Neuigkeiten: Gemeinde Nußloch

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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
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DATA-Plan Computer Consulting GmbH
Genutzte Technologien

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Aufbewahrungsdauer

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Die Datensätze werden beim Löschen in der Datenbank als gelöscht markiert und im Backend nicht mehr angezeigt. Sollte versehentlich eine Löschung vorgenommen werden ist eine Wiederherstellung, durch Aufheben des Löschflags noch ein Jahr möglich. Nach einem Jahr werden „gelöschte Datensätze“ dann endgültig gelöscht.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Sitzung vom 06.11.2024

Artikel vom 15.11.2024

Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung möchten wir Sie kurz informieren:

 

TOP 5 - Forsteinrichtungswerk 2019-2028: Ergebnis der Zwischenrevision und beschlossener Hiebsatz für 2025-2028

Zur Mitte der Forsteinrichtungsplanung 2019-2028 fand im Juli 2024 eine Zwischenrevision statt, um das Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Nußloch zu evaluieren und an neue klimatische Rahmenbedingungen anzupassen. Das Forsteinrichtungswerk, seit 2018 gültig, verfolgt eine multifunktionale Waldwirtschaft mit Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion, jedoch hat sich aufgrund von Dürre- und Hitzeschäden das Leitbild „Klimastabiler, naturnaher Wald“ etabliert. Der ursprüngliche jährliche Hiebsatz von 2.100 fm wurde auf 1.200 fm reduziert, um die Altbestände zu erhalten und die natürliche Waldentwicklung zu fördern. Die Maßnahmen zeigen positive Auswirkungen auf die Biodiversität und die Waldstruktur. Während die wirtschaftlichen Ergebnisse für Nußloch sekundär sind, empfiehlt die Verwaltung eine offizielle Festlegung des neuen Hiebsatzes gemäß der Zwischenrevision.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Reduzierung des Hiebsatzes auf jährlich 1.200 fm planmäßige Nutzung zu.

   

TOP 6 - Im Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird die maximale Brennholzmenge für Haushalte mit ausschließlicher Holzheizung festgelegt

Der Betriebsplan 2025, der am 12.10.2024 bei der Waldbegehung des Gemeinderats besprochen wurde, basiert auf dem Leitbild „klimastabiler, naturnaher Wald“ und den Ergebnissen der Zwischenrevision des Forsteinrichtungswerks. Für 2025 ist eine planmäßige Einschlagsmenge von 1.200 fm vorgesehen, verteilt auf mehrere Waldorte mit speziellen Maßnahmen, um die Biodiversität und Struktur des Waldes zu fördern. Falls es zu ungeplanten Entnahmen kommt, werden einige Durchforstungen zurückgestellt. Der Forstwirtschaftsplan kalkuliert Holzerlöse von 86.000 Euro. Bei Gesamteträgen von 202.700 Euro und Aufwendungen von 335.500 Euro ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf von 132.800 Euro. Beim Brennholzverkauf wurden Bestellungen über 223 fm verzeichnet. Wegen der Brennholzknappheit dürfen Haushalte generell nur 5 fm erhalten, aber für Haushalte, die ausschließlich mit Holz heizen, sollen künftig bis zu 10 fm möglich sein. Die Holzrückearbeiten werden aufgrund der geringen Einschlagsmenge und schwieriger Witterungsbedingungen durch den Forstbetrieb Kokot und ergänzend durch Uwe Eitel mit Rückepferd übernommen. Konkrete Angebote werden vor jedem Hieb eingeholt, und die Vergabe erfolgt durch den Bürgermeister.

Antrag Bündnis´90 / Die Grünen

Die Fraktion stellt den Antrag, den jährlichen Hiebsatz von 1.200 fm auf 500 fm im Jahr 2025 zu verringern. Dies würde dem aktuellen lokalen Bedarf entsprechen und einen Puffer für Zufallsnutzungen bieten.

Ein zentraler Punkt des Leitbildes sei die Anpassung des Waldes an den Klimawandel. Dies erfordere, den Wald mit einer Vielzahl an Baumarten zu bestücken, um ihn klimastabil zu machen. Der Kompromiss von 1200 fm sei aus dieser Perspektive zustande gekommen.

Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich den Antrag der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen ab.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters sollen zunächst die begonnenen Arbeiten am Hirschbergweg und Wieslocher Weg abgeschlossen werden. Mit der Entnahme abgängiger Lärchen am Richtstattweg und abgestorbener Douglasien am Maisbacher Fußweg wird eine Erntemenge von 700 - 800 fm erwartet. Ob der jährliche Hiebsatz von 1.200 fm noch ausgeschöpft wird, entscheidet dann der Arbeitskreis Forst.

 

Das Gremium stimmt mehrheitlich dem Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) nach Anlage 2 für das Forstwirtschaftsjahr 2025 nach § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes zu. Brennholzwerber aus Nußloch, die nachweislich ausschließlich mit Holz heizen, erhalten jährlich bis zu 10 fm Brennholz.

   

TOP 7 - Bücherei: Änderung der Benutzungsordnung inkl. Gebührenordnung zum Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 plant die Gemeindebücherei Änderungen an der Benutzungsordnung, der Gebührenordnung und den Datenschutzbestimmungen, um die Nutzung zu vereinfachen und eine breitere Nutzergruppe anzusprechen. Neben der Einführung eines neuen Logos werden auch die Altersvorgaben für Büchereiausweise angepasst: Kinder können ab Geburt einen Ausweis erhalten, und Eltern müssen keine Gebühr mehr für sich selbst zahlen, wenn sie nur kindgerechte Medien ausleihen. Zudem wird die Leihfrist für Vorbestellungen nicht mehr verkürzt und Mahngebühren fallen erst nach einer schriftlichen Mahnung an. In der Gebührenordnung wird eine Partnerkarte für zwei Erwachsene eingeführt und eine ermäßigte Jahresgebühr für Senioren ab 65 Jahren. Neu ist auch eine Tagesausleihe für Gäste und Touristen. Die Datenschutzbestimmungen erhalten ebenfalls das neue Logo und kleinere Korrekturen. Die Änderungen sollen die Bücherei nutzerfreundlicher machen und die Nutzung durch Familien, Senioren und Gäste fördern.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig den Änderungen in der Benutzungsordnung inkl. Gebührenordnung und der Anlage „Datenschutz“ zum 1. Januar 2025 zu.

   

TOP 8 – Haushalt: Einbringung des Verwaltungsentwurfs für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nußloch

Die Verwaltung hat den Entwurf für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk erstellt. Dieser Entwurf wird zur Sitzung im SD-Net hochgeladen und steht allen Gemeinderatsmitgliedern digital zur Verfügung. Die Anträge der Gemeinderatsfraktionen LLisN (2 Anträge) und SPD (5 Anträge) sind noch nicht in den Entwurf aufgenommen, werden jedoch möglicherweise nach der Beratung im Gemeinderat berücksichtigt. Die übrigen Fraktionen haben keine Anträge zum Haushalt gestellt. Der Haushaltsentwurf wird vom 18. bis 27. November 2024 freiwillig öffentlich ausgelegt. Die Beratung des Entwurfs findet in einer Gemeinderatssitzung am 26. und 27. November 2024 statt. Der endgültige Entwurf, einschließlich aller beschlossenen Änderungen, soll in der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2024 verabschiedet werden.

Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt der Gemeinde Nußloch und den Eigenbetrieb Wasserwerk zur Kenntnis und verweist ihn in die Beratung.

   

TOP 9 – Steuerangelegenheiten: Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 im Rahmen einer Hebesatzsatzung

Zum 1.1.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft, das eine Anpassung der Hebesätze erforderlich macht. Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 490 v.H. und für die Grundsteuer B (Bauten und Grundstücke) auf 130 v.H. festzulegen, um die Einnahmen 2025 auf dem Niveau von 2024 zu halten. Weiterhin erfolgt die Berechnung der Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren: Feststellung des Grundsteuerwerts, Berechnung des Messbetrags durch das Finanzamt und anschließende Berechnung der Steuer durch die Gemeinde. Für die Grundsteuer B wird der Hebesatz innerhalb des vom Finanzministerium ermittelten Korridors festgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, die Hebesätze mit einem kleinen Puffer festzulegen und die Entwicklung weiter zu beobachten, um Unsicherheiten zur tatsächlichen Höhe der Steuermessbeträge zu kompensieren. Eine Anpassung könnte im Juni 2025 erfolgen.

