Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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datenschutz@netze-bw.de

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Hauptbereich

Sitzung des Gemeinderates

Artikel vom 16.08.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Marianne Falkner und GR Uwe Kleinert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

TOP 2.1 – Wortmeldung Herr Seemann zu TOP 4

Bürger Seemann äußert sich negativ zur Vorgehensweise zum Bebauungsplan südl. der kath. Kirche und gleichzeitig vergleicht er die Vorgaben hinsichtlich der geplanten Wohneinheiten mit der in der Hauptstraße 99. Er betont, dass dort drei Vollgeschosse mit insgesamt ca. 3.000 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche entstehen sollen. Herr Seemann ist weiter der Meinung, dass eine erneute Auslegung des Bebauungsplans entbehrlich gewesen wäre, wenn die Gemeinde zuvor die Forderungen und Anregungen der Bürgerschaft ernst genommen hätte und Gespräche auf Augenhöhe mit dieser geführt hätte. Er betont, dass er als einziger Einwender ergebnisoffene Diskussionen führen möchte und wünscht, dass seine Argumente im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

BM Förster entgegnet, dass die Tatsache, dass Herr Seemanns Argumente nicht in den Bebauungsplan mit eingeflossen sind, nicht bedeute, dass nicht auf Augenhöhe diskutiert wurde. Man habe mehrmals miteinander am Tisch gesessen. Für die Hauptstraße 99 sei noch nicht klar, ob sich der Gemeinderat letztlich für die vorgeschlagene Variante aussprechen werde. Das Ergebnis sei daher offen.

TOP 2.2 – Wortmeldung Herr Schoppengerd

Herr Schoppengerd informiert über die vom NABU erstellte Broschüre über die Naturschätze in Nußloch, die heute durch die Verwaltung an den Gemeinderat ausgehändigt wurde. Diese Broschüre soll dem neuen Gemeinderat Anregungen für seine Arbeit geben. Er hebt die Beharrlichkeit und Energie von Heiner Schmidt hervor, die zur Entstehung vieler dieser Schutzgebiete geführt haben.

TOP 3 ─ Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 (Nr. 7/2024)
- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil

BM Förster informiert, dass innerhalb der 7-tägigen Frist keine Einwände gegen das öffentliche Protokoll von Seiten des Gemeinderats bei der Verwaltung eingegangen sind. Das Protokoll kann somit von den Urkundspersonen unterzeichnet werden. Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird mit heutiger Sitzung zur Kenntnis gebracht. Es ergehen keine Einwände. Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.

TOP 4 ─ Bebauungsplan „Südlich der katholischen Kirche“
- Billigung des geänderten Planentwurfs
- Beschluss der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Foltin von MVV Regioplan. Er erklärt GRätin Seemann und GR Rupp zu diesem TOP als befangen und bittet sie im Zuschauerbereich Platz zu nehmen.

GRätin Seemann und GR Rupp verlassen den Ratstisch und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

BM Förster übergibt sodann das Wort an Frau Foltin.

Frau Foltin informiert über die Anregungen aus der Offenlage des Planentwurfs im März und April 2024. Sie erklärt, dass 33 Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten wurden. Davon haben 23 keine Stellungnahme abgegeben, 5 haben lediglich Kenntnisnahme ohne Betroffenheit oder Bedenken gemeldet und 5 haben Stellungnahmen und Anregungen zu verschiedenen Themen eingereicht, so Frau Foltin weiter.

Sie trägt die wesentlichen Stellungnahmen der Behörden anhand einer Power-Point-Präsentation vor:

  • Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt, fordert redaktionelle Korrekturen und Anpassungen hinsichtlich der Höhe der baulichen Anlagen und der Bauweise sowie eine Begrenzung der höchstzulässigen Zahl an Wohneinheiten aufgrund der Verkehrsbelastung und beengter Ein- und Ausfahrten.
  • Das Landesamt für Denkmalpflege weist auf den Umgebungsschutz der katholischen Kirche hin und hebt die Bedeutung archäologischer Kulturdenkmäler im Umfeld hervor.
  • Weitere Hinweise von verschiedenen Behörden betreffen Bodenschutz, Starkregen und Geotechnik.

Aus der Öffentlichkeit ging, erläutert Frau Foltin weiter, eine Stellungnahme ein, die mehrere Anregungen und Forderungen enthielt, darunter:

  • Eine erneute Offenlage des Bebauungsplans aufgrund fehlerhafter Bekanntmachung und eingeschränkter Abrufbarkeit der Unterlagen (wird gefolgt).
  • Die Forderung nach einem allgemeinen Wohngebiet anstelle einer privaten Grünfläche und einer Erhöhung der Tiefe der Baufenster auf 33 Meter (Wohnbaufläche wird um 2,5 Meter nach Westen auf 32,5 Meter erweitert).
  • Frage weshalb die Hauptstraße 62 (ehem. Gaststätte) keine Stellplätze nachweisen muss. (aufgrund der Vornutzung Gaststätte gelten Stellplätze als bereits nachgewiesen (Bestandsschutz). Ergebnis: keine weiteren Stellplätze notwendig).
  • Entfall Begrenzung von Wohnungen je Gebäude (wird nicht gefolgt)
  • Der Vorschlag, die maximale Gebäudelänge von 18 Metern entfallen zu lassen, wurde berücksichtigt, während andere Forderungen wie die Zulassung von Staffelgeschossen nicht angenommen wurden.

Frau Foltin geht während ihres Sachvortrags auf die notwendige Entscheidung des Gremiums ein, die max. Anzahl an Wohneinheiten (WE) festzulegen. Die MVV Regioplan empfehle die Festsetzung von 9 WE je Wohngebäude und die Regulierung über die Stellplatzsatzung der Gemeinde vorzunehmen.

Lt. BM Förster stellt sich die Frage, ob 7 oder 9 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen werden sollen.

GR Röser signalisiert für die CDU-Fraktion Zustimmung zur zweiten Offenlage und spricht sich im Sinne der Nachverdichtung für maximal 9 Wohneinheiten pro Gebäude aus. Dies auch weil über die Stellplatzsatzung Regulierungen vorgenommen werden können.

GR Baumeister weist darauf hin, dass etliche Dinge angepasst und geändert wurden. Er teilt mit, dass er die Regelungen bezüglich der Gebäudelänge ebenfalls unterstütze. Da rechtlich eine Begrenzung der Wohneinheiten pro Grundstück nicht möglich ist, sollte sie nun pro Gebäude festgelegt werden, so GR Baumeister weiter. Er führt zudem aus, dass in diesem Fall über die Stellplatzsatzung reguliert werden sollte. GR Baumeister erläutert, dass beim Bau von drei Gebäuden mit 1,5-Zimmer-Wohnungen plötzlich 27 Wohneinheiten je Grundstück entstehen könnten. Er befürworte Nachverdichtung, jedoch mit Maß und Ziel. Aufgrund der Wortmeldung von Herrn Seemann unter TOP 2 teilt er mit, dass seiner Meinung nach die Hauptstraße in diesem Bereich nicht mit dem Bereich neben dem Park (Hauptstraße 99) verglichen werden könne, da dort bereits mehrstöckige Gebäude vorhanden sind.

GR Kleinert fragt rhetorisch, wie viel Nachverdichtung angemessen ist. Es sei schwierig für ihn, die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude festzulegen. Er gehe davon aus, dass künftig in der zweiten Reihe gebaut wird, wodurch 18 Wohneinheiten möglich wären. Eine Idee der Fraktion B´90/Die Grünen wäre, unterschiedliche Zahlen von Wohneinheiten pro Gebäude für die erste und zweite Reihe festzulegen – z. B. 7 vorne, 5 hinten, also maximal 12 pro Grundstück. Es scheint seiner Meinung nach keine anderen Stellschrauben zu geben. Bezüglich der Stellplatzsatzung neigt er dazu, diese unangetastet zu lassen, da eine Veränderung kleine Wohnungen verteuern würde.

Frau Foltin erläutert, dass es möglich ist, die Anzahl der Wohneinheiten an die Grundstücksgröße zu koppeln. Dies brächte jedoch Herausforderungen hinsichtlich des Bestands mit sich. Die MVV habe sich bezüglich dieses Themas auch eines Rechtsanwalts bedient und komme immer wieder zu dem Punkt zurück, die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude festzulegen.

GR Molitor erwähnt, dass es Priorität haben muss, Wohnraum zu schaffen, da viele Bürger verzweifelt eine Wohnung suchen und in Nußloch bleiben wollen. Er weist darauf hin, dass auch die KWG einen großen Aufwand mit der Sanierung und Erweiterung der Kaiserstraße 16 betreibe, um Wohnraum zu schaffen. Der Gemeinderat sollte keine weitere Einschränkung vornehmen, so GR Molitor weiter. 9 Wohneinheiten seien seiner Meinung nach akzeptabel und die Stellplatzsatzung soll nicht verschärft werden, da dies alles nur teurer machen würde. Er führt weiter aus, dass die Spielräume der Bauherren nicht weiter eingeschränkt werden sollten. Auch er ist der Meinung, dass die Offenlage erneut durchgeführt werden sollte, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Mit der Möglichkeit, die Tiefe der Baufenster auf 32,5 m zu erweitern, würden mehr Optionen für die Schaffung von Wohnraum entstehen, was GR Molitor befürwortet.

GR Röser wiederholt, was GR Kleinert rhetorisch gefragt hat: Die Gretchenfrage sei die Nachverdichtung und deren Verträglichkeit mit den Nachbarn. Es könne niemandem, der Bau von mehr Wohneinheiten verwehrt werden, wenn anderswo bereits mehr genehmigt worden sind. Daher sollten seiner Meinung nach 9 Wohneinheiten je Gebäude zugelassen werden.

GR Kleinert beantragt eine getrennte Abstimmung.

Nach Ende der Debatte lässt BM Förster aufgrund des Antrags von GR Kleinert getrennt abstimmen.

Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat billigt mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (Greiner, Kleinert, Menrath, Veits) den Entwurf des Bebauungsplans vom 12.07.2024, mit der Maßgabe, dass neun Wohneinheiten je Gebäude als Maximalmaß festgesetzt werden und die Regelung der Stellplatzsatzung angewendet werden soll.

GRätin Seemann und GR Rupp haben aufgrund ihrer Befangenheit nicht mit abgestimmt.

2. Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen (GRätin Seemann und GR Rupp nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchzuführen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat ebenso die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 5 ─ Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord", 4. Änderung
1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13a BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB

GRätin Seemann und GR Rupp nehmen wieder am Ratstisch Platz.

GR Baumeister wird zu diesem Tagesordnungspunkt von BM Förster für befangen erklärt und gebeten, im Zuschauerbereich Platz zu nehmen. GR Baumeister verlässt daraufhin den Ratstisch und nimmt im Zuschauerbereich Platz. BM Förster übergibt sodann erneut das Wort an Frau Foltin.

