Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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IN NUßLOCH
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Hauptbereich

Sitzung vom 23.10.2024

Artikel vom 08.11.2024

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Bärbel Seemann und GR Rainer Seibert zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

TOP 2.1 – Temporeduktion Bismarckstraße – Wortmeldung Bürgerin Oest

Angelica Oest aus der Bismarckstraße spricht das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Geschwindigkeit in der Bismarckstraße an, wo aktuell noch 50 km/h erlaubt sind. Sie wünscht sich eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie verweist auf die positiven Erfahrungen der Anwohner der Sinsheimer Straße, wo nach der Einführung von Tempo 30 eine deutliche Lärmminderung wahrgenommen wurde. Außerdem merkt sie an, dass dies auch eine Umweltfrage sei.

BM Förster antwortet, dass viele Straßen in Nußloch bereits im Rahmen des Lärmaktionsplans auf Tempo 30 umgestellt wurden. Das Ziel sei es, flächendeckend Tempo 30 in ganz Nußloch einzuführen. Herr Wammetsberger werde im Rahmen seines Vortrags noch detaillierter auf dieses Thema eingehen, so seine Vermutung.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2.1 – Dank an Bauamt – Wortmeldung Alt-Gemeinderat Kumler

Alt-Gemeinderat Wolfgang Kumler bedankt sich für den erneuten Einbau der rot-weißen Säulen in der Werderstraße/Dreikönigstraße und spricht stellvertretend für die Anwohner seinen Dank an das Bauamt und den Bauhof aus.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 ─ Mobilitätskonzept der Gemeinde Nußloch
- Evaluierung
- Veröffentlichung Band 3 und 4

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Habura und Herr Wammetsberger vom Ing.-Büro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein. Er erläutert, dass das Mobilitätskonzept bereits 2018 gestartet wurde und nun formell abgeschlossen werden soll. Die ersten beiden Bände seien bereits im November 2021 beschlossen worden, während Bände 3 und 4 noch in Bearbeitung gewesen sind. Er führt aus, dass es pandemiebedingt und durch andere Umstände zu Verzögerungen gekommen sei. Zudem habe man entschieden, das Mobilitätskonzept zusammen mit dem Parkraumkonzept vorzustellen, was ebenfalls etwas länger gedauert habe, obwohl die Arbeit zielgerichtet vorangeschritten sei. BM Förster stellt klar, dass die Bände 3 und 4 nun veröffentlicht werden sollen und der Beschluss darüber heute gefasst werden soll. Er betont, dass das gesamte Konzept ein fortlaufendes Projekt sei, das kontinuierlich weitergeschrieben werde. Viele Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden, und als aktuelles Beispiel nennt er die Gehwegverbreiterung in der Schillerstraße und Römerstraße, einschließlich einer roten Fahrbahnmarkierung für die Sicherheit der Schüler. Er übergibt sodann das Wort an Herrn Wammetsberger.

Herr Wammetsberger geht anhand einer Präsentation auf die einzelnen Phasen der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts ein und erläutert die daraus resultierenden Maßnahmen. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. Er erläutert, dass das Mobilitätskonzept der Gemeinde Nußloch auf umfangreichen Analysen sowie einer breiten Bürgerbeteiligung basiert. Er berichtet, dass am 04.07.2018 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfand, bei der etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Bei dieser Veranstaltung sind die Ergebnisse der Verkehrsanalysen vorgestellt und wichtige Themen wie hohe Lärmbelastung, der Busverkehr sowie Verkehrshindernisse durch parkende Pkw diskutiert worden. Zudem äußerten die Bürger den Wunsch nach Carsharing und einem verkehrsberuhigten Ortskern. Herr Wammetsberger informiert weiter, dass im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts am 14.03.2019 rund 200 Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen zu den Themen Wohnen, Soziales und Mobilität einbrachten. Dabei wurden Stärken und Schwächen der Verkehrssituation in Nußloch erfasst. Zu den Stärken zählen die damalige Tempo-20-Zone in der Sinsheimer Straße und das Parkhaus in guter Lage zu moderaten Preisen. Zu den Schwächen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsbelastungen in der Walldorfer Straße, fehlende Radverbindungen, zugeparkte Gehwege und enge Straßen für Rettungsfahrzeuge. Herr Wammetsberger erläutert, dass bereits erste Maßnahmen in verschiedenen Bereichen umgesetzt wurden. Im Bereich des Fußverkehrs seien Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Im Bereich des Radverkehrs befinden sich Maßnahmen in Planung, um die Radwegeverbindungen zu verbessern. Im Bereich des ÖPNV wurde die Buslinie 749 zwischen Walldorf und Nußloch eingeführt und Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Herr Wammetsberger informiert, dass im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bereits Maßnahmen wie die Sanierung im Bereich der Schillerschule und Dreikönigstraße sowie die Erarbeitung eines Parkraumkonzepts umgesetzt wurden. Zudem wird das Carsharing-Angebot ausgebaut und Ladestationen für Elektrofahrzeuge wurden eingerichtet. Herr Wammetsberger erläutert zudem, dass durch die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) wahrscheinlich leichter Tempo-30-Zonen vor Einrichtungen wie z. B. Schulen angeordnet werden können, ohne dass ein Nachweis durch den Lärmaktionsplan erforderlich ist.

