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Sitzung vom 17. April 2024
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Natascha Lurz und GR Michael Molitor zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
BM Förster erläutert eingangs, dass gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderats jeder Bürger lediglich zu zwei Anliegen Fragen stellen darf und die Redezeit max. drei Minuten beträgt.
TOP 2.1 – Wortmeldung Bürger Scholl
Bürger Scholl bringt eine Beschwerde bezüglich des Bauamts vor. Er berichtet, dass am 14. Dezember 2023 seine Schwester eine Dienstbarkeitsvereinbarung unterzeichnet habe, die einen Plan enthielt, wie eine Entwässerungsrinne an ihrem Grundstück in der Hildastraße angeschlossen werden soll. Der Anschluss der Abwasserrinne wurde jedoch nicht wie im Plan mit einem Durchmesser von 250 mm, sondern mit 150 mm ausgeführt. Daher habe er Widerspruch eingelegt, da das Durchlaufvolumen deutlich geringer sei wie bei einem 250-mm-Anschluss. Weiter erläutert er, dass die Arbeiten von einem Subunternehmen aus Rumänien durchgeführt worden sei. Trotz mehrfacher Anforderung habe er von der Verwaltung keine hydraulische Berechnung erhalten.
BM Förster entgegnet, dass die Arbeiten im öffentlichen Bereich ausgeführt wurden und die vom Ingenieurbüro Eiling durchgeführten Berechnungen den Anforderungen entsprächen. Weil die Arbeiten im öffentlichen Bereich liegen, müssen die hydraulischen Berechnungen nicht vorgelegt werden. Er versichert jedoch, dass Herr Scholl bei der Schlussabnahme anwesend sein kann, bei der etwaige Mängel dokumentiert und anschließend behoben würden.
Herr Scholl ist der Meinung, dass die Gemeinde diese Berechnungen öffentlich machen müsse, da sein Freund, der ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, ihn darauf hingewiesen hat.
BM Förster nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.
TOP 2.2 – Wortmeldung Bürgerin Ksoll-Rudek
Bürgerin Ksoll-Rudek. äußert ihre Besorgnis über den Zustand des Waldes nach dem Abfahren des Holzes Anfang April. Sie berichtet von tiefen Spuren im Wald und fragt, wie diese Fläche wieder für den Wald zurückgewonnen werden kann, da sie stark zerstört und verdichtet ist.
BM Förster antwortet, dass die Verwaltung gestern mit dem Arbeitskreis Forst vor Ort war und sich ebenfalls ein Bild davon gemacht habe. Er führt aus, dass auf einer Fläche von ca. 15 Hektar etwa 600 Festmeter Holz abgefahren wurden. Er betont, dass die Gemeinde im vergangenen Jahr die Holzentnahme deutlich reduziert habe und nur jede zweite Rückegasse befahren werde und keine neuen angelegt würden. Er verdeutlicht damit, dass sich die Förster im Wald an die Vorgaben des selbst auferlegten Leitbildes halten. BM Förster erläutert weiter, dass der Boden in diesem Bereich, auch bedingt durch die kesselartige Lage, durch den Regen der vergangenen Monate stark aufgeweicht sei. Trotz langem Warten und Hoffen auf eine Trocken- bzw. Frostperiode müsse das Holz irgendwann aus dem Wald geholt werden, so BM Förster weiter. Die Rückegassen seien im unteren Bereich etwas schmaler als das Leitbildziel von 40 Metern, da die Hanglage und die Klingen eine Anpassung erforderten. Er betont, dass man sich im Wald befinde und nicht wie auf einem Reißbrett zentimetergenau arbeiten könne.
Die Bürgerin Annette Bräunling äußert sich ebenfalls besorgt über den Zustand des Waldes und stimmt ihrer Vorrednerin zu, dass sich dieser in den letzten Jahren deutlich verschlimmert habe.
BM Förster erklärt, dass laut dem Forsteinrichtungswerk jedes Jahr 2.000 Festmeter Holz entnommen werden dürften, aber in diesem Erntejahr tatsächlich nur 600 Festmeter geerntet wurden. Weiter informiert er, dass in 2024 eine Revision vom Forsteinrichtungswerk durchgeführt werde. Es würden gemäß dem Leitbild 400 Vorratsfestmeter angestrebt, der Wald solle „dicker“ werden. Bezüglich des Rückens mit Pferden als Alternative zu schwerem Gerät weist BM Förster darauf hin, dass ein 1.000 kg schweres Pferd nur 250 kg ziehen dürfe. Rückepferde stellen für ihn daher keine Alternative, wenn überhaupt nur eine zusätzliche Hilfe dar. Er betont abschließend, dass das Holz, das gemacht wird, nun mal auch aus dem Wald geholt werden müsse.
Frau Bräunling weist darauf hin, dass sich das Leitbild des Waldes zwar gut lesen lasse, aber die Realität im Wald anders aussehe.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 20.03.2024 (Nr. 4/2024) |
Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 20.03.2024 (Nr. 4/2024) zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.
TOP 4 ─ Fußverkehrscheck 2023 - Abschlussbericht |
BM Förster berichtet, dass sich die Gemeinde Nußloch bereits zum fünften Mal seit 2019 für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks beworben hat, um die Bedingungen für das Zufußgehen in der Gemeinde zu verbessern. Nach der Auswahl durch eine Fachjury gehörte Nußloch im Jahr 2023 nun zu den 12 ausgewählten Kommunen. Das Ziel des Fußverkehrschecks sei es, so BM Förster weiter, die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Er begrüßt Herr Lensch vom Fachbüro Planersocietät, welcher im gleich folgenden Abschlussbericht konkrete Maßnahmen aufzeige, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden könnten. Im ersten Schritt sei der Verwaltung die Umgestaltung der Kreuzung Schillerstraße/Römerstraße und die Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße wichtig, was zeitnah umgesetzt und heute darüber Beschluss gefasst werden soll. BM Förster erklärt abschließend, dass der Fußverkehrs-Check vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg finanziert würde, die daraus entwickelten Maßnahmen jedoch nicht. Er übergibt sodann das Wort an Herrn Lensch.
Herr Lensch erläutert anhand einer Präsentation (Anlage zur Niederschrift) die verkehrspolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg und die damit verbundenen Ziele des Fußverkehrs-Checks. Er informiert, dass in Nußloch mit einem Auftaktworkshop, zwei Begehungen und einem Abschlussworkshop Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs mithilfe der Bürgerschaft entwickelt worden sind. Er nennt folgende Handlungsfelder des Fußverkehrs-Checks:
- Querungen: Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger an Straßen und Kreuzungen.
- Längsverkehr: Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs entlang von Straßen und Wegen.
- Barrierefreiheit: Schaffung von barrierefreien Gehwegen und Zugängen für Fußgänger.
- Schulwege: Sicherstellung sicherer und komfortabler Schulwege für Schülerinnen und Schüler.
- Ortsmitte: Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Ortsmitte.
- Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit: Informationskampagnen und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Fußverkehrsbelange.
Herr Lensch stellt anschließend die mögliche Maßnahme für die Kreuzung Schillerstraße/Römerstraße vor. Es soll durch einen roten Fahrbahnbelag sowie die Verbreiterung des Gehwegs im Kreuzungsbereich eine Verbesserung für den Fußverkehr herbeigeführt werden. Herr Lensch erläutert zudem die weiteren Maßnahmen bezüglich der Einmündung Bismarckstraße/Walldorfer Straße. Er teilt mit, dass die am Fußverkehrs-Check Beteiligten hier eine Notwendigkeit sehen, die Querungssituation zum Lebensmittelmarkt zu verbessern. Als Lösungsansatz wird die Prüfung der Installation eines FGÜs im Bereich der Einmündung vorgeschlagen. Herr Lensch erläutert zuletzt das Themenfeld „Ortsmitte“. Hier sei die Idee durch eine bauliche Umgestaltung des Bereiches um den Lindenplatz diesen als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h auszuweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dieser sensible Bereich für Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist.
BM Förster bedankt sich bei Herrn Lensch für den heutigen Vortrag und die Zusammenarbeit im Rahmen des Fußverkehrs-Checks. Er teilt mit, dass die Verwaltung bei positivem Beschluss für die Maßnahmen „Kreuzung Schillerstraße/Römerstraße“ und „Einmündung Bismarckstraße/Walldorfer Straße“ Angebote einholen und diese dem Gemeinderat wiederum zur Beschlussfassung vorlegen werde.
GR Kettemann bedankt sich bei dem Planungsbüro und den Bürgern, die Vorschläge und Anregungen eingebracht haben. Er lobt die Qualität der Vorschläge, merkt jedoch an, dass einige am Rande der gesetzlichen Möglichkeiten liegen. Er betont die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahmen in der Bismarckstraße und weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits erste Schritte zur Verengung der Einfahrt in die Schillerstraße unternommen worden seien. Es sei zu überlegen, ob eine Auslenkung des Radwegs vor dem Zebrastreifen sinnvoll ist. Weiter bestehe Diskussionsbedarf bezüglich der „großen Lösung“ für den Geschäftsbereich in der Ortsmitte. GR Kettemann erinnert daran, dass es bereits ähnliche Maßnahmen (20er-Zone) in der Sinsheimer Straße gab, die später zugunsten von Tempolimit 30 und zwei Zebrastreifen geändert wurden. Er betont die Bedeutung der Sicherheit im Straßenverkehr und erwähnt, dass der Gemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hat, den Vorplatz des Altenheims in der Hauptstraße sicherer zu gestalten.
