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Wasseruhrenablesung 2021
Das Steueramt erinnert. Letzter Abgabetermin: 17.12.2021
Die Selbstablesung der Wasseruhren und die damit verbundene Erfassung der Zählerstände sind in vollem Gange. Auf Grund der eingegangenen Meldungen konnte jedoch festgestellt werden, dass noch etliche Rückmeldungen ausstehen.
Alle Kunden, die Ihren Zählerstand bislang noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, dies bis spätestens 17.12.2021 zu tun.
Um den Verbrauch berechnen zu können, bitten wir Sie, Ihren Hauswasserzähler selbst abzulesen. Bei Mehrfamilienhäusern ist nur die Hauptwasseruhr (im Keller) abzulesen (keine Wohnungszwischenzähler).
Das Ableseschreiben enthält folgende vorgedruckte Felder, die durch Sie auszufüllen sind:
- Zählerstand (volle cbm)
- Ablesedatum
- Telefonnummer
- Unterschrift
Diese Daten können Sie uns wie folgt übermitteln:
- durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses oder durch Postversand
- per Fax an 06224 901128
- per E-Mail
- per Internet www.nussloch.de
- per QR-Code (ist auf der Ablesekarte abgebildet)
Bitte immer die Zählernummer und das Buchungszeichen angeben!
Wir danken Ihnen für Ihre tatkräftige Unterstützung bei der diesjährigen Wasseruhrenablesung.
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