Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Bewerbung für Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ 2031-35

Autor: Thomas Krastel
Artikel vom 10.05.2019

LEIMEN UND NUßLOCH BEWERBEN SICH GEMEINSAM FÜR EINE INTERKOMMUNALE GARTENSCHAU

Leimen/Nußloch. (red). Wird die Große Kreisstadt zusammen mit ihrem südlichen Nachbar Schauplatz einer Gartenschau? Bereits im Dezember hat der Leimener Stadtrat dem Planungsbüro Planstatt Senner aus Überlingen am Bodensee den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie erteilt. Seit Mitte April ist nun auch Nußloch durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats mit im Boot. Die Idee: Zwei Kommunen, eine Gartenschau!

Über die großen Vorteile einer interkommunalen Bewerbung sind sich die Verwaltungen und das Planungsbüro einig: Interkommunale Projekte sind im Trend und genießen eine gesteigerte Aufmerksamkeit im öffentlichen Raumentwicklungsdiskurs – Kirchturmdenken ist passé. Beispiele für erfolgreiche interkommunale (Landes-)Gartenschauen gibt es zuhauf: Bereits die erste Landesgartenschau Ulm/Neu-Ulm 1980 ging sogar über die Landesgrenze hinweg. Die aktuelle Gartenschau Remstal wird am 10. Mai eröffnet. Sie umfasst insgesamt 16 Kommunen – so viele wie bei noch keiner anderen (Landes-)Gartenschau, bundesweit. Des Weiteren trägt ein interkommunales Projekt zur (verkehrlichen) Vernetzung der Region bei. Schließlich ist durch den intensiven über Jahre hinweg andauernden Planungsprozess ein identitätsstiftendes Zusammenwachsen der beiden Kommunen von Vorteil.

Für Gartenschauen sieht das Landesprogramm eine Förderung von maximal 50 Prozent der Investitionskosten bis zu einer Summe von 2 Millionen Euro vor. Dies gilt nicht für die gärtnerisch zu gestaltenden Ausstellungsflächen, sondern für die Daueranlagen, die auch über das Veranstaltungsjahr hinaus Bestand haben. Hier besteht großes Potenzial für Projekte der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung – Grün- und bebaute Flächen sollen gemeinsam entwickelt und mit dem Ziel einer gesteigerten Wohn- und Lebensqualität aufgewertet werden. Neue Rad- und Fußwege sowie Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr können entstehen: Im Gespräch sind hier insbesondere die Verlängerung der Straßenbahnlinie 23 nach Nußloch sowie die Nachnutzung der Lorentrasse der HeidelbergCement AG.

Leimen will vor allem den Bärentorplatz, den Rathausplatz, den Steinbruch, die Berg-Brauerei, den Bergfriedhof sowie die Sportanlagen in die Waagschale werfen, ebenso die historischen Potenziale von Sankt Ilgen. Auch Nußloch hat mit seiner Ortsmitte, dem Bettendorffschen Gut, dem Fashion Park, dem Steinbruch sowie dem durchgehenden grünen Band entlang des Leimbachs einiges zu bieten. Kern des Gartenschaugebietes ist jedoch die Nahtstelle zwischen den beiden Kommunen, das Scharnier zwischen Leimen und Nußloch, mit der Lorentrasse als Verbindung, dem Landgraben mit Zuflüssen, dem Pappelwald und weitläufigen Grünflächen.

Für die Erarbeitung eines erfolgreichen Bewerbungskonzeptes sind die beiden Verwaltungen auf Ideen aus der Leimener und Nußlocher Bevölkerung angewiesen. Eine erste Beteiligung erfolgt am 21. Mai im Rahmen eines Spaziergangs mit anschließender Bürgerwerkstatt samt Speis und Trank zum Ideenaustausch. Treffpunkt hierfür ist um 17:00 Uhr am Bärentorplatz in Leimen sowie um 17:30 Uhr am Parkplatz der Katholischen Kirche Sankt Laurentius in Nußloch. Für den Abschluss ist ein gemeinsamer Austausch geplant.

Ein zweiter Termin ist für Mitte September im Zusammenspiel mit dem parallel entstehenden Nußlocher Gemeindeentwicklungskonzept angedacht, welches durch die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart begleitet wird. Zu beiden Veranstaltungen erfolgen noch gesonderte Einladungen. Im Oktober soll das Konzept zur Gartenschau dann möglichst von den kommunalen Gremien beschlossen werden. Abgabeschluss für die Bewerbung beim Land ist Ende November.