GR Kleinert äußert seine Zufriedenheit darüber, dass die Gemeinde beim Fußverkehrs-Check endlich zum Zug gekommen ist und lobt die erzielten Ergebnisse sowie die erarbeiteten Lösungsvorschläge mithilfe der Bevölkerung. Er betont, dass die Grünen-Fraktion die kurzfristigen Maßnahmen unterstütze und sie es als dringend notwendig erachtet, die Kreuzung in der Schillerstraße sicherer für Schüler zu gestalten. Aber auch die Umgestaltung der Kreuzung Bismarckstraße/Walldorfer Straße mit einem FGÜ und einem möglichen engeren Kurvenradius werde vollumfänglich von der Fraktion mitgetragen. Weiterhin hebt er hervor, wie wichtig es ist, dass der Prozess fortgesetzt wird und die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Fußverkehrs-Check geprüft wird. Er betont, dass es bereits einen großen Fundus an guten Vorschlägen gibt und fordert, die Verfolgung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einem geteilten Verkehrsbereich in der Ortsmitte voranzutreiben. Dies sei auch im Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) zur Attraktivierung des Ortskerns verankert. Vielleicht sollte man auch den konkreten Vorschlag aufgreifen, den Herr Lensch gemacht hat und auf die NVBW (Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg) zugehen. So müsste man das Projekt nicht alleine umsetzen, so GR Kleinert abschließend.
Auch GR Baumeister bedankt sich bei Herrn Lensch und den Bürgern, die sich aktiv eingebracht haben. Er erwähnt, dass die zwei ersten Maßnahmen von der FDP unterstützt werden. Die Förderung des Fußverkehrs und das noch laufende Parkraumkonzept sollten seiner Meinung nach in Zukunft in Kombination betrachtet werden. GR Baumeister betont, dass solche Projekte Zeit und finanzielle Ressourcen erfordern, wie bereits bei der Ortsmitte III gesehen wurde. Er schlägt vor, zunächst mit kleineren Projekten zu beginnen und diese schrittweise umzusetzen, möglicherweise auch größere Projekte wie die Umgestaltung der Ortsmitte, in mehreren Abschnitten. Die ein oder andere Maßnahme werde, so GR Baumeister weiter, auch an Entscheidungen des Landratsamtes gebunden sein. Er sieht die erarbeiteten Vorschläge als gute Grundlage für die Zukunft.
GR Molitor dankt ebenfalls im Namen der SPD und betont die Bedeutung von externen Perspektiven, da Gemeinderat und Verwaltung teils Betriebsblind seien. Er lobt die Bürgerbeteiligung und betont, dass die erarbeiteten Handlungsfelder eine gute Grundlage bieten. GR Molitor freut sich, dass heute gleich zwei konkrete Maßnahmen beschlossen werden, die von der SPD Unterstützung erhalten. Er betont die Bedeutung der Verkehrsberuhigung und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere in der Ortsmitte. GR Molitor sieht die Möglichkeit, durch solche Maßnahmen die Ortsgestaltung zu verbessern und mehr Entfaltungsmöglichkeiten bei Festivitäten zu schaffen und gleichzeitig die Ortsdurchfahrt für den Durchgangsverkehr unbequemer zu machen.
Nach erfolgter Aussprache aller Fraktionen verliest BM Förster den Beschlussvorschlag und verabschiedet um 19:46 Uhr Herr Lensch, welcher sodann den Sitzungssaal verlässt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht des Fußverkehrscheck 2023 zur Kenntnis.
Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, als erste Maßnahmen die Planung der Markierung eines roten Fahrbahnbelags sowie die Verbreiterung des Gehwegs im Kreuzungsbereich Schillerstraße/Römerstraße mit Kosten von ca. 22.000 Euro sowie die Planung zur Umsetzung einer möglichen Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße/Ecke Walldorfer Straße mit Kosten von ca. 25.000 Euro.
TOP 5 ─ Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Herausnahme der "Sonderbaufläche großflächige Handelseinrichtung E 13.01" aus dem Flächennutzungsplan in Verbindung mit einer Umwidmung in eine "Fläche für Landwirtschaft" |
BM Förster verliest den Text des Antrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, welcher lautet: „Herausnahme der Sonderbaufläche großflächige Handelseinrichtung E 13.01 aus dem Flächennutzungsplan in Verbindung mit einer Umwidmung in eine Fläche für Landwirtschaft". Er übergibt das Wort an die antragstellende Fraktion.
GR Veits bezieht für die antragstellende Fraktion Bündnis90/Die Grünen Stellung. Seine Stellungnahme wird nachfolgend kursiv abgedruckt. Es gilt das gesprochene Wort.
„Guten Abend an alle!
Schön, dass einmal mehr ein so großes Interesse für den Erhalt der ökologisch hochwertigen Magerwiese im Nußlocher Norden erkennbar ist! Wir wollen, dass heute das letzte Mal ist, dass so viele Bürgerinnen und Bürger ins Rathaus pilgern müssen, sodass der Ratssaal aus allen Nähten platzt, um dem Gemeinderat zu signalisieren, wie wichtig ihnen der Schutz dieser wertvollen Grünfläche ist.
Unseres Erachtens wurde diese Willenserklärung der Bürgerschaft bereits im Januar 2023 abgegeben. Mit einer großen Mehrheit von 70 % haben die Nußlocherinnen und Nußlocher der von CDU, FDP/BfN und SPD gewollten Bebauung der Wiese mit Supermarkt und Wohnungen eine eindeutige Absage erteilt. Und das bei einer hohen Wahlbeteiligung von 57 %. Darauf können wir immer noch stolz sein.
Darüber hinaus hat die Universität Heidelberg eine Begleitstudie in Form einer Befragung durchgeführt, an der die Menschen in 3 Wahllokalen weitere Fragen beantworten konnten. Aus einer solchen Studie bekommen wir als Gemeinderäte, sofern sie uns interessieren, weitere Erkenntnisse. Neben der Erkenntnis, dass die befürwortenden Fraktionen im Gemeinderat ihre eigenen Wählerinnen und Wähler nicht repräsentieren, ist vor allem eine Erkenntnis wichtig: Die Bebauung der Wiese wird grundsätzlich abgelehnt. Auch wenn rein formal gesehen nur das konkrete Vorhaben „Lebensmittelmarkt mit ergänzender Wohnbebauung“ im Bürgerentscheid abgelehnt wurde, so gaben 90 % derer, die mit „nein“ stimmten an, dass sie grundsätzlich gegen eine Bebauung der Wiese sind. Nach Adam Riese sind 90 % von 70 % immer noch 63 % und somit weiterhin eine klare Ablehnung.
Wir haben diesen Antrag exakt auf dieser Grundlage gestellt. Wir sehen diesen Antrag als konsequente Umsetzung des Bürgerwillens.
Zur Vorlage der Verwaltung: Wir wollen hier deutlich Kritik äußern, dass die Verwaltung die bereits angesprochene, wissenschaftliche Begleitstudie versucht hier zu delegitimieren und die daraus abgeleiteten, ziemlich eindeutigen Ergebnisse hinsichtlich der grundsätzlichen Bebauung infrage zu stellen. Der Studienleiter Dr. Edgar Wunder hat dazu eindeutig ausgesagt, dass die Ergebnisse aus der Begleitstudie nicht nur für die 3 Wahllokale, sondern für ganz Nußloch repräsentativ seien. Wir wünschen uns hier eine Würdigung wissenschaftlicher Arbeit und der daraus folgenden Erkenntnisse.
Auch die Begründung des Nachbarschaftsverbands ist etwas befremdlich. Die Herausnahme ergäbe eine „Zahnlücke“?! Sorry, achten wir jetzt bei Beschlüssen auf die schönen runden Formen von technischen Plänen? Das ist für uns ein Scheinargument. Und selbst wenn es ernst zunehmen wäre, wiegen für uns Bürgerwille und Umweltschutz höher, wir hoffen, das sehen die anderen Fraktionen auch so.
Da sich an anderer Stelle bereits aufgeplustert und versucht wurde, den gestellten Antrag ins Lächerliche zu ziehen, möchten wir abschließend Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch Sie, liebe BürgerInnen und Bürger, aufklären: Warum stellen wir erst jetzt diesen Antrag? Das ist kein „Wahlkampfgeplänkel“. Wir wollten den Antrag schon bedeutend früher stellen. Bürgermeister Joachim Förster kann das bestätigen. Nach verantwortungsbewusster Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung wurden wir gebeten, den Antrag etwas zurückzustellen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen.
Dies jetzt als Wahlkampfgeplänkel oder ähnlich abwertend zu framen wäre lediglich eine Nebelkerze, um über das eigentliche Thema und den Bürgerwillen hinwegzutäuschen.
Wir bitten daher davon abzusehen und dem erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger Folge zu leisten.