GR Kettemann äußert sich überrascht darüber, dass der Gemeinderat die Bände 3 und 4 heute beschließen muss, da er davon ausging, dass eine Informationsvorlage ausgereicht hätte. Die Tatsache über den zu fassenden Beschluss habe nun innerhalb der CDU-Fraktion für erneute Grundsatzdiskussionen gesorgt. Er führt weiter aus, dass die Fraktion dem Konzept unter der Bedingung zustimmen könne, dass alle auszuführenden Maßnahmen noch einen gesonderten Beschluss benötigen. Er kündigt vorweg an, dass die CDU der Umwandlung der Römerstraße in eine reine Fahrradstraße nicht zustimmen wird, was bereits bekannt sei.

GR Baumeister teilt mit, dass GR Kettemann das Thema bereits gut zusammengefasst habe. Er merkt an, dass der Gemeinderat heute über etwas abstimmt, das in seinen Augen eigentlich nicht mehr groß beschlossen werden muss, da es bereits beschlossen war. Er unterstützt die Idee, separat über die einzelnen Maßnahmen abzustimmen, da viele von ihnen sinnvoll seien, aber einige auch bereits umgesetzt worden sind. Zur Römerstraße merkt er an, dass er sich diese ebenfalls nicht als Fahrradstraße im eigentlichen Sinne vorstellen kann, da es für die Fraktion LLisN keinen großen Sinn mache. Insgesamt signalisiert er jedoch Zustimmung zur heutigen Abstimmung.

- 18:28 Uhr: GR Rupp verlässt den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil. –

GR Kleinert teilt teilweise die Meinung der Vorredner und bedankt sich bei Herrn Wammetsberger für den Vortrag. Er betont, dass bereits seit 2018 über das Konzept diskutiert werde und drei Jahre nach den ersten Bänden nun die Bände 3 und 4 vorliegen. Er habe nichts Neues darin entdeckt, da die Beschlüsse dazu bereits 2021 gefasst worden seien. Seiner Meinung nach gehe es nicht nur mit dem Konzept zu langsam voran, sondern auch mit der Umsetzung. Wenn man so weitermache, würden die Ziele bis 2030 nicht erreicht, ist er der Meinung. Er fordert eine verbindliche Umsetzungsstrategie, welche vermeiden würde, über jede Maßnahme erneut beschließen zu müssen. GR Kleinert hebt aber auch hervor, dass es einige Fortschritte seit Beginn gebe, wie etwa das Carsharing-Angebot oder eine stärkere Sensibilität für Gehwegparken sowie den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen. Auch seien erste Ergebnisse des Fußverkehrschecks sichtbar. Allerdings stellt er klar, dass im Bereich des Radverkehrs viel zu wenig geschehe. Entweder blockiere der Rhein-Neckar-Kreis oder die Mehrheit der Gemeinderäte. GR Kleinert bittet die Verwaltung daher um einen Umsetzungsplan für die Jahre 2025, 2026 und 2027, auch damit man sehen könne, ob man auf dem richtigen Weg sei, die gesetzten Ziele zu erreichen.

GR Molitor erläutert, dass der Startschuss für das Mobilitätskonzept am 4. Juli 2018 mit einer Informationsveranstaltung gefallen sei, an der über 100 Bürger teilnahmen. Dies zeige, dass das Interesse der Bevölkerung groß sei und führt aus, dass viele Punkte aus der Bürgerveranstaltung in das Konzept eingearbeitet worden sind. Er betont, dass beim Spaziergang durch die Gemeinde zu erkennen sei, dass bereits Fortschritte erzielt wurden. Beim Mobilitätskonzept könne man keine schnellen Ergebnisse erwarten, ist er weiter der Meinung, auch weil die Gemeinde nicht immer die Kontrolle über den Prozess habe und auf übergeordnete Behörden angewiesen sei. GR Molitor verweist darauf, dass die Maßnahmen des Konzepts in andere Pläne integriert werden müssen, ohne mit anderen Vorhaben in Konflikt zu geraten. Er hat Vertrauen in die Verwaltung, dass diese am Ball bleibt und bittet abschließend auch alle anderen Beteiligten darum, dran zu bleiben und die Arbeit fortzusetzen.

BM Förster äußert, dass er GR Kleinerts Bewertung als zu negativ empfindet und daher auf positive Aspekte hinweisen möchte. Er erklärt, dass die Bündelausschreibung für den ÖPNV alle zehn Jahre erfolgt, was bedeutet, dass im Vorfeld keine Änderungen möglich sind. Die Ausschreibung werde noch dieses Jahr veröffentlicht, aber die neuen Bedingungen treten erst ab 2026 in Kraft. Er erwähnt, dass die Radschutzstreifen an der Walldorfer Straße und der Massengasse möglicherweise anders als zunächst vermutet, umgesetzt werden könnten, zumindest gäbe es ein positives Signal vom Rhein-Neckar-Kreis, dass die Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen realisiert werden können. BM Förster hebt auch hervor, dass im Bereich Carsharing mit der Fa. Deer evtl. E-Autos angeboten werden können und die Möglichkeit von E-Scootern erneut in Betracht gezogen wird. Diese Initiativen tragen nach Meinung von BM Förster bereits zur Verkehrswende bei.

GR Kleinert räumt ein, dass er möglicherweise auch mehr positive Aspekte hätte ansprechen können. Dennoch ist er der Meinung, dass die Gemeinde nicht auf dem richtigen Weg zur Zielerreichung ist, was man nicht ignorieren könne. Er erkennt an, dass viele Faktoren nicht in der eigenen Hand liegen und beschreibt es als überambitioniert, solche Maßnahmen dann im Mobilitätskonzept zu verankern. Er schlägt vor, eine klare Struktur zu schaffen und die nächsten Schritte deutlich zu definieren. GR Kleinert betont, dass seit dem Start des Projekts bereits sechs Jahre vergangen sind und er pessimistisch ist, dass die Ziele des Mobilitätskonzepts innerhalb der verbleibenden sechs Jahre erreicht werden können.

