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Sitzung vom 6.11.2024
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)
Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden
Sie unter: https://nussloch.ratsinfomanagement.net
TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen |
Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GRätin Elke Menrath und GR Rouven Röser zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft |
TOP 2.1 – Wortmeldung von Gerlind Wallon zum Thema Wald
Gerlind Wallon bittet den Gemeinderat den Beschlussvorschlag zur Einschlagmenge zu überdenken. Sie begründet ihre Bitte damit, dass die vor kurzem erschienenen Ergebnisse der Bundeswaldinventur aufzeigen, dass der deutsche Wald von einer CO2-Senke zu einem CO2-Produzenten geworden ist, weil bundesweit sehr viel Holz gefällt werden musste. Weiter äußert sie Bedenken hinsichtlich des zukünftigen Holzvorrats. Der Holzvorrat, der laut Leitbild auf 400 Vfm/ha steigen soll, geht von einem Ausgangswert von 319 Vfm in 2019 aus. Es fehlen jedoch Berechnungen, führt Frau Wallon weiter aus, wie dieses Ziel unter den aktuellen klimatischen Bedingungen erreicht werden könnte. Sie stellt fest, dass das angestrebte Ziel von 400 Vfm/ha mit dem bisherigen Hiebsatz von 1200 Efm bis 2040 nicht erreichbar ist. Selbst eine Reduzierung des Hiebsatzes auf 600 Efm würde das Ziel erst 2050 erreichbar machen, ist Frau Wallon weiter der Meinung. In Anbetracht des reduzierten Bedarfs an Brennholz von nur 230 fm, der von Bürgern in diesem Jahr gemeldet wurde, schlägt sie vor, lediglich diese Menge zu ernten.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.2 – Wortmeldung von Elisabeth Wiegmann zumThema Wald
Frau Wiegmann berichtet, dass sie den Zwischenbericht an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet und nachgefragt hat, ob diese in das Projekt einbezogen wurde. Die Behörde habe geantwortet, dass die geplanten Maßnahmen ihr nicht vorgelegt wurden. Frau Wiegmann appelliert eindringlich an die Verwaltung und den Gemeinderat, die kostenlose Unterstützung durch Naturschutzverbände wie NABU oder noch besser die untere Naturschutzbehörde zu nutzen. Zudem teilt sie mit, dass sie die geschützte Pflanze Vogelnest-Wurz im Wald entdeckt habe – eine Pflanze, die ihr bisher in keinem anderen Bereich begegnet sei. Besorgt weist sie darauf hin, dass in diesem Bereich bereits 2/3 der Bäume zur Fällung markiert wurden. Sie bittet eindringlich, diese Markierungen nochmals zu überdenken, um den Schutz der Pflanze zu gewährleisten.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.3 – Wortmeldung von Patrick Bender zum Thema Grundsteuerreform
Patrick Bender erklärt, dass er bereits letztes Jahr zum Thema Grundsteuer-Hebesatz im Gemeinderat vorstellig war und stellt fest, dass sich seither wenig verändert hat – insbesondere in Bezug auf die Bodenrichtwerte. Er begrüßt die geplante Senkung des Hebesatzes und die Entscheidung der Gemeinde, keine Mehreinnahmen zu erzielen. Jedoch weist er darauf hin, dass 38 % der Bürger, einschließlich ihm selbst, eine Erhöhung erleben werden. Herr Bender möchte wissen, wie hoch diese Erhöhung in Form des Medians und Mittels ist und ob eine ähnliche Belastungsverschiebung auch in den Nachbargemeinden vorliegt, um eine Einschätzung für sich zu gewinnen. Er kritisiert, dass die Gemeinde seiner Ansicht nach zu wenig unternommen hat, um die Individualität der Grundstücke zu berücksichtigen, besonders in Fällen, in denen Grundstücke gemäß Bebauungsplan nicht nutzbar sind. Er fragt, warum es den Eigentümern überlassen bleibt, beim Finanzamt Einspruch zu erheben, anstatt dass die Gemeinde aktiv wird.
BM Förster entgegnet, dass die Klärung direkt mit dem Finanzamt erfolgen muss und die Gemeinde hier nicht der richtige Ansprechpartner ist. Er bedauert, dass betroffene Bürger dies leider selbstständig regeln müssen.
Patrick Bender äußert Kritik an der Darstellung in der Vorlage und bezeichnet diese als geschönt. Seiner Meinung nach zeigt die Darstellung nicht das volle Ausmaß des Problems. Er berichtet bspw. von Fällen, in denen gegenüberliegende Grundstücke unterschiedlich bewertet sind.
BM Förster weist darauf hin, dass Bürger sich in solchen Fällen an den Gutachterausschuss wenden sollten.
Herr Bender erklärt, dass er mit Herrn Uhl vom Gutachterausschuss im Kontakt stand, dieser jedoch nicht mehr da ist.
BM Förster weist die Vorwürfe zurück, dass von Seiten der Gemeinde zu wenig getan werde und informiert, dass die Gemeinde sehr wohl ihren Unmut über die neuen Zuschnitte der Gebiete gegenüber dem Gutachterausschuss zum Ausdruck gebracht hat. Er stellt klar, dass der Gutachterausschuss ein unabhängiges Gremium ist und die Gemeinde lediglich dafür Sorge tragen kann, eine aufkommensneutrale Veranlagung im Haushalt umzusetzen. Er räumt jedoch auch ein, dass einzelne Bürger trotzdem eine höhere Belastung spüren werden als zuvor, was er bedauere aber nicht ändern könne. Er berichtet weiter, dass das Land mit dem FAG im Verzug ist, was die Gemeinde wieder einmal vor Probleme stellt. BM Förster erklärt abschließend, dass die Bürgerfragestunde nicht für einen Dialog gedacht ist und bittet Herrn Bender um Verständnis, dass nun mit der Tagesordnung fortgefahren werden müsse.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.4 – Wortmeldung von Michael Marx zum Thema Wald
Michael Marx erklärt, dass er sein Haus komplett mit Holz beheizt, sowohl für Heizung als auch für Warmwasser benötige er Holz. Er äußert seine große Unsicherheit hinsichtlich der Brennholzversorgung. Zum einen sorgt ihn die verfügbare Menge, zum anderen das Verfahren, bei dem das Los entscheidet, falls die Nachfrage das Angebot übersteigt – er könnte dann unter Umständen ohne Brennstoffquelle dastehen. Er bittet den Gemeinderat, sicherzustellen, dass in solchen Fällen eine gewisse Menge Holz aus dem Nußlocher Wald verfügbar ist. Ansonsten würde er gezwungen sein, von weiter weg Brennholz zu beziehen, was die Umweltbelastung durch Transportwege erhöhen würde.
BM Förster entgegnet, dass bereits ein E-Mail-Austausch zu diesem Anliegen stattgefunden hat. Er informiert, dass im Beschlussvorschlag solche Fälle berücksichtigt wurden, um eine gewisse Bestellmenge sicherzustellen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.4 – Wortmeldung von Sabine Buchholz zum Thema Wald und Plastikzäune
Frau Buchholz appelliert an den Gemeinderat, im Sinne des Waldschutzes zu handeln. Sie betont die Bedeutung des Waldes für die Bevölkerung und weist darauf hin, dass die Verbrennung von Holz Feinstaub freisetzt, was nicht nur der Umwelt, sondern auch den Nachbarn schadet. Die Gemeinde habe glücklicherweise die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welchen Beitrag sie zum Klimaschutz leistet und sollte dies im Sinne des Schutzes des Waldes tun.
Zudem äußert FrauBuchholz Bedenken hinsichtlich der Plastikzäune, die in der Gemeinde aufgestellt werden. Sie weist darauf hin, dass diese nicht nur der Natur schaden, sondern auch optisch unästhetisch sind.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 2.5 – Wortmeldung von Helga Dutschek zum Thema Wald
Helga Dutschek, die seit 20 Jahren Waldpädagogin und seit 14 Jahren Jägerin ist, appelliert an den Gemeinderat, die aktuelle Beschlussvorlage noch einmal zu überdenken. Sie fordert eine Entscheidung im Sinne des Waldschutzes und der zukünftigen Generationen. Angesichts der offensichtlichen Auswirkungen des Klimawandels – global sowie direkt vor Ort – erinnert sie an die Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern und Enkelkindern. Sie betont die Wichtigkeit, den Wald zu erhalten, auch unter wirtschaftlichen Aspekten, da die vorliegenden Zahlen für sich sprächen. Der Gemeinderat solle bei der heutigen Entscheidung sowohl das Herz als auch den Verstand walten lassen und an die Zukunft denken. Einmal geschlagenes Holz sei unwiederbringlich.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 3 – Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 (Nr. 10/2024) - Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen das Protokoll des öffentlichen Sitzungsteils - Kenntnisgabe der Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil |
BM Förster informiert, dass innerhalb der 7-tägigen Frist keine Einwände gegen das öffentliche Protokoll von Seiten des Gemeinderats bei der Verwaltung eingegangen sind. Das Protokoll kann somit von den Urkundspersonen unterzeichnet werden. Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird mit heutiger Sitzung zur Kenntnis gebracht. Es ergehen keine Einwände. Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis.
TOP 4 – Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 (Nr. 10/2024) |
BM Förster informiert über folgende Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.09.2024 gefasst worden sind:
Zu TOP 3 – SD.Nr.: GR-74/2024 1. Ergänzung– Schenkung Renate Dyllong zu Gunsten des Friedhofs:
1. Der Gemeinderat hat dem folgenden Beschlussvorschlag zugestimmt: Die in § 3 des Schenkungsvertrags vereinbarte Überlassung einer Grabstätte ist wegen des großen Nutzens der Schenkung für die Bürgerschaft vertretbar, auch wenn eine solche Überlassung laut Friedhofsordnung grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
2. Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Schenkungsvertrags gemäß Anlage 1 zugestimmt.