Vielen Dank.“
BM Förster bestätigt, dass es die Bitte der Verwaltung, den Antrag hinten anzustellen, gegeben habe, möchte es aber nicht so stehen lassen, dass die Verwaltung die Verzögerungen verursacht hat. Er habe der Fraktion lediglich Gründe genannt, weshalb er den Zeitpunkt der Antragstellung für nicht sinnvoll erachte. Diese würden zudem weiterhin bestehen. Er erklärt anhand der Vorlage, dass es in dem Antrag lediglich um die orange schraffierte Fläche gehe. Die im Osten angrenzende rote Fläche „Wohnen“ soll weiterhin im FNP erhalten bleiben bzw. ist kein Bestandteil des Antrags, wobei diese lt. Verwaltung naturschutzrechtlich deutlich höherwertig sei. Wolle man eine Verkleinerung der Fläche aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben im FNP, führt BM Förster weiter aus, könnte man überlegen, ob die 1,3 ha große Fläche des Einzelhandels herausgenommen wird und die östlich angrenzende Fläche im FNP (Wohnbebauung) nach Westen geschoben wird, sodass keine „Zahnlücke“ entsteht, wie vom Nachbarschaftsverband bemängelt. So wäre die naturschutzrechtlich höherwertigere Fläche dann von einer künftigen Bebauung ausgenommen, die Wiese würde jedoch weiterhin bebaut werden können. Auch aus Sicht der Verwaltung sei die „Zahnlücke“ nicht sinnvoll und würde zukünftige Möglichkeiten einschränken. BM Förster informiert weiter, dass der Nachbarschaftsverband für das Verfahren des Flächennutzungsplans zuständig ist und folglich auch die Kosten tragen würde. Darüber hinaus teilt er mit, dass eine Herausnahme der Fläche keine rechtlichen Auswirkungen für die Kommune habe und die Eigentümer von Flächen innerhalb des Flächennutzungsplangebiets demnach keine Schadensersatzforderungen an die Kommune, mit der Begründung, dass ihr Grundstück durch die Herausnahme an Wert verliert, stellen könnten. Auf die mögliche Straßenbahnverlängerung hätte die Änderung keine Auswirkungen, da für diese ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt würde, führt BM Förster weiter aus. Neben der zuvor aufgezeigten Alternative der Verschiebung könnte auch eine Umwandlung der Fläche in eine reine Wohnfläche vorgenommen werden, was auch der Nachbarschaftsverband mitgehen würde.
GR Röser bedankt sich bei BM Förster für die ergänzenden Erläuterungen. Er betont, dass es sicherlich nicht das erste und letzte Mal sein wird, dass die CDU und die Grünen gänzlich unterschiedlicher Meinung sind. Er sieht den Antrag als eindeutiges Wahlkampfmanöver und Populismus, da es weder rechtliche noch politische Gründe gibt, den Antrag zu diesem Zeitpunkt zu stellen. Der Bürgerentscheid habe eine klare Bindungswirkung von drei Jahren, die sowohl rechtlich als auch politisch zu respektieren ist. Es sei Teil der demokratischen Prinzipien, dass die Ergebnisse von Abstimmungen akzeptiert werden, auch wenn sie nicht den eigenen Wünschen entsprechen. Diese Erfahrung würde ernst genommen und nicht leichtfertig ignoriert. Er geht weiter auf die politische Bindungswirkung des Bürgerentscheids ein, die nicht zu unterschätzen sei. Die nachfolgenden Gemeinderäte würden sich aufgrund des eindeutigen Ergebnisses sicherlich mehrmals Gedanken dazu machen, ob sie die Fläche jemals wieder anpacken und einer Bebauung zuführen werden. Es wäre jedoch in seinen Augen unklug, die Fläche im Flächennutzungsplan zu ändern, insbesondere da die nächsten Generationen möglicherweise andere Prioritäten und Bedürfnisse haben werden. Er argumentiert weiter, dass es keinen Bedarf gibt, den Flächennutzungsplan zu ändern, um den Status quo der Fläche beizubehalten und die Wiese zu schützen, da sie aktuell schon als landwirtschaftliche Fläche genutzt werde und es letztlich dem Eigentümer überlassen sei, wie er mit der Fläche umgehe. Außerdem merkt er an, dass die Fläche im Flächennutzungsplan eine Verhandlungsmasse darstellt, die für zukünftige Projekte genutzt werden kann. Als konkretes Beispiel hierfür nennt er den kurz vor der Umsetzung stehenden Jugendspielplatz, für dessen Realisierung eine Fläche von 4,5 Hektar, die sich am Rande der Bebauung im Flächennutzungsplan befand, herausgenommen werden musste, um die hierfür benötigte Fläche von 0,8 Hektar, welche nicht im FNP beinhaltet war, zu erhalten. Durch diese Tauschoption könne sich die Gemeinde die Freiheit verschaffen, an anderer Stelle Projekte voranzutreiben, die von großer Bedeutung für die Gemeinde sind. Deshalb sei es wichtig, diese Flexibilität für zukünftige Generationen zu bewahren, damit sie die Möglichkeit haben, je nach Bedarf und Priorität neue Projekte zu realisieren. Aus diesem Grund spreche sich die CDU-Fraktion klar gegen den vorliegenden Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans aus, betont GR Röser abschließend.
Die Stellungnahme von GR Baumeister ist nachfolgend kursiv abgedruckt. Es gilt das gesprochene Wort.
„Wenn es für die Antragsteller nun „so“ wichtig ist herauszustellen, dass der Antrag kein Wahlkampfgeplänkel ist, hätte man ja nun auch noch drei Monate damit warten können.
Insofern: Ein derart durchsichtiges Wahlkampfmanöver, nämlich jetzt und zu diesem Zeitpunkt einen solchen Antrag zu stellen, lässt nicht nur Weitblick vermissen, nein, es zeugt sogar von extremer Kurzsichtigkeit unserer grünen Fraktion.
Man könnte es auch Populismus in Reinkultur nennen.
Ja, wir hatten vor über einem Jahr einen klaren Bürgerentscheid, welchen wir als gute Demokraten vollumfänglich akzeptieren und natürlich mittragen.
Und ja, wir haben zur Kenntnis genommen, dass am Standort Nord von Großteilen unserer Bevölkerung derzeit keine Bebauung mit einem Supermarkt erwünscht ist.
Aber, was würde es bedeuten besagte Flächen in landwirtschaftliche Flächen umzuwidmen, aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen?
Nichts anderes als einen eindeutigen Schaden für unsere Gemeinde, der nicht mehr wiedergutzumachen wäre.
Der Nachbarschaftsverband als Organ der Aufstellung des Flächennutzungsplans sieht die Herausnahme des fraglichen Bereichs mit dadurch aus städtebaulicher Sicht entstehender „Zahnlücke“ mehr als kritisch. Gleichzeitig wird klar kundgetan, dass man mit der Aufgabe dieser Fläche eine zukünftige Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde aufgeben würde, da eine Umkehr dann unmöglich ist.
Will heißen, es würden Fakten geschaffen, die in der Zukunft ganz klar zum Nachteil für unser Nußloch wären. Eine nicht unwesentliche Folge dieser geforderten Aktion wäre schon allein eine massive Abwertung der Grundstücke. Von einem derzeitigen Wert als Bauerwartungsland im Bereich des Flächennutzungsplans von mindestens 200,- € m² würden diese auf 3,50 €/m² Ackerlandpreis zurückfallen. Wir sprechen hier von einer Summe über das ganze Gebiet von 2,6 Millionen Euro Abschreibung.
Das käme einer Zwangsenteignung der Grundstückseigentümer gleich.
Alleine die Gemeinde Nußloch müsste hier mit 3035 m² im Besitz auf einen Schlag rund 600.000,- € aus den Büchern streichen. Grundstücke, die unseres Wissens nach auch mit Zustimmung der Grünen zuletzt 2020 gekauft wurden.
Habt ihr eigentlich mal versucht über den Tellerrand zu schauen, bevor ihr diesen Antrag gestellt habt und diese Tatsache registriert?
Kann das zum Wohle Nußlochs sein?
Anscheinend nicht.
Anders lässt sich nicht erklären, dass die Grünen mit ihrem Antrag billigend in Kauf nehmen, Nußloch und seinen Bürgerinnen und Bürgern für die Zukunft Schaden und Nachteile zuzufügen.
Noch viel mehr als der monetäre Schaden mutet der Schaden allerdings für zukünftige Generationen in unserer Gemeinde an.
Wir leben hier in Nußloch in einer prosperierenden Metropolregion, die sich ständig entwickelt. Und das wird sie auch weiterhin, somit auch unser Nußloch.
Wer gibt uns heute das Recht, diese Entwicklung Nußloch zu verwehren?
Wer gibt uns das Recht diese Entwicklung Nußloch, nicht heute und nicht morgen, aber vielleicht in einigen Jahren oder für die nächste Generation, abzusprechen?
Wer gibt uns das Recht, Optionen für die Zukunft nicht offenzuhalten?
Und wer gibt uns das Recht, zukünftigen Entwicklungen und eventuellen Meinungsänderungen bei Annahme dieses engstirnigen Antrags der Grünen nicht mehr Rechnung tragen zu können?
Niemand.
Deshalb ein klares Nein von unserer Liberalen Liste, wir lassen uns durch diesen Antrag der Grünen die Zukunft Nußlochs im sprichwörtlichen Sinne nicht „entbauen“.
Dieses sensible Thema nun nur oberflächlich, ohne anscheinend über die weiteren Folgen zu reflektieren, für Stimmungsmache im Wahlkampf zu nutzen, zeugt von scheuklappenhafter und nicht zukunftsorientierter Denkweise der Grünen.
Das ist schade und einfach nur pure Effekthascherei, populistisch und einer seriösen Arbeit im Gemeinderat nicht würdig.“
GR Molitor teilt mit, dass der Antrag in der vorliegenden Form abgelehnt werden müsse. Die Begründung der Ablehnung stütze sich nicht auf monetäre Gründe, obwohl jedem bewusst sein müsse, dass der Gemeinderat ursprünglich für den Erwerb der Grundstücke im Gebiet Steinäcker gestimmt hatte. Die Herausnahme der Fläche würde diesen Grund und Boden abwerten, was bei der Argumentation seitens der SPD zwar keine Rolle spiele, jedoch seiner Meinung nach in diesem Zusammenhang dennoch erwähnt werden müsse. Für die SPD-Fraktion gehe es darum, die Handlungsfähigkeit nachfolgender Generationen am Ratstisch und in der Verwaltung nicht einzuschränken, indem einer Umwidmung der Fläche in Ackerland zugestimmt wird. Es sei unmöglich vorherzusehen, welche Anforderungen, Themen und Sachaufgaben in der Zukunft auf die Gemeinde zukommen werden. Mit der Herausnahme der Fläche würde der Handlungsspielraum und die Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde von vornherein auf null gesetzt werden, was den nachfolgenden Generationen nicht gerecht wäre. Seine Fraktion sehe es nicht als Konsequenz aus dem Bürgerentscheid an, jetzt handeln zu müssen, wie im Antrag der Grünen formuliert, da die SPD nicht erkennen kann, dass der Bürgerwille, basierend auf dem Ergebnis des Bürgerentscheids, die Umwidmung der Fläche in Ackerland fordert.