BM Förster erklärt, dass er der Bürgerschaft nochmals verdeutlichen wollte, dass die Gemeinde als kleinere Kommune nicht alle Entscheidungen selbst in der Hand hat. Er spricht aufgrund der VwV StVO an zu versuchen, den Lückenschluss bei der Hauptstraße und der Massengasse im Hinblick auf Tempo 30 hinzubekommen. Ob die neue VwV StVO bei der Bismarckstraße nun auch eine Genehmigung für Tempo 30 bewirken könne, müsse man abwarten. Er teilt seine Gedanken, die Straße möglicherweise auch durch eine Verengung, beispielsweise durch Radschutzstreifen, zu verschmälern, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Der Gemeinderat fasst sodann ohne weitere Aussprache mit 18 Ja-Stimmen (Rupp nicht mehr anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Mobilitätskonzept, Band 3 und Band 4, in der Fassung vom 04. September 2024.

TOP 4 ─ Parkraumkonzept
- Vorstellung des Konzeptpapiers

BM Förster informiert, dass mit dem Beschluss zum Mobilitätskonzept im Jahr 2021 das Thema Parkraumkonzept in Angriff genommen wurde. In diesem Zusammenhang seien bereits zwei Bürgerveranstaltungen abgehalten worden, in denen diverse Rückmeldungen gesammelt wurden. Auch sei das Thema im Gemeinderat kontrovers diskutiert worden. Er berichtet weiter, dass das Parken häufig ein zentrales Anliegen, auch in seiner Bürgersprechstunde, sei und die Auslegung der geltenden Regelungen nach StVO die Verwaltung oft vor Herausforderungen stelle. Er weist darauf hin, dass das Gehwegparken gemäß dem Erlass des Landes nicht erlaubt ist und dass ab sofort auch in Nußloch entsprechende Maßnahmen ergriffen würden. Zunächst werde es Hinweiszettel geben, ab 2025 jedoch auch Bußgelder. Dies falle in den Bereich der laufenden Verwaltung und erfordere keine Beschlussfassung des Gemeinderats, so BM Förster weiter. Er stellt die Frage, wie man generell mit dem Parken umgehen und dies für alle Beteiligten eindeutig gestalten kann. Er hebt hervor, dass die Regelungen in der Ortsmitte III seiner Ansicht nach sehr gut gelöst wurden, da klare Vorgaben existieren und eindeutig erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wo nicht. BM Förster fragt, wie ähnliche Ansätze im gesamten Gemeindegebiet umgesetzt werden können und wie die Parkraumbewirtschaftung organisiert werden soll. Themen wie die Parkdauer – beispielsweise kostenloses Parken für eine Stunde oder kostenpflichtiges Parken – sowie die Regelungen im Parkhaus, etwa die Möglichkeit einer „Brötchentaste“ oder die erste Stunde kostenlos, stehen zur Diskussion. Er hebt hervor, dass das Parkhaus aktuell in neuem Glanz erstrahlt und eine freundlichere Nutzung ermöglicht. Des Weiteren kündigt BM Förster an, dass bald das Handyparken verfügbar sein wird. Bei der Betrachtung des Parkens müsse auch das Thema Radfahren einfließen, fährt BM Förster fort. Die Einführung von Radschutzstreifen würde bedeuten, dass dort nicht mehr geparkt oder gehalten werden kann, was jedoch das Radfahren attraktiver mache, da Radfahrer nicht mehr hinter wartenden Autos anfahren müssen. BM Förster erklärt zuletzt, dass es bei diesem Thema wahrscheinlich niemanden geben wird, der vollständig zufrieden ist, jedoch könnte eine klare Regelung möglicherweise zu einer größeren Akzeptanz führen. Er gibt zur Vorstellung des Parkraumkonzepts das Wort erneut an Herrn Wammetsberger.

Herr Wammetsberger verwendet für seinen Sachvortrag eine Präsentation, die Inhalt der Niederschrift wird. Er gibt auch hier die Phasen der Konzepterarbeitung wieder und erläutert eingangs, dass die Bände 3 und 4 des Mobilitätskonzepts so belassen wurden wie in Band 2, um zu vermeiden, dass der Gemeinderat neue Beschlüsse fassen muss. Er betont, dass sich die Voraussetzungen kontinuierlich ändern, weshalb die Konzepte stets im Fluss sind. Dies führe dazu, dass sich sowohl der Gemeinderat als auch die Verwaltung regelmäßig mit den aktuellen Gegebenheiten auseinandersetzen müssen. Weiter erläutert er, dass das Parkraumkonzept der Gemeinde Nußloch auf umfassenden Erhebungen zur Parkraumauslastung und zu den Parkregelungen im Ortskern und in zehn weiteren kritischen Straßen basiert. Es wurden Belegungen durch Anwohner und qualitative Erhebungen im gesamten Gemeindegebiet analysiert. Herr Wammetsberger betont, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung Gehwegparken grundsätzlich verboten ist, es jedoch bei Gehwegen mit einer Breite ab 2,10 m und hohem Parkdruck legalisiert werden könnte. Ebenso ist Parken auf Fahrbahnen mit einer Breite von unter 5,10 m nicht zulässig. Zur Bürgerbeteiligung berichtet Herr Wammetsberger, dass die Bürger online und in zwei Bürgerveranstaltungen ihre Meinungen einbringen konnten. Er stellt verschiedene Varianten der Parkraumbewirtschaftung vor und verweist auf Variante 7 als Empfehlung des Verkehrsplanungsbüros. Diese sieht die Vereinheitlichung der bestehenden Parkregelungen in Zone 1 vor, mit einer Parkdauer von einer Stunde sowie Schutzstreifen für Radfahrer in der Walldorfer Straße und Massengasse. Stellplätze sollen nach StVO in Zone 2 markiert werden und das eingeschränkte Haltverbot in der Hauptstraße soll bestehen bleiben. Zusätzlich sollen vier Kurzzeitparkplätze in der Walldorfer Straße für gewerbliche Nutzungen eingerichtet werden. Herr Wammetsberger erläutert abschließend, dass die geschätzten Kosten für die Umsetzung von Variante 7 bei etwa 39.000 Euro liegen.

