Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung (bei weniger als 20.000 m2 Grundfläche)
Liss III
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Nußloch hat am 11.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Liss III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 04.11.2020 mit dem Kartenausschnitt vom 23.10.2020.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Nebenanlagen und Nebengebäude geschaffen werden. Außerdem soll die Maximalhöhe der Einfriedungen verändert werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Nußloch im Zimmer 209 während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb des Zeitraums der Offenlage vom 23.11.2020 bis 22.12.2020 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Aufgrund der aktuellen Situation wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.nussloch.de und im zentralen Internetportal des Landes
Baden-Württemberg eingestellt.
Nußloch, den 13.11.2020
Gez. Joachim Förster
Bürgermeister
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