GR Veits reagiert auf den Vorwurf anderer Ratsmitglieder, Populismus zu betreiben, welche gleichzeitig von Zwangsenteignung sprechen. Er argumentiert, dass es offensichtlich sei, dass diejenigen, die in einem Gebiet des Flächennutzungsplans Grundstücke erworben haben, Bodenspekulation betreiben, weshalb sich diese nicht beschweren dürften, wenn es letztlich nicht zum Bauen komme.
Der Gemeinderat lehnt sodann bei 5 Ja-Stimmen (Bauer, Veits, Kleinert, Baust, Kazmaier) und 14 Nein-Stimmen folgenden Beschluss ab:
Der Beschlussvorschlag des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet:
Hiermit beschließt der Gemeinderat, dass entsprechend dem Ergebnis des Bürgerentscheids vom 22. Januar 2023 die „Sonderbaufläche großflächige Handelseinrichtung E 13.01“ auch zukünftig keiner Bebauung zugeführt wird.
Entsprechend wird die Verwaltung der Gemeinde Nußloch beauftragt, beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim die Umwidmung der Fläche in eine „Fläche für die Landwirtschaft“ zu beantragen und aktiv auf die Umwidmung hinzuwirken.
TOP 6 ─ Hauptstraße 99 - Paul-Gerhardt-Kindergarten - Beschluss zur Aufgabe des Paul-Gerhardt-Kindergartens - Vorstellung der Konzeptstudie durch pro ki ba für eine mögliche Nachnutzung - Festlegung weiterer Schritte zur Änderung des Bebauungsplans |
BM Förster begrüßt zu diesem TOP Frau Pfarrerin Motzkus, Herr Groß als Vorsitzender des Kirchengemeinderats und Herr Horsch von der prokiba und führt ein, dass heute der Beschluss gefasst werden soll, den evangelischen Paul-Gerhardt-Kindergarten zu schließen. Dies sei eine Entscheidung, mit der sich verschiedene Entscheidungsträger bereits seit geraumer Zeit befassen. BM Förster erklärt, dass sich das Gebäude Hauptstraße 99 im Eigentum der evangelischen Kirche befinde und im Rahmen des Strategieprozesses der Evangelischen Landeskirche in Baden (EKiBa) sei u.a. die Reduktion von Einrichtungen der evangelischen Kirche immer wieder ein Thema. Aufgrund fehlender Zuschüsse der Landeskirche für Gebäude im Ort sowie des bestehenden Sanierungsbedarfs seien die Möglichkeit für den Erhalt des Gebäudes abgewogen worden und letztendlich die Entscheidung gefallen, dass einer Renovierung von der örtlichen Kirche alleine nicht gestemmt werden kann. Daher sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Schließung des Kindergartens und der Abriss des Gebäudes die einzige Option sei. Zum Zeitpunkt der Schließung im Sommer 2025 würden nur noch 25 Kinder die Einrichtung besuchen, während in anderen Kindergärten 45 Plätze frei seien, führt BM Förster weiter aus. Somit könnten alle Kinder in anderen Einrichtungen untergebracht werden. Die Entscheidung sei im Vorfeld mit den Eltern und den Erziehern besprochen worden und es habe ein konstruktiver Austausch stattgefunden. Einen besonderen Dank spricht BM Förster in diesem Zusammenhang der Leitung des Paul-Gerhardt-Kindergartens, Frau Wenzel, sowie dem Elternbeirat aus, die maßgeblich zur Lösungsfindung beigetragen haben. Weiter erläutert er, dass bis zum 22. April 2024 nun noch die Eltern die Möglichkeit haben, andere Einrichtungen bei Informationsabenden kennenzulernen und zu besichtigen. Im Anschluss hieran soll eine unverbindliche Anmeldung erfolgen, in welche Einrichtung die Kinder gehen möchten. Dabei sollen die Wünsche der Eltern und der Erzieher möglichst berücksichtigt werden, betont BM Förster. Am 13. Mai 2024 werde dann ein weiterer Elternabend stattfinden, um konkret zu besprechen, wann die Kinder und Erzieher umziehen können. Die Krippengruppe mit Erziehern könne komplett in das Fröbelhaus umziehen, da dort eine Gruppe frei sei. Die Gespräche mit Eltern und Erziehern seien positiv verlaufen und es sei kein weiteres Treffen notwendig, da der Ablauf bereits geklärt sei, berichtet BM Förster weiter.Herr Horsch werde nun das mögliche Konzept für die zukünftige Nutzung des Grundstücks vorstellen dem dann ein Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für einen Bebauungsplan in Zukunft folgen werde. Wichtig anzumerken sei jedoch für BM Förster, dass es sich bei den bisherigen Überlegungen lediglich um eine Konzeptstudie handle und noch keine konkrete Planung vorliege.
Herr Horsch ergreift nun das Wort und präsentiert die Konzeptstudie mithilfe einer Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift). Er erläutert, dass das Grundstück aufgrund seiner zentralen Ortslage, der Nähe zum öffentlichen Nahverkehr und zur Versorgung mit Geschäften des täglichen Bedarfs sowie der angrenzenden Parkanlage gut für kleinere barrierefreie Wohnungen mit 1 bis 3 Zimmern und einer Wohnfläche von etwa 50 bis 65 m² geeignet sei. Die Lage und der Wohnungsmix mache das Grundstück auch für die Zielgruppe „Senioren“ attraktiv. Er stellt die einzelnen Varianten vor, welche alle etwa 35 bis 40 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 2.000 bis 2.300 m² realisieren ließen, zusätzlich zu etwa 600 bis 750 m² gewerblicher Flächen. Er führt weiter aus, dass bei allen Varianten eine Tiefgarage mit 35 bis 40 Stellplätzen eingeplant sei. Im Erdgeschoss könnte beispielsweise ein Café oder ein Ladengeschäft, zusammen mit dem Raumbedarf der Kirchengemeinde, untergebracht werden. Nach Meinung von Herrn Horsch sei aufgrund der aktuellen hohen Baukosten von etwa 13,5 bis 15 Mio. Euro eine Investorenlösung mit anschließender Vermietung eher geeignet als Eigentumswohnungen oder Sondereigentum für Gewerbeflächen. Zudem würde die von der Kirchengemeinde bevorzugte Bereitstellung des Grundstücks im Erbbaurecht in eine Investorenlösung integriert werden, was für den Investor steuerliche Vorteile mit sich brächte. Darüber hinaus berichtet Herr Horsch von den Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau von Investoren im KfW 40 Standard sowie für den Neubau von Sozialwohnungen, was eine Sozialbindung von Mietwohnungen ermögliche. Er führt weiter aus, dass aus wirtschaftlichen Gründen bei diesem Bauvolumen mindestens eine Geschossflächenzahl (GFZ) über 1,0 erforderlich sei, wobei die städtebaulichen Varianten eine an die Umgebung angepasste Geschossigkeit von drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss vorsehen. Eine Bebauung nach KfW 40-Standards biete erhebliche energetische Vorteile und Betriebskosteneinsparungen für die Mieter. In Verbindung mit dem Sozialmietniveau beim geförderten sozialen Wohnungsbau könnten die Mieten für eine Wohnung mit 55 m² Wohnfläche unter 700 €/Monat liegen, informiert Herr Horsch weiter und gibt jedoch den Kostenfaktor „Tiefgarage“ zu bedenken. Im Wohnungsbereich gebe es aber Spielraum beim Stellplatzschlüssel durch die ÖPNV-Anbindung und weitere Abschlagsmöglichkeiten für den Bereich Wohnraum für Senioren. Auch Gestaltungsmöglichkeiten mit dem angrenzenden kommunalen Parkhaus im gewerblichen Bereich seien möglich und könnten dafür sorgen, dass die geplanten Stellplätze ausreichen. Es sollten nun als Nächstes vertiefende Untersuchungen bezüglich der Brandschutzvorgaben und der Kombination der Tiefgaragenzufahrt mit der Zufahrt zum kommunalen Parkhaus stattfinden. Für die weiteren Schritte schlägt er zudem vor, die städtebaulichen Eckwerte durch den Gemeinderat im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan festzulegen.
BM Förster bedankt sich bei Herrn Horsch für die gelungene Konzeptstudie, die genau die Themen aufgreife, die in Nußloch zu bearbeiten sind: Wohnraum und seniorengerechte Lösungen. Die Verwaltung schlägt nun vor, Beschlüsse zu fassen, um einen Investor zu finden, der dieses Projekt umsetzen kann.