Frau Foltin berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Nord", 4. Änderung. Sie erklärt, dass am 23.04.2024 per Mail um Stellungnahmen gebeten wurde. Grundsätzlich hat es keine Stellungnahmen mit Bedenken, die gegen die Planung sprechen, gegeben. Insgesamt sind zwölf Stellungnahmen eingegangen, von denen sechs Anregungen zu verschiedenen Themen aufwiesen, während die anderen sechs keine Betroffenheit oder Anregungen enthielten. Weiter führt Frau Foltin aus, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung vom 06.05. bis einschließlich 07.06.2024 erfolgte. In diesem Zeitraum ist jedoch keine einzige Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Frau Foltin fasst die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zusammen und trägt vor, dass das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt formale und redaktionelle Korrekturen sowie Vorschläge zur Festsetzung der baulichen Anlagen und Abstandsflächen gemacht hat. Das Wasserrechtsamt wies auf Wasserversorgung, Grundwasserschutz und Starkregenereignisse hin. Das Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz betonte die Wichtigkeit der Löschwasserversorgung. Die Netze BW gaben Hinweise zum Schutz bestehender Leitungen. Das Regierungspräsidium Freiburg ergänzte geologische Hinweise zum Baugrund und die Untere Naturschutzbehörde verwies auf den Artenschutz, insbesondere das Vorkommen der Mauereidechse. Frau Foltin teilt abschließend mit, dass diese Anregungen und Hinweise in den Planentwurf eingearbeitet wurden.

GR Röser führt aus, dass GR Kettemann sein Unverständnis über den umfangreichen demokratischen Prozess für ein so kleines Plangebiet bei der Vorbesprechung geäußert habe. Er teilt weiter mit, dass die Mehrheit der CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, da das Vorhaben als wirtschaftsfördernd angesehen wird. Er betont, dass er froh und dankbar ist, dass dem Gewerbe hier eine Möglichkeit zum Bau geboten werden kann.

GR Falkner stimmt für die Fraktion LLisN zu und betont, dass es Zeit werde, das Verfahren abzuschließen. Es sei wichtig, dass das Gewerbe in der Gemeinde bleibt. Sie habe stets Bedenken, dass Gewerbetreibende abwandern könnten.

GR Veits begrüßt die Nutzung der wenigen noch verfügbaren Flächen im Gewerbegebiet. Er merkt an, dass dort ein Spielplatz weggefallen ist und betont, dass der geplante Jugendplatz schnell umgesetzt werden sollte, um diesen Wegfall zu kompensieren. Zudem sollten der Basketballplatz und der Bolzplatz bei der ehemaligen Halfpipe weiter vorangetrieben werden, damit die Jugendlichen weiterhin Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten haben.

GR Molitor weist darauf hin, dass man an diesem kleinen Gewerbegebiet erkennen kann, wie rar Gewerbeflächen sind. Der Gewerbetreibende sei selbst auf die Gemeinde zugekommen und habe gefragt, ob man das Gebiet als Baufläche nutzen könnte. GR Molitor führt weiter aus, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmt.

BM Förster merkt an, dass das Verfahren kaum schneller gehen könne. Die Vorgaben seien gegeben, auch wenn es sich um ein kleines Gebiet handelt. Er geht sodann zur Beschlussfassung über.

Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (GRätin Stegmaier), GR Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit, folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der Planoffenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2 zu.

2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord, 4. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.07.2024 nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

TOP 6 ─ Anbringung einer Werbeanlage an die Außenfassade
Sinsheimer Straße 7
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster informiert, dass der stellvertretende BAL Ettner heute anwesend ist, da normalerweise der Technische Ausschuss (TA) für die nachfolgenden TOPs zuständig wäre. Da die konstituierende Sitzung erst gestern stattgefunden hat und die Sommerpause bevorsteht, erfolgt die Behandlung der Themen im Gemeinderat.

BM Förster trägt vor, dass an das Gebäude in der Sinsheimer Straße 7 eine Werbeanlage angebracht werden soll. Diese soll in einer Höhe von 2,95 m über dem Gehweg montiert werden und hat die Maße 5,95 m x 0,89 m x 0,03 m, wodurch sie genehmigungspflichtig ist. Da die Anlage der Wirtschaftsförderung dient und an der Stätte der Leistung angebracht wird, bringt die Verwaltung trotz der Größe keine Bedenken vor.

GR Molitor fragt, ob die Werbetafel selbstleuchtend ist.

Stellv. BAL Ettner antwortet, dass gemäß dem Antrag keine Beleuchtung vorgesehen ist.

GR Molitor bittet darum, dies zu überprüfen, da die SPD-Fraktion gegen die Beleuchtung der Tafel Einwände hätte.

GR Kleinert bemerkt, dass es so aussieht, als seien die Buchstaben einzeln auf das Gebäude gemalt. Dies wirke sehr dezent und sei daher positiv.

GR Baumeister fragt ebenfalls nach, ob die Buchstaben einzeln angebracht würden und weist darauf hin, dass es früher einmal eine Tafel gegeben habe, die nicht ansprechend ausgesehen habe.

Stellv. BAL Ettner bestätigt, dass im Antrag steht, dass es sich um Einzelbuchstaben handelt.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Anbringung einer Werbeanlage zu.

TOP 7 ─ Wohnhauserweiterung mit Wintergarten und Balkon
Bergstraße 28
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster erläutert anhand der Vorlage, dass für die Wohnhauserweiterung in der Bergstraße 28 ein verglaster Erker mit Flachdach geplant ist. Der bestehende Bebauungsplan erlaube keine Flachdächer, während der benachbarte Bebauungsplan „Alter Berg“ diese zulasse. Die Verwaltung bringt daher keine Bedenken bezüglich der Befreiung vor. Weiter führt er aus, dass die Entscheidung über den Balkon und die Außentreppe im Ermessen der Baurechtsbehörde liege, da der Bebauungsplan hierzu keine Regelungen enthält. Abschließend stellt BM Förster fest, dass alle weiteren Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden.

Es ergehen keine Wortmeldungen von Seiten des Räterunds.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt folgende Befreiung:

- Zulassung eines Flachdachs für den Erker

TOP 8 ─ Neubau einer Technikzentrale für das Nahwärmenetz
Neue Heimat 10+14
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster informiert, dass die Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg plant, das Wohnquartier „Neue Heimat“ mit 215 Wohneinheiten über ein Nahwärmenetz zu versorgen. Die hierfür benötigte Technikzentrale soll auf einem Flurstück errichtet werden, das sich im Eigentum der Genossenschaft befindet und bisher als Garagenhof genutzt wurde. Er führt weiter aus, dass die Einzelgaragen abgebrochen werden und die Technikzentrale dort in Form von zwei zweigeschossigen Containereinheiten gebaut werden soll. Diese enthält Pelletkessel, Wärmepumpen und Pufferspeicher. Der Technikstandort soll durch einen Zaun und eine Bepflanzung abgegrenzt und mit einer Holzfassade verkleidet werden, so BM Förster weiter. Er informiert zudem, dass nach dem Rückbau der zehn Garagen im Quartier noch 263 Stellplätze für 215 Wohneinheiten zur Verfügung stünden, was ausreichend wäre. Wie dem Gemeinderat bekannt, sollen an das Nahwärmenetz zudem die gemeindeeigenen Gebäude, Bauhof und Feuerwehrhaus angeschlossen werden, teilt BM Förster abschließend mit.

GR Röser fragt nach dem aktuellen Stand zur Anbindung des Feuerwehrhauses und des Bauhofs.

BM Förster erläutert, dass die Wärmeversorgung gemeinsam mit dem Familienheim geplant wird. Es habe auch Überlegungen zur Solarthermie gegeben, jedoch sollen Luftwärmepumpen verwendet werden.

GR Baumeister hält das Bauwerk für sehr massiv und äußert Bedenken hinsichtlich der dadurch entstehenden, möglichen Parkplatznot. Er möchte wissen, wie der Stellplatzschlüssel in diesem Quartier aussieht.

Stellv. BAL Ettner erklärt, dass laut LBO ein Stellplatz je Wohneinheit vorgesehen ist und es keine strengere Regelung gibt da kein Bebauungsplan vorhanden ist.

GR Kleinert steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber, fragt jedoch, ob alternative Lösungen geprüft wurden. Er sorge sich um den 20 Meter hohen Schornstein, der optisch auffällig ist. Weiter fragt er, ob er möglicherweise an ein Gebäude angebracht werden könnte, um die optische Belastung zu reduzieren. Zudem möchte GR Kleinert in Erfahrung bringen, ob es andere technische Lösungen gäbe, insbesondere angesichts der eher kritischen Beurteilungen von Pelletheizungen.

BAL Leyk erklärt, dass zwar technisch bessere Lösungen möglich gewesen wären, diese jedoch von den übergeordneten Behörden abgelehnt wurden. Die Baugenossenschaft habe seiner Meinung nach viel Zeit und Geld investiert, um diese Lösung auszuarbeiten. Er weist darauf hin, dass für dieses Projekt auch Fördergelder abgerufen werden können.

GR Kleinert fragt, ob es möglich wäre, den Schornstein um 5 bis 10 Meter von der Anlage abzurücken oder ihn näher an ein bestehendes Gebäude zu platzieren, um ihn optisch besser zu integrieren.

GR Molitor betont, dass der hohe Schornstein das Ortsbild prägen wird. Er schlägt vor, die Technikzentrale auf dem Bauhofgelände zu platzieren, um das Erscheinungsbild zu verbessern. Er weist auch auf den hohen Parkdruck im Quartier hin und fragt, ob das Werk nicht anderswo gebaut werden kann. Weiter äußert er Bedenken hinsichtlich des Geräuschpegels, der von solch einer Anlage ausgeht und der damit einhergehenden Störung für Anwohner.

BM Förster fragt, ob der Gemeinderat bereit sei, die Kosten für die Leitungsführung bei einer Verlagerung zum Bauhof zu übernehmen.

GR Molitor teilt mit, dass er hierzu heute keine Aussage treffen könne, da ihm die Kosten hierfür nicht bekannt sind.

GR Veits merkt an, dass irgendwann am Bauhof ein Garagenpark errichtet werden soll. Weiter führt er aus, dass es die Bewohner der „Neuen Heimat“ sind, die den Schornstein sehen müssen und es ihm nicht um den Anblick vom Feldweg aus gehe. Er schlägt vor, das ehemalige Umlenkwerk der Lorenbahn, das stehen bleiben müsse, als alternative Standortoption zu prüfen, auch wenn dies ein Stück weg wäre.

BM Förster erläutert, dass eine Verlagerung des Schornsteins allein nicht möglich wäre, wenn dann müsste die gesamte Technikzentrale umgesetzt werden. Er sieht jedoch keine Möglichkeit, diese im Bauhof unterzubringen. Er hält den Vorschlag, das ehemalige Umlenkwerk der Lorenbahn als alternativen Standort zu prüfen, für interessant. BM Förster gibt hinsichtlich der Optik zu bedenken, dass die Mieter des Familienheims, die den Schornstein sehen werden, von günstigen Mietkonditionen profitieren würden.

GR Seibert weist darauf hin, dass in dem betreffenden Bereich zahlreiche Leitungen wie Gasleitungen, Wasserhauptleitungen und Kanäle verlaufen, die nicht überbaut werden können. Er fragt, ob das Feuerwehrhaus über eine Notstromversorgung verfügt. Ein Heizkessel könnte bei Stromausfällen an Notstrom angeschlossen werden, was die Heizversorgung sicherstellen würde. Bei einer Versorgung über Wärmepumpen könnte ein längerer Stromausfall problematisch sein. Er bittet darum, diese Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen.