3. Der zu Gunsten des Friedhofs (Produkt 55.30) gebildete Sonderposten (Schenkung abzüglich aller Kosten) ist über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Zahlungseingang gebührenmindernd aufzulösen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Forsteinrichtungswerk 2019-2028 - Ergebnis der Zwischenrevision - Beschluss Hiebsatz 2025-2028 |
BM Förster begrüßt zu diesem TOP die Herren Schweigler und Reinhard. Er weist zu Beginn auf die langjährige, emotionale Auseinandersetzung um den Gemeindewald Nußloch, hin. Das Leitbild findet nach wie vor keine allgemeine Akzeptanz, was weiterhin Spannungen erzeugt. Er kritisiert, dass bestimmte Berichte, wie etwa der Bericht „Quo Vadis, Gemeindewald Nußloch“, durch unhaltbare Behauptungen Mauern aufbauen – so etwa die Behauptung, Neophyten seien im Wald eingebracht worden. Auch der Vorwurf, Zwischenrevisoren würden sich selbst loben, bezeichnet BM Förster als befremdlich. Zwar bedauert er, dass der Wald keine FSC-Zertifizierung hat und daher keine unabhängige Überprüfung erfolgt, doch sei der Gemeinderatsbeschluss diesbezüglich ebenfalls zu akzeptieren. BM Förster betont, dass sowohl die Förster als auch die Waldvision dasselbe Ziel verfolgen – den Schutz des Waldes. Nur weil Bürger bestimmte Zustände im Wald nach einem Einschlag als „unschön“ empfinden, bedeute das nicht, dass die Förster dahinter unredliche Absichten hätten. Er fordert gegenseitigen Respekt gegenüber den verschiedenen Vorstellungen und erinnert daran, dass letztlich der Gemeinderat als Waldbesitzer entscheidet, welcher Vorstellung gefolgt wird. Besonders die Vertreter der Waldvision sollten seiner Meinung nach dahingehend noch an sich arbeiten. Er würdigt die Fortschritte, die durch die Zusammenarbeit mit der Waldvision erzielt wurden: Die Zufriedenheit des Zwischenrevisors mit den bisherigen Maßnahmen sei ein wichtiges Ergebnis. Auch die Stilllegung von Flächen im Nußlocher Wald sei im Vergleich zu anderen Wäldern überdurchschnittlich groß. Rückepferde würden in geeigneten Bereichen eingesetzt, die Rückegassen seien reduziert worden und die Einschlagsmengen haben ein deutlich niedrigeres Niveau. Er hebt hervor, dass diese Menge dem von der Waldvision vorgeschlagenen Rahmen entspricht. BM Förster weist darauf hin, dass einzig bei der Steigerung der Vorratsfestmeter noch Handlungsbedarf bestehen könnte. Daher schlägt er eine regelmäßige, festgelegte Messung vor, um die Bestandsentwicklung langfristig zu überwachen und zuverlässige Zahlen zu erhalten. Ein Angebot für eine solche Messung werde eingeholt. Grundsätzlich sollen die Förster weiterhin den Hiebsatz von bis zu 1200 fm umsetzen können. Sollte in einem Jahr der Bedarf an Brennholz geringer sein, könnten sie flexibel auf eine niedrigere Hiebsmenge ausweichen. BM Förster geht zudem auf eine Rückfrage zum Thema Efeubewuchs von Herrn Klettenheimer ein und erklärt, dass die Forstrotte das Efeu an Bäumen entlang der Wege entfernt habe, da er faulige oder beschädigte Stellen verdecken und die Verkehrssicherheit gefährden kann. In Bezug auf die geplante Steigerung der Vorratsfestmeter macht BM Förster deutlich, dass eine permanente Waldinventur jederzeit durchführbar ist, wobei private Anbieter diese Dienstleistung anbieten. Die Kosten liegen bei etwa 15.000 Euro und steigen je nach Umfang. Zum Thema Hiebsreduktion erklärt BM Förster, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nur bei den Douglasien am Maisbacher Fußweg zwingend erforderlich ist. Aufgrund ihres Zustands müssen diese Bäume zeitnah geschlagen werden. Diese Maßnahme sei seiner Meinung nach unumstritten. Die Durchforstung in Abteilung 1/9 hingegen könne auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie diene der Verbesserung der Altersstruktur im Wald. Mit den geplanten Hieben am Hirschbergweg unter Einsatz eines Rückepferdes, der Durchforstung am Wieslocher Weg und den Douglasien am Maisbacher Fußweg kann eine Hiebsmenge von rund 800 fm erreicht werden. Er schlägt abschließend vor, nach diesen Maßnahmen zu schauen, ob weitere Einschläge notwendig sind oder ob die Einschlagsmenge dabei belassen bleibt. Diese Entscheidung wolle er jedoch den Förstern überlassen, welchen er sodann das Wort übergibt.
Herr Schweigler erläutert, dass ein Forstbetrieb alle zehn Jahre eine Forsteinrichtung als mittelfristige Planung festlegt. 2019 sei die aktuelle Planung festgelegt worden weshalb nun nach fünf Jahren eine Zwischenrevision stattgefunden hat, um den Plan mit der tatsächlichen Ausführung abzugleichen. Er betont, dass dabei keine neuen Daten erhoben werden, sondern eine Überprüfung der Waldbesitzerziele sowie eine Diskussion der Vorgehensweise anhand einzelner Waldbilder erfolgt. Er gibt einen Rückblick auf die Baumartenentwicklung und erläutert, dass im 19. Jahrhundert der Anteil an Buchen deutlich geringer gewesen sei und es kaum Nadelholz gegeben habe. Mit der Umwandlung zu Hochwald im 20. Jahrhundert habe die Buche zugenommen und Nadelholz sei vermehrt eingebracht worden. Seit den 1980er-Jahren nehme der Anteil an Nadelhölzern wieder kontinuierlich ab und aktuell machen Buchen rund 60 % der Bestände aus. Herr Schweigler informiert weiter, dass der Hiebssatz seit 2018 auf 2.100 Erntefestmeter abgesenkt wurde. Aufgrund des hohen Anteils zufälliger Nutzungen war der tatsächliche Einschlag jedoch höher. Der Einschlag im Jahr 2024 ist der niedrigste seit Jahrzehnten. Herr Schweigler erläutert den Vorschlag des Zwischenrevisors, künftig jährlich 200 Efm auf den planmäßigen Einschlag von 1.200 Efm aufzuschlagen, um so insgesamt mit 1.400 Efm zu planen. Er betont, dass der Waldbesitzer jedoch flexibel bliebe.
Herr Reinhard stellt den Forsthaushalt für 2025 vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten für den Gemeindewald Nußloch. Er erläutert zunächst die Einnahmeseite des Forsthaushalts. Er erklärt, dass die geplanten Einnahmen auf der Grundlage eines Einschlags von 1.160 Erntefestmetern kalkuliert sind. Zusätzliche Einnahmen entstehen durch Leistungen für Dritte, wenn die Forstarbeiter in anderen Gemeinden tätig sind. Weiterhin weist er auf eine Bundesförderung in Höhe von 40.000 Euro für Biotop- und Stillegungsflächen hin. Die „Innere Verrechnung“ trägt ebenfalls zu den Einnahmen bei, da die Forstarbeiter nicht das gesamte Jahr im Wald tätig sind und in diesem Jahr 52.000 Euro durch Arbeiten für den Bauhof eingebracht haben. In Bezug auf die Ausgabenseite hebt Herr Reinhard hervor, dass die Holzrückearbeiten, sei es motorisiert oder manuell, jährlich variieren und dieses Jahr erstmals auch Pferde eingesetzt werden. Er informiert über die bevorstehende Bürgerpflanzaktion, die von Hannah Wissmann organisiert wird, sowie die jährlichen Maßnahmen zur Wegeunterhaltung und Wartung des Maschinen- und Fuhrparks. Ein bedeutender Ausgabeposten sind die Personalkosten, die sich jedoch durch Einsätze der Forstarbeiter für den Bauhof oder in anderen Kommunen relativieren. Zusätzlich wird das Gehalt für den Förster an Leimen gezahlt. Herr Reinhard informiert weiter über den aktuellen Stand der Holzeinschläge. Für diejenigen, die nicht an der Waldbegehung teilgenommen haben, zeigt er die geplanten Einschlagbereiche anhand der Präsentation auf. Er erwähnt, dass nächste Woche das Rückepferd zum Einsatz kommt und das Holz rückt, das für die Brennholzbewerber bestimmt ist. Überrascht sei er, dass neuerdings auch Lärchen und Robinien abgängig sind. Robinien würden plötzlich und ohne Vorwarnung aufgrund beschädigter Wurzeln umfallen. Sollte die schwache Durchforstung mit dem Pferd und eine weitere Durchforstung in Abteilung 1/5 und 1/6 erfolgen, könnte der Einschlag bei rund 800 fm liegen. Angesichts eines verhaltenen Bestellvolumens, bedingt durch den milden Winter und eine erhöhte Vorratshaltung infolge des Ukraine-Kriegs, merkt Herr Reinhard, dass die Nachfrage für Brennholz derzeit gering ist. Er erklärt, dass die Abteilung 1/5 ungefähr 550 fm liefern wird und die abgängigen Lärchen am Richtstattweg noch hinzu kämen. Er schlägt vor, die Festmeter dieses Holzes aufzunehmen und dann nochmal ins Gespräch zu gehen.
GR Röser bedankt sich bei Herrn Schweigler und Herrn Reinhard für ihre geleistete Arbeit im Wald, die lehrreiche Waldbegehung und für die heutige Präsentation. Er fragt, ob es realistisch sei, 220 fm Holz mit dem Rückepferd aus dem Wald zu holen und über welchen Zeitraum dies geschieht.
Herr Reinhard erläutert, dass die Arbeit nur durch eine Kombination aus Pferd und Maschine effizient durchgeführt werden kann. Das Pferd hat in Leimen zunächst die schwachen Holzstücke rausgeholt und die Maschine dann das restliche Holz. Im Bereich Hirschberg wird jedoch zunächst die Maschine die Rückegasse ausräumen und das Pferd wird die restlichen Holzstücke bewegen, die die Maschine nicht greifen konnte. Diese Reihenfolge hält Herr Reinhard für die bessere. Das Pferd kann unter optimalen Bedingungen etwa 20 fm pro Tag bewegen, wobei es täglich 4 bis 5 Stunden arbeiten kann. Bei 6 Stunden Arbeitszeit würde das Pferd überlastet sein und seine Leistung sinken. Wenn das Wetter so bleibt, sei es seiner Meinung nach möglich, bis Weihnachten einen Teil der Brennholzkunden zu bedienen. Er weist darauf hin, dass es auch für ihn Neuland ist, mit dem Pferd zu arbeiten. Positiv hebt er hervor, dass das Pferd im Wald keinerlei Schäden hinterlässt und der Boden durch diese Art von Arbeit sehr geschont wird.
GR Röser erklärt, dass nicht alle begeistert sind, dass der Rückepferdeinsatz im Wald praktiziert wird, aber dass man den Idealismus dahinter beeindruckend finde. Es sei sinnvoll, dies umzusetzen, wenn die Topografie es zulässt. Zudem berichtet er von einem Maisbacher Bürger, der Jakobskreuzkraut entlang des Tannengartenweges entdeckt hat, was problematisch für die Tierwelt sei.
Herr Reinhard entgegnet, dass Rehe dieses Kraut nicht fressen.
Zum Thema Zwischenrevision betont GR Röser, dass der Weg zur Verabschiedung des Leitbildes lang und anspruchsvoll war. Doch der Stand im Jahr 2024 sei beachtlich. Es sei okay, auf das Erreichte stolz zu sein, ohne in Selbstgefälligkeit zu verfallen. Wenn man sehe, was das Einrichtungswerk anfangs vorgeschrieben habe, sei die jetzige Position ein echter Erfolg. Das Einrichtungswerk als formales Konstrukt mache keine festen Vorschriften und ermögliche Abweichungen. Er sei überzeugt, dass das Leitbild, wie es beschlossen wurde, der richtige Weg ist und weiterverfolgt werden solle. Das Leitbild, so GR Röser, habe drei Ziele: Naturschutz, Erholung und Brennholz. Für die CDU-Fraktion sei es wichtig, die drei Ziele in ein Gleichgewicht zu bringen. Er ist weiter der Auffassung, dass wenn eines davon nicht umgesetzt werde – etwa der Naturschutz –, dann sei das andere, wie die Erholung, ebenfalls nicht möglich. Die CDU wolle mit dem Betriebsplan so wie vorgeschlagen weitermachen. Der Einschlag sei bereits deutlich reduziert worden. 1200 fm plus 200 fm für die zufällige Nutzung (ZN) seien vertretbar. Sollte in einem Jahr mehr eingeschlagen werden als geplant, könnte der Überschuss im darauf folgenden Jahr wieder abgezogen werden. Man versuche, aus allen Bereichen das Maximum herauszuholen, zum Wohle aller, die den Wald nutzen und ihn erhalten wollen.