GR Röser bedankt sich für die Erläuterungen und informiert, dass es nicht das erste Mal sei, dass sich der Gemeinderat mit diesem Thema befasse, wie dies dem Deckblatt der Vorlage zu entnehmen ist. Die Schließung eines Kindergartens sei keine angenehme Aufgabe für die Gemeinde. Weiter erläutert er, dass es die evangelische Kirche gewesen sei, welche mit dem Sachverhalt an die Gemeinde herangetreten ist und den Ist-Zustand dargelegt hat. Aus diesem Grund habe sich die Gemeinde dem Thema genähert. Da alle Kinder problemlos in anderen Einrichtungen unterkommen werden, wird sich die CDU-Fraktion nicht verschließen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Unterbringung aller Kinder sei aber eine grundlegende Bedingung, die an die Zustimmung geknüpft sei, wie GR Röser abschließend betont.
GR Kleinert erläutert, dass die Fraktion B`90/Die Grünen zweigeteilter Meinung sei. Er dankt Herrn Horsch für die Konzeptstudie und teilt mit, dass sich die Fraktion nach wie vor schwer damit tue, den Kindergarten zu schließen. Ein Teil der Fraktion sei der Meinung, dass so eine kleine Einrichtung im Oberdorf sehr wünschenswert und erhaltenswert sei. Der andere Teil der Fraktion halte die Schließung für vertretbar, da es freie Kapazitäten in anderen Einrichtungen und es zudem die Vorgabe gibt, dass alle Erzieher einen Arbeitsplatz und die Kinder einen Betreuungsplatz bekommen. GR Kleinert vermutet, dass jetzt ein Windhunderennen um die Einrichtungen beginnt. Er hat Bedenken, dass bald nur noch ein kleiner Rest in der Einrichtung verbleibt. Er bittet daher darum, dass der Träger den Prozess koordiniert, um einen guten Übergang hinzubekommen. Auf Basis der Konzeptstudie könne jetzt etwas erarbeitet werden und die Grünen-Fraktion begrüße sehr die damit einhergehende Aufwertung des Quartiers. GR Kleinert ist weiter der Meinung, dass das geplante Ladengeschäft zur Belebung des Ortskerns beitragen könne. Auch die Tatsache, dass bezahlbarer Wohnraum mit dem Ziel 100%ige Sozialbindung geschaffen werden soll, wird von der Fraktion B´90/Die Grünen begrüßt. Er fährt mit dem Wunsch der Fraktion fort, dass dieses Angebot gezielt Nußlochern gemacht werden soll, um einen Anreiz für diejenigen zu schaffen, die in einer eigentlich für sie zu großen Wohneinheit leben, umzuziehen, um Wohnraum über Umwege für Familien zu schaffen. Des Weiteren wünsche sich die Fraktion nicht, dass es ein Gebäude wird, was einem Seniorenheim ähnelt. Er bittet daher auch darum, größere Wohnungen, mit bis zu 4 Zimmern oder 80 qm, mit Balkon zu planen, um eine Mischnutzung möglich zu machen. GR Kleinert erklärt, dass die zweizeilige Variante von der Fraktion B'90/Die Grünen befürwortet werde. Er bittet von langen Laubengängen abzusehen und anstelle dieser, separate Zugänge zu planen. Weiterhin sollten das Café und die Gewerbeeinheiten im Vorderhaus und die Wohnungen und die Räumlichkeiten für die Kirchengemeinde im hinteren Haus angeordnet werden. Zuletzt bittet GR Kleinert darum, die Zufahrt zur Tiefgarage nicht südlich am Park zu planen.
GR Baumeister dankt für den Vortrag, den der Gemeinderat bereits in einer anderen Form nichtöffentlich gehört hat. Er merkt an, dass die Problematik der Kirche bereits seit längerer Zeit bekannt sei. Die Fraktion FDP/BfN bedauere die bevorstehende Schließung des kleinen, behüteten Kindergartens im Ortskern, erkennt jedoch an, dass diese unumgänglich ist. Er weist darauf hin, dass es genug Kapazitäten in anderen Einrichtungen gibt. Obwohl sich die Fraktion der FDP/BfN lange gesträubt habe, werde sie letztendlich zustimmen, diesen Schritt zu gehen. Seiner Meinung nach wäre es eigentlich wichtig, im Oberdorf einen Kindergarten zu haben. GR Baumeister führt weiter aus, dass die bauplanungsrechtlichen Änderungen vom Gemeinderat durchgeführt werden und bedauert es, dass die ortsansässige Kirche gezwungen wird, solch ein Gebäude aufzugeben, weil die Landeskirche es so will. Schade sei es auch wegen des schönen Veranstaltungsraumes, der sich in dem Gebäude befindet. Der Gemeinderat könne sich dem Neuen nicht verschließen und wird beratend mitgestalten, teilt GR Baumeister weiter mit. Für seine Fraktion sei es wichtig, dass die Gemeinde monetär nicht miteinsteigt und dass keine Parkplätze für dieses Projekt in der Parkgarage abgelöst werden, da dies für die Zukunft Möglichkeiten verbauen würde. Die Kirche müsse selbst dafür sorgen. Des Weiteren spricht er sich auch für eine Durchmischung der Wohnungen aus, wie von GR Kleinertangesprochen, da kein betreutes Wohnen 2.0 entstehen soll. Bezüglich der Stellplatzfrage bringt er ein, dass genauso viele Stellplätze für kleine Wohnungen gebraucht würden wie für große. Weniger Wohnungen würden demnach die Anzahl der benötigten Stellplätze reduzieren. Zuletzt betont GR Baumeister nochmals, dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Gemeinderat geschaffen würden, die Kostenübernahme jedoch durch den Vorhabenträger erfolgen soll.
GR Molitor erörtert, dass der heutige Beschluss auf sorgfältiger Vorbereitung aller Beteiligten beruhe. Die ortsansässige Kirche habe Vorgaben gemacht bekommen, wie mit den kircheneigenen Gebäuden umgegangen werden soll. Diese habe sich wiederum überlegt, wie sie den zukünftigen Anforderungen gerecht werden kann. Beim Gebäude „Hauptstraße 99“ seien die Unterhaltungskosten, die Instandhaltung und energetische Themen das Problem, sodass sich die ev. Kirche dieses Gebäude langfristig nicht mehr leisten könne. Die katholische Kirche stehe vor dem gleichen Problem und handle ähnlich, berichtet GR Molitor weiter. Die Kirche sei frühzeitig mit ihren Überlegungen auf den Gemeinderat zugekommen. In den ersten Sitzungen zu diesem Thema habe sich die SPD-Fraktion noch gegen die Schließung gewehrt, da es sich um einen kleinen Kindergarten mit wenigen Gruppen handelt, das sicherlich für einige Eltern ein Pluspunkt darstellt. Im Laufe der Zeit sei jedoch klargeworden, dass der liebgewonnene Kindergarten so nicht mehr zu halten ist. Die Zusage, dass kein Kind zurückgelassen wird und die Belegschaft ein Angebot für neue Anstellungen erhält, habe die SPD-Fraktion davon überzeugt, den eingeschlagenen Weg zur Schließung des Kindergartens letztendlich mitzutragen. Die ersten Überlegungen für die neue Gestaltung würde lt. GR Molitor bei der SPD-Fraktion auf positive Resonanz stoßen und alle Beteiligten hätten sich während des Prozesses zur Schließung des Kindergartens sehr gut verhalten, inklusive einer sehr gut geschriebenen Pressemitteilung. Für GR Molitor und seine Fraktionskollegen ist es wichtig, dass die neue Nutzung in die Umgebung passt. Entgegen der Meinung anderer Fraktionen ist GR Molitor der Auffassung, dass genau die kleinen Wohnungen dem Bedarf entsprechen, den es vor Ort gibt. Für noch viel wichtiger hält er die Sozialbindung, da die Anzahl der Wohnungen mit Sozialbindung in Nußloch sehr gering sei. Darüber hinaus wäre für ihn wünschenswert, wenn ein Mehrgenerationenhaus für einen Bereich dieses Areals eingeplant würde. Es vereine das Zusammenspiel von Jung und Alt miteinander. Er ist guter Dinge, dass eine vernünftige, bedarfsorientierte Nachnutzung umgesetzt wird, teilt er zuletzt mit.
GRätin Baust teilt mit, dass sie für sich selbst und GR Kazmaier spricht. Sie sehen die Aufgabe des Kindergartens im Oberdorf als einen großen Fehler an. Sie beantragen eine getrennte Abstimmung, da sie dem Punkt 1 nicht zustimmen werden. Sie schlägt vor, dass Räumlichkeiten, die vermietet werden, so geplant werden, dass man einen kleingruppigen Kindergarten irgendwann bei Bedarf eröffnen könnte. Des Weiteren sind auch sie der Meinung, dass es auch größere Wohnungen geben sollte. Wenn jemand ein Haus aufgibt, zieht er nicht in eine 2-Zimmer-Wohnung, wenn er ursprünglich in einem großen Haus gewohnt hat, ist GRätin Baust der Meinung. Es sollte daher ein Zwischenschritt eingeplant werden.
GR Röser merkt an, dass die CDU Variante 3 präferiere. Er teilt weiter mit, dass die Einfahrt zur Tiefgarage so weit wie möglich im Norden liegen und nicht an den Park angrenzen sollte.
Aufgrund des Antrags von GRätin Baust lässt BM Förster sodann getrennt abstimmen.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1.) Der Gemeinderat beschließt bei 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Baust, Kazmaier), den Paul-Gerhardt-Kindergarten zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 zum September 2025 zu schließen.
2.) Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Konzeptstudie zur Kenntnis.
3.) Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, gemeinsam mit der evang. Kirchengemeinde Nußloch, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu erarbeiten, um eine sinnvolle Nachnutzung der Flurstücke 384/1 und 8810 auf Basis der Konzeptstudie zu ermöglichen.