BAL Leyk erklärt, dass die Verwaltung bereits an der Thematik der Netzersatzanlagen und Notstromversorgung arbeitet. Da die geplante Anlage sowohl Holzpellets als auch Strom nutzen würde, wodurch zwei unterschiedliche Energiequellen vorhanden wären, sieht er kein großes Problem bei Stromausfällen. Weiter gibt er zu bedenken, dass Gasversorgungsprobleme, wie sie im Zuge des Ukraine-Kriegs auftraten, ebenfalls wieder Thema sein könnten. Bei einem möglichen Standortwechsel der Anlage würde der Lieferverkehr für Holzpellets durch das Wohngebiet erhöht, was ebenfalls berücksichtigt werden müsse, führt BAL Leyk weiter aus. Zudem sind die Garagen, die abgerissen werden sollen, lt. BAL Leyk bereits alt und werden vermutlich nicht mehr stark genutzt, da sie zu klein für die heutigen Autos seien.

GR Rupp fragt, ob die Anlage geteilt werden könnte, um Wärmepumpe und Schornstein separat zu platzieren. Dies wird von BAL Leyk verneint.

GR Rupp schlägt vor, die hierfür benötigten Leitungen über Land zu verlegen, um Kosten zu sparen.

GR Veits sieht den Vorteil, zwei Systeme im Verbund zu nutzen, um gegenseitigen Ersatz zu gewährleisten. Er äußert, dass die Sorgen um einen langen Stromausfall seiner Meinung nach nicht nachvollziehbar sind, da Nußloch noch nie mit einem so langen Ausfall konfrontiert gewesen sei.

BM Förster stimmt dem zu, weist jedoch darauf hin, dass Cyberangriffe in der Zukunft eine neue Herausforderung darstellen könnten.

Der Gemeinderat fasst nach erfolgter Beratung mit 16 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (Molitor, Miltner, Seibert) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Abbruch der Garagen.

Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

TOP 9 ─ Aufstockung eines Wohnhauses
Bergstraße 5
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster erläutert, dass das bestehende Wohnhaus in der Bergstraße 5 aufgestockt werden soll. Das Gebäude würde nach der Aufstockung über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss verfügen und dadurch keine neue Wohneinheit geschaffen. Weiter informiert er, dass für diese Planung jedoch eine Befreiung erforderlich ist, da der Bebauungsplan in diesem Bereich keine Flachdächer zulässt. Der benachbarte Bebauungsplan „Alter Berg“ hingegen erlaube Flachdächer. Aufgrund dieses Umstands könne nach Meinung der Verwaltung der beantragten Befreiung zugestimmt werden.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung des Wohnhauses zu und erteilt folgende Befreiung:

Ausführung mit einem Flachdach

TOP 10 ─ Neubau einer Yoga-Pagode
Walldorfer Straße 100
Antrag auf Baugenehmigung

BM Förster informiert, dass das geplante Gebäude für die Yoga-Pagode im südwestlichen Bereich des Grundstücks Walldorfer Straße 100 errichtet werden soll. Dabei wird die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze um 46 m² überschritten, was etwa 0,38 % der Gesamtfläche entspricht und daher nach Meinung der Verwaltung vernachlässigt werden könne. Auch weil bereits in der Vergangenheit auf diesem Grundstück mehrere Befreiungen für Baugrenzüberschreitungen erteilt worden sind, führt BM Förster weiter aus. Da die Grundflächenzahl weiterhin eingehalten wird sowie alle weiteren Vorgaben des Bebauungsplans, empfiehlt die Verwaltung dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Yoga-Pagode zu und erteilt folgende Befreiung:

Überschreitung der Baugrenze um 46 m² (= 0,38 %)

TOP 11 ─ Generalsanierung Schillerschule bzw. Planung gesamtes Schillerschulareal
- Architektenwettbewerb Auslobungsunterlagen

Stellv. BAL Ettner verlässt um 20:00 Uhr den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster begrüßt zu diesem TOP Frau Bayrak und Herr Dr. Sperle von der STEG. Er informiert, dass am kommenden Freitag das erste Mal die Jury tagen wird und man diese auch mit Einbezug von Vereinsvertretern sehr breit aufgestellt habe. Er übergibt sodann das Wort an die Mitarbeiter der STEG für den Sachvortrag zu diesem TOP.

Dr. Sperle informiert, dass die Vorgespräche zum Architekturwettbewerb bereits seit einem Jahr laufen und heute der A-Teil der Auslobung vorgestellt werde, der EU-weit bekannt gegeben wird. Der B-Teil, der die eigentliche Aufgabenbeschreibung enthält, werde dann am Freitag im Detail mit der Jury diskutiert und sei den teilnehmenden Architekturbüros vorbehalten. Frau Bayrak und Dr. Sperle erläutern anhand einer PowerPoint-Präsentation den Ablauf des Wettbewerbs, die Zusammensetzung des Preisgerichts sowie den Verlauf der Beratungen. Dr. Sperle betont, dass der Wettbewerb EU-weit ausgeschrieben wird, die Sprache jedoch auf Deutsch festgelegt ist. Dies wird eine erste Einschränkung darstellen und könnte dazu führen, dass sich hauptsächlich deutsche, eventuell auch vereinzelt im Ausland tätige, deutsche Büros bewerben, während die Teilnahme ausländischer Büros eher unwahrscheinlich ist.

Dr. Sperle zeigt abschließend den genauen Ablauf des Wettbewerbs nochmals auf.

Die verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

BM Förster betont, dass für ihn die heutige Präsentation nochmals wichtig war, da es sich um ein sehr großes, umfangreiches und vor allem komplexes Verfahren handelt. Er erinnert daran, dass bereits bei der Kaiserstraße 16 eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der STEG stattgefunden hat. Das aktuelle Projekt sei spannend und bietet den Gemeinderatsmitgliedern die Gelegenheit, aktiv mitzugestalten. Er freut sich auf den ersten Schritt am Freitag und weist darauf hin, dass die STEG bereits fünf sehr gute Büros ausgewählt hat.

GR Röser erklärt, dass die Teilnahme an der Jury für ihn und GR Kettemann Neuland ist und er sich darauf freue, aktiv mitgestalten zu können da die Sanierung und der Neubau für die CDU-Fraktion ein zentrales Anliegen und Herzensthema ist.

GR Baumeister hebt hervor, dass mit der heutigen Zustimmung zur Bekanntmachung der Startschuss gegeben wird aber der B-Teil das Projekt dann erst wirklich spannend mache.

GR Veits weist auf einen Terminfehler hin: Während auf Seite 4 ein Septembertermin für die Bekanntmachung steht, wird an anderer Stelle der Augusttermin genannt.

Dr. Sperle bedankt sich für den Hinweis.

GR Veits fragt, ob die Bekanntmachung in den baden-württembergischen Sommerferien ein Problem darstellen könnte.

Dr. Sperle erklärt, dass der Zeitplan eng ist, da das Projekt im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein soll. Die Erfahrung zeige aber, dass größere Büros keine Betriebsferien machen und die Bearbeitungszeit für die Büros ohnehin erst nach den Sommerferien liege. Da Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet werden, seien die baden-württembergischen Sommerferien nicht maßgeblich, teilt Dr. Sperle ergänzend mit.

GR Veits erwähnt, dass ihm die Teilnahme als Sachpreisrichter bei der Kaiserstraße 16 viel Freude bereitet hat und er sich auf das aktuelle Projekt freut.

GR Molitor äußert seine Vorfreude auf die aktive Teilnahme und fragt, ob die Büros Zugang zu den Informationen und Videos aus der Phase 0 erhalten werden.

Dr. Sperle teilt mit, dass er von einem speziellen Video nichts wisse aber schon sehr viel Informationsmaterial vom Bauamt erhalten habe.

BM Förster ergänzt, dass es sich um ein allgemeines Video handelt, das nicht spezifisch über Nußloch gedreht worden ist.

Dr. Sperle führt aus, dass die Planungsteams im September alle relevanten Unterlagen erhalten werden.

BAL Leyk wird das Video zur Phase 0 ebenfalls zur Verfügung stellen und dankt GR Molitor für den nützlichen Hinweis.

Nach erfolgtem Austausch und Beratung zu diesem TOP geht BM Förster zur Beschlussfassung über.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Bekanntmachung und Auslobung – A-Teil - gemäß Anlage zum Planungswettbewerb „Generalsanierung und Neubau Schillerschule“.

TOP 12 ─ Wirtschaftsförderung
- Erarbeitung eines Konzepts zur Stärkung der Innenstadt (IHK-Förderprogramm Innenstadtberater)
- Sachstandsbericht

Dr. Sperle und Frau Beyrak verlassen um 20:38 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

Für diesen TOP nimmt Frau Ellenbracht von der IHK Rhein-Neckar am Besuchertisch Platz.

BM Förster begrüßt diese und informiert, dass Frau Ellenbracht vor ca. einem Jahr bereits schon einmal bei einer Gemeinderatssitzung gewesen ist und dort der Startschuss gefallen sei. Er entschuldigt die Wirtschaftsförderin Sina Bisinger und teilt mit, dass diese heute beim Kinomobil der Jugendbeteiligung eingespannt sei, weshalb sie nicht an der Gemeinderatssitzung teilnehmen könne.