Antrag SPD

Die Fraktion stellt den Antrag, den rechnerisch ermittelten Hebesatz festzulegen. Dies wäre für die Grundsteuer A 482 v.H und die Grundsteuer B 127 v.H..

Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich den Antrag der SPD ab.

 

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der in Anlage 1 beigefügten Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit Wirkung zum 01.01.2025 zu. Die Verwaltung wird die Entwicklung der Grundsteuermessbeträge dem Gemeinderat mit einer ggf. notwendigen Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Sitzung im Juni 2025 zur Entscheidung vorlegen.

   

TOP 10 - Ferienbetreuung der Gemeinde

Die Gemeindeverwaltung plant, das Ferienbetreuungsangebot für 2025 frühzeitig zu veröffentlichen, um den Eltern ausreichend Zeit für ihre Planung zu geben. Die Betreuung wird wie im Vorjahr angeboten: in der ersten Woche der Osterferien, den ersten beiden Wochen der Sommerferien und in der ersten Schulwoche für Erstklässler. Zusätzlich wurde aufgrund einer Bedarfsabfrage eine Betreuung in der ersten Woche der Pfingstferien eingeplant, da Eltern diesen Bedarf geäußert haben.Die Betreuungszeiten im Jahr 2025 sind wie folgt:

Osterferien: 14. bis 17. April 2025

Pfingstferien: 10. bis 13. Juni 2025

Sommerferien: 4. bis 15. August 2025

Erstklässlerbetreuung: 15. bis 19. September 2025

Die Ferienbetreuung, mit Ausnahme der Erstklässlerbetreuung, wird wie bereits in den Vorjahren auch, weiterhin in der Schillerschule stattfinden.

Der Gemeinderat beschließt, die Ferienbetreuung 2025 an den durch die Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Zeiten anzubieten und bei ausreichenden Anmeldezahlen durchzuführen.

   

TOP 11 - Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung eines abweichenden Gewässerrandstreifens im Innenbereich – Maisbach

Das bestehende Wohnhaus sowie die Scheune und Stallungen sollen abgerissen werden, um Platz für ein zweigeschossiges Zweifamilienhaus mit Garage zu schaffen. Dieses neue Gebäude wird das Volumen des alten Bestandsgebäudes nicht überschreiten. Der Technische Ausschuss hat diesem Vorhaben bereits am 25.07.2023 zugestimmt. Für die Baugenehmigung ist jedoch eine besondere Genehmigung erforderlich, da sich das Grundstück in der Nähe des Maisbachs befindet. Laut einer Stellungnahme des Wasserrechtsamts ist die Baugenehmigung nur möglich, wenn entweder der Maisbach an dieser Stelle verdolt wird oder eine Rechtsverordnung (RVO) eine Verringerung des Gewässerrandstreifens zulässt. Nach mehreren Beratungen wurde eine RVO ausgearbeitet, die eine Bebauung näher als 5,0 m am Maisbach erlaubt. Diese Maßnahme wird empfohlen, insbesondere da das Bestandsgebäude bereits heute näher als 5 m am Maisbach steht. Der Gemeinderat hat dem Entwurf der RVO am 25.09.2024 zugestimmt, ohne dass Änderungen durch die Nachbarbeteiligung erforderlich waren. Laut Wasserrechtsamt besteht für die Gemeinde kein rechtliches Haftungsrisiko bei Erlass der RVO. Ohne diese Regelung kann jedoch keine Baugenehmigung für das Projekt erteilt werden.

Der Gemeinderat stimmt der Rechtsverordnung über die Verringerung des Gewässerrandstreifens im Bereich Maisbach entsprechend der Anlage zu.

   

Des Weiteren wurden Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006 angenommen.

   

Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung über die anstehende Tagesordnung sowie die Ergebnisse der Sitzung. Die Beiträge sind auf Facebook und Instagram von „Joachim Förster“ und der „Gemeinde Nußloch“ zu finden.

 

Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 27.11.2024 im Ratssaal des Rathauses statt.