GRätin Falkner stellt die Frage, ob die Kermesbeere in Nußloch genauso stark wächst wie in Walldorf.
Herr Reinhard verneint dies und erklärt, dass die Kermesbeere glücklicherweise nicht in solch einer Ausbreitung wie in Walldorf vorkomme. In Leimen und Nußloch gebe es nur vereinzelt Exemplare, die bei Entdeckung vom Forst ausgegraben würden. Die Kermesbeere, so Herr Reinhard weiter, benötige viel Lichteinfall. Ihre Samen können jedoch sehr lange im Boden überdauern.
GRätin Falkner äußert sich im Namen der Fraktion LLisN und hebt hervor, dass man bei den Förstern deutlich merke, dass sie den Wald lieben und deshalb Förster geworden sind. Sie dankt für ihre geleistete Arbeit und bedankt sich zudem bei der Waldvision, die ebenfalls viele nützliche Aspekte eingebracht habe. In Bezug auf die Höhe des Hiebsatzes (1200 fm) stimmt die Fraktion zu, ebenso wie dem Betriebsplan und der Anpassung der Brennholzmenge, die vor allem für Haushalte, die ausschließlich mit Holz heizen, vorgesehen ist. GRätin Falkner betont, dass man immer wieder überdenken könne, was für den Wald und die Gemeinde am besten sei. Sie äußert Unverständnis darüber, dass der Gemeinderat von manchen als naiv und unwissend dargestellt werde, was sie so nicht akzeptieren könne. Im Gemeinderat habe man bereits viele Diskussionen geführt und sich intensiv mit dem Thema befasst. Sie sei überzeugt, dass das Leitbild gut ist, so wie es ist. Trotzdem sei sie der Meinung, dass man noch weiterhin dazulernen könne. Als jemand, der aus einer Familie stammt, die seit vielen Jahren selbst Wald besitzt, fühlt sie sich in dieser Thematik alles andere als unwissend.
GR Kleinert bedankt sich zunächst bei den Herren Schweigler und Reinhard für ihre Arbeit und die Beantwortung der im Vorfeld schriftlich gestellten Fragen. Er erklärt, dass das Forsteinrichtungswerk in seinen Augen keine Relevanz für die Entscheidungen des Gemeinderats habe und lediglich als Zwischenbericht zu betrachten sei. Der Gemeinderat werde nur über die Festlegung der Holzernte-Menge entscheiden müssen. Die Grünen schlagen vor, die Zahl von 1200 fm im Forsteinrichtungswerk zu übernehmen, da diese auch das Leitbild vorgibt und als Obergrenze angesehen wird. Für ihn ist es wichtig, dass diese Zahl im Durchschnitt eingehalten wird. Er sieht keine Notwendigkeit, die Zahl auf 1400 fm pro Jahr zu erhöhen, wie es im Einrichtungswerk vorgeschlagen wird. Er hebt hervor, dass ein großer Teil des Waldes im FFH-Schutzgebiet liegt und der Waldmeisterbuchenwald geschützt werden müsse. Er möchte wissen, wie dies mit dem Konzept des Waldumbaus in Einklang gebracht werden könne. Dies erscheint ihm widersprüchlich. GR Kleinert möchte zudem ungern der Empfehlung folgen, die Einzelbestandsentnahmen den Förstern zu überlassen und nicht den Gemeinderat oder den Arbeitskreis Forst einzubeziehen. Da das Leitbild gemeinsam beschlossen wurde, sei es für ihn klar, auch diese Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Er spricht sich darüber hinaus für mehr als eine Sitzung des Arbeitskreises Forst pro Jahr aus. Zum Betriebsplan merkt er an, dass Konsens darüber besteht, die 1200 fm als Obergrenze zu verstehen und sie wenn möglich nicht vollständig auszuschöpfen. Die Grünen plädieren für eine deutliche Reduzierung der Holzernte für 2025, da der lokale Bedarf wesentlich niedriger sei. Das Wachstum des Waldes sei, wie Frau Wallon bei der Bürgerfragestunde angesprochen habe, eingebrochen. Die ursprünglich 1200 fm seien aufgrund von Berechnungen festgelegt worden, die auf der Annahme basierten, dass mit dieser Menge das Ziel von 400 Vorratsfestmetern erreicht werden könnte. Angesichts der aktuellen Situation sei dies jedoch nicht mehr realistisch, weshalb die Grünen einen Antrag auf eine Reduktion der Einschlagsmenge auf 500 fm im Jahr 2025 stellen. Dies würde dem aktuellen lokalen Bedarf entsprechen und einen Puffer für Zufallsnutzungen bieten. Abschließend bittet er den Forst darum, bis zur nächsten Waldbegehung einen Plan vorzulegen, der aufzeigt, wie das Ziel von 400 Vorratsfestmetern erreicht werden kann. Ein Ziel sei kein Ziel, wenn man es wissentlich nicht erreicht. Abschließend erklärt GR Kleinert, dass die Regelung zur Brennholzvergabe von der Fraktion B´90/Die Grünen unterstützt werde.
Herr Schweigler erklärt, dass das Leitbild eine Abwägung verschiedener Ziele darstellt, wobei ein zentraler Punkt die Anpassung des Waldes an den Klimawandel ist. Dies erfordere, den Wald mit einer Vielzahl an Baumarten zu bestücken, um ihn klimastabil zu machen. Der Kompromiss von 1200 fm sei aus dieser Perspektive zustande gekommen. Er warnt jedoch davor, sich zu sehr auf die 400 VFM zu versteifen, da dies den notwendigen Waldumbau behindern würde, der auf klimaresistentere Baumarten abzielt. Der Revisor habe zusätzlich 200 fm für ZN vorgeschlagen, weil in den letzten Jahren viele ZN anfielen und dies auch künftig der Fall sein dürfte. Diese Zahl sei jedoch lediglich eine Empfehlung. Herr Schweigler stellt klar, dass mit einer verstärkten Stilllegung von Flächen das Wachstum bestimmter Baumarten schwieriger zu beeinflussen sei. Der FFH-Status des Waldes sei im Zwischenbericht nicht erwähnt, weil FFH-Gebiete in der Region weit verbreitet seien und keine Besonderheit darstellen. Der Waldumbau sei im Bezug auf die FFH-Lebensraumtypen unproblematisch.
BM Förster fragt daraufhin, ob bei 500 fm, wie von den Grünen vorgeschlagen, die Bestellungen abgedeckt seien.
Herr Reinhard antwortet, dass wenn der Gemeinderat heute Abend 500 fm beschließt, die Arbeit im Wald morgen früh eingestellt werde, um abzuwarten, wie viel Holz bei der Aufnahme tatsächlich herauskomme. Ein Einschlag von 500 fm könnte jedoch voraussichtlich ausreichen, um die Holzbesteller zu bedienen.
GR Molitor erklärt, dass durch die Zwischenrevision eine Bilanz gezogen wird und bedankt sich bei allen Beteiligten. Er fragt, mit welchen Mehrkosten durch den Einsatz eines Rückepferdes zu rechnen ist.
Herr Reinhard erklärt, dass das Pferd etwa 200 fm rückt. Der Preis pro fm werde sich aufgrund dieses Verfahrens um 12 bis 15 Euro erhöhen, was insgesamt etwa 3.000 Euro Mehrkosten ausmache. Das Pferd koste 55 Euro je Stunde. Angesichts des relativ hohen Brennholzpreises könne man diese Mehrkosten jedoch verantworten.
GR Molitor sieht die Mehrkosten durch den Einsatz des Rückepferdes als überschaubar an und akzeptiert diese, obwohl er die Situation als idealistisch bezeichnet. Er führt aus, dass er und seine Fraktionskollegen bei der Waldbegehung dabei waren und räumt ein, dass das Pferd auch ab und zu vom Weg abgewichen ist. Ob das Pferd wirklich Freude an der Arbeit hat, bleibt fraglich. Es habe ihm etwas Leid getan. Es sei jedoch erklärt worden, dass das Pferd speziell dafür gezüchtet werde und diese Arbeit seine Intension sei. Gemischte Gefühle habe er bei der Sache dennoch. Weiter merkt GR Molitor an, dass der Wald schon lange kein profitabler Wald mehr sei, was er jedoch nicht negativ bewertet. In der Vergangenheit habe der Wald Einnahmen gebracht, aber derzeit sei ein deutliches Defizit zu verzeichnen. Er betont, dass es nie die Absicht gewesen sei, Geld mit dem Wald zu verdienen. Er sei vielmehr als grüne Lunge, Naherholungsgebiet und Brennholzquelle für die Bürger gedacht. GR Molitor schlägt vor, die Einschlagmenge dem Bedarf an Brennholz anzupassen, um einen übermäßigen Einschlag zu vermeiden. Er spricht abermals sein vollstes Vertrauen in die Förster und die Rotte aus. Er zitiert den Zwischenrevisior der die Verantwortlichen lobt und den Wald in guten Händen sieht. Der Wald werde waldbaulich ambitioniert und mit viel Engagement bewirtschaftet. GR Molitor teilt weiter mit, dass der Wald weiterhin nach den Bedingungen des Leitbildes gepflegt werden soll. Ein Zeitraum von fünf Jahren im Wald sei sehr kurz, weshalb man weiterhin so verfahren möchte wie bisher, mit Ausnahme des Brennholzes, wie zuvor angesprochen. GR Molitor fragt, wie sich eine Reduzierung des Einschlags auf die Verjüngung des Waldes auswirken würde.
Herr Schweigler erklärt, dass ein geringerer Einschlag zu weniger Licht im Wald führen würde, was nur der Buche zugutekäme, weshalb er davon abrät.
Herr Reinhard fügt hinzu, dass 5 fm Brennholz für ein Einfamilienhaus als reine Energiequelle zu wenig seien. Das letzte Jahr sei mit 5 fm bereits sehr knapp gewesen und es sei teilweise über andere bestellt worden um die benötigte Menge an Brennholz zu bekommen. Mit dem Holz, das bereits liegt, werde man nahezu bei den 500 fm sein, zusätzlich zu dem Holz, das noch gefällt werden muss. Aktuell habe er noch keine Vorverträge mit Firmen abgeschlossen, da er das heutige Ergebnis der Beratung des Gemeinderats abwarten wollte.
GR Molitor schlägt vor, den Einschlag auf 700-750 fm festzulegen, um den Bedarf vernünftig decken zu können. Er betont, dass es wichtig sei, im Austausch mit dem Arbeitskreis Forst genau nach dem Bedarf zu regulieren und plädiert für eine bedarfsgerechte Vorgehensweise.