Frau Ellenbracht informiert anhand einer Power-Point-Präsentation (wird Inhalt der Niederschrift) über die aktuellen Herausforderungen von Ortskernen. Sie hebt hervor, dass die Innenstädte und Ortszentren sich breiter aufstellen müssen, um zukunftsfähig zu bleiben. Besonders wichtig sei die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Unternehmen sind gefordert, neue Wege zu finden, um ihre Frequenz zu steigern und sich im Online-Handel, bei Energiefragen und im Personalbereich zu behaupten, führt Frau Ellenbracht weiter aus. Stadtzentren, die ein großes Nutzungsspektrum bieten, zeigen sich krisenfester. Es sei entscheidend, Besuchsanlässe über den reinen Einkauf hinaus zu schaffen, um die Attraktivität der Zentren zu erhöhen. Frau Ellenbracht erläutert weiter die Merkmale zukunftsfähiger Ortskerne. Sie betont, dass ein Ortskern multifunktional sein muss, mit einer Mischung aus Nutzungen und attraktiv als lebendiger Aufenthaltsort mit hoher Lebensqualität. Auch sei die Kooperation zwischen allen Beteiligten essenziell, ebenso wie die Integration von smarten und digitalen Elementen wie freiem WLAN, Breitbandnetz und digitalen Leitsystemen. Sie hebt hervor, dass es keine universelle Strategie gibt und jede Gemeinde eine individuelle Herangehensweise benötige. Eine Professionalisierung der Strukturen sei dabei notwendig und die Förderung der Unternehmen sei eine „freiwillige Pflichtaufgabe“, mit der man in die Zukunft der Innenstadt investiere. Sie geht weiter auf den Ablauf des Innenstadtberaterprozesses in Nußloch ein und führt vereinzelt die Ergebnisse hieraus auf. So berichtet sie beispielsweise über das Einkaufsverhalten der letzten und kommenden zwei Jahre. Während der Befragungen sei festgestellt worden, dass das Einkaufsverhalten in den letzten zwei Jahren konstant geblieben ist (71% der Bürger haben ihr Verhalten nicht verändert). Diese Tendenz wird sich voraussichtlich fortsetzen, da 94% der Befragten angaben, dass ihr Einkaufsverhalten auch in den nächsten zwei Jahren unverändert bleiben wird, so Frau Ellenbracht weiter. Sie hebt weiter hervor, dass der Nußlocher Ortskern überwiegend ein positives Image genießt und bei der Befragung im Durchschnitt mit einer Note von 2,9 bewertet worden sei. Positiv hervorzuheben sind der Flair des Ortes, das gepflegte Ortsbild sowie die Begrünung und Wasserflächen, die das Gesamtbild verschönern. Auch das starke Gemeinschaftsgefühl und die hohe Identifikation der Bürger mit ihrem Ort werden geschätzt. Die gute Pkw-Erreichbarkeit und das ausreichende Parkangebot tragen ebenfalls zur positiven Bewertung bei. Besonders hervorzuheben sind zudem die besonderen Sortimente der Geschäfte, die hohe Service-Qualität und die dynamische Verwaltung, die sich auch durch eine gute Kommunikation auszeichnet. Der Lindenplatz wird ebenfalls positiv erwähnt.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Kritikpunkte, erläutert Frau Ellenbracht weiter. Das Ortskern-Marketing und die digitale Sichtbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten zeigen Schwächen. Auch die analogen Angebote und Öffnungszeiten könnten verbessert werden. Die Schaufenstergestaltung, die Mobilität zu Fuß und mit dem Rad sowie die Sauberkeit im Parkhaus Ortsmitte sind weitere Bereiche, in denen es Mängel gibt. Zudem fehlen eine klare Beschilderung und ein ausreichendes Erlebnisangebot, und das Nahversorgungsangebot, insbesondere im Lebensmittelbereich, könnte besser ausgebaut werden. In ihrem weiteren Vortrag skizziert Frau Ellenbracht die fünf Schlüsselprojekte für Nußloch. Zum einen soll der Lindenplatz aufgewertet werden, um ihn als Wohlfühlort attraktiver zu machen. Zum anderen sollen neue Erlebnisangebote im Ortskern geschaffen werden, um das Angebot lebendiger zu gestalten. Zudem wird die Erreichbarkeit und Nutzung des Parkhauses Ortsmitte verbessert. Auch wird die digitale Sichtbarkeit des Gewerbes und der Angebote erhöht. Schließlich soll die Nahversorgung, insbesondere das Lebensmittelangebot im Ortskern, gestärkt werden. Abschließend betont Frau Ellenbracht, dass für die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen niederschwellige und kostengünstige Maßnahmen entscheidend sind, die direkt umgesetzt werden können. Eine übergeordnete Projektsteuerung sei dabei ebenso von großer Bedeutung, um den Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen und die Umsetzung effizient zu koordinieren.

BM Förster dankt Frau Ellenbracht und hebt hervor, dass viel Mühe und Zeit in das Projekt in Zusammenarbeit mit der IHK investiert wurde. Das Förderprogramm, das die Gemeinde nichts kostet, birge viel Potential. Weiter teilt er mit, dass im Herbst der Wifö-Ausschuss beraten soll, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Hauptziel der Verwaltung sei, kostengünstig Dinge umzusetzen, wobei auch notwendige Investitionen berücksichtigt werden müssen. Laut der IHK-Kaufkraftanalyse belegt Nußloch Platz 3 was die Kaufkraft je Einwohner anbelangt, jedoch wird nur 42 % der Kaufkraft vor Ort gebunden. Es gilt, dieses Potenzial besser zu nutzen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, führt BM Förster weiter aus.

GR Röser fragt nach Erfahrungen anderer Kommunen, da es sich nicht um neue Herausforderungen handelt. Er möchte wissen, welche Maßnahmen gut funktionieren.

Frau Ellenbracht antwortet, dass es keine universelle Strategie gibt, da sich Maßnahmen nicht immer 1:1 übertragen lassen. Beispielsweise hat sich die Digitalisierung von Stadtgutscheinen in anderen Städten nicht als erfolgreich erwiesen. Sie informiert über das Netzwerk „Innenstadt“ bei der IHK, das sich als Nächstes zu einer Netzwerkveranstaltung in Weinheim treffe, um Erfahrungen auszutauschen.

GR Röser fragt, ob es bestimmte Maßnahmen gibt, die in vielen Kommunen als erfolgreich gelten.

Frau Ellenbracht nennt unter anderem die Schaufensterberatung und die Einführung von Events. Schriesheim habe zum Beispiel „Heimatshoppen“ durchgeführt, was dort erfolgreich war. Ob dies auch in Nußloch funktioniert, sei jedoch offen.

GR Röser äußert die Auffassung, dass die Kommune bereits viel tue, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Eingriffsmöglichkeiten seien jedoch begrenzt und es liege auch am Gewerbe, sich einzubringen. Er fragt Frau Ellenbracht, wie sie die Bereitschaft des Gewerbes einschätzt, sich weiter zu engagieren.

Frau Ellenbracht erklärt, dass es darauf ankommt, ob die Maßnahmen den Betrieben nützen. Wenn dies der Fall sei, würden sich die Unternehmen die Zeit nehmen. Es gäbe auch zeitlich weniger aufwendige, aber effektive Maßnahmen. Das bestehende, gute Team hier in Nußloch aus der neuen Wirtschaftsförderin Frau Bisinger, der IHK und dem VNS sei dabei hilfreich.

GR Baumeister merkt an, dass die Schlüsselprojekte für ihn teilweise noch nicht ganz greifbar seien, da sie relativ allgemein gehalten sind. Es sei schwierig für den Gemeinderat und die Verwaltung, konkrete Hebel zu finden, da ihnen teilweise die Hände gebunden sind. Die Herausforderung bestehe darin, dass sich das Gewerbe nun aktiv einbringe. Er sieht es als positiv an, dass Nußloch eine gute Kaufkraft hat, weist jedoch darauf hin, dass die Kaufkraftbindung schwach ist und viel abfließt. Das Befragungsergebnis, dass das Einkaufsverhalten auch in den nächsten zwei Jahren unverändert bleiben wird, könne man auch umgekehrt sehen und daraus deuten, dass diejenigen Bürger, die auch jetzt schon nicht im Ortskern einkaufen gehen, dies in den kommenden zwei Jahren auch weiterhin nicht tun werden.

Frau Ellenbracht erklärt, dass die Präsentationsfolien hierzu eher oberflächlich sind, aber detailliertere Unterlagen bereits vorliegen.

GR Veits hebt hervor, dass die Erkenntnisse die Grundlage für das angedachte Konzept bilden. Er dankt allen, die an den Workshops teilgenommen haben. Wichtige Punkte sind für ihn, dass der Lindenplatz als Wohlfühlort gestaltet wird, er sieht die Notwendigkeit von mehr Veranstaltungen auf diesem und eine naturnahe Gestaltung des Platzes, die auch Kühlung im Sommer bieten könnte. Er sieht Potential bei der Parkgarage und schlägt vor, den Parkkomfort durch digitale Angebote zu verbessern oder die Einführung einer „Brötchentaste“. Außerdem merkt er an, dass es keinen Radweg zum Lindenplatz gibt, was verbessert werden sollte.

GR Molitor freut sich über den Blick von außen. Wenn die erarbeiteten Themen mit Bildern und Werten untermauert sind, bietet das eine starke Referenz. Dies könne auch die Gewerbetreibenden motivieren und Anreize schaffen. Die Gemeinde könne zwar Rahmenbedingungen schaffen, aber die Unternehmen müssen aktiv werden um ihre Umsätze zu steigern. Er ist zuversichtlich, dass Nußloch Fortschritte machen kann und sieht die Notwendigkeit, nun mit den Unternehmern zusammenzuarbeiten inwieweit sie sich entwickeln wollen.

GRätin Herb fragt nach Ideen für Rabattaktionen, die in Schlüsselprojekt 4 erwähnt werden. Frau Ellenbracht erwähnt beispielhaft, dass zu bestimmten Anlässen, wie Ostern Aktionen im Ortskern gestartet werden könnten, um Erlebnisse zu bieten und neue Kunden zu gewinnen. Es sei auch möglich, den VNS-Gutschein anders zu bewerben und zu stärken. Dies sei jedoch im Wirtschaftsförderungsausschuss erst näher zu behandeln.

BM Förster schließt die Beratungsrunde und betont, dass heute nur eine Kenntnisnahme von Seiten des Gemeinderats zu erfolgen hat. Der Wifö-Ausschuss wird sich nun weiter mit den Details beschäftigen. Er verabschiedet Frau Ellenbracht welche um 21:12 Uhr den Sitzungssaal verlässt.

Pause von 21:12 Uhr – 21:18 Uhr.

TOP 13 ─ Hitzeaktionsplan der Gemeinde Nußloch
- Vorstellung

BM Förster erläutert anhand der Vorlage, dass mit dem Klimawandel auch die Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen zunimmt, wovon auch Nußloch als eine der wärmsten Regionen Deutschlands betroffen ist. Um den Gesundheitsschutz der Nußlocher Bevölkerung während solcher Hitzeperioden zu gewährleisten, hat die Verwaltung ein Hitzeaktionsplan (HAP) entwickelt, welcher als Anlage zur Sitzungsvorlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt worden ist. Dieser soll nun in der heutigen Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen werden. Er umfasst zunächst eine Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstands zur Hitzeentwicklung und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, führt BM Förster weiter aus. Zudem wird darin erläutert, welche Bevölkerungsgruppen in Nußloch besonders anfällig für Hitze sind und wie stark diese vertreten sind. BM Förster informiert abschließend, über die Maßnahmen, die der Hitzeaktionsplan enthält:

Oberste Priorität haben folgende Maßnahmen:

  • V-1: Informationen zum Thema Hitze und Gesundheit auf der kommunalen

Internetseite bereitstellen.

  • V-2: Ein Register der gefährdeten Personen erstellen.
  • V-4: Verteilung von Infomaterial zur Sensibilisierung des Gesundheitssystems,

Sozialsystems und der Bevölkerung.

  • V-5: Zusammenstellung und Veröffentlichung von kühlen Orten innerhalb des

Stadtgebiets.

  • V-6: Aufstellen von Plakaten zum richtigen Verhalten bei Hitze.
  • V-7: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen in Pflegeeinrichtungen.
  • A-1: Ausgabe von Hitzewarnungen mit empfohlenem Anpassungsverhalten.
  • A-5: Einführung von Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
  • A-6: Anpassung des Schulbetriebs an extreme Hitze.
  • A-7: Hitzeschutz für Personen, die im Freien arbeiten.