TOP 7 ─ Friedhof Maisbach - Errichtung von Urnenstelen/Urnenwürfeln - Auftragsvergabe |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
TOP 8 ─ Sanierungsgebiet Ortsmitte III Teilbereich Friedrichstraße - Auftragsvergabe der Planungsleistungen nach HOAI |
Vor Beginn dieses TOPs verlässt Herr Horsch um 20:50 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil. Zudem unterbricht BM Förster die Sitzung für eine Pause von 20:50 Uhr bis 21:02 Uhr.
BM Förster informiert, dass Ende 2022 die Sanierungsarbeiten im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ weitestgehend abgeschlossen wurden, mit Ausnahme eines kleinen Teils der Straßenbaumaßnahmen. Für die Friedrichstraße, den letzten Straßenzug im Sanierungsgebiet, bestehe die Möglichkeit Fördermittel für die Oberflächengestaltung zu beantragen, wobei der Förderzeitraum bis 2025 verlängert wurde. In der Vergangenheit habe es in der Friedrichstraße aufgrund der geringen Breite und geparkter Autos Probleme bei der Leerung der Mülltonnen sowie Einschränkungen bei der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gegeben. Aufgrund des Zustands der Straßenoberfläche und der Abwasserkanäle empfiehlt die Verwaltung daher eine umfassende Sanierung der Friedrichstraße. Weiter führt BM Förster aus, dass die geplanten Maßnahmen für die Friedrichstraße die Wiederherstellung gemäß dem bestehenden Zustand, einschließlich eines einseitig angelegten Gehwegs und einer barrierefreien Ausbauweise umfassen. Es werde auf die Ausweisung von Parkplätzen verzichtet und die Trinkwasser- und Abwasserleitungen sollen erneuert bzw. saniert werden, so BM Förster weiter. Die EILING Planungsgesellschaft mbH aus Heidelberg soll mit den Planungsleistungen beauftragt werden, da diese die kompletten Planungen der Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet Ortsmitte III innehatte. Zuletzt informiert BM Förster darüber, dass sich die geschätzten Baukosten auf insgesamt ca. 642.600 Euro brutto belaufen und Planungskosten i. H. v. 58.000 € im Haushalt vorgesehen sind. Bei positivem Beschluss könnte die Planung noch vor dem Sommer 2024 abgeschlossen sein, um eine Ausschreibung im Spätjahr zu ermöglichen.
GR Veits fragt, ob es sinnvoll wäre, direkt Leerrohre für den späteren Glasfaserausbau einzuplanen und möchte in Erfahrung bringen, ob eine Abstimmung hierzu geplant sei. Er informiert, dass es Wunsch der Fraktion B´90/Die Grünen sei, den verkehrsberuhigten Bereich auch auf die Friedrichstraße auszudehnen. Die Fraktion begrüße den barrierefreien Ausbau sowie die Prüfung einer Regenwasserversickerung und -rückhaltung.
BAL Leyk entgegnet, dass sich die Verwaltung mit Giganetz bezüglich des Glasfaserausbaus abstimmen wird.
GR Baumeister teilt mit, dass die Fraktion FDP/BfN zustimmen wird, da das Sanierungsgebiet im Räterund bereits bewusst erweitert worden sei, um die Friedrichstraße ebenfalls mit Hilfe von Zuschüssen sanieren zu können. Er hält dies für eine gute Maßnahme, um das Gebiet noch weiter zu arrondieren und zu ergänzen. Wenn man noch weiterdenken wolle, fehle nun noch der nördliche Teil der Blumenstraße und die Kaiserstraße, um das Bild der Ortsmitte gänzlich abzurunden. Hierfür fehle jedoch das nötige Geld, lenkt GR Baumeister ein.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
1.) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierungsmaßnahme in der Friedrichstraße
2.) Der Gemeinderat beauftragt die EILING Planungsgesellschaft mbH aus Heidelberg mit den Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI mit den
Angeboten: Ingenieurbau (Kanal)
Ingenieurbau (Wasser)
Verkehrsanlagen (Straße)
TOP 9 ─ Sanierung der Festhalle mit Hallenbad - Auftragsvergabe Korrosionsschutz Hubboden |
BM Förster informiert über die Notwendigkeit eines neuen Korrosionsschutzes für die Stahlkonstruktion des Hubbodens im Nußlocher Hallenbad. Er teilt weiter mit, dass eine öffentliche Ausschreibung für diese Arbeiten erfolgte und die Firma Heinrich Schmid dabei das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anstehenden Arbeiten seien Teil der Sanierung der Schwimmbadtechnik und würden während der Schließzeiten des Hallenbades durchgeführt. Zudem fallen sie in den Rahmen der IVS-Sportstättenförderung. Er teilt zudem mit, dass das Hallenbad ab dem 21.5.2024, zu Beginn der Pfingstferien, bis zum Ende der Sommerferien wegen der Sanierungsmaßnahme geschlossen wird.
GR Rupp bedankt sich im Namen aller Schüler bei der Gemeinde dafür, dass das Schwimmbad erhalten bleibt, damit Schwimmunterricht von Klasse 1 bis 4 angeboten werden kann.
GR Molitor erörtert, dass sich die SPD-Fraktion schon immer für den Erhalt des Hallenbads ausgesprochen hat. Daher sei es klar, dass dieser TOP Zustimmung vonseiten der Fraktion erhält.
GR Baumeister schließt sich GR Rupp an und fragt nach der Dauer der Maßnahme. Zudem möchte er wissen, ob mit Vereinen und Schulen über Ausweichmöglichkeiten gesprochen wurde.
BAL Leyk teilt mit, dass heute an alle Nutzer ein Schreiben verschickt wurde. Bei Bedarf für Ausweichmöglichkeiten können diese auf die Verwaltung zukommen. Das Gebäudemanagement habe bereits mit umliegenden Kommunen über Nutzungszeiten gesprochen, so BAL Leyk weiter. Die Maßnahme wurde, fährt er weiter fort, bewusst in die warmen Monate gelegt, damit auch die Freibäder genutzt werden können. Zuletzt informiert er, dass das Hallenbad in den Ferien ohnehin geschlossen sei, weshalb die Vereine in Summe gar nicht so lange auf das Hallenbad verzichten müssen.
BM Förster informiert darüber, dass die Verwaltung von Walldorf schon etwas angeboten bekommen habe.
Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
1.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Firma Heinrich Schmid aus Heidelberg für den Korrosionsschutz des Hubbodens zum Angebotspreis von 24.355,50 Euro zu beauftragen.
2.) Der Gemeinderat stellt die erforderlichen Mittel überplanmäßig im Ergebnishaushalt zur Verfügung.
TOP 10 ─ Allgemeines Vorgehen im Straßen- und Tiefbau - Geschlossene Kanalsanierung TG 2; Offene Kanalsanierung TG 3 nach Auswertung der EKVO - Auftragserteilung der Planungsleistungen |
BM Förster erläutert, dass die Gemeinde beabsichtigt, die Schäden am Kanalsystem über mehrere Jahre hinweg zu beheben und zu diesem Zweck das Ortsgebiet in sechs Teilgebiete unterteilt hat, wobei die Umsetzung des ersten Abschnitts in geschlossener Bauweise (TG 1) bereits im Mai 2024 beginnen und im Mai 2025 abgeschlossen sein soll.
Um die Planung und Ausschreibung des nächsten Bauabschnitts voranzutreiben, wurden, so BM Förster weiter, die Eiling Ingenieure aus Heidelberg als Fachplaner gebeten, ein Angebot abzugeben. Die hierfür aufgerufenen Honorarkosten inklusive besonderer Leistungen des Fachplaners für die geschlossene Kanalsanierung im Teilgebiet TG 2 belaufen sich auf ca. 180.890 Euro brutto und die geschätzten Sanierungskosten für dieses Gebiet liegen bei ca. 1.300.000 Euro brutto. Das Angebot für die Kanalsanierung in offener Bauweise im Teilgebiet TG3, führt BM Förster weiter aus, liegt hingegen bei ca. 394.560 Euro brutto und die geschätzten Sanierungskosten für das Teilgebiet 3 bei ca. 3.885.000 Euro brutto. Aufgrund der guten Erfahrungen aus der Ausschreibung TG1, die sehr frühzeitig gestartet wurde, wolle die Verwaltung nun auch für die Teilgebiete 2 und 3 zeitnah ausschreiben. Er betont, dass in den letzten Jahren zu wenig für die Erhaltung der Infrastruktur getan wurde.
GR Baumeister betont die dringende Notwendigkeit der Maßnahme und berichtet, dass vor einiger Zeit bereits sehr anschaulich dargestellt worden sei, was auf die Gemeinde zukomme. Es sei sehr wichtig, die Maßnahmen durchzuführen, da es insbesondere im TG 3, abgesehen von den Schäden, auch immer wieder zu hydraulischen Problemen komme. Die Sanierung des Kanalnetzes sei ein sehr kostenintensives Thema, welches jedoch nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden könne. Er bittet daher die Verwaltung darum, zeitnah in die Ausschreibung zu gehen.
BM Förster weist darauf hin, dass diese beträchtliche Investition früher oder später bei den Abwassergebühren berücksichtigt werden müsse, was nicht sehr erfreulich sein wird.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Eiling Ingenieure aus Heidelberg, auf Grundlage der Honorarangebote mit der Planung
- TG 2 geschlossene Bauweise in Höhe von ca. 180.890 Euro brutto und
- TG 3 offene Bauweise in Höhe von 394.560 Euro brutto.
