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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung dieser Wahl steht die Gemeinde Nußloch, insbesondere unter Pandemiebedingungen, vor einer großen Herausforderung.
Das Wahlamt der Gemeinde Nußloch ruft deshalb dazu auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Gemeinde Nußloch ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 50 Euro.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden zum Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auch verschiedene Maßnahmen seitens der Gemeinde ergriffen. So werden beispielsweise Wahllokale teilweise in neuen Räumlichkeiten, jedoch in den bisherigen Liegenschaften, eingerichtet, um Begegnungsverkehre weitgehend zu minimieren.
Dazu werden ausreichend Desinfektionsmittel inklusive Spender zur Verfügung gestellt sowie entsprechende Abstandsmarkierungen auf den Böden angebracht werden.
Auf den Tischen und hinter den Urnen werden sog. Spuckschutz-Scheiben aufgestellt. Weiterhin werden allen Wahlhelfern FFP2-Masken sowie Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich werden in den Wahllokalen pro Wähler jeweils ein Kugelschreiber vorgehalten, um eine mehrmalige Nutzung zu vermeiden. Außerdem werden in gewissen Abständen die Wahlkabinen, Tische und Berührungsflächen mit Flächendesinfektionsmitteln desinfiziert.
Voraussetzung
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Zu den Aufgaben gehört es
- Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.
- Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren.
- Wahlergebnis festzustellen.
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 14. März 2021, von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet in den Wahllokalen die Feststellung der Wahlergebnisse statt.
Wenn Sie Interesse haben, am 14. März 2021 in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Nußloch unter 06224 901103 bzw. per E-Mail .
Wir sagen Danke!
Das Wahlamt der Gemeinde Nußloch bedankt sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern der Wahlvorstände, die durch ihren Einsatz die Durchführung der vergangenen Wahlen ermöglicht haben.
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