Im Anschluss daran sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • A-2: Beschattung von hochfrequentierten öffentlichen Plätzen.
  • A-3: Einführung eines Buddy-Systems.
  • A-8: Kühlung von Gebäuden, in denen sich häufig Betroffene aufhalten.
  • L-2: Ausgabe von Trinkwasser in öffentlichen und sozialen Einrichtungen

Langfristig sind zudem diese Maßnahmen geplant:

  • L-1: Installation von Trinkbrunnen auf öffentlichen Plätzen.
  • L-3: Möblierung von hitzegeschützten Bereichen.
  • L-4: Entwicklung von Beschattungskonzepten für öffentliche Plätze und Schulhöfe.
  • L-5: Sommerlicher Wärmeschutz für Gebäude.
  • L-6: Erhalt und Pflanzung von Stadtbäumen.
  • L-7: Entsiegelung von Flächen.
  • L-8: Freihalten von Frischluftschneisen.

GRätin Stegmaier merkt an, dass die Aufstellung des Hitzeaktionsplans von der Fraktion B'90/Die Grünen beantragt wurde und sie das Projekt sehr lobenswert findet. Sie bittet jedoch darum, den Punkt V-7 „Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen in Pflegeeinrichtungen“ aus den Maßnahmen herauszunehmen. Die Evangelische Heimstiftung besitze 80 Pflegeeinrichtungen und habe eine eigene Stelle, die nur hierfür zuständig sei. Sie möchte sich nicht anmaßen, dieser Organisation vorzuschreiben, wie sie handeln muss. GRätin Stegmaier betont die Wichtigkeit der Beschattung öffentlicher Plätze, insbesondere im Bereich der Festhalle und der Schulen. Sie weist darauf hin, dass es zwar ein Sonnensegel auf dem Schulhof der Schillerschule gibt, dieses aber viel zu klein sei. Für den „Roten Platz“ müsse eine Lösung gefunden werden, die nicht bei einem ersten Sturm beschädigt wird. Auch der zugepflasterte Schulhof sollte mit Bäumen verschattet werden. Obwohl die Festhalle bald umgebaut wird, sollte ihrer Meinung nach geprüft werden, ob im Foyer eine Verschattung installiert werden kann. Sie hält die dortige Situation bei Hitze für gesundheitsgefährdend für die Nutzer. Sie äußert sich auch kritisch zu den Wasserstellen, da diese entweder nicht laufen oder immer wieder kaputt sind. GRätin Stegmaier plädiert für pragmatische, kleine Ansätze, die sowohl kostengünstig als auch nützlich sind.

GR Rupp betont, dass bei der Verschattung nachgesteuert werden muss, insbesondere bei den Schulen, um die Situation hier möglichst zügig zu verbessern. Auf Trinkbrunnen würde auch er eher verzichten und stattdessen die installierten Wasserspender in den Gebäuden besser kenntlich und auch für die Bürgerschaft nutzbar machen. Auf diese sollte außerhalb der Gebäude aufmerksam gemacht werden, damit die Menschen wissen, dass es dort Wasser gibt. Die Synergie von Schatten und Wasser sei wichtig; Naturkühlung durch Bäume und Wasser wäre ideal, so die Meinung von GR Rupp. Er nennt beispielhaft den Brunnen vor dem Rathaus. Dessen Wasser zwar kühle, dieser jedoch in der Sonne stehe. Hier wäre eine Naturbeschattung seiner Meinung nach wünschenswert. Das sog. Buddy-System, bei dem Freunde, Nachbarn etc. gegenseitig aufeinander achten, sei gut, müsse aber auch gelebt werden. Die Sensibilisierung, aufeinander aufzupassen, sei im Hitzeplan gut gelungen und sehr wichtig. Er betont, dass die zentrale Frage sei, was die Bürger und Einrichtungen brauchen, um durch solch eine Krise zu kommen und wie die Gemeinde sie dabei unterstützen kann. Kühle Orte wie z. B. das Rathaus, die Olympiahalle und die Schulen seien notwendig. Die Kühlung dieser Gebäude hätte den Vorteil, dass die Mitarbeiter im Kühlen effektiv arbeiten und Bürger dorthin flüchten können. Die Frage, wann und wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden, müsse noch detailliert betrachtet werden.

GR Kleinert stimmt für die Fraktion B´90/Die Grünen dem Hitzeaktionsplan zu und versteht ihn als einen Korb aus Möglichkeiten. Er weist darauf hin, dass sich einige Maßnahmen möglicherweise als nicht zielführend erweisen könnten, was man jetzt noch nicht wisse. Manches könne man nochmal konkret besprechen, wenn es in die Umsetzung gehe. Er hält die drei Abstufungen kurz-, mittel- und langfristig nicht für zielführend und ist der Meinung, dass alle Maßnahmen gleichzeitig betrachtet werden sollten. Besonders wichtig seien Durchlüftung, Trinkwasserbrunnen und Verschattung, da dies die effektivsten Maßnahmen für ihn darstellen. Auch die langfristigen Maßnahmen 1-8 sollten sofort umgesetzt werden und nicht erst in 2030.

GR Molitor äußert sich positiv über den Hitzeaktionsplan und bezeichnet ihn als rundum gelungen und gut auf Nußloch abgestimmt. Er betont die Notwendigkeit, auszuprobieren, was am besten für die Bürgerinnen und Bürger passt. Die Fraktion stehe hinter dem Plan und sei gespannt, was daraus werde.

GRätin Falkner fragt, ob Trinkwasserauffüllaktionen wie in der Stadt Walldorf auch in Nußloch angedacht sind.

BM Förster antwortet, dass Walldorf sich ebenfalls gegen weitere Trinkbrunnen entschieden und stattdessen diese Version umgesetzt hat. Er könne sich vorstellen, dies ebenfalls für Nußloch zu überlegen und erwähnt, dass sich die Verwaltung ohnehin mit Walldorf bei der Wirtschaftsförderung zusammensetzen und austauschen wolle. Zudem möchte er die Aktion „Rettungsanker“ angehen, bei der es für Hilfesuchende, die bspw. verfolgt oder belästigt werden, die Möglichkeit geben soll, dorthin zu flüchten. Hierfür will er bei den Gewerbetreibenden um Mithilfe werben.

GR Veits äußert sich zum Thema Pflegeheim, das GRätin Stegmaier angesprochen hatte. Er schlägt vor, die Frage zu stellen, wie der Plan der Gemeinde, mit dem der Pflegeheime so verzahnt werden kann, dass es sinnvoll ist, ohne dabei eine Kontrollfunktion auszuüben. Er regt an, das Wording im Hitzeaktionsplan so zu ändern, dass die Maßnahmen nach Prioritäten in kurz-, mittel- und langfristig eingeteilt werden, aber nicht erst das eine abgeschlossen wird, bevor das nächste angegangen wird. Dabei verweist er auf Seite 47, wo dies so priorisiert ist.

BM Förster entgegnet, dass es nicht nur um personelle, sondern auch um materielle Ressourcen gehe, die bei der Umsetzung der Maßnahmen eine Rolle spielen. Er schlägt vor, die Maßnahmen so zu gestalten, dass alles gleichzeitig gedacht und dort umgesetzt wird, wo es Sinn macht. Er empfiehlt, Seite 47 herauszunehmen und die Maßnahmen flexibel umzusetzen, je nach Erfolgsaussicht. Dies würde er nun auch so zur Abstimmung bringen.

Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Hitzeaktionsplan ohne Seite 47. Diese entfällt komplett.

TOP 14 ─ Integrationsmanagement
- Fortführung ab 01.01.2025

BM Förster berichtet, dass das Land Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift für das Integrationsmanagement neu gefasst hat. Demnach können ab dem 01.01.2025 Fördermittel nur noch von Landkreisen und kreisfreien Städten beantragt werden, was bedeutet, dass künftig nur der Rhein-Neckar-Kreis Fördermittel beantragen darf, die Gemeinden nicht mehr. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, teilt BM Förster weiter mit, diese Mittel an die Kommunen weiterzugeben, sofern sie ihr Integrationsmanagement eigenständig fortführen möchten. Für die Gemeinde Nußloch bedeute dies eine erhebliche Kürzung der Fördermittel von derzeit 90.000 Euro auf künftig 26.481 Euro. Er erläutert weiter, dass die Gemeinde Nußloch seit 2017 das Integrationsmanagement mit 1,5 Vollzeitstellen sehr erfolgreich betreibt und die Gemeinde sogar deutlich mehr Geflüchtete aufgenommen habe, als die Quote vorschreibt. Die drastische Reduzierung der Fördermittel wirke sich seiner Meinung nach auf erhebliche Weise negativ auf die Unterstützung und Integration von Geflüchteten aus. Zumal die Verteilung der Fördermittel nur den Quotenschlüssel und nicht die tatsächlichen Aufnahmezahlen berücksichtige, was er als besonders ärgerlich empfindet. BM Förster informiert, dass nun mehrere Varianten zur Diskussion stünden, wie das Integrationsmanagement ab dem 01.01.2025 in der Gemeinde Nußloch fortgeführt werden könnte. Darunter die Fortführung des Integrationsmanagements in Eigenverantwortung der Gemeinde oder die Beauftragung eines externen Trägers wie dem Internationalen Bund (IB), mit dem derzeit ein Vertrag besteht. Zur Debatte steht ebenfalls der Stellenanteil für die Betreuung der Geflüchteten. Lediglich 0,35 Stellenanteile blieben für das Integrationsmanagement, wenn es durch das Landratsamt fortgeführt werde, so BM Förster. Die Verwaltung stellt weiterhin zur Diskussion, ob bei einer eigenständigen Fortführung 1,0 oder wie bisher 1,5 Stellen durch die Gemeinde finanziert werden. BM Förster betont, dass bis spätestens 31.07.2024 eine Entscheidung getroffen und an das Landratsamt gemeldet werden muss. Neben der gesamten fragwürdigen Entscheidung des Landes zu diesem Thema zeigt sich BM Förster zudem über die sehr kurze Rückmeldefrist verärgert. Er hebt hervor, dass die Verwaltung eine weitere Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund präferiert, da diese in der Vergangenheit sehr erfolgreich war und sich bewährt habe. Abschließend bittet er die Fraktionen darum, die Verärgerung auf kommunaler Ebene auch an ihre jeweiligen übergeordneten Ebenen weiterzugeben. Die Verwaltung habe dies mit Briefen an die Landtagsabgeordneten bereits getan.

GR Röser äußert, dass das Thema „Integrationsmanagement“ komplex ist und die CDU-Fraktion der Variante mit 1,0 Stellenanteilen und der Beauftragung des Internationalen Bundes zustimmen wird. Er betont, dass dies ein klares Signal der Gemeinde ist, weiterhin Verantwortung für die Menschen zu übernehmen, die nach Deutschland kommen wollen. Er lobt die gute Arbeit von Herrn Boubrik, wobei lt. ihm die Frage offen bleibt, ob die Ruhe, die in Nußloch herrscht auf dessen gute Arbeit oder auf eine allgemeine Ruhe zurückzuführen ist. GR Röser stellt kritisch in Frage, ob die Kürzung der Mittel aufgrund der herrschenden Ruhe erfolge. Er hebt hervor, dass die Verantwortung für die Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Land und Kommune ist. Er kritisiert, dass die Kommunen Vorgaben erhalten, wie das Integrationsmanagement arbeiten soll und nun auch noch die Mittel dafür gekürzt bekommen. Die hervorragende Betreuung mit derzeit 1,5 Stellen könne mit den Fördermitteln nicht mehr gewährleistet werden. Mit der Kürzung auf 1,0 Stellenanteile soll ein deutliches Signal an Land und Bund gesendet werden.