Herr Reinhard erklärt, dass man kleine Lichtkegel schaffen müsse, um die Eiche im Wachstum zu unterstützen. Er findet daher 1200 fm bereits sehr sportlich.
GR Veits betont, dass der Wald die „grüne Lunge“ der Gemeinde darstellt. Er verweist auf die bereits angesprochenen Ergebnisse der Bundeswaldinventur, die gezeigt haben, dass mehr Holz aus dem Wald entnommen wird, als nachwächst. Er führt aus, dass die von seiner Fraktion beantragte Reduzierung auf 500 fm nur für das Jahr 2025 gelten soll. Er sieht aufgrund der fehlenden Datengrundlage, wie viel tatsächlich nachwächst und der verhältnismäßig geringen Bestellmenge an Brennholz aktuell keine Not, vorschnell eine Entscheidung zu treffen. Die aktuelle Brennholznachfrage könne auch mit einer Einschlagmenge von 500 fm gedeckt werden und in dieser Zahl stecke noch ein Puffer für ZN drin. GR Veits schlägt vor, zunächst Messungen durchzuführen, um im kommenden Jahr eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Er führt weiter aus, dass das Leitbild das Ziel verfolgt, die Vorratsfestmeter zu erhöhen. Würde man nicht reduzieren, so bittet er das Gremium um alternative Vorschläge, wie das Ziel 400 Vorratsfestmeter anzuhäufen, erreicht werden soll. Wenn sich nächstes Jahr eine höhere Nachfrage nach Brennholz abzeichnet, stehe der durch die Reduzierung gewonnene Puffer zur Verfügung, um flexibel darauf reagieren zu können.
GR Kettemann weist darauf hin, dass die Bundeswaldinventur auch festgehalten hat, dass der Südwesten weniger betroffen sei und der Wald in der Region nach wie vor besser dastehe als im Durchschnitt.
Herr Schweigler ergänzt, dass mehr Holz abgestorben als nachgewachsen sei und nicht mehr eingeschlagen wurde. Der Holzvorrat in Baden-Württemberg sei insgesamt dennoch stabil geblieben. In anderen Regionen wie bspw. im Harz sei das nicht der Fall, so Herr Schweigler.
GR Kleinert betont, dass es schwierig sei, die Situation genau zu beurteilen, da es nur Stichprobenmessungen gebe. Herr Reinhard habe bereits im April gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung geäußert, dass der Wald nicht mehr so wachse wie zuvor. Die Realität liege irgendwo dazwischen, weshalb es sinnvoll sei, in diesem Jahr eine genauere Messung vorzunehmen, um die Entwicklung besser einschätzen zu können.
Herr Reinhard erläutert, dass oberhalb der L600 bei der Zwischenrevision festgestellt wurde, dass dort aufgrund von hohem Absterben der Bäume keine weitere Holzernte vorgesehen werden könne. Auch in Leimen habe er eine Reduktion des Einschlags vorgeschlagen. Es gebe deutliche gebietsmäßige Unterschiede, die man berücksichtigen müsse. Mit 45 Jahren Erfahrung in der Forstwirtschaft habe er für gewisse Dinge ein „Gefühl“ entwickelt.
GRätin Falkner stellt die Frage, ob die 1200 fm im Forsteinrichtungswerk tatsächlich abgeholzt werden müssen, wenn diese festgelegt werden. Sie hält es für korrekt, dies als Obergrenze festzulegen, betont jedoch, dass es nicht zwingend notwendig sei, diese Menge vollständig zu ernten. Sie hebt hervor, dass die Einschlagmenge bereits stark reduziert wurde und dass niemand, der den Wald liebt, leichtfertig mit ihm umgehen würde. Alle, die im Wald arbeiten, wissen um die Verantwortung und werden sorgfältig mit der Ressource umgehen.
Herr Schweigler bestätigt, dass die 1200 fm nicht zwingend eingeschlagen werden müssen.
BM Förster schlägt vor, die 1200 fm als Obergrenze festzulegen und den Förstern die Freiheit zu lassen, gegebenenfalls mit einer geringeren Menge auszukommen. Er schlägt weiter vor, dass nach der Aufnahme des aktuell geschlagenen Holzes und der unstrittigen Entnahme der abgestorbenen Bäume eine Zwischenfazit gezogen wird. Weitere Entscheidungen sollen dann in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Forst getroffen werden.
GR Veits befürchtet, dass die im Betriebsplan für 2025 eingeplanten 1160 fm auch eingeschlagen werden, wenn sie so fixiert werden.
BM Förster widerspricht. Sie sollen als Obergrenze festgelegt werden. Dies sei notwendig, wenn mehr als 10 % vom Hiebsatz laut Forsteinrichtungswerk abgewichen wurde. Er schlägt daher vor, diese Obergrenze für die nächsten fünf Jahre zu beschließen. Es sei möglich, die Hiebe einzelbaumstammweise zu gestalten und dabei den Arbeitskreis Forst mit einzubeziehen. Die derzeit angedachten Hiebe lägen inkl. ZN bei etwa 800 fm und es solle dann nochmals mit dem AK Forst gesprochen werden. Jedes Jahr werde überprüft, wie viel ZN es gab und gegebenenfalls werde im kommenden Jahr weniger eingeschlagen. Diese Entscheidung möchte er jedoch den Förstern überlassen.
GR Veits erklärt, dass die Grünen der Anpassung des Forsteinrichtungswerks auf 1200 fm zustimmen, jedoch weiterhin einen Antrag auf eine Reduzierung auf 500 fm für 2025 stellen.
BM Förster möchte zunächst den Beschlussvorschlag zu TOP 5 zur Abstimmung bringen. Er merkt an, dass er dabei die zusätzlichen 200 fm für ZN weglässt.
Der Gemeinderat fasst sodann bei 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Reduzierung des Hiebsatzes auf jährlich 1.200 fm planmäßige Nutzung zu.
TOP 6 – Forst - Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) für das Forstwirtschaftsjahr 2025 - Festlegung maximale Brennholzmenge für Haushalte mit ausschließlicher Holzheizung |
BM Förster erklärt, dass die Beratung zu diesem TOP gemeinsam mit der des TOP 5 erfolgt ist. Er bringt daher direkt den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, die Einschlagmenge für das Jahr 2025 auf 500 fm festzulegen, zur Abstimmung.
Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen (Grüne) und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.
Er schlägt vor, eine temporäre Inventur durchzuführen und messen zu lassen wie es um die Vorratsfestmeter steht.
Herr Schweigler ergänzt, dass es sinnvoll wäre, Probepunkte dauerhaft anzulegen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (Grüne) dem Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) nach Anlage 2 für das Forstwirtschaftsjahr 2025 nach § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes zu.
- Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Brennholzwerber aus Nußloch, die nachweislich ausschließlich mit Holz heizen, jährlich bis zu 10 fm Brennholz erhalten.
TOP 7 – Bücherei - Änderung der Benutzungsordnung inkl. Gebührenordnung und der Anlage „Datenschutz“ zum 1. Januar 2025 |
- 20:42 Uhr: Herr Schweigler und Herr Reinhard verlassen den Sitzungssaal und nehmen fortan nicht mehr an der Sitzung teil. -
HAL Laier erhält von BM Förster zur Vorstellung des Sachverhalts das Wort. Dieser stellt anhand der Vorlage die geplanten Änderungen der Benutzungsordnung vor. Insbesondere geht er auf folgende Anpassungen ein:
- Logo: Das neue Logo wird in allen offiziellen Dokumenten das alte ersetzen.
- Anpassung der Altersvorgaben für Büchereiausweise: Ab sofort können Kinder ab Geburt einen Büchereiausweis erhalten. Eltern müssen keine Jahresgebühr mehr für sich selbst zahlen, um für ihre Kleinkinder Medien auszuleihen. Diese Regelung gilt jedoch nur für kindgerechte Medien; Medien für Erwachsene sind weiterhin nur mit einem Erwachsenen-Benutzerausweis verfügbar.
- Leihfristen bei Vorbestellungen: Die Leihfristen bei Vorbestellungen werden nicht mehr verkürzt. Diese Regelung wird über Aushänge in der Bücherei kommuniziert.
- Mahngebühren: Die Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist wird künftig erst mit Zustellung einer schriftlichen Mahnung fällig. Der Begriff „Säumnisgebühr“ entfällt und wird durch den neuen Begriff „Mahngebühr“ ersetzt.
Zusätzlich wird die Gebührenordnung angepasst:
- Logo: Auch hier wird das neue Logo eingeführt.
- Mahngebühren: Die Mahngebühr wird nur bei schriftlicher Mahnung fällig.
- Jahresgebühr und neue Benutzergruppen: Es gibt künftig auch eine Partnerkarte für zwei Erwachsene (Ehe-/Lebenspartner) mit einer gemeinsamen Gebühr. Zudem wird eine ermäßigte Jahresgebühr für Personen ab 65 Jahren eingeführt, ohne dass ein Nachweis über den Rentenstatus erforderlich ist. Für das Bücherei-Team ist es einfacher, sich am Alter zu orientieren, anstatt nach einer Rentnerbescheinigung zu fragen.
- Tagesausleihe: Eine neue Tagesausleihoption wird Gästen und Touristen ermöglichen, die Bücherei für einen Tag zu nutzen. Nach Ablauf des Tages wird der Büchereiausweis automatisch gesperrt, sodass bei weiteren Ausleihen entweder die Tagesgebühr erneut gezahlt oder auf die Jahresgebühr umgestellt werden muss.
Auch bei der Anlage „Datenschutz zur Benutzungsordnung“ werden zwei Änderungen (Änderung Logo und Korrektur Grammatikfehler) vollzogen, so HAL Laier abschließend.
GR Baumeister stimmt den Änderungen zu und hebt hervor, dass diese die Benutzungsordnung zeitgemäßer machen. Besonders positiv bewertet er die Einführung des Büchereiausweises ab Geburt.
Auch GR Molitor unterstützt die Änderungen und betont, dass die Bücherei jedes Jahr neue Ideen hat, weshalb es auch wichtig ist, die Benutzungsordnung gelegentlich anzupassen.
Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache mit 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in der Benutzungsordnung inkl. Gebührenordnung und der Anlage „Datenschutz“ zum 1. Januar 2025 zu.
TOP 8 – Haushalt 2025 - Einbringung des Verwaltungsentwurfs für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nußloch |
Pause: 20:47 Uhr – 20:54 Uhr
Die Rede von BM Förster ist nachfolgend abgedruckt.
„Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats,
verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
verehrte Gäste der heutigen Gemeinderatssitzung,
es scheint, als stünden wir jedes Jahr vor neuen, oft noch größeren Herausforderungen – sowohl global als auch direkt vor unserer Haustür. Doch gerade in Zeiten zunehmenden Drucks zeigt sich die wahre Stärke einer Gemeinschaft. Für Nußloch bedeutet das nicht nur, diese Hindernisse zu meistern, sondern auch, Chancen zu ergreifen und eine Zukunft zu gestalten, die kommenden Generationen Hoffnung und Lebensqualität bietet. Lassen Sie uns daher gemeinsam auf das blicken, was wir erreichen können, und so einen ersten Blick auf unseren Haushaltsplan für das kommende Jahr werfen.