TOP 11 ─ Veranstaltungsmanagement - Änderung der Richtlinien der Gemeinde Nußloch für Veranstaltungen |
HAL Laier erörtert anhand der Vorlage, dass der Hintergrund der geplanten Änderungen der Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 2. Mai 2023 war, der die Umsetzung des ökumenischen Gemeindefests auf dem Lindenplatz als zusätzliche Veranstaltung im Jahr 2024 genehmigte. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss Sport, Kultur und Vereine und im Gemeinderat sei die Verwaltung damit beauftragt worden, die Richtlinie noch einmal zu überarbeiten und zu präzisieren. Er informiert weiter, dass dies unabhängig von der geltenden Regelung, nach der Vereine bis zum 15. Oktober des Vorjahres die Möglichkeit haben, eine von zwei zusätzlichen Veranstaltungen zu beantragen, geschah und der Gemeinderat der Durchführung des ökumenischen Gemeindefests somit vorzeitig zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, führt HAL Laier weiter aus, die Richtlinie etwas zu lockern, um den Vereinen mehr Flexibilität einzuräumen. Bei den vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien sei dann jedoch u.a. diskutiert worden, dass der Friedhof als Veranstaltungsort zweckentfremdet werden könnte. Die Friedhofsordnung regelt jedoch klar, informiert er weiter, dass nicht jeder nach Belieben eine Veranstaltung auf dem Friedhof durchführen kann. Darüber hinaus teilt HAL Laier mit, dass zusätzlich kleinere Events wie das Glühweintrinken von PeB oder die Schorlestation der MSB, die oft auf Spendenbasis stattfinden, unkompliziert ermöglicht werden sollen. Zuletzt informiert er, dass die Verwaltung nach Versand der Sitzungsunterlagen festgestellt hat, dass sich die §§ geändert haben und teilt die richtige Nummerierung mit.
GR Petri erörtert, dass nach mehreren Diskussionen im Ausschuss nun von Seiten der CDU alle Anliegen erfüllt seien, insbesondere in Bezug auf den Friedhof, auf dem grundsätzlich Ruhe herrschen soll. Die Fraktion könne daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.
GR Kleinert teilt mit, dass sich der Rund bereits ausführlich damit beschäftigt habe und die Fraktion B´90/Die Grünen kein Problem mit der Friedhofsnutzung oder dem Begriff "Gruppierung" habe. Allerdings sollte noch geklärt werden, ob bei 5. 2 oder 3 Veranstaltungen erlaubt sind, da sich hier wohl ein Fehler in den Entwurf eingeschlichen habe. Beide Optionen, sowohl 2 als auch 3 erscheinen einem Teil der Fraktion jedoch zu restriktiv und seiner persönlichen Meinung nach sei das Ganze zu bürokratisch, was wenig einladend für Gruppierungen ist, die kleinere Veranstaltungen planen. So hält er bspw. eine Zwei-Monats-Frist für kleinere Veranstaltungen für übertrieben.
GR Baumeister entgegnet, dass die Fraktion FDP/BfN den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen könne und sie sich besonders darüber freue, dass zukünftig auch kleinere Veranstaltungen auf dem Lindenplatz ermöglicht werden sollen. Die von GR Kleinert angesprochene Flexibilität würde auch GR Baumeister weiter lockern.
BM Förster gibt zu bedenken, dass bei solchen Veranstaltungen häufig die Toilettenthematik, insbesondere, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ein Problem darstellt. Dies sei beim Brunnenfest wieder festgestellt worden. Die Gemeinde könne nicht immer die Toiletten in der Parkgarage zur Verfügung stellen. Er schlägt vor, die Anmeldefrist für kleinere Veranstaltungen von 2 Monaten auf 2 Wochen zu reduzieren.
GR Baumeister schlägt vor, Preise für Bio-Toiletten einzuholen.
GR Seibert informiert, dass die SPD-Fraktion den ausgearbeiteten Änderungen zustimmen könne.
GR Veits informiert, dass er die willkürliche Begrenzung auf 3 Veranstaltungen pro Jahr nicht gut findet. Er teilt weiter mit, dass die Fraktion B´90/Die Grünen dem Vorschlag einer 2-Wochen-Frist für kleinere Veranstaltungen zustimmen können.
BM Förster hält fest, dass 3 Veranstaltungen pro Jahr erlaubt sind und die 2-Monatige-Frist auf eine 2-Wochen-Frist geändert wird.
Sodann fasst der Gemeinderat bei 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (Veits) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 angehängte „Richtlinie der Gemeinde Nußloch für Veranstaltungen“.
TOP 12 ─ Amtsblatt "Rathaus-Rundschau" - Anpassung des „Redaktionsstatuts für das Amtsblatt“ |
BM Förster verweist auf die Sitzungsunterlagen und die bereits am 20. März 2024 geführte Debatte im Gemeinderat über eine Textseitenvereinbarung, die seitens der Firma Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co.KG aufgrund erheblicher Kostensteigerung der Verwaltung vorgelegt worden ist. Dieses Textseitenkontingent von jährlich 1.880 Seiten bedeute, dass bei Überschreitung dieser 1.880 Seiten im Jahr ein finanzieller Ausgleich von 69,00 € zzgl. MwSt. pro Seite von der Firma Nussbaum Medien der Gemeinde in Rechnung gestellt werde, weshalb es zu verhindert gelte, diese Begrenzung zu überschreiten. In seiner letzten Sitzung habe der Gemeinderat daher bereits zugestimmt, fährt BM Förster weiter fort, die Zeichen für die Vereine pro Ausgabe auf 8.000 Textzeichen und zwei Bilder sowie für die Kirchen und kirchlichen Institutionen 16.000 Textzeichen und auch zwei Bilder zu reduzieren. Die Verwaltung habe die Änderungen nun in das Redaktionsstatut für das Amtsblatt eingearbeitet, weshalb es dieses heute neu zu beschließen gilt. BM Förster weist zuletzt noch auf die in diesem Zuge ebenfalls vorgenommene redaktionelle Änderung unter 4.5 hin.
GRätin Bauer erörtert für die Fraktion B'90/Die Grünen, dass sie die Aufteilung 8.000 Zeichen für Vereine und 16.000 Zeichen für die Kirchen nicht gerecht findet. Die Fraktion schlägt daher vor, ein Probejahr einzuführen, in dem beide Gruppierungen 8.000 Zeichen zur Verfügung haben. Danach könnte ein Resümee gezogen werden, ob erhöht oder reduziert werden müsse bei der Kirche.
BM Förster teilt mit, dass die Kirchen zu den Top 3 der Zeichennutzer gehören und auch die Kindergärten unter die Rubrik „Kirchen“ fallen würden. Er halte es daher für gerechtfertigt, die Zeichenanzahl bei der Kirche beizubehalten.
GR Veits erwidert, dass eigentlich vereinbart gewesen sei, dass gleichermaßen reduziert werde. Die Ziffer 3.6 habe es in der vorherigen Version des Redaktionsstatus nicht gegeben und sei von der Verwaltung entgegen der Vereinbarung, gleichermaßen zu reduzieren, ergänzt worden.
BM Förster bestätigt, dass es die Ziffer 3.6 vorher nicht gegeben hat, es jedoch gängige Praxis gewesen sei, dass die Kirchen 20.000 Zeichen zur Verfügung hatten. Eine Reduktion um 20 % habe daher dann vonseiten der Verwaltung stattgefunden.
GR Röser hält eine Änderung zu einem späteren Zeitpunkt für möglich, sollte diese Regelung nicht praktikabel sein.
BM Förster erwidert, dass es darum gehe, Geld für die Gemeinde zu sparen. Es könne immer wieder überprüft werden, ob Anpassungen nötig sind.
GR Baumeister fragt, ob die SG Nußloch als ein Verein geführt werde oder ob jeder Abteilung jeweils 8.000 Zeichen zur Verfügung stehen.
BM Förster erwidert, dass die Abteilungen getrennt geführt werden.
GRätin Baust teilt mit, dass sie nur zustimmen könne, wenn die Kindergärten bei den Kirchen inkludiert sind, sonst nicht.
BM Förster antwortet, dass er dies aktuell nicht zu 100 % bestätigen könne.
Der Gemeinderat fasst sodann bei 16 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen (Baust, Veits) und einer Enthaltung (Bauer) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das in Anlage 1 angehängte „Redaktionsstatut für das Amtsblatt“.
TOP 13 ─ Jahresabschluss 2023 - Übertragung von Ansätzen für Investitionen gemäß § 21 Abs. 1 GemO - Feuerwehrbudget |
KAL Einsele erläutert, dass nach der Gemeindehaushaltsverordnung nicht genutzte Haushaltsmittel ins Folgejahr übertragen werden können. Die geplanten Maßnahmen für 2023 sollen ins Jahr 2024 übertragen werden, darunter die Erneuerung der Berghalde, der Hebelstraße, die Anschaffung eines weiteren Wasserfasses sowie die Mittel für das neue Zeiterfassungssystem im Rathaus. Ein Defizit von 34.358,18 € im Feuerwehrbudget resultiert lt. KAL Einsele aus Mehraufwendungen für Fahrzeugunterhaltung sowie für die Ausbildung und Schutzkleidung für Atemschutzgeräteträger. Die Verwaltung schlägt vor, das Defizit nicht auf 2024 zu übertragen und jährlich über den Übertrag des Überschusses bzw. Fehlbetrags zu entscheiden.
GR Röser führt aus, dass die CDU-Fraktion dem vorgeschlagenen Automatismus, basierend auf Erfahrungen aus Schulbeiratssitzungen, zustimmen könne. Er möchte in Erfahrung bringen, was genau hinter den 34.000 Euro für Fahrzeugunterhaltung steckt und wie viele Atemschutzgeräteträger ausgebildet worden sind.