GR Kettemann, der beruflich im Verkehrsbereich tätig war, verweist darauf, dass das Thema Gehwegparken bereits Anfang der 1990er Jahre diskutiert und als problematisch erachtet wurde. Auch heute sei es wieder ein relevantes Thema. Die CDU habe den Beschluss zur Erstellung eines Parkraumkonzepts von Anfang an nicht mitgetragen, da sie dies für eine kleine Kommune wie Nußloch für nicht notwendig halte. Es gebe bereits Möglichkeiten, um Verkehrsprobleme im Rahmen der StVO zu ahnden, insbesondere im Hinblick auf das Gehwegparken. Er erkennt an, dass der Konzeptentwurf wertvolle Daten und Informationen über den Straßenverkehr in Nußloch enthält, auf denen man aufbauen könne. GR Kettemann weist darauf hin, dass große Mengen an Parkplätzen wegfallen würden. Im Ortskernsanierungsbereich „Ortsmitte III“, wo Parkplätze entfallen sind, habe dies zu einer Verlagerung des Parkens in die umliegenden Straßen geführt, was auch ein großer Diskussionspunkt bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 10. April 2024 war. Bei der Veranstaltung habe er keine überzeugte Mehrheit für das vorgestellte Konzept feststellen können. Daher lehne die CDU-Fraktion das Gesamtkonzept ab, was jedoch nicht bedeute, dass sie gegen alle Aspekte ist. Die CDU möchte sich dennoch einbringen und unterstützt in der Variante 7 insbesondere die Aufrechterhaltung der Parkraumbewirtschaftung rund um den Lindenplatz, jedoch eher mit einer zweistündigen Parkdauer, um beispielsweise Arztbesuche zu berücksichtigen. GR Kettemann hinterfragt die Notwendigkeit von Kurzzeitparkplätzen in der Walldorfer Straße, wo es keine Geschäfte gibt. Zudem plädiere die CDU-Fraktion dafür, die Angebote für den Radverkehr in der Massengasse und Walldorfer Straße weiterzuverfolgen, da diese nicht nur dem Radverkehr, sondern auch dem gesamten Verkehr, insbesondere dem ÖPNV, zugutekommen würde. Er betont jedoch, dass Radschutzstreifen bedeuten würden, dass dort nicht nur das Parken, sondern auch das Halten verboten sei, was für Anwohner und Lieferdienste problematisch wäre. Die CDU befürwortet daher weiterhin die ursprüngliche Idee mit den Piktogrammketten und eingeschränktem Haltverbot auf der Südseite der Walldorfer Straße einzuführen. Er fordert auch das Landratsamt auf, endlich Einsicht zu zeigen und verweist auf die vielen Piktorgrammketten in Wiesloch. Außerdem nennt er Beispiele aus Nordrhein-Westfalen, wo durch Erlass des Landes Piktogrammketten auch auf Hauptverkehrsstraßen ermöglicht wurden. Abschließend erklärt er, dass die Vorgehensweise bezüglich des Gehwegparkens von der CDU begrüßt wird.

BM Förster entgegnet auf die Bedenken bezüglich der Kurzzeitparkplätze in der Walldorfer Straße, dass es einen Antrag des Gewerbes in dieser Straße gibt, der diese Parkregelung fordert. Zudem weist er darauf hin, dass das Landratsamt die Einrichtung von Radschutzstreifen nicht genehmigen wird, wenn die Kurzzeitparkplätze nicht eingerichtet werden. Wenn jemand weiß, dass er länger als eine Stunde, beispielsweise beim Arzt, benötigt, stehe das Parkhaus als Alternative zur Verfügung, ist er weiter der Meinung. Die Regelung solle insbesondere das Gewerbe unterstützen, daher hält er es für nicht sinnvoll, eine Parkdauer von zwei Stunden zuzulassen.

GR Baumeister fragt nach den 39 Parkplätzen, die in der Massengasse wegfallen würden und ob diese sich im südlichen oder nördlichen Teil befinden.

Herr Wammetsberger erklärt, dass es Parkplätze entlang der gesamten Straße von Kurpfalzstraße bis zur Einmündung Hauptstraße betrifft. Überall dort, wo die Fahrbahn 6,50 m breit ist, könne noch geparkt werden. Sollte der Radschutzstreifen kommen, würde das Mindestmaß der Straße unterschritten, was auch ein einseitiges Parken unmöglich mache.

GR Baumeister hatte angenommen, dass auf der nördlichen Seite noch geparkt werden könnte, während auf der südlichen Seite wegen des Schutzstreifens kein Parken mehr möglich wäre. Wenn das Parken jedoch auf beiden Seiten wegfällt, kann er dem Radschutzstreifen nicht zustimmen und würde stattdessen Piktogramme mit einem eingeschränkten Haltverbot bevorzugen. Er betont, dass er diese Entscheidung heute nicht treffen könne.

