eingetragen. Mit Ausstellung der Nutzungsgenehmigung wird die Anmietung von Seiten der Gemeinde bestätigt.
Gemeindeverwaltung Nußloch
Frau Ines Webecke
06224/901-160
E-Mail schreiben
3.Buchungen für die Räumlichkeiten für das laufende Jahr können jederzeit bei Frau Webecke vorgenommen werden.
Die Verwaltung arbeitet derzeit an einem Online-Buchungsverfahren (WEP-APP). Sofern diese bereits für die Anmeldung 2023 anwendbar wäre, würden wir hierüber rechtzeitig informieren.
Gemeindeverwaltung Nußloch
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