Ich verzichte heute bewusst darauf, die „große Politik“ zum Thema zu machen. Einen Tag nach der US-Wahl und dem aus meiner Sicht doch überraschend deutlichen Ergebnis wird sich in den kommenden Tagen und Wochen zeigen, ob und wie sich die Weltpolitik verändern wird.
Und während sich auch unsere Regierenden in Deutschland immer wieder ihre eigenen Gipfel aussuchen und neue Papiere herausbringen, ergibt es für uns hier vor Ort doch am meisten Sinn, auf das zu schauen, was wir selbst in der Hand haben und beeinflussen können – nämlich das Leben hier in Nußloch und Maisbach.
Natürlich erschwert die aktuelle Gesamtsituation die Haushaltsaufstellung erheblich. Die Abhängigkeiten sind immens, und Sie werden im Laufe meiner Ausführungen sehen, dass wir auch in unserem eigenen Haushalt vieles nicht vollständig selbst steuern können.
Zum zweiten Mal in Folge legen wir Ihnen heute daher einen Haushalt vor, der im laufenden Betrieb leider nicht ausgeglichen ist. Damit befinden wir uns in guter Gesellschaft mit unseren Nachbarkommunen – allerdings ist das natürlich nur ein geringer Trost. Die kommenden Jahre könnten gar noch anspruchsvoller werden: Unsere Aufgaben werden nicht weniger, während die finanziellen Spielräume immer enger werden.
Dennoch präsentieren wir Ihnen heute einen Haushalt, der versucht, den Spagat zu schaffen – zwischen der Genehmigungsfähigkeit und gleichzeitig Investitionen in eine nachhaltige Zukunft.
Ich möchte mit Ihnen nun zunächst einen kurzen Blick auf das aktuelle Haushaltsjahr werfen, denn dieser Rückblick ist meiner Meinung nach äußerst lohnenswert. Er trägt maßgeblich zum Verständnis des Haushalts 2025 und vor allem der mittelfristigen Finanzplanung bei.
Leider konnten wir in den vergangenen Jahren keinen Jahresabschluss vorlegen. Unsere Kämmerei arbeitet jedoch derzeit mit Hochdruck an der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020, die im kommenden Jahr dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Darauf aufbauend können die Jahresabschlüsse ab 2020 erstellt und vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich natürlich auch sehr herzlich bei den Mitarbeitern der Kämmerei bedanken. Zum einen für die Aufstellung des Zahlenwerks und auch für die stets sehr konstruktive aber doch auch gewissenhafte Zusammenarbeit, immer mit dem Bemühen realistische und umsetzbare Zahlen in den Haushalt einzustellen. Vielen Dank liebe Susanne und deinem ganzen Team.
Es stimmt mich jedoch hoffnungsvoll, dass wir bald auch wieder einen Jahresabschluss präsentieren können. Denn traditionell wird in Nußloch der Haushalt meist konservativer aufgestellt, als sich dies letztlich im Jahresabschluss widerspiegelt.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Gewerbesteuer, die im laufenden Jahr 2024 auf einem Rekordhoch liegt.
Mit Einnahmen von über 8 Millionen Euro können wir aus dem laufenden Betrieb heraus finanzielle Spielräume für Investitionen schaffen. Daher bin ich verhalten optimistisch, dass auch die künftigen Jahresabschlüsse deutlich positivere Zahlen aufweisen werden.
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Gewerbesteuerzahlern bedanken. Mein Dank gilt aber ebenso allen anderen, die durch ihre Beiträge und Gebühren zur Finanzierung unserer kommunalen Aufgaben beitragen. Nur so wird es überhaupt erst möglich, dass wir unsere Aufgaben als Kommune finanzieren und umsetzen können. Es war daher auch eine besondere Freude, am vergangenen Montag beim Spatenstich eines Bauprojekts von einem großen Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber hier in Nußloch dabei zu sein.
Es ist ein starkes Zeichen, dass Betty Barclay weiterhin in den Standort Nußloch investiert, und ich freue mich über die gemeinsame Zukunft, die hier angestrebt wird.
Nichtsdestotrotz muss dies für uns auch Ansporn sein, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich unsere Gewerbebetriebe weiterentwickeln können. Dies gilt sowohl für die globalen Player als auch für die lokal verwurzelten Einzelunternehmer. Mit unserer neuen Wirtschaftsförderin und den Ideen, die aus dem Innenstadtentwicklungsprozess hervorgegangen sind, sind wir meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Aber auch das wird uns in Zukunft als Kommune Geld kosten.
Doch lassen Sie uns noch einmal auf das Jahr 2024 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Haushalt 2025 sowie die Folgejahre blicken. Im vorliegenden Haushaltsplan ist vorgesehen, ab dem Jahr 2026 eine Kreditaufnahme für Investitionen zu ermöglichen.
Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass wir derzeit die nicht notwendige Entnahme aus den Rücklagen für das Jahr 2024 noch nicht einplanen dürfen. Lassen Sie es mich anders ausdrücken: Ende dieses Jahres werden wir weiterhin eine Rücklage in Höhe von rund 21 Millionen Euro haben.
Allerdings müssen wir realistisch bleiben: In den kommenden Jahren stehen uns erhebliche Investitionen bevor, die unsere Rücklagen verringern und gegebenenfalls Kredite erforderlich machen könnten. Der Haushaltsplan 2025, zusammen mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028, sieht allein für Baumaßnahmen ein Investitionsvolumen von rund 37 Millionen Euro vor.
Doch nur auf Zahlen zu blicken, greift aus meiner Sicht zu kurz. Mit diesen Mitteln schaffen wir schließlich auch bleibende Werte und geben unserer Zukunft eine echte Chance. Allein für unsere Schillerschule, also für unsere Grundschüler, sind in den nächsten vier Jahren 22,7 Millionen Euro eingeplant.
Der Architektenwettbewerb ist bereits gestartet, und ich freue mich sehr auf den 14. Februar 2025 – den Tag, an dem das Preisgericht tagt und wir den Siegerentwurf für dieses Bauprojekt küren werden. Ich hoffe, dass uns dieser 14. Februar auch symbolisch in Erinnerung bleibt und wir uns sprichwörtlich in einen Entwurf verlieben. Ab dem 15. Februar lade ich Sie alle herzlich in die Olympiahalle ein, wo die Entwürfe eine Woche lang im Rahmen einer Vernissage besichtigt werden können.
An dieser Stelle möchte ich auch meinem Bauamt ganz herzlich danken, das die Hauptlast dieses Mammutprojekts trägt – und das nicht erst mit dem ersten Spatenstich, sondern bereits seit vielen Monaten intensiv an der Vorbereitung arbeitet. Parallel dazu laufen natürlich noch zahlreiche weitere kleinere und größere Projekte, die ebenfalls bewältigt werden müssen. Ich weiß, dass mein Bauamt dabei mehr als einmal geflucht hat, weil die Prioritäten sich immer wieder ändern und fast ausschließlich Prio-1-Aufgaben hinzukommen.
Es ist mir wichtig, dies heute hier anzusprechen, denn oft scheint es von außen einfach zu sein, weitere Aufgaben „mal schnell“ dazuzunehmen oder umzusetzen. Doch ich finde, wir sollten häufiger auf das blicken, was bereits geleistet wurde, anstatt nur auf das, was noch zu leisten ist. Und daher möchte ich heute auch Sie, verehrte Damen und Herren des Gemeinderats, um Unterstützung bitten: Wir alle – als Rat und Entscheidungsträger – müssen noch stärker unsere Projekte priorisieren und auch mal das ein oder andere Thema schieben, wo es möglich ist.
Die Vielzahl der Aufgaben ist kaum zu bewältigen und führt mitunter zu Fehlern, die Missverständnisse und damit ein negatives Bild von uns allen erzeugen können. Deshalb bitte ich Sie, genau auf die Projekte und Themen zu schauen und uns bei der Priorisierung für die Zukunft zu unterstützen.
Neben der Schillerschule wird uns in den kommenden Jahren auch die Infrastruktur zunehmend beschäftigen. Der erste Abschnitt der Kanalsanierung ist bereits in diesem Jahr gestartet und verläuft erfreulicherweise äußerst reibungslos.
Doch allein für diesen Bereich sind in den kommenden Jahren Investitionen in Höhe von 7,08 Millionen Euro vorgesehen.
Ich habe es schon häufiger gesagt: Genau hier hätten wir erhebliche Einsparungen erzielen können. Leider muss ich diesen Satz in der Vergangenheitsform verwenden. Den nun liegt das gesamte Gemarkungsgebiet Nußlochs vor uns, und wir müssen in kürzester Zeit eine beträchtliche Summe investieren, um die Grundpfeiler unserer Infrastruktur zu erhalten. Wäre in den letzten Jahrzehnten schrittweise investiert worden, wären die nötigen Summen heute wohl deutlich geringer und weniger spürbar ausgefallen.
Dennoch bin ich froh, dass wir uns dazu entschieden haben, nicht nur in sogenannte Prestigeprojekte zu investieren, sondern auch der Kanalisation in unserem Haushalt eine enorme Bedeutung beizumessen. Diese Projekte sind zwar oft weniger sichtbar, aber unverzichtbar für eine funktionierende und zukunftsfähige Gemeinde.
Auch bei weiteren Projekten werden wir 2025 große Fortschritte machen, und es wird Zeit, von der Planungsphase in die Umsetzung überzugehen. Besonders erwähnenswert ist der langersehnte Jugendplatz. Der Spatenstich soll Anfang des kommenden Jahres erfolgen, und ich hoffe sehr, dass wir bis in einem Jahr dann auch die ersten spielenden Kinder auf diesem neuen Platz begrüßen dürfen.
Mehr spielende Kinder sollen wir auch im Stadion in der Lichtenau erleben. Hier wird im nächsten Jahr ebenfalls die Umsetzungsphase beginnen: Die stark in die Jahre gekommene Laufbahn sowie die Bereiche hinter den Toren werden umfassend saniert. Bei den Haushaltsberatungen Ende November werden wir über die Details sprechen müssen. In den kommenden Jahren wird es zudem wichtig sein, gemeinsam mit den nutzenden Vereinen Prioritäten zu setzen, um das Projekt „Lichtenau“ sinnvoll und gegebenenfalls auch zeitlich gestreckt anzugehen. Die Anforderungen sind hoch, aber ich bin überzeugt, dass wir eine praktikable Lösung finden werden.
Ob wir das Projekt des Radwegs nach Leimen bereits nächstes Jahr in die Umsetzungsphase bringen können, bleibt abzuwarten – hier liegt der Ball beim Land. Die beiden planenden Kommunen, insbesondere unser Tiefbauamt, haben ihre „Hausaufgaben“ gemacht, und die Pläne werden uns noch in 2024 vorgestellt, sodass wir Sie auch Ihnen zu Beginn des neuen Jahres präsentieren können. Danach wird es am Land liegen, den nächsten Schritt zu gehen. Aktuell kann ich mir schwer vorstellen, dass wir die Umsetzung zusätzlich selbst übernehmen könnten, da uns schlicht die personellen Ressourcen fehlen.