Herr Wammetsberger fügt hinzu, dass die Entscheidung über den Radschutzstreifen in der Massengasse nicht unmittelbar relevant für das Parkraumkonzept sei. Die Voraussetzungen wurden lediglich geschaffen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Für das Landratsamt wäre es wichtig zu wissen, wie viele Parkplätze durch die Einrichtung des Schutzstreifens wegfallen würden und wo es Ausweichmöglichkeiten gäbe, würde der Antrag für einen Radschutzstreifen gestellt werden. Er verweist unterdies auf das Konzept von Verkehr mit Köpfchen aus Heidelberg.

BM Förster merkt an, dass die Walldorfer Straße eine sinnvollere Option für den Radschutzstreifen darstellt. Für die Massengasse hält er einen Mittelweg für realisierbar. Er schlägt z. B. vor, den Schutzstreifen vielleicht nur bis zur Hildastraße zu führen. In diesem Fall wäre der obere Teil der Massengasse und die dortigen Parkmöglichkeiten nicht davon betroffen.

GR Baumeister betont, dass der Radschutzstreifen in der Massengasse in den Empfehlungen des Verkehrsplaners enthalten ist und darüber heute entschieden werden soll. Die Fraktion LLisN könne jedoch ohne weitere Informationen keine Entscheidung treffen, da es für sie unvorstellbar sei, dass an der Nordseite zwischen Hildastraße und Hauptstraße nicht mehr geparkt werden darf. In großen Teilen könne die Fraktion die restlichen Vorschläge jedoch mittragen, so GR Baumeister weiter. Das Konzept bewirke im Ortskern keine gravierenden Veränderungen. Auch der erweiterten Zone könne die Fraktion LLisN zustimmen. Langfristig sehe er jedoch das Problem, wenn man die Vorgaben sukzessive auf den übrigen Ort ausweitet und die verbleibende Restfahrbahnbreite von 3,05 m strikt einhalte, dass in vielen Straßen nicht mehr geparkt werden dürfte, was den Parkdruck auf umliegende Straßen verlagern könnte. GR Baumeister verweist auf gesetzliche Vorgaben, welche vorschreiben, dass Gehwege nicht zur Restfahrbahnbreite hinzugerechnet werden dürfen. Müllfahrzeuge dürfen beispielsweise nicht über den Gehweg fahren. Es gäbe einige Bereiche, wo der Gehweg zurückgebaut werden müsste, um die Restbreite zu erfüllen, was jedoch erhebliche Kosten verursachen würde. Das Sanierungsgebiet Ortsmitte III wurde ohne Gehweg gebaut. Es könnte möglicherweise so weit kommen, dass Anwohner verlangen, einseitig den Gehweg zu entfernen, um das Parken zu ermöglichen. Abschließend teilt GR Baumeister mit, dass die Fraktion LLisN dem Konzept zustimmen werde, es aber noch Einzelmaßnahmen gebe, die detailliert geprüft und entschieden werden müssten.

GR Kleinert hebt hervor, dass sich viele Bürger am Prozess zur Erarbeitung des Parkraumkonzepts beteiligt haben und viel Arbeit, auch von der Verwaltung, hineingeflossen ist. Das Ergebnis sollte daher überzeugend sein und kein halbgares Konzept darstellen. Seine Fraktion habe viele Fragen im Vorfeld schriftlich gestellt und dankt für die erhaltenen Antworten. Grundsätzlich unterstützen die Grünen das Parkraumkonzept, da es primär um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie um fairere Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer geht – weniger um das Klimaschutzargument, betont GR Kleinert. Die Fraktion stimmt dem Konzept zu, da lt. Berechnungen auch nach dem Wegfall einiger Parkplätze genügend Parkmöglichkeiten für die zugelassenen Fahrzeuge in Nußloch vorhanden seien. Die Variante 7 wird ebenfalls von den Grünen unterstützt, führt GR Kleinert weiter aus. Allerdings sei es für sie schwierig zu erkennen gewesen, worüber genau heute beschlossen werden soll. Die Fraktionsmitglieder hätten sich daher an Seite 22 der Präsentation (Empfehlungen des Verkehrsplaners) orientiert. Bei der „Übernahme und Vereinheitlichung der vorhandenen Parkraumbewirtschaftung“ plädieren sie für eine Verkürzung der Parkdauer außerhalb des Parkhauses von einer Stunde auf eine halbe Stunde, um den Durchsatz zu erhöhen. Wer länger parken möchte, soll das Parkhaus nutzen ist GR Kleinert der Meinung. Dort schlägt er, der Bequemlichkeit wegen, vor, die erste Stunde mit Parkscheibe zu regeln. Alternativ könnte Handyparken genutzt werden, woran die KWG lt. den Ausführungen von BM Förster bereits arbeitet. Bezüglich der Schutzstreifen teilt er mit, dass die Grünen deren Umsetzung in beiden Straßen befürworten, was einem früheren Antrag der Fraktion entspricht. Jedoch gebe es ihrer Meinung nach noch keine zufriedenstellende Lösung für die Sinsheimer Straße, bei der die Straßenbreite für einen Schutzstreifen nicht ausreicht. Ein durchgehendes, eingeschränktes Haltverbot auf der Südseite stellt für GR Kleinert eine Alternative dar, um beim Bergauffahren mit dem Fahrrad störende, parkende Autos zu vermeiden. Weiter gibt er bekannt, dass sich die Fraktion B´90/Die Grünen auch in der Walldorfer Straße und der Massengasse diese Variante vorstellen könnte, auch wenn diese nicht den gleichen Schutzraum für Radfahrer bietet wie ein Schutzstreifen. Er teilt mit, dass die Grünen der Markierung von Stellplätzen in Zone 2 nach StVO zustimmen, da dies als Kern des Parkraumkonzepts gesehen wird. Er fragt sich jedoch, ob eine Markierung ohne Haltverbotszone sinnvoll ist und fragt, ob Autofahrer auch außerhalb dieser Markierungen parken könnten. Wenn garantiert wird, dass ausnahmslos alle Stellplätze markiert werden, könnte er jedoch auf eine Haltverbotszone verzichten. Der Autofahrer müsse jedoch wissen, dass er nur dort parken darf, wo Stellplätze eingezeichnet sind. GR Kleinert versteht, dass es darum geht, den Eigentümern das Parken vor ihren eigenen Hoftoren zu ermöglichen, was bei einer Haltverbotszone nicht mehr möglich wäre. Aber es könnten logischerweise keine Stellplätze vor Hoftoren markiert werden. GR Kleinert betont, dass für ihn noch immer viel für eine Haltverbotszone spricht, auch wenn das bedeuten würde, dass streng genommen nicht mehr vor den eigenen Hoftoren geparkt werden dürfte. Es wäre zu klären, wie der GVD damit umgehen würde. Weiter gibt er bekannt, dass die Fraktion B´90/Die Grünen das eingeschränkte Haltverbot im Bereich der Hauptstraße zwischen St. Laurentius Kirche und Massengasse im Interesse der Radfahrer, Busse und des Verkehrsflusses ablehnt. Weitere Markierungen in den Hotspots sind aus seiner Sicht sinnvoll, und mittelfristig sollten bis 2030 weitere Straßenabschnitte nach einem Plan markiert werden.

