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Sitzung vom 15. Mai 2024
Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 4 – Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung werden angegangen
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Initiative, um bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Leimen und der Gemeinde Sandhausen durchgeführt. Nach einer öffentlichen Präsentation der vorläufigen Ergebnisse sind Rückmeldungen eingeholt worden. Der Abschlussbericht wurde in der Klimaratssitzung am 14.05.2024 vorgestellt. Mindestens fünf Maßnahmen sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Geplant sind etwa die Aktualisierung von Gas- und Stromnetzen, die Prüfung von Wärmenetzen sowie Maßnahmen bei Gebäuden und zur Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin wurde beschlossen, gemeinsam mit anderen Kommunen eine einheitliche Methodik für Machbarkeitsstudien anzuwenden. Der kommunale Wärmeplan legt den Grundstein für eine systematische Umsetzung der Wärmewende, wobei die meisten Maßnahmen kurzfristig angegangen werden.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum kommunalen Wärmeplan zur Kenntnis und stimmt einstimmig diesem sowie dem Zielszenario, der Wärmewendestrategie und dem Maßnahmenplan zu, ausgenommen dem Aufbau von personellen Kapazitäten in der Verwaltung. Zudem wurde die kurzfristige Prüfung der Machbarkeit von Nahwärme in den Eignungsgebieten 1 und 2 anhand des durch den RNK geplanten Leistungsverzeichnisses beschlossen.
TOP 5 – Beantragung von Fördermittel für das Projekt „Oase Steinbruch“
Die Gemeinde Nußloch wurde aufgefordert, Fördermittel für das Projekt "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum" zu beantragen. Das Projekt umfasst die Umgestaltung des Steinbruchs zur Schaffung einer Oase für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie als Naherholungsgebiet. Die geplanten Maßnahmen beinhalten die Anlage von Laich- und Brutbiotopen, die Beweidung durch Schafe, den Bau eines Offenstalls, die Neuanlage von Teichen und Bienenhäusern sowie die Einbindung der Bevölkerung durch Bürgerprojekte und Lehrpfade. Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 zugunsten dieses Projektes.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Antrag zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu stellen und die bereits im Haushaltsjahr 2024 anfallenden Haushaltsmittel außerplanmäßig zu genehmigen.
TOP 6 – Planung Schillerschule
Die Generalsanierung der Schillerschule und der Festhalle beschäftigt seit einigen Jahren Verwaltung und Gemeinderat. Es wurden umfangreiche Vorplanungen durchgeführt, einschließlich einer Machbarkeitsstudie und eines pädagogischen Raumfunktionsbuchs. Im Januar 2023 beschloss der Gemeinderat einen Schulneubau als Verbindung zwischen dem bestehenden Gebäude von 1987 und der Festhalle. Daneben steht die Sanierung der Festhalle an, wobei verschiedene technische Gewerke bereits überarbeitet wurden. Das gesamte Areal befindet sich im Sanierungsgebiet Ortsmitte III und bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten. Geplante Maßnahmen umfassen die Überprüfung der Gebäudeteile 1 und 2 für eine mögliche Aufgabe zugunsten der Schulbauförderung, die Sanierung des Neubaus von 1987, und die technische Sanierung der Turn- und Festhalle mit dem Hallenbad. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Förderprogramme, wobei die Gesamtkosten noch nicht abschließend feststehen. Die Verwaltung plant, die Investitionen durch Kreditaufnahmen zu finanzieren und prüft alternative Fördermöglichkeiten. Zusammenfassend wird betont, dass dieses Projekt die größte Hochbaumaßnahme der letzten 30 Jahre darstellt und mit höchster Priorität behandelt wird, obwohl es erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert.
Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
TOP 7 – Neue Urnenstelen auf dem Friedhof Maisbach
Die Verwaltung hat den Einsatz von Urnenstelen auf dem Maisbacher Friedhof geprüft und empfiehlt den Kauf von fünf doppelten und vier einfachen Solostelen der Firma ModuS. Diese Stelen sind für kleine Friedhöfe geeignet und durch ihr modulares System jederzeit erweiterbar. Die Herkunft der Granitblöcke wurde überprüft, und es wurde bestätigt, dass sie aus deutschen Steinbrüchen stammen und ohne Kinderarbeit abgebaut werden. Die Materialauswahl umfasst vier Granitarten in geschliffener oder polierter Form. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme umgehend umzusetzen, obwohl dafür im Haushalt 2024 keine Gelder eingestellt sind.
Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung zum Kauf von fünf doppelten Urnen-Solo-Stelen der Firma ModuS zum Angebotspreis von ca. 19.500 Euro brutto. Die vier einfachen Solostelen wurden abgelehnt. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, alle notwendigen Gartenlandschaftsbauarbeiten durchzuführen, die dafür erforderlich sind und die Entscheidung über die zur Auswahl stehenden Granitarten zu treffen.
TOP 8 – Aktueller Stand zum Projekt „Leerstandsinitiative“ der Gemeinde
Nach der Evaluierung von Maßnahmen zur Aktivierung von Leerständen in Nußloch und einer „Flyer-Aktion“ im Rahmen der Grundsteuerbescheidversendung liegt nun der Fokus auf dem weiteren Vorgehen. Trotz der Aktion gab es kaum Rückmeldungen. Dennoch soll das Innenentwicklungsmanagement im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro „ProjektStadt“ starten. Dies beinhaltet eine Phase zur Analyse und Planung, gefolgt von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Projektentwicklung. Parallel dazu wird eine Innenentwicklungsstudie durch MVV Regioplan durchgeführt, um das Potenzial für Innenentwicklung in Nußloch aufzuzeigen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch das Förderprogramm und teilweise aus dem Gemeindehaushalt.
Das Gremium nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und sichert der Verwaltung Unterstützung im weiteren Vorgehen zu.
TOP 9 – Einstellung eines kommunalen Inklusionsvermittlers
Das Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ zielt darauf ab, in Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises kommunale Inklusionsvermittler (KIVs) zu etablieren. Diese dienen als zentrale Anlaufstellen für Fragen rund um Inklusion und Belange von Menschen mit Behinderung. Die Qualifizierung der KIVs erfolgt durch eine zweijährige Basisqualifizierung, finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie den Rhein-Neckar-Kreis. Interessierte Kommunen sollen bis Mitte Mai ihr Interesse bekunden, und die Suche nach einem KIV soll bis Ende September abgeschlossen sein. Die Verwaltung empfiehlt, die KIV-Stelle über geringfügige Beschäftigung oder Ehrenamtliche umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Teilnahme am Projekt „KIV – Für mehr Inklusion in Kommunen“ und die Einstellung eines kommunalen Inklusionsvermittlers (KIV).
TOP 10 – Sanierung des Hallenbades: Weitere Vergabe zu Elektroarbeiten
Die Elektrounterverteilung im Hallenbad muss im Zuge der Schwimmbadtechniksanierung erneuert werden. Die Arbeiten, die von der Firma Rensch Elektrotechnik durchgeführt werden sollen, finden während der Schließzeiten statt. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Unterverteilung und die Installation einer Zuleitung für die Wasserenthärtung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 Euro brutto, die über das IVS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 54 % finanziert werden sollen. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an die Firma Rensch Elektrotechnik zu vergeben.
Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, die Firma Rensch Elektrotechnik aus Nußloch mit der Sanierung der Elektrounterverteilung und der Zuleitung für die Enthärtungsanlage zu beauftragen.
TOP 11 – Verleihung des Titels „Alt-Gemeinderat“ nach 10 Jahren Ehrenamt
Der Gemeinderat diskutiert, ab wann ein ausgeschiedenes Mitglied den Titel „Alt-Gemeinderat“ tragen darf und ob Gemeinderäte nach 25 Jahren Dienst die goldene Verdienstmedaille erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den Titel „Alt-Gemeinderat“ nach Vollendung von zwei Amtsperioden (10 Jahren) zu verleihen. Die Ernennung soll beim Austritt aus dem Gemeinderat erfolgen, unabhängig vom Grund des Ausscheidens.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, den Titel „Alt-Gemeinderat“ Personen zu verleihen, die zwei Amtsperioden im Gemeinderat absolviert haben, was einer ehrenamtlichen Tätigkeit von insgesamt 10 Jahren entspricht. Ab 20 Jahren wird dann die goldene Verdienstmedaille verliehen. Diese Kriterien werden in die Ehrungsordnung der Gemeinde aufgenommen und finden ab Beginn der neuen Legislaturperiode (10.06.2024) Berücksichtigung.
Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatssitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH/anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.06.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.
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