Hinzu kommen die anstehenden Glasfaserarbeiten, die neben den Kanalbauprojekten auch im kommenden Jahr begonnen werden sollen. Diese Infrastrukturprojekte sind für Nußloch essenziell und schaffen die Grundlage für eine digitale und vernetzte Zukunft.
Neben dem Land bereitet uns auch der Kreis zunehmend Sorgen und wird unseren Haushalt im kommenden Jahr spürbar belasten. Die Anpassung des Kreisumlagehebesatzes führt zu einer zusätzlichen Belastung von knapp einer Million Euro. Für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass das Defizit im laufenden Betrieb statt bei etwa 400.000 Euro nun bei rund 1,4 Millionen Euro liegen wird. Unser Landrat rechtfertigt diese Erhöhung hauptsächlich mit dem großen Defizit der GRN Kliniken und der unzureichenden Reform der Krankenhausvergütungen. Etwa 120 Millionen Euro werden von 2023 bis 2028 zur Verlustabdeckung benötigt, und da der Kreis nur über die Kreisumlage Einnahmen generieren kann, wird die Last nun auf die Kommunen verteilt – die „kommunale Familie“ soll oder muss es richten.
Gleichzeitig zeigt der Entwurf des Kreishaushalts aber auch ein positives Ergebnis von 16,7 Millionen Euro, da, so die Aussage des Landrats, die vorgeschriebene Mindestliquidität erreicht werden soll. Diese Vorgabe werden wohl aber die wenigsten Kommunen im Kreis erreichen.
Die Lage ist angespannt und ich kann das Landratsamt verstehen: Die Gesundheitsversorgung für die Zukunft sicherzustellen, ist essenziell.
In diesem Zusammenhang bin ich besonders stolz darauf, dass es uns gelungen ist, ab dem 1. Januar 2025 eine Allgemeinmedizinerin in den Räumlichkeiten in der Massengasse 91 willkommen zu heißen. Diese zusätzliche Versorgung ist ein Gewinn für unsere Gemeinde. Der Gemeinderat wird zudem bald über ein Sanierungskonzept für das Gebäude entscheiden müssen – ein Entwurf wird Ihnen in Kürze vorgelegt werden.
Für uns bleibt die Erkenntnis, dass wir ohne die Anpassung der Kreisumlage einen nahezu ausgeglichenen Haushalt für 2025 hätten vorlegen können – und das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Dass wir im Haushalt dennoch ein beachtliches Instandhaltungsbudget von 2,5 Millionen Euro bereitstellen konnten, ist ein bedeutender Erfolg.
Diese Summe ist so hoch wie noch nie und zeigt, dass wir weiterhin mit Nachdruck daran arbeiten, den beträchtlichen Sanierungsrückstand bei unseren Gebäuden und Einrichtungen Schritt für Schritt aufzuarbeiten.
Im selben Zuge werden auch die Ausgaben zur Wartung und Optimierung unserer energetischen Anlagen in den gemeindeeigenen Gebäuden deutlich steigen. Dank der Expertise von Hermann Weiß, der sich gemeinsam mit unserem Klimaschutzmanager Erik Lang intensiv um die Effizienz unserer Gebäude kümmert, konnten wir alle Liegenschaften einer umfassenden Energieanalyse unterziehen. Hier verspreche ich mir nicht nur finanzielle Einsparungen, sondern – und das ist aus meiner Sicht noch wichtiger – eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs. Bei der kommenden Klimaratssitzung werden wir Ihnen die zentralen Investitionen und Maßnahmen vorstellen, die wir im Bereich Klimaschutz planen.
Auch im Klimaschutz für die Bürger wollen wir 2025 weitere Schritte gehen. Im Mittelpunkt steht dabei die kommunale Wärmeplanung. Wir waren stolz, zu den ersten Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis zu gehören, die eine solche Planung mit den Nachbarkommunen erfolgreich abgeschlossen haben. Doch es ist bedauerlich, dass wir nun auf den Landkreis warten müssen, um mit der Machbarkeitsanalyse fortzufahren. Sollte sich dies weiter verzögern, haben wir uns entschlossen, unabhängig voranzugehen und die Ausschreibung selbst auf den Weg zu bringen. Mit Erik Lang haben wir glücklicherweise einen kompetenten Mitarbeiter, der diesen Schritt vorbereiten und uns tatkräftig unterstützen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie Sie sehen, greift unser Haushalt erneut wichtige Themen zur Zukunftssicherung auf. Ein wesentlicher Bereich ist dabei auch die Bauleitplanung, die wir gezielt auf die aktuellen Herausforderungen ausrichten wollen.
In der gestrigen Sitzung des Technischen Ausschusses haben wir uns eingehend mit den städtebaulichen Grundsätzen und der Priorisierung künftiger Plangebiete befasst. Wir streben an, den Innenbereich aktiv zu beleben, um unserer Bürgerschaft zusätzliche Optionen zur Schaffung von Wohnraum zu bieten. Ein Teil der Lorenbahnfläche wird dabei ebenfalls in die Überplanung aufgenommen, und hier wird auch Ihre Meinung gefragt sein – denn Ihre aktive Beteiligung wird entscheidend sein.
Unsere Leerstandsinitiative Anfang des Jahres hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Grundsteuerreform im kommenden Jahr zu einem Umdenken bei denjenigen führt, die derzeit Flächen ungenutzt lassen oder Baulücken haben. Wie Sie im späteren Tagesordnungspunkt hören werden, wird sich die Grundsteuer für Grundstücke, die potenziell bebaubar sind, spürbar erhöhen. Das liegt nicht an unserem Hebesatz, sondern an der Systematik an sich. Positiv kann dies aber ein Anreiz sein, bisher ungenutzte Flächen aktiv in Wohnraum umzuwandeln.
In Anbetracht all dieser Herausforderungen und Chancen wird deutlich, dass wir gemeinsam als Gemeinde Verantwortung tragen. Jede Entscheidung, die wir treffen, ist ein Schritt in Richtung einer lebenswerten Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger. Es ist unser gemeinsames Engagement, das Nußloch zu dem macht, was es ist – ein Ort, an dem Menschen zusammenkommen, um zu leben, zu arbeiten und zu gestalten.
Ich freue mich darauf, die kommenden Beratungen mit Ihnen zu führen und bin überzeugt, dass wir durch den Austausch und die Zusammenarbeit im Gemeinderat nicht nur kluge Entscheidungen treffen, sondern auch die Weichen für ein erfolgreiches Jahr 2025 stellen werden.
Ich möchte daher an dieser Stelle meinen besonderen Dank an Sie, den Gemeinderat, aussprechen. Ihre Beratung wird uns helfen, die bevorstehenden Themen und Herausforderungen zu bewältigen.
Ebenso danke ich Ihnen für die wertvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, die es uns ermöglicht hat, viele wichtige Projekte voranzutreiben und erfolgreich abzuschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir haben heute über Zahlen, Herausforderungen und Ziele gesprochen. Doch am Ende geht es um mehr als das: Es geht darum, Nußloch und Maisbach gemeinsam stark zu machen. Vor allem in diesen herausfordernden Zeiten. So wie wir heute den Weg für das kommende Jahr ebnen, so müssen wir auch in Zukunft zusammenhalten – immer mit dem Blick darauf, was uns verbindet und was wir für unser Nußloch erreichen können. Lassen Sie uns also weiterhin den Herausforderungen begegnen, mit Mut und Zusammenhalt. Eben getreu unserem Leitbild:
Nußloch – Miteinander – Füreinander.
Und jetzt bekommen Sie noch ein paar konkrete Zahlen von unserer Kämmerin Susanne Einsele.“
Die Rede von KAL Einsele ist nachfolgend abgedruckt.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
werte Gäste,
lassen Sie mich, bevor ich etwas genauer auf das Zahlenwerk eingehen, ebenfalls noch einige allgemeine Punkte zum Haushalt sagen.
Es ist schon zur Tradition geworden, dass Ihnen das Team der Kämmerei in der Novembersitzung den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorlegt. Auch wenn die Gemeindeordnung den Zeitplan vorgibt, wird es immer schwieriger, einen belastbaren Entwurf zu erarbeiten, da wichtige Rahmenparameter im Oktober noch fehlen.
So liegt ein Entwurf des sog. Haushaltserlasses erst seit Ende letzter Woche vor. Im Haushaltserlass legt das Land die Rahmenbedingungen für den kommunalen Finanzausgleich fest. Damit hat der Haushaltserlass eine enorme Auswirkung auf unseren Haushalt. Den Haushaltsansätzen des nun vorgelegten Entwurfs liegen daher die Werte der Maisteuerschätzung 2024 zu Grunde, da aktuellere Zahlen nicht verfügbar waren. Darf man dem Entwurf des Haushaltserlasses Glauben schenken, ist für 2025 mit einer leichten Verbesserung zu rechnen, was unseren Haushalt etwas entlasten würde.
Zur Vorberatung des Haushaltsentwurfs am 27.11.2024 werden die finalen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen, so dass wir in diesem Rahmen die Haushaltsansätze aktualisieren und hoffentlich eine positive Entwicklung mitteilen können.
Schwierig macht die Haushaltsplanung zudem die Unsicherheit zur Höhe der Kreisumlage.
2024 liegt der Kreisumlagehebesatz bei 27,5 %. Der Haushaltsentwurf 2025 des Kreises sieht nun einen Hebesatz von 32,75 % vor – ein sattes Plus von 5,25 %! Für die Gemeinde Nußloch bedeutet dies einen Mehraufwand von 956.100 Euro – ohne hier auch nur die geringste Chance zu haben, Einfluss zu nehmen.
Den finalen Kreisumlagehebesatz wird der Kreistag voraussichtlich in der Sitzung vom 10.12.2024 verabschieden, d.h. unmittelbar vor der Verabschiedung des Gemeindehaushalts am 11.12.2024, so dass ggf. eine Senkung des Hebesatzes nicht mehr berücksichtigt werden kann. Diese Thematik ist nicht neu –spielte bei mehr oder weniger ausgeglichenen Haushalten der Vergangenheit aber keine so gewichtige Rolle und führte am Ende einfach zu einem besseren Ergebnis. Jetzt sieht das leider anders aus.
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Minus von 1.389.000 € und dies, obwohl von Seiten der Verwaltung jede Aufwands- und Ertragsposition sorgfältig ermittelt und auf den Prüfstand gestellt wurde. Nach dem Haushaltsentwurf schaffen wir es nicht mehr, die laufenden Aufwendungen über laufende Erträge zu refinanzieren.
Mit Ausnahme des Jahres 2021 werden alle Jahresabschlüsse deutlich besser ausfallen als erwartet. Einerseits verlief die Einnahmenseite positiv – insbesondere bei der Gewerbesteuer; andererseits wurden die Ausgabeansätze nur zum Teil abgerufen, was aber nicht bedeutet, dass diese künftig wegfallen. Gerade im Bereich der Gebäude-, Straßen- und Feldwegeunterhaltung sowie der Unterhaltung der Spielplätze und Sportanlagen sind diese Ausgaben nur aufgeschoben.
