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Energiespartipp
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Für Energieausweise bestehender Wohngebäude gelten ab 1. Mai 2021 neue Regeln. Das ist nicht nur für Makler, sondern auch für Eigentümer und Mieter wichtig zu wissen.
Was ist neu?
- Treibhausgas-Emissionen müssen aufgeführt werden. Diese neue Angabe soll sicherstellen, dass neben der Energieeffizienz auch eine Aussage über die Klimaverträglichkeit einer Immobilie getroffen werden kann.
- Angabe von Sanierungsstand und Inspektionsterminen. So müssen künftig beispielsweise inspektionspflichtige Klimaanlagen genannt werden – inklusive des Fälligkeitsdatums der nächsten Untersuchung.
- Erforderliche Modernisierungsmaßnahmen müssen aufgeführt sein. Diese entwickelt der Aussteller des Ausweises durch eine Bewertung vor Ort oder anhand von Fotos.
- Pflicht zu Angaben aus dem Energieausweis auch in Inseraten. Bei der Erstellung von Anzeigen müssen in Zukunft auch Angaben zur Art des Energieausweises, dem Baujahr, dem Energieträger der Heizung, sowie der Energieeffizienzklasse oder dem Energiebedarf bzw. Energieverbrauch gemacht werden
Mit einem genauen Blick lassen sich somit auch die zu erwartenden Heizkosten für zukünftige Nutzer abschätzen.
Experten-Tipp
Bedenken Sie, dass Energieausweise maximal 10 Jahre gültig sind. Wenn Sie Ihren Ausweis also in absehbarer Zeit erneuern müssen, stellen Sie schon jetzt sicher, dass er gemäß den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes erstellt wird.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Dr. Thomas Fischer – für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste telefonische Beratung, am Dienstag, den 18.05.2021, zwischen 16 und 18 Uhr. Telefon 06221 998750 E-Mail schreiben
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