Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

Https-Verschlüsslung

Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Zum Schutz von Pflanzen und Tieren

Artikel vom 25.02.2022

Am 01. März beginnt die Vegetationsperiode

Vorschriften unbedingt beachten!

Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere, aber auch für uns Menschen selbst, sollte für alle oberste Verpflichtung sein. Unverschmutzte Böden, reine Luft und sauberes Wasser sind jene Voraussetzungen, die uns und unseren Kindern die Zukunft sichern, weshalb wir alle unseren Beitrag für eine gesunde und intakte Umwelt leisten müssen. Dabei gilt es, der Natur „Raum und Zeit“ zu geben, damit sie sich überhaupt entfalten kann. Auf bestehende Grünbestände, sei es im hauseigenen Garten oder in der Feldflur, muss daher besonders Rücksicht genommen werden. Der Gesetzgeber hat hier schon lange reagiert und mittels strenger Gesetze Sträuchern, Hecken und Bäumen Schutz angedeihen lassen, der unbedingt zu beachten ist und der gerade jetzt seit 01. März wieder aktuelle Gültigkeit bekommt. Das neue Bundesnaturschutzgesetz besagt hierzu:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (z.B. Haus- und Ziergärten) stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden (Entfernung des Stammes) oder auf den Stock zu setzen.

Hierdurch soll auch im Siedlungsbereich ein Mindestschutz von Lebensstätten wildlebender Tiere sichergestellt werden.

Gerade nach Regenfällen entwickeln sich Hecken und Sträucher besonders stark. Dadurch wachsen teilweise auch Gehwege und Straßen zu, sodass diese oft nur mit Einschränkungen benutzt werden können. Ein maßvolles Zurückschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen kann somit im Einzelfall notwendig werden und steht auch nicht im direkten Konflikt mit dem Naturschutzgesetz. Wichtig ist bei diesen Arbeiten, dass auf freilebende Arten, insbesondere brütende Vögel geachtet wird.

Grundsätzlich sind solche Arbeiten an lebenden Zäunen, Sträuchern oder auch Bäumen nach Möglichkeit außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen. Nur so kann man sicher sein, dass der geringstmögliche Eingriff in die Natur vorgenommen wird.

Besonders streng geahndet wird flächiges Abbrennen von Gras- und Röhrichtbeständen. Verstöße hierbei können zu empfindlichen Geldbußen führen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass Hundebesitzer ihre Tiere vor allem in unseren Naturschutzgebieten an der Leine zu führen haben, denn der Frühling steht vor der Tür, die ersten Zugvögel kommen bereits von der anstrengenden Reise zurück und benötigen die vorhandene Deckung, um sich zu erholen für das Brutgeschäft und die spätere Aufzucht der Jungen. Wem deshalb auch als Hundehalter die Natur am Herzen liegt, der sollte sich entsprechend verhalten.

Das Ordnungsamt bittet um Beachtung!