GR Baumeister zeigt sich entsetzt über die Vorgehensweise des Landes und kritisiert, dass es auf Kreisebene keine Möglichkeit gibt, einen fairen Verteilungsschlüssel zu finden oder diesen anzupassen. Er kann nicht nachvollziehen, warum Kommunen, die sich besonders einsetzen, nicht entsprechend unterstützt werden, während andere, die weniger tun, dieselbe Förderung erhalten. Er hebt hervor, dass Nußloch mit dem aktuellen Modell gute Ergebnisse erzielt hat und dass er das Integrationsmanagement mit 1,0 Stellenanteilen über den Internationalen Bund beibehalten möchte. Sollte sich herausstellen, dass die Belastung für das Rathaus dadurch steigt, würde er eine Nachjustierung der Stellenanteile in Betracht ziehen. GR Baumeister appelliert an Land und Bund, den Bürokratismus und die Unwilligkeit zu überdenken, um eine gerechte und effektive Unterstützung der Kommunen sicherzustellen.

GR Kleinert äußert sich ebenfalls kritisch zur politischen Entscheidung des Landes bezüglich des Integrationsmanagements. Er bezeichnet die Maßnahme als politischen Fehler und findet es inakzeptabel, alle Gemeinden gleich zu behandeln. Für ihn erwecke diese Entscheidung den Eindruck, als ob Deutschland seine Integrationsaufgaben bereits vollständig erfüllt hätte. GR Kleinert hinterfragt, weshalb der Rhein-Neckar-Kreis die Mittel nicht einfach mit Hilfe einer Excel-Tabelle so aufteilen könne, dass eine leistungsgerechte Verteilung auf die Gemeinden erfolgt. Er bringt seine Zufriedenheit mit der Arbeit von Herrn Boubrik zum Ausdruck und unterstützt die Fortführung des Integrationsmanagements über den Internationalen Bund. GR Kleinert und weitere Fraktionsmitglieder der Grünen seien sich jedoch uneinig über die Stellenkürzung auf 1,0 Stellenanteile. Er hält diese Kürzung für nicht gerechtfertigt, da für ihn aktuell unklar sei, wie die derzeitige Auslastung aussieht und welche spezifischen Leistungen das Integrationsmanagement erbringt. Er sieht im Sozialamt des Rathauses derzeit nicht die notwendige Kapazität, um die Aufgaben, die durch die Stellenkürzung wegfallen würden, aufzufangen. Daher plädiert GR Kleinert dafür, bei den bisherigen 1,5 Stellenanteilen zu bleiben und die Situation weiter zu beobachten, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

GR Molitor erklärt, dass die SPD-Fraktion Variante 1a mit 1,5 Stellenanteilen unterstützen möchte. Er dankt besonders dem MdL Born, der umgehend an das Justizministerium geschrieben hat. GR Molitor betont, dass die SPD die Standards, die bisher in der Flüchtlingsbetreuung erreicht wurden, nicht senken möchte. Er und seine Fraktionskollegen sind weiter der Meinung, dass die Kürzung auf 1,0 Stellenanteile dem Integrationsmanagement schaden würde und eine zusätzliche Belastung für das Sozialamt darstellen würde, welches keine Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben habe. GR Molitor hebt hervor, dass die Gemeinde Nußloch stolz auf die bisherige Arbeit sein kann und es sich leisten sollte, nicht nur die Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern auch zusätzliche Leistungen zu erbringen. Er merkt an, dass die zusätzlichen 0,5 Stellen mit etwa 30.000 Euro Mehrkosten verbunden sind, die die Gemeinde aus Sicht der SPD über das Jahr gesehen tragen könne.

GR Veits spricht sich gegen die Kürzung im Integrationsmanagement aus und betont, dass die Einsparungen nicht nur den Geflüchteten, sondern auch den Mitarbeitenden im Rathaus und insbesondere auch Herrn Boubrik, schaden werde. Die Kürzung könnte zudem die Motivation der Mitarbeiter beeinträchtigen. GR Veits hebt hervor, dass der Anstieg populistischer Bewegungen in der Gesellschaft, insbesondere nach den Wahlen Anfang Juni, ein zusätzliches Risiko darstellt. Die Grünen sehen daher präventive Maßnahmen als notwendig an, um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken. Er betont die Notwendigkeit, vorbeugend zu handeln, um Populisten keinen Nährboden zu bieten. Er und seine Fraktionskollegen plädieren daher für die Beibehaltung von 1,5 Stellenanteilen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund. Er unterstreicht die Wichtigkeit, das Geld effektiv einzusetzen, um nah an den Menschen zu bleiben. Er bittet um Transparenz im zukünftigen Integrationsprozess. Diese umfasse für ihn, insbesondere eine genaue Analyse der Auslastung des Flüchtlingsheims und des Integrationsbedarfs. Ohne diese Transparenz könnten die negativen Konsequenzen der Kürzungen deutlich spürbarer werden, ist GR Veits abschließend der Meinung.

BM Förster äußert, dass er sich in einem Zwiespalt befindet. Einerseits möchte er ein klares Signal an das Land senden, dass die drastischen Kürzungen im Integrationsmanagement nicht akzeptabel sind. Daher erwägt er, die Stellenanteile zu kürzen, um auf diese Missstände hinzuweisen. Andererseits ist ihm bewusst, dass die Kürzungen letztlich die Gemeinde Nußloch und ihre Bürger, einschließlich der geflüchteten Personen und der Mitarbeiter, treffen würden – nicht das Land.

GR Molitor betont, dass wenn die Gemeinde Nußloch weiterhin als Vorbild in der Flüchtlingsbetreuung agieren möchte, sie sich für die Variante mit 1,5 Stellen entscheiden sollte.

GRätin Menrath teilt mit, dass sie im Laufe der Debatte von der Variante mit 1,0 auf 1,5 Stellen umgeschwenkt sei. Ihrer subjektiven Wahrnehmung nach hat sich der Aufwand für das Integrationsmanagement in den letzten zwei Jahren verringert, auch wenn die Gemeinde weiterhin eine hohe Anzahl an Geflüchteten betreut, darunter viele Ukrainer, die jedoch ihrer Meinung nach weniger Arbeitsaufwand für das Integrationsmanagement bedeuten. Dennoch wird es lt. GRätin Menrath immer Menschen geben, die langfristig intensive Unterstützung benötigen und damit den Aufwand für die Mitarbeiter hochhalten. Aufgrund fehlender detaillierter Einblicke in die aktuellen Arbeitsbelastungen, wie von GR Veits angesprochen, möchte sie vorerst bei der Variante mit 1,5 Stellen bleiben, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen Einschnitte vorgenommen werden, bevor eine genaue Beurteilung vorliegt.

BM Förster erklärt, dass aufgrund der kurzen Rückmeldefrist bis zum 31.07.2024 nicht alle nun von den Gemeinderäten geforderten Informationen bereitgestellt werden konnten. Die Herren Boubrik und Lelii vom Internationalen Bund werden turnusmäßig im September wieder in der Sitzung sein und könnten weitere Informationen und Einschätzungen liefern. Eine Entscheidung, ob das Integrationsmanagement ab dem 01.01.2025 an den Rhein-Neckar-Kreis übergeben oder weiterhin von der Gemeinde selbst geführt wird müsse jedoch in der heutigen Sitzung getroffen werden. Sollte sich später herausstellen, dass auch mit 1,0 Stellen eine angemessene Betreuung möglich ist, kann dies im September oder Oktober noch angepasst werden, ist BM Förster weiter der Meinung.

GR Baumeister betont, dass die heutige Abstimmung in erster Linie darüber entscheiden muss, ob das Integrationsmanagement an den Rhein-Neckar-Kreis übergeben oder von der Gemeinde weitergeführt wird. Die Frage, ob die Stellenanteile bei 1,0 oder 1,5 verbleiben sollen, kann seiner Meinung nach daher zu einem späteren Zeitpunkt im September gemeinsam mit dem Internationalen Bund und Herrn Boubrik geklärt werden.

GR Veits stellt in Frage, ob das Zeichen, das man mit einer Stellenkürzung setzen möchte, überhaupt von Kreis, Bund oder Land wahrgenommen wird.

GR Röser betont, dass es wichtig sei, glaubhaft nach oben zu vermitteln, dass die Kürzungen der Fördermittel nicht akzeptabel sind und dies könne nur durch eine Stellenkürzung erfolgen. Seiner Ansicht nach seien sich alle hier Anwesenden einig, dass eine Reduzierung auf 1,0 Stellen das Minimum sei, das die Gemeinde Nußloch vornehmen könnte, anstatt die 0,35 Stellen, die vom Kreis vorgesehen sind. Er teilt mit, dass die Gemeinde durch den Erhalt von mind. 1,0 Stellen das Problem nicht auf dem Rücken der Geflüchteten austrage und hält die 1,0 Stellen seiner Meinung nach aktuell als ausreichend. Er weist darauf hin, dass es weiterhin möglich sei, über den Internationalen Bund zusätzliche Stellenanteile hinzuzukaufen, falls erforderlich.

BM Förster weist darauf hin, dass bei einer Entscheidung für eine Reduzierung auf 1,0 Stellen die derzeitige Betreuung durch Herrn Lelii wegfallen würde und dieser wahrscheinlich auch nicht mehr zurückkommen werde, wenn doch wieder aufgestockt würde. Er hält es abschließend für gegeben, in heutiger Sitzung lediglich über die eigenverantwortliche Fortführung des Integrationsmanagements zu entscheiden und die Festlegung der Stellenanteile zu vertagen.

GR Molitor fragt sich, ob der Internationale Bund die Frage, welcher Stellenanteil notwendig ist, objektiv beurteilen könne, da ein Vertrag mit dem IB besteht und dieser letztlich sein Geld damit verdiene.

BM Förster entgegnet, dass die Mitarbeiter Herr Weinzierl und Herr Henze beide sehr gut informiert und tief in die Materie eingebunden sind. Sie können seiner Meinung nach daher eine fundierte Einschätzung darüber geben, welche Stellenanteile notwendig sind.

GR Kettemann möchte wissen, ob der Beschluss bedeutet, dass zunächst die 1,5 Stellen bleiben würden.

BM Förster bestätigt dies und erläutert, dass die Umstellung erst zum 1. Januar 2025 erfolgt. Im September könne der Gemeinderat dann immer noch entscheiden, wie die Stellenanteile konkret ausgestaltet werden sollen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die eigenständige Fortführung des Integrationsmanagements ab 01.01.2025.