Das Jahr 2024 steuert bei der Gewerbesteuer auf ein Rekordergebnis zu. Nachdem während der Coronapandemie viele Gewerbetreibende eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen erhalten haben, bringen die im Lauf des Jahres 2024 erfolgten Jahresabschlüsse zum Teil hohe Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer mit sich. Das bedeutet, dass es sich hier zu einem Großteil um einen Einmaleffekt handelt und in den kommenden Jahren wieder mit einem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen zu rechnen ist. Daher plant die Verwaltung im Haushalt 2025 und der Finanzplanung mit Gewerbesteuererträgen von 4 Mio. Euro als langjährigem Durchschnitt.
Die Finanzplanung zeigt aber auch, dass das positive Ergebnis 2024 gravierende Auswirkungen auf das Jahr 2026 haben wird: deutlich geringere Schlüsselzuweisungen einerseits und einen Anstieg der Kreis- und FAG-Umlagen andererseits führen zu einem Defizit von 3,4 Mio. Euro.
Eine einfache Lösung kann hier keiner der Beteiligten anbieten.
Gemeinderat und Verwaltung müssen sich zur Aufgabe setzen, sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite detailliert zu prüfen, um vorhandene Potentiale auszuschöpfen. Schwierig und bisweilen auch frustrierend ist die Tatsache, dass der Haushalt der Gemeinde Nußloch zahlreichen Zwängen von außen unterliegt, die es schwierig, wenn nicht unmöglich machen, einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erarbeiten.
Auch 2025 sind wir in Nußloch noch in der komfortablen Lage, den Finanzmittelbedarfs 2025 aus Eigenmitteln abdecken zu können, d.h. trotz des negativen Ergebnisses im Ergebnishaushalt und der geplanten Investitionen, wird keine Kreditaufnahme notwendig sein. Wie von Bürgermeister Förster bereits ausgeführt sehen die Folgejahre hohe Kreditaufnahmen vor.
Bevor ich Ihnen nun die Eckwerte des Haushaltsentwurfs 2025 vorstelle, möchte ich mich bei meinem Team der Kämmerei für die Unterstützung bei der Erstellung des Haushalts bedanken, auch bei den Mitarbeitern, die mir in ihrem Aufgabengebiet den Rücken freigehalten haben, damit wir heute pünktlich einen Haushaltsentwurf vorlegen können.
Mein Dank gilt aber auch dem Bürgermeister, meinen Amtsleiterkollegen sowie den Herren Lang und Weinzierl für die konstruktive Zusammenarbeit – gerade bei der finalen Abstimmung und notwendigen Kürzung der Haushaltsansätze.“
Im Anschluss an ihre Rede führt KAL Einsele durch eine Präsentation und stellt hiermit die wichtigsten Zahlen des Haushalts 2025 vor. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
BM Förster erklärt, dass heute die Stunde der Verwaltung ist und der Gemeinderat lediglich beschließen müsse, dass der Haushalt in die Beratung verwiesen wird.
Der Gemeinderat fasst daher ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt der Gemeinde Nußloch und den Eigenbetrieb Wasserwerk zur Kenntnis und verweist ihn in die Beratung.
TOP 9 – Steuerangelegenheiten - Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 im Rahmen einer Hebesatzsatzung |
BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele, um den Sachverhalt zu erläutern.
KAL Einsele informiert, dass die Grundsteuerreform auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 basiert, welcher die bisherige Grundsteuerregelung als verfassungswidrig erklärte. Daher sei eine gesetzliche Neuregelung notwendig geworden, die bis Ende 2024 eine Übergangsfrist einräumt. Baden-Württemberg hat sich entschieden, das eigene Landesgrundsteuergesetz anzuwenden. KAL Einsele erklärt das neue Verfahren: Wie bisher stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest und erstellt darauf basierend den Grundsteuermessbescheid. Die Gemeinde berechnet dann die Grundsteuer durch Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz und stellt den Grundsteuerbescheid aus. Zur Berechnung erläutert KAL Einsele, dass die Grundsteuer B zukünftig nach einem Bodenwertmodell berechnet wird, welches in der Regel zu höheren Messbeträgen führt. Für die Grundsteuer A wird ein durchschnittliches Ertragswertverfahren angewendet, das eher zu niedrigeren Messbeträgen führt. Anschließend stellt KAL Einsele die geplanten Hebesätze vor. Für die Grundsteuer A sei ein Hebesatz von 482 v. H. erforderlich, um das Grundsteueraufkommen auf dem Niveau von 2024 zu halten. Bei der Grundsteuer B ergab die Kalkulation einen Hebesatz von 127 v. H., basierend auf aktuellen Messbeträgen und Rücklaufquoten. Sie verweist auf das Transparenzregister, das für Nußloch eine Spannbreite von 118-130 v. H. für die Grundsteuer B abbildet. Der ermittelte Hebesatz von 127 v. H. liege also innerhalb dieser Spanne. Die Verwaltung schlägt einen kleinen Puffer vor und empfiehlt, die Hebesätze auf 490 v. H. für die Grundsteuer A und 130 v. H. für die Grundsteuer B festzulegen, da sich die Messbetragssumme noch durch ausstehende Grundsteuermessbescheide, mögliche Korrekturen der Bodenrichtwerte und laufende Einspruchsverfahren ändern könnte. Sie merkt an, dass die Grundsteuer A zuletzt im Jahr 2000 und die Grundsteuer B im Jahr 2005 angepasst wurden. Die Höhe der Hebesätze werde im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen sicherlich Thema werden müssen, wenn die Finanzierung der Investitionen nicht mehr sichergestellt werden kann, mahnt KAL Einsele. Mit Hilfe ihrer Präsentation zeigt sie Beispiele auf, wie sich die Grundsteuer bei einzelnen Eigentumssituation durch die neuen Hebesätze verändern würden. Sie weist darauf hin, dass die Hebesätze bisher im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt wurden. Da die Haushaltssatzung in Nußloch erst nach der Prüfung und Veröffentlichung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, üblicherweise im Februar, bekannt gemacht wird, würden die Hebesätze 2024 zum 01.01.2025 automatisch ungültig. Um sicherzustellen, dass der erste Zahlungstermin der Grundsteuer am 15.02.2025 eingehalten werden kann, sollen daher heute die Hebesätze im Rahmen der Hebesatzsatzung beschlossen werden. KAL Einsele erklärt abschließend, dass eine Anpassung des Hebesatzes bis zum 30. Juni 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 möglich ist. Im Juni 2025 werde eine Überprüfung zur Ermittlung eines aufkommensneutralen Hebesatzes erfolgen, um eine mögliche Korrektur vorzunehmen.
Die von KAL Einsele verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.
BM Förster hält den Vorschlag der Verwaltung für pragmatisch und stellt fest, dass es letztlich abermals an der Kommune liegt, die Entscheidungen anderer umzusetzen.
GR Baumeister erläutert, dass der Gemeinderat wenig Einfluss auf die Grundsteuerreform hat, da das Land die neue Gesetzgebung beschlossen hat, die seiner Meinung nach äußerst ungünstige Effekte mit sich bringt. Zukünftig zählt für die Messung des Steuerbetrags nur noch der Bodenrichtwert und nicht die darauf befindlichen Gebäude. Dies kann dazu führen, dass Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken deutlich mehr zahlen müssen als Mehrfamilienhäuser auf kleineren Grundstücken, die tendenziell weniger belastet werden. Eigentümern älterer Häuser in alten Baugebieten kam die bisherige Grundsteuerregelung sehr entgegen, weshalb verhältnismäßig sehr geringe Grundsteuerzahlungen zu leisten gewesen waren. Dass diese über Jahre hinweg wenig Grundsteuer zu zahlen hatten, sei aber nur ein schwacher Trost. Eigentümer neuerer Häuser in Neubaugebieten mit hohen Bodenrichtwerten werden noch stärker belastet werden. GR Baumeister nennt bspw. ein Hochhaus in der Mühlstraße, das auf einem verhältnismäßig kleinen Grundstück steht. Früher wurde auch das Gebäude berücksichtigt, nun aber nur noch das Gelände. Das könnte für die dortigen Bewohner zu einer Entlastung führen, wenn der Vermieter die Ersparnisse an sie weitergibt. Seine Fraktion LLisN gehe mit dem Vorschlag der Verwaltung mit, den Hebesatz auf 130 v. H. festzulegen. GR Baumeister weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ziel des Gemeinderats sei, die Bürger durch die Reform nicht zusätzlich zu belasten. Er führt aus, dass er anhand seines Grundstücks die Inflationsrate ausgerechnet habe und dabei ein inflationsbedingter Aufschlag von 45 % herausgekommen sei. Auf diesen verzichte der Gemeinderat. Trotzdem müsse man langfristig eine Anpassung ins Auge fassen und gegebenenfalls an den Index anpassen, um die Einnahmen der Gemeinde zu kräftigen, so GR Baumeister weiter, immerhin habe man im Jahr 2000 bzw. 2005 letztmals die Hebesätze für Grundsteuer angepackt.
GR Veits betont die Sensibilität des Themas und erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelung aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot als verfassungswidrig eingestuft hat. Baden-Württemberg habe sich, wie sieben andere Bundesländer, für das Bodenwertmodell entschieden, bei dem nur der Bodenwert und nicht das darauf gebaute Gebäude für die Steuerbemessung zählt. Das Verfahren sei zwar unbürokratisch, bringe aber für manche Eigentümer negative Konsequenzen mit sich. Die Zonenzuschnitte der Bodenrichtwerte, die vom Gutachterausschuss festgelegt wurden, bewertet GR Veits als problematisch. Etwa 38 % der Eigentümer müssten aufgrund großer und/oder wertvoller Grundstücke mehr zahlen, während andere weniger belastet würden. Besonders kritisch sieht er, dass landwirtschaftliche Höfe im Ortsgebiet künftig eine höhere Last tragen müssen, was ihre ohnehin angespannte Situation verschärfen könnte. Er hofft auf Nachbesserungen von höherer Ebene diesbezüglich. Die Grünen befürworten die Hebesatzsatzung unter der Bedingung, dass zur Jahresmitte 2025 erneut geprüft wird, ob die erwarteten Unsicherheiten tatsächlich eintreten und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden. GR Veits weist darauf hin, dass Nußloch seit Jahren im Kreis eine der niedrigsten Hebesätze hat und die letzte Anpassung im Jahr 2005 erfolgt ist. Zudem habe sich der Immobilienwert in den letzten Jahren stark gesteigert und Nußloch habe ein relativ hohes Einkommensniveau. Daher, so GR Veits, werde das Thema Grundsteuerhebesätze in den kommenden Jahren voraussichtlich erneut diskutiert werden müssen. Die Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke wird von den Grünen aktuell nicht verfolgt, da die aktuelle Steuerreform bereits eine Mehrbelastung für Eigentümer solcher Grundstücke mit sich bringt und bereits eine Lenkungsfunktion haben wird, erhofft sich GR Veits abschließend.
