Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Wichtiges Signal für die Radverkehrsförderung:

Artikel vom 11.02.2022

Der Rhein-Necker-Kreis, die Städte Leimen, Walldorf und Wiesloch sowie die Gemeinden Nußloch und Sandhausen haben mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 3. Februar 2022 die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zur Realisierung der Radschnellverbindung zwischen Leimen/Kreisgrenze und Bahnhof Wiesloch/Walldorf gelegt. Mit dieser Unterzeichnung erklären die beteiligten Städte und Gemeinden ihre grundsätzliche Bereitschaft zur gemeinschaftlichen Unterstützung und Umsetzung der Radschnellverbindung Heidelberg – Walldorf/Wiesloch.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags im November 2021 wurde die Kreisverwaltung bereits Ende des vergangenen Jahres mit den Planungsaufgaben zur Umsetzung dieser Radschnellverbindung im Rhein-Neckar-Kreis beauftragt. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Heidelberg – Bruchsal des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) wurde der Landkreis als Baulastträger im Abschnitt Bahnhof St. Ilgen/Sandhausen bis Bahnhof Wiesloch/Walldorf definiert. Mit dem Land Baden-Württemberg als zukünftigem Baulastträger im Abschnitt Leimen/Kreisgrenze bis Bahnhof St. Ilgen/Sandhausen wird der Kreis eine entsprechende Planungsvereinbarung schließen.

„Der Rhein-Neckar-Kreis gilt als Pendlerhochburg. Viele Ziele im Kreis sind schnell und komfortabel mit dem Fahrrad zu erreichen. Daher freue ich mich, dass wir mit dieser Radschnellverbindung einen weiteren Beitrag zur Mobilitätswende leisten und gemeinsam mit den beteiligten Städten und Gemeinden dieses wichtige Mobilitätsprojekt vorantreiben“, so Landrat Stefan Dallinger. Der Rhein-Neckar-Kreis übernimmt weiterhin die Federführung für die Koordination und Abwicklung der Projektförderung, des Planungsprozesses, der begleitenden Bürgerbeteiligung sowie den Bau des Radschnellwegs. Dazu gehören sowohl die Organisation und fachliche Begleitung der Planungsleistungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung als auch die Koordinierung und Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Planungsvereinbarung sowie die Abwicklung der Fördermittel mit den Fördermittelgebern.

Die weiteren Kooperationspartner stimmen einer positiven Unterstützung des Projektes zu und begleiten den Realisierungsprozess durch aktive Zusammenarbeit. Dazu gehören u.a. die regelmäßige Teilnahme an Abstimmungsterminen und Arbeitskreisen, die konstruktive Mitwirkung an der gemeinsamen Trassenfindung, die aktive und positive Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, die Unterstützung bei der Einbindung der kommunalen Gremien sowie der Fassung von politischen Beschlüssen.

Bürgermeister Joachim Förster (Gemeinde Nußloch):

„Ein Radschnellweg macht nicht an der Gemarkungsgrenze Halt, sondern verläuft über viele Kommunen hinweg. Ich freue mich daher sehr, dass diese Kooperation für die Planung und den Bau der Radschnellverbindung Heidelberg – Walldorf/Wiesloch mit den beteiligten Städten und Gemeinden sowie dem Rhein-Neckar-Kreis zustande gekommen ist und danke für die sehr gute Zusammenarbeit.“

(...)

Hintergrundinformationen:

Radschnellwege sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstrake Radverkehrsverbindungen zwischen Kreisen und Kommunen. Sie zeichnen sich aus durch

  • eine Gesamtstrecke von mindestens 5 Kilometer
  • einer Breite von überwiegend 4 Meter
  • eine interkommunale, weitgehend kreuzungsfreie Verbindung
  • eine bedeutende Verbindung für den Alltagsverkehr (mindestens 2.000 Radfahrende/24 Stunden auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke).

Radschnellwege sind aufgrund direkter Führung mit weniger Stopps und großen Breiten besonders attraktiv, gerade auch auf längeren Distanzen. Sie haben insbesondere aufgrund der steigenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen.

Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch erhöht, dass durch kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrenden weniger anhalten und warten müssen.