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Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung
Verordnung 02.01.2020
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Am 22. Oktober 2020 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung vom 15. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGB 1.1 S. 2199). Zuvor hatte der Bundesrat der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Verordnung zugestimmt.
Die Verordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, dient in erster Linie der Umsetzung des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) vom 21. Juni 2019 (BGB 1.1 S. 846). Das Gesetz macht die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums verfügbar, indem es für diesen Personenkreis eine Chipkarte auf freiwilliger Basis einführt. Durch die Verordnung werden die bewährten Vorgaben und Abläufe für die Ausgabe und Benutzung des elektronischen Personalausweises für die neu einzuführende eID-Karte in größtmöglichem Umfang übernommen und die Personalausweisgebührenverordnung entsprechend angepasst.
Darüber hinaus wird das Gebührenrecht ab dem 1. Januar 2021 angepasst. Während die Herstellungskosten für den Personalausweis seit der letzten Gebührenanpassung, die zum 1.November 2010 erfolgte, stabil gehalten werden konnte, war der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr an die aktuellen Personal-und Sachkosten der Behörden anzugleichen. Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die mindestens 24 Jahre alt sind, steigt die Gebühr von bisher 28,80€ auf 37,00€. Zugleich entfallen die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neufestsetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsausweises.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aus aktuellem Anlass für Besucherinnen und Besucher geschlossen ist. Gerne können Sie mit den Sachbearbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes (Frau Wegmann 06224 901144 ; Frau Branderhorst 06224 901145) telefonisch einen Termin zur Beantragung des Personalausweises vereinbaren.
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