GR Molitor stellt eine Verständnisfrage an OAL Henze zum Gehwegparken. Er möchte wissen, wie ein Bürger einen Gehweg erkennt, wenn dieser nicht eindeutig gekennzeichnet ist durch einen Bordstein o. Ä.

OAL Henze erklärt, dass der Gehweg nicht zwingend baulich abgetrennt sein muss, die Trennung jedoch eigentlich immer eindeutig ist, etwa durch eine Rinne, eine spezielle Pflasterung oder Ähnliches. Lediglich in verkehrsberuhigten Bereichen gibt es eine Mischfläche für verschiedene Nutzungen und stellt daher kein klassischer Gehweg dar.

GR Molitor betont, dass, wenn man die Markierungen umsetzt, eine intensive Aufklärungsarbeit erforderlich ist. Die Bürger müssten für jede Straße individuell informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben. Eine umfassende Information über alle verfügbaren Kanäle sei nötig, um Unmut zu vermeiden. GR Molitor ist der Meinung, dass die Umsetzung eine große Herausforderung wäre und dass die Restfahrbahnbreite von 3,05 m große Probleme mit sich brächte. Er erinnert daran, dass die SPD bereits 2013 einen Antrag zum Thema Parkraum gestellt hatte und zeigt sich erfreut, dass mit dem Ing.-Büro Koehler und Leutwein nun ein externer Partner die Situation bewertet hat. Die Variante 7 hält er für die beste Lösung, da sie die größte Schnittmenge aus Gemeinderat und Rückmeldungen der Bürger beinhalte. Zur Walldorfer Straße und Massengasse merkt GR Molitor an, dass die Häuser oft aus Zeiten stammen, in denen das Parken auf dem eigenen Grundstück nicht möglich war. Er berichtet, dass die SPD am Montag vor Ort war und sich die Fraktionsmitglieder nicht vorstellen können, dass 39 Stellplätze in der Massengasse entfallen sollen. Auch die Kurzzeitparkplätze in der Walldorfer Straße sieht die SPD kritisch. Wenn das Parken untersagt wird, würden Autofahrer vermutlich das Tempo 30 nicht mehr einhalten, da die Hindernisse fehlen. Er erinnert an eine frühere Aussage von Herrn Wammetsberger, dass die Fahrt durch den Ort unattraktiv gemacht werden müsse, um mehr Fahrzeuge auf die Umgehungsstraßen zu lenken. GR Molitor fragt, ob die Radfahrer alternativ über die Sofienstraße geleitet werden könnten und äußert Bedenken, wohin die Autofahrer zum Parken sonst ausweichen sollen. Er teilt mit, dass die SPD der Variante 7 zustimmt, jedoch ohne die Radschutzstreifen auf der Walldorfer Straße und der Massengasse.

GR Kettemann schlägt ebenfalls vor, das Parken im Parkhaus bis zu einer Stunde mit Parkscheibe zu regeln. Er vermutet jedoch, dass dies aus finanziellen Gründen schwer umsetzbar sein wird. Trotzdem sieht er darin eine Möglichkeit, mehr Fahrzeuge von der Straße in die Parkgarage zu bringen und diese dadurch attraktiver zu machen. Eine einstündige Parkdauer könne man auch mit der "Brötchentaste" umsetzen.

BM Förster entgegnet, dass die erste Stunde im Parkhaus die Zeit ist, die finanziell am meisten einbringt, da meist nicht viel länger geparkt würde. Wenn die Stunde kostenfrei wäre, müsste möglicherweise eine Entschädigung an die Tochtergesellschaft gezahlt werden.

