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Budget-Erhöhung und Änderungen für das Klimaschutz-Förderprogramm
Die Nutzung solarer Energie zur Strom- und Wärmeerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und ist dabei auch noch wirtschaftlich. Es handelt sich dabei in aller Regel um eine klassische Win-win-Situation. Um einen finanziellen Anreiz zur Installation von Photovoltaikanlagen, damit verbundenen Batteriespeichern und Solarthermieanlagen zu schaffen, besitzt Nußloch seit April 2022 ein Förderprogramm, durch das solche Vorhaben bezuschusst werden. Im vergangenen Dezember wurde dieses durch die Förderung von Balkonkraftwerken (auch Mini-Photovoltaikanlagen) erweitert.
Ursprünglich wurden für das Förderprogramm jährlich 60.000 €, für Balkonkraftwerke zusätzlich 10.000 € eingeplant und bereitgestellt. Durch die sehr hohe Nachfrage waren jedoch schon zu Jahresbeginn 2023 die verfügbaren 120.000 € für Zuschüsse verplant und die Mittel erschöpft. Auch bei den Balkonkraftwerken war die Hälfte des Budgets schon nach wenigen Wochen verplant. Das freut die Gemeinde sehr, da es zeigt, dass sich in Nußloch beim Ausbau der erneuerbaren Energien einiges tut. Um die Bürgerschaft weiterhin finanziell unterstützen zu können, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 15.03.2023 einer Erhöhung des Budgets um 110.000 €, sowie weiteren 10.000 € für Balkonkraftwerke zugestimmt. Zusätzlich wurde die Richtlinie an die veränderten Rahmenbedingungen für Photovoltaik angepasst.
Da seit 2023 alle Einnahmen durch PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30kWp von der Einkommenssteuer befreit sind, werden Steuerberatungen nach Inbetriebnahme der Anlage nicht mehr gefördert. Der bezuschusste Anteil bei Batteriespeichern wurde von 9kWh auf 6kWh gesenkt, da diese häufig zu groß dimensioniert wurden. Außerdem wird zukünftig bei Neubauprojekten, bei denen seit Anfang 2022 die Photovoltaik-Pflicht gilt, nur noch die Leistung bezuschusst, die die rechtlich geforderte Mindestgröße überschreitet. Im Falle einer Dachsanierung, bei der die Photovoltaik-Pflicht ebenfalls greift, wird weiterhin unverändert die gesamte Leistung bis 10kWp bezuschusst.
Die Richtlinie mit allen Details, sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Website der Gemeinde unter https://www.nussloch.de/leben-in-nussloch/klimaschutz/klimaschutz-foerderprogramm. Bei Rückfragen steht Herr Lang (06224/901-193 / E-Mail schreiben) immer gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde hofft, damit weiterhin einen zusätzlichen Anreiz für Bürgerinnen und Bürger setzen zu können, sich eindringlich mit einer möglichen Nutzung der Sonnenenergie im eigenen Haushalt zu beschäftigen. So kann gemeinsam die Energieversorgung von morgen gestaltet werden.
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