TOP 15 ─ Sanierung der Festhalle mit Hallenbad
- Vorratsbeschluss Auftragsvergaben durch Bürgermeister
- Info über Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich
- Beauftragung der Planungsleistung Elektrohauptverteilung
- Beauftragung Fliesenlegerarbeiten Beckenkopf

BAL Leyk erläutert, dass die Sanierungsmaßnahme im Hallenbad umfangreich ist und 20 Gewerke umfasst. Da einige Tätigkeiten erst im Laufe der Maßnahme vollständig geplant und ausgeschrieben werden können, wird ein Vorratsbeschluss benötigt, um auch während der sitzungsfreien Zeit handlungsfähig zu sein. Dieser soll BM Förster die Befugnis geben, bis zu einem Betrag von 40.000 Euro (sonst 25.000 Euro) für zweckgebundene Anweisungen Aufträge zu erteilen. BAL Leyk teilt weiter mit, dass insbesondere die Fliesenarbeiten am Beckenrand herausfordernd sind und hierfür nach aufwändiger Suche die Firma Jakab aus Hockenheim ausgewählt worden sei, da sie die erforderliche Spezialisierung und Kapazität bietet. Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf 54.235,38 Euro brutto, führt BAL Leyk weiter aus und erklärt, dass die Bestellung der benötigten Spezialfliesen noch im Juli erfolgen müsse, um die Arbeiten im September durchführen zu können. Weiterhin erläutert BAL Leyk, dass die Sanierungsarbeiten im Hallenbad gut voranschreiten, obwohl es durch technische Fehler bei den Korrosionsschutzarbeiten zu Verzögerungen gekommen ist. Die Fertigstellung des Projekts verschiebe sich daher von Ende September auf Ende Oktober 2024, was jedoch schon an die Nutzer kommuniziert worden sei. Darüber hinaus informiert BAL Leyk über die neuen Wertgrenzen für Vergaben im kommunalen Bereich und die zu beauftragende Planungsleistung für die elektrische Hauptverteilung am Schillerschulareal an das Ing.-Büro Bender + Urich aus Karlsruhe für 25.641,18 Euro brutto.

BM Förster ergänzt, dass bei Nutzung der erhöhten Anordnungsbefugnis der Gemeinderat unverzüglich informiert werden würde.

GR Röser erklärt, dass er den Beschlussziffern 2 und 3 zustimmen könne. Zu Ziffer 1 fragt er, was gegen einen Umlaufbeschluss anstelle der Erhöhung der Anordnungsbefugnis spreche.

BAL Leyk erläutert, dass der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle spielt. Um einen Umlaufbeschluss zu erwirken, müsste die Verwaltung zunächst eine entsprechende Vorlage vorbereiten. Der Beschluss selbst würde eine Woche in Anspruch nehmen, was insgesamt etwa 1,5 Wochen Verzögerung bedeuten würde. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst Ende September stattfindet, wäre die Erhöhung der Befugnis des Bürgermeisters eine Möglichkeit, die Risiken hinsichtlich der Zeitverzögerung zu minimieren, weshalb er um Zustimmung zu Beschlussvorschlag Ziffer 1 bittet.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat erhöht die Anordnungsbefugnis von Herrn Bürgermeister Förster für den Zeitraum vom 25. Juli bis 25. September 2024 zweckgebunden für Aufträge im Hallenbad auf 40.000 Euro.

2.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Beauftragung des Ingenieurbüros Bender + Urich aus Karlsruhe zur Planung der elektrischen Hauptverteilung in der Turn- und Festhalle zum Angebotspreis in Höhe von 25.641,18 Euro brutto.

3.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Firma Peter Jakab, Fliesenfachbetrieb aus Hockenheim auf Grundlage des Kostenvoranschlags vom 14.07.2024 über 54.235,38 Euro brutto mit der Erneuerung des Beckenkopfes zu beauftragen.

TOP 16 ─ St. Josef-Kindergarten
- Umgestaltung unterer Spielbereich
- Beschlussfassung zum Zuschuss

BM Förster erklärt, dass im katholischen St. Josef-Kindergarten der Spielbereich im unteren Hof umfassend saniert werden soll, da sich bei regelmäßigen Kontrollen seit 2022 Sicherheitsrisiken ergeben und sich diese seither verschlechtert haben. Die Verrechnungsstelle der katholischen Kirche ist Auftraggeber, jedoch trägt die Gemeinde Nußloch 75 % der Kosten, führt BM Förster weiter aus, weshalb der Gemeinderat die Investition, die im Haushalt 2024 eingeplant ist, endgültig bestätigen müsse. Die Sanierung könnte von der Firma Wissmeier im Oktober 2024 beginnen und noch im selben Jahr abgeschlossen werden.

GR Molitor fragt, ob die Möglichkeit einer Reparatur einzelner Spielgeräte in Betracht gezogen wurde.

BAL Leyk erläutert, dass bereits mehrfach Teilmaßnahmen durchgeführt wurden und informiert, dass es sich um keine Einzelspielgeräte, sondern um ein zusammenhängendes Spielgerät handelt. Zudem teilt er mit, dass die tragenden Teile des Spielgerätes so betroffen seien, dass eine Teilsanierung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist und einige Bereiche bereits gesperrt werden mussten.

GR Molitor erkundigt sich weiter, ob der Zustand des Spielbereichs möglicherweise auf mangelnde Pflege zurückzuführen ist, zum Beispiel durch unregelmäßiges Streichen.

BAL Leyk antwortet, dass dies an den Träger weitergegeben werden kann, jedoch ist sein Eindruck, dass sich die katholische Kirche intensiv um die Pflege kümmert. Die Nutzung der Spielgeräte im Kindergartenbereich könne nicht mit der eines Spielgerätes auf einem öffentlichen Spielplatz verglichen werden, da die Auslastung deutlich höher sei, gibt BAL Leyk zu bedenken.

Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den im Haushalt 2024 bereits genehmigten Zuschuss von 67.500 Euro für die Sanierung des Spielbereichs im unteren Hof des St. Josef-Kindergartens zu gewähren.

TOP 17 ─ Lindenschule Nußloch - Aufstockung
- Auftragsvergaben Innendecke und WDVS/Putzfassade außen
- Info zur geplanten Fertigstellung

BM Förster erklärt GR Baumeister zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen, erteilt ihm jedoch als beauftragten Architekten das Wort und bittet ihn darum, den aktuellen Stand des Projekts zu erläutern ehe er für die Beratung und Beschlussfassung im Zuschauerbereich Platz nehmen soll.

Architekt Baumeister erklärt daraufhin in Kürze, dass heute der Beschluss für die abgehängten Schallschluckdecken und das Wärmedämmverbundsystem gefasst werden soll. Die Konstruktion der Decken soll wie im Bestand beibehalten werden, wobei Anpassungen vorgenommen werden, um die Lüftungsanlage teilweise zu kaschieren, sodass nur die Zuluft sichtbar bleibt. Zudem soll die Dämmung durch eine doppelte Dämmstärke verbessert werde. Architekt Baumeister zeigt sich zuversichtlich, dass die Räume pünktlich zum neuen Schuljahr nutzbar sein werden. Der Maler werde nächste Woche mit den Vorarbeiten beginnen. Die Koordination der Arbeiten erfolge in Zusammenarbeit und die Verwaltung erhalte bis Ende der Woche einen neuen Zeitplan.

Es ergehen keine Fragen oder Anregungen von Seiten des Gremiums. Für die Beschlussfassung nimmt GR Baumeister im Zuschauerbereich Platz.

Der Gemeinderat fasst sodann mit 18 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Aufstockung der Lindenschule

1.) die Firma Kramer aus Bammental mit einer Angebotssumme von 31.573,03 Euro brutto mit den Arbeiten für die abgehängten Holzdecken zu beauftragen.

2.) die Firma Kraft aus Sandhausen mit einer Angebotssumme von 40.317,80 Euro mit den Außenputzarbeiten WDVS zu beauftragen.

TOP 18 ─ Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Teil 1 Kurpfalzstraße
- Beauftragung Planungsleistungen ab Leistungsphase 3
- Beauftragung der Bauleistungen

GR Baumeister nimmt wieder am Ratstisch Platz.

BM Förster teilt mit, dass sich auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Nußloch insgesamt elf Bushaltestellen mit 22 Haltepunkten befinden, die allesamt barrierefrei ausgebaut werden müssen. Bereits abgeschlossen ist der barrierefreie Ausbau der beiden Haltepunkte an der Hauptstraße vor der katholischen Kirche. Die Verwaltung plant nun den barrierefreien Ausbau der verbleibenden 20 Haltepunkte an zehn weiteren Bushaltestellen. Weiter teilt er mit, dass Fördermittel gemäß dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt wurden, um bis zu 75 % der Kosten zu decken und die Unbedenklichkeitsbescheinigung hierfür zwischenzeitlich vorliege. BM Förster erläutert, dass das Ingenieurbüro König aus Walldorf eine Vorplanung erstellt hat und eine Ausschreibung für den ersten Abschnitt in der Kurpfalzstraße erfolgt ist, die ergeben hat, dass die Firma Rapisarda Tief- und Straßenbau das wirtschaftlichste Angebot mit 262.344,33 Euro abgegeben hat. Sollte der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilen, ist der Baubeginn für Ende August 2024 mit einer Fertigstellung bis Ende des Jahres vorgesehen, so BM Förster abschließend.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat bei 18 Ja-Stimmen (Falkner zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat beschließt, der Firma Rapisarda Tief- und Straßenbau aus 69242 Mühlhausen den Auftrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen - Teil 1 Kurpfalzstraße - in Höhe von 262.344,33 Euro brutto zu vergeben und stellt hierzu die Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2025 zur Verfügung.

2.) Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro König mit den Planungsleistungen nach HOAI für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen - Teil 1 Kurpfalzstraße - ab Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).

TOP 19 ─ Forst
- Ersatzbeschaffung VW-Transporter
- Auftragsvergabe

BM Förster erläutert, dass der Forstbetrieb der Gemeinde Nußloch derzeit über einen VW-Transporter aus dem Jahr 2001 verfügt, der umfassende Reparaturen benötigt, um für weitere zwei Jahre TÜV zu erhalten. Die Kostenschätzung für die Reparaturen liegt bei etwa 5.000 bis 6.000 Euro, während die bisherigen Reparatur- und Wartungskosten rund 5.200 Euro betragen haben. Aufgrund des Alters und der Abnutzung des Fahrzeugs wird die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs von Seiten der Verwaltung daher als sinnvoller erachtet. Er gibt weiter bekannt, dass im Finanzhaushalt 2024 Mittel in Höhe von 25.000 Euro netto für die Ersatzbeschaffung eingeplant sind und der Forstbereich vorsteuerabzugsberechtigt ist. BM Förster führt zudem aus, dass das ursprünglich in Betracht gezogene Fahrzeug mittlerweile nicht mehr verfügbar ist. Die Verwaltung beantrage daher, wie bereits in der Vorlage angekündigt, ermächtigt zu werden, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug bis zu einem Betrag von 30.000 Euro netto zu erwerben. Die Suche werde aufgrund der schlechten Marktlage auch auf andere Automarken ausgeweitet, um sicherzustellen, dass ein geeignetes Fahrzeug zeitnah beschafft werden kann, erläutert BM Förster abschließend.

Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 18 Ja-Stimmen (Herb zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, einen VW Transporter oder ein ähnliches Fahrzeug eines anderen Autoherstellers bis zu einem Kaufpreis von 30.000 € netto zu erwerben.

TOP 20 ─ Allgemeine Finanzprüfung 2015-2019 der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserwerk
- Abschluss des Prüfungsverfahrens

BM Förster bittet den Gemeinderat gemäß § 43 Abs. 5 GemO zur Kenntnis zu nehmen, dass das Kommunalrechtsamt mit Schreiben vom 24. Juni 2024 den Abschluss des Prüfungsverfahrens bestätigt hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 21 ─ Finanzzwischenbericht 2024

Anhand der Vorlage mit entsprechender Präsentation geht KAL Einsele auf den Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres ein. Sie erläutert, dass das erste Halbjahr 2024 deutlich besser verlief als im Haushaltsplan prognostiziert. Sie informiert insbesondere darüber, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer mit 1.409.251,60 Euro leicht über dem Planansatz liegen und sich die Gewerbesteuererträge, ursprünglich auf 3,5 Millionen Euro geschätzt, zum 30. Juni 2024 auf 8.389.245,33 Euro belaufen. Sie betont jedoch, dass dieser Betrag Vorauszahlungen beinhaltet, die eventuell zurückgezahlt werden müssen. In Bezug auf die Erträge des Ergebnishaushalts teilt KAL Einsele mit, dass Mindereinnahmen von 108.300 Euro im kommunalen Finanzausgleich erwartet werden. Die Personal- und Unterhaltungskosten würden hingegen planmäßig verlaufen und es seien keine größeren Abweichungen bei den Energiekosten und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erwarten. Sie erläutert, dass der Finanzierungsfehlbetrag aufgrund der positiven Entwicklung des Ergebnishaushalts um rund 4,2 Millionen Euro reduziert wird; Auch weil Investitionsmittel ins Jahr 2025 verschoben werden. Außerplanmäßige Ausgaben werden hingegen für das Projekt „Oase Steinbruch“ mit rd. 100.000 Euro zu Buche schlagen, führt KAL Einsele weiter aus. Zuletzt informiert sie über den aktuellen Kassenbestand zum 30. Juni 2024 i. H. v. 5.141.146,05 Euro und die langfristigen Geldanlagen i. H. v. 16,07Millionen Euro und spricht die Empfehlung aus, die erwirtschafteten Mittel in die Ergebnisrücklage einzustellen, um für zukünftige Herausforderungen und Projekte gut vorbereitet zu sein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 22 ─ Geldanlagerichtlinie
- Jährlicher Bericht zur Entwicklung der Geldanlagen gemäß § 8 Abs. 1 Geldanlagerichtlinie vom 22.07.2020

KAL Einsele berichtet gemäß § 8 Abs. 1 Geldanlagerichtlinie vom 22.07.2020 über die jährliche Entwicklung der Geldanlagen der Gemeinde. Sie verwendet hierfür eine Präsentation, die Inhalt der Niederschrift wird. Sie teilt dem Gemeinderat mit, dass sich zum 10. Juli 2024 das Volumen der langfristigen Geldanlagen auf insgesamt 17.814.164,82 Euro bei Banken und Versicherungsinstituten beläuft und die Liquidität der Gemeinde zum 10. Juli 2024 insgesamt 3.623.549,26 Euro beträgt. Zusätzlich zu den langfristigen Geldanlagen wurde, fährt KAL Einsele weiter fort, am 01. Juli 2020 eine Beteiligung am Projekt „EnBW vernetzt“ in Höhe von 2 Millionen Euro getätigt, die zum 30. Juni 2025 gekündigt werden kann. KAL Einsele teilt zudem mit, dass die Verwaltung seit der letzten Information am 19. April 2023 verschiedene neue Geldanlagen abgeschlossen und Rückzahlungen vorgenommen hat. Neu abgeschlossen wurden unter anderem ein Termingeld bei der Volksbank Kraichgau in Höhe von 1.250.000 Euro, eine Festzinsanleihe bei der Sparkasse Heidelberg/LBBW über 1.250.000 Euro sowie Festgelder und Kündigungsgelder in Gesamthöhe von 8.000.000 Euro bei verschiedenen Instituten. Zudem seien wiederum Rückzahlungen vorgenommen worden, darunter eine Festzinsanleihe in Höhe von 500.000 Euro bei der Deka Bank, Termingelder in Höhe von 1.000.000 Euro bei der Deutschen Hypothekenbank AG und weitere Rückzahlungen sowie Auszahlung eines Bausparvertrages. Zudem wurden neue Bausparverträge abgeschlossen und außerdem 500.000 Euro in einen bestehenden Bausparvertrag bei der BHW eingelegt.

Der Gemeinderat nimmt den jährlichen Bericht über die Entwicklung der Geldanlagen zur Kenntnis.

TOP 23 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 23.1 – Verkehrssituation Bismarckstraße und Feldweg Richtung Wiesloch

GRätin Seemann teilt mit, dass Bürger der Bismarckstraße über erhöhtes Verkehrsaufkommen und parkende Fahrzeuge klagen. Auch der Feldweg Richtung Wiesloch werde stark von SUVs frequentiert. Zudem leuchtet eine Straßenlaterne direkt in die Wohnung eines Anwohners.

BM Förster erklärt, dass der betroffene Anwohner sich an Frau Erles vom Bauamt wenden kann. Darüber hinaus informiert er, dass sich der Blitzer in der Bismarckstraße nicht rentiert habe, da er zu früh gesehen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.2 – Stand der Dinge Massengasse 91

GR Lüll fragt nach dem aktuellen Stand der Dinge bezüglich der Massengasse 91. Er habe im Kopf, dass der Architekt heute hätte kommen sollen.

BM Förster erläutert, dass er mitgeteilt habe, dass der Architekt der Verwaltung bis zur Sommerpause etwas vorlegen wird und im September hierzu eine Sondersitzung stattfinden soll.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.3 – Glasfaserausbau in Nußloch

GR Lüll erkundigt sich zudem nach dem Stand des Glasfaserausbaus.

BM Förster informiert, dass heute ein Gespräch mit Herrn Bergmann von der dt. GigaNetz stattgefunden hat. Aus diesem Gespräch sei nun hervorgegangen, dass der Ausbau und die Vermarktung clusterweise erfolgen werden, wobei Nußloch in 70 Cluster eingeteilt werden soll. Erreiche ein Cluster 35% Anschlussquote, werde es umgehend ausgebaut, sonst werde es nach hinten gestellt. Bei Erreichen der Anschlussquote sollen die Kunden innerhalb von 100 Tagen nach Vertragsabschluss ihren Anschluss erhalten. Das Ziel ist, betont BM Förster, weiterhin der komplette Ausbau von Nußloch. Er führt weiter aus, dass er diese Vorgehensweise für die Gemeinde als vorteilhaft erachtet, da maximal mit zwei Kolonnen gearbeitet wird, was eine bessere Kontrolle durch die Verwaltung ermöglicht. Auch wenn nicht alle Cluster sofort die 35% erreichen, wird letztlich ganz Nußloch ausgebaut, wenn insgesamt die 35% Anschlussquote erreicht wird, erklärt er weiter. BM Förster sieht in dieser Vorgehensweise Vorteile für die Bürger und das Tiefbauamt, möchte jedoch auch noch das Gespräch mit anderen Gemeinden, die ebenfalls mit der dt. GigaNetz zusammenarbeiten, suchen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.4 – Information der Anwohner über Sperrungen

GR Veits spricht die Sperrung aufgrund von Kanalarbeiten in der Sinsheimer Straße an und äußert den Wunsch, dass neben RaRu-Artikeln und Social-Media-Posts die betroffenen Anwohner auch per Einwurf über solche eine Sperrung informiert werden sollten.

BM Förster bestätigt, dass diese Information noch erfolgt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.5 – Geruchsbelästigung durch Kanalisation im Birkenweg

GR Veits spricht an, dass die Abdeckungen der Kanaldeckel um das Problem der Geruchsbelästigung im Birkenweg zu senken, eine Stolperfalle für die Bürgerschaft darstellen. Er bittet darum, die überstehenden Teile abzuschneiden.

BM Förster nimmt dies zur Kenntnis und sichert zu, dass die Verwaltung Abhilfe schafft.

TOP 23.6 – Radweg zwischen Nußloch und Leimen

GR Kleinert fragt nach, ob es Neuigkeiten zum Radweg nach Leimen gibt.

BM Förster berichtet, dass es einen Personalwechsel im Planungsbüro gab und die Vorstellung der Pläne daher wahrscheinlich erst Ende des Jahres erfolgen wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.7 – Sonnensegel Spielplatz Max-Berk-Stadion

GR Seibert informiert, dass das Sonnensegel auf dem Spielplatz Max-Berk-Stadion schon länger fehlt.

BAL Leyk erklärt, dass es Vandalismus gab und das Sonnensegel nachbestellt wurde, aber die Lieferzeit in der Sommerzeit entsprechend länger ist.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.8 – Gehwegschäden Kirschnerstraße

GR Seibert beklagt Gehwegschäden, die zwar markiert, aber noch nicht repariert wurden. BAL Leyk erläutert, dass kürzlich viele Schlaglochsanierungen durchgeführt wurden, aber nicht alle Schäden gleichzeitig behoben werden können. Der Jahresvertrag, mit dem die Verwaltung solche Themen angehen wollte, sei von der GPA bemängelt worden, sodass geplante Maßnahmen nun doch jedes Mal neu ausgeschrieben werden müssen. Die Verwaltung versuche daher immer die Schäden entsprechend zu priorisieren. Es müsse bedacht werden, dass es in Nußloch über 100 km Gehwege und 60 km Straßen gibt. Auch würden Feld- und Wirtschaftswege Probleme machen wofür BAL Leyk u. a. den nassen Winter verantwortlich macht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 23.9 – Aktuelle Sperrung Straße zwischen Nußloch und Maisbach

GR Kettemann spricht die vom Landratsamt aufgestellte Sperrvorrichtung an der Sinsheimer Straße an, die von ihm sehr verkehrsbehindernd empfunden wird.

BM Förster bestätigt, dass auch er die Position der Sperrvorrichtung als ungünstig empfindet aber diese in der Verantwortung vom Rhein-Neckar-Kreis liegt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 24 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 24.1 – Oase Steinbruch

BM Förster teilt mit, dass der Förderantrag für das Projekt „Oase Steinbruch“ fristgerecht eingereicht worden ist und die Verwaltung nun auf den Förderbescheid wartet.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 24.2 – Urban Gardening

BM Förster informiert, dass nach der erfolgten Informationsveranstaltung zum Projekt „Urban Gardening“ nur noch 10 interessierte Bürger übriggeblieben sind. Diese haben nun von der Verwaltung Zeit bis zum 30.09.2024 bekommen um sich zu formieren bzw. um einen Ansprechpartner für die Gemeinde zu nennen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 24.3 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den GRäten Baumeister, Menrath und Herb nachträglich zum Geburtstag und wünscht KAL Einsele zu ihrem heutigen Geburtstag alles Gute.

Der Räterund gratuliert ebenfalls.