KAL Einsele antwortet, dass sie diese Fragen ad hoc nicht beantworten könne und die Antworten daher nachliefern müsse. Sie teilt mit, dass die Schutzkleidung sehr teuer ist. Weiter informiert sie, dass es sich bei den Fahrzeugen um unvorhersehbare Angelegenheiten handle. Sie ist weiter der Meinung, dass der Haushaltsansatz geändert werden müsse, da er zu niedrig war und wahrscheinlich auch in diesem Jahr nicht ausreichen wird.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Ansätze für Investitionen gemäß Anlage 1 zu. Anlage 1 wird Bestandteil der Niederschrift.
- Die Unterdeckung des Budgets Feuerwehr 2023 wird nicht ins Folgejahr übertragen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird auf den Übertragbarkeitsvermerk im Haushalt verzichtet.
TOP 14 ─ Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006 |
BM Förster bittet den Gemeinderat darum, die lt. Vorlage aufgeführten Spenden, darunter die Spende der Hopp Foundation für die Ipads der Schillerschule, die Spende aus Andernos für ein Hangsofa auf dem Spielplatz der Kleingartenanlage sowie die jährliche Spende des Sozialen Hilfsfonds Nußlocher Selbständiger e.V. für den Kinderhilfsfonds, anzunehmen. Er dankt für die Spenden und geht zur Beschlussfassung über.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die aufgeführten Spenden werden angenommen.
TOP 15 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 15.1 – Neophyt Steinbruch
GR Veits teilt mit, dass im Steinbruch Richtung Baiertal an der Böschung bzw. dem angrenzenden Gehölzbereich der Neophyt Schmetterlingsflieder wächst, welcher dort unkontrolliert wuchern würde und andere, heimische Pflanzenarten verdränge. Er fragt, ob die Verwaltung beabsichtige, diesen zu bekämpfen.
BM Förster entgegnet, dass sich dies die Verwaltung anschauen werde.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.2 – Wald
GR Kleinert ist der Meinung, dass man abermals über den Wald sprechen müsse, da aktuell wieder große Unruhe in der Bevölkerung diesbezüglich herrsche. Es wäre seiner Meinung nach sinnvoll, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass der Gemeinderat auf die unter dem TOP „Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft“ vorgebrachten Angelegenheit nicht direkt reagieren können, sondern nur der Bürgermeister. Er schlägt vor, dies in Zukunft deutlicher zu kommunizieren. Es scheint notwendig zu sein, fährt GR Kleinert weiter fort, besser zu erklären, warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Der Gemeinderat habe die Holzeinschlagmenge von 2.000 fm auf 1.200 fm und dann auf 600 fm reduziert, dennoch bestehe diese Unruhe. Es müsse daher überlegt werden, ob mit den Dienstleistern ausreichend kommuniziert wurde, welche Kriterien für die Entscheidungsträger wichtig sind. Weiter sollte seiner Ansicht nach die Möglichkeit einer Kartierung in Betracht gezogen werden, um nachzuweisen, dass die 40-Meter-Regel für die Rückegassen eingehalten werden. Es müssen Argumente gefunden werden, um die Menschen davon zu überzeugen, dass die Maßnahmen richtig sind. Darüber hinaus müsse deutlich gemacht werden, dass eine Waldverdichtung angestrebt werden und es müsse überprüft werden, ob die derzeitige Einschlagsmenge ausreichend ist. Die Einschätzung eines unabhängigen Dritten oder die FSC-Zertifizierung hätte Lt. GR Kleinert hier geholfen.
BM Förster entgegnet, dass sich die Diskussionen über den Wald jedes Jahr zur selben Zeit wiederholen. Er informiert, dass der AK Forst gestern erneut betont habe, worauf Wert gelegt werde. Es sei für ihn wichtig zu betonen, dass nur jede zweite Rückegasse befahren werde. Lt. BM Förster sind nicht die gefällten Bäume, sondern die Rückegassen und das Wetter die Themen, die Probleme machen. Das Rückepferd sei keine realistische Alternative und die Industrie müsse seiner Meinung nach neue Wege gehen. Er berichtet weiter, dass die Verwaltung viele, teils unangenehme Anrufe von Holzmachern erhalten habe, die wissen wollten, wann die Vergabe stattfindet. Es gäbe zwar einen Plan, aber die Realität im Wald ist anders als auf dem Papier. Der Vorschlag war, dass ein Praktikant die Kartierung durchführen könnte. Zuletzt betont er, dass es der falsche Weg sei, immer nur die Förster für die Probleme im Wald verantwortlich zu machen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.3 – Verkehrsaufkommen Kurpfalzstraße
GR Petri teilt mit, dass sich ein Bürger bei ihm über das rege Verkehrsaufkommen in der Kurpfalzstraße beschwert habe und die Frage aufgekommen sei, ob zur Verdeutlichung des Tempo-30-Limits dieses auf der Straße farblich aufgebracht werden könnte.
BM Förster informiert, dass dort vor Kurzem der Blitzeranhänger für 10 Tage stand und es innerhalb dieser Zeit zu 160 Verstößen gekommen sei, die jedoch nicht signifikant über dem Limit gelegen haben. Am Anfang der Straße gäbe es bereits eine Markierung, die so lange gelte, bis wieder ein anderes Verkehrszeichen erscheine.
GR Petri regt an, diese Markierung zu erneuern.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.4 – Ausfahrt REWE-Markt
GR Kazmaier teilt mit, dass die Ausfahrt aus dem Parkplatz des REWE-Marktes oftmals falsch befahren werde. Er hält es für angebracht, dass die zeitliche Begrenzung von 30 km/h aufgehoben wird, wenn der FGÜ an dortiger Stelle kommt, sodass dort dauerhaft max. 30 km/h gefahren werden darf.
BM Förster erwidert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur wegen des Kindergartens und der damaligen Corona-Maßnahmen dort eingeführt worden sei. Ansonsten wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.5 – Hundesteuer
GR Rupp schlägt vor, die Hundesteuer zu staffeln, um Ermäßigungen für Begleithunde zu ermöglichen.
BM Förster informiert, dass Therapiehunde bereits bei der Steuer berücksichtigt werden, jedoch nicht die Begleithunde. Er teilt mit, dass die Verwaltung diese Anregung mitnehme und die Einführung überprüfe.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.6 – Blitzer Mühlstraße
GR Baumeister fragt nach, ob der mobile Blitzer auch mal in der Mühlstraße aufgestellt werden kann.
BM Förster nimmt die Anregungen zur Kenntnis.
TOP 15.7 – Sachstand Urban Gardening
Darüber hinaus erkundigt sich GR Baumeister über den Sachstand des Urban Gardenings.
BM Förster antwortet, dass die Frist zur Bewerbung am 30.04. endet und sich derzeit etwas über 20 Interessierte gemeldet haben.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.8 – Unruhe in der Bevölkerung
GR Molitor greift nochmals die Wortmeldung von GR Kleinert und die von ihm angesprochene Unruhe in der Bevölkerung auf. Er fragt, wer die Unruhe, gerade in den sozialen Medien, befeuere. Er sieht hier die Fraktion B'90/Die Grünen mitunter als die Schuldigen an. Aufgabe des Gemeinderats sei es, die Bevölkerung über Dinge aufzuklären und nicht Themen aufzubauschen. Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Förster im Wald die Rückegassen sogar mit Splitt belegen könnten, um sie sicherer zu machen. Das würden sie jedoch nicht tun. Für GR Molitor ist es wichtig zu betonen, dass die SPD-Fraktion hinter der Arbeit der Förster steht.
GR Kleinert nimmt Bezug auf die Nachfrage von GR Molitor und äußert sich erneut dazu. Er bittet GR Molitor darum, konkreter zu werden, insbesondere bezüglich der Befeuerung der Unruhe in den sozialen Medien. GR Kleinert gibt an, dass er zwar über einen Facebook-Account verfügt, diesen jedoch nur sehr sporadisch nutzen würde. Daher habe er einerseits keinen Einblick in das Geschehen auf den digitalen Plattformen und könne andererseits ausschließen, dass die Verbreitung der Unruhe von ihm ausgeht.
BM Förster ist der Meinung, dass dies in der Nachsitzung weiterdiskutiert werden sollte.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 15.9 – Verschmutzung von Straßenschildern
GRätin Stegmaier teilt mit, dass regelmäßig Straßenschilder beschmiert und beklebt würden. Sie bittet die Verwaltung darum, diese Verschmutzungen zu entfernen.
BAL Leyk informiert, dass der Bauhof bereits in unregelmäßigen Abständen diesbezüglich aktiv sei. Er werden die Mitarbeiter jedoch nochmals sensibilisieren.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 16 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
TOP 16.1 – Erstwählerveranstaltung
BM Förster informiert, dass am 25.04.2024 um 19:00 Uhr ein Erstwähler-Infoabend im Foyer der Olympiahalle stattfinden wird. Die Infos hierzu habe Frau Dadson von der Verwaltung heute an die Gemeinderäte verschickt. Er teilt weiter mit, dass für die gesamte Bevölkerung am 12.05.2024 ebenfalls in der Olympiahalle die Kandidatenvorstellung stattfindet.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 16.2 – IVS Sanierung Turn- und Festhalle
BM Förster teilt mit, dass der Verlängerungsantrag für die Sanierung der Festhalle bis zum 30.04.2024 genehmigt worden ist. Auch weitere Verlängerungen seien in Aussicht gestellt worden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 16.3 – GT-Antrag Schillerschule
BM Förster informiert zuletzt darüber, dass die Verwaltung derzeit den Antrag zur Ganztagsbetreuung in der Schillerschule bearbeitet und dass dieser bis zum 22.04.2024 gestellt werden muss.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
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