GRätin Stegmaier äußert Unverständnis über die Kurzzeitparkplätze in der Walldorfer Straße, insbesondere, weil diese vor einem Pizzalieferanten sind. Sie weist darauf hin, dass Gäste des Gasthauses zur Linde mehr als eine halbe Stunde Parkzeit benötigen. Sie versteht nicht, dass man 19 Parkplätze entfallen lässt und die verbleibenden vier dringend benötigten Parkplätze in Kurzzeitparkplätze umwandelt. Sie merkt an, dass der Pizzalieferant acht Fahrzeuge hat und ist gespannt, wie dies zukünftig geregelt wird. GRätin Stegmaier findet die Idee von Herrn Wammetsberger eines Verkehrsversuchs gut und hebt hervor, dass das Tempo 30 derzeit für die Anwohner sehr angenehm ist. Sie plädiert dafür, die Lebensqualität der Anwohner genauso zu berücksichtigen wie die Interessen der Radfahrer und betont, dass sie selbst auch Rad fährt. Deshalb spricht sie sich für ein Pilotprojekt aus: ein Halteverbot für ein Vierteljahr in der Walldorfer Straße. GRätin Stegmaier merkt an, dass sie auf keinen Fall für die Kurzzeitparkplätze in der Walldorfer Straße ist.

BM Förster erklärt, dass es Gewerbetreibende in der Walldorfer Straße gibt, die angemerkt haben, dass sie Parkplätze benötigen und dass es sich hierbei nicht um den Pizzalieferanten handelt. Das Landratsamt habe die Gemeinde gefragt, wie sie damit umgehen will. Ohne Kurzzeitparkplätze werde es schwierig, die Genehmigung für den Radschutzstreifen zu erhalten, führt BM Förster weiter aus. Er merkt an, dass die derzeitige Planung noch nicht final mit dem Landratsamt abgestimmt ist.

GR Baumeister fragt, ob bei der Berechnung der zugelassenen Fahrzeuge auch die zahlreichen Firmenfahrzeuge mit einbezogen sind.

Herr Wammetsberger bestätigt, dass dies nicht einfach zu berechnen war, sie jedoch eine rechnerische Schätzung vorgenommen haben, die die Firmenfahrzeuge berücksichtigt.

GR Veits lobt die KWG für die baldige Einführung des Handyparkens im Parkhaus und schlägt vor, diese Funktion auch in Zone 1 anzubieten, da dort ebenfalls Fahrzeuge länger als eine Stunde parken. Dies könnte eine zusätzliche Einnahmequelle sein. Für das Parkhaus regt er ebenfalls eine Kurzzeitregelung an, analog zu Zone 1, bei der eine begrenzte Parkdauer kostenlos ist und alles darüber hinaus per Handyparken abgerechnet wird. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde politisch bereit sein müsse, der KWG dadurch entstehende finanzielle Einbußen zu kompensieren. Bezüglich GR Molitors Vorschlag, Radfahrer über die Sofienstraße zu lenken, merkt GR Veits an, dass dies genauso Auswirkungen auf die Parkplatzsituation hätte, da dort ebenfalls viele Fahrzeuge parken. Es könnte seiner Meinung nach dann aufgrund der Fahrbahnbreite sinnvoller sein, die Straße als Fahrradstraße auszuweisen, wobei dies für Radfahrer wieder einen Umweg bedeuten würde. Er würde im Gegensatz zu GRätin Stegmaier keine Testphase, sondern eine sofortige Umsetzung befürwortet.

GRätin Herb fragt, wie das Problem gelöst werden soll, dass viele Bürger, die sich beim Döner in der Hauptstraße etwas zu Essen holen möchten, derzeit auf der Sperrfläche oder dem gegenüberliegenden Geschäftsparkplatz parken.

BM Förster antwortet, dass das Parken auf der Sperrfläche schon jetzt nicht erlaubt ist. Herr Wammetsberger ergänzt, dass im Prinzip das Parken bereits jetzt schon dort nicht erlaubt ist, wo später keine Markierungen hinkommen, weil diese nicht StVO konform sind.

GR Kleinert fragt, wie Autofahrer erkennen sollen, dass sie sich in einer Zone befinden, in der nur auf markierten Stellplätzen geparkt werden darf und ob es Alternativen zur Einführung einer Haltverbotszone gibt.

Herr Wammetsberger erklärt, dass es normalerweise automatisch funktioniert und sich die Autofahrer daran halten sobald es Markierungen gibt. Gegebenenfalls könnten Haltverbotsschilder aufgestellt werden, falls sich dies nicht bewährt.

GR Kleinert erkundigt sich nach der Rechtssicherheit.

BM Förster erwidert, dass korrektes Parken in markierten Bereichen automatisch rechtssicher ist.

GR Kettemann weist darauf hin, dass Autofahrer prinzipiell dort parken dürfen, wo es die Straßenverkehrsordnung erlaubt, sofern sie niemanden behindern, das gilt auch außerhalb von markierten Stellplätzen. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil hierzu.

Herr Wammetsberger entgegnet, dass alle zulässigen Stellplätze markiert werden sollen, sodass Parken außerhalb dieser Flächen automatisch gegen die StVO verstoßen würde.

GRätin Falkner schlägt vor, sich strikt an die StVO zu halten, die Stellplätze entsprechend zu markieren und die Bürger zu informieren, da viele offenbar vergessen, dass die StVO existiert. Ziel sei es, Nußloch für alle lebenswert zu gestalten, betont GRätin Falkner und die Bürger sollten sensibilisiert werden, die Regeln einzuhalten. Gerade in der Walldorfer Straße würde jeder auf dem Gehweg parken.

Nach erfolgtem Austausch und aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen schlägt BM Förster vor, den Beschluss umzuformulieren und über die auf Seite 22 vorgeschlagenen Maßnahmen einzeln abzustimmen.