GR Molitor lobt die transparente Erläuterung durch KAL Einsele. Er teilt mit, dass es in seinen Augen konsequent wäre, keinen zusätzlichen Aufschlag auf die neu berechneten Steuersätze vorzunehmen, wenn man die Hebesätze tatsächlich aufkommensneutral und ohne Mehrbelastung der Bürger beschließen wolle. Die SPD schlägt daher vor, bei den errechneten Sätzen von 482 v. H. für die Grundsteuer A und 127 v. H. für die Grundsteuer B zu bleiben und diese nicht weiter aufzurunden. Er verweist darauf, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B, mit insgesamt etwa 1,4 Millionen Euro, im Vergleich zu den übrigen kommunalen Einnahmen relativ gering seien. GR Molitor hebt hervor, dass die Lebenshaltungskosten bereits gestiegen sind und man den Bürgern keine zusätzliche Belastung auferlegen solle. Die SPD hofft, dass durch die Reform auch bisher ungenutzte Grundstücke einer Nutzung zugeführt werden können. Innenverdichtung sei ein oft gefordertes Ziel und dazu gehöre auch die Bebauung ungenutzter Grundstücke.
BM Förster erklärt, dass man die Erläuterungen der SPD nachvollziehen könne, aber die Verwaltung die Entwicklung Mitte 2025 noch einmal überprüfen wolle. Da noch nicht alle Messbescheide vorliegen und einige Bescheide möglicherweise angefochten werden, könnten sich die Messbeträge noch ändern. Aus diesem Grund hält die Verwaltung am aktuellen Beschlussvorschlag fest und wolle gegebenenfalls Mitte 2025 eine Anpassung vornehmen, die auch positiv für die Bürgerschaft ausfallen könnte.
Der Gemeinderat fasst sodann folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat lehnt mit 3 Ja-Stimmen (SPD) und 14 Nein-Stimmen den Antrag der SPD ab, die Hebesätze auf 482 v. H. für die Grundsteuer A und 127 v. H. für die Grundsteuer B festzusetzen.
- Der Gemeinderat stimmt mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme (Miltner) der in Anlage 1 beigefügten Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit Wirkung zum 01.01.2025 zu.
- Der Gemeinderat stimmt mit 17 Ja-Stimmen (einstimmig) zu, dass die Verwaltung die Entwicklung der Grundsteuermessbeträge dem Gemeinderat mit einer ggf. notwendigen Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Sitzung im Juni 2025 zur Entscheidung vorlegen wird.
TOP 10 – Ferienbetreuung 2025 - Angebot der Gemeinde Nußloch |
BM Förster informiert, dass, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, im nächsten Jahr eine Betreuung für folgende Ferienwochen angeboten wird:
Osterferien (1 Woche): 14. April 2025 bis 17. April 2025
Pfingstferien (1 Woche): 10. Juni 2025 bis 13. Juni 2025
Sommerferien (2 Wochen): 04. August 2025 bis 15. August 2025
Erstklässlerbetreuung (1 Woche): 15. September 2025 bis 19. September 2025.
GR Baumeister regt an, dass die Kernzeitbetreuung, die auch in die Ferienbetreuung eingebunden ist, ein eigenes Materialbudget erhält, da er erfahren habe, dass die Betreuer bei den Schulen um Material bitten.
HAL Laier entgegnet, dass derzeit insgesamt 3.000 Euro für die Kernzeit im Haushalt vorgesehen sind, von denen bislang nur 400 Euro genutzt wurden.
GR Baumeister bittet darum, dies nochmal an die Kernzeit weiterzugeben, was HAL Laier bestätigt bereits getan zu haben.
Weiterhin schlägt GR Baumeister vor, für die Pfingstwoche eine Zusammenarbeit zwischen der Kernzeitbetreuung und dem Kinderhaus Apfelbäumchen, das ebenfalls eine Betreuung in der Zeit anbiete, zu prüfen, um parallele Programme zu vermeiden, da beide Einrichtungen zum Teil auch in denselben Gebäuden untergebracht sind.
HAL Laier zeigt sich offen dafür und will das Gespräch mit dem Apfelbäumchen suchen.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat bei 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Ferienbetreuung 2025 an den durch die Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Zeiten anzubieten und bei ausreichenden Anmeldezahlen durchzuführen.
TOP 11 – Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung eines abweichenden Gewässerrandstreifens im Innenbereich - Maisbach |
- GR Baumeister rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab und nimmt im Zuschauerbereich Platz. -
BM Förster informiert, dass in der Waldstraße in Maisbach ein Haus abgerissen werden soll, da der Eigentümer auf diesem Grundstück neu bauen möchte. Der Technische Ausschuss habe dem Bauvorhaben bereits in seiner Sitzung am 25.07.2023 zugestimmt. Die Stellungnahme des Wasserrechtsamtes zum Bauantrag sehe vor, dass eine Baugenehmigung nur erteilt werden könne, wenn entweder das direkt am Grundstück entlangfließende Maisbächlein in diesem Bereich verdolt wird oder mittels Rechtsverordnung (RVO) eine Verringerung des Gewässerrandstreifens zugelassen wird. BM Förster erläutert weiter, dass die von der Verwaltung ausgearbeitete RVO die Bebauung näher als 5,0 m am Maisbach im Bereich des Baugrundstücks zulassen soll. Die Verwaltung empfiehlt, die Rechtsverordnung so zu erlassen, insbesondere da das Bestandsgebäude bereits heute deutlich näher als 5,0 m am Maisbach steht. Dieser Empfehlung sei der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 25.09.2024 nachgekommen. BM Förster berichtet weiter, dass bei der darauffolgenden Nachbarschaftsbeteiligung keine Einwände ergangen seien, weshalb die Rechtsverordnung heute vom Gemeinderat endgültig beschlossen werden könne.
Der Gemeinderat fasst ohne Aussprache mit 16 Ja-Stimmen (Baumeister nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Rechtsverordnung über die Verringerung des Gewässerrandstreifens im Bereich Maisbach entsprechend der Anlage zu.
TOP 12 – Annahme von Spenden nach Richtlinien vom 17. Mai 2006 |
- GR Baumeister kehrt aus dem Zuschauerbereich zurück an den Ratstisch. -
BM Förster bedankt sich bei insgesamt 9 Spendern, die der Gemeinde für verschiedene Zwecke eine Gesamtsumme von 9.576,50 € gespendet haben. Er bittet den Gemeinderat darum, die Spenden anzunehmen.
Der Gemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die aufgeführten Spenden in der Anlage 1 „Spendenliste für Gemeinderatssitzung am 06.11.2024“ werden angenommen.
TOP 13 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates |
TOP 13.1 – Grünphase Fußgängerampel Massengasse
GR Veits berichtet, dass die Fußgängerampel in der Massengasse auf Höhe der Hildastraße eine sehr kurze Grünphase von nur sechs Sekunden hat. Die Grünen-Fraktion regt an, im Sinne der Schulkinder und mobilitätseingeschränkten Personen die Grünphase zu verdoppeln.
BM Förster entgegnet, dass dies an den Kreis weitergegeben werden müsse und möchte in Erfahrung bringen, ob die Fraktion auch die Grünphase der Ampel in der Walldorfer Straße überprüft habe. Dies wird von GR Veits verneint. Der Räterund ist jedoch der Meinung, dass die Grünphase bei dieser Ampel länger wäre.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.2 – Verkehrssicherheit an der Lindenschule
GR Veits informiert über eine Protestaktion, die an der Lindenschule aufgrund der gefährlichen Verkehrssituation durch den Bring- und Holverkehr der Eltern stattgefunden hat. Er schlägt vor, die Verkehrsführung vor der Schule ähnlich wie an der Schillerschule anzupassen und zeitnah Maßnahmen zur Entschärfung der Gefährdung einzuleiten.
BM Förster erwidert, dass es ein Termin diesbezüglich mit dem Kreis gegeben habe, an dem OAL Henze teilgenommen hat. Die Verwaltung habe vorgeschlagen, eine Kiss&go-Zone wie in der Schillerschule auf dem Parkplatz der Olympiahalle einzurichten. Diese Idee werde vom Kreis jedoch eher ablehnend beurteilt, eine schriftliche Rückmeldung hierzu stünde jedoch noch aus. Möglicherweise müsse dann direkt in der Barlachstraße eine Veränderung vollzogen werden, bspw. mit einem Einfahrverbot, was jedoch nicht einfach sei weil die Barlachstraße eine Sackgasse ist. Man könne daher nur immer wieder an die Eltern appellieren, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu bringen. BM Förster erhofft sich durch den Abbau der Lorenbahn eine Möglichkeit, die Situation zu entschärfen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.3 – Verkehrssicherheit Zebrastreifen gegenüber Rathaus
GR Veits weist darauf hin, dass parkende Autos vor und hinter dem Zebrastreifen gegenüber dem Rathaus die Sicht auf querende Kinder stark einschränken und eine Gefahrenstelle darstellen. Er fragt nach dem Stand zur Entschärfung dieser Stelle und erinnert daran, dass während der Planung des Rathausvorplatzes Konsens über das Gefahrenpotential bestand. GR Veits regt an, den Fußgängerüberweg (FGÜ) hoch an die Passage zum Birkenweg zu verlegen.
BM Förster antwortet, dass die Verwaltung den FGÜ an dieser Stelle beantragt hätte, wenn die Passage damals schon gesperrt gewesen wäre. Aber eine Umlegung des FGÜs hält er für sehr unwahrscheinlich, gerade auch weil die Umsetzung und Einrichtung des FGÜs durch den Kreis sehr lange gedauert hat.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.4 – Sachstand Glasfaserausbau
GRätin Falkner erkundigt sich nach einer Zeitschiene für den Glasfaserausbau.
BM Förster antwortet, dass es vorgesehen war es im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzustellen. Die Verzögerung liege nun jedoch teilweise an der Frage, wie die Deutsche Giganetz den Ausbau in Maisbach umsetzen möchte.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.5 – Sachstand Starkregengefahrenkarte
GRätin Falkner fragt nach dem aktuellen Stand der Starkregenkarte.
BAL Leyk erläutert, dass Risikostandorte bereits begangen wurden und die Berechnungen derzeit laufen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 13.6 – Stand Straßenbahnverlängerung
GRätin Falkner fragt nach dem aktuellen Stand der Straßenbahnverlängerung, da die Vorstellung hierzu ihrer Meinung nach in einer Novembersitzung vorgesehen war.
BM Förster erklärt, dass die Präsentation zwar der Verwaltung vorgelegt wurde, jedoch noch überarbeitet werden muss, bevor sie dem Gemeinderat vorgestellt werden kann.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung |
TOP 14.1 – Baumaßnahme am FGÜ Haus Rheinblick
BM Förster informiert, dass die Baumaßnahme am FGÜ Haus Rheinblick begonnen hat und bisher problemlos verläuft. Es seien keine Beschwerden bezüglich der Vollsperrung eingegangen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.2 – Barrierefreie Umbau Bushaltestellen
BM Förster berichtet, dass der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen planmäßig verläuft und noch in diesem Jahr fertiggestellt werde. Ab nächster Woche werde der letzte Bauabschnitt an der Kurpfalzstraße südlich der Kreuzung Massengasse beginnen, wobei auch hier voraussichtlich eine Vollsperrung von etwa drei Wochen mit Umleitung über die Römerstraße, Dürerstraße und Massengasse erforderlich sei.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 14.3 – Gratulationen
BM Förster gratuliert den Gemeinderäten Marla Greiner und Rouven Röser nachträglich zum Geburtstag. Diesen Wünschen schließt sich der Räterund an.
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