Hauptbereich
Energiespartipp: Sanieren
Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch
Sie planen Ihr Haus komplett energetisch zu modernisieren? Dann holen Sie sich in Ruhe kompetenten Rat. Denn für ein solches Vorhaben gibt es eine Menge Fördergelder, besonders bei einer „Generalüberholung“. Denken Sie auch an die Zukunft und beseitigen Sie überflüssige Barrieren. So werten Sie Ihr Haus kräftig auf. Die KLiBA informiert Sie neutral und umfassend.
„‘Lohnt sich eine ganzheitliche Sanierung für uns überhaupt?‘ Viele Menschen, die zu uns in die Beratung kommen, fragen sich das“, berichtet Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführer der KLiBA. Seine Antwort ist: Ja! Denn egal, ob die Heizungsanlage veraltet ist, eine Dach- oder Fassadendämmung ansteht oder die Fenster marode sind: Einzelaktionen sind im Verhältnis nicht so wirksam. Den maximalen Sanierungseffekt erzielt, wer alles mit einbezieht. Damit erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer auch langfristig den Wert ihres Hauses. Wie aber lässt sich das bewerkstelligen und wer berät wirklich unabhängig?
„Ein fundierter Start ist die kostenfreie Erstberatung bei uns“, empfiehlt Keßler. Dabei erfahren Sie alles über sinnvolle Sanierungsschritte, technischen Lösungen, mögliche Fördermittel und gesetzliche Auflagen. Wir besprechen mit Ihnen die notwendigen nächsten Schritte. Wie es weitergeht, ist ganz unterschiedlich und individuell. Vielleicht ist eine Baubegleitung durch ein Architekturbüro oder eine geförderte Vor-Ort-Beratung das Richtige. Oder wir konnten schon alle offenen Fragen klären und Sie können konkrete Angebote einholen.
„Denken Sie bei Ihrer Planung auch an morgen“, rät der Agenturleiter außerdem. Sind die Handwerksleute einmal am Werk, lassen sich Umbauten für ein barrierefreies Zuhause gleich mit einplanen. So staubt es richtig – aber nur einmal.
Auch mit einbeziehen in die Planung müssen sanierende Hausbesitzende das baden-württembergische EWärmeG, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es besagt, dass wer seine Heizungsanlage austauscht, schon jetzt 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen muss, wie beispielsweise Solaranlagen, Holzpellets oder Wärmepumpen. Um die Vorgabe zu erfüllen, gibt es zudem verschiedene Ersatzoptionen.
Darüber hinaus gelten bundesweit seit Anfang 2024 die neuen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demzufolge gibt es momentan noch die Wahl, einen neuen Heizkessel zunächst noch mit fossilem Brennstoff zu betreiben und dann, beginnend mit dem Jahr 2029, einen zunehmenden Anteil an erneuerbarem, kostenintensiverem Brennstoff wie z. B. Biogas zu verwenden oder gleich auf einen zugelassenen Wärmeerzeuger zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu setzen wie z. B. Wärmepumpen oder Fernwärme.
„Lassen Sie sich jetzt beraten und investieren Sie mit einem guten Gefühl in die Zukunft“, fasst Keßler zusammen, „ein behagliches Wohngefühl, ein energie- und kostensparender Alltag und ein zeitgemäßes Zuhause sind der Lohn.“
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Dr. Thomas Fischer – für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, Raum 02 im UG, alle vierzehn Tage dienstags zwischen 16 und 18 Uhr. Telefon 06221 998750. Bei kurzen Fragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über WhatsApp unter der Nummer: +49 151 47081113.
Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.