Er bringt zunächst den Vorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen, die Übernahme und Vereinheitlichung der vorhandenen Bewirtschaftung in Zone 1 durchzuführen und die Parkdauer auf 30 Minuten festzulegen (ohne Parkhaus), zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen: Fraktion B´90/Die Grünen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath)

14 Nein-Stimmen.

Danach lässt BM Förster darüber abstimmen, die Übernahme und Vereinheitlichung der vorhandenen Bewirtschaftung in Zone 1 durchzuführen und die Parkdauer auf eine Stunde festzulegen (ohne Parkhaus).

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

4 Enthaltungen (Fraktion B´90/Die Grünen)

Weiter informiert BM Förster, dass er über die Radschutzstreifen heute nicht entscheiden wolle, da es hierzu noch weiterer Informationen bedarf und dies seiner Meinung nach generell separat zu betrachten sei, vor allem auch für die beiden Straßen Walldorfer Straße und Massengasse. Er hält jedoch ein Testlauf, wie von Herrn Wammetsberger vorgeschlagen, prinzipiell für eine gute Sache.

Er bittet daraufhin um Abstimmung über die Markierung der Stellplätze nach StVO in Zone 2 ohne Einrichtung einer Haltverbotszone.

Diese Abstimmung erfolgt mit 9 Ja-Stimmen (Greiner, Veits, Kleinert, Menrath, Seemann, Lüll, Baumeister, Falkner, BM Förster) und 9 Nein-Stimmen (Seibert, Miltner, Molitor, Herb, Petri, Lurz, Röser, Kettemann, Stegmaier). BM Förster erklärt, dass bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gilt, weshalb die Markierung der Stellplätze nicht durchgeführt wird.

Er ist der Meinung, dass dadurch über die restlichen Punkte kein Beschluss mehr zu fassen ist und merkt an, dass nur noch das Thema Schutzstreifen nochmals näher geprüft werde.

GR Veits erinnert an die Bürgerbeteiligung und betont, dass sich viele Bürger beschwerten, dass nicht korrekt geparkt werde. Die StVO müsse unabhängig vom Beschluss beachtet werden. Er fragt, ob die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes künftig ausreichen, um das Parken zu kontrollieren, da die Markierungen in Zone 2 die Arbeit des GVD erleichtert hätten. Ohne die Markierungen müsse nun wieder mit dem Metermaß gemessen werden.

BM Förster erwidert, dass die Gemeinde 55 Kilometer Straße hat und es kaum möglich sein werde, jeden Falschparker zu erwischen. Er betont, dass die Markierungen eine klare Regelung sowohl für Autofahrer als auch für den GVD geschaffen hätten. Die Situation bleibe nun unverändert, jedoch werde Gehwegparken zusätzlich geahndet.

OAL Henze betont, dass der Prozess sich über eine längere Zeit erstrecken und sich weiterentwickeln wird, weshalb die Öffentlichkeitsarbeit entscheidend ist. Auch wenn manche Falschparker wohl immer unerkannt bleiben, gibt es aufmerksame Nachbarn, die solche Verstöße melden. Durch das Fehlen von Markierungen muss der GVD wieder im Einzelfall entscheiden, was sich jedoch mit der Zeit einspielen wird. Ein gutes Beispiel sei die Straße "Am Leimbach", wo man durch verstärkte Kontrollen und offene Gespräche des GVD mit Anwohnern die Situation auch ohne Beschilderung in den Griff bekommen habe. Allerdings könnte es in bestimmten Straßenabschnitten notwendig werden, eine vollständige Haltverbotszone einzurichten, weil die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten werden kann und trotz Kontrollen Probleme bestehen bleiben.

GR Veits möchte aufgrund der erneuten Verschiebung der Entscheidung über den Radschutzstreifen in Erfahrung bringen, ob auch bei der jetzigen Ablehnung der Markierungen dennoch die Möglichkeit besteht, straßenzugsweise Haltverbote einzuführen.

BM Förster bestätigt dies und erklärt, dass eine Alternative zum Radschutzstreifen eben ein eingeschränktes Haltverbot sein könnte, was nun geprüft werde. Er schlägt vor, verschiedene Optionen auszuarbeiten und diese anschließend mit dem Landratsamt abzustimmen, bevor man sie erneut dem Gemeinderat vorlegt.

Anschließend verabschiedet BM Förster Frau Habura und Herr Wammetsberger. Diese verlassen um 20:11 Uhr den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

TOP 5 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 5.1 – Feuerwehrfahrt durch Straßen

GRätin Herb fragt, ob die Feuerwehr eine Probefahrt durch enge Straßen machen könnte, um schwierige Stellen auszumachen.

OAL Henze entgegnet, dass diese Fahrten zweimal jährlich stattfinden und nun auch über eine dritte Fahrt nachgedacht werde.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5.2 – Spende Renate Dyllong

GRätin Menrath informiert bezüglich der Spende von Frau Dyllong, dass sie nach dem Beschluss über die Annahme der Spende und aufgrund von Presseartikeln mit Frau Dyllong gesprochen hat, die sehr enttäuscht über die Aussagen des Gemeinderats war, insbesondere auch über ihre Äußerungen, da sie auch regelmäßig für den Lichtblick spendet. GRätin Menrath führt aus, dass Frau Dyllong nach dem Gespräch etwas beruhigter war. Frau Dyllong habe betont, dass es nicht die Absicht von ihr war, eine Ausnahmesituation für sich zu schaffen. Sie war sich nicht bewusst, dass es eine solche Regelung nicht gibt und ihr Anliegen ist, dass es für jeden möglich sein sollte, Unterstützung zu erhalten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 6 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

BM Förster informiert, dass er erst wieder in der regulären Sitzung